• Versionsgeschichte

Salzburg, Erzstift: Territorium und Verwaltung

Aus Historisches Lexikon Bayerns

(Weitergeleitet von Salzburg, Erzstift: Territorium und Verwaltung)
Karte des Erzstifts Salzburg von Johann Baptist Homann (1664-1724), nach 1715. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Mapp. 8-3,1)

von Johannes Lang

Ausgehend von einer Waldschenkung zu Ende des 7. Jahrhunderts trieb die Salzburger Kirche um den Zentralort Bischofshofen eine erste Grundarrondierung voran. Mit dem Kauf der Grafschaft Pinzgau 1207 und dem Erwerb der Grafschaftsrechte im Lungau um die Mitte des 13. Jahrhunderts gelang der Aufbau eines größeren geschlossenen Besitztums, worüber die Kirche auch die Hoheitsrechte innehatte. Im Laufe eines bis zu zwei Jahrhunderte in Anspruch nehmenden Prozesses sicherten sich die Erzbischöfe seit dem 12. Jahrhundert im weiteren Umfeld ihrer Residenzstadt Salzburg vertraglich die Nachfolge in mehreren erledigten Grafschaften, so etwa im heutigen Rupertiwinkel. Nach der für Salzburg verlustreichen Schlacht bei Mühldorf 1322 setzte eine schrittweise Ablösung des Erzstifts Salzburg vom bayerischen Mutterland ein, die nach rund zwei Jahrzehnten zum Abschluss gelangte. Neben der Landwirtschaft bildete der Bergbau auf Salz, Gold und Silber das wirtschaftliche Rückgrat des Landes, das auf Grund seiner Lage am Alpenhauptkamm zudem vom Handel mit dem Mittelmeerraum profitierte. Ab dem 12. Jahrhundert entwickelte sich ein Hofbeamtentum, aus dem die wesentlichen Zentralbehörden hervorgingen. Mit dem zielgerichteten Aufbau von Städten und Märkten trug man entscheidend zur Herrschaftsdurchdringung in dem noch jungen Land bei, während mit Hilfe zahlreicher Pfleggerichte ab dem ausgehenden 13. Jahrhundert eine landesweite Behördenstruktur geschaffen wurde. Nach der Aufhebung des Fürsterzstifts im Zuge der Säkularisation 1803 wurde Salzburg (ohne das an Bayern abgetretene Mühldorf am Inn) zusammen mit der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden, dem Fürstbistum Eichstätt sowie Teilen des Fürstbistums Passau zum Kurfürstentum Salzburg erhoben. Ab 1805 gelangte es zum Kaisertum Österreich, ehe es 1810 von Bayern in Besitz genommen wurde. Durch den Vertrag von München kam es 1816 erneut zu Österreich.

Anfänge territorialer Entwicklung – der Pongau als Ausgangspunkt

Mit dem Auftreten des Hl. Rupertus (ca. 650-718) im Jahre 696 erhielt dieser aus der Hand der bayerischen Herzöge aus dem Hause der Agilolfinger schenkungsweise umfangreiche Besitzungen, die zur Gründungsausstattung für eine neu zu schaffende Salzburger Kirchenstruktur dienen sollten. Dazu gehörten neben ausgedehnten Ländereien rund um die spätere Stadt Salzburg sowie im heutigen Chiemgau, Rupertiwinkel sowie Salzburger Flachgau auch erhebliche Anteile an der Reichenhaller Saline, so dass Rupertus‘ Nachfolger als Bischöfe bzw. Erzbischöfe von Salzburg zu den größten Grundherren in der Region aufstiegen. Zur Gründungszelle für die Salzburger Kirche und die spätere erzbischöfliche Stadtherrschaft avancierte die ehemalige antike Munizipalstadt Iuvavum, in der sich im Frühmittelalter eine Residenz der Agilolfinger befand.

Doch während der größte Teil des Grundbesitzes verstreut lag, bestanden die herzoglichen Schenkungen im Süden Salzburgs aus bedeutenden flächendeckenden Waldungen im Pongau sowie auf dem Gebiet des heutigen Tennengau. Auf Grund der Herkunft aus Herzogsbesitz waren damit sämtliche Hoheitsrechte verbunden, die man später als Forstregal bezeichnen sollte und die deutlich über die Rodungsfreiheit hinausgingen. Im Gegensatz zum einfachen Grundbesitz, wie ihn die Salzburger Kirche als Streubesitz zahlreich besaß, waren es gerade die Grundarrondierungen, verbunden mit entsprechenden hoheitlichen Rechten, die zur Basis der späteren Territorialherrschaft werden konnten.

Franz Kulstrunk (1861-1944), Bischofshofen (gegen Tennengebirge), 1. Drittel 20. Jahrhundert. (Salzburg Museum, 1093-2013)

Der Name Pongau haftete – ähnlich wie im benachbarten Pinzgau – zunächst an einem zentralen Ort, dem heutigen Bischofshofen. Herzog Theodo (vor 665–ca. 717) sowie sein Sohn und Mitregent Theodbert (um 685–nach 716) stifteten dort 712/13 in enger Zusammenarbeit mit dem hl. Rupertus und einer Adelssippe ein bescheidenes Kloster, das zum ersten Stützpunkt für die Missionierung der in der Nachbarschaft siedelnden Slawen wurde. Im Zuge dieser Gründung hatte der Herzog den Forst im Umkreis von drei Meilen übergeben.

Die Salzburger Kirche bestand zu jener Zeit im Wesentlichen aus der Abtei St. Peter; auch nach der Errichtung des Bistums Salzburg durch den hl. Bonifatius (um 673–ca. 754) im Jahre 739 bildeten Kloster und Bistum eine wirtschaftliche Einheit. Anlässlich der Trennung der Abtei vom Erzbistum 987 blieben das Waldgebiet im Pongau – der Name hatte mittlerweile eine räumliche Ausdehnung auf das mittlere Salzachtal und dessen Nebentäler erfahren – ebenso wie weitere herzogliche Waldschenkungen im Besitz der Salzburger Erzbischöfe. Diese begannen im 9. und 10. Jahrhundert die großen Waldgebiete zu roden und mit ihren bäuerlichen Eigenleuten zu besiedeln. Mit dem Beginn des Investiturstreits, in dem die Metropoliten auf Seiten der Päpste standen, wurden diese neu erschlossenen Gebiete militärisch gesichert und unter eine straffe Verwaltung gestellt.

Als neues Zentrum, das zugleich dem militärischen Schutz sowie der Verwaltung und Gerichtsbarkeit diente, erbaute Erzbischof Gebhard (reg. 1060-1088) die Burg Hohenwerfen. Im Gegensatz zur Burg Hohensalzburg, die fast immer auf ihre militärische Funktion beschränkt blieb, war Hohenwerfen von Anfang an als Gerichts- und Verwaltungsmittelpunkt konzipiert. Erzbischof Konrad I. (reg. 1106-1147), der den Ausbau der Burg vollendete, setzte dort verlässliche Ministerialen als Burggrafen ein. 1163 wurde der erzbischöfliche Dienstmann Kuno aus Schnaitsee in Bayern, den man aus den Diensten der Grafen von Wasserburg abgeworben hatte, mit dem wichtigen Amt des Burggrafen von Hohenwerfen betraut. Das Amt blieb dann durch einige Generationen im Besitz der Familie, die sich seit 1209 nach der Burg Gutrat oberhalb von Hallein nannte. In einer 1243 ausgestellten Urkunde spricht Eberhard II. (1200-1246) vom "comitatus provinciae apud Pongeu", womit das Hochgericht im Pongau umschrieben wurde.

Aufbau eines geschlossenen Herrschaftsgebietes – Pinzgau und Lungau

Bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts gelang es den Erzbischöfen zwar, ihren Besitz durch königliche Schenkungen, durch Tauschgeschäfte und Käufe deutlich zu vermehren; es blieb aber zunächst Stückwerk. Nur im Pongau und im heutigen Tennengau, um Taxenbach im Pinzgau und im Zillertal, verfügten die Erzbischöfe über größere Besitzkomplexe, die allerdings räumlich getrennt waren. Erst Erzbischof Eberhard II. konnte mit Hilfe Kaiser Friedrichs II. (reg. 1212-1250) ein großes geschlossenes Herrschaftsgebiet aufbauen. Aufgrund der Immunität, die bereits König Karl der Große (reg. 768-814) im Jahre 790 für den Salzburger Kirchenbesitz verliehen hatte, und durch die Erwerbung von Grafschaftsrechten stand den Erzbischöfen in diesem Gebiet beinahe überall auch die hohe Gerichtsbarkeit zu. Die Erwerbung von Grafschaften, Herrschaften und Vogteien bildete jeweils nur einen Ansatzpunkt für die Aufrichtung der geistlichen Herrschaft. Es dauerte mehrere Jahrzehnte, bisweilen auch Jahrhunderte, diese Gebiete durch Kauf oder Einziehung als erledigte Lehen stückweise aus der Hand des Adels zu erwerben und dem erzbischöflichen Besitz einzugliedern.

Nachdem mit den Grafen von Lechsgemünd-Mittersill und von Matrei (im heutigen Osttirol) das mächtigste Adelsgeschlecht im Pinzgau erloschen war, schloss Graf Heinrich IV.von Lechsgemünd-Matrei – ein Neffe des Pinzgau-Grafen Heinrich von Lechsgemünd-Mittersill – 1183 mit dem Salzburger Erzbischof und Kardinal Konrad III. von Wittelsbach (reg. 1177-1183) einen Prekarievertrag ab. Dieser sah nach dem Tod des Grafen den Übergang von dessen Besitzungen an das Erzstift Salzburg vor. Im Jahre 1207 verkaufte er Burg und Herrschaft Matrei samt den Dienstmannen sowie seine weiteren Burgen und Güter an den Salzburger Metropoliten. Die strategisch wichtige Herrschaft (Windisch-)Matrei, die den Übergang über den Felbertauern im Süden absicherte, sollte bis 1803 unter erzbischöflicher Herrschaft bleiben. Salzburg konnte dort allerdings keine Hochgerichtsbarkeit ausüben, da sich die diesbezüglichen Grafschaftsrechte bis 1500 in der Hand der Grafen von Görz und dann im Besitz der Habsburger als Landesfürsten von Tirol befanden.

Da seine Söhne vor ihm gestorben waren, verkaufte Graf Heinrich von Lechsgemünd-Mittersill vor seinem Tod 1209 seinen gesamten Besitz im Oberpinzgau mit Burg und Herrschaft Mittersill an Erzbischof Eberhard II. Dieser erwarb damit erstmals bedeutende Positionen im Pinzgau. Aufgrund von Ansprüchen, die wohl der bayerische Herzog Ludwig I. (reg. 1183-1231) bei Friedrich II. geltend machte, wurden die Grafschaftsrechte im Oberpinzgau nicht erneut vergeben, sondern blieben zunächst in der Hand des Reiches. Die Teilgrafschaft im Mitter- und Unterpinzgau unter der Herrschaft der damit belehnten Grafen von Plain blieb davon vorerst unberührt.

Nachdem der Salzburger Erzbischof zwar den Oberpinzgau käuflich erworben hatte, der Bayernherzog aber mit dem Erlöschen der Mittersiller Linie der Lechsgemünder das Recht als künftiger Lehensnehmer beanspruchte, gelangte man im Jahre 1228 zu einer beiderseitigen Regelung: Da die Grafschaft im Pinzgau, die damals in zwei Teilgrafschaften gegliedert war, ein Lehen des Reiches darstellte, nahm König Heinrich VII. (reg. 1222/28-1235) die Belehnung des Salzburger Erzbischofs vor. Das von Herzog Ludwig I. von Bayern beanspruchte "Heimfallsrecht" löste der Erzbischof Eberhard II. durch die Übergabe von Kirchengütern im Chiemgau ab. Während die vakante Grafschaft im Oberpinzgau direkt unter erzbischöfliche Herrschaft kam, verwalteten die Grafen von Plain noch bis zum Erlöschen von deren direkter Linie im Mannesstamm 1250 die Grafschaft im Unterpinzgau als erzbischöfliche Lehensträger. Auch den reichen Adelsbesitz im Pinzgau, vor allem jenen der Edelfreien von Walchen und von Felben, konnten die Erzbischöfe erst im Verlauf von mehr als zwei Jahrhunderten erwerben.

Der jenseits des Radstädter Tauern liegende Lungau gehörte bis ins 13. Jahrhundert zum Land und Herzogtum Kärnten. Dort hatte Friedrich II. bereits 1213 alle Besitzungen und Rechte des Reiches an Erzbischof Eberhard II. als seinen Parteigänger geschenkt. Damit war der Metropolit zum Lehensherrn der Grafschaft im Lungau geworden, die aber weiterhin in der Hand der fränkischen Grafen von Sulzbach blieb. Herzog Bernhard II. von Kärnten (reg. 1202-1256) war jedoch nicht bereit, auf diese wichtige Passlandschaft in den Ostalpen zu verzichten. Nachdem es Eberhards Nachfolger, dem zum Erzbischof Erwählten Philipp von Spanheim (reg. 1247-1257), gelungen war, zwischen 1246 und 1252 die Grafschaftsrechte im Lungau an sich zu ziehen, konnte auch dort mit dem Aufbau der erzbischöflichen Herrschaft und Verwaltung begonnen werden. Dieser Prozess erstreckte sich über zwei Jahrhunderte, wobei der lokale Widerstand teilweise militärisch gebrochen werden musste. Die Burg Moosham, die Erzbischof Friedrich II. (reg. 1270-1284) im Jahre 1281 nach einer längeren Belagerung erobern konnte, wurde erst im 15. Jahrhundert zum zentralen Verwaltungssitz.

Vollendung des Territoriums

Der weitere Ausbau der erzbischöflichen Herrschaft erfolgte nicht mehr durch das Eingreifen des Königtums, sondern überwiegend durch Vereinbarungen mit den Wittelsbachern, zu deren bayerischem Herzogtum das Erzstift Salzburg noch immer gehörte. Eberhard II. hatte bereits 1211 von den Edelfreien von Haunsberg deren Stammburg am Westhang des gleichnamigen Haunsberges erworben. Deren ausgedehnte Besitzungen im Osten der Salzach waren jedoch an die Grafen von Lebenau, einen Zweig des Kärntner Herzogshauses der Spanheimer, gefallen. Als mit dem Tod des Grafen Bernhard von Lebenau 1229 dieses Geschlecht im Mannesstamm erlosch, konnte sich Erzbischof Eberhard II. (reg. 1200-1246) in Absprache mit Herzog Ludwig I. von Bayern (reg. 1183-1231) den Großteil des Erbes sichern, während die wichtige Siedlung Burghausen an Bayern fiel. Da eine förmliche Belehnung durch den König vermieden werden sollte, belehnte der Bayernherzog formal Salzburger Ministerialen mit den Gütern der Grafen von Lebenau, die in der Folge diese Besitzungen an den Erzbischof verkauften. Erst im Vertrag von Erharting 1254 verzichteten die Herzöge Ludwig II. (reg. 1253-1294) und Heinrich XIII. (reg. 1253-1290) auf ihre Ansprüche auf das Erbe der Grafen von Lebenau. Unter Einbeziehung weiterer Erwerbungen entstand daraus später das umfangreiche erzbischöfliche Pfleggericht Tittmoning am westlichen Ufer der Salzach.

Auf dem Weg zur Territorialisierung kam der Einziehung der Vogteirechte über den Salzburger Kirchenbesitz eine bedeutende Rolle zu: Als 1218 mit den Grafen von Peilstein die Hauptvögte des Erzbistums Salzburg erloschen waren, nahm Erzbischof Eberhard II. die Vogteirechte an sich, um sie im Einverständnis mit Papst und Kaiser künftig selbst auszuüben. In den folgenden Jahren konnte er auch die wichtigsten Vogteirechte über das Domstift und die Salzburger Klöster in seine Hand bringen. Damit erlangte der Erzbischof über alle Eigenleute des Erzbistums sowie der Salzburger Klöster das Hochgericht.

Eberhards Nachfolger Philipp von Spanheim (reg. 1247-1257) nötigte 1250 nach dem Tod des Grafen Luitold IV. von Plain dessen Neffen Otto und Konrad dazu, auf die Grafschaft im Mitter- und Unterpinzgau zu verzichten, ebenso auf die Lehen "inner Gebirg" und die Lehen "außer Gebirg" (nördlich des Passes Lueg). Auch die Lehenshoheit über die Grafschaft im Kuchltal, die späteren Pfleggerichte Golling und Glanegg, ging an das Erzstift Salzburg über. Die Grafschaft selbst aber blieb noch bis 1304 an die Herren von Gutrat verlehnt. Nach dem Tod der beiden letzten Grafen von Plain 1260 konnten deren Burgen Plain und Raschenberg mit den zugehörigen Besitzungen und Gerichtsrechten endgültig erworben und durch Erzbischof Friedrich II. von Walchen (reg. 1270-1284) im zweiten Vertrag von Erharting 1275 gegen herzoglich-bayerische Ansprüche behauptet werden. Mit den Grafen von Görz-Tirol, die ebenfalls einen Anteil forderten, kam es im Jahre 1295 zu einer Einigung.

Während die Ausdehnung des erzbischöflichen Herrschaftsgebietes im Norden der Stadt Salzburg, im heutigen Flachgau, nur in kleinen Schritten vor sich ging und erst mit dem Kauf der Herrschaften Mattsee und Straßwalchen vom Bistum Passau 1398 vollendet wurde, konnte mit dem käuflichen Erwerb des Gasteiner Tales von Bayern 1297 eine Lücke im gebirgigen Pongau geschlossen werden.

Vertragliche und militärische Grenzsicherungen

Bereits Erzbischof Eberhard II. hatte begonnen, die Grenzen seines Herrschaftsgebietes durch die Errichtung von Burgen und Städten zu sichern. Vom Kloster Nonnberg erwarb er 1234 den halben Markt Tittmoning samt der Burg und legte dort eine befestigte Grenzstadt als Gegenpol zum herzoglich-bayerischen Burghausen an. Im Süden wurde die Grenze gegen die Grafen von Görz und später gegen Kärnten durch die Errichtung des ummauerten Marktes Gmünd im Liesertal, der bereits 1292 als Stadt bezeichnet und von einer starken Burg gedeckt wurde, gesichert. Dem Schutz der umstrittenen Grenze am Mandlingpass im Ennstal diente die Verlegung des Marktes Radstadt nach Osten, auf eine Anhöhe über der Enns, von wo auch der Zugang zum Radstädter Tauernpass kontrolliert werden konnte; 1289 erhielt diese planmäßig angelegte Siedlung das Stadtrecht. Gegenüber der herzoglich-bayerischen Stadt Traunstein entstanden im 14. Jahrhundert die erzbischöflich-salzburgischen Marktorte Teisendorf und Waging.

Im Falle des Chiemgaus, den der Herzog von Bayern gegen die Ansprüche des Salzburger Metropoliten behauptete, einigte man sich im zweiten Vertrag von Erharting 1275 auf eine verhältnismäßig genaue Grenze, die von Süden nach Norden verlief und als Grenzstreifen, der Wälder oder Flussläufe umfasste, definiert war. Die Grenzlinie orientierte sich teils an markanten Punkten in der Landschaft, teils an den alten Grenzen jener Grafschaften und Gerichte, die sich die Herzöge bzw. die Erzbischöfe vertraglich gesichert hatten. Gegen Norden gelang es den Erzbischöfen nur vorübergehend, das Gericht Wald an der Alz, das ihnen die Herren von Wald zu Lehen auftragen mussten, in ihre Hand zu bringen.

Im Jahre 1278 bestätigte der König Rudolf I. von Habsburg (reg. 1273-1291) dem Erzbischof Friedrich II. von Walchen die hohe Gerichtsbarkeit in Zivil- und Kriminalfällen überall dort, wo sie dieser bereits besaß. Dort sollte er die uneingeschränkte Herrschaftsgewalt ("merum imperium") ausüben, wie er sie bereits durch die Belehnung mit den Regalien empfangen habe, Verbrecher bestrafen und das Blutgericht ("gladii potestas") gemäß seinem Stand als geistlicher Fürst durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen.

Salzburgs Landwerdung – Ablösung von Bayern

"Die grosse Schlacht zwischen Bayrn und Oesterreich umb Das Reich". Öl auf Leinwand, mit Renovierungsvermerk von 1722. Rüstungen und Helme entsprechen der Mode zur Zeit des Dreißigjährigen Kriegs (1618-1648); am oberen Bildrand die Vierzehn Nothelfer. Die Bildunterschrift lokalisiert die Schlacht nach Ampfing, was auf die Ortsangabe bei Johannes Aventinus (1477-1534) zurückgeht. (© Geschichtszentrum und Museum Mühldorf a. Inn).

Hinsichtlich des Zeitpunkts einer Salzburger Landwerdung wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Positionen vertreten: Während Otto Brunner (1898-1982) diesen Prozess mit der Gefangennahme des Erzbischofs Pilgrim II. von Puchheim (reg. 1365-1396) durch die bayerischen Herzöge 1387 und dem Igelbund von 1403 vergleichsweise spät ansetzte, lässt die im Zusammenhang mit der Verleihung der Burg Mittersill im Jahre 1292 erfolgte Formulierung "gemäß Salzburger Recht" einen deutlich früheren Ansatz zu. Dazu passt beispielsweise auch der Umstand, dass die Erzbischöfe ab 1255 keine Hoftage der bayerischen Herzöge mehr besuchten, was auf eine Abkehr von Bayern, das damals von einem Stammes- zu einem Territorialherzogtum umgebaut wurde, schließen lässt. Allerdings waren die Salzburger Erzbischöfe noch im frühen 14. Jahrhundert sichtlich darum bemüht, nicht von einem eigenen Land zu sprechen. Dabei spielte wohl die Befürchtung mit, dass bei einer endgültigen Trennung von Bayern auch ihre Position als Metropoliten der bayerischen Kirchenprovinz in Frage gestellt werden könnte.

Bestimmender Faktor für die Trennung Salzburgs von Bayern war die Schlacht bei Mühldorf 1322, in der Erzbischof Friedrich III. von Leibnitz (reg. 1315-1338) als Parteigänger des Habsburgers Friedrich des Schönen (gest. 1330) eine schwere Niederlage gegen König Ludwig den Bayern (reg. 1314-1347, ab 1328 Kaiser) aus dem Haus der Wittelsbacher erlitt. Für die Auslösung der in der Schlacht gefangenen Soldritter wie auch für den Rückkauf der eroberten Grenzbefestigung Tittmoning waren große Geldsummen aufzubringen, weshalb der Metropolit den Adel bitten musste, von dessen Hintersassen eine einmalige Steuer einheben zu dürfen. Als Gegenleistung erließ der Erzbischof 1328 ein erstes umfassendes Gesetz für sein Herrschaftsgebiet, das als erste eigenständige erzbischöfliche Rechtssatzung galt und die bis dahin in Salzburg geltenden bayerischen Landfrieden ablösen sollte. Damit wurde ein Trennungsstrich gegenüber dem Herzogtum Bayern gezogen, auch wenn darin der Begriff vom "Land Salzburg" nicht verwendet wurde. Dies erfolgte erst, als Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn (reg. 1338-1343), am 30. August 1342 in seiner Bergordnung für Gastein erstmals von seinem "Land" sprach. Fortan galt das Erzstift Salzburg in der Eigen- wie auch in der Fremdwahrnehmung als eigenständiges und von Bayern abgetrenntes Land.

Landesbeschreibung

Ansicht Salzburgs aus der Schedelschen Weltchronik, Nürnberg 1493. (Bayerische Staatsbibliothek, Rar. 287)
Anton Hansch (1813–1876), Blick auf die Hohen Tauern (Tauernkette), 1873. (Salzburg Museum, 1001-2009)

Mit dem vorübergehenden Erwerb der Propstei Berchtesgaden erlangte das Land Salzburg an der Wende zum 15. Jahrhundert seine größte Ausdehnung. Fast drei Viertel der Gesamtfläche lagen im Alpenraum, wogegen mehr als die Hälfte der Bevölkerung die ebenen Gegenden des Voralpenlandes bewohnte. Dort lagen, mit Ausnahme von Radstadt, auch sämtliche salzburgischen Städte (Hallein, Salzburg, Laufen und Tittmoning). Für die Mitte des 15. Jahrhunderts ist mit einer Gesamtbevölkerung von ca. 60.000 Personen zu rechnen; rund einhundert Jahre später bewegte sich diese Zahl bereits gegen 90.000. Obwohl die meisten Menschen auf dem Land der Arbeit in der Landwirtschaft nachgingen, existierten ab dem ausgehenden 12. Jahrhundert mehrere umfangreiche Montanbetriebe, ausgehend vom Salzbergbau auf dem Dürrnberg und der dazu gehörigen Saline in Hallein. Bis dahin war der Salzburger Bischof seit dem Ende des 7. Jahrhunderts größter Anteilsnehmer der Saline in Reichenhall gewesen, deren Salzreichtum bereits wenige Jahrzehnte darauf namengebend werden sollte für die deutsche Bezeichnung der Stadt "Salzburg". Der blühende Handel mit dem Halleiner Salz, das zeitweise die mitteleuropäischen Märkte dominierte, erlebte durch die für Salzburg nachteiligen Verträge mit Bayern 1594 sowie 1611/12 einen deutlichen Abschwung. Ab dem 14. Jahrhundert entstanden vor allem im Pongau sowie im Pinzgau mehrere ertragreiche Bergbaue auf Edelmetall, insbesondere Gold und Silber, die zu den bedeutendsten Europas zählten. Obwohl der Landesfürst die Ausbeutung der dortigen Bodenschätze an Gewerken übertrug (unter anderem an die Fugger) , profitierte er dennoch durch einen anteiligen Gewinn in hohem Maße.

In einigen der neu dazu gewonnenen Gebiete, so etwa im Zillertal oder in Windischmatrei, schaffte es das Erzstift allerdings nicht, die Hohe Gerichtsbarkeit zu erlangen. Andere Herrschaften, wie jene in Gmünd, konnten nicht dauerhaft gehalten werden. Neben dem geschlossenen Territorium, das topographisch als "außer Gebirg" im Norden sowie "inner Gebirg" im Süden – die Grenze bildete der Pass Lueg – gegliedert war, verfügte das Erzstift über zahlreiche auswärtige Besitzungen, die meisten davon in Kärnten, in der Steiermark sowie im heutigen Slowenien. Darunter befanden sich die Städte Gmünd, Friesach, St. Andrä, Pettau (slow. Ptuj) und Rann (slow. Bresiče), außerdem zahlreiche Märkte. Die Verwaltung der salzburgischen Besitzungen südlich des Alpenhauptkamms, worunter auch der zum geschlossenen Territorium gehörende Lungau zu zählen war, erfolgte durch die Vizedomämter Friesach und Leibnitz, während die Haupt- und Residenzstadt Salzburg die Betreuung der Gebiete nördlich der Linie der Hohen Tauern übernahm. Im Jahre 1442 erwarb der Erzbischof das Hochgericht über die mit dem Salzniederlagsrecht privilegierte salzburgische Stadt Mühldorf am Inn, deren Anfänge in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts zurückreichen und von den Erzbischöfen ausgegangen waren.

Neben der Salzach als überwiegend schiffbarer Fluss bildeten die in Nord-Süd-Richtung über den Alpenhauptkamm führenden Straßen und Wege die wichtigsten Verkehrsverbindungen. Zugleich sicherten diese für den Alpentransit unerlässlichen Pässe und Übergänge die Bedeutung des Landes für den Fernhandel. Die über den Radstädter Tauernpass und den Katschbergpass führende so genannte "Untere Straße", die auch für Wagen angelegt war, lag zum größten Teil auf dem Territorium des Erzstifts, während sich die nur für Saumtiere geeignete Passhöhe der "Oberen Straße" über das Hochtor (heute: Großglockner Hochalpenstraße) an der Landesgrenze gegen das habsburgische Kärnten befand. Daneben existierten mit dem Felber Tauern sowie dem Mallnitzer Tauern weitere Saumhandelsrouten, die vor allem im Hochmittelalter bedeutsam waren.

Verwaltung

Im Rahmen der Investitur wurden die Salzburger Erzbischöfe als Landesfürsten mit den Hoheitsrechten ausgestattet. Die Hohe Gerichtsbarkeit, welche das Blutgericht beinhaltete, bildete die Basis der Herrschaft über Land und Leute und wurde von Richtern ausgeübt, die vom Metropoliten eingesetzt worden waren. Nachdem sich bereits im 12. Jahrhundert Ansätze zur Ausbildung eines Hofbeamtentums erkennen lassen, entwickelte sich ab dem 15. Jahrhundert eine Struktur von Zentralbehörden, die in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg ansässig waren. Als wichtigste Hofbeamten gehörten dem Hofrat der Hofmeister, oberste Schreiber, Hauptmann, Domdekan, Kanzler, Hofmarschall, Kammermeister sowie Pfleger der Burg Hohensalzburg an. Die Hofämter gliederten sich, wie üblich, in jene des Kämmerers, des Marschalls, des Mundschenks und Truchsesses. Zudem hatte der Marschall den Vorsitz des Hofgerichts inne. Die bereits erwähnten Vizedome – ihnen oblag die Sorge über den erzbischöflichen Besitz – waren bis zum 14. Jahrhundert zugleich Stellvertreter des Metropoliten in den Bereichen der Hohen Gerichtsbarkeit, der grundherrlichen Administration sowie der Finanzverwaltung, ehe diese Ämter in Salzburg auf den Hofmeister sowie Hauptmann aufgeteilt wurden.

Als Mittel zur territorialen Herrschaftsdurchdringung entwickelten sich aus den seinerzeit erworbenen Grafschaften und Herrschaften ab dem ausgehenden 13. Jahrhundert Pfleggerichte, wobei bestehende Burgen zu den Zentren dieser unteren Verwaltungsebene erhoben und den jeweiligen Beamten die Pflege der Befestigungsanlagen übertragen wurden. Landgerichte hingegen entstanden überall dort, wo keine Burgen vorhanden waren und Amtssitze neu geschaffen werden mussten. Auf diese Weise existierte ab dem späten Mittelalter ein Netzt von insgesamt 32 Pfleg- und Landgerichten, die vor allem im flachen Land sehr kleinräumig strukturiert waren und im Wesentlichen bis zur Säkularisation 1803 Bestand hatten. Den Pflegern und deren Beamtenschaft oblag die Ausübung der Gerichtsrechte – darunter auch die Hohe Gerichtsbarkeit –, die Wahrnehmung polizeilicher Gewalt, die Einhebung der Steuern, die Einberufung der jährlichen Landtaidinge sowie die Organisation des Militärs und der Landesverteidigung.

Wolf Dietrich von Raitenau (1559-1617), Fürstbischof des Erzstifts Salzburg (1587-1612). Gemälde von Kaspar Memberger (1555–1618), 1589. (public domain via Wikimedia Commons)

Während den Vizedomämtern für die Verwaltung von Grund und Boden der auswärtigen Besitzungen so genannte Urbarpropsteien unterstellt waren, erfolgte die grundherrliche Verwaltung des erzbischöflichen Eigentums, des "Hofurbars", durch Urbarämter, welche im 11./12. Jahrhundert die ältere Form der Meierhofwirtschaft abgelöst hatten und über das gesamte Land verteilt waren. In gleicher Weise verwalteten zahlreiche andere Grundherrschaften ihren über das Erzstift verstreuten landwirtschaftlichen Besitz. Nachdem die Amtleute der Urbarämter vielfach auch die niedere Gerichtsbarkeit ausgeübt hatten und es daher wiederholt zu Kompetenzstreitigkeiten gekommen war, vereinigte der Erzbischof Wolf Dietrich von Raitenau (reg. 1587-1612) zu Ende des 16. Jahrhunderts die Urbarämter mit den Pfleg- und Landgerichtssitzen.

Raitenau war es auch, der die Zentralbehörden maßgeblich reformierte. Dazu gehörte 1588 die Hofratsordnung (auch genannt Hofgerichtsordnung), Kraft welcher der bis dahin hauptsächlich im administrativen Bereich arbeitenden Behörde richterliche Befugnisse zugestanden wurden. Verstärkt besetzte der absolutistisch regierende Erzbischof die Positionen mit Gelehrten. In der 1590 verfassten Hofstaatordnung wurden für die einzelnen Funktionen bei Hofe Aufgaben und Entlohnung festgelegt. Die zwei Jahre darauf verankerte Hofkanzleiordnung sah als wichtigste Stelle den Hofkanzler vor, der durch seine Mitwirkung in mehreren Gremien zu einem der wichtigsten Vertrauten des Landesfürsten wurde. Der unter der Regentschaft von Raitenaus geschaffene Behördenapparat sollte in seinen Grundzügen bis zum Ende des Fürsterzstifts Salzburg und sogar darüber hinaus Bestand haben.

Die seit dem 14. Jahrhundert zusehends institutionalisierte Landschaft bestand aus den Prälaten, dem Adel sowie den Städten und Märkten, wozu nicht nur jene innerhalb des Landes, sondern auch die außer Landes gehörten. Der Einfluss der Landschaft auf die politische Entwicklung war gering und beschränkte sich hauptsächlich auf das Recht der Steuerbewilligung. Anderes Gewicht besaß das Salzburger Domkapitel: In Zeiten der Sedisvakanz übernahm das im Idealfall aus 24 Mitgliedern bestehende und ursprünglich als Augustinerchorherrenstift organisierte Gremium, das adeliger Herkunft sein musste, die Leitung der Regierungsgeschäfte. Erst 1514 nahm es eine säkulare Lebensform an, wodurch dessen politischer Einfluss und Unabhängigkeit vom Erzbischof gesteigert wurden. Durch das Instrument der Wahlkapitulation gelang es den Kapitularen zudem, die künftigen Landesfürsten zur Erfüllung bestimmter Forderungen zu verpflichten.

Das territoriale Erbe des Fürsterzstifts Salzburg

Nach der Aufhebung des Fürsterzstifts im Zuge der Säkularisation 1803 erhob man Salzburg (ohne das an Bayern abgetretene Mühldorf am Inn) zusammen mit der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden, dem Fürstbistum Eichstätt sowie Teilen des Fürstbistums Passau zum Kurfürstentum Salzburg unter der Regentschaft des Habsburgers Ferdinand von Österreich-Toskana (reg. als Kurfürst 1803-1805). Ab 1805 gelangte es zum Kaisertum Österreich, ehe es 1810 von Bayern in Besitz genommen wurde. Durch den Vertrag von München kam es 1816 erneut zu Österreich, mit Ausnahme des Brixentals, des Zillertals, Windisch-Matreis, die bereits zwei Jahre zuvor mit Tirol zu Österreich gekommen waren, sowie des ehedem salzburgischen Gebiets westlich von Saalach und Salzach, das heute als "Rupertiwinkel" bekannt ist. Trotz des ab 1816 offiziellen Titels als "Herzogtum Salzburg" wurde es zunächst lediglich als eigener Kreis ein Teil des Landes Österreich ob der Enns (heute: Oberösterreich). Erst 1850 – faktisch 1861 – gelangte es in den Rang eines österreichischen Kronlands. Seit November 1918 ist Salzburg, unterbrochen durch die Jahre 1938-1945, mit seiner gleichnamigen Landeshauptstadt ein eigenes Bundesland der Republik Österreich.

Archivüberlieferung

Der maßgebliche Anteil an Archivalien und Handschriften zum Erzstift Salzburg liegt im Salzburger Landesarchiv, im Archiv des Erzbistums Salzburg sowie im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, wo sich insbesondere der Großteil des älteren Urkundenbestands befindet. Hinsichtlich der inzwischen auswärtigen Landesteile sind Bestände im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (dort ist auch ein Teil des Urkundenbestands), im Kärntner Landesarchiv, im Landesarchiv Steiermark, im Archiv der Republik Slowenien und im Tiroler Landesarchiv verwahrt.

Literatur

  • Gerhard Ammerer, Funktionen, Finanzen und Fortschritt. Zur Regionalverwaltung im Spätabsolutismus am Beispiel des geistlichen Fürstentums Salzburg, Teil 1+2, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, 126 (1986), 127 (1987), Salzburg 1986/87, 341-518 / 151-418.
  • Heinz Dopsch (Hg.), Geschichte Salzburgs – Stadt und Land, Bd. I, Teilbd. 1-3, Salzburg 1981-1984.
  • Heinz Dopsch/Hans Spatzenegger (Hg.), Geschichte Salzburgs – Stadt und Land, Bd. II, Teilbd. 1-2, Salzburg 1988.
  • Heinz Dopsch, Salzburg. Die Geschichte einer Stadt, Salzburg 2008.
  • Heinz Dopsch, Kleine Geschichte Salzburgs. Stadt und Land, Salzburg 2014.
  • Heinz Dopsch/Johannes Lang, Salzburg und Berchtesgaden. Zur Entstehung geistlicher Länder im Ostalpenraum; in: Österreich in Geschichte und Literatur (ÖGL), 56/4 (2012), 322-343.
  • Herbert Klein, Beiträge zur Siedlungs-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte von Salzburg. Festschrift zum 65. Geburtstag (Mitteilungen der Salzburger Landeskunde, Ergänzungsband 5), Salzburg 1965.
  • Peter F. Kramml/Alfred Stefan Weiß, Lebensbilder der Salzburger Erzbischöfe aus zwölf Jahrhunderten (Salzburg Archiv 24), Salzburg 1998.
  • Landeshauptstadt Salzburg/Landesinnung der Baugewerbe Salzburg (Hg.), Historischer Atlas der Stadt Salzburg, Salzburg 1999.
  • Erich Marx/Fritz Koller (Hg.), Das größere Salzburg. Salzburg jenseits der heutigen Landesgrenzen, Salzburg 2018.
  • Friederike Zaisberger, Geschichte Salzburgs, Wien 1998.

Quellen

  • Adam Doppler (Bearb.), Die ältesten Originalurkunden des fürsterzbischöflichen Konsistorialarchives zu Salzburg (Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 10-16), Salzburg 1870-1876.
  • Lorenz Hübner, Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstenthums Salzburg in Hinsicht auf Topographie und Statistik, Bd. 1-3, Salzburg 1796.
  • Die Regesten der Erzbischöfe und des Domkapitels von Salzburg, bearb. v. Franz Martin, 3 Bde., Salzburg 1928-1934.
  • Salzburger Urkundenbuch, Bd. I-IV, bearb. v. Willibald Hauthaler und Franz Martin, Salzburg 1910-1933.

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Johannes Lang, Salzburg, Erzstift: Territorium und Verwaltung, publiziert am 30.05.2025, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Salzburg,_Erzstift:_Territorium_und_Verwaltung> (23.06.2025)