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Hohenzollern, Fränkische

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Zweites Gräflich Zollernsches Siegel mit dem Burggräflich Nürnbergischen Löwen, 1241. (aus: R.G. Stillfried, Die älteren Siegel und Wappen der Zollern sowie der zollernschen Burggrafen zu Nürnberg. Sonderdruck aus dem Urkundenbuche der Monumenta Zollerana, Berlin 1881, Nr. 3)
Belehnung des Burggrafen Friedrich VI. von Zollern mit der Mark Brandenburg am 18. April 1417. Illustrationen aus Ulrich Richentals Chronik des Konzils zu Konstanz (1417), fol. 73v, 74r, um 1464. (Rosgartenmuseum Konstanz)
Belehnung des Burggrafen Friedrich VI. von Zollern mit der Mark Brandenburg am 18. April 1417. Illustrationen aus Ulrich Richentals Chronik des Konzils zu Konstanz (1417), um 1464, fol. 74v und 75r. (Rosgartenmuseum Konstanz)
Stammtafel der Hohenzollern. Aus: A. Wendehorst, Hohenzollern, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, Stuttgart [1977-1999], Sp. 83-84. (Brepolis Medieval Encyclopaedias - Lexikon des Mittelalters Online)

von Reinhard Seyboth

Kaiser Heinrich VI. (reg. 1190-1197) belehnte 1191/92 Graf Friedrich III. von Zollern (Burggraf Friedrich I. von Nürnberg, reg. 1171-ca. 1200) mit dem Nürnberger Burggrafenamt. Neben der bisherigen schwäbischen Linie entstand damit eine zweite, fränkische Linie der Zollern. Ihr Aufstieg zu einem der bedeutendsten Adelsgeschlechter im Heiligen Römischen Reich wurde begünstigt durch lange Herrschaften der regierenden Familienoberhäupter, innerfamiliäre Eintracht, gute Beziehungen zu den Reichsoberhäuptern und eine erfolgreiche Heiratspolitik. Markgraf Albrecht Achilles (reg. 1440-1486) ragte dabei besonders heraus. Der Erwerb der Mark Brandenburg 1417 unter Friedrich VI. (reg. als Burggraf 1397-1415, als Markgraf und Kurfürst von Brandenburg 1415/17-1440) führte zur Herausbildung eines weiteren, kurbrandenburgischen Zweiges der Zollern. Mit dem Tod Georg Friedrichs des Älteren (reg. 1543-1603), unter dem das Herzogtum Preußen als Lehen an das zwischenzeitlich evangelisch gewordene Zollernhaus gelangte, endete die ältere Linie der fränkischen Zollern; ihre Besitzungen gingen an den kurbrandenburgischen Zweig über. Die jüngere Linie der fränkischen Zollern mit Residenzen in Kulmbach und Ansbach bzw. später Bayreuth beschränkte sich in ihrem Wirken im absolutistischen Zeitalter weitgehend auf ihre Territorien. 1791 erreichten ihre brandenburgisch-preußischen Verwandten schließlich die das ganze 18. Jahrhundert über hinweg betriebene Vereinigung mit den Markgrafentümern Ansbach und Bayreuth.

Die Zollern als Burggrafen von Nürnberg 1191/92-1417

Die nach ihrem Stammsitz, der Burg Zolra bei Hechingen im heutigen Baden-Württemberg, benannten Grafen von Zollern (die Bezeichnung Hohenzollern fand erst ab dem 16. Jahrhundert durchgehende Verwendung) waren im schwäbischen Raum begütert. Sie gelangten nach Franken, als der staufische Kaiser Heinrich VI. (reg. 1190-1197) 1191 oder 1192 Graf Friedrich III. von Zollern (= Burggraf Friedrich I. von Nürnberg, reg. 1171-ca. 1200) mit dem Nürnberger Burggrafenamt belehnte. Grund für diese Verleihung waren sicherlich die schon zuvor sehr engen Beziehungen der Zollern zu den Staufern sowie die einige Jahre zuvor geschlossene Ehe Graf Friedrichs mit der Erbtochter des letzten Nürnberger Burggrafen aus dem Hause Raabs. Man darf vermuten, dass die Übernahme des Nürnberger Burggrafenamtes in einem der Kernräume des Stauferreiches die Zollern auf eine große Karriere in Diensten dieser mächtigen Königsdynastie hoffen ließ.

1214 teilten die beiden Söhne Burggraf Friedrichs I. den Hausbesitz so, dass Konrad I. (reg. 1200-1261) die Burggrafschaft Nürnberg, sein Bruder Friedrich (ca. 1188-1255) die Stammlande der Familie in Schwaben erhielt. Hierdurch entstanden die schwäbische und die fränkische Linie der Zollern, die künftig weitgehend getrennte Wege gingen. Die Erwartungen, die die fränkischen Zollern wohl an die Übernahme ihres neuen Amtes geknüpft hatten, erfüllten sich jedoch kaum, da die staufischen Herrscher bereits ab ca. 1200 die Kompetenzen der Nürnberger Burggrafen stark einschränkten und sie im Wesentlichen auf den Oberbefehl über die Kaiserburg und die dortige Burgmannschaft begrenzten. Hinzu kam die nachhaltige Förderung des politischen und wirtschaftlichen Aufstiegs der Stadt Nürnberg, ablesbar vor allem an der Verleihung des "Großen Freiheitsbriefes" durch König Friedrich II. (reg. 1212-1250, ab 1220 Kaiser) 1219.

Aufbau der Territorialherrschaft der Hohenzollern

Diese beiden für sie nachteiligen Entwicklungen veranlassten die Zollern schon bald, außerhalb Nürnbergs mit dem Aufbau einer eigenen Territorialherrschaft zu beginnen. Den Grundstock hierfür bildeten im mittelfränkischen Raum die durch Konrad I. ererbten Besitzungen der Grafen von Raabs und der Grafen von Abenberg, in Oberfranken eine Erbschaft der 1248 ausgestorbenen Herzöge von Andechs-Meranien. Weitere Zugewinne ergaben sich während des Interregnums.

Zum Dank für treue Gefolgschaft und wertvolle Wahlhilfe erteilte 1273 König Rudolf I. von Habsburg (reg. 1273-1291) Burggraf Friedrich III. (reg. 1261-1297) einen Lehenbrief, der sämtliche Rechte und Güter des Burggraftums Nürnberg aufführte und bestätigte. Dazu gehörten insbesondere auch das (später Kaiserliche) Landgericht Nürnberg sowie die Burggrafenburg unmittelbar neben der Nürnberger Kaiserburg. Mit dieser Verleihung waren alle bislang von den Zollern erworbenen Rechte und Besitzungen in Franken reichsrechtlich legitimiert und gegen Ansprüche von Mitkonkurrenten, allen voran denen der Herzöge von Bayern, abgesichert.

Die nun folgende Periode war gekennzeichnet durch das ehrgeizige Streben der Zollern, einerseits ihren Besitzstand kontinuierlich auszubauen und herrschaftlich zu durchdringen, andererseits in den Kreis der führenden Adelsgeschlechter im Reich einzurücken, um so ihr politisches Prestige und ihren Einfluss weiter zu steigern. Eine ganze Reihe von Faktoren begünstigten diese Bemühungen. So führte in der langen Zeit von 1200 bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts eine bemerkenswert kleine Anzahl von Familienmitgliedern die Zollernlande. Diese waren zudem fast alle fähige Politiker.

Die zum Teil ungewöhnlich langen Regierungszeiten der Burggrafen Konrad I., Friedrich III., Friedrich IV. (reg. 1300-1332), Johann II. (reg. 1334-1357), Albrecht der Schöne (reg. 1341-1361), Friedrich V. (reg. 1357-1397), Johann III. (reg. 1397-1420), Friedrich VI. und Albrecht Achilles (reg. 1440-1486) sorgten für große politische Kontinuität. Auch eine Reihe von Hausverträgen trug wesentlich dazu bei, die innerfamiliäre Eintracht zu wahren und zugleich die als Folge von Landesteilungen häufig auftretende Schwächung des Gesamthauses zu vermeiden. Zudem mehrten bis auf den nicht regierenden Konrad (II.) den Frommen (ca. 1220-1314) alle Zollernregenten des 13. und 14. Jahrhunderts in unterschiedlichem Umfang den vorhandenen Familienbesitz an Land und Herrschaftsrechten.

Ständischer Aufstieg

Mitentscheidend für den von anderen konkurrierenden Dynastien, vor allem den Wittelsbachern, durchaus missgünstig betrachteten Aufstieg der Zollern war schließlich auch ihre Nähe zu sämtlichen Reichsoberhäuptern. Unermüdlicher Einsatz für deren Belange war im Zollernhaus ein politisches Grundprinzip, erlangten doch die Nürnberger Burggrafen dadurch nicht nur Anteil an vielen wichtigen politischen Entscheidungsprozessen, was ihren Einfluss auf Reichsebene generell beförderte, sondern auch zahlreiche nützliche königliche und kaiserliche Privilegien. Dazu zählte unter anderen eine Urkunde Kaisers Karls IV. (reg. 1346-1378, ab 1355 Kaiser) von 1363, mit der er Burggraf Friedrich V. und dessen Erben fürstliche Rechte zusprach und sie damit gleichsam als vollwertige Reichsfürsten anerkannte.

Wie sehr dadurch das Ansehen der Zollern im Kreis der bedeutenden Dynastien gesteigert wurde, belegt nicht zuletzt ihr Konnubium. Seither waren ihre Söhne und Töchter auch für europäische Königs- und andere Fürstenhäuser im Heiligen Römischen Reich interessante Heiratspartner, auch wenn längst nicht alle der zahlreichen auf sie bezogenen Eheprojekte realisiert wurden. Zu nennen sind hier exemplarisch die Verbindungen von Burggraf Friedrichs V. Sohn Johann III. mit einer Tochter Kaiser Karls IV. und seiner eigenen Tochter Elisabeth (1358-1411) mit König Ruprecht von der Pfalz (reg. 1400-1410). Burggraf Friedrich VI. ehelichte 1401 eine Tochter des Herzogs von Bayern-Landshut; seine Kinder vermählten sich mit Partnern aus der Familie der sächsischen Kurfürsten (1441, 1458), den herzoglichen Häusern Liegnitz (1439), Sachsen-Wittenberg (1412), Braunschweig-Lüneburg (1423, 1429), Mecklenburg (1423, 1432), Bayern-Ingolstadt (1441) und Pommern (1449) sowie dem Geschlecht der Markgrafen von Baden (1446).

Erwerb der Mark Brandenburg und des Kurfürstentitels 1415/17

Der Erwerb der Mark Brandenburg und die Verleihung des Kurfürstentitels stellten einen weiteren sehr bedeutenden Erfolg für die Zollern dar. 1409 war der in finanziellen Nöten befindliche Burggraf Friedrich VI. für ein Jahressalär von 4.000 Gulden in die Dienste des ungarischen Königs Sigismund von Luxemburg (reg. als König von Ungarn 1387-1437, römisch-deutscher König ab 1411, Kaiser ab 1433) getreten. Im folgenden Jahr setzte er sich maßgeblich für dessen Wahl zum römisch-deutschen König ein. Im Gegenzug ernannte Sigismund 1411 seinen ebenso loyalen wie erfahrenen Parteigänger zum Hauptmann und Verweser der schwer regierbaren Mark Brandenburg, wo dieser auch sofort Reformmaßnahmen in Gang brachte. Deren Erfolg veranlassten Sigismund, Burggraf Friedrich VI. 1415 auf dem Konstanzer Konzil die Mark Brandenburg mit der Kur und dem Erzkämmereramt vollständig zu übertragen und ihm den Markgrafentitel zu verleihen. 1417 setzte er ihn dann, wiederum in Konstanz, im Rahmen einer feierlichen Belehnungszeremonie auch rechtsförmlich in seinen neuen Besitz ein. Durch diese neuerliche Rangerhöhung stiegen die Zollern auf in den elitären und politisch besonders einflussreichen Kreis der sieben Wähler der römisch-deutschen Könige. Dies wiederum rief den Neid anderer Dynastien hervor, insbesondere der Wittelsbacher. So beschimpfte Herzog Ludwig VII. der Bärtige von Bayern-Ingolstadt (reg. 1413-1447) Kurfürst Friedrich I. öffentlich als Emporkömmling, und noch Jahrzehnte provozierte Herzog Ludwig IX. der Reiche von Bayern-Landshut (reg. 1450-1479) die Zollern, indem er deren ungleich niedrigere Abkunft im Vergleich zu seinem Haus betonte. Weitere Folgen der Verleihung von 1415/1517 bestanden für die Zollern darin, dass sich ihr Territorialbesitz schlagartig um ein Vielfaches erweiterte. Zudem führten künftig sämtliche Mitglieder des Zollernhauses, auch die nicht in der Mark ansässigen, den Titel Markgraf von Brandenburg unter Beibehaltung der angestammten Bezeichnung Burggraf von Nürnberg.

Allerdings stellte der Erwerb der mit zahlreichen inneren und äußeren Problemen behafteten Mark Brandenburg seine neuen Besitzer vor Schwierigkeiten, mussten sie doch künftig gleichzeitig zwei weit auseinander liegende und ganz unterschiedlich strukturierte Herrschaftsbereiche regieren, was mit manchen Strapazen und Reibungsverlusten verbunden war. Deshalb setzte Kurfürst Friedrich I. dort schon 1426 seinen Sohn Johann als Verweser ein und zog sich selbst dauerhaft in die fränkischen Stammlande zurück. Gegen Ende seines Lebens löste er das Problem der Doppelherrschaft, indem er in seiner väterlichen Disposition von 1437 den Söhnen Friedrich II. (reg. 1440-1470) und Friedrich dem Jüngeren (reg. 1447-1463) die Mark Brandenburg, Albrecht und Johann die Markgraftümer Ansbach und Kulmbach als jeweils eigenständige Besitzungen übertrug.

Entwicklung der verschiedenen zollerischen Territorien unter Albrecht Achilles

Diese Herrschaftsteilung bildete gleichsam den Auftakt zu der in den folgenden Jahrzehnten schrittweise immer konkreter werdenden Herausbildung eines fränkischen und eines kurbrandenburgischen Zweiges innerhalb des Zollernhauses. Während die Ansbacher Markgrafen die traditionelle Königsnähe und das intensive reichspolitische Engagement ihres Hauses fortführten, identifizierten sich die in der Mark wohnhaften Familienmitglieder zunehmend mit ihrem Land und konzentrierten sich auf dessen spezifische Belange. Während in Franken Markgraf Johann der Alchimist (reg. 1440-1457) das ihm zugewiesene Markgraftum Kulmbach eher zurückhaltend führte, entfaltete sein Bruder Markgraf Albrecht Achilles auf vielen Feldern enorme Aktivitäten. Zur kontinuierlichen Vermehrung seines Einflusses trug entscheidend bei, dass er durch den Regierungsverzicht seiner Brüder Johann der Alchimist (1457) und Friedrich II. (1470) zusätzlich zum Markgraftum Ansbach auch noch das Markgraftum Kulmbach sowie die Mark Brandenburg mit dem Kurfürstentitel erlangte und somit wieder den gesamten Territorialbesitz der Zollern in einer Hand vereinigte. Er wurde damit zum besitzmächtigsten Territorialherrn im ganzen Reich.

Allerdings fiel ihm, nicht zuletzt durch sein kostenintensives und kräftezehrendes Engagement für Kaiser Friedrich III. (reg. 1440-1493, ab 1452 Kaiser), dem er zahllose politische, diplomatische und militärische Dienste leistete, der aufwendige Spagat einer gleichzeitigen Führung seiner fränkischen und märkischen Besitzungen nicht leicht. Deshalb ernannte er frühzeitig seinen noch jugendlichen Sohn Johann zum Statthalter der Mark Brandenburg. Um eventuellen Streitigkeiten unter den drei Söhnen nach seinem Tod und damit einer Schwächung des Gesamthauses vorzubeugen, bestimmte er zudem in der "Dispositio Achillea" von 1473 Johann (reg. 1486-1499) als Erben der Kurmark, dessen Halbbrüder Friedrich der Ältere (reg. 1486-1515) und Sigmund (reg. 1486-1495) als künftige Inhaber der Fürstentümer Ansbach und Kulmbach.

Bei der Verheiratung seiner zahlreichen Kinder verfolgte Markgraf Albrecht stets politische Ziele, insbesondere die Schaffung guter Beziehungen zu möglichst vielen Nachbarn seiner fränkischen und märkischen Besitzungen. Unter diesem Aspekt war die 1479 zustande gekommene Ehe seines Sohnes Friedrich dem Älteren mit Sofia (1464-1512), der Tochter König Kasimirs IV. von Polen (reg. 1447-1492) ein besonders kluger Schachzug, traten doch damit die Zollern in unmittelbare verwandtschaftliche Beziehung zu den Jagiellonen, der führenden Macht Ostmitteleuropas. Durch Kasimirs Sohn Wladislaw II. (1456-1516) regierten diese auch in Böhmen (ab 1471) und Ungarn (ab 1490).

Die fränkischen Zollern im konfessionellen Zeitalter

Besitzungen der Hohenzollern im 16. Jahrhundert. (Gestaltung: Stefan Schnupp)

Aufbauend auf diese familiären Kontakte konnten sich die fränkischen Zollern nach Albrechts Tod 1486 vollends zu einem Fürstengeschlecht von europäischem Rang entwickeln. So wurde Markgraf Friedrichs Sohn Georg der Fromme (reg. 1527-1543) ab 1506 zunächst Berater seines Onkels König Wladislaw II. in Ungarn, anschließend Erzieher und Mitvormund von dessen Sohn Ludwig II. (1506-1526). Zudem erwarb er in Schlesien umfangreichen Territorialbesitz (Herzogtümer Ratibor und Jägerndorf, Pfandbesitz von Oppeln). Nach dem Tod seines Bruders Kasimir (reg. 1515-1527) übernahm Georg die Regierung der Markgraftümer Ansbach und Kulmbach und sorgte dort für die konsequente Einführung der Reformation. Sein Bruder Albrecht (reg. als Hochmeister 1511-1525, als Herzog 1525-1568) wurde letzter Hochmeister des mit Polen zerstrittenen Deutschen Ordens, bevor auch er sich auf Betreiben Martin Luthers (1483-1546) und mit tatkräftiger Unterstützung seines Bruders Georg der neuen Glaubenslehre zuwandte und das Ordensland in das weltliche Herzogtum Preußen umwandelte.

Beide Markgrafen zählen zu den herausragenden protestantischen Fürstengestalten ihrer Zeit. Ihr Engagement für die neue Lehre beendete allerdings auch weitgehend die bisherige enge Verbundenheit der fränkischen Zollern mit dem katholischen habsburgischen Kaiserhaus, nachdem zuvor die Markgrafen Friedrich der Ältere, Sigmund und Kasimir Kaiser Maximilian I. (reg. 1486-1519, ab 1508 Kaiser) nochmals besonders vielfältige, aber kaum angemessen belohnte Dienste geleistet hatten.

Eine gewisse Sonderrolle unter den Markgrafen des 16. Jahrhunderts nahm Kasimirs Sohn Albrecht Alcibiades (reg. 1541-1557) ein. Nachdem er 1541 seinen Onkel Georg den Frommen genötigt hatte, ihm das Markgraftum Kulmbach abzutreten, setzte er sich zunächst eine Zeit lang nachdrücklich für die Belange Kaiser Karls V. (reg. 1520-1556) ein, bevor er sich gegen ihn stellte. Danach versuchte er mit dem nach ihm benannten Zweiten Markgrafenkrieg (1552-1555), der große Teile Süddeutschlands schwer in Mitleidenschaft zog, seinen Einfluss in Franken massiv auszuweiten und ein von ihm geführtes Herzogtum Franken zu errichten. Er scheiterte aber vor allem am vereinten Widerstand der fränkischen Bischöfe und der Reichsstadt Nürnberg.

Nach dieser unruhigen Zwischenphase erlebten unter der Regierung seines Vetters Georg Friedrich dem Älteren (reg. 1543-1603) nicht nur die beiden vereinigten Markgraftümer eine lange Periode friedlicher Prosperität, sondern es erfuhr auch der fränkische Familienzweig der Zollern einen erneuten Bedeutungszuwachs. Zunächst übernahm Georg Friedrich 1556 das ihm von seinem Vater Georg hinterlassene schlesische Herzogtum Jägerndorf; 1578 konnte er dann auch noch das Herzogtum Preußen als polnisches Lehen erlangen. Beide Besitzungen erlebten unter seiner reformorientierten Regierung eine Blütezeit.

Darüber hinaus galt Georg Friedrichs besonderes Augenmerk der Absicherung und Erweiterung der Zollernmacht insgesamt. Dazu baute er gezielt die seit langem bestehende Distanz zum märkischen Familienzweig ab, vor allem durch seine eigene Vermählung mit der Nichte Kurfürst Joachims II. von Brandenburg (reg. 1535-1571) sowie durch Heiraten seiner Schwester und seiner Schwägerin mit weiteren Mitgliedern der Kurlinie. In seinen beiden letzten Lebensjahrzehnten widmete sich der söhnelose Markgraf mit aller Kraft dem angestrebten Ziel einer Wiederzusammenführung der getrennten Linien seines Hauses. Dadurch schuf er wichtige Voraussetzungen für den späteren Aufstieg der Zollern zur europäischen Großmacht. Zu dem von ihm betriebenen zukunftsorientierten Projekten gehörten der angestrebte Gewinn der niederrheinischen Herzogtümer Jülich-Kleve und Berg auf dem Erbweg für das Haus Brandenburg, die Sicherung der brandenburgischen Erbfolge im Herzogtum Preußen nach dem bevorstehenden Aussterben der fränkischen Linie sowie die - letztlich gescheiterte - Besetzung des Straßburger Bischofsstuhl mit einem jungen Zollernfürsten. 1598 krönte Georg Friedrich schließlich seine auf die Zukunft des Gesamthauses ausgerichtete Politik, indem er mit Kurfürst Joachim Friedrich von Brandenburg (reg. 1598-1608) den Geraer Hausvertrag schloss. Darin wurde die kurbrandenburgische Linie zum Erben des gesamten fränkischen, preußischen und schlesischen Territoialbesitzes Georg Friedrichs bestimmt. Auch die von ihm erworbenen Sukzessionsansprüche gingen auf die Kurlinie über. Die beiden Markgrafentümer Ansbach und Kulmbach hingegen wurden nicht in den beginnenden Aufstiegsprozess des Kurstaates einbezogen, sondern blieben in Würdigung ihrer historisch gewachsenen Individualität als eigenständische Territorien bestehen. Mit Georg Friedrichs Tod 1603 endete die ältere Linie der fränkischen Zollern, es folgte die jüngere Linie in Person zweier Söhne Kurfürst Joachim Friedrichs, von denen Joachim Ernst (reg. 1603-1625) das Markgraftum Ansbach, Christian (reg. 1603-1655) das Markgraftum Kulmbach übernahm.

Die jüngere Linie der Hohenzollern im 17. Jahrhundert

Die zwei neuen Landesherren waren zwar von Anfang an um Unabhängigkeit von ihren kurfürstlichen Verwandten und um ein eigenständiges politisches Profil bemüht, konnten und wollten aber nicht an die europäische Bedeutung ihrer Vorgänger anknüpfen. Beide Fürsten gehörten zu den Begründern der protestantischen Union von 1608, widmeten sich jedoch ansonsten hauptsächlich internen Aufgaben wie der schwierigen Finanzlage ihrer Territorien, den Belastungen durch den Dreißigjährigen Krieg und der Repeuplierung durch Aufnahme österreichischer Glaubensflüchtlinge. Dabei waren sie erkennbar darauf bedacht, die Selbständigkeit ihres jeweiligen Herrschaftsgebietes zu wahren, so dass trotz Blutsverwandtschaft und Grenznachbarschaft keine nennenswerte Kooperation zwischen den Brüdern erfolgte. Vergleichbares gilt für die nachfolgenden Markgrafen bis zum Ende des 17. Jahrhunderts, Albrecht V. (reg. 1639-1667), Johann Friedrich (reg. 1672-1686) und Georg Friedrich der Jüngere (reg. 1694-1703) im Fürstentum Ansbach sowie Christian Ernst (reg. 1655-1712) im Fürstentum Bayreuth, das diesen Namen seit der Verlegung der Hauptresidenz von Kulmbach nach Bayreuth im Jahr 1604 trug. Einige von ihnen entwickelten im Laufe ihrer Herrschaft frühabsolutistische Züge, verbunden mit ausgeprägten schöngeistigen Neigungen und kostspieligen künstlerischen Ambitionen. Nach der Jahrhundertmitte verstärkten sich die Verbindungen zur Kurlinie deutlich, indem Kurfürst Friedrich Wilhelm (Großer Kurfürst, reg. 1640-1688) 1655, 1667 und 1686 nacheinander die Vormundschaft über die noch unmündigen Markgrafen Christian Ernst von Bayreuth sowie Johann Friedrich und Georg Friedrich der Jüngere von Ansbach übernahm.

Die fränkischen Hohenzollern im 18. Jahrhundert

Bedeutendste Gestalten unter den fränkischen Zollern des 18. Jahrhunderts waren die beiden Ansbacher Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich ("Wilder" Markgraf, reg. 1729-1757) und Christian Friedrich Karl Alexander (oft auch nur Alexander oder Karl Alexander genannt, reg. in Ansbach 1757-1791, in Bayreuth 1769-1791). Ersterer war der Inbegriff des absolutistischen Duodezfürsten. Unter ihm erlebte das Fürstentum Ansbach zwar eine politische, wirtschaftliche und kulturelle Blüte, geriet aber auch an den Rand des Staatsbankrotts. Sein stark vom aufgeklärten Absolutismus geprägter Nachfolger Karl Alexander setzte sich sehr für die Förderung der Kultur, des Handels, der Landwirtschaft und die Wohlfahrt seiner Untertanen ein, zudem trat er als einer der ersten süddeutschen Fürsten für religiöse Toleranz ein. 1769 übernahm er auch noch die Regierung des Markgraftums Bayreuth, als mit dem söhnelosen Tod Markgraf Friedrich Christians (reg. 1763-1769) der Anfang des 17. Jahrhunderts begründete Bayreuther Zweig der jüngeren fränkischen Hohenollern ausstarb. Beide Fürstentümer waren zwar nunmehr wieder in einer Hand vereinigt, wurden aber weiterhin getrennt verwaltet. Die dort jeweils von seinen Vorgängern angehäuften enormen Schulden konnte Karl Alexander so weit abtragen, dass gegen Ende seiner Herrschaft prosperierende Länder bestanden.

Die Beziehungen der fränkischen Hohenzollern zur Kurlinie

Nach der Erhebung Preußens zum Königreich 1701 intensivierte die Kurlinie ihre schon in den Jahrzehnten zuvor erkennbaren Bemühungen, sich die fränkischen Besitzungen des Hauses anzueignen. Das probateste Mittel dafür waren Heiraten. 1703 verehelichte König Friedrich I. (reg. 1688-1713, ab 1701 König) seine Schwester Elisabeth Sophie (1674-1748) mit Markgraf Christian Ernst von Bayreuth. Ihr großer Einfluss auf die Politik ihres Gemahls trug ihr den Vorwurf ein, Preußens Statthalterin in Franken zu sein und weckte die Furcht, sie könnte das Markgraftum Bayreuth ihrem königlichen Bruder zuspielen. Falls diese Absicht bestanden hat, so scheiterte sie am deutlichen Widerstand Kaiser Karls VI. (reg. 1711-1740). Weitere ähnliche Einflussnahmeversuche in Franken unternahm König Friedrich Wilhelm I. von Preußen (reg. 1713-1740) durch die Verheiratung seiner beiden Töchter Friederike Louise (1714-1784) mit Markgraf Carl Wilhelm von Ansbach 1729 und Wilhelmine (1709-1758) mit dem Erbprinzen Friedrich III. von Bayreuth (reg. 1735-1763) 1731. Wilhelmine wurde nicht nur als Förderin von Wissenschaft, Kunst und Kultur in der Residenzstadt bekannt, sondern auch durch den regen Briefwechsel mit ihrem Bruder König Friedrich II. von Preußen (reg. 1740-1786). Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur späteren Vereinigung der brandenburgisch-preußischen und der fränkischen Lande der Hohenzollern war das Pactum Fridericianum von 1752. Es besagte, dass beim Erlöschen einer der beiden fränkischen Linien die andere nachfolgen sollte. Beim Aussterben beider Zweige sollten ihre Gebiete an die Kurlinie fallen. Als Kaiserin Maria Theresia (1717-1780) im Teschener Frieden von 1779 erklärte, eine Vereinigung der beiden Markgraftümer mit Preußen nicht zu behindern, war das sich anbahnende Schicksal der fränkische Hohenzollernlande vollends staatsrechtlich legitimiert.

Das Ende der fränkischen Hohenzollern und die Übernahme der Markgraftümer durch Brandenburg-Preußen

Vollendet wurde es, als die Liebe zu der Engländerin Lady Elisabeth Craven (1750-1828) und auch die Furcht vor einem Übergreifen der Französischen Revolution in dem 64-jährigen kinderlosen Markgrafen Karl Alexander (reg. 1757-1791 in Ansbach, seit 1769 auch in Bayreuth) den Wunsch aufkommen ließ, sich ins Privatleben zurückzuziehen. Nachdem ihm 1791 in einem Geheimvertrag von Preußen eine jährliche Leibrente von 300.000 Gulden zugesichert worden war, ging er außer Landes, heiratete seine Geliebte und unterzeichnete anschließend die Abdankungsurkunde. Mit ihm endete die jüngere Linie der fränkischen Zollern; die beiden Markgraftümer Ansbach und Bayreuth fielen gemäß dem Pactum Fridericianum an Preußen und blieben bis 1805 in dessen Besitz.

Forschungsstand

Nachdem die fränkischen Zollern lange Zeit vergleichsweise wenig Beachtung in der Geschichtswissenschaft gefunden hatten, stoßen sie seit einiger Zeit auf vermehrtes Interesse. So entstanden in den letzten Jahrzehnten nicht nur diverse biographische Einzelstudien und Aufsatzsammlungen zu verschiedenen Markgrafen und Markgräfinnen, sondern auch Überblicksdarstellungen zur Gesamtdynastie unter intensiver Berücksichtigung des fränkischen Familienzweiges, spezielle Handbuchartikel sowie Untersuchungen zu den Höfen und Residenzen der Ansbacher Markgrafen des 15. und 16. Jahrhunderts. Neueste Studien sind den familiären Beziehungen, dem kommunikativen Netzwerk, dem Heiratsverhalten und dem Frauenzimmer der Zollern, aber auch ihren sozialen Selbstbehauptungsstrategien gegen konkurrierende Mächte gewidmet.

Beste Aussichten auf weitere Erkenntnisgewinne bieten die noch längst nicht erschöpfend ausgewerteten Editionen der Monumenta Zollerana und der Korrespondenz Markgraf Albrechts von Brandenburg, vor allem aber die reichen Quellenüberlieferungen in den Staatsarchiven Nürnberg (Bestand "Fürstentum Ansbach") und Bamberg (Bestand "Fürstentum Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth") sowie im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin (insbesondere der Bestand "Brandenburg-Preußisches Hausarchiv").

Literatur

  • Rainald Becker/Iris von Dorn (Hg.), Politik – Repräsentation – Kultur. Markgraf Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth 1644-1712 (Archiv für Geschichte von Oberfranken. Sonderband), Bayreuth 2014.
  • Katrin Bourée, Dienst, Verdienst und Distinktion. Fürstliche Selbstbehauptungsstrategien der Hohenzollern im 15. Jahrhundert (Symbolische Kommunikation in der Vormoderne. Studien zur Geschichte, Literatur und Kunst), Köln/Weimar/Wien 2014.
  • Rudolf Endres, Die Markgraftümer, in: Andreas Kraus (Hg.)/Max Spindler (Begr.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 3. Band, 1. Teil: Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 3., neu bearbeitete Auflage 1997, 756-772.
  • Julius Grossmann u. a. (Hg.), Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern. Nach den Quellen bearbeitet, Berlin 1905.
  • Walther Hubatsch, Albrecht von Brandenburg-Ansbach. Deutschordens-Hochmeister und Herzog in Preußen 1490-1568, Heidelberg 1960.
  • Manfred Jatzlank, Die Belehnung des Nürnberger Burggrafen Friedrich VI. mit der Markgrafschaft Brandenburg durch König Sigmund, in: Tilmann Schmidt/Peter Gunst (Hg.), Das Zeitalter König Sigmunds in Ungarn und im Deutschen Reich, Debrecen 2000, 161-172.
  • Peter Mast, Die Hohenzollern in Lebensbildern, Graz 1988.
  • Mario Müller (Hg.), Albrecht Achilles (1414-1486), Burggraf von Nürnberg, Kurfürst von Brandenburg (Jahrbuch des Historischen Vereins für Mittelfranken 103), Ansbach 2014.
  • Mario Müller, Besiegelte Freundschaft. Die brandenburgischen Erbeinungen und Erbverbrüderungen im späten Mittelalter (Schriften zur politischen Kommunikation 8), Göttingen 2010.
  • Wolfgang Neugebauer, Die Hohenzollern. 1. Band: Anfänge, Landesstaat und monarchische Autokratie bis 1740; 2. Band: Dynastie im säkularen Wandel. Von 1740 bis in das 20. Jahrhundert, Stuttgart 1996/2003.
  • Cordula Nolte, Familie, Hof und Herrschaft. Das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440-1530) (Mittelalter-Forschungen 11), Ostfildern 2005.
  • Gerhard Rechter, Absolutismus in Franken – Teil I: Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, in: Heimatkundliche Beiträge. Beilage des Amtlichen Schulanzeigers für den Regierungsbezirk Mittelfranken 1), Ansbach 1998.
  • Joachim Schneider, Innerdeutsches und internationales Konnubium. Burggraf Friedrich VI. von Hohenzollern und Graf Eberhard III. von Württemberg, in: Peter Rückert/Sönke Lorenz (Hg.), Die Visconti und der deutsche Südwesten. Kulturtransfer im Spätmittelalter (Tübinger Bausteine zur Landesgeschichte 11), Ostfildern 2008, 153-170.
  • Andrea Schödl, Frauen und dynastische Politik. Die Markgräfinnen Elisabeth Sophie von Brandenburg und Christiane Charlotte von Ansbach (Die Plassenburg 56), Kulmbach 2007.
  • Daniel Schönpflug, Die Heiraten der Hohenzollern. Verwandtschaft, Politik und Ritual 1640-1918, Göttingen 2013.
  • Günter Schuhmann, Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. Eine Bilddokumentation zur Geschichte der Hohenzollern in Franken. Festschrift des Historischen Vereins für Mittelfranken zur Feier seines einhundertfünfzigjährigen Bestehens 1830-1980 (Jahrbuch des Historischen Vereins für Mittelfranken 90), Ansbach 1980.
  • Georg Seiderer/Clemens Wachter (Hg.), Markgraf Friedrich von Brandenburg-Bayreuth 1711-1763. Referate der Tagung am 12. und 13. Mai 2011 in der Aula der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Franconia 5), Neustadt an der Aisch 2012, 169-185.
  • Reinhard Seyboth, Die Hohenzollern in Franken und in Brandenburg an der Wende zur Neuzeit, in: Roderich Schmidt (Hg.), Bayreuth und die Hohenzollern vom ausgehenden Mittelalter bis zum Ende des Alten Reichs, Ebsdorfergrund 1992, 9-31.
  • Reinhard Seyboth, Friedrich VI. (I.), Burggraf von Nürnberg, Kurfürst von Brandenburg (1371-1440), in: Fränkische Lebensbilder. 16. Band, Neustadt an der Aisch 1996, 27-48.
  • Reinhard Seyboth, Georg der Fromme (1484-1543), Markgraf von Brandenburg-Ansbach, in: Frankische Lebensbilder. 17. Band, Neustadt an der Aisch 1998, 43-71.
  • Reinhard Seyboth, Georg Friedrich d. Ä., Markgraf von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach, Herzog in Preußen (1539-1603), in: Fränkische Lebensbilder. 14. Band, Neustadt an der Aisch 1991, 84-104.
  • Bernhard Sicken, Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, in: Fränkische Lebensbilder. 6. Band, Würzburg 1975, 130-160.
  • Arno Störkel, Christian Friedrich Carl Alexander. Der letzte Markgraf von Ansbach-Bayreuth (Forschungen zur Kunst- und Kulturgeschichte 4), Ansbach 1995.
  • Elke Tkocz, Friedrich der Ältere (1460-1536), Markgraf von Brandenburg, in: Fränkische Lebensbilder. 22. Band, Würzburg 2009, 41-64.
  • Dieter J. Weiß, Die ersten Hohenzollern in der Mark (1415-1499), in: Frank-Lothar Kroll (Hg.), Preußens Herrscher. Von den ersten Hohenzollern bis Wilhelm II., München 2000, 26-51.
  • Dieter J. Weiß, Markgräfin Wilhelmine von Bayreuth zwischen Kaiserin Maria Theresia und König Friedrich II., in: Günter Berger (Hg.), Wilhelmine von Bayreuth heute. Das kulturelle Erbe der Markgräfin (Archiv für Geschichte von Oberfranken. Sonderband), Bayreuth 2009, 105-118.

Quellen

  • Adolf Bachmann (Hg.), Briefe und Acten zur österreichisch-deutschen Geschichte im Zeitalter Kaiser Friedrichs III. (Fontes Rerum Austriacarum II/44), Wien 1879. [zahlreiche Briefe und Instruktionen Markgraf Albrechts aus den Jahren 1458-1471]
  • Adolf Bachmann (Hg.), Urkundliche Nachträge zur österreichisch-deutschen Geschichte im Zeitalter Kaiser Friedrichs III. (Fontes Rerum Austriacarum II/46), Wien 1875. [zahlreiche Briefe und andere Quellenstücke Markgraf Albrechts aus den Jahren 1464-1480]
  • Erich Joachim (Hg.), Die Politik des letzten Hochmeisters in Preußen Albrecht von Brandenburg (Publikationen aus den k. Preußischen Staatsarchiven 50, 58, 61), Leipzig 1892-1895, Nachdruck Osnabrück 1965.
  • Felix Priebatsch (Hg.), Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles. 3 Bände (Publikationen aus den k. Preußischen Staatsarchiven 59, 67, 71), Leipzig 1894-98, ND Osnabrück 1965.
  • Georg Steinhausen (Hg.), Deutsche Privatbriefe des Mittelalters. 1. Band: Fürsten und Magnaten, Edle und Ritter (Denkmäler der deutschen Kulturgeschichte I/1) , Berlin 1899. [zahlreiche Schreiben von Mitgliedern der Zollerndynastie aus dem 15. Jahrhundert]
  • Matthias Thumser (Hg.), Ludwig von Eyb der Ältere (1417-1502). Schriften: Denkwürdigkeiten/Gültbuch/Briefe an Kurfürst Albrecht Achilles 1473/74 / Mein Buch (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte 1/6), Neustadt an der Aisch 2002.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Reinhard Seyboth, Hohenzollern, Fränkische, publiziert am 19.08.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hohenzollern,_Fränkische> (19.03.2024)