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Königlich Bayerische Gendarmerie

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Anton Gleißner

Offizier und Mannschaftsgrad der Königlich Bayerischen Gendarmerie. Lithographie von 1813. Abb. aus: Handbuch für die Königlich Baierische Gendarmerie als Unterricht in ihren Dienst Obliegenheiten. München 1813, Frontispiz. (Bayerische Staatsbibliothek, Bibl.Mont. 4919)

Die 1812 eingerichtete Königlich Bayerische Gendarmerie war eine bis 1919 mit Polizeiaufgaben betraute Armeeeinheit, die dem Kriegsministerium und dem Innenministerium unterstand. Diese war wegen fehlender finanzieller Mittel schlecht ausgerüstet, hatte aber für Sicherheit und Ordnung im Königreich zu sorgen. Sie bestand aus Offizieren, die die ihnen unterstellten Einheiten zu inspizieren und deren militärische Ordnung aufrechtzuerhalten hatten, sowie von Mannschaften, die in den ihrer jeweiligen Station zugeteilten Gebieten patrouillieren, Gefangene transportieren und nach flüchtigen Verbrechern fahnden sollten. Die Effektivität der Einheiten und das Betragen der Gendarmen vor Ort wurde bereits von Zeitgenossen zwiespältig geurteilt, allerdings wünschten sich viele Gemeinden eine lokale Station statt gelegentlicher Patrouillen. 1919 wurden die militärischen Einheiten in zivile Gendarmerieabteilungen überführt, die den jeweiligen Kreisregierungen unterstanden. 1935 wurden die Einheiten in die Verantwortung des Reichs überführt.

Begriff, Vorbild und Gründung

Johann Baptist Freiherr von Verger. (Abb. aus Hugo Schröder, Das Kgl. Bayer. Gendarmerie Korps 1812-1912, München 1913.)

Die bayerische Gendarmerie entstand im Kontext der napoleonischen Kriege und deren Folgen für die innere Sicherheit sowie der Verwaltungsreformen von Maximilian von Montgelas (1759-1838), die auf Zentralisierung und Vereinheitlichung zielten.

Die Gendarmerie folgte dem französischen Modell der seit 1791 bestehenden Gendarmerie nationale, die militärische Organisation mit polizeilicher Tätigkeit verband. Ähnliche Einrichtungen entstanden im 19. Jahrhundert auch in Preußen oder in Italien mit den Carabinieri. Bereits die bayerische Konstitution von 1808 sah eine Gendarmerie vor. Die konkrete Errichtung erfolgte durch das "Organische Edikt, die Einrichtung einer Gens’darmerie betreffend" vom 11. Oktober 1812. Zum 1. Januar 1813 nahm das Korps seinen Dienst auf.

Es sollte Sicherheit und Ordnung im ländlichen Raum gewährleisten, also in Gebieten außerhalb größerer Städte und Gemeinden. Aufgaben der Lokal- und Wohlfahrtspolizei – etwa Gesundheits-, Markt-, Armen- oder Baupolizei – blieben per Gemeindeedikt von 1818 bei den Gemeinden und lokalen Behörden. Die militärische Organisationsform sollte Disziplin sichern, das Ansehen der neuen Formation heben und sie von älteren, als unzuverlässig geltenden Formationen abgrenzen. Sichtbarer Ausdruck dieser Stellung war die Einordnung der Gendarmerie als "erstes Korps der Armee".

Erster Korpskommandant wurde Johann Baptist Freiherr von Verger (1762–1851), der das Korps bis 1840 leitete. Der Offizier diente bereits seit 1792 in verschiedenen Funktionen dem Haus Zweibrücken, u.a. als Gesandter in Stuttgart und Paris.

Entwicklung des Korps 1817-1919

Einen ersten Einschnitt bildete 1817 die Auflösung des von Montgelas eingerichteten Gendarmeriebüros. Das institutionelle Gewicht verschob sich zunächst zur Militärverwaltung. Die folgenden Jahre standen unter erheblichem Spardruck. Bis 1820 wurden die Legionen als mittlere Organisationsebene aufgehoben, Offiziers- und Stabsstellen reduziert und die berittenen Einheiten schrittweise abgebaut.

Zwischen den 1820er Jahren und der Mitte des Jahrhunderts entwickelte sich die Gendarmerie nur langsam weiter. Größere Krisen der inneren Sicherheit – etwa die Revolution von 1848/49 – führten nicht zu einer grundlegenden Neuordnung. In der Pfalz verweigerten viele Gendarmen 1849 den Dienst unter revolutionären Gremien; in München war die Stadtkompanie durch ihre Nähe zu Lola Montez (1818-1861) stärker belastet. Insgesamt war das Korps personell und organisatorisch zu schwach, um bei größeren Unruhen eigenständig als Ordnungsmacht aufzutreten.

Eine Zäsur brachte die Reform von 1868. Auslöser waren die Erfahrungen des Deutschen Krieges von 1866, als die militärische Stellung der Gendarmen praktische Probleme erzeugte und das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Korps weiter schwächte. Seit 1868 lag der Dienstbetrieb weitgehend bei der Zivilverwaltung: Die Bezirksämter und Innenbehörden bestimmten nun stärker über Einsatz und Aufsicht. Militärische Disziplin, Offiziersaufsicht und Militärstrafrecht blieben jedoch erhalten. Diese Doppelstellung prägte die Gendarmerie: Sie war Polizeiorgan der inneren Verwaltung, blieb aber in Habitus, Disziplinarrecht und Führungskultur militärisch geprägt. Anders als in Preußen waren bayerische Gendarmen nach 1868 jedoch nicht mehr in die Befehlshierarchie des Heeres eingebunden.

In den folgenden Jahrzehnten setzte eine vorsichtige Professionalisierung ein. Die Einrichtung von Gendarmerieschulen standardisierte die Ausbildung, der Dienst wurde stärker an polizeiliche Anforderungen angepasst und einzelne Reformen zielten auf eine bessere soziale Absicherung der Mannschaften. Einen wichtigen Schritt bildete das Beamtengesetz von 1908, das den Mannschaften eine stärkere staatsbeamtenrechtliche Stellung verschaffte. Militärische Bezeichnungen wurden teilweise entmilitarisiert, indem "Kompanien" zu "Abteilungen" und "Patrouillen" zu "Dienstgängen" wurden.

Der Erste Weltkrieg verschärfte die strukturellen Probleme des Korps. Der reguläre Dienstbetrieb litt nach Einberufungen zur Feldgendarmerie unter wachsender Personalknappheit. Mit der Revolution von 1918 endete die Grundlage der militärischen Gendarmerie. 1919 wurden die Einheiten in zivile Gendarmerieabteilungen umgestaltet und in die innere Verwaltung eingegliedert. Als Bezeichnung und Organisationsform bestand die Gendarmerie in Bayern noch während der Weimarer Republik fort, und im Zuge der nationalsozialistischen Vereinheitlichung der Polizei wurde sie 1935/36 in reichseinheitliche Polizeistrukturen überführt.

Organisation und Stationierung

Bei der Gründung bestand die Gendarmerie aus dem Korpskommando in München und Legionen mit Sitz in München, Augsburg und Regensburg. Darunter waren Kompanien, Eskadronen, Brigaden und Stationen angeordnet. Die frühe Organisationsstruktur wurde bereits bis 1820 aus Kostengründen vereinfacht. Nach diesen Kürzungen bestand in jedem Kreis eine Kompanie. Die pfälzische Landesgendarmerie wurde 1821 als eigene Kompanie in das Korps eingegliedert, behielt wegen der besonderen Rechtsverhältnisse des Rheinkreises jedoch Sonderregelungen, 1824 folgte noch die Münchener Stadtkompanie. Darunter lagen Brigade- bzw. später Hauptstationen und Stationen.

Die Gendarmeriestation war die zentrale Einheit des Alltagsdienstes. Sie war nur mit wenigen Mann besetzt. 1824 gab es 435 Stationen. Nach der Verwaltungsreform von 1862 wurden an den Bezirksamtssitzen Gendarmeriehauptstationen eingerichtet; 1862 bestanden 154 solcher Brigadestationen, 1910 waren es 162. Darunter lag ein Netz kleinerer Stationen, dessen Dichte nach Bedarf, verfügbarem Personal und Größe des Dienstbezirks schwankte.

Ein Beispiel verdeutlicht die geringe Personaldichte: Im Bezirksamt Stadtamhof waren 1869 fünf Gendarmen für rund 16.000 Einwohner in 112 Orten zuständig. Eine lückenlose Präsenz gab es nicht, die Gendarmerie arbeitete vor allem mit Patrouillen und punktuellen Einsätzen.

Städte und magistratisch verwaltete Gemeinden mussten eigene Polizeikräfte unterhalten. München bildete eine Ausnahme: die dortige Gendarmeriekompanie wurde erst 1898 in eine Königliche Schutzmannschaft umgestaltet. Charakteristisch tauschten die Schutzmänner ihren grünen Rock gegen die blaue Uniform der städtischen Polizei.

Gendarmerie-Korps-Kommando (München)
Bezeichnung bis 1837 Kreiszuordnung nach 1837 Kompaniesitz
Erste Kompanie Oberbayern München
Zweite Kompanie Niederbayern Passau/Landshut
Dritte Kompanie Oberpfalz u. Regensburg Regensburg
Vierte Kompanie Schwaben u. Neuburg Augsburg
Fünfte Kompanie Mittelfranken Ansbach
Sechste Kompanie Oberfranken Bayreuth
Siebte Kompanie Unterfranken u. Aschaffenburg Würzburg
Achte Kompanie Pfalz Speyer
"Stadtkompanie" Haupt-und Residenzstadt München München

Personal und innere Ordnung

Offiziere

Ferdinand Freiherr von Feilitzsch. (Abb. aus: Hugo Schröder, Das Kgl. Bayer. Gendarmerie Korps 1812-1912, München 1913)

Die Offiziere kamen aus der Armee. Polizeiliche Spezialkenntnisse waren kaum ausschlaggebend, nur eine "Vorliebe für den Gendarmeriedienst" musste formell bekundet sein. Vor 1868 war der Dienst in der Gendarmerie eine zusätzliche Karriereoption; ein Wechsel zwischen Linienmilitär und Gendarmerie war normal. Nach 1868 änderte sich dies. Personen, deren militärische und gesundheitliche Tauglichkeit nicht mehr den hohen Standards entsprachen, konnten in die Gendarmerie einen "Versorgungsposten" finden, etwa Korpschef Ferdinand von Feilitzsch (1843-1911, Korpschef von 1896-1910), der Bruder des Innenministers Maximilian von Feilitzsch (1881-1907), der trotz schlechter Beurteilung in der Gendarmerie den Generalsrang erreichte.

Ihre Hauptaufgabe bestand in der Überwachung von Disziplin, Haltung, Ausrüstung und Dienstführung. Dazu unternahmen sie regelmäßige Musterungsreisen. Dabei wurden Stationen besichtigt, Geschäftsbücher kontrolliert, Ausrüstung geprüft und die Kenntnisse der Mannschaften abgefragt. Das Offizierkorps war bis 1919 der Träger militärischer Kontinuität in der Gendarmerie.

Mannschaften

Die Mannschaften stammten aus unteren sozialen Schichten, häufig aus handwerklichen oder bäuerlichen Milieus. Der Dienst galt als körperlich belastend und schlecht bezahlt. Der Alltag war von langen Fußpatrouillen, Schreibarbeiten, strenger Disziplin (Verfehlungen konnten mit strengem Arrest, Strafversetzung oder Entlassung geahndet werden) und häufigen regulären Versetzungen geprägt. Geringe Aufstiegschancen und lange Zeit restriktive Ehevorschriften minderten ebenso die Attraktivität des Dienstes. Hinzu kam, dass viele Gendarmen die Tätigkeit nicht als dauerhaften Beruf, sondern als Übergang in eine andere Versorgung oder Anschlussstellung betrachteten. Die Verwaltung versuchte gegenzusteuern, etwa durch die Möglichkeit, Wehrdienst in der Gendarmerie abzuleisten oder durch Aussicht auf spätere Verwendung im zivilen Staatsdienst. Diese Maßnahmen konnten die hohe Fluktuation indes nicht beseitigen.

Personelle Unterversorgung begleitete das Korps während seines gesamten Bestehens. Über den Gesamtzeitraum bewegte sich die nominelle Stärke bei etwa 2.500 bis 2.700 Mann. Dieser Stand wurde wegen hoher Fluktuation nur selten erreicht.

Erst im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert wurden Ansätze einer stärkeren Professionalisierung erkennbar. Die Gendarmerieschulen, übrigens 1867 bei ihrer Entstehung in Bayern einzigartig und ohne Vorbild im deutschsprachigen Raum, standardisierten die Ausbildung. Das Beamtengesetz von 1908 brachte den Mannschaften eine stärkere staatsbeamtenrechtliche Absicherung, ohne die militärischen Elemente (vor allem das militärische Disziplinar- und Strafrecht) vollständig zu beseitigen. Gleichwohl blieb die Gendarmerie bis 1919 eine Formation, deren Leistungsfähigkeit weniger an fehlenden Aufgaben als an dauerhaft knappen personellen Ressourcen litt.

Dienstalltag und Aufgaben

Der Alltag der Gendarmen bestand aus Patrouillen. Sie erfolgten auf festgelegten Routen, bei jeder Witterung und häufig über große Entfernungen. Ein dienstfreier Tag wurde erst spät eingeführt.

Die Patrouille sollte staatliche Präsenz zeigen, Straftaten vorbeugen, Verdächtige kontrollieren und Informationen aus Gemeinden und abgelegenen Ansiedlungen aufnehmen. Hinzu kamen:

  • Fahndungen nach flüchtigen Straftätern
  • Gefangenentransporte
  • Unterstützung von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Vollzug von Anordnungen der Bezirksämter
  • Kontrolle von Bettlern, Vaganten und Landstreichern
  • Einschreiten bei Wilderei, Forstfrevel und lokalen Konflikten.

Die Effektivität dieses Systems blieb begrenzt. Die Gendarmerie war personell zu schwach, um den ländlichen Raum dauerhaft zu überwachen. Viele Orte wünschten deshalb eigene Stationen, obwohl die Gendarmerie als Institution oft mit Skepsis betrachtet wurde. Dieser scheinbare Widerspruch erklärt sich aus der unterschiedlichen Perspektive: Dauerhafte Präsenz versprach Sicherheit, während konkrete Eingriffe einzelner Gendarmen als obrigkeitliche Kontrolle empfunden werden konnten.

Ausrüstung, Bewaffnung, Mobilität

Gendarm in Uniform, nach 1864. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Gen KK 233)

Die Ausrüstung der Gendarmerie orientierte sich äußerlich am Militär, wurde aber häufig später modernisiert als die der Armee. Charakteristisch war der grüne Uniformrock. Als Kopfbedeckung dienten zunächst Tschakos aus mit Lackpapier überzogenem Pappkarton, später die Pickelhaube.

Die Bewaffnung bestand aus Säbel und (veralteten) Gewehren. 1869 erhielt die Gendarmerie einen speziell für sie geschaffenen modernen Einschüsser (Modell Werder 69), der trotz großen Mängeln bis zum Ende der militärischen Gendarmerie 1919 im Einsatz blieb. Bei der Verhaftung des "Räubers Kneißls" 1901 etwa ergab sich eine Ausfallquote des Gewehrs von fast 40 %. Praktischere Revolver wurden vor allem an höhere Mannschaftsdienstgrade ausgegeben und nur dann, wenn Bestände anderer Stellen (etwa der Münchner Schutzmannschaft) nach Modernisierungen verfügbar wurden.

Die Mobilität der Gendarmen im Einzeldienst war gering. Nach dem Abbau der berittenen Gendarmerie bewegten sich die Gendarmen zu Fuß. Fahrräder wurden erst seit den 1890er Jahren vorsichtig erprobt und nur zögerlich zugelassen. Innerhalb der Verwaltung bestanden Vorbehalte gegen das Fahrrad, weil es als unmilitärisch galt und praktische Probleme bei Verfolgungen befürchtet wurden. Eine nennenswerte Motorisierung setzte vor 1918 nicht mehr ein.

Gendarmerie und Gesellschaft

Die Königlich Bayerische Gendarmerie war im 19. Jahrhundert eine der sichtbarsten Erscheinungsformen staatlicher Autorität im ländlichen Raum. Ihr Auftrag beschränkte sich nicht auf die Verfolgung von Straftaten. Vielmehr wirkte sie auch an der Durchsetzung jener sozialen, moralischen und verwaltungsrechtlichen Ordnungsvorstellungen mit, die der moderne bayerische Staat gegenüber lokalen Gewohnheiten, dörflichen Autonomien und informellen Rechtspraktiken geltend machte.

Gerade im ländlichen Bayern traf die Gendarmerie auf soziale Räume, die stark durch Gemeinde, Pfarramt, Wirtshaus, Nachbarschaft, Grundbesitz und lokale Ehrvorstellungen geprägt waren. Der Gendarm war dort einerseits Teil des Alltags, andererseits blieb er Vertreter einer übergeordneten Staatsgewalt. Seine Tätigkeit bewegte sich in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheitsgewährleistung und sozialer Kontrolle.

Konflikte entstanden besonders dort, wo staatliche Normen mit lokalen Praktiken kollidierten. Dazu gehörten Wilderei, Forstfrevel, unerlaubte Holz- und Streunutzung, Haberfeldtreiben, Bettelwesen, Landstreicherei, Wirtshaus- und Sperrstundenkontrollen sowie sittenpolizeiliche Eingriffe. In solchen Fällen trat die Gendarmerie nicht als eigenständiger politischer Akteur auf, sondern als ausführendes Organ der Bezirksämter, Gerichte, Gemeinden oder Pfarrämter.

Ein Bereich war die moral- und sittenpolizeiliche Kontrolle. Lokale Beispiele, etwa aus dem Distrikt Arnstein (Bezirksamt Karlstadt) gegen Ende des 19. Jahrhunderts zeigen, dass Pfarrer oder Gemeindebehörden angebliche Missstände wie Konkubinat, außereheliches Zusammenleben oder "unsittliches" Verhalten anzeigten. Die Bezirksämter konnten daraufhin die Gendarmerie mit Erhebungen, Befragungen oder Stellungnahmen beauftragen.

Auch Konflikte um überkommene Nutzungsrechte zeigen diese Funktion. Die Fuchsmühler Holzschlacht von 1894 verdeutlicht, wie Auseinandersetzungen um Holzrechte, Eigentumsordnung und staatliche Durchsetzung eskalieren konnten. Die Gendarmerie stand hier im Umfeld von Bezirksamt, Forstverwaltung und Militär als Teil des staatlichen Gewalt- und Verwaltungsapparats der Bevölkerung als Gegner gegenüber.

Das Verhältnis der Bevölkerung zur Gendarmerie blieb daher ambivalent. Viele Gemeinden wünschten eine eigene Station, weil dauerhafte Präsenz Schutz vor Diebstahl, Gewalt, Landstreicherei oder Wilderei versprach. Zugleich konnten konkrete Eingriffe einzelner Gendarmen als obrigkeitliche Bevormundung empfunden werden. Akzeptanz hing stark vom Verhalten des einzelnen Gendarmen ab. Ortskundige, maßvolle und sozial geschickte Gendarmen konnten Vertrauen gewinnen; schroffes militärisches Auftreten verstärkte dagegen Ablehnung.

Abseits des ländlichen Kontexts kamen auch die bürgerlichen wie staatlichen Eliten und im Zuge der Industrialisierung die Arbeiterbewegung in Kontakt mit der Gendarmerie. In Bayern war dies vor allem der Streik in der Maxhütte 1907/08. Hier agierte die Gendarmerie in echter eigener Zuständigkeit zur Herstellung von Sicherheit und Ordnung. Ihr Vorgehen wurde in der Presse als zurückhaltender als beispielsweise im preußischen Ruhrgebiet beim Bergarbeiterstreik 1905 (als es zu Schusswaffengebrauch mit Todesopfern gegen streikende Bergleute kam) beschrieben. Dass dieses Konfliktfeld in Bayern vergleichsweise gering war, zeigt sich daran, dass erst 1907 konkrete Abläufe zur Zusammenziehung von großen Gendarmeriekontingenten erlassen wurden.

Zeitgenössische Darstellung in der Karikatur

Das ambivalente Bild der Gendarmerie spiegelte sich besonders in der satirischen Bildpublizistik des 19. und frühen 20. Jahrhunderts wider. Satirische Bilder geben keine Realität wieder, verdichten aber zeitgenössische Zuschreibungen: Pflichteifer, Humorlosigkeit, Amtsgläubigkeit und Vorschriftsdenken sowie begrenzte (geistige) Beweglichkeit und (gelegentliche) Brutalität. Im Bild des "Schandarmen" verdichteten sich Erfahrungen mit staatlicher Kontrolle, Spott über bürokratische Kleinlichkeit und Kritik am obrigkeitlichen Staat.

Uniform, Säbel, Gewehr, Schnurrbart und später Pickelhaube machten den Gendarmen leicht erkennbar. In der Karikatur wurde er dadurch zum sichtbaren Zeichen staatlicher Gewalt und staatlicher Vorschrift. Häufig stand er stellvertretend für den Staat insgesamt.

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts sind Karikaturen mit Gendarmen in den Fliegenden Blättern nachweisbar. Meist diente er als Staffage für polizeiliche oder gerichtliche Situationen oder als Witzfigur. Wiederkehrende Typen waren der korrekt uniformierte Ordnungshüter, der behäbige oder schmuddelige Gendarm, der alte und überforderte Beamte sowie seit der Jahrhundertwende der dumpf wirkende, physiognomisch stärker überzeichnete Typus eines Schutzmanns oder Gendarmen. Gemein war diesen Darstellungen die oben genannten Zuschreibungen. Seit den 1890er Jahren verschärfte insbesondere der Simplicissimus die bekannten Bildmuster. Der Gendarm oder Schutzmann erschien nun häufiger als träger, ignoranter, arroganter oder gewaltbereiter Vertreter eines obrigkeitlichen Staates. Am deutlichsten zeigen sich diese Charaktereigenschaften in dem von Ludwig Thoma (1867-1921) erfundenen und ausgiebig im Simplicissimus verwendeten "Schandarm Schmuttermaier".

Kulturelles Erbe

Weit über das Ende der Institution hinaus verblieb der Begriff "Gendarmerie" im kollektiven Gedächtnis verhaftet. "Gendarm", "Schandi", "Schandarm" wurden zu kulturell aufgeladenen Erinnerungsfiguren. Sie begegnen im Kinderspiel ("Räuber und Gendarm"), im volkstümlichen Warnruf, "Leit, geht’s hoam, de Schandamm kemmand", als nostalgisches Bild in der Verfilmung von Georg Lohmeiers "Königlich Bayerischem Amtsgericht" oder noch 2013 in Bad Staffelstein als ehrendes Prädikat für einen Polizisten bei seiner Pensionierung als "echter bayerischer Gendarm". Gendarmerie, der Schandi, ist zum Symbol der "guten alten Zeit" geworden.

Literatur

  • Christoph Bachmann, Die Münchner Gendarmerie 1798-1898 in: Michael Farin (Hg.), Polizeireport München. 1799-1999, München 1999, 90-105.
  • Otto Ernst Breibeck, Bayerns Polizei im Wandel der Zeit. Achthundert Jahre bayerische Polizeigeschichte, München 1971.
  • Clive Emsley, Gendarmes and the State in Nineteenth-century Europe, Oxford 1999.
  • Anton Gleißner, Die Königlich Bayerische Gendarmerie 1812-1919 (Schriftenreihe zur Bayerischen Landesgeschichte 176), München 2021.
  • Annelie Hopfenmüller (Bearb.), Gendarmerie-Korps-Kommando (Repertorien des Bayerischen Hauptstaatsarchivs 13), München 2008.
  • Peter Nitschke (Hg.), Die Deutsche Polizei und ihre Geschichte. Beiträge zu einem distanzierten Verhältnis (Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte 2), Hilden 1996.
  • Hugo Schröder, Die Gendarmerie in Bayern. Vorgeschichte, Errichtung und Entwicklung der bayerischen Gendarmerie, sowie deren Thätigkeit von 1812-1900, Augsburg 1900.
  • Hugo Schröder, Das Kgl. Bayer. Gendarmerie Korps 1812-1912. Im Auftrage des Korps-Kommandos bearbeitet, München 1913.
  • Bernd Wirsing, Die Geschichte der Gendarmeriekorps und deren Vorläuferorganisationen in Baden, Württemberg und Bayern 1750-1850, Diss. masch. Konstanz 1991.

Quellen

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Anton Gleißner, Königlich Bayerische Gendarmerie, publiziert am 22.06.2026; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Königlich_Bayerische_Gendarmerie> (22.06.2026)