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Handwerkskammern (seit 1945)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Rainer S. Elkar

Grundlage für die Entstehung der deutschen (und somit auch der bayerischen) Handwerkskammern war das "Handwerkergesetz" vom 26. Juli 1897. Zwei Jahre später kam es 1899 zur Gründung von insgesamt acht bayerischen Handwerkskammern. Zu ihren vorrangigen Aufgaben gehörte u. a. die Interessenvertretung, die Unterstützung der Staats- und Gemeindebehörden in Handwerksangelegenheiten sowie die Lehrlings- und Meisterausbildung. Nach einer zwangsweisen Umorganisation in der NS-Zeit erfolgte eine Reorganisation nach Kriegsende. Neue Tätigkeitsfelder der wieder errichteten Handwerkskammern wurden die Wiederherstellung und Wiedereinrichtung von Werkstätten, deren Ausstattung vernichtet und so leicht auch nicht wiederzubeschaffen war. Brisant war nach 1945 der Umgang der Handwerkskammern mit ehemals jüdischen Handwerksbetrieben, deren Restituierung sich als schwierig erwies. Die Handwerkskammern besitzen bis heute (Stand 2015) eine herausragende bildungs- und wirtschaftspolitische Bedeutung, in dem sie etwa als Lobby des Handwerks gegenüber Landes- und Bundespolitik auftreten oder im bildungspolitischen Kontext qualifizierend wirken.

Handwerkskammern heute (Stand 2015)

Handwerkskammern (HK) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Berufskammern sind sie nach Kammerbezirken organisiert und verfügen über eine Pflichtmitgliedschaft. Einer Handwerkskammer gehören die selbstständigen Inhaber von zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerksunternehmen wie auch von handwerksähnlichen Gewerben an, ebenso die Gesellen, die Auszubildenden (Lehrlinge) sowie die Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung in Handwerksbetrieben. In Abgrenzung zu den Industrie- und Handelskammern (IHK) vertreten die Handwerkskammern diesen Personenkreis und allgemein die Interessen des Handwerks. Auf der Grundlage eines Bundesgesetzes zur Ordnung des Handwerks, der Handwerksordnung (HwO), regeln die Handwerkskammern die Belange des Handwerks in Selbstverwaltung nach dem Subsidiaritätsprinzip.

Gemäß der HwO von 2004 (zuletzt geändert 2013) zählen zu ihren Aufgaben:

  • die Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften und Innungen im Kammerbezirk
  • die Führung der Handwerksrolle im Kammerbezirk, d. h. die Eintragung der jeweiligen Unternehmen, was die Zugehörigkeitsprüfung in Abgrenzung zu den IHK einschließt
  • eine regelmäßige Berichterstattung über die Lage des Handwerks
  • die Förderung der Interessen, die Unterstützung der Organisationen des Handwerks, die Sorge für einen Interessenausgleich zwischen den Organisationen und den einzelnen Handwerken bzw. Handwerksformen
  • die Regelung, ggf. auch die Überprüfung der Berufsausbildung, des Prüfungswesens (Gesellen- und Meisterprüfungen) sowie die technische wie betriebswirtschaftliche Fort- und Weiterbildung
  • die Förderung der wirtschaftlichen Interessen des durch die HwO erfassten Handwerks und des Genossenschaftswesens
  • in Zusammenarbeit mit den Innungen die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Handwerks auch durch entsprechende Einrichtungen wie etwa Gewerbeförderungsstellen
  • die Formgestaltung im Handwerk, insbesondere im Kunsthandwerk durch Design
  • die Unterstützung von Behörden durch Beratungen, Anregungen, Vorschläge und Gutachten
  • die Vereidigung und Bestellung von Sachverständigen zur Begutachtung von handwerklich, handwerksmäßig oder handwerksähnlich hergestellten Waren, erbrachten Leistungen und gebotenen Preisen
  • die Einrichtung und Unterhaltung von Schlichtungsstellen
  • die Rechts- und Unternehmungsberatung ihrer Mitglieder

Der organisatorische Neuanfang im bayerischen Handwerk 1945-1953

Der Selbstauflösung der Gauwirtschaftskammern gegen Kriegsende folgte seit Mai 1945 eine Reorganisation von acht Handwerkskammern an den bisherigen Standorten Augsburg, Bayreuth, Coburg, München, Nürnberg, Passau, Regensburg und Würzburg. Am 25. Oktober 1945 verfügte die Besatzungsmacht auch formal-rechtlich die Beseitigung der Gauwirtschaftskammern und die Wiederzulassung von HK und Innungen auf verbindlicher Rechtsgrundlage. Am 30. August 1946 entstand das Land Rheinland-Pfalz. Ihm gehört seitdem die ehemalige Handwerkskammer der bayerischen Pfalz in Kaiserslautern an.

Die neu bestellten Handwerksvertreter standen vor einem doppelten Problem: Einerseits wollten sie den 1935 erreichten "großen Befähigungsnachweis" bewahren, andererseits musste die erstrebte Selbstverwaltung in Distanzierung vom Nationalsozialismus gelingen. Schon 1947 bildete sich zuerst in der britischen Zone ein neuer Dachverband, dem sich rasch die amerikanische Zone anschloss: Als "Zentralarbeitsgemeinschaft des Handwerks im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (ZAG)" vereinte sie zunächst 36 Handwerkskammern und 38 Innungen. Am 30. November 1949, als die Handwerkskammern der einst französischen Zone hinzugekommen waren, entstand daraus der bis heute bestehende "Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)".

Zum Vorsitzenden des vorläufigen Nürnberger Kammervorstandes wurde im Sommer 1945 der Orthopädieschuhmachermeister Hans Dirscherl (WP, FDP, 1889-1962) gewählt. Er behielt das Amt des Kammervorsitzenden bis 1955 und spielte nicht nur beim überfachlichen Aufbau des bayerischen Handwerks, sondern seit 1945 als Landesinnungsmeister ebenso in der fachlichen Organisation eine herausragende Rolle. Um die Wirtschaft zu beleben und Notlagen schneller abzuhelfen, führte die US-Militärregierung am 29. November 1948 die uneingeschränkte Gewerbefreiheit ein. Damit wurden Handwerkskammern und Innungen lediglich freiwillige Vereinigungen; das handwerkspolitische Ziel, sie wieder zu Körperschaften öffentlichen Rechtes zu machen, rückte in weite Ferne. Heftige Proteste von Seiten des organisierten Handwerks, dabei in erster Reihe Hans Dirscherl, mündeten in das politische Bestreben nach einer einheitlichen Handwerksordnung. In Bayern machte sich der am 14. und 15. Mai 1949 in München gegründete "Bayerische Handwerkstag (BHT)" als Dachverband der HK und Innungen dieses Anliegen zu eigen. 1950 wurde Dirscherl dessen Präsident.

Im Sommer 1950 wurden die Auseinandersetzungen um ein neues Handwerksrecht in den Bundestag getragen, wobei Hans Dirscherl und ein weiterer bayerischer Abgeordneter, Richard Stücklen (CSU, 1916-2002), zu "Vätern der Handwerksordnung" werden sollten. Dirscherl gehörte einst der im bürgerlich-rechten Spektrum beheimateten Reichspartei des deutschen Mittelstandes (1920-1925: Wirtschaftspartei des deutschen Mittelstandes) an und galt politisch als unbelastet. Seit 1947 war er einer der Vertreter des Handwerks im bayerischen Senat, 1949-1953 Bundestagsabgeordneter der FDP. Stücklen war Elektrohandwerker und Ingenieur der Elektrotechnik. Einst NSDAP-Mitglied, hatte er die mittelfränkische CSU mitbegründet. Er, der spätere Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen (1957-66) und Präsident des Bundestages (1979-1983), leitete die 53 Sitzungen eines parlamentarischen Sonderausschusses, bis dieser eine Vorlage erarbeitet hatte. Am 26. März 1953 verabschiedete der Bundestag das "Gesetz zur Ordnung des Deutschen Handwerks".

Am 24. September trat sie nach Zustimmung des Bundesrates als erste bundeseinheitliche Handwerksordnung in Kraft und beseitigte, wie der bayerische Wirtschaftsminister Hanns Seidel (BVP, CSU, eigent. Franz Wendelin Seidel, 1901-1961, Ministerpräsident 1957-1960) sich ausdrückte, "endlich die von den amerikanischen Besatzern aufgezwungene schrankenlose Gewerbefreiheit". Die neue Ordnung war in wesentlichen Teilen eine alte: Das geschlossene Ausbildungssystem – Lehrling, Geselle, Meister – blieb erhalten, ebenso der große Befähigungsnachweis, wonach in der Regel nur Meister ausbilden und einen Betrieb führen durften. Die fachliche Seite des Handwerks wurde wie früher durch Handwerksinnungen und Innungsverbände, die überfachliche durch Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern vertreten. Die Handwerkskammern wurden wieder öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörper unter Rechtsaufsicht der obersten Landesbehörde. Die Kreishandwerkerschaften stehen unter Aufsicht der Handwerkskammern. Den Handwerkskammern obliegt die Eintragung in die Handwerksrolle. Daraus resultiert eine Pflichtmitgliedschaft, um ein Handwerksunternehmen betreiben zu können. Die Vollversammlung wählt unter Mitwirkung der Gesellen den Vorstand.

Auf der Grundlage der HwO von 1953 überprüfte das bayerische Wirtschaftsministerium im Frühjahr 1955 erstmalig die Amtsführung Dirscherls sowie sein Finanzgebaren in einer Fülle von Funktionen. Als zweifellos verdienstvoller "Mann der ersten Stunde" hatte er sich zunehmend in Eigennutz verstrickt. 1955 verlor er seine zahlreichen Ämter und wurde wegen Untreue und Unterschlagung rechtskräftig verurteilt.

Die Zeit des wirtschaftlichen Wiederaufbaus 1945-1965

1945 standen die sich bildenden Handwerkskammern erneut vor der Situation einer Nachkriegswirtschaft. Vornehmlich ging es um die Wiederherstellung und Wiedereinrichtung von Werkstätten, deren Ausstattung vernichtet und so leicht auch nicht wiederzubeschaffen war. Hinzu kamen - wie schon zu Anfangszeiten der Weimarer Republik - Rohstoffknappheit, Zwangsbewirtschaftung, Arbeitskräfte- und Nachwuchsmangel. Zwischen 1945 und der Einführung der DM durch die Währungsreform am 20. Juni 1948 wurden die Wirtschafts- und Rohstoffstellen von nachfragenden Handwerkern überlaufen, in Nürnberg waren es in dieser Zeit 12.000. Wesentliche organisatorische Hilfe kam auch von den örtlichen Innungen und Kreishandwerkerschaften. Die Handwerkskammern waren überdies mit weiterreichenden Strukturmaßnahmen befasst, wobei die Wiederherstellung der Handwerksrolle ein überaus schwieriges und auch nach Wiedergutmachung heischendes Problem darstellte.

Was die zwangsenteigneten jüdischen Handwerksbetriebe anbelangte, so war eine individuelle Rückübertragung nur selten möglich. Die Problematik gewann an Schärfe, als Wiedergutmachungsansprüche zunächst nach Besatzungsrecht (1947-1949), dann aber auch nach Bundesrecht (eingeführt 1953-1980) von Organisationen geltend gemacht wurden. Auch in diesem Zusammenhang konnte die einstige Eintragung in eine Handwerksrolle durchaus von Bedeutung sein.

Da die Registrierungen selbst, viele Akten, Karteien und Erhebungsbögen der Handwerkskammern ebenso vernichtet waren wie die Unterlagen der Handwerker, bedurfte es einer aufwendigen behördlichen Kleinarbeit. Bei einer Bevölkerungszahl von etwa 9,3 Mio. im Jahr 1948 verzeichnete Bayern weitere 1,9 Mio. Flüchtlinge und Heimatvertriebene. Unter ihnen gab es ebenfalls zahlreiche Handwerker, die wieder nach einer Zulassung als Selbständige strebten, aber ähnlich wie viele Fliegergeschädigte alle Unterlagen verloren hatten. Ohne von der amerikanischen Gewerbefreiheit profitieren zu können, waren beide Gruppen gezwungen, ihre Berechtigung zur Niederlassung nachweisen zu müssen. Fehlte diese, so konnte vor der Handwerkskammer eine "umfangreiche Arbeitsprobe" abgeleistet werden.

Ähnlich wie nach dem Ersten Weltkrieg beteiligten sich die Handwerkskammern bei der Wiedereingliederung von Kriegsheimkehrern, bauten systematisch die berufliche Bildung aus, um auf diese Weise die Basis an gut ausgebildeten Gesellen und qualifizierten Meistern angesichts der Kriegsopfer wieder zu verbreitern, richteten Umschulungskurse ein, veranstalteten Leistungswettbewerbe, Ausstellungen, Exportschauen und gestalteten die Freisprechungs- und Meisterfeiern wieder zu großen öffentlichen Ereignissen. In den Zeiten des rasanten Wirtschaftswachstums der 1950er und 1960er Jahre verbesserte sich auch die Lage des Handwerks erheblich. Die Anzahl der kammergeführten Betriebs- und Exportberatungsstellen, der Lehr- und Fortbildungswerkstätten nahm zu. In dieser Phase errichteten die HK eine Vielzahl neuer Gebäude zu Ausbildungs- wie zu Verwaltungszwecken. Sie vermitteln zum Teil bis zur Gegenwart den Eindruck einer für jene Jahre zeittypischen Erscheinungsform der HK, selbst wenn inzwischen weitere Neubauten hinzugekommen sind.

Bleibende Aufgaben – verändertes Recht 1965-2004

In den ersten beiden Nachkriegsjahrzehnten hatten sich bis heute bleibende Tätigkeitsbereiche der Handwerkskammern herausgebildet: die Verzeichnung aller Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks in der Handwerksrolle und die Ausstellung der Handwerkskarte, weitgehende Prüfungs-, Betretungs- und Sanktionierungsrechte gegenüber ihren eingetragenen Betrieben, die Konjunkturbeobachtung und Statistik mit zumindest jährlichen Berichten, die berufliche Qualifizierung in einer dualen Ausbildung zwischen Schule und Praxis, die Weiterbildung und Betriebsberatung, die Vertretung der Handwerksinteressen auf allen politischen Ebenen sowie Stellungnahmen und Vorschläge bei raumwirksamen Planungen. Die Mitgliedsbetriebe sind beitragspflichtig. Mitglieder einer Handwerkskammer mit Anspruch auf Interessenvertretung sind aber nicht nur die Betriebsinhaber, sondern auch die Gesellen, andere im Handwerk beschäftigte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Auszubildenden.

Zur politischen Vertretung gehört auch die Mitwirkung an Gesetzesinitiativen und -entwürfen. Sie gewann große Bedeutung bei vier Handwerksnovellen 1965, 1994, 1998 und 2004. Drei Kategorien spielten dabei in der rechtlichen Entwicklung eine große Rolle: die zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerke sowie die handwerksähnlichen Gewerbe, die jeweils in Anlagen verzeichnet sind. Die jeweiligen Betriebe waren und sind bei der zuständigen HK anzuzeigen. Bei allen Veränderungen ging es um eine Festlegung, welche Berufe welcher Kategorie zuzuweisen seien, wobei die Reichweite des großen Befähigungsnachweises von erheblicher Bedeutung war und noch ist. Zwischen 2000 und 2003, zu Zeiten der rot-grünen Koalition auf Bundesebene unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD, geb. 1944, Bundeskanzler 1998-2005), verschärft 2002 nach Amtsantritt des Bundesarbeits- und Wirtschaftsministers Wolfgang Clement (SPD, geb. 1940, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit 2002-2005), spitzten sich die Auseinandersetzungen um die Zahl jener Handwerke deutlich zu, in denen eine Meisterpflicht weiterhin bestehen sollte. Der Ministerialvorlage folgend sollten dies weitgehend nur noch solche sein, die sicherheits- oder gesundheitsrelevante Leistungen erbringen. Gleichzeitig wurde auch die Berufsausbildungspflicht für nicht meisterpflichtige Handwerke gemindert. Der "Kampf um den Meisterbrief" wurde von Seiten der Kammern mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit in ganz Deutschland geführt, wobei das bayerische Handwerk mit seinem Spitzenvertreter Heinrich Traublinger (CSU, geb. 1943), seit 1986 CSU-Landtagsabgeordneter, seit 1994 Präsident der Münchner HK und mithin Vorsitzender des bayerischen Handwerkskammertages, an vorderster Front kämpfte. Letztlich waren die HK nicht erfolgreich. Die neue Ordnung des Handwerks trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Sie war mit der erforderlichen parlamentarischen Mehrheit beschlossen worden.

Ein Überblick im Jahr 2013

Am 1. Januar 1974 entstand aus einem Zusammenschluss die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz mit Sitz in Passau und Regensburg. Sie ist nach der Handwerkskammer in München die zweitgrößte in Bayern. Jahrzehntelang war die Handwerkskammer Coburg die bei weitem kleinste Handwerkskammer in Deutschland. Ihr Bestand war letztlich durch den Staatsvertrag von 1920 gesichert. Angesichts der Mitgliederzahl von lediglich 1.517 zahlenden Betrieben geriet sie aber Ende des letzten Jahrhunderts organisatorisch wie finanziell in arge Bedrängnis. So lag eine Fusionierung mit der Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth nahe. Vorbereitungen dazu begannen 1999, 2001 kam es zunächst zu einer gemeinsamen Geschäftsführung der beiden Handwerkskammern, am 22. Juli 2004 schließlich zur Vereinigung.

Ein statistischer Überblick über den Bestand der sechs bayerischen Handwerkskammern im Jahr 2013 ergibt folgendes Bild:

Handwerkskammer für Hauptsitz Mitgliedsbetriebe Beschäftigte Nettoumsatz in € Nettoumsatz pro Betrieb in €
München und Oberbayern München 79.502 288.800 33,05 Mrd. 415.712,81
Niederbayern-Oberpfalz Regensburg und Passau 36.000 200.000 24,00 Mrd. 666.666,66
Schwaben Augsburg 29.000 133.000 12,90 Mrd. 444.827,58
Mittelfranken Nürnberg 22.488 125.000 11,50 Mrd. 511.383,84
Unterfranken Würzburg 18.543 95.500 9,47 Mrd. 510.704,84
Oberfranken Bayreuth 16.000 74.200 6,97 Mrd. 435.625,00

Literatur

  • Martina Bauernfeind, 100 Jahre Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg 2000.
  • Johann Bertl, Vom korporativen zum marktwirtschaftlichen Denken. Der "Mittelstand" in der bayerischen Wirtschaftspolitik zwischen 1947 und 1974 (Münchener historische Studien. Abteilung bayerische Geschichte 23), Kallmünz 2014.
  • Christoph Boyer, Zwischen Zwangswirtschaft und Gewerbefreiheit. Handwerk in Bayern 1945–1949 (Studien zur Zeitgeschichte 42), München 1992.
  • Valentin Chesi, Struktur und Funktionen der Handwerksorganisation in Deutschland seit 1933. Ein Beitrag zur Verbandstheorie, Berlin 1966.
  • Rainer S. Elkar, Die Meister des Staates. Vom Scheitern und von der Aktualität des Korporatismus, in: Ralf Walkenhaus u. a. (Hg.), Staat im Wandel, Stuttgart 2006, 425-444.
  • Wolfgang Foit: Identitätskonstruktion des deutschen Handwerks. Perspektiven einer historischen Mittelstandforschung (Sachüberlieferung und Geschichte 35), Sankt Katharinen 2003.
  • Dirk Georges, Handwerk und Interessenpolitik. Von der Zunft zur modernen Verbandsorganisation (Europäische Hochschulschriften 552), Frankfurt am Main u .a. 1993.
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern (Hg.), Im Dienst am Ganzen. Hundert Jahre Handwerkskammer für München und Oberbayern, München 1999.
  • Handwerkskammer für Oberfranken (Hg.), Die Handwerkskammer Coburg im Wandel der Zeiten (1921 bis 2004), Bayreuth 2007.
  • Handwerkskammer für Oberfranken (Hg.), 100 Jahre Handwerkskammer für Oberfranken, Bayreuth 2000.
  • Handwerkskammer der Oberpfalz (Hg.), 20 Jahre Aufbauarbeit der Handwerkskammer der Oberpfalz, Regensburg 1969.
  • Handwerkskammer der Pfalz (Hg.), 50 Jahre Handwerkskammer der Pfalz Kaiserslautern, Kaiserslautern 1950.
  • Handwerkskammer für Schwaben (Hg.), 50 Jahre Handwerkskammer Augsburg. Eine Jubiläumsschrift, Augsburg 1950.
  • Peter John, Handwerk im Spannungsfeld zwischen Zunftordnung und Gewerbefreiheit. Entwicklung und Politik der Selbstverwaltungsorganisationen des deutschen Handwerks bis 1933 (WSI-Studien 62), Köln 1987.
  • Josef Kirmeier u. a. (Hg.), Bayerns Weg in die Moderne. Bayerisches Handwerk 1806 bis 2006 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 53), Augsburg 2006.
  • Peter Knoblich, Die Handwerkskammer Coburg im Wandel der Zeiten (1921 bis 2004), Bayreuth 2007.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon, Leipzig/Wien 6., neu bearbeitete Auflage 1908. [Darin die Artikel: Gesellenausschüsse, Gewerbegesetzgebung, Gewerbevereine, Handwerkervereine, Handwerkskammern, Innungen]
  • Thomas Schlemmer/Hans Woller (Hg.), Bayern im Bund. Gesellschaft im Wandel 1949-1973, München 2002.
  • Gerard Schwarz, "Nahrungsstand" und "erzwungener Gesellenstand". Mentalité und Strukturwandel des Bayerischen Handwerks im Industrialisierungsprozeß um 1860 (Beiträge zu einer historischen Strukturanlayse Bayerns im Industriezeitalter 10), Berlin 1974.
  • Ralf Stremmel, Kammern der gewerblichen Wirtschaft im "Dritten Reich". Allgemeine Entwicklungen und das Fallbeispiel Westfalen-Lippe (Untersuchungen zur Wirtschafts-, Sozial- und Technikgeschichte 25), Dortmund/Münster 2005.
  • Ingo Stüben, Das Deutsche Handwerk. Der große Befähigungsnachweis (Meisterbrief) als Kriterium des Marktzutritts, Magdeburg 2006.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Rainer S. Elkar, Handwerkskammern (seit 1945), publiziert am 29.06.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Handwerkskammern_(seit_1945)> (7.12.2024)