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Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Blick aus dem Europäischen Parlament auf die Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union (EU). (© Bayerische Staatskanzlei)

von Alexander Wegmaier

Die Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union (EU) wurde 1987 von der Staatsregierung eingerichtet. Sie dient der Informationssammlung, Kontaktpflege und Einflussnahme auf europäischer Ebene. Sitz der Vertretung ist seit 2004 das ehemalige Institut Pasteur in unmittelbarer Nachbarschaft des Brüsseler Amtssitzes des Europäischen Parlaments und dem des Ausschusses der Regionen.

Vorläufer-Initiativen

Die Staatsregierung war frühzeitig an engen Kontakten zu den entstehenden europäischen Institutionen, vor allem zur Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), interessiert. Noch während der Verhandlungen zu den Römischen Verträgen setzte Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD, 1887–1980, Ministerpräsident 1945–1946, 1954–1957) mit seinem Stuttgarter Amtskollegen Gebhard Müller (CDU, 1900-1990, Ministerpräsident von Baden-Württemberg 1953–1958) bei Bundesaußenminister Heinrich von Brentano (CDU, 1904-1964, Bundesaußenminister 1955-1961) die Beteiligung eines sog. Länderbeobachters an der deutschen Delegation durch. Nach der Gründung der EWG 1957 setzte der Länderbeobachter, der organisatorisch der Ministerpräsidentenkonferenz angegliedert war, seine Tätigkeit fort. Die Erweiterung dieser Institution zu einem größeren Länderbüro bei den Brüsseler Institutionen wurde in der Folge immer wieder diskutiert, jedoch nicht umgesetzt.

1962 wies Ministerpräsident Alfons Goppel (CSU, 1905–1991, Ministerpräsident 1962–1978) dem neugeschaffenen Amt des Staatsministers für Bundesangelegenheiten auch die Kontaktpflege zu den europäischen Institutionen zu. Rein quantitativ nahm die Europapolitik zwar gegenüber der Bundespolitik eine untergeordnete Stellung ein. Staatsminister Franz Heubl (CSU, 1924–2001, Staatsminister für Bundesangelegenheiten 1962–1978) entwickelte dennoch eine Fülle an europapolitischen Aktivitäten, reiste mehrmals pro Jahr zu Besuchen der Kommission nach Brüssel, um für bayerische Anliegen zu werben, und knüpfte dabei ein enges persönliches Netzwerk zu Politikern und Beamten der europäischen Institutionen.

Vor allem im Vorfeld der ersten direkten Europawahl 1979 warben die Europa-Union und der Bayernbund dafür, einen eigenen bayerischen Bevollmächtigten bei der EWG zu installieren. Dem schloss sich im Landtag die CSU-Fraktion 1980 mit einem Antrag an. Die Staatsregierung war demgegenüber lange Zeit skeptisch, weil sie verfassungsrechtliche Bedenken hatte und den Zusatznutzen angesichts der bestehenden guten Verbindungen bezweifelte. Der Antrag wurde daher nicht weiterverfolgt.

Gründung und Aufbau des Verbindungsbüros

1985 richteten mit dem Saarland und Hamburg die ersten deutschen Länder eigene Verbindungsbüros bei der EWG ein. Seit 1986 wurde auch innerhalb der Staatsregierung eine eigene Präsenz vorbereitet, wofür man mögliche Organisationsformen sondierte. Hintergrund waren die Erfahrungen im Vorfeld der Einheitlichen Europäischen Akte: Entgegen der Zusicherungen der Bundesregierung im sog. Länderbeteiligungsverfahren von 1979 fühlten sich die Länder im Bundesrat oftmals schlecht über die Europapolitik informiert und in ihren Interessen auf der europäischen Ebene nicht vertreten.

Die Bundesregierung dagegen hatte Sorge vor einer sog. Nebenaußenpolitik der Länder und damit einer Schwächung ihrer eigenen Verhandlungsposition gegenüber den Institutionen der EWG. Sie konnte die Einrichtung der Länderbüros jedoch politisch nicht verhindern: Die Länder-Argumentation, dass die Büros Ausdruck einer neuen "europäischen Innenpolitik" und daher gar nicht dem Feld der Außenpolitik zuzurechnen seien, setzte sich auch in der staatsrechtlichen Literatur zunehmend durch.

Am 10. Februar 1987 beschloss der bayerische Ministerrat, ein eigenes Verbindungsbüro bei der EWG einzurichten, das am 8. Dezember 1987 eröffnet wurde. Als Aufgaben wurden ihm zugewiesen die frühzeitige Beschaffung und Weitergabe von Informationen, die für die Staatsregierung oder die bayerische Wirtschaft relevant sein könnten, die Kontaktpflege zu den Brüsseler Institutionen, die Vorbereitung und Betreuung von staatlichen oder anderen Besuchern aus Bayern in Brüssel sowie die Öffentlichkeitsarbeit für den Freistaat. In der Presse wurde das Verbindungsbüro bald als "Bayern-Botschaft" betitelt.

Das Büro in der Rue Montoyer in Brüssel wurde zunächst mit einem Ministerialrat, einer Mitarbeiterin und einer Sekretärin besetzt. Bald schon zeigte sich die Notwendigkeit, das Büro wegen der wachsenden Bedeutung der Europapolitik auszubauen. 1989 wurden für rund 3 Mio. DM zwei nebeneinanderliegende Häuser am Boulevard Clovis erworben. Der Mitarbeiterstab erhöhte sich auf zwölf, später auf 18 Personen. Ein geplanter Abriss und Neubau eines der Häuser wurde nach Protesten von Brüsseler Bürgerinitiativen und Denkmalschützern aufgegeben. Nach Renovierungen wurde das neue Domizil 1994 eingeweiht.

1991 beschlossen auch die bayerischen kommunalen Spitzenverbände und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband, ein gemeinsames Europabüro zu gründen. Am 9. Dezember 1992 wurde es in den Räumen des bayerischen Verbindungsbüros in der Rue Montoyer eröffnet; 2003 zog es in neue Büroräume in der Rue Guimard um.

Aufwertung zur Vertretung

Während die Vertretung zunächst Teil des seit 1987 existierenden eigenständigen Staatsministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten war, wurde sie 1994 gemeinsam mit der Europaabteilung an die Staatskanzlei angegliedert. Die Rückverlagerung der Europapolitik an die Staatskanzlei durch Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU, geb. 1941, Ministerpräsident 1993–2007) war ein deutliches Zeichen, dass diese Querschnittsaufgabe als Chefsache angesehen wurde. Die Europapolitik wurde dabei wechselnd entweder dem Leiter der Staatskanzlei oder einem weiteren Staatsminister in der Staatskanzlei übertragen.

Eine mehrfache Aufwertung erfolgte 1995: Nachdem das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU 1993 die Ländervertretungen bei der EU explizit als zulässig erklärt hatte, wurde das bisherige "Verbindungsbüro" in "Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union" umbenannt. Zudem verlieh die belgische Region Bruxelles Capitale den Ländervertretungen in Brüssel den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Parallel zur rechtlichen Aufwertung wurde die Vertretung personell erweitert: Infolge des Vertrags von Maastricht (1992/1993) und den damit einhergehenden Kompetenzerweiterungen für die EU gewannen die EU-Institutionen eine noch größere Relevanz für die Länderpolitik. Zudem entstand mit dem auf bayerische Initiative geschaffenen Ausschuss der Regionen erstmals ein Organ, das auf EU-Ebene die Interessen der Regionen vertreten sollte. Neben die informelle Interessenwahrnehmung und die Kontaktpflege trat für die Vertretung somit auch eine vorbereitende Funktion im Rahmen des formalen europäischen Gesetzgebungsprozesses, wenn auch der Ausschuss der Regionen in seinen Kompetenzen eingeschränkt blieb.

Auf diesen Bedeutungszuwachs der europäischen Ebene für die Länder reagierte die Vertretung mit einer Ausweitung des Mitarbeiterstabs auf 35 Personen: Analog zur Organisation der Bayerischen Vertretung beim Bund war nun jedes Staatsministerium mit einem abgeordneten Spiegelreferenten in der Vertretung präsent. Mit dem System der Spiegelreferenten wurde eine enge Verzahnung der Brüsseler Vertretung mit jedem Münchner Fachministerium sichergestellt, damit Informationen zügig in beide Richtungen fließen konnten.

Umzug ins Institut Pasteur

Da mit der wachsenden Personalausstattung und Aufgabenfülle der Vertretung bald auch die Räumlichkeiten am Boulevard Clovis zu klein wurden, erwarb die Staatsregierung im November 2001 das ehemalige Institut Pasteur im Parc Léopold, unmittelbar neben dem Sitz des Europäischen Parlaments und dem des Ausschusses der Regionen. Als Initiator des Kaufes gilt der damalige Staatsminister Reinhold Bocklet (CSU, geb. 1943, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten 1998–2003).

Das Institutsgebäude wurde 1903, die zugehörige Direktorenvilla 1905 und das Marstallgebäude von 1903–1905 nach Plänen von Valère Dumortier (1848–1903) errichtet. Das Ensemble im historistischen Stil wird von Ziegel- und Sandsteinelementen geprägt. Bis 1987 beherbergten die Gebäude das Institut Pasteur du Brabant. Erster Leiter der immunologischen und bakteriologischen Forschungseinrichtung war bis 1940 Jules Bordet (1870–1961, Nobelpreis für Medizin 1919). Im Anschluss nutzte ein Unternehmen die Gebäude für Büroräume.

Das Ensemble wurde nach dem Kauf durch den Freistaat Bayern bis 2004 umfassend saniert. Seitdem beherbergt das Institutsgebäude vor allem repräsentative Räume (Sitzungssäle, Büro des Ministerpräsidenten und des Staatsministers), Büros sowie eine Weinstube. An die Direktorenvilla wurde ein Erweiterungsbau angebaut, um die Mehrzahl der Mitarbeiterbüros aufzunehmen. Der Marstall und der weitläufige Hof werden für Veranstaltungen genutzt (u. a. Maibaumaufstellen, Oktoberfest).

Die Vertretung als Treffpunkt im Brüsseler Politikalltag

Der Kauf des repräsentativen Gebäudekomplexes in herausragender Lage für rund 30 Mio. € wurde zunächst nicht nur von der Landtagsopposition kritisiert. Die Vertretung wurde in Teilen der Öffentlichkeit als "Neuwahnstein" bezeichnet. Die Mischung von räumlicher Nähe zum Europaparlament und attraktivem Veranstaltungsprogramm wird mittlerweile aber von politischen Beobachtern als großer Vorteil für die Lancierung bayerischer Interessen anerkannt. Zahlreiche Europaparlamentarier, Kommissionsmitglieder und Spitzenbeamte nehmen an den verschiedenen Veranstaltungen teil. 2018 beschrieb die Süddeutsche Zeitung (SZ) die Rolle der Vertretung als Treffpunkt im Brüsseler Politikalltag anlässlich des Maibaumaufstellens folgendermaßen: "Im Gespräch zu bleiben – das ist die wichtigste aller politischen Gepflogenheiten in Brüssel. Und wo lässt sich besser netzwerken als in der Bayerischen Vertretung, bei Bier und Brauchtum? Gut 400 Gäste sind am Abend vor der Kabinettssitzung zum Maibaum-Aufstellen gekommen, Hendl kreisen im Grill, auf den Tischen stehen Obazda, Rettich und Brotzeitplatten." (Wolfgang Wittl, „Brüsseler Spitzen“, in: SZ, 4.5.2018, 15).

Eingebettet in diese Umgebung sind der Vertretung folgende Aufgaben zugewiesen: Als politische Interessenvertretung soll sie v. a. die Staatsregierung frühzeitig über politische Vorgänge auf europäischer Ebene unterrichten sowie auf die politische Willensbildung in den europäischen Institutionen Einfluss nehmen. Neben den formal vorgesehenen Wegen (v. a. über den Ausschuss der Regionen als EU-Organ für die Vertretung regionaler Interessen) werden dafür vielfältige Arbeitskontakte und informelle Netzwerke zu Angehörigen der europäischen Institutionen gepflegt. Zur Abstimmung gemeinsamer Positionen sucht die Bayerische Vertretung auch die Zusammenarbeit mit Vertretungen anderer europäischer Regionen, mit denen man z. B. auch im Rahmen der Europäischen Arbeitsgemeinschaften eng verbunden ist.

Die Vertretung dient zudem als Informations- und Anlaufstelle für bayerische Institutionen, Unternehmen und Bürger und unterstützt diese bei der Kontaktaufnahme mit EU-Stellen. Regelmäßig informieren sich Besuchergruppen vor Ort in der Vertretung über europapolitische Fragen. Schließlich soll sie Bayern und seine Interessen gegenüber den europäischen Institutionen mit fachlichen und kulturellen Veranstaltungen repräsentieren.

2010 hat auch der Landtag eine eigene "Kontakt- und Informationsstelle" in den Räumlichkeiten der Vertretung eingerichtet. Aufgaben sind insbesondere die Information des Landtags über relevante Entwicklungen, Terminvorbereitungen für Landtagsgremien in Brüssel sowie die Zuarbeit für das Mitglied des Landtags im Ausschuss der Regionen.

Die Vertretung im Vergleich zu anderen Regionalbüros

Vergleichende Studien haben als zentrales Motiv zur Errichtung einer eigenen Vertretung die Emanzipation von der Nationalregierung bei der Informationsbeschaffung und der Vertretung der Regionen spezifischen Interessen herausgearbeitet. Zentrale Katalysatoren, die zur Gründung der ersten Regionalvertretungen führten, waren Mitte der 1980er Jahre einerseits der wachsende Einfluss der europäischen Ebene auf die innerstaatliche Politikgestaltung und andererseits der Ausbau der europäischen Regionalpolitik, bei der enorme Finanzmittel zwischen den Regionen umverteilt wurden.

Nach Birmingham 1984, Hamburg und dem Saarland 1985 folgten sukzessive die anderen deutschen Länder und vereinzelt weitere europäische Regionen (z. B. die "Association du Grand Sud" aus fünf südfranzösischen Regionen sowie die Region Rhône-Alpes 1987). Erst nach der Einrichtung des Ausschusses der Regionen stieg die Zahl der Regionalvertretungen ab Mitte der 1990er Jahre sprunghaft an. Die bayerische Vertretung stand also 1987 mit am Anfang der Gründungswelle, die jedoch parallel auch andere Regionen erfasste.

Im Gegensatz zu anderen (auch deutschen) Regionalvertretungen besaß die bayerische Vertretung aber von Anfang an eine öffentlich-rechtliche Organisationsform als Teil der Staatskanzlei bzw. des Europaministeriums. Andere Regionen wichen zumindest anfänglich auf privatrechtliche Konstrukte (Beraterverträge mit Einzelpersonen als Vertreter des Landes, Beauftragung von Verbänden oder halbstaatlichen Gesellschaften mit der Interessenwahrung) aus, weil sie entweder innerstaatlichen Restriktionen im Bereich der Außenvertretungskompetenz unterworfen waren oder an einer Auseinandersetzung mit der Nationalregierung über die Zulässigkeit einer eigenen Präsenz in Brüssel kein Interesse hatten. Mit über 30 Mitarbeitern gehört die bayerische Vertretung zudem zu den größten Regionalvertretungen.

Leiterinnen und Leiter der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union

Literatur

  • Martin Hübler, Die Europapolitik des Freistaats Bayern. Von der Einheitlichen Europäischen Akte bis zum Amsterdamer Vertrag (Untersuchungen und Quellen zur Zeitgeschichte 6), München 2002, 91–100.
  • Hans-Otto Mühleisen, Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union, Lindenberg i. Allgäu 2009.
  • Wolfram Ridder, Regionen, Mitgliedsstaaten und informelle Politik in der Europäischen Union. Beziehungs- und Handlungsmuster subnationaler Interessenvertretung im Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU. Erlangen 2017, 152–179.
  • Christiane Schenderlein, Landesvertretungen im Entscheidungsprozess der Europäischen Union, Marburg 2015.
  • Philipp Studinger, Wettrennen der Regionen nach Brüssel: die Entwicklung der Regionalvertretungen, Wiesbaden 2013.
  • Alexander Wegmaier, "Europäer sein und Bayern bleiben". Die Idee Europa und die bayerische Europapolitik 1945-1979 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 171), München 2018, 287–296, 325–356.

Quellen

  • Bayerische Staatskanzlei (Hg.), Bayern in Europa. Europa gelingt mit starken Regionen, München 2010.
  • Bericht der Arbeitsgruppe der Staats- und Senatskanzleien der Länder zum Thema "Europa der Regionen - Beteiligung der Länder an der interregionalen Zusammenarbeit sowie Fortentwicklung der Rechte und politischen Wirkungsmöglichkeiten der Regionen in Europa" vom 22.5.1990.

Weiterführende Recherche

Externe Links

bis 1995: Bayerisches Informationsbüro in Brüssel

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Empfohlene Zitierweise

Alexander Wegmaier, Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union, publiziert am 20.04.2021; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Vertretung_des_Freistaates_Bayern_bei_der_Europäischen_Union> (19.03.2024)