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Stadtmusiker (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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von Angelika Tasler

Außenseite des rechten Flügels des Jabach'schen Altares mit Pfeifer und Trommler, Albrecht Dürer (1471–1528), 1504. (Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Köln; gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Stadtmusiker waren vielseitig ausgebildete Musiker, die in einer und für eine bestimmte Stadt arbeiteten, wo sie verschiedene genau festgelegte Rechte und Pflichten wahrnahmen. Sie erhielten in der Regel einen festen Lohn, manchmal auch eine Dienstwohnung und Dienstkleidung. Dafür hatten sie in der Stadt für die Musik bei öffentlichen und privaten, weltlichen und geistlichen Feiern zu sorgen, fungierten mitunter auch als Turmbläser und bildeten den musikalischen Nachwuchs aus. In größeren Städten in Bayern lassen sich einzelne festangestellte Musiker schon seit dem 14. Jahrhundert nachweisen. Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse von Turmbläsern auch in kleineren Orten sowie von mehrköpfigen Bläserensembles in Städten etablierten sich in der Regel erst im 15. Jahrhundert. Eine Festigung der gesellschaftlichen Stellung des Musikers durch die Erteilung von Privilegien wurde nach 1500 in vielen Städten gängige Praxis. Im Laufe des 19. Jahrhunderts verschwanden die Stadtmusiker an vielen Orten, da sich das städtische Musikleben nun auf mehrere Träger wie z.B. Bürger, Schulen, Kirchen oder das Militär stützte und der Wach- und Signaldienst vom Turm in dieser Form oft nicht mehr benötigt wurde.

Bezeichnungen und Berufsbilder

Fünf Stadtpfeifer beim Umzug des Messerschmiedehandwerks in Nürnberg. Druckgraphik aus einem Zunftbuch, Nürnberg um 1600. (Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, HB3439)

Der bis ins 20. Jahrhundert verwendete Begriff des Stadtmusikers ist die allgemeine Bezeichnung für den Berufsstand eines Musikers, der in der Regel mehrere Instrumente beherrschte, sesshaft war, sich mit Rechten und Pflichten in die städtische Gemeinschaft integrierte, zur Treue gegenüber dem Rat der Stadt verpflichtet und sowohl in Unterhaltungs- wie Kirchenmusik als auch als musikalischer Ausbilder aktiv war.

Die Bezeichnung "Stadtpfeifer" (ab dem 14. Jahrhundert gebräuchlich), die oft gleichbedeutend verwendet wird, bezieht sich begrifflich noch mehr auf die Zeit der oft nur vorübergehend sesshaft gewordenen "Pfeifer", die am Übergang vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit zu bestimmten Anlässen auftraten oder von Stadt zu Stadt reisten, um dort gegen ein Honorar zu spielen. Der Begriff "Pfeifer" darf dabei nicht in die Irre führen, denn in der Regel waren auch diese Musiker nicht nur auf einem (Blas-) Instrument ausgebildet.

Vor allem in (altbayerischen) Märkten und in kleineren Städten (z.B. in der Oberpfalz, in Aichach, in Pfaffenhofen oder im fränkischen Hof) entwickelte sich der Berufsstand des Stadtmusikers oft im Zusammenhang mit den Turmbläsern, die als Wächter der Stadt von ihrer überhöhten Position aus durch das Anblasen entsprechend lautstarker Instrumente oder den Einsatz von Glocken sowohl anrückende Feinde als auch nahende Gäste oder ausbrechendes Feuer melden konnten. Darüber hinaus mussten sie meist die Uhrzeit anzeigen und zu bestimmten Anlässen Choräle vom Turm blasen, z.B. anlässlich von Feiertagen oder Todesfällen. Unerlässlich war die ständige Präsenz und Zuverlässigkeit des Türmers, denn jede Unaufmerksamkeit konnte eine Gefahr für die ganze Stadt nach sich ziehen. Seine Bindung an die Wohnung im Turm führte dazu, dass er beispielsweise in der Oberpfalz auch als "Hausmann" bezeichnet wurde. Mit der Etablierung und Spezialisierung des Stadtmusikerberufs im Laufe des 18. Jahrhunderts verschwand vor allem an größeren Orten diese zusätzliche, oft ungeliebte Pflicht der Musiker.

Bezeichnete sich ein Stadtmusiker als "Musicus", so wollte er in der Regel darauf aufmerksam machen, dass er eine Lateinschule besucht hatte. Dies war von Bedeutung, da noch bis ins 19. Jahrhundert hinein Musiker oft als ungebildet und ehrlos galten. Durch seine allmähliche Integration in die streng geregelte städtische Gesellschaft trug der Stadtmusiker dazu bei, diesen schlechten Ruf im Laufe der Zeit zu verändern. Seine immer bessere Ausbildung und die steigende Qualität seiner Musik machten den Stadtmusiker spätestens im 18. Jahrhundert an vielen Orten zu einem geachteten Mitglied der Gemeinschaft, was sich auch aus der regelmäßigen Verleihung des Bürgerrechts sowie der zunftähnlichen Organisation der Musiker in manchen Städten (z.B. München, Regensburg) ersehen lässt.

Weitere Musiker im Umfeld des Stadtmusikers, deren Aufgaben sich auch mit seinen überschneiden konnten, waren beispielsweise der Kantor oder "Vorsinger" in der Kirche, gegen den sich wiederum der "Musicus instrumentalis" abgrenzen ließ. Ein weiterer Instrumentalist, der im städtischen Musikleben eine wichtige Rolle spielte, war der Organist, der in der Regel reiner Kirchenmusiker war, aber beispielsweise zu großen Gottesdiensten oft mit den Stadtmusikern zusammenarbeitete.

Im späten Mittelalter und der Frühen Neuzeit sind die Trompeter gegen die Stadtmusiker abzugrenzen, da sie eine Sonderstellung einnahmen. Die sprichwörtlichen Pauken und Trompeten wurden dem Militär zugerechnet und daher als Symbole von Macht und Herrschaft verstanden. Seit einem Dekret Kaiser Karls V. (reg. 1519-1556, Kaiser seit 1520) aus dem Jahr 1548 standen diese Musiker, die auch eine militärische Ausbildung durchlaufen mussten, unter der besonderen Aufsicht des Kaisers und genossen eine privilegierte Stellung. Das Instrument Trompete durfte deswegen auch nicht ohne Genehmigung von anderen Musikern verwendet werden. Diese Handhabung lockerte sich jedoch spätestens in der Barockzeit.

Als sich im 19. Jahrhundert mit der Zunahme des bürgerlichen Musiklebens, der Gründung von Chorgemeinschaften, Laienorchestern und Konzertvereinen sowie der Verbreitung der (zunächst nur militärischen) Blasmusik die Aufgaben des Stadtmusikers stark veränderten, wandelte sich auch seine Bezeichnung erneut: An vielen Orten avancierte der Stadtmusiker nun zum städtischen "Kapellmeister" oder "Musikdirektor". Als solcher stand er verschiedenen musikalischen Ensembles vor und war auch weiterhin – gemeinsam mit den Schullehrern und den Kirchenmusikern – für die musikalische Ausbildung der Jugend zuständig.

Rechte und Pflichten des Stadtmusikers

Stadtmusiker waren musikalische Alleskönner, die auf den Gassen, Straßen, Plätzen, Türmen, in den Kirchen, Schulen, Trinkstuben, Wirtshäusern und Privathäusern einer Stadt Musik machten. Sie spielten im Dienste ihrer Stadt bei politischen Anlässen wie Feiern des Rates oder der Begrüßung wichtiger Gäste. Auch für öffentliche Ereignisse wie zum Beispiel Tanzveranstaltungen, Zunftfeste oder die Eröffnung eines Marktes waren sie musikalisch zuständig. Daneben gehörte an Feiertagen die Verstärkung der Kirchenmusik zu ihrem Aufgabenbereich. War eine Stadt zugleich Residenzstadt, wie beispielsweise Passau, dann mussten einerseits die Kompetenzen der Hof- gegen die Stadtmusiker in einer eigenen Regelung abgegrenzt werden, andererseits kam es regelmäßig zur Zusammenarbeit und wechselseitigen Übernahme von Diensten (z.B. bei großen Feierlichkeiten oder im Kirchendienst).

Stammbuchblatt mit einer Darstellung eines Hochzeitszuges. Druckgrafik um 1586/1600. (Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, HB2338)

Einen unverzichtbaren Zuverdienst zu ihrem meist eher bescheidenen festen Gehalt erarbeiteten sich die Stadtmusiker durch das Aufspielen bei privaten Feiern, vor allem bei Hochzeiten. Um diese Einkünfte zu sichern, erhielten sie in vielen Städten das "Stadtmusikerprivileg", das jeden privaten Veranstalter dazu verpflichtete, zuerst die ansässigen Stadtmusiker zu engagieren, ehe eventuell weitere, auswärtige Musiker angefragt werden durften (z. B. Augsburg und Nördlingen schon im 15. Jahrhundert, in Passau bis 1848).

Das Erfordernis, Musiker für bestimmte Anlässe in einer Stadt fest anzustellen, ergab sich im Spätmittelalter vor allem aus dem Bedürfnis der Städte nach einer angemessenen Repräsentation. Um dies zu unterstreichen, erhielten Stadtmusiker oft Dienstkleidung in den Farben der Stadt und begleiteten die Amtsträger bei öffentlichen Handlungen oder auf Reisen. Damit banden sich Musiker fest an einen Ort und einen Arbeitgeber, der ihnen im Gegenzug einige Sicherheiten und Rechte einräumte: ein festes Einkommen, regelmäßige Verdienstmöglichkeiten und die Chance eines sozialen Aufstiegs. Prominente Beispiele sind in diesem Zusammenhang die Nördlinger Stadtmusiker, die zur Eröffnung der seit dem Mittelalter überregional bedeutenden Nördlinger Pfingstmesse spielten, sowie die Nürnberger Stadtmusiker, die in hoheitlicher Funktion beim Pfeifergericht in Frankfurt am Main vertreten waren, oder auch die Dinkelsbühler Stadtmusik, die seit der Erklärung zur konfessionell paritätischen Stadt im Jahr 1649 mit derselben Anzahl von evangelischen wie katholischen Musikern besetzt sein musste. Dienstkleidung sowie gelegentlich auch "Spielmannsschilde" mit Wappen, die in vielen städtischen Archivalien dokumentiert sind, sollten zugleich die Abgrenzung von den frei umherziehenden Spielleuten unterstreichen.

Entwurf der Vereidigung Georg Raisers als Stadtpfeifer in Nördlingen, 1631. Ausführlichere Informationen zu diesem Vorgang finden sich auf bavarikon. (bavarikon: Stadtarchiv Nördlingen, R36 F10 Nr.18, S. 337; lizenziert durch CC BY-SA 4.0

Die wechselseitige Verpflichtung kam in vielen Städten auch in einem Eid zum Ausdruck, den die Stadtmusiker dem Rat der Stadt gegenüber ablegen mussten. Ihre zahlreichen Aufgaben wurden dabei aufgewogen durch den Schutz innerhalb der städtischen Gemeinschaft, was vor allem in Kriegszeiten von Bedeutung war. Dennoch konnten auch Stadtmusiker in Not geraten, denn ihr festes Einkommen war im Hinblick auf Zuverdienste aus privaten und kirchlichen Kassen in der Regel niedrig angesetzt. Aufgrund von Kriegs- und Trauerzeiten kam es immer wieder vor, dass die Zahl der musikalischen Engagements sich stark verringerte, denn es gab beispielsweise nach dem Tod eines Königs oder Kaisers, aber auch in der Advents- und Fastenzeit, ein weitgehendes Musikverbot. Dann versuchten die Stadtmusiker, sich weitere Einkommensmöglichkeiten zu verschaffen oder bettelten beim Stadtrat um eine Erhöhung ihres Fixums.

Dennoch waren die angestellten Musiker in der Regel vor dem völligen Ruin gefeit. Dies galt auch im Falle des Todes eines Stadtmusikers, denn die städtische Gemeinschaft fühlte sich für die hinterbliebene Familie verantwortlich. Ähnlich wie in den Zünften der Handwerker lässt sich in verschiedenen Städten bei Stadtmusikern eine Art frühes Sozialsystem nachweisen, indem etwa den Witwen noch eine Zeit lang Einkünfte aus dem "Aufspielen" der Musiker zukamen oder die finanziellen Pflichten der Hinterbliebenen gegenüber der Stadt gelockert wurden. Auch Armenhäuser, Hospitäler und Stiftungen innerhalb einer Stadt boten ihren Musikern, die nicht mehr arbeiten konnten, oder deren Hinterbliebenen verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung.

Daneben war es in der Regel die Familie, die für die soziale Absicherung ihrer schwächeren Mitglieder sorgte. Bei dem anspruchsvollen, aber finanziell wenig sicheren Beruf des Musikers war der Zusammenhalt innerhalb der erweiterten Familie in Krisenzeiten überlebenswichtig. An vielen Orten gab es regelrechte Dynastien, die mit zahlreichen Mitgliedern und über etliche Generationen hinweg die Posten der Stadtmusiker besetzten. Zu den bekanntesten Beispielen zählt die Familie von Johann Sebastian Bach (1685-1750) in Thüringen und Sachsen, aber auch in schwäbischen Reichsstädten lassen sich zahlreiche Musikerdynastien teilweise über Jahrhunderte nachweisen: beispielweise die Familien Raiger, Klotz und Hetsch in Dinkelsbühl, Nördlingen und Umgebung. Weitere bekannte Musikerfamilien waren die Schubingers in Augsburg oder die aus München zugewanderte Familie Schnitzer in Nürnberg.

Ausbildung, Instrumente und Repertoire

Die Ausbildung der Stadtmusiker ähnelte der in den zunftmäßig organisierten Handwerksbetrieben. Ein Meister bildete in der Regel mehrere junge Musiker aus, die ihn baldmöglichst bei seinen Auftritten unterstützten. Die Lehrlinge lebten und arbeiteten mit ihrem Meister, ehe sie in einem öffentlichen Probespiel Zeugnis ablegten von ihren erlernten Fertigkeiten. Da sich Musiker immer gegenseitig aushelfen mussten, z.B. aufgrund des zeitintensiven Dienstes als Türmer oder bei zeitgleichen Anfragen für mehrere Hochzeiten, bildeten oft auch die Gesellen noch jahrelang feste Ensembles mit ihrem Lehrmeister. Je nach Größe der Stadt gab es oft mehrere musikalische Gruppierungen, die sich gleichermaßen unterstützten wie auch Konkurrenz machten.

Die Instrumente der frühen Stadtpfeifer waren klanglich oft auf das Spiel allein oder in kleiner Besetzung angelegt. Zink, Pommer oder Krummhorn zeichnen sich durch einen charakteristischen Klang aus, der sich gegebenenfalls gut mit einer menschlichen Stimme kombinieren ließ. Auch die Posaune gehörte schon früh zu den beliebtesten Instrumenten unter den Stadtmusikern.

Dagegen setzten die Stadtmusikerensembles ab dem 18. Jahrhundert zunehmend auch auf Streichinstrumente, die zu dieser Zeit in den immer größer werdenden Orchestern an Bedeutung gewannen. Der Stadtmusiker des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit war eher ein Solist, während die zeitliche Annäherung an das 19. Jahrhundert auch die musikalische Annäherung an den homogenen Klang größerer Ensembles mit sich brachte.

Herstellung und Anschaffung der Instrumente waren teuer; durch den ständigen Gebrauch fielen auch regelmäßig Wartungsarbeiten und Reparaturen an. Dass in den großen Reichsstädten wie Nürnberg oder Augsburg auch bedeutende Instrumentenmacher wie die Familien Neuschel und Schnitzer ansässig waren, begünstigte somit die Entstehung hervorragender Musikensembles in dieser Umgebung.

Das Repertoire der Stadtmusiker war aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben breit gestreut. Am einfachsten waren die festgelegten Signale sowie die Choralmelodien, die sie – wenn sie auch als Turmbläser tätig waren – oft täglich mehrfach blasen mussten. Zur musikalischen Umrahmung besonderer städtischer Anlässe, wie zum Beispiel dem Empfang wichtiger Gäste, konnten Fanfaren, Entraden oder ähnlich festliche Musikstücke gespielt werden. Die regelmäßige Unterstützung der Kirchenmusik in Form von Chorälen, Kantaten und Orchestermessen erforderte ebenfalls eine umfangreiche Repertoirekenntnis. Am häufigsten spielten die Stadtmusiker aber Unterhaltungsmusik, also Tänze oder Instrumentalfassungen bekannter Melodien, denn die Feierlichkeiten zu Hochzeiten oder Handwerkerfesten erstreckten sich meist über mehrere Tage.

Es ist davon auszugehen, dass der Großteil des Repertoires mündlich von Meister zu Schüler und von Stadtmusiker zu Stadtmusiker weitergegeben wurde. Aufgrund der häufigen Wiederholungen konnten erfahrene Stadtmusiker die Stücke, die sie regelmäßig im Alltag brauchten, nach einiger Zeit sicher auswendig und brauchten dafür keine Noten. Nur wenige erhaltene Sammlungen mit notierten Noten geben der Musikwissenschaft Auskunft über die damals gespielte Musikliteratur. Ein herausragendes Beispiel für eine der ältesten überlieferten Handschriften ist das Augsburger Liederbuch (Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, 2 Codex 142a), das die Internationalität des Repertoires zu Beginn des 16. Jahrhunderts in einer großen Reichs- und Handelsstadt wie Augsburg belegt. Neben französischer Kirchenmusik sind darin auch italienische Tänze und deutsche Motetten enthalten. Einfachere Sammlungen enthielten dagegen beispielsweise deutsche Tänze, Ländler, Menuette und Pastorellen, die auf die weniger anspruchsvolle Zuhörerschaft zugeschnitten waren.

Zeugnisse von Stadtmusikern

Liste von Instrumenten und Musikern aus der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber, 1667. Eine ausführlichere Beschreibung der Liste ist auf bavarikon abrufbar. (bavarikon: Stadtarchiv Rothenburg ob der Tauber, A 1319, fol. 436r.; lizenziert durch CC BY-SA 4.0)

Wandernde Stadtpfeifer, die nur vorübergehend an einem Ort in Dienst standen, lassen sich überall dort nachweisen, wo wichtige Märkte, Handelsmessen oder Residenzen angesiedelt waren, z.B. in Nördlingen, Memmingen oder Ulm. Festangestellte Ensembles mit mehreren, meist sehr gut ausgebildeten Musikern, die auch anspruchsvolle Musik spielen konnten, finden sich ausschließlich in den wohlhabenden Reichsstädten, etwa in Regensburg, Augsburg oder Nürnberg.

Informationen über die Geschichte der Stadtmusiker in Altbayern, Franken und Schwaben finden sich in vielen unterschiedlichen Dokumenten in den Archiven: Steuer- und Rechnungsbücher beispielsweise enthalten detaillierte Aufzeichnungen über die Zahlungen an Stadtmusiker, ihr Anstellungsverhältnis und gegebenenfalls die Verleihung des Bürgerrechts. In städtischen Verwaltungsakten finden sich Erlasse, Verordnungen sowie andere offizielle Schriftstücke, die die Organisation und die Regeln für die Stadtmusiker festlegten. Da die Musiker an die Anweisungen des Rates der jeweiligen Stadt streng gebunden waren, wurden sie mancherorts auch als "Ratsmusiker" bezeichnet, z.B. in Nürnberg.

Die Regelungen waren oft sehr genau gehalten und umfassten beispielsweise Spielverbote in Trauerzeiten, Vorschriften zum Annehmen von Trinkgeld oder die zugelassene Anzahl von Musikern bei einer Hochzeit. Sehr häufig finden sich auch Zeugnisse von Stadtmusikern in Gerichtsakten oder in Form von Beschwerdebriefen: Einerseits war das gesellschaftliche Ansehen von Musikern bis weit ins 19. Jahrhundert hinein umstritten, ihr Verhalten in der Öffentlichkeit wurde genau beobachtet und oft kritisiert. Andererseits versuchten die Stadtmusiker selbst ihre Position in der Stadt zu festigen, indem sie sich gegen unrechtmäßige Konkurrenz oder gegen (vermeintlich) unrechte Behandlung wehrten. Der Rat musste vielfach schlichtend eingreifen, um die öffentliche Ordnung im Hinblick auf die Musiker in der Stadt zu gewährleisten.

Nicht zu vergessen sind auch die zahlreichen persönlichen Zeugnisse von Stadtmusikern aus verschiedenen Jahrhunderten, die in Archiven wie beispielsweise in Nördlingen oder Dinkelsbühl in beachtlicher Menge überliefert sind. Dazu zählen Briefe, Bittschreiben, Bewerbungen, Klagen und andere persönliche Dokumente von Musikern, die in der Regel beim Stadtrat um Unterstützung für ein Anliegen baten. Darunter sind schon seit der Frühen Neuzeit auch regelmäßig Briefe von Frauen zu finden, die als Witwen für sich und ihre Familien um Hilfe ansuchten. Oft versuchte eine Stadtmusikerswitwe mit finanzieller Unterstützung der Stadt die Zeit zu überbrücken, bis sie sich entweder wiederverheiratete oder eines der Kinder soweit ausgebildet war, dass es in die Fußstapfen des Vaters treten konnte.

Studien und Veröffentlichungen gibt es beispielsweise zu den Stadtmusikern in München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Ulm, Nördlingen, Dinkelsbühl, Memmingen, Pfaffenhofen, Hof und der Oberpfalz. Die Ausprägungen des Berufsbildes reichte dabei von den Türmern in den kleineren Ansiedlungen in der Oberpfalz bis hin zu den größeren Ensembles gut ausgebildeter Musiker in den Reichsstädten Augsburg und Nürnberg. Vergleichbar ist für alle Orte, dass die Türmer/Pfeifer/Stadtmusiker meist erstmals in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, z.B. in Augsburg 1388 und in Regensburg 1393, oder der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts nachweisbar sind, dass sie mehrere verschiedene Instrumente beherrschen mussten, dass sie sich zu dem festen Lohn noch etwas dazuverdienen mussten und dass sie auch für die Ausbildung junger Musiker zuständig waren. Unterschiedlich war dagegen die genauere Ausgestaltung des Dienstverhältnisses: So gab es prächtige Spielmannsschilde als sichtbares Zeichen der Repräsentation eher in den großen Städten. Auch der Wechsel oder Austausch von Musikern zwischen Hof, Stadt und Residenz fand vor allem in den Kreisen der besser gebildeten Stadtmusiker statt, die in der Regel in mittleren bis größeren Städten dienten. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass aufgrund der großen Verantwortung die Stelle eines Türmers manchmal auch weit über die nähere Umgebung hinaus ausgeschrieben wurde, um den bestmöglichen Kandidaten anzulocken.

Ob der Stadtmusiker einen Treueeid ablegen musste und ob er mit der Anstellung das Bürgerrecht verliehen bekam, das war in den Städten – unabhängig von ihrer Größe – unterschiedlich geregelt. Für Regensburg beispielsweise ist beides bereits im 15. Jahrhundert nachweisbar. Dort waren auch schon früh besonders große Besetzungen mit bis zu zwölf Musikern bei Hochzeiten der Oberschicht zugelassen, während andere Städte in dieser Hinsicht restriktiver blieben. Hintergrund dieser Regelung durch die städtische Obrigkeit war dabei die Absicht, dass Feste durch die Musik nicht "ausufern" und zu unsittlichem oder gar kriminellem Verhalten verführen durften. Lokale Traditionen wie beispielsweise das Aufspielen zur Nördlinger Messe, das Weihnachtssingen in Dinkelsbühl oder die musikalisch untermalte Verkündigung von Nachrichten, was z.B. für Hof dokumentiert ist, gaben jedem Stadtmusikerdasein dann noch ein eigenes Gepräge. Wo die Musiker als regelrechte Zunft organisiert waren, lässt sich die Organisation und der Zusammenhalt der städtischen Berufsgruppe besonders gut nachvollziehen: So regelte die Zunftordnung in München seit der Mitte des 17. Jahrhunderts das Nebeneinander von vier Musikerkompanien, die wiederum gemeinsam in einer "Bixn" (Büchse) eine Art Sozialabgabe für besondere Zwecke sammelten.

Im 19. Jahrhundert verlieren sich mit der Aufhebung der Zünfte, dem Aufgeben des Türmerdienstes und der Einführung der Gewerbefreiheit allmählich die Spuren der traditionellen Stadtmusiker. Das Musikleben der Städte wird nun gemeinsam von Berufs-, Militär- und Amateurmusikern getragen und organisiert. AIn einigen bayerischen Städten zeugen Straßennamen wie die "Spielmanns-", "Pfeifer-" oder "Trompetergasse" von der jahrhundertalten Tradition der städtischen Musiker.

Literatur

  • Christian Ahrens, Fiktion und Realität. Die Privilegien der Trompeter und Pauker, in: Archiv für Musikwissenschaft 69/3 (2011), 227-255.
  • Maria Hildebrandt, „Sie spielten gar nicht so übel zusammen…“. Die Geschichte der Stadtpfeifer und Stadtmusikanten in München, in: Volker D. Laturell/Klaus-Dieter Engel (Hg.), Münchner Stadtpfeifer und Stadtmusikanten (Volksmusik in München 17), München 1993, 3-44.
  • Sepp Hornsteiner, Spielmusik um 1800. Aus oberbayerischen Handschriften und Drucken; Aufzugsmusiken, Dreher, Ländler, deutsche Tänze, Menuette, Interludium, Carnevalsmusik, Hochzeitsmusik, Pastorellen und Hirtenmusik (Dokumente regionaler Musikkultur in Oberbayern, Spielheft 15), München 2016.
  • Harald Lacina, Die Spielleute nach spätmittelalterlichen deutschen Rechtsquellen, Kiel 2010.
  • Christoph Lang, Die Türmer der Stadt Aichach und ihre Bedeutung für das Musikleben, in: Altbayern in Schwaben. Jahrbuch für Geschichte und Kultur 2012, Aichach 2012, 115-130.
  • Josef Mancal/Friedhelm Brusniak, Augsburg, in: Ludwig Finscher (Hg.), Musik in Geschichte und Gegenwart, 2. Ausgabe, Sachteil Band 1, Kassel/Stuttgart 1994, 997-1027.
  • Dominicus Mettenleiter, Musikgeschichte der Oberpfalz, Amberg 1867.
  • Barbara Polaczek/Johann Wax, Glockenschlag und Hörnerklang. Türmer in der Oberpfalz, Amberg 2002.
  • Andreas Sauer, "Die Gründung einer Musikkapelle wird sehr begrüßt!" – Anfänge der städtischen Musik und die Geschichte der Stadtkapelle (Pfaffenhofener Stadtgeschichten 29), Pfaffenhofen a. d. Ilm 2024.
  • Heinrich W. Schwab, Die Anfänge des weltlichen Berufsmusikertums in der mittelalterlichen Stadt. Studie zu einer Berufs- und Sozialgeschichte des Stadtmusikantentums, Kassel/Basel/London 1982.
  • Raimund W. Sterl, Materialien zum Spielmann und Stadtpfeifer im spätmittelalterlichen Regensburg, in: Die Oberpfalz 56/4 (1968), 73-80.
  • Ludwig Stühlmeyer, Curia sonans. Die Musikgeschichte der Stadt Hof, Bamberg 2010.
  • Angelika Tasler/Ulrike Schwarz, Stadtmusiker in Dinkelsbühl und Nördlingen 1500-1800. Eine Anthologie (Editio Bavarica 10), Regensburg 2022.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Angelika Tasler, Stadtmusiker (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit), publiziert am 04.08.2026; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Stadtmusiker> (5.08.2026)