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Zünfte

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Tischzeichen der Weber und Wirker: Eine durchbrochene und beidseitig gravierte Zinnplatte. Zwei Löwen halten zwischen sich eine Krone und ein Dreieck aus Weberschiffchen. (Museum und Galerie der Stadt Schwabmünchen, Inv. Nr. 833)
Tischzeichen der Nagelschmiede: in ovalem Holzrahmen zwei Löwen, die das mit drei Hufnägeln besteckte Herz halten, darüber an einer Kette eine Krone. (Museum und Galerie der Stadt Schwabmünchen, Inv. Nr. 834)
Zunftlade der "klopfenden" Zunft. Holz, mit eingelegten Handwerkerzeichen, den Figuren eines Meisters und seines Gesellen, mit eingeritzten Trinksprüchen, 1749 datiert. (Foto: Heimatmuseum Krumbach)

von Anke Sczesny

Im Mittelalter waren die als genossenschaftliche Handwerksverbände zu charakterisierenden Zünfte ein städtisches Phänomen. Zu ihrer Entstehung existieren mehrere unterschiedliche Theorien. Institutionalisierte Zünfte mit Zunftverfassungen entstanden in Bayern seit dem 14. Jahrhundert vor allem aus Auseinandersetzungen des städtischen Handwerkertums mit dem Patriziat, den sog. Zunftkämpfen. Im Laufe der als Verfallszeit der Zünfte angesehenen Frühen Neuzeit erwuchs den städtischen Zünften mit dem erstarkenden Landhandwerk, das sich vor allem im 17. Jahrhundert zu Zünften zusammenschloss, Konkurrenz. Während die politischen Funktionen der Zünfte bereits mit der karolinischen Regimentsordnung 1548 endeten, waren sie im Bereich der sozialen Fürsorge und im Hinblick auf bruderschaftlich-religiöse Aspekte bis ins 19. Jahrhundert von Bedeutung.

Definition und Bedeutung

Zünfte sind genossenschaftliche Handwerksverbände mit politischen, administrativen, wirtschaftlichen, sozialen und religiösen Aufgaben und werden in manchen Fällen auch als (Handwerks-)Lade bezeichnet. In Oberdeutschland kann Zunft darüber hinaus auch eine Verfassungsordnung bedeuten. Während politische Funktionen der Zünfte im eigentlichen Sinne nur bis zur karolinischen Regimentsordnung 1548 - einer Verfassungsänderung Kaiser Karls V. (reg. 1519-1556) für die Reichsstädte - eine Rolle spielten, oblag ihnen die Durchführung der übrigen Aufgaben bis zum Ende der Verbände zu Beginn des 19. Jahrhunderts. So zählten zu den sozialen Funktionen Fürsorge für kranke Mitglieder, für Witwen (Fortführungsrecht) und Waisen, während bruderschaftlich-religiöse Aspekte neben dem Gebot zu Gottesdienstbesuchen den Ablauf der Jahrtage wie auch der Beisetzung verstorbener Zunftmitglieder vorschrieb.

Im Vordergrund der Zunft- bzw. Handwerksordnungen, die mit Bestätigung der jeweiligen (Stadt-)Herrschaften bzw. Ratsgremien tendenziell von den Handwerkern verfasst waren, standen wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Sicherung des ökonomischen Standards. Dazu zählten die Normierung der herzustellenden Produkte sowie die Festlegung der Ausbildungsrichtlinien vom Lehrjungen bis zum Meister schon im 13. Jahrhundert.

Entstehung

Zur Entstehung von Zünften existiert keine eindeutige Forschungsmeinung. Rechtshistorische Untersuchungen verknüpfen die Genese der Handwerkerorganisationen mit dem Bemühen der Stadtherren, nicht nur die Waren der Handwerker zu kontrollieren, sondern in dem Zusammenschluss der Produzenten auch eine Organisation zu bilden, um Abgaben eintreiben zu können. Ältere Forschungen führen die Zunftbildungen auf frühmittelalterliche Grundherrschaften und deren gewerblich geprägte Fronhöfe zurück. Eine weitere Theorie besagt, dass Zünfte aus einem genossenschaftlichen Verbund von religiösen Bruderschaften entstanden sind, wobei eindeutige Nachweise fehlen. In Augsburg bestanden etwa schon vor der Verfassungsänderung von 1368 Handwerksorganisationen - feststellbar schon im Stadtrecht von 1156 -, die verschiedene Ausschüsse zur Überwachung der Gewerbeordnungen bildeten. In Oberdeutschland traten die meisten Zünfte bis zu ihrer Abschaffung 1548 als verfassungspolitische Organisationen im 14. Jahrhundert in Erscheinung, die die Einzelhandwerke nicht substituierten, sondern sich quasi über sie legten. Deutlich ist insgesamt das begriffliche Überlappen von "Zunft" und "Handwerk". Die Einzelhandwerke bzw. -gewerbe gruppierten sich wiederum je nach Stärke oder Bedeutung des jeweiligen Handwerkszweiges in unterschiedlichen Organisationsprinzipien wie beispielsweise Sammelzünften, in denen mehrere "kleinere" Handwerke vertreten waren, oder Einzelzünften, die besonders stark besetzte Gewerbe umfassten.

Institutionalisierung - Organisationsprinzipien

Mit der Institutionalisierung der Zünfte im Laufe des 14. Jahrhunderts wurde ihre Bedeutung als wirtschaftliche Zwangsverbände gestärkt. Durch den Zunftzwang war einerseits jeder in eine Stadt aufnahmewillige Bürger – Frauen und Juden waren meist von den Zünften ausgeschlossen – unter Leistung von Aufnahmegebühren in unterschiedlicher Höhe verpflichtet, einer Zunft beizutreten. Andererseits zielte dieser Zwang auf die Wahrung des jeweiligen gewerblichen Monopols sowie auf die Gewährleistung eines auskömmlichen Einkommens des Zunftmitglieds auf der Grundlage des Nahrungsprinzips hin. Ferner wollten die Handwerksorganisationen nicht-zünftischer Konkurrenz und, später auch das sich formierende Landhandwerk ausschließen.

Die aus Einzelhandwerken bzw. -gewerben entstandenen Verbände gruppierten sich schließlich je nach Stärke oder Bedeutung des jeweiligen Handwerkszweiges in unterschiedlichen Organisationsprinzipien wie beispielsweise Sammelzünften, in denen mehrere "kleinere" Handwerke vertreten waren oder Einzelzünften, die besonders stark besetzte Gewerbe umfassten. Die polyfunktionalen Aufgaben der Zünfte wurden je nach politischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen in den zahlreichen Städten und Territorien unterschiedlich umgesetzt, d. h. ein Bild einer einheitlichen Zunftlandschaft kann nicht gezeichnet werden. Nachfolgend sollen die gut erforschten Zunftverbände Schwabens in Stadt und Land im Mittelpunkt stehen. Für Altbayern und Franken bedarf es noch weiterer Detailanalysen.

Zunftkämpfe im Spätmittelalter

Das 14. und 15. Jahrhundert waren von Auseinandersetzungen zwischen dem Patriziat und den Handwerken geprägt, da letztere neben der Partizipation an der städtischen Herrschaft und dem Finanzwesen den Einfluss der bis dato prägenden alten Geschlechter zurückdrängen wollten. Seit Mitte des 14. Jahrhunderts führten diese sog. Zunftkämpfe (z. B. 1368 in Augsburg, 1397 in München) - in der älteren Forschung auch Zunftrevolutionen genannt - zur Institutionalisierung von Zunftverfassungen und damit zur unterschiedlich starken Beteiligung am Rat. Während beispielsweise in Memmingen (1347) oder Kaufbeuren (ca. 1350) reine Zunftregimente geboten, wurden die Stadtgemeinden, z. B. in Augsburg und Ulm, gemeinsam durch Zunft und Patriziat verwaltet. In Augsburg hatten die 18, später 17 Zünfte (Kaufleute, Weber, Kramer, Bäcker, Metzger, Schuster, Kürschner, Schneider, Brauer, Lodweber bzw. Geschlachtgewander inkl. Färbern, Walkern und Mangern, Zimmerleuten, Müller, Lederer, Baugewerbe, Holzgewerbe usw.) infolge des "Zweiten Zunftbriefes" vom 16. Dezember 1368 eine festgelegte Beteiligung am Rat und eine der beiden Bürgermeisterstellen inne. Den zweiten Bürgermeister stellten die sich keiner Zunft einschreibenden Patrizier. In Würzburg wiederum wurden alle Zünfte immer wieder - z. B. 1308 und 1314 vom Bischof - verboten, um nach 1400 als politische Institution gänzlich an Bedeutung zu verlieren. In Nürnberg waren die Zünfte nach ihrem Aufstand 1348 verboten.

Mittlerweile werden diese Zunfterhebungen aufgrund der Tatsache, dass sie zumeist weniger von Handwerkern denn von wohlhabenden Kaufleuten getragen wurden, als Umschichtungsprozesse in den jeweiligen Stadtverfassungen aufgefasst. Mit den Zunftverfassungen manifestierten sich ihre politischen, administrativen und jurisdiktionellen Aufgaben, die nicht zuletzt aus den schon existierenden Handwerken als gewerblich-wirtschaftliche Organisationen erwachsen waren. Die in Altbayern und Franken anders verlaufenden Entwicklungen in den Stadtverfassungen sind noch stärker vergleichend zu untersuchen, um Aussagen über den Einfluss auf die weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung machen zu können. Für Würzburg ist etwa der Exodus des wirtschaftlichen Potentials nach dem Zunftverbot bekannt.

Ihren Sitz hatten die Zünfte in den Zunftstuben; das in Augsburg stärkste Gewerbe der Weber beispielsweise in dem 1389 erworbenen Weberhaus. Hier wurden nicht nur die Waren einer Qualitätskontrolle unterzogen, sondern auch alle Obliegenheiten des Handwerks wie Lehrlingsaufdingungen, Rechnungslegungen oder die zunftinterne Rechtssprechung abgehandelt.

Die karolinische Regimentsordnung von 1548

Infolge der karolinischen Regimentsordnung 1548 nahmen die Zunftverfassungen ihr Ende. Das politische Mitspracherecht an den Stadtherrschaften wurde, wo noch existent, aufgehoben und die jurisdiktionellen Rechte beschnitten. So griffen nun in Augsburg obrigkeitliche Verordnete, die Deputierten, die aus drei Patriziern oder Kaufleuten bestanden und vom geheimen Rat gewählt waren, in die Belange der Weberzunft ein. Damit wichen die Zünfte mehr oder minder reinen Handwerksgenossenschaften.

Verfall in der Frühen Neuzeit

Die Frühe Neuzeit ist in Schwaben, Franken und Altbayern zum einen von Abschließungstendenzen der städtischen Zünfte aufgrund sich verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen geprägt, was in der Forschung auch als "Versteinerung" bzw. als "Verfall" der Zünfte bezeichnet wird, zum anderen von einem deutlich erstarkenden und konkurrierenden Landhandwerk, das sich hauptsächlich im 17. Jahrhundert in Zünften zusammenschloss. Abschließungstendenzen können in Gewerben festgestellt werden, die vom überregionalen Absatz abhängig waren. So agierten etwa die Weberzünfte der schwäbischen Reichsstädte, da sie infolge des Niedergangs im Barchentgewerbe von massiven Einkommensverlusten betroffen waren. Dies schlug sich nicht zuletzt in den Mitgliederzahlen nieder. So sank in Augsburg die Zahl der Webermeister von um die 3.000 vor dem Dreißigjährigen Krieg auf 416 bei Kriegsende und erreichte bis 1800 nur noch eine Mitgliederstärke von ca. 700 Webern. Ähnliche Tendenzen sind in fast allen Reichsstädten zu beobachten (Memmingen: 1618 ca. 400 Weber, nach 1648 50 Weber; Kaufbeuren: 1618 432 Weber; 1650 122 Weber). In Altbayern setzte der Funktionsverlust der Städte und Märkte schon vor dem Dreißigjährigen Krieg ein; umfangreiche Gewerbe konnten sich dort nicht ansiedeln. Stattdessen weitete sich vor allem das Landhandwerk aus. Gleiches gilt für die fränkischen Territorien.

Erreicht wurde die tendenzielle Schließung der Zünfte durch die Ausweitung der Ersitzjahre für die Gesellen. Diesen war es zum Teil nur noch durch die Heirat einer Meisterwitwe möglich, eine Meisterstelle zu erlangen. Auch durch die verstärkte Zulassung von Meistersöhnen sollte die Aufnahme von "fremden" Gesellen und Meistern begrenzt und damit die Zahl der Zunftmitglieder auf einem Status Quo gehalten werden. Auf der anderen Seite zeigt die Zahl der Dispensationen für Gesellen bezüglich der normalerweise abzuleistenden Ersitzjahre sowie die Beschäftigung von verheirateten Gesellen, den Knappen, dass sich Handwerke in konjunkturellen Aufschwungzeiten nicht allein aus sich selbst heraus rekrutieren konnten. Vielmehr waren sie auf den Zuzug von außen angewiesen, was auf eine flexible Anpassung an wirtschaftliche Rahmenbedingungen hinweist.

Den Verdrängungsstrategien der Städte trug auch die Reichshandwerksordnung von 1731 Rechnung, die - wenn auch unterschiedlich erfolgreich - eine Lockerung der Handwerksbestimmungen anstrebte. Die These von der "Versteinerung" der Zünfte geht aber nicht nur auf ihre Schließungsabsichten zurück, sondern auch auf die Abwehr neuer Initiativen im produktiven Bereich. So erhielten die in der Strumpfwirkerei tätigen Handwerker, obwohl seit der Jahrhundertwende in Augsburg ansässig, erst 1740 eine eigene Handwerksordnung. Auch der Einführung der Spinnmaschine 1780 in Augsburg wurde zunächst mit Skepsis begegnet, weil die Weberschaft um den Absatz ihrer Waren fürchtete.

In Konkurrenz zu den Zünften traten schließlich die Manufakturgründungen, die nicht nur Produktionsbeschränkungen zu umgehen suchten, sondern auch nicht-zünftische Handwerker, Frauen und Kinder zu geringeren Löhnen beschäftigten. Oft rekrutierten sich die Manufakturarbeiter aus den sog. Pfuschern oder Störern, die entweder auf die "eigene Hand" arbeiteten oder als Beisitzer galten, da sie das Bürgerrecht nicht erlangt hatten.

Landzünfte

Neben dieser Konkurrenz zählte das sich schon im 15. Jahrhundert herausbildende Landhandwerk zu den "Störfaktoren" für die städtischen Meister. Das ländliche Gewerbe ist gerade in der Textilwirtschaft zunächst als Ergänzungspotenzial zur Stadt zu rechnen. Beispielsweise arbeiteten im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts bis zu 600 sog. Gäuweber für den Ulmer Markt. Allerdings setzte schon vor dem Dreißigjährigen Krieg eine durch ländliche Zunftgründungen getragene Phase der Verselbständigung ein. Eine Ursache dieser Handwerksgründungen ist in dem Ziel zu sehen, ländliche Ware auch auf städtischen Märkten abzusetzen und damit nicht dem Verdikt der "Nicht-Passierlichkeit" in die Städte zu unterliegen. Aufgrund der interterritorialen Konkurrenz nahm die Verzunftung in den Herrschaften einen raschen Verlauf. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren schließlich alle ländlichen Handwerke genossenschaftlich verfasst. Dieser wirtschaftspolitisch motivierte Impetus ging sowohl von den Herrschaften als auch von den Handwerkern aus. Darüber hinaus versuchten die Territorialherren, die Handwerksverbände als Instrument dafür zu nutzen, die Untertanen verstärkt zu integrieren. In Herrschaften mit dichter Gewerbestruktur, wie etwa bei den Fuggern, dürfte dies eher gelungen sein als in solchen mit geringerer Gewerbedichte (z. B. in den Territorien des Augsburger Domkapitels).

Die politischen wie die wirtschaftlichen Strukturen brachten auch auf dem Land unterschiedliche organisatorische Formen der Handwerksverbände hervor. Im Falle sog. Gebietszünfte waren Geltungsbereich und Herrschaftsgrenzen relativ deckungsgleich, wie beispielsweise in der Weberzunft der Fuggerherrschaft Kirchheim oder der Herrschaft Ottobeuren. Ein weiteres Prinzip waren Sammelzünfte, in denen mehrere "kleinere" Handwerke erfasst waren und die, wie z. B. in den hochstiftischen Pflegämtern Buchloe, Waal und Blonhofen (alle drei Orte Lkr. Ostallgäu), verschiedenen Klassen zugeordnet waren. Als dritte Möglichkeit existierte die Organisation in eine sog. Hauptlade, wie es die Weber Neuburgs a. d. Kammel, Jettingens und Münsterhausens (alle Lkr. Günzburg) zu Beginn des 17. Jahrhunderts vollzogen. Als Sonderformen sind schließlich noch die "unfürdermäßigen" Handwerke im Fürststift Kempten zu nennen, deren Normen nicht an die städtischen Zunftregeln angepasst waren, und die geschenkten bzw. ungeschenkten Handwerker in den Teilgrafschaften Oettingen-Spielberg und Oettingen-Wallerstein (Lkr. Donau-Ries). Geschenkte Handwerker, zu denen Goldschmiede, Maler, Buchbinder, Schmiede, Uhrmacher usw. zählten, hatten aufgrund ihres vom Landesherren oder Magistrats verliehenen Rechtes, "Schenke zu halten", auch das Recht der Versammlungsfreiheit. Der Begriff geht auf das Mittelalter zurück, als wandernden Gesellen zur Begrüßung in der Gesellenherberge ein Trunk geschenkt wurde. Ungeschenkte Handwerker dagegen verfügten nicht über das recht der Versammlungsfreiheit, doch bedürfen sowohl die fürder- und unfürdermäßigen als auch die geschenkten und ungeschenkten Handwerke weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen.

Für Altbayern ist festzuhalten, dass es trotz des ländlichen Übergewichts an Handwerkern (spätestens um 1800) nie zu selbständigen Zunftverbänden kam. Den Landhandwerkern stand es dort offen, sich in jede beliebige Stadtzunft einzuschreiben, d. h. es existierte für sie auch kein Zunftzwang. In Franken wiederum schloss sich das Landhandwerk schon relativ früh zu Zünften zusammen, in der Grafschaft Hohenlohe beispielsweise schon im 16. Jahrhundert.

Voraussetzung für eine Zunftgründung waren von Seiten der Herrschaft der Besitz von Marktrecht und/oder Hochgerichtsbarkeit. Infolgedessen mussten sich etwa die Weber der Fuggerherrschaft Mickhausen (Lkr. Augsburg), die über keine dieser Rechte verfügte, in die Zunft zu Kirchheim (Lkr. Unterallgäu) einschreiben. Sitz und Versammlungsort der Handwerker waren die Marktorte und hier meist die Wirtshäuser. Die Aufgaben der ländlichen Zünfte glichen denen der städtischen Verbände, umfassten also gleichfalls religiös-bruderschaftlich-soziale Funktionen sowie die Kontrolle des Waren- und Arbeitsmarktes.

Wie sehr die ländlichen Handwerksgenossenschaften in scharfe Konkurrenz zu den städtischen Zünften traten, zeigen einerseits immer wieder auftretende Diskussionen der Städte, wie das Landhandwerk auszuschließen sei, andererseits die gleichfalls auf Abschaffung der ländlichen Zünfte abzielenden Petitionen beim Schwäbischen Reichskreis.

Aufhebung

Die sich durchsetzenden wirtschaftlichen Veränderungen seit Beginn des 19. Jahrhunderts in Form von Manufakturen und Fabriken sowie letztlich die Einführung der Gewerbefreiheit 1869 bewirkten die Auflösung der Zünfte in Stadt und Land.

Literatur

  • Peter Germann-Bauer, Handwerk und Zünfte, in: Martin Angerer (Hg.), Regensburg im Mittelalter. 2. Band: Katalog der Abteilung Mittelalter im Museum der Stadt Regensburg, Regensburg 1995, 94-104.
  • Rolf Kießling, Entwicklungstendenzen im ostschwäbischen Textilrevier während der Frühen Neuzeit, in: Joachim Jahn/Wolfgang Hartung (Hg.), Gewerbe und Handel vor der Industrialisierung. Regionale und überregionale Verflechtungen im 17. und 18. Jahrhundert (Regio Historica 1), Sigmaringendorf 1991, 27-48.
  • Frank Kleinehagenbrock, Zünfte auf dem Land. Herrschaft und Handwerksmeister in der frühneuzeitlichen Grafschaft Hohenlohe, in: Helmut Flachenecker/Rolf Kießling (Hg.), Wirtschaftslandschaften in Bayern. Studien zur Entstehung und Entwicklung ökonomischer Raumstrukturen vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert (Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte. Beiheft 39), München 2010, 241-263.
  • Arnd Kluge, Die Zünfte, Stuttgart 2007.
  • Johannes Mordstein, Ländliche Zünfte im Ries. Ein vergessenes Kapitel der Geschichte, in: Rieser Kulturtage 16 (2006), 539-565.
  • Eberhard Naujoks, Patriziat und Zünfte im Stadtregiment. Machtstrukturen in oberschwäbischen Reichsstädten des 15. und 16. Jahrhunderts, in: Beiträge zur Landeskunde 3 (1986), 6-13.
  • Patrick Schmidt, Wandelbare Traditionen - tradierter Wandel. Zünftische Erinnerungskulturen in der frühen Neuzeit, Böhlau 2009.
  • Knut Schulz, Handwerk, Zünfte und Gewerbe. Mittelalter und Renaissance, Darmstadt 2010.
  • Sabine Schuster, Zünfte in Fuggerschen Herrschaften, in: Johannes Burkhardt/Franz Karg (Hg.), Die Welt des Hans Fugger (1531-1598) (Materialien zur Geschichte der Fugger 1), Augsburg 2007, 143-151.
  • Anke Sczesny, Die ländlichen Zünfte Ostschwabens und ihre wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturgeschichtliche Bedeutung. Eine Projektskizze, in: Rolf Kießling (Hg.), Stadt und Land in der Geschichte Ostschwabens (Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens 10), Augsburg 2005, 325-350.
  • Anke Sczesny, Die Zunft im Dorf. Handlungsfelder von Webern in ländlichen Gemeinden Ostschwabens, in: André Holenstein/Sabine Ullmann (Hg.), Nachbarn, Gemeindegenossen und die anderen. Minderheiten und Sondergruppen im Südwesten des Reiches während der Frühen Neuzeit (Oberschwaben. Geschichte und Kultur 12), Tübingen 2004, 33-46.
  • Anke Sczesny, Zwischen Kontinuität und Wandel. Ländliches Gewerbe und ländliche Gesellschaft im Ostschwaben des 17. und 18. Jahrhunderts (Oberschwaben. Geschichte und Kultur 7), Epfendorf 2002.
  • Christine Werkstetter, Frauen im Augsburger Zunfthandwerk. Arbeit, Arbeitsbeziehungen und Geschlechterverhältnisse im 18. Jahrhundert (Colloquia Augustana 14), Berlin 2001.

Quellen

  • Johannes Mordstein (Bearb.), Die ländlichen Zunftordnungen in Ostschwaben während der Frühen Neuzeit. Dokumentation, in: Rolf Kießling (Hg.), Stadt und Land in der Geschichte Ostschwabens (Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens 10), Augsburg 2005, 351-412.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Zunft

Empfohlene Zitierweise

Anke Sczesny, Zünfte, publiziert am 18.01.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Zünfte> (29.03.2024)