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Kabinett Siebert (1933-1942)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Daniel Rittenauer

Am 9. März 1933 wurde die bayerische Regierung unter Ministerpräsident Heinrich Held (BVP, 1868-1938, Ministerpräsident 1924-1933) entmachtet. Als Reichskommissar übernahm Franz Ritter von Epp (NSDAP, 1868-1947, Reichsstatthalter 1933-1945) die Regierungsgewalt. In seiner Funktion als Reichsstatthalter ernannte Epp am 12. April 1933 Ludwig Siebert (NSDAP, 1874-1942, Ministerpräsident 1933-1942) zum Ministerpräsidenten. Sieberts Regierungszeit war geprägt von der Zerschlagung des Föderalismus und der Degradierung der Länder zu Verwaltungsgliederungen des Reichs. Siebert blieb bis zu seinem Tod 1942 an der Spitze der Landesregierung. Ihm folgte der bisherige Gauleiter von Westfalen-Süd Paul Giesler (NSDAP, 1895-1945, Ministerpräsident 1942-1945) nach, der das Amt bis Kriegsende inne hatte.

Regierungsbildung

Gruppenbild der kommissarischen NS-Regierung nach der Machtergreifung 1933 (ca. März 1933). Stehend: Der zum Münchner Polizeipräsidenten ernannte Heinrich Himmler (1900-1945), Staatskommissar z. b. V. Ernst Röhm (1887-1934), Justizminister Hans Frank (1900-1946), Staatskommissar z. b. V. Hermann Esser (1900-1981), Staatskommissar z. b. V. Georg Luber (1893-1961); sitzend: Finanzminister Ludwig Siebert (1874-1942), Ministerpräsident Franz von Epp (1868-1947), Innenminister Adolf Wagner (1890-1944), Kultusminister Hans Schemm (1891-1935). (Stadtarchiv München, DE-1992-FS-NS-00003)

Am 9. März 1933 wurde die amtierende Staatsregierung unter Ministerpräsident Heinrich Held (BVP, 1868-1938, Ministerpräsident 1924-1933) im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung entmachtet, indem der von Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP, 1877-1946, Reichsinnenminister 1933-1943) als Reichskommissar eingesetzte Franz von Epp (NSDAP, 1868-1947, Reichsstatthalter 1933-1945) de facto die Regierungsgewalt in Bayern übernahm. Für die meisten Ministerien wurden Kommissare bestellt.

Nachdem die Regierung Held am 16. März für abgesetzt erklärt wurde, ernannte Epp, der sich mittels Verordnung selbst zum kommissarischen Ministerpräsidenten erklärt hatte, die bisherigen Kommissare zu kommissarischen Ministern. Dies waren Ludwig Siebert (NSDAP, 1874-1942, Ministerpräsident 1933-1942) für das Finanzministerium, Adolf Wagner (NSDAP, 1890-1944) für das Innenministerium und Hans Frank (NSDAP, 1900-1946) für das Justizministerium; ferner wurde der Vorsitzender des Nationalsozialistischen Lehrerbundes (NSLB) und Gauleiter des NS-Gaus Bayerische Ostmark, Hans Schemm (NSDAP, 1891-1935), kommissarischer Kultusminister. Ihre Bestätigung als ordentliche Minister erfolgte am 12. April durch den zwischenzeitlich zum Reichsstatthalter für Bayern ernannten Epp. Ministerpräsident wurde der vormalige Oberbürgermeister von Lindau, Ludwig Siebert, der verhältnismäßig spät (1931) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) beigetreten war und dessen Einfluss in der NS-Zeit mäßig bleiben sollte.

Personelle Zusammensetzung und Entwicklung des Kabinetts

Nach der Errichtung der Staatskanzlei und des Wirtschaftsministeriums erhöhte sich die Zahl der Kabinettsmitglieder vorübergehend auf sechs. Chef der Staatskanzlei wurde der bereits zuvor als Kommissar agierende Hermann Esser (NSDAP, 1900-1981), Wirtschaftsminister Eugen Graf von Quadt zu Wykradt und Isny (BVP, 1933 NSDAP, 1887-1940). Mit der Ernennung Quadt-Isnys beabsichtigte Ministerpräsident Siebert die Bayerische Volkspartei (BVP) in die "Nationale Regierung" miteinzubeziehen. Gleiches galt für die Bestellung des Deutschnationalen Ludwig Stocker (DNVP, 1933 NSDAP, 1889-1979) als Staatssekretär in der Abteilung Handel, Industrie und Gewerbe des Wirtschaftsministeriums. Die weiteren Abteilungen des Wirtschaftsministeriums – für Landwirtschaft sowie für Arbeit und Fürsorge – übernahmen Georg Luber (NSDAP, 1893-1961) und Hans Dauser (NSDAP, 1877-1969).

Im weiteren Verlauf der NS-Zeit verringerte sich die Zahl der Minister stetig, da wegen der in Aussicht gestellten Reichsreform keine neuen Minister auf Landesebene mehr ernannt werden sollten. Nach der Zerschlagung der BVP im Sommer 1933 trat Quadt-Isny zurück, Frank schied Ende 1934 infolge der Verreichlichung seines Ressorts als Justizminister aus. Schemm verunglückte 1935 tödlich, zugleich trat Esser, der 1934 die Staatskanzlei mit dem Wirtschaftsministerium vertauscht hatte, zurück und wechselte ins Reichspropagandaministerium. Die Leitung des vakant gewordenen Kultus- bzw. Wirtschaftsministeriums erfolgte zunächst durch Ernst Boepple (NSDAP, 1887-1950) bzw. Dauser. Ihrem durch Reichsstatthalter Epp unterstützten Ansinnen, die von ihnen geleiteten Ministerien als Minister zu übernehmen, wurde nicht entsprochen. Stattdessen wies Adolf Hitler (NSDAP, Reichskanzler 1933-1945) 1936 Wagner das Kultus- bzw. Siebert das Wirtschaftsministerium zu, die damit die einzigen Mitglieder der Regierung waren.

Die Verhältnisse innerhalb der Regierung

Von der unmittelbaren Phase nach der "Machtergreifung" abgesehen, waren geschlossene Regierungsverhältnisse innerhalb der bayerischen Regierung kaum gegeben. Besonders nachdem sich die Zahl der Mitglieder der Landesregierung auf zwei reduziert hatte, handelten die Ressorts der jeweiligen Minister weitgehend in Abgrenzung zu- bzw. unabhängig voneinander. Dies spiegelt sich auch im Rückgang abgehaltener Ministerratssitzungen wider, die Ende 1938 ganz ausliefen (1933: 27; 1934: 16; 1935: 1; 1936: 3; 1938: 4). Zwar wurde die Stellung des Ministerpräsidenten als Vorsitzendem der Regierung durch Beschluss des Ministerrats vom 31. Mai 1933 formell gestärkt, etwa indem ihm die Richtlinienkompetenz zugewiesen wurde; in der Regierungspraxis konnte der Regierungschef davon allerdings kaum profitieren. Vor allem der in Hitlers Gunst stehende Wagner ordnete sich einer gemeinsamen Kabinettsdisziplin nicht unter und kümmerte sich nur wenig um die Umsetzung von Kabinettsbeschlüssen, wenn diese nicht seinen Interessen entsprachen. Dies war etwa im Konflikt mit dem Reichsstatthalter oder bei Auseinandersetzungen mit Reichsstellen der Fall. Endgültiges Übergewicht innerhalb der Regierung erlangte Wagner nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, als er Reichsverteidigungskommissar der Wehrkreise VII und XIII wurde, die die größten Teile des rechtsrheinischen Bayerns umfassten.

Konflikte zwischen der Regierung und dem Reichsstatthalter in Bayern

Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern im nationalsozialistischen Deutschland erlangte in Bayern der Reichsstatthalter keine dominierende Stellung gegenüber der Regierung: Weder konnte sich Epp gegen die Regierung durchsetzen, noch kam es zu der von ihm erwarteten reichseinheitlichen Übertragung der Führung der Landesregierungen auf die Reichsstatthalter. 1933/34 standen Epp und Teile der bayerischen Regierung (etwa Siebert und Frank) in ihrem Anliegen, den Auswüchsen von SA- und Polizeigewalt sowie dem widerspenstigen Verhalten Innenminister Wagners Herr zu werden, noch auf derselben Seite. Doch verschlechterte sich das Verhältnis zwischen Regierung und Reichsstatthalter ab 1935 zunehmend, nachdem Epp vergeblich versuchte, seine Stellung auf deren Kosten auszubauen. Zwar war Epp gegenüber dieser nicht weisungsberechtigt; er verfügte aber mit seinem Mitspracherecht bei der Ernennung höherer Beamter und bei der Ausfertigung von Landesgesetzen über gewisse Druckmittel. Diese setzte er ein als er die Besetzung der seit 1935 vakanten Ministerien für Kultus und Wirtschaft mit Boepple bzw. Dauser zu erzwingen suchte, und der Regierung die Ausfertigung des Haushaltes verweigerte. Fast zwei Jahre hielt der Machtkampf Epps mit Ministerpräsident Siebert und Innenminister Wagner an, ehe sich Hitler 1936 schließlich auf Seite der bayerischen Regierung stellte und den Ambitionen des Reichsstatthalters eine deutliche Absage erteilte. Das Verhältnis zwischen dem deutlich geschwächten Reichsstatthalter, der an seinen Ansprüchen auf Übertragung der Führung der Landesregierung grundsätzlich festhielt, und der bayerischen Regierung gestaltete sich im Weiteren distanziert.

Bayerische Regierung und Reich

Im Gegensatz zu ihren Vorgängerinnen war die seit März 1933 amtierende Regierung in Bayern nicht durch das bayerische Volk legitimiert, d. h. vom Landtag gewählt, sondern durch das Reich bestellt. Sie wurde 1933 zunächst auf das deutsche Volk und die Reichsverfassung und erst an dritter Stelle auf das Land Bayern, ab 1934 auf Hitler als Führer und Reichskanzler vereidigt. Der feste Einbau Bayerns in das "Dritte Reich" war zwar eine selbstverständliche Verpflichtung für die bayerische NS-Regierung; trotzdem war diese darauf bedacht, den Bestand des Landes Bayern und die ihr noch verbliebenen Kompetenzen zu bewahren. Allerdings nahmen diese in der NS-Zeit immer weiter ab. So erfolgte bereits Ende 1933 die Verreichlichung des Bayerischen Rundfunks (BR), ein Jahr später ging das Justizwesen von den Ländern auf das Reich über, 1936 wurde die Polizei im Deutschen Reich Heinrich Himmler (NSDAP, 1900-1945) als Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei unterstellt, der diese bereits zuvor weitgehend kontrollierte.

Durch das Reichsneuaufbaugesetz vom 30. Januar 1934 wurde den Ländern ihre Eigenstaatlichkeit genommen (Aufhebung der Parlamente und Übertragung ihrer Hoheitsrechte auf das Reich). Ihre Regierungen wurden der Reichsregierung unterstellt, wobei den Ländern die Hoheitsrechte kurz darauf wieder – nun zur Ausübung im Auftrag des Reichs – rückübertragen wurden. Zu einer völligen Aufhebung Bayerns - wie in Plänen zur Reichsreform vorgesehen - kam es letztlich zwar nicht; dennoch degradierten Pläne zur Reichsreform Länder wie Bayern zu zeitlich begrenzten Auslaufsmodellen.

Während Ministerpräsident Siebert von Beginn an danach trachtete, das rechtsrheinische Bayern als geschlossene Verwaltungseinheit zu erhalten, trat der 1934 zum Leiter des Referats "Reichsreform" im Stab des Stellvertreters des Führers ernannte Wagner zeitweise für eine vollständige Zerstückelung der Länder ein. Ab 1935 sprach er sich dann allerdings – nachdem die Umsetzung der Reichsreform in Bälde nicht zu erwarten war – gegen die Abgabe weiterer Länderkompetenzen aus, die seine eigene Machtbasis beschneiden würde. Zwar dehnten die Reichsbehörden ihre Befugnisse trotz ausbleibender Reichsreform im Folgenden immer weiter aus. Von ihrem durch das Reichsneuaufbaugesetz zugewiesenen Recht, direkt und ohne Einbeziehung der Regierungen der Länder in deren Angelegenheiten einzugreifen, machten sie allerdings in Bayern lange keinen übermäßigen Gebrauch. Dies änderte sich erst kurz vor Kriegsbeginn und setzte sich während des Krieges im verstärkten Maße fort.

Das Verhältnis zwischen der bayerischen Regierung, der NSDAP und den verschiedenen Parteigliederungen

Das Verhältniss zwischen der bayerischen Regierung und der NSDAP sowie ihren verschiedenen Gliederungen war ungeachtet der proklamierten Einheit von Staat und Partei problembehaftet.

Hatte zu Beginn der NS-Zeit vor allem die SA freie Hand, fiel es der Regierung in Bayern nach Verkündigung der Beendigung der "Nationalen Revolution" durch Hitler im Sommer 1933 schwer, die bis dahin erfolgten Entwicklungen in geordnete Bahnen zu bringen. Um das Verhältnis der im Zuge der Machtergreifung bei staatlichen Behörden eingesetzten SA-Sonderkommissare zu den Staatsbehörden, aber auch die Rolle der Gauleiter als maßgebliche Vertreter der NSDAP in der Region im künftigen NS-Staat zu klären, bemühte sich Ministerpräsident Siebert 1933/34 darum, deren geordneten Einbau in das bayerische Staatswesen zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde einerseits bis 1934 gemeinsam mit dem Stabschef der SA, Ernst Röhm (NSDAP, 1887-1934), eine Dienstanweisung für die SA-Sonderkommissare erarbeitet, die deren Aufgabe als "Wächter und Garanten der nationalsozialistischen Revolution" gegenüber den Staatsbehörden beschrieb; andererseits wurden die nicht an der Regierung beteiligten Gauleiter zu politischen Beauftragten der Staatsregierung bei den Kreisregierungen ernannt. In dieser Funktion wurden die Gauleiter der Pfalz, Josef Bürckel (NSDAP, 1895-1944), Mainfrankens, Otto Hellmuth (NSDAP, 1895-1968), Frankens, Julius Streicher (NSDAP, 1885-1946) und Schwabens, Karl Wahl (NSDAP, 1892-1981), sowie der ständige Stellvertreter des Stabschefs der SA, August Schneidhuber (NSDAP, 1887-1934), auch zu den Sitzungen des Ministerrats hinzugezogen. Allerdings wurde diese Konstruktion bereits kurze Zeit nach ihrem Inkrafttreten hinfällig: Einerseits legte das Reichsinnenministerium sein Veto gegen die Funktion der Gauleiter als politische Beauftragte der Staatsregierung bei den Kreisregierungen ein und verlangte stattdessen deren Ernennung zu ordentlichen Regierungspräsidenten, wozu allerdings nur die Gauleiter von Mainfranken und Schwaben bereit waren. Andererseits fiel nach den Ereignissen des 30. Juni 1934 die SA als bisheriger Machtfaktor weg und ihre Sonderkommissare wurden aufgehoben.

Zu einer endgültigen Klärung des Verhältnisses zwischen Staat und Partei sollte es in Bayern genauso wenig wie auf Reichsebene kommen. Sowohl die Gauleiter als auch einzelne NS-Gliederungen (z. B. der Reichsnährstand) waren allerdings bestrebt, ihre Macht auf Kosten des bayerischen Staates auszubauen und in dessen Nachfolge einzutreten.

Regierungstätigkeit

Durch das vom gleichgeschalteten Landtag am 29. April 1933 verabschiedete Gesetz zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates konnte die Regierung künftig Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments beschließen. An Stelle des Parlaments trat zum einen der Reichsstatthalter für Bayern, dem die Ausfertigung und Verkündigung von Gesetzen oblag, zum anderen waren seit dem Reichsneuaufbaugesetz alle Landesgesetze durch die jeweiligen Reichsministerien zu genehmigen. Dies führte von Vornherein zu einer starken Drosselung bayerischer Gesetzesinitiativen. Auf zahlreichen Gebieten, die in der NS-Zeit für das Land Bayern bedeutsam waren, spielte die bayerische Regierung keine Rolle. So hatte sich die Politische Polizei von Anfang an emanzipiert, ebenso konnte und wollte die Regierung keinen Einfluss auf die in den Konzentrationslager herrschenden Zustände nehmen. Bei Großbauprojekten wie auf dem Obersalzberg, dem Reichsparteitagsgelände in Nürnberg oder dem Parteienviertel in München hatte die bayerische Regierung höchstens mit der Bereitstellung von Grund und finanziellen Mitteln dienlich zu sein, war aber sonst von weiteren Planungen ausgeschlossen.

Nichtsdestotrotz war die bayerische Regierung unter den gegebenen Rahmenbedingungen dazu imstande, eine nationalsozialistischen Gesichtspunkten verpflichtete Regierungstätigkeit zu entfalten. Im Zuge der Machtergreifung setzte die bayerische NS-Regierung nicht nur die von Seiten des Reichs erfolgten Vorgaben um (z. B. das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, welches ermöglichte, politisch unliebsame sowie jüdische Beamte zu verdrängen). Sie unternahm auch eigene Schritte, um den demokratischen Rechtsstaat zu beseitigen, etwa bei der Gleichschaltung aller politischen Ebenen (Gemeinde, Kreise, Bezirke, Landtag) oder im Vorgehen gegen politische Gegner. Eine Vorreiterrolle nahm Bayern 1933 in manchen Aspekten mit antisemitischen Maßnahmen ein (z. B. Ausschluss jüdischer Firmen von Staatsaufträgen, Berufsverbote, Streichung von Zuschüssen an die jüdische Kultusgemeinde; auch Vorgehen der Bayerischen Politischen Polizei gegen jüdische Organisationen).

In Absetzung zu ihrer Vorgängerin hielt die bayerische NS-Regierung nicht an der Hervorhebung bayerischer Eigenstaatlichkeit fest, sondern gab den Anspruch auf eine eigenständige Außenpolitik durch die Aufhebung des Außenministeriums sowie der verbliebenen Gesandtschaften (bis auf Berlin) auf. In anderen Bereichen stand die Regierung Siebert aber auch in Kontinuität zur Regierung Held, etwa bei der durch Einsparungen betriebenen Konsolidierung des Staatshaushaltes oder der Frage der Staatsvereinfachung bzw. des Umbaus der Staatsverwaltung. Hier sind, neben der Errichtung einer Staatskanzlei sowie eines Wirtschaftsministeriums in Nachfolge des Außenministeriums, die Bildung einer Landesforstverwaltung 1935 nach preußischem Vorbild oder Planungen zur Neugliederung der Landkreise im Rahmen der Reichsreform zu nennen.

In wirtschafts- und sozialpolitischer Hinsicht hatten vor allem 1933 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oberste Priorität. Neben den bereits in der Weimarer Republik eingeleiteten Maßnahmen und Reichsprogrammen wurde über verschiedene einzelne Bau- und Infrastrukturprojekte hinaus ein kostenintensives, eigenes Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Bayern verabschiedet. Dabei ragten Prestigeprojekte, die das besondere Interesse Hitlers genossen, heraus, so die Errichtung des Hauses der Deutschen Kunst oder die Deutsche Alpenstraße.

Ende und Ausblick

Die bayerische Regierung büßte nach Ausbruch des Krieges weiter an Bedeutung ein. Tätigkeiten im Bereich der Repräsentation oder der Kultur wurden zurückgestellt, zahlreiche Kompetenzen gingen auf die Reichsverteidigungskommissare und andere Sonderbehörden über.

1942 endete die Regierung von Ministerpräsident Siebert mit dessen Tod sowie dem krankheitsbedingten Ausscheiden Wagners. Ihnen folgte der bisherige Gauleiter von Westfalen-Süd Paul Giesler (NSDAP, 1895-1945) nach, der sich im Wesentlichen allerdings auf sein Amt als Gauleiter von München-Oberbayern konzentrierte und die ihm übertragenen Staatsämter weitgehend delegierte.

Mitglieder der bayerischen Regierung 1933-1942
Name Partei Lebensdaten Ministerium Bemerkung
Ludwig Siebert NSDAP 1874-1942, Bürgermeister in Lindau bis 1933 Staatsministerium der Finanzen, ab 1936 auch Staatsministerium für Wirtschaft Zugleich Ministerpräsident
Adolf Wagner NSDAP 1890-1944, Bergwerksdirektor Staatsministerium des Innern, ab 1936 auch Staatsministerium für Unterricht und Kultus Zugleich Gauleiter von München-Oberbayern, ab 1939 Reichsverteidigungskommissar der Wehrkreise VII und XIII; besonderer Günstling Hitlers
Hans Frank NSDAP 1900-1946, Rechtsanwalt Staatsministerium der Justiz Zugleich Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern und für die Erneuerung der Rechtsordnung, Reichsleiter der NSDAP. Nach Verreichlichung der Justiz zunächst Reichsminister ohne Geschäftsbereich, ab 1939 Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete
Hans Schemm NSDAP 1891-1935, Volksschullehrer Staatsministerium für Unterricht und Kultus Zugleich Gauleiter der Bayerischen Ostmark, Vorsitzender des Nationalsozialistischen Lehrerbundes, Reichsleiter des Hauptamts für Erzieher
Hermann Esser NSDAP 1900-1981, Journalist 1933 Staatskanzlei, 1934-1935 Staatsministerium für Wirtschaft Rücktritt im Zusammenhang mit einer gegen ihn gerichteten Intrige. Ab 1935 Leiter der Fremdenverkehrsabteilung im Reichsministerium für Propaganda und Volksaufklärung
Eugen Graf von Quadt-Isny BVP (bis Juli 1933)/NSDAP 1887-1940 1933 Staatsministerium für Wirtschaft Rücktritt im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die BVP im Sommer 1933
Staatssekretäre, Staatsräte, Ministerienleiter
Name Partei Lebensdaten Dienststellung Leitungsfunktion Bemerkung
Ernst Boepple NSDAP 1887-1950, Verleger 1934 Staatsrat, 1937-39 Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus 1935/36 Leiter des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus 1939 Beurlaubung infolge der Aushöhlung seiner Stellung im Staatsministerium für Unterricht und Kultus durch den Leiter des politischen Stabes, Emil Klein
Hans Dauser NSDAP 1877-1969, Sekretär Staatssekretär der Abteilung Soziale Fürsorge im Staatsministerium für Wirtschaft 1935/36 Leiter des Staatsministeriums für Wirtschaft 1942 kurzzeitig als Leiter der gesamten

Bayerischen Staatsverwaltung ausersehen

Georg Luber NSDAP 1893-1961, Gutsbesitzer 1933/34 Staatssekretär der Abteilung Landwirtschaft im Staatsministerium für Wirtschaft Zugleich Landesbauernführer der Landesbauernschaft Bayern. Entlassung infolge einer Korruptionsaffäre
Fritz Schuberth NSDAP 1897-1977, Landwirt 1934-1939 Staatssekretär der Abteilung Landwirtschaft im Staatsministerium für Wirtschaft Zugleich 1933-1945 Erster Bürgermeister von Kulmbach, 1934-1937 Landesbauernführer der Landesbauernschaft Bayern
Georg Stocker DNVP, dann NSDAP 1889-1979, Bäcker Rücktritt auf Wunsch Hitlers und Fricks
Max Köglmaier NSDAP 1902-1972 1933-1944 Staatssekretär im Staatsministerium des Innern Ausscheiden und Ernennung zum Präsidenten der

Bayerischen Versicherungskammer auf Betreiben von Paul Giesler

Literatur

  • Daniel Rittenauer, Das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten in der NS-Zeit (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 169), München 2018.
  • Herrmann Rumschöttel, Ministerrat, Ministerpräsident und Staatskanzlei, in: Ders./Walter Ziegler (Hg.), Staat und Gaue in der NS-Zeit. Bayern 1933-1945 (Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, Beiheft B 21), München 2004, 41-76.
  • Walter Ziegler, München als politisches Zentrum Bayerns. Regierungssitz und Gauhauptstadt, in: Richard Bauer u. a. (Hg.), München – "Hauptstadt der Bewegung". Bayerns Metropole und der Nationalsozialismus, Wolfratshausen 2002, 212–218.

Quellen

  • [Bayerisches Staatsministerium des Innern (Hg.)], Bericht über die Arbeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern im Jahre der deutschen Revolution, München [1934].
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern (Hg.), Arbeitsbericht für das Rechnungsjahr 1935, [München 1936].
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern (Hg.), Arbeitsbericht für das Rechnungsjahr 1937, München 1938.
  • Daniel Rittenauer (Bearb.), Das Kabinett Siebert. 1933-1938 (Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1919-1945), München [in Vorbereitung].

Empfohlene Zitierweise

Daniel Rittenauer, Kabinett Siebert (1933-1942), publiziert am 12.08.2020; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Kabinett_Siebert_(1933-1942)> (31.10.2024)