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Fememorde

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Plakat über der Leiche von Maria Sandmayer, 6. Oktober 1920. (Staatsarchiv München, GStaW beim OLG, Nr. 24)
Maria Sandmayer (auch Sandmayr, 1901-1920), undatiert. (Staatsarchiv München, Pol. Dir. 8099/III)
Karl Gareis (USPD, 1889-1921), Passfoto, undatiert. (Staatsarchiv München, Pol. Dir. 8079/II)
Frey/Freistraße 1 in München: Vor seinem Wohnhaus wurde Karl Gareis (USPD, 1889-1921) am 9. Juni 1921 erschossen. (Staatsarchiv München, Pol. Dir. 8079/I)

von Ulrike Claudia Hofmann

Der ursprünglich aus dem Mittelalter stammende Begriff erlebte nach seiner Verwendung in der Satzung der Organisation Consul während der unruhigen Anfangsjahre der Weimarer Republik eine Renaissance. Femetaten stellten eine besondere Form der Verbrechenskategorie des politischen Mordes dar und bezeichneten eine Form der geheimen Selbstjustiz, indem Angehörige vaterländischer Organisationen vermeintliche Verräter von Waffenlagern und ähnlichen Geheimnissen töteten. Zwischen 1920 und 1923 starben in Bayern sechs Menschen durch Fememorde. Die Strafverfolgung korrelierte mit der nicht nur in Bayern weit verbreiteten Tendenz, gegenüber politisch rechts stehenden Straftätern Milde walten zu lassen.

Der Begriff "Fememord"

Femegerichte sind im Mittelalter vor allem in Westfalen als eine besondere Form der Kriminaljustiz nachweisbar, die unter anderem die Heimlichkeit des Prozesses kennzeichnete. In der Weimarer Republik belebte man den Begriff "Fememord" neu und wandte ihn auf eine Reihe von Verbrechen an, die zwischen 1918 und 1923 von vaterländischen Gruppierungen begangen wurden. Eine einheitliche Definition des Terminus existierte nicht. Nach Auffassung des 27. Reichstagsausschusses "Feme-Organisationen und Fememorde" lagen Fememorde vor, wenn es sich um "Anschläge auf Menschenleben auf Grund des Spruchs einer Organisation oder der Verabredung einzelner ihrer Mitglieder wegen eines von ihnen als verräterisch oder gemeinschädlich angesehenen Verhaltens sowohl gegen Mitglieder und ehemalige Mitglieder als auch gegen Außenstehende" handelte. Dieses Verständnis implizierte einerseits, dass Anschläge auf prominente Staatsmänner wie Matthias Erzberger (1875-1921) 1921 und Walther Rathenau (1867-1922) 1922 oder die willkürlichen Tötungen in den bürgerkriegsähnlichen Wirren 1918/1919 nicht als Fememorde galten; sie wurden allgemein der Verbrechenskategorie des politischen Mordes zugerechnet. Andererseits waren mit dieser Begriffsauslegung nicht nur die Verbrechen in der rechts-, sondern auch die in der linksradikalen Szene erfasst, obwohl sich der Begriff "Fememord" speziell für diese Taten vaterländischer Organsationen mittlerweile durchgesetzt hatte. Dementsprechend sind bis heute "Femeverbrechen" linksextremer Gruppen wie der kommunistischen Tscheka kaum untersucht.

Reichsweites Phänomen

Fememorde vaterländischer Gruppierungen waren eine deutschlandweite Erscheinung. Von 1920 bis 1923 wurden in Ostpreußen, Pommern, Mecklenburg, Brandenburg, Oberschlesien und Bayern mindestens 23 Menschen von Angehörigen rechtsextremer Gruppen ermordet bzw. mit Tötungsabsicht überfallen. Die meisten der außerbayerischen Femefälle verübte die paramilitärische Organisation der "Schwarzen Reichswehr".

Der Hintergrund der bayerischen Fememorde

Die sechs bayerischen Fememorde wurden zwischen Herbst 1920 und Herbst 1921 sowie Anfang 1923 verübt. Die Taten sind nicht zu trennen von den Ereignissen im Zusammenhang mit der Revolution, den niedergeschlagenen Räterepubliken von 1919 und der Entwicklung Bayerns zur rechten "Ordnungszelle" im Deutschen Reich 1920. Eine Nachwehe der Ereignisse von 1918/19 war die Gründung von Einwohnerwehren ab Mai 1919, in deren Umfeld fast alle bayerischen Fememorde begangen wurden. Massiv gefördert durch den damaligen Regierungspräsidenten von Oberbayern und bayerischen Ministerpräsidenten seit März 1920, Ritter Gustav von Kahr (BVP, 1867-1934), standen die Einwohnerwehren als Art bewaffnete Bürgerwehr unter der Führung von Nationalisten und gewannen bis 1921 einen erheblich Einfluss auf die bayerische Innenpolitik. Auflösung und Entwaffnung der Wehren, eine vehemente Forderung der Siegermächte des Ersten Weltkriegs, versuchte von Kahr zu verhindern. In den Jahren 1920 und 1921, in denen sich fünf der bayerischen Femetaten ereigneten, spitzte sich die Auseinandersetzung um die Einwohnerwehr zu und gipfelte in deren Auflösung im Juni 1921. Danach zersplitterte sich die rechtsextreme Szene in eine Vielzahl, zum Teil rivalisierender, vaterländischer und völkischer Gruppierungen. Im Jahr 1923 verschärfte sich die Frontstellung dieser völkischen Verbände zur konservativen bayerischen Staatsregierung.

Die bayerischen Fälle

In Bayern ereigneten sich folgende sechs Verbrechen:

  • Am 6. Oktober 1920 wurde das 19-jährige Dienstmädchen Maria Sandmayer (geb. 1901) erdrosselt im Forstenrieder Park bei München aufgefunden. Sie wollte ein Waffenlager der Einwohnerwehr anzeigen und teilte dies versehentlich einem Mitglied der Münchner Einwohnerwehr mit.
  • Der ehemalige Reichswehrsoldat Hans Dobner (geb. 1899) überlebte am 20. Oktober 1920 einen während einer Autofahrt nach Landshut verübten Mordanschlag. Er hatte beabsichtigt, sein Wissen um ein Waffenlager an deutsche Behörden zu verkaufen.
  • Den Kellner Hans Hartung (geb. 1897) fand man am 4. März 1921 erschossen und mit Steinen beschwert in der Zusam bei Zusmarshausen. Er wollte sich sein Schweigen über Aktivitäten der Einwohnerwehr bezahlen lassen.
  • Der bayerische Landtagsabgeordnete der USPD, Karl Gareis (geb. 1889), starb am 9. Juni 1921, nachdem er vor seiner Haustüre in Schwabing niedergeschossen worden war. Ein Schwerpunkt seiner politischen Arbeit lag darin, über Wesen und Aktivitäten der Einwohnerwehr aufzuklären sowie für deren Auflösung zu kämpfen.
  • Wilhelm Hörnlein wurde am 31. Oktober 1921 in der Steiermark durch einen Kopfschuss getötet, weil er zu viele Geheimnisse der bayerischen rechtsextremen Szene kannte.
  • Das letzte bayerische Feme-Opfer, der Student Karl Baur (geb. 1901), wurde im Februar 1923 von Angehörigen eines rechtsradikalen Verbandes, des sog. Blücherbundes, an der Isar bei München erschossen. Baur sollte am Verrat von Putschplänen des Bundes gehindert werden.

In die Fälle Sandmayer, Dobner, Hartung und Hörnlein war die bayerische Einwohnerwehr nachweislich involviert. Die Täter entstammten einem Kreis junger Männer, die im Auftrag der so genannten Wirtschaftsstelle der Einwohnerwehr in München nach Bedarf Waffenschiebungen durchführten. Erwiesen ist, dass die Morde von den höchsten Spitzen der Landesleitung der Einwohnerwehr gedeckt wurden. Einzelne Mitglieder kümmerten sich um Fluchtfahrzeuge oder riefen zur Beseitigung von Waffenverrätern auf. Für den nicht aufgeklärten Mord an Karl Gareis ist das Motiv vermutlich ebenfalls in seinem politischen Kampf gegen die Einwohnerwehr zu suchen. Die Indizien sprechen auch in diesem Fall für einen typischen Fememord.

Die Aufarbeitung durch Justiz und Polizei

Die für die Weimarer Zeit konstatierte Milde der Justiz zugunsten politisch rechts stehender Straftäter lässt sich auch, von Ausnahmen abgesehen, für die mit der Strafverfolgung der bayerischen Femeverbrechen beauftragten Stellen bei Justiz und Polizei nachweisen. Nicht unproblematisch war die Rolle einiger Beamten der Polizeidirektion München einschließlich ihres Präsidenten Ernst Pöhner (1870-1925). Letzterer vereitelte persönlich eine schnelle Verhaftung des Sandmayer-Mörders Hans Schweighart. Hans Dobner wurde bei seinem Versuch, die Polizei über ein Waffenlager zu informieren, von einem Beamten der Polizeidirektion München an die Einwohnerwehr weiterverwiesen.

Hinter dieser Haltung stand eine stramm nationale Gesinnung sowohl bei Beamten in Spitzenpositionen von Polizei und Justiz als auch bei den unmittelbar mit den Ermittlungen befassten Beamten. Wenn es auch Ausnahmen gab, so betrachteten doch viele Staatsdiener ein solches Kapitalverbrechen mit einer gewissen Nachsichtigkeit: Mord war nicht gleich Mord, falls er aus einem "nationalen, vaterländischen Motiv" begangen wurde.

Die Öffentlichkeit und Fememorde

In Presse und Landtag spielten nur solche Femetaten eine größere Rolle, die sich öffentlichkeitswirksam oder für die politische Auseinandersetzung verwerten ließen. Dies galt zum einen für den Fall Dobner, der einen Landtagsuntersuchungsausschuss nach sich zog. Zum anderen war dies anlässlich des Attentats auf Karl Gareis der Fall, das dazu führte, dass von SPD bis KPD alle Linksparteien einschließlich der Betriebsräte und der sozialistischen Gewerkschaftsgruppen zu einem bayernweiten Generalstreik aufriefen. Allerdings stieß der Streikaufruf kaum auf Resonanz.

Mit Ausnahme linker Kreise verurteilte die bayerische Öffentlichkeit die Femeverbrechen nicht kompromisslos. Von den Parteien und Zeitungen des deutschnationalen oder völkischen Lagers wie zum Beispiel der Bayerischen Mittelpartei, des Völkischen Beobachters oder des Miesbacher Anzeigers war zu erwarten, dass sie die Femetaten mehr oder minder offen bejahten. Doch auch in bürgerlichen Kreisen wie in der regierenden Bayerischen Volkspartei, dem ihr nahe stehenden "Bayerischen Kurier" oder den bayernweit auflagestärksten "Münchner Neuesten Nachrichten" schlug man verständnisvolle Töne an. Man lehnte solche Taten zwar aus Gründen "des guten Geschmacks" mehrheitlich ab, brachte ihnen jedoch aufgrund der Zeitumstände und der "ehrenwerten nationalen Gesinnung" der Täter nicht nur wohlwollendes Verständnis entgegen, sondern plädierte dafür, auf eine juristische Aufarbeitung der Femefälle zu verzichten. Man akzeptierte damit, dass Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung in einer Demokratie unter bestimmten politischen Vorzeichen grundsätzlich Berechtigung habe. Diese Haltung einigte nationalistisch bis konservativ-bürgerlich eingestellte Kreise, für die "das Wohl des Vaterlandes" einen zentralen Wert darstellte.

Literatur

  • Ulrike Claudia Hofmann, "Verräter verfallen der Feme!" Fememorde in Bayern in den zwanziger Jahren, Köln 2000.
  • Irmela Nagel, Fememorde und Fememordprozesse in der Weimarer Republik, Köln 1989.
  • Horst Nusser, Konservative Wehrverbände in Bayern, Preußen und Österreich 1918-1933. Mit einer Biographie von Forstrat Georg Escherich 1870-1941. 2 Bände, München 2. Auflage 1990.
  • Bernhard Sauer, Schwarze Reichswehr und Fememorde. Eine Milieustudie zum Rechtsradikalismus in der Weimarer Republik, Berlin 2004.
  • Kurt Sontheimer, Die politische Kultur der Weimarer Republik, in: Karl Dietrich Bracher/Manfred Funke/Hans Adolf Jacobsen (Hg.), Die Weimarer Repbulik 1918-1933. Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 2. Auflage 1988, 454-464.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Ulrike Claudia Hofmann, Fememorde, publiziert am 15.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Fememorde (28.03.2024)