Kabinett Lerchenfeld, 1921/22
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Nach dem Rücktritt der Regierung Kahr wählte der Landtag am 21. September 1921 mit Hugo Graf von und zu Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg (BVP, 1871-1944) erneut einen Beamten zum Ministerpräsidenten. Lerchenfeld stützte seine Regierung auf BVP, Bayerischen Bauernbund und DDP. Den Konflikt um die Republikschutzverordnung, der zum Ende der Vorgängerregierung geführt hatte, konnte er rasch beilegen. Der Erlass des Gesetzes zum Schutz der Republik durch das Reich am 21. Juli 1922 führte zu einer schweren Kabinettskrise. Die DDP schied am 24. Juli 1922 aus der Regierung aus; an ihrer Stelle trat die Bayerische Mittelpartei (BMP/DNVP) ins Kabinett ein, das damit weiter nach rechts rückte. In dem veränderten Umfeld verlor Lerchenfeld den Rückhalt seiner eigenen Partei und trat am 2. November 1922 zurück.
Wahl des Ministerpräsidenten am 21. September 1921
Nachdem das zweite Kabinett Kahr in den Auseinandersetzungen um die nach der Ermordung Matthias Erzbergers (Zentrum, 1875-1921) erlassene Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz der Republik am 12. September 1921 zurückgetreten war, gelang es der Bayerischen Volkspartei weder Gustav von Kahr (BVP, 1862-1934) zu einer nochmaligen Kandidatur zu überreden, noch dessen "rechte Hand", Hans Schmelzle (1874-1955), zu gewinnen. Der Generalsekretär der BVP, Anton Pfeiffer (1888-1957), brachte als Kandidaten Hugo Graf von und zu Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg (BVP, 1871-1944) ins Spiel. Auf Vorschlag der Bayerischen Volkspartei wählte der Landtag Lerchenfeld am 21. September 1922 zum Ministerpräsidenten. Für Lerchenfeld stimmten 86 der 145 anwesenden Abgeordneten. 20 Abgeordnete votierten für Kahr, dessen erneute Wahl die Bayerische Mittelpartei gefordert hatte.
Lerchenfeld hatte seine Karriere im bayerischen Staatsdienst begonnen und wechselte dann in die deutsche Zivilverwaltung in Polen und in den Auswärtigen Dienst des Reiches. Zum Zeitpunkt seiner Wahl war er Gesandter der Reichsregierung bei der Regierung des Volksstaates Hessen in Darmstadt. Nach Kahr übernahm damit erneut kein Spitzenpolitiker der Bayerischen Volkspartei die Regierungsverantwortung, sondern ein hoher Beamter ("Beamtenministerpräsident"), der gleichzeitig aber auch Sympathien bei den Sozialdemokraten genoss.
Träger und Zusammensetzung des Kabinetts
Lerchenfeld stützte sich auf eine Koalition aus Bayerischer Volkspartei (BVP), Bayerischem Bauernbund (BB) und Deutscher Demokratischer Partei (DDP). Die rechtsstehende Bayerische Mittelpartei (BMP) als bayerischer Zweig der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die noch unter Kahr an der Regierung beteiligt gewesen war, trat vorerst nicht in die Regierung ein. Aus dem Kabinett Kahr II übernahm Lerchenfeld fast alle Minister. Neu besetzt wurde nur das bisher von Kahr verwaltete Innenressort mit Franz Schweyer (BVP, 1868-1935). Das nach dem Ausscheiden der BMP/DNVP verwaiste Justizministerium übernahm Lerchenfeld selbst.
Ministerium | Minister | Lebendaten | Besonderheiten | Porträt |
---|---|---|---|---|
Äußeres | Hugo Graf von und zu Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg, BVP | 1871-1944 | Zugleich Ministerpräsident und Justizminister (bis 4. August 1922) | |
Inneres | Franz Schweyer, BVP | 1868-1935 | ||
Unterricht und Kultus | Franz Matt, BVP | 1860-1929 | ||
Finanzen | Wilhelm Krausneck, BVP | 1875-1927 | ||
Justiz | Hugo Graf von und zu Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg, BVP | 1871-1944 | ab 4. August 1922: Franz Gürtner (BMP/DNVP, 1881-1941) | |
Soziale Fürsorge | Heinrich Oswald, BVP | 1866-1929 | ||
Landwirtschaft | Johann Wutzlhofer, BB | 1871-1939 | ||
Handel, Industrie und Gewerbe | Eduard Hamm, DDP | 1879-1944 | bis 24. Juli 1922, ab dann Hugo Graf von Lerchenfeld-Köfering, vertreten durch Staatsrat Wilhelm Ritter von Meinel (1865-1927) |
Lösung des Konflikts um die Republikschutzverordnung
Primäre Aufgabe der Regierung war die Lösung der Spannungen mit der Reichsregierung. Die Regelungen des vom Reichspräsidenten am 29. August 1921 ausgerufenen Ausnahmezustandes nach Art. 48 der Reichsverfassung (Republikschutzverordnung) waren mit dem seit dem 4. November 1919 in Bayern kraft Landesrechts bestehenden Ausnahmezustand kaum zu vereinbaren. Nachdem ein erster Kompromiss zum Rücktritt von Ministerpräsident Kahr geführt hatte, erreichte Lerchenfeld im "Berliner Protokoll" vom 25. September 1921, dass die Verordnung des Reichspräsidenten den bayerischen Wünschen entsprechend neu formuliert wurde. Daraufhin wurde der bayerische Ausnahmezustand mit Wirkung vom 31. Oktober 1921 aufgehoben.
Beisetzung Ludwigs III. am 5. November 1921
Der abgesetzte bayerische König Ludwig III. (1845-1921, reg. 1912/13-1918) verstarb am 18. Oktober 1921 und wurde am 5. November 1921 gemeinsam mit seiner Gemahlin Marie Therese (1849-1919) in München beigesetzt. Das Königspaar erhielt zwar kein Staatsbegräbnis, das Kabinett übertrug jedoch die Organisation der Feierlichkeiten dem ehemaligen Ministerpräsidenten Kahr. Die Beisetzung nach dem Zeremoniell der untergegangenen Monarchie wurde zu einer eindrucksvollen Demonstration der Anhänger des Königtums. Ein befürchteter "Königsputsch" des Kronprinzen Rupprecht (1869-1955) unterblieb aber.
Erneuter Konflikt mit dem Reich wegen des Gesetzes zum Schutz der Republik
Der Konflikt mit dem Reich flammte wieder auf, als nach dem Mord an Reichsaußenminister Walther Rathenau (DDP, 1867-1922) am 24. Juni 1922 die Reichsregierung unter Joseph Wirth (Zentrum, 1879-1956) am 26. und 29. Juni neue Verordnungen und am 21. Juli 1922 ein Gesetz zum Schutz der Republik erließ. Lerchenfeld protestierte sofort wegen rechtlicher Mängel, vor allem aber wegen des Eingriffs in die Rechte der Länder. Die bayerische Regierung verfügte die "Sistierung" (vorläufige Einstellung) des Gesetzes im rechtsrheinischen Teil des Landes und erließ am 24. Juli eigene Vorschriften, die in ihrer Wirkung dem Reichsgesetz nahekamen, aber die Ausnahmezuständigkeiten des Reiches ausschalteten. Die Aufgaben des auf Reichsebene angesiedelten Leipziger "Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik" wurden den bayerischen Volksgerichten übertragen.
Da Reichsregierung und Reichspräsident zurückhaltend reagierten, war die Beilegung auch dieses Konflikts auf dem Verhandlungswege möglich. Ein zweites "Berliner Protokoll" vom 11. August 1922 kam einigen Forderungen Bayerns hinsichtlich des neu geschaffenen Staatsgerichtshofs entgegen, verpflichtete andererseits Bayern, die Sistierung des Reichsgesetzes zum Schutz der Republik und die eigenen Verordnungen "zum Schutz der Verfassung der Republik" aufzuheben. Nach weiteren Verhandlungen wurde die bayerische Verordnung vom 24. Juli am 24. August 1922 aufgehoben.
Rechtsruck, Umbildung und Ende des Kabinetts
Der bayerischen Verordnung vom 24. Juli 1922 war jedoch ein schwerer Konflikt im Kabinett vorausgegangen, da sie von den BVP-Ministern Schweyer, Matt, Krausneck und Oswald unter Umgehung Lerchenfelds und Hamms vorbereitet worden war. Die DDP mit Hamm, die den Konflikt mit der Reichsregierung ablehnte, schied daher am 24. Juli aus der Regierung aus, auch Lerchenfeld dachte an Rücktritt. Stattdessen trat aber am 4. August 1922 die Bayerische Mittelpartei wieder in die Regierung ein und besetzte mit Franz Gürtner (1881-1941) das bisher von Lerchenfeld verwaltete Justizministerium. Für den ausgeschiedenen Hamm fand sich kein Nachfolger, das Handelsministerium übernahm Lerchenfeld selbst, die Geschäftsführung besorgte Wilhelm Ritter von Meinel (1865-1927).
Bereits der Eintritt der BMP/DNVP bedeutete einen Rechtsruck in der Regierung. In der politisch aufgeheizten Stimmung nach dem Rathenaumord und dem Republikschutzgesetz wuchs gleichzeitig der Einfluss der "Vaterländischen Verbände", die im August 1922 einen Putsch gegen die Staatsregierung vorbereiteten. Auch die BVP griff Lerchenfeld wegen des als unzureichend empfundenen Verhandlungsergebnisses mit der Reichsregierung an. Da er trotz seiner zweifellos erfolgreichen Politik zunehmend an Rückhalt in der eigenen Partei verlor, trat Lerchenfeld am 2. November 1922 zurück.
Literatur
- Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. 6. Band, Stuttgart u. a. 1981.
- Heinz Hürten, Revolution und Zeit der Weimarer Republik, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, begr. v. Max Spindler, neu hg. v. Alois Schmid. 4. Band, 1. Teil, München 2003, 439-498.
- Elina Kiiskinen, Die Deutschnationale Volkspartei in Bayern (Bayerische Mittelpartei) in der Regierungspolitik des Freistaates während der Weimarer Zeit (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 145), München 2005.
- Franz Menges, Vom Freistaat zur Reichsprovinz (1918-1933), in: Manfred Treml (Hg.), Geschichte des modernen Bayern. Königreich und Freistaat, München 3. Auflage 2006, 161-286.
- Werner G. Zimmermann, Bayern und das Reich 1918-1923. Der bayerische Föderalismus zwischen Revolution und Reaktion, München 1953.
Quellen
- Landtagsprotokoll der Sitzung 21. September 1921 (Wahl Lerchenfelds).
- Ministerratsprotokolle des Kabinetts Lerchenfeld (23.9.1921 - 7.11.1922).
- Von Kahr zu Lerchenfeld. Der 2. bayerische Rechtsputsch mißlungen, München 1922.
Weiterführende Recherche
Empfohlene Zitierweise
Heinz Hürten, Kabinett Lerchenfeld, 1921/22, publiziert am 07.05.2007; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Kabinett_Lerchenfeld,_1921/22> (14.10.2024)