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Katholische Aktion

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Hetzschrift gegen die katholische Aktion von Ludwig F. Gengler (geb. 1902), 1937 bei Ludendorffs Verlag in München verlegt.

von Michael Fellner

Aus Italien stammende und von Papst Pius XI. (1857-1939, Papst 1922-1939) seit 1922 propagierte katholische Laienbewegung. In Deutschland und Bayern ab 1928 rezipiert, stand die Katholische Aktion in Konkurrenz zum etablierten Verbands- und Vereinswesen. Noch bevor ein flächendeckendes Netz an Pfarr- und Diözesanausschüssen entstand, wurde ihre Tätigkeit von den Nationalsozialisten unterdrückt. Erst nach 1945 konnten erfolgreich Strukturen der Katholischen Aktion auf Diözesan- und Landesebene aufgebaut werden, während vor allem im ländlichen Raum bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) noch keine Pfarrausschüsse bestanden. In den 1950er Jahren war die eng mit der CSU verflochtene Katholische Aktion schwerpunktmäßig im Bildungsbereich tätig. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde die Katholische Aktion in Deutschland in die Pfarr- und Diözesanräte überführt.

Die Anfänge der Katholischen Aktion

Die Ursprünge der Katholischen Aktion (KA) liegen im italienischen Katholizismus des 19. Jahrhunderts und wurden wesentlich durch die Enzyklika Papst Pius XI. (1857-1939, Papst 1922-1939) "Ubi arcano Dei" aus dem Jahre 1922 weiterentwickelt. Mit Berufung auf das gemeinsame Priestertum aller Getauften und Gefirmten (1 Petr. 2,9) rief er die Gläubigen zur Ausbreitung und Erneuerung des Reiches Christi auf. Den Hintergrund dieser Aufforderung zur "participatio laicorum ad hierarchicum apostolatum" bildeten zum einen die kirchenfeindlichen Strömungen des Liberalismus, Sozialismus und Kommunismus, zum anderen der zunehmende Priestermangel, der die Verkündigung des Evangeliums an vielen Orten erschwerte.

1923 bestätigte Pius XI. die Statuten der italienischen "Azione Cattolica", die die Gründung von örtlichen Pfarr- und Diözesanausschüssen und einen auf der Landesebene angesiedelten Zentralausschuss vorsahen. Dieses eng an die kirchliche Hierarchie angepasste Strukturmodell, welches die italienischen Laien dem Zugriff des Faschismus entziehen sollte, wurde Vorbild gebend. In den nächsten Jahrzehnten präzisierten päpstliche Reden und Rundschreiben die Katholische Aktion weiter. Dies änderte jedoch nichts daran, dass sich die konkreten Ausformungen der Katholischen Aktion in den einzelnen Ländern und Diözesen recht unterschiedlich gestalteten.

Die Rezeption der Katholischen Aktion in Deutschland

Die Teilhabe der Laien am hierarchischen Apostolat, welche die Katholische Aktion propagierte, wurde von Beginn an sehr unterschiedlich bewertet. Während ihre Befürworter betonten, dass den Laien mittels der Katholischen Aktion ein Instrument zur selbständigen Gestaltung der ihnen anvertrauten Lebensbereiche zur Verfügung stünde, sahen Kritiker in ihr ein Mittel zur Entpolitisierung des Katholizismus und zur Stärkung des päpstlichen Absolutismus.

Innerhalb des deutschen Episkopats ging erstmals der Münchner Kardinal Michael von Faulhaber (1869-1952) mit einer Aufsehen erregenden Rede am 12. Februar 1928 auf die Katholische Aktion ein. Noch im selben Jahr brachten der Magdeburger Katholikentag und die Bayerische Bischofskonferenz das Thema auf die Tagesordnung. Auf letzterer regte man die Schulung von Laienaposteln in Exerzitien und Kursen an und erhoffte sich ganz allgemein "eine Zusammenfassung der katholischen Laienkräfte in einer örtlich durchgeführten Arbeitsgemeinschaft, eine Synthese und damit eine Vereinfachung unseres Vereinswesens und eine allmähliche Entlastung des Klerus."

Sogleich war damit die schwierige Frage aufgeworfen, wie diese neue Form der Laieneinbindung mit dem breitgefächerten und für den deutschen Katholizismus so charakteristischen Vereins- und Verbandswesen zu vereinbaren sei. Den Vorteil der Katholischen Aktion sahen die meisten Bischöfe in ihrer Beschränkung auf die Pfarr- und Diözesanebene, was dem Episkopat bessere Leitungs- und Lenkungsmöglichkeiten der Laien versprach. Zur Entscheidung zwischen den beiden Modellen drängten die Repressalien des Nationalsozialismus, welche das katholische Vereinswesen zunächst Zuflucht unter dem Dach der Katholischen Aktion suchen ließen, bis auch deren Arbeit zum Erliegen gebracht wurde. Im Jahre 1938 fiel die dem Kölner Kardinal Karl Joseph Schulte (1871-1941, seit 1920 Erzbischof von Köln) unterstellte "Bischöfliche Hauptarbeitsstelle für die Katholische Aktion" dem Druck der Nationalsozialisten zum Opfer.

In welchem Umfang in den bayerischen Diözesen während des Dritten Reiches funktionstüchtige Laiengremien, insbesondere auf der Pfarrebene, eingesetzt wurden, ist quellenmäßig nur noch schwer fassbar. Von einer vollen Durchorganisierung der verschiedenen Ebenen der Katholischen Aktion scheint man jedenfalls weit entfernt gewesen zu sein.

Die Katholische Aktion in der unmittelbaren Nachkriegszeit

In der unmittelbaren Nachkriegszeit gaben die bayerischen Ordinariate zunächst dem Aufbau der Katholischen Aktion den eindeutigen Vorzug vor einer Wiederherstellung des katholischen Vereins- und Verbandswesens. In der Praxis entstand das alte Vereinswesen durch Eigeninitiativen vielfach neu, während gleichzeitig der Aufbau der Katholischen Aktion vor erheblichen Anfangsschwierigkeiten stand: Einerseits herrschte noch lange Unklarheit über die eigentlichen Betätigungsfelder der Laienapostel, andererseits traten die Pfarrausschüsse mancherorts in unbeabsichtigte Konkurrenz zu den für die Finanzen zuständigen Kirchenverwaltungen. Vor allem gab es aber erhebliche Widerstände aus den Reihen des um seine Autorität fürchtenden Pfarrklerus. Während mancher Stadtseelsorger die tätige Laienmithilfe durchaus als Entlastung verstand, wollte man im ländlichen Raum, wo der Ortspfarrer es gewohnt war, die Dinge informell auszuhandeln, die Notwendigkeit eines weiteren Laiengremiums nicht recht einsehen.

Die Verzögerungen auf der unteren Ebene der Pfarrausschüsse setzten sich nach oben fort. Während in Passau bereits im Januar 1948 ein Diözesanausschuss gebildet worden war, war dies in Augsburg und in München-Freising erst Anfang 1952 der Fall. Der bayerische Landesausschuss der Katholischen Aktion unter Vorsitz von Dr. Eugen Rucker hatte sich bereits am 28. April 1951 in Regensburg konstituiert. Uneinheitliche Regelungen bestanden in den einzelnen bayerischen Diözesen bezüglich der Arbeitsaufteilung zwischen den Diözesanausschüssen der Katholischen Aktion und den in den Ordinariaten neu gegründeten Seelsorgeämtern, welche sich allgemein um eine Zentralisierung und bessere Koordinierung der Pastoral bemühten.

Die Katholische Aktion in den 1950er Jahren

In den 1950er Jahren fand die Katholische Aktion ihren eindeutigen Schwerpunkt im Bereich der Bildungsarbeit. Den größten Erfolg verzeichneten hierbei die "Eheseminare" für Verheiratete und noch Unverheiratete. Außerdem behandelten "Ländliche Seminare" für die Landbevölkerung relevante Themen wie die Auswirkungen der allgemeinen Technisierung und Maschinisierung, den Einfluss der Medien und die Folgen des gestiegenen Lebensstandards. In der Jugendarbeit, die nun eine enge Zusammenfassung in den Pfarrgruppen des BDKJ erfuhr, widmete man sich insbesondere der politischen Bildungsarbeit, die auch erste Ansätze einer kritischen Vergangenheitsbewältigung des "Dritten Reiches" beinhaltete.

Von der Katholischen Aktion organisierte "Geistliche Tage", zu denen politische Würdenträger eines Dekanats eingeladen wurden, belegen die enge personelle Verflechtung von Katholischer Aktion und CSU in Bayern. Die Forderung, dass Katholiken mehr Verantwortung im staatsbürgerlichen Bereich übernehmen sollten, war nun fester Bestandteil im Aufgabenspektrum der Katholischen Aktion. In diözesanen Einrichtungen wie etwa auf dem Petersberg (Lkr. Dachau) oder dem Rupertushaus in Traunstein wurden deshalb nicht nur spezielle Schulungskurse für die Mitglieder der Pfarrausschüsse abgehalten, sondern auch für gesonderte Berufsgruppen wie Lehrer und Politiker, die man als "Multiplikatoren" katholischer Handlungsimperative verstand.

Direkt eingebunden war die Katholische Aktion in die Vorbereitungen zum Augsburger Ulrichsjahr 1955 und des 1960 in München stattfindenden Eucharistischen Weltkongresses.

Trotz dieser breiten Aktivitäten blieb als Manko bestehen, dass auch am Vorabend des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) etliche Pfarrausschüsse lediglich auf dem Papier bestanden.

Die Entwicklung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil

Infolge der Neuakzentuierungen, wie sie die Gestalt der Laienbewegung durch das Zweite Vatikanische Konzil (Dekret über das Laienapostolat = Apostolicam actuositatem) und die Beschlüsse der Würzburger Synode (Dokument "Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche") erfuhr, schaffte man in den bayerischen Diözesen die Bezeichnung "Katholische Aktion" ab.

An die Stelle der Pfarrausschüsse traten die "Pfarrgemeinderäte". Diese weisen in ihrer Verfasstheit eine spezifische Doppelstruktur auf. In ihrer Funktion als Katholikenräte (AA 26) übernehmen sie die Aufgabe der Förderung und Koordinierung des Laienapostolats auf der Pfarrebene. Ihnen obliegt es, gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme zu beobachten und sachgerechte Vorschläge zu unterbreiten. Hierzu zählen Maßnahmen im Bereich der sozialen und karitativen Dienste und in der kirchlichen Bildungsarbeit. Die vom Pfarrgemeinderat zu diesem Zwecke herbeigeführten Beschlüsse bedürfen jedoch der Zustimmung des Pfarrers. In ihrer zusätzlichen Funktion als Pastoralräte, wie sie auch im CIC 1983 can. 563 ihren Niederschlag gefunden hat, kommt den Pfarrgemeinderäten eine den geistlichen Gemeindeleiter beratende Funktion in seelsorglichen Angelegenheiten zu. Neben der Planung von pastoralen Schwerpunkten, der Gestaltung von gottesdienstlichen Feiern und der Sakramentenvorbereitung sollte die hervorgehobene, beratende Rolle des Pfarrgemeinderates auch bei der Behandlung von Konflikten in der Pfarrei berücksichtigt werden.

Neu eingeführt wurden nach dem Zweiten Vatikanum die Pfarrgemeinderatswahlen, aus denen zunächst ein Drittel, seit den Beschlüssen der Würzburger Synode mindestens zwei Drittel der Mitglieder eines Pfarrgemeinderats hervorgehen. In der Erzdiözese München und Freising wurde erstmals eine Pfarrgemeinderatswahl am 26. Februar 1967 in der Münchner Stadtrandpfarrei St. Lantpert durchgeführt. Heute finden die Pfarrgemeinderatswahlen einmal alle vier Jahre in sämtlichen bayerischen Diözesen statt.

Während sich die Würzburger Synode bei der Konkretisierung der mittleren Ebene nicht auf ein verbindliches Modell festlegte (Einsetzung mindestens eines Pastoralrates und optional eines Katholikenrates), verteilte man die Aufgaben und Zuständigkeiten auf der Diözesanebene konsequent auf zwei voneinander getrennte Gremien. Im Diözesanpastoralrat sollen Priester, Ordensleute und Laien durch Beratung des Bischofs an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der die Diözese in ihrer Gesamtheit betreffenden Fragen teilhaben. Die Mehrheit der Mitglieder dieses kirchenrechtlich verankerten Organs geht aus Wahlen hervor. Der Diözesanpastoralrat ist beschlussfähig, der Bischof verfügt jedoch über ein Vetorecht. Als zweites Gremium ist der kirchenrechtlich nicht verankerte Diözesankatholikenrat vorgesehen. Dieser dient der Koordinierung der Laienkräfte und stellt einen Zusammenschluss von Vertretern des Laienapostolats aus den Komitees der mittleren Ebene, Vertretern der katholischen Verbände sowie von weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft dar. Mitglieder der einzelnen Diözesankatholikenräte werden auf der Landesebene in das "Landeskomitee der Katholiken in Bayern" entsandt. Langjähriger Vorsitzender war von 1968 bis 1989 der Oberstudienrat Ludwig Lillig (1920-1998).

Insgesamt haben durch die Einführung der Räte die Formen der Mitverantwortung der Laien innerhalb und außerhalb der kirchlichen Amtsstrukturen eine erhebliche Erweiterung erfahren, wurden demokratische Auswahl- und Beschlussverfahren eingeführt und ein kooperativer Arbeitsstil gefördert. Als Schwierigkeiten stehen dem gegenüber, dass in der Praxis die Pfarrgemeinderäte weiterhin von der individuellen Kooperationsbereitschaft des Pfarrers abhängig bleiben und die Bereitschaft, sich als Kandidat für ein Laiengremium aufstellen zu lassen, ebenso abnimmt wie generell die Beteiligung der Kirchenmitglieder an den Pfarrgemeinderatswahlen (12. März 2006 in Bayern 17,5 % der Wahlberechtigten mit starken regionalen Unterschieden: Diözese Würzburg 33,34 %, Erzdiözese München und Freising 11,8 %). Namentlich in der Diözese Regensburg gibt es seit 2005 auch Tendenzen zur Stärkung der bischöflichen Gewalt, die zu starken Konflikten zwischen der kirchlichen Amtshierarchie und Vertretern der Laienorgane führten.

Literatur

  • Christoph Binninger, "Ihr seid ein auserwähltes Geschlecht", berufen zum Aufbau des Gottesreiches unter den Menschen. Die Laienfrage in der katholischen Diskussion in Deutschland um 1800 bis zur Enzyklika "Mystici Corporis" (1943) (Münchener theologische Studien II, Systematische Abteilung 6), Sankt Ottilien 2002.
  • Josef Meier, Die katholische Aktion im Bistum Passau von 1929 bis 1968, Passau 1980.
  • Gudrun Griesmayr, Von der Katholischen Aktion zu den Laienräten. Zur Entwicklung der kirchlichen Laienarbeit im Bistum Augsburg, Augsburg 2000.
  • Heinrich Köppler, Priester- und Laienarbeit. Die Aussagen des Konzils und ihre Verwirklichung, in: Pastorales Forum 4/3 (1967), 28-39.
  • Erhard Schlund, Die Katholische Aktion. Materialien und Akten, München 1928.
  • Angelika Steinmaus-Pollak, Das als Katholische Aktion organisierte Laienapostolat. Geschichte seiner Theorie und seiner kirchenrechtlichen Praxis in Deutschland (Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft 4), Würzburg 1988.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Michael Fellner, Katholische Aktion, publiziert am 04.06.2007; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Katholische_Aktion> (19.03.2024)