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Wirtschaftspolitik (nach 1945)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Wirtschaftsminister Rudolf Zorn (1893-1966). (in: Max Rehm, Rudolf Zorn, 1893-1966. Bürgermeister, Staatsminister, Präsident des Bayerischen Sparkassen- und Giroverbands, 2)

von Dirk Götschmann

Das einstige Agrarland Bayern entwickelte sich nach 1945 zuerst langsam, dann immer schneller zum Standort weltweit agierender Unternehmen aus Industrie und Handel und damit vom einstigen wirtschaftlichen Sorgenkind unter den deutschen Bundesländern zum Vorzeigebeispiel erfolgreicher Wirtschaftspolitik. Dabei war es ein langer Weg, den Bayern zurücklegen musste, um sein heutiges Standing zu erreichen. Die bayerischen Staatsregierungen leisteten immer wieder einen entscheidenden Beitrag oder gaben den Unternehmen wichtige Unterstützung. So erfolgreich der Wandel vom Agrarstaat zum bedeutenden Wirtschaftsstandort auch war, er war auch geprägt von Rückschlägen, Fehlentwicklungen und Misserfolgen.

Die Ausgangslage

Würzburg nach dem 16. März 1945. (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Foto: Nachlass Carl Lamb)

Nach dem Zusammenbruch im Mai 1945 genoss die Versorgung der Menschen mit dem Nötigsten oberste politische Priorität. Die ersten konstruktiven Maßnahmen, welche die unter Aufsicht der amerikanischen Militärregierung stehende bayerische Regierung (Kabinett Hoegner I) ergriff, zielten deshalb darauf ab, die Wirtschaft in Gang zu bringen. Sie konzentrierten sich vor allem auf die Energieversorgung, die wegen des Ausfalls der Kohlenzufuhr sehr mangelhaft war und deshalb durch eine intensivere Nutzung der Wasserkraft und der einheimischen Braunkohle verbessert werden sollte. Daneben wurden jedoch sehr bald auch längerfristige Perspektiven entwickelt. Da Bayern etwa zwei Mio. Flüchtlinge und Vertriebene integrieren musste, die Landwirtschaft aber nicht einmal die bisherige Bevölkerung ernähren konnte, glaubte man, Bayern werde künftig große Mengen an Lebensmitteln importieren müssen. Im Gegenzug, so die Überlegungen, müsse man den Export steigern, was eine starke Ausweitung der industriellen Produktion erfordere. In Industrie und Gewerbe müssten aber auch die meisten Zugewanderten untergebracht werden, wozu man hier ca. 500.000 neue Arbeitsplätze benötige. Es gelang der bayerischen Regierung, die amerikanische Militärregierung davon zu überzeugen, dass es zu dieser Politik keine Alternative gäbe, so dass diese die Demontagen nicht im zunächst geplanten Umfang durchführte. Damit blieben die gegenüber der Vorkriegszeit erheblich erweiterten industriellen Kapazitäten weitestgehend erhalten. Der am 3. April 1948 verabschiedete sog. Marshall-Plan (eigtl. "European Recovery Program", kurz: ERP) begünstigte dann in der Folge die Umsetzung dieser Industrialisierungspläne.

Politische Weichenstellung 1946/47

Der "Bayerischer Industriekatalog" wurde vom Statistischen Landesamt herausgegeben. Er umfasst über 6500 Einträge von Firmen, die ihren Betrieb wieder aufgenommen hatten und für die "Bedarfsdeckung" der Bevölkerung vorgesehen waren. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 Z 46.10-1946)
Der amerikansiche Militärgouverneur Murray D. Van Wagoner übergibt im Rahmen des Marshall-Plans auf dem Bahnhof von Furth im Wald (Lkr. Cham) am 3. November 1948 75 Güterwaggons. (Foto: Haus der Bayerischen Geschichte, bp-2166.4.7)

Hinsichtlich der künftigen Wirtschaftsordnung stimmten die führenden politischen Kräfte zunächst darin überein, dass diese "sozial" zu sein und sich an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren habe. Die von der Christlich-Sozialen Union (CSU) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) gemeinsam durchgesetzte Verfassung enthält daher den Grundsatz, dass Eigentum gegenüber der Gesamtheit verpflichtet, und versagt bei Missbrauch des Eigentums- und Besitzrechts den Rechtsschutz. Sie sieht zudem eine staatliche Überwachung der "geordneten Herstellung und Verteilung" der wirtschaftlichen Güter zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfs der Bevölkerung vor (Art. 152) und verbietet Monopole (Art. 156). Sie fordert, dass Kapitalbildung der Entfaltung der Volkswirtschaft zu dienen habe (Art. 157), und sieht eine Überführung lebenswichtiger Produktionsmittel von Großbanken und Versicherungen in Gemeineigentum vor (Art. 160). Sie verankert das Recht auf Arbeit (Art. 166), verbietet die Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft (Art. 167), bestimmt, dass Frauen bei gleicher Arbeit gleicher Lohn zu zahlen ist (Art. 168) und schafft das Mitbestimmungsrecht für Arbeitnehmer (Art. 175 und 176). Sie verlangt, dass alle Bürger im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen sind, dass Verbrauchssteuern und Besitzsteuern in einem angemessenen Verhältnis zu stehen haben und die Erbschaftssteuer auch dem Zwecke zu dienen habe, die Ansammlung von "Riesenvermögen" in den Händen Einzelner zu verhindern (Art 123). Der Staat hat zudem die Verteilung und Nutzung des Bodens zu überwachen und eine "Steigerung des Bodenwertes" für die Allgemeinheit nutzbar zu machen (Art. 161).

Die Umsetzung dieser Vorgaben nahm Rudolf Zorn (SPD, 1893-1966) in Angriff, der Wirtschaftsminister der ersten Regierung Ehard (Hans Ehard, CSU, 1887-1980). Zorn plädierte für die Erstellung eines "ganz klaren, umfassenden Wirtschaftsplans", lehnte aber eine "totale Planwirtschaft" ab; Ziel müsse eine Marktwirtschaft sein, "die sich nicht frei austobt, sondern die in den staatlichen Ordnungsrahmen gespannt ist." Diesen Zielvorstellungen stimmte auch die CSU ausdrücklich zu.

Die Politik der "Erschließung des Landes"

Als die SPD im Sommer 1947 aus der Regierungskoalition ausschied, rückte die CSU von ihrer bisherigen Position ab. In der Regierungserklärung, die Ehard nach Umbildung des Kabinetts im Landtag abgab, war von einer sozialen Wirtschaftsordnung keine Rede mehr. Dafür wurde hervorgehoben, dass das Flüchtlingsproblem eine weitere Industrialisierung erfordere. Diese dürfe jedoch keine negativen Folgen haben: "Der Angelpunkt wird ein Beschäftigungsplan sein, in welchem neue Industrien oder umfangreichere Eingliederungen von Flüchtlingen in bestehende Industrien vorzusehen sind. Gemäß dem Standort für die in Aussicht genommenen industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Siedlungen ist dann der Einbau in die Bevölkerung der neuen Heimat durchzuführen." (Regierungserklärung Ehards vom 24. Oktober 1947). Die neuen industriellen Arbeitsplätze sollten also dort entstehen, wo die Zugewanderten größtenteils schon lebten, nämlich auf dem Land.

Mit diesem Konzept knüpfte man an die Wirtschaftspolitik der Bayerischen Volkspartei (BVP) in der Zwischenkriegszeit an, die eine "bodenständige", in der "Wirtschaft des bayerischen Volkes verankerte" Industrie favorisiert hatte. Diese bedürfe auch einer "gewisse[n] Dezentralisation", da so die Entstehung von "Riesenindustriezentren, wie wir sie im Rheinland und in Westfalen haben" vermieden würde, damit aber auch der Keim von "Unruhen, von Zusammenrottungen, von Streiks und dergleichen Erscheinungen, wie wir sie in den geschlossenen Industriegebieten Mittel- und Westdeutschlands [...] in so großer Anzahl zu verzeichnen hatten" (Rede Sebastian Schlittenbauers [1874-1936], Protokoll der 104. Sitzung des bayerischen Landtags am 16. Februar 1922, 882-898). Eine ähnliche Zielsetzung verfolgte auch die jetzt von der CSU angestrebte "Industrialisierung des ländlichen Raumes nach dem Konzept der dezentralen Verdichtung". Durch "Erschließung des Landes" sollte das Gefälle zwischen Stadt und Land abgebaut werden. Dadurch und durch zusätzliche finanzielle Anreize sollten Unternehmer in "strukturschwache" Gebiete gelockt werden. Die unumgängliche Industrialisierung sollte so für den Mittelstand und die ländlichen Regionen nutzbar gemacht werden. "Die persönlichkeitsbildende Kraft des Mittelstandes ist soziologisch ein notwendiges Gegengewicht für die Gefahren der Vermassung, die wegen ihrer unausbleiblichen gesellschaftszerstörenden Wirkungen unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt ist" (Hanns Seidel, Stenographische Berichte des Bayerischen Landtags 1954/58, 111. Sitzung vom 5. November 1957, 3845.)

Diese Politik entsprach auch einem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthaltenen Auftrag. Dessen Artikel 72 weist dem Bund die Aufgabe zu, für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu sorgen; Artikel 120 überträgt dem Bund die "inneren und äußeren Kriegsfolgelasten", zu denen man auch die Teilung Deutschlands mit ihren negativen Folgen besonders für die grenznahen Räume zählte. Der Bund stellte deshalb seit 1951 beträchtliche Mittel zur Förderung wirtschaftlicher "Notstandsgebiete" bereit, und 1953 wurde das "Förderprogramm für die Gebiete der Zonengrenze" aufgelegt, das auch großen Teilen Oberfrankens und Ostbayerns zugute kam. Hinzu kam der Länderfinanzausgleich, über den Bayern gleichfalls erhebliche Mittel zuflossen. Die Inanspruchnahme der Bundesmittel erforderte entsprechende Förderprogramme und Eigenleistungen der Länder. Diese Erfordernisse erfüllte Bayern vor allem mittels einer "bayerischen Landesplanung", die in zwei Teilen 1951 und 1954 vorgelegt wurde, und dem 1957 erlassenen "Landesplanungsgesetz". Auf dieser Basis entstanden die ersten "Raumordnungspläne".

Diese massive Förderung strukturschwacher Gebiete von Seiten des Bundes bestärkte die Staatsregierung die aus ordnungs- und sozialpolitischen Motiven favorisierte Erschließung des Landes zu forcieren, obwohl sie sich zweifellos der Tatsache bewusst war, dass dies nicht die effektivste Form der Wirtschaftsförderung war. Dazu hätte man die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Mittelpunkt der Förderung stellen müssen, und dies unabhängig von deren Standort. Das aber hätte unweigerlich zur Folge gehabt, dass sich die bereits bestehenden Ballungsräume verstärkt weiterentwickelt hätten, was man ja gerade vermeiden wollte. Hinzu kam ein weiteres wichtiges Motiv: Diese Politik wertete die Stellung der politischen Mandatsträger stark auf. Denn diese waren an führender Stelle an den meisten Verfahren beteiligt, in denen über die Bewilligung und Durchführung der zumeist sehr kostenaufwändigen Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur entschieden wurde. Das verschaffte ihnen in ihrem Umfeld einen großen Einfluss, der sich sehr gut parteipolitisch nutzen ließ. Ermöglicht aber wurde diese Politik durch das allgemeine starke Wirtschaftswachstum jener Jahre, das jedoch auch in Bayern größtenteils in den industriellen Ballungsräumen generiert wurde.

Grundlinien der Wirtschaftspolitik 1950-1973

1. Internationale Verkehrsausstellung auf dem Messegelände München vom 25. Juni bis 3. Oktober 1965. In der Bildmitte ist eine Atlasrakete des US Airforce zu erkennen. Foto von Georg Fruhstorfer (1915-2003). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv fruh-16522)

Ministerpräsident Ehard verkündete zu Beginn der Legislaturperiode 1950 bis 1954 die Fortführung der Industrialisierung "unter besonderer Berücksichtigung der notleidenden Gebiete und des bayerischen Grenzlandes". Dazu sollte ein Landesentwicklungsplan mit Schwerpunkten im Wohnungswesen und in der Energiewirtschaft "als der Kraftquelle unserer Wirtschaft" erarbeitet werden. Zudem wolle er die Arbeitslosigkeit bekämpfen, deren Ursache die "starke Überbevölkerung" sei. Diese Politik führte auch Wilhelm Hoegner (1887-1980) als Ministerpräsident der Jahre 1954 bis 1957 (Kabinett Hoegner II) fort. In seiner Regierungserklärung von kündigte er 1954 an, er wolle "die weitere Industrialisierung auf eine breitere Grundlage stellen und gegen Rückschläge der Konjunktur sichern" sowie "wirtschaftsärmeren Räume", aber auch den Mittelstand und die Landwirtschaft fördern. Zudem werde er verstärkte Anstrengungen zur "weitgehenden Deckung des Rohstoffbedarfs aus heimischen Vorkommen" sowie zur Nutzung der Atomkraft unternehmen.

An Hoegner knüpfte wiederum Hanns Seidel (eigentlich Franz Wendelin Seidel, 1901-1961) an, der diesen 1957 ablöste. Seidels Regierungserklärung war die erste eines neu gewählten Ministerpräsidenten, die mit Ausführungen über die wirtschaftliche Lage begann. Sein zentrales Ziel sei es, so Seidel, die "Wirtschafts- und damit die Finanz- und Steuerkraft unseres Landes zu stärken," da dieses gegenüber der Bundesrepublik zurückgeblieben sei. Das war gewissermaßen das Startsignal zur wirtschaftlichen Aufholjagd Bayerns. Zu Beginn der Legislaturperiode 1958 bis 1962 (Kabinett Seidel II) hob Seidel dann hervor, dass die Steigerung des bayerischen Bruttoinlandsprodukts nicht mehr hinter dem Bundesdurchschnitt zurückgeblieben sei und die Industriedichte in Bayern stärker zugenommen habe als im Bundesdurchschnitt. Er verwies zudem auf die Bedeutung des Arbeitskräftepotentials, das angesichts der Rohstoffknappheit Bayerns für die weitere wirtschaftliche Entwicklung entscheidend sei.

Einen wirtschaftspolitischen Schwerpunkt bildete in der Folge die Energieversorgung. Zunächst musste die Kohle durch andere Energieträger ersetzt werden, denn sie musste größtenteils importiert werden. Dadurch war sie in Bayern deutlich teuer als in den meisten anderen Ländern, was die Konkurrenzfähigkeit der bayerischen Wirtschaft schwächte. Das beeinträchtigte die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Bayern vor allem für energieintensive Industriebranchen erheblich. Die Lösung dieses Problems fand man durch den Anschluss Bayerns an die Erdölversorgung. Seit 1957 verfolgte die Staatsregierung den Plan einer Pipeline von einem der Mittelmeerhäfen nach Bayern, und dieser wurde in den folgenden Jahren von Wirtschaftsminister Otto Schedl (1912-1995) realisiert. Ein Konsortium, an dessen Zustandekommen vor allem der staatliche italienische Energiekonzerns "Ente Nazionale Idrocarburi" (ENI) unter seinem Präsidenten Enrico Mattei (1906-1962) beteiligt war, errichtete bis 1963 eine erste Pipeline, die von Genua nach Ingolstadt führte; dort entstanden in der Folge fünf Raffinerien. Die Preise für Mineralölprodukte sanken dadurch deutlich. 1964 wurde auch der Anschluss Bayerns an das westdeutsche Ferngasnetz hergestellt, und 1970 schloss die Bundesrepublik, unter maßgeblicher Beteiligung Bayerns, mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) den ersten Liefervertrag über Erdgas. Damit stand in Bayern ein Energieangebot zur Verfügung, das dem anderer Länder kaum noch nachstand.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Förderung der Kernenergie. Da die Energiewirtschaft in diese unwirtschaftliche Energieerzeugung nicht investieren wollte, sprang der Staat ein. Bayern trug der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk AG (RWE) Kahl am Main (Lkr. Aschaffenburg) als Standort eines Versuchskraftwerks an und finanzierte dieses zum größten Teil auch; es ging 1961 ans Netz. Gleichfalls mit massiver staatlicher Unterstützung entstanden dann weitere Kernkraftwerke, die ab den 1970er Jahren einen rasch zunehmenden Beitrag zur Stromversorgung leisteten.

Ministerpräsident Alfons Goppel (1905-1991, Ministerpräsident 1962-1978) führte Seidels Politik zunächst fort. Die Rezession von 1966/67 aber bewirkte erste Revisionen. Die Landesplanung wurde auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt, und zu ihrer Umsetzung wurde 1970 das "Ministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen" geschaffen. Zudem kam es zur ersten großen "Föderalismusreform", die 1969 unter maßgeblicher Mitwirkung des damaligen Bundesfinanzministers und CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß (1915-1988) ausgearbeitet wurde. Mit ihr wurden die "Gemeinschaftsaufgaben" von Bund und Ländern geschaffen, wodurch den Ländern erheblich größere Mittel zuflossen, diese im Gegenzug aber dem Bund größere Mitspracherechte bei deren Verwendung einräumen mussten.

Einen tiefen Einschnitt brachte dann die Ölkrise im Jahr 1973. Die zeitweise Einstellung der Ölförderung durch die arabischen Staaten hatte eine starke und dauerhafte Erhöhung des Ölpreises zur Folge. Nicht nur der "Club of Rome" sah das Ende des Wachstums gekommen. Die Arbeitslosenquote schnellte in Bayern von 1 % im Jahr 1970 auf 5,2 % im Jahr 1975 hoch. Da sich diese Krise in Bayern besonders in den strukturschwachen Räumen auswirkte, wurden die bisherigen wirtschaftspolitischen Konzepte nun verstärkt hinterfragt. Die auf dem Land neu geschaffenen Industrie-Arbeitsplätze hatten tatsächlich nie auch nur annähernd ausgereicht, um den gleichzeitigen Verlust an Arbeitsplätzen in der Land- und Forstwirtschaft auszugleichen. Die Folge davon war neben einem Bevölkerungsschwund vor allem eine starke Zunahme der "Berufspendler". Die Zahl der "Auspendler", d. h. derjenigen, die regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsstelle pendelten, stieg von 456.451 im Jahr 1950 auf 1.027.842 im Jahr 1961 und 1.457.307 im Jahr 1970 an; bis 1987 sollte sich ihre Zahl dann auf 2.488.879 erhöhen. Hinzu kam, dass der Geburtenrückgang auch die ländlichen Regionen erfasste, hier aber nicht - wie dies in Bayern insgesamt der Fall war - durch Zuwanderung ausgeglichen wurde, so dass deren Bevölkerung nicht weiter zunahm oder sogar abnahm, wodurch selbst die bisherigen Erfolge der Erschließungspolitik bedroht waren.

Wirtschaftspolitik in den Krisenjahren (1973-1989)

Bereits in der Regierungszeit Goppels wurde von Wirtschaftsminister Anton Jaumann (1927-1994, Wirtschaftsminister 1970-1988) ein neuer wirtschaftspolitischer Kurs eingeschlagen. Bayern habe mittlerweile das Entwicklungsniveau Deutschlands erreicht, so dass nun die "Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit" das Ziel sein müsse. Angesichts der sehr wechselhaften gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen – der Krise von 1973 folgten zwei Jahrzehnte mit starken konjunkturellen Einbrüchen - konzentrierte sich die Politik auf Maßnahmen, welche die Wirtschaftskraft Bayerns insgesamt steigern sollten; ihre strukturpolitische Wirkung war allenfalls von sekundärer Bedeutung. Gezielt wurden nun "zukunftsfähige" Wirtschaftsbereiche, Branchen und Unternehmen gefördert, allerdings blieben auch weiterhin die Interessen des Mittelstandes gewahrt; dazu wurde 1974 das Mittelstandsförderungsgesetz erlassen. Zudem profitierte er in besonderer Weise von der massiven staatlichen Förderung von Technologiemessen, Technologiezentren, Instituten für angewandte Forschung, Zentren für Mikroelektronik, Informationstechnik und angewandte Mikroelektronik etc. Erheblich verstärkt wurde nun auch der politische Druck auf die Wissenschaft, intensiver mit der Wirtschaft zu kooperieren.

Begründet wurde die Verlagerung der Förderschwerpunkte mit dem Argument, dass auch die wirtschaftsschwachen Räume von einem hohen gesamtwirtschaftlichen Wachstum profitierten. Aus Rücksicht auf die Klientel der CSU konnte das Ziel der Herstellung "gleichwertiger Lebensverhältnisse" aber nicht aufgegeben werden. Die "regionale Strukturpolitik" blieb deshalb ebenso auf der politischen Agenda wie der Einsatz für den "Bestand der bäuerlichen Landwirtschaft mit einer möglichst großen Zahl selbstständiger bäuerlicher Betriebe."

Jaumanns Politik entsprach den Vorstellungen von Franz Josef Strauß, für den Bayern - seitdem die Bundesregierung von einer sozial-liberalen Koalition gestellt wurde - die Funktion eines (wirtschafts-)politischen Gegenmodells hatte. Wirtschaftlicher Erfolg genoss dabei als Ausweis einer überlegenen politischen Kompetenz herausragende Bedeutung. Das daraus resultierende Bestreben nach Beschleunigung des bayerischen Wirtschaftswachstums ließ sich problemlos mit der Förderung bestimmter Branchen und Unternehmen kombinieren, denn Strauß unterhielt engste Verbindungen zur Atom-, Luft- und Raumfahrt- sowie Rüstungsindustrie, von denen besonders auch in Bayern ansässige Unternehmen profitierten. An solchen war auch der Freistaat selbst beteiligt, so an dem 1969 geschaffenen, in der Luft- und Raumfahrt engagierten Unternehmen Messerschmitt-Bölkow-Blohm. Dieses Unternehmen war auch Haupteigentümer der "Deutschen Airbus AG", die 1970 zusammen mit der französischen "Aérospatiale" 1970 den Konzern der "Airbus Industrie" bildete, in dessen Aufsichtsrat Franz Josef Strauß den Vorsitz übernahm und bis zu seinem Tod 1988 innehatte.

Seit Mitte der 1970er Jahre engagierte sich die Staatsregierung verstärkt für den Ausbau des Luftverkehrs und der Atomenergie. So unterstützte sie auch nachhaltig die Errichtung einer Anlage für die Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen, da diese unbedingt benötigt werde, um die Atomenergie langfristig nutzen zu können. Als Standort dafür wurde schließlich Wackersdorf (Lkr. Schwandorf) in der Oberpfalz ausersehen; in die Erschließung des Geländes wurden bis 1989, als der Ausbau wegen massiver Widerstände eingestellt wurde, öffentliche Mittel in großem Umfang investiert.

In diesen Jahren gelangte die bis dahin stete Ausweitung des sekundären Sektors, die es Bayern in den zurückliegenden Jahrzehnten ermöglicht hatte, mit den industriell weiter entwickelten Ländern gleichzuziehen, an ihr Ende. Nun war es der Dienstleistungssektor, der die Entwicklung vorantrieb, und damit ging auch ein Wandel von der "klassischen" Industrie zur "Dienstleistungsindustrie" einher. Dieser aber verlief in Bayern problemloser als in anderen Ländern, da hier die "alten" Industriezweige wie Bergbau, Schwer- und Grundstoffindustrie seit jeher von geringerer Bedeutung waren. So kam die Staatsregierung ihrem seit den 1950er Jahren verfolgten Ziel immer näher: Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner wuchs in Bayern seit 1974 fast durchgängig etwas schneller als im Bundesdurchschnitt; 1986 war es dann erstmals geringfügig höher. Allerdings verlor dieser Aufholprozess in den 1980er Jahren an Dynamik, und 1986 sowie 1988 lag der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts Bayerns erstmals seit 1976 wieder unter dem des Bundes.

Die Wirtschaftspolitik im Zeitalter der Globalisierung

1989 verliehen die Wiedervereinigung und die Öffnung des "Eisernen Vorhangs" der bayerischen Wirtschaft einen nachhaltigen Entwicklungsschub. 1990 und 1991 wuchs das Bruttosozialprodukt Bayerns jeweils um mehr als 5 %; danach normalisierten sich zwar die Verhältnisse, aber das jährliche Wirtschaftswachstum Bayerns fiel auch weiter um etwa einen halben Prozentpunkt höher aus als auf Bundesebene. Die Hauptursache dafür war, dass Bayern durch den Fall des "Eisernen Vorhangs" vom Rand des europäischen Wirtschaftraums in dessen Zentrum gerückt war; seine bisherigen Standortnachteile wurden zu Standortvorteilen, der Wirtschaftsstandort Bayern gewann nachhaltig an Attraktivität. Diese weiter zu steigern wurde nun zentrales Ziel bayerischer Wirtschaftspolitik. Dazu sollten die "Standortwerbung und Ansiedlungsberatung" verstärkt und ein "integriertes Standortmarketing" entwickelt werden. Die Gemeinden wurden zu einer wirtschaftsfreundlichen "Standortpolitik" aufgefordert, insbesondere die Landeshauptstadt München, die sich "verstärkt um Weltoffenheit und ein entsprechendes Image" bemühen und versuchen sollte, ihren "Vorsprung insbesondere als Zentrum der Elektronikindustrie, der Luft- und Raumfahrtindustrie, als führender Modeplatz sowie als modernes Dienstleistungszentrum zu halten." (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr [Hg.], Die wirtschaftliche Zukunft Bayerns, 1991). Weitere vorrangige Ziele waren der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, eine bessere Ausrichtung der Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und eine günstige Energieversorgung.

Diese Politik umzusetzen war das Ziel, das Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU, geb. 1941, Ministerpräsident 1993-2007) verfolgte. In seiner Regierungserklärung zu Beginn der Legislaturperiode von 1994/98 (Kabinett Stoiber II) stellte er die Bewältigung der Folgen der "Globalisierung der Weltwirtschaft" als wichtigste Aufgabe seiner Regierung heraus (Stenographische Berichte des Bayerischen Landtags 1994/98, Bd. 1, 6. Sitzung vom 8. Dezember 1994, 130-135). Die verstärkte weltweite Konkurrenz zwinge zu einer tiefgreifenden Reform von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. Der bayerische Staat müsse seine Kosten senken und effektiver werden sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze in innovativen Unternehmen sowie den Mittelstand und Existenzgründungen fördern. Die Bürokratie müsse abgebaut und eine Reihe von Behörden aufgelöst werden, so die Eichverwaltung, die Gewerbeaufsicht, die Versorgungsverwaltung, die Landesanwaltschaften und die Direktionen für ländliche Entwicklung. Die Staatsforste sollten künftig nach privatwirtschaftlichen Prinzipien bewirtschaftet werden.

Teil dieser Politik war auch die Privatisierung staatlicher Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Der Freistaat verkaufte in der Folge seine Anteile an 32 Unternehmen, unter anderem an der "Deutschen Aerospace AG" (DASA), der "Bayerischen Versicherungskammer", der VIAG und der Bayernwerk AG. Der Staat ist seither fast nur noch Inhaber von oder Teilhaber an Unternehmen, die vorrangig staatlichen Zwecken dienen oder – wie die Bäder- und Vermögensverwaltung – nicht privatisiert werden können. Er hat damit nicht nur auf staatliche Einflussnahme in Wirtschaftsbereichen verzichtet, die von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind – wie zum Beispiel in der Energieversorgung -, sondern auch die Bildung von marktbeherrschenden Großkonzernen begünstigt.

Schließlich wurde auch die Raumordnung und Regionalplanung abgebaut - und damit jenes Instrumentarium, das dazu bestimmt war, "gleichwertige Lebensverhältnisse" im ganzen Land herzustellen. 2003 wurde die Landesplanung auf das "bundesrechtlich notwendige Maß" reduziert (Regierungserklärung vom 6. November 2003; Verhandlungen des Bayerischen Landtags, 15. Wahlperiode, Bd. 1). Das war der definitive Schlusspunkt eines langen Kapitels bayerischer Wirtschaftspolitik.

In den 2010 vorgestellten "Zukunftsvisionen" des von der Staatsregierung eingesetzten "Zukunftsrates" wurde eine forcierte Fortführung der unter Stoiber eingeschlagenen Politik gefordert (Zukunftsfähige Gesellschaft. Bayern in der fortschreitenden Internationalisierung. Bericht des Zukunftsrates vom Dezember 2010). Die Entwicklung Bayerns sei durch einen unaufhaltsamen Aufstieg der sich nun zu "Metropolregionen" erweiternden Ballungsräume gekennzeichnet. Sie, insbesondere die Metropolregion München, seien die Zugpferde des gesamten bayerischen Wirtschaftswachstums und müssten daher entsprechend gefördert werden. Inwieweit die Staatsregierung diesen Vorschlägen, die in weiten Teilen Bayerns sehr kritisch aufgenommen wurden, folgen wird, bleibt abzuwarten. Unübersehbar ist jedoch, dass sich das unter der Parole "gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern" über Jahrzehnte verfolgte Ziel bayerischer Wirtschaftspolitik als nicht realisierbar erwiesen hat. Weder wurde damit das Nord-Süd-Gefälle in Bayern abgeflacht noch konnte damit verhindert werden, dass sich die Schere zwischen den ländlichen Regionen und den Ballungsräumen stetig vergrößerte.

Literatur

  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (Hg.), Bayern 2020 - Industriereport. Analysen, Trends, Prognosen. Eine Studie der Prognos AG, Basel 2002.
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr (Hg.), Die bayerische Industrie 1988. Mit Darstellung der strukturellen Entwicklung zwischen 1970 und 1987, o. O. 1988.
  • Bericht der Arbeitsgruppe "Visionen zur Industrielandschaft Bayerns in 20-25 Jahren" im Auftrag des Industriebeirates beim bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr, o. O. 1994.
  • Silvia Maria Eder, "Der Bayerische Weg". Die Wirtschaftspolitik der Bayerischen Staatsregierung in der Ära Stoiber. Eine Untersuchung ausgewählter Programme mit Beispielen aus der Automobilindustrie, Stuttgart 2004.
  • Rainer Gömmel, Vom Wiederaufbau nach 1945 bis 1980; Die Wirtschaft ab 1980, in: Alois Schmid (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 4. Band, 2. Teil: Das Neue Bayern. Von 1800 bis zu Gegenwart. Innere Entwicklung und kulturelles Leben, München 2007, 263-299.
  • Dirk Götschmann, Wirtschaftsgeschichte Bayerns. 19. und 20. Jahrhundert, Regensburg 2010.
  • Stefan Grüner, Bayern im Bund. 7. Band: Geplantes "Wirtschaftswunder"? Industrie- und Strukturpolitik in Bayern 1945 bis 1973 (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 58), München 2009.
  • Hildegard Kronawitter, Wirtschaftskonzeptionen und Wirtschaftspolitik der Sozialdemokratie in Bayern 1945-1949 (Schriftenreihe der Georg-von-Vollmar-Akademie 1), München/New York/London 1988.
  • Mark S. Milosch, Modernizing Bavaria. The politics of Franz Josef Strauß and the CSU 1949-1969 (Monographs in German history 15), NY/Oxford 2006.
  • Wilfried Mausbach, Zwischen Morgenthau und Marshall. Das wirtschaftspolitische Deutschlandkonzept der USA 1944-1947 (Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte 30), Düsseldorf 1996.

Quellen

  • Bayerns Wirtschaft gestern und heute. Die wirtschaftliche Entwicklung in Zahlen, hg. vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 1964-1994.
  • Bayerns Wirtschaft. Schriftenreihe der Volkswirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft für Bayern, späterer Titel: Volkswirtschaftliche Zeitfragen

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Dirk Götschmann, Wirtschaftspolitik (nach 1945), publiziert am 01.10.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wirtschaftspolitik_(nach_1945)> (5.10.2024)