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Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (nach 1945)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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von Jürgen König

Mit 2.558.043 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2010) ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern die drittgrößte Landeskirche Deutschlands. An ihrer Spitze stehen die Landessynode, der Landessynodalausschuss, der Landeskirchenrat und der Landesbischof. Eine besondere Bedeutung kam der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern nach 1945 insbesondere bei der Versorgung der Vertriebenen und Flüchtlinge zu, die die zuvor in Bayern regional sehr homogene Bekenntnisverteilung stark vermischten. Wie andere Kirchen auch, ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern nicht nur seelsorgerisch, sondern auch in vielfältiger Weise gesellschaftlich engagiert.

Vergangenheitsbewältigung

Unter dem Druck der amerikanischen Besatzungsmacht musste sich auch die bayerische Landeskirche einer systematischen Entnazifizierung vor den staatlichen Spruchkammern unterziehen. Nur die Kirchenleitung selbst war davon ausgenommen. Diese Maßnahme hatte jedoch durchwachsenen Erfolg, ähnlich wie im außerkirchlichen Bereich. Nach wenigen Jahren wurde ein Großteil der ursprünglich sehr strengen Urteile aufgehoben, so dass nur noch ein verschwindend geringer Teil der Pfarrerschaft von Maßnahmen betroffen war. Ein Grund für diese Entwicklung lag in der allgemeinen Stimmungslage begründet. Für die Masse der Bevölkerung hatte der materielle Wiederaufbau höchste Priorität. Dafür, so meinte man, würden alle Kräfte benötigt. Quer durch alle politischen Lager glaubte man, einer Schicksalsgemeinschaft anzugehören. Dies kam letztendlich den Unterstützern des NS-Regimes zugute. Die Kirchenleitung begnügte sich mit der Entlassung von zwölf Pfarrern, die bis zuletzt den Deutschen Christen angehört hatten. Selbst aus diesen Kreisen gelang einzelnen in späteren Jahren die Rückkehr in ein bayerisches Pfarramt. Es dauerte Jahrzehnte, bis eine kritischere Haltung mehrheitsfähig wurde und es zu einer Aufarbeitung der Vergangenheit und zu einem Dialog mit den Opfern der NS-Herrschaft kam. Im Zuge dessen stellte 1998 die Erklärung "Christen und Juden" das Verhältnis zu den Juden auf eine tragfähige Basis.

Viel schneller gelang dagegen die Wiederannäherung an die Kirchen aus den Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befunden hatten. Deren Vertretern stand die bayerische Kirchenleitung aufgrund der Zusammenarbeit in der Zwischenkriegszeit auch viel näher als nach dem Ersten Weltkrieg. Vor allem die US-amerikanischen Kirchen, darunter die lutherische Missouri-Synode, waren bereit, die Not leidenden bayerischen Glaubensgeschwister auch materiell zu unterstützen. Bereits wenige Jahre nach dem Krieg wurde die bayerische Landeskirche schon als gleichberechtigtes Mitglied in die neugegründeten kirchlichen Zusammenschlüsse auf internationaler Ebene aufgenommen, nämlich in den Lutherischen Weltbund (LWB) 1947 in Lund und in den Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) 1948 in Amsterdam. Dies ging der Entwicklung im politischen Bereich um viele Jahre voraus.

Integration der Vertriebenen

Die materielle Versorgung und die spätere Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen stellte für die bayerische Landeskirche eine gewaltige Herausforderung dar. Diese kamen zu einem nicht unerheblichen Teil aus überwiegend protestantischen deutschen Ostgebieten wie Schlesien und Ostpreußen. Da ihre Ansiedlung - zunächst in Barackenlagern, später in neu erbauten Häusern - auf konfessionelle Gesichtspunkte keine Rücksicht nahm, bildeten sich evangelische Gemeinden in vielen bisher rein katholischen Gegenden. Dies beschleunigte den Ausbau kirchlicher Strukturen, namentlich in Ostbayern. Als Gottesdiensträume dienten zunächst entweder Baracken oder von katholischen Gemeinden zur Mitbenutzung überlassene Kirchen. Später entstanden dann neue Kirchenbauten. Der Anteil der Protestanten in der Gesamtbevölkerung nahm leicht zu. Pfarrer aus den Ostgebieten erhielten eine Anstellung, zunächst als Amtsaushilfe, später dauerhaft. Sie ersetzten damit die im Krieg gefallenen bayerischen Amtsbrüder.

Reformen in Verfassung und Verwaltung

Bischof Hans Meiser zusammen mit Josef Singer (CSU, 1888-1980, 1947-1967 Präsident des Bayerischen Senats) auf dem 482. Stiftungsfest der Ludwig-Maximilians-Universität München am 3. Juli 1954. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv timp-013389)
Bischof Hermann Wilhelm Dietzfelbinger (1908-1984) zusammen mit Theodor Heckel (1894-1967, 1950-1964 Dekan des ev.-luth. Dekanats München) und Friedrich Kreß von Kressenstein (1886-1958, Hofmarschall von Kronprinz Rupprecht von Bayern) auf dem 483. Stiftungsfest der Ludwig-Maximilians-Universität München, 18. Juni 1955 (v.l.n.r.). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv timp-015142)

Landesbischof Hans Meiser (1881-1956, Landesbischof 1933-1955) legte 1946 auf der ersten Nachkriegs-Synode die 1933 übernommenen besonderen Vollmachten nieder. Damit erhielt die Landeskirche ihre verfassungsgemäßen Kompetenzen in der Gesetzgebung zurück. Von besonderer Wichtigkeit in der Nachkriegszeit war der Beitritt zu kirchlichen Zusammenschlüssen auf nationaler Ebene, nämlich zu der konfessionell lutherisch bestimmten Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) und zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die alle protestantischen Landeskirchen umfasste. Dies ermöglichte das Zusammenwachsen der vorher streng voneinander getrennten evangelischen Landeskirchen. Die Gesetzgebung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland und der Evangelischen Kirche in Deutschland war hinfort auch für die bayerische Landeskirche von Bedeutung. So besteht seit 1969 ein gemeinsames Mitgliedschaftsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Annahme der Leuenberger Konkordie 1976 beinhaltete die volle Kanzels- und Abendmahlsgemeinschaft mit den unierten und reformierten Kirchen in Deutschland.

Die 1960er Jahre waren eine Zeit der Reformen, zu denen Landesbischof Hermann Dietzfelbinger (1908-1984, Landesbischof 1955-1975) den Anstoß gegeben hatte. Sie fanden in der veränderten Kirchenverfassung von 1971 ihren Abschluss. Im Zuge dieses Prozesses wurde unter anderem die Stellung der Kirchengemeinden und der Dekanate gestärkt. Die Mitwirkung von Laien und überparochialen Ämtern gehören seitdem zum Selbstverständnis der Kirche. An deren Spitze stehen mit Landesbischof, Landeskirchenrat, Landessynode und Landessynodalausschuss vier gleichberechtigte Leitungsorgane. Die Verfassung enthält im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin von 1920 auch theologische Aussagen über den Auftrag der Kirche: "Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat die Aufgabe, Sorge zu tragen für den Dienst am Evangelium von Jesus Christus in Wort und Sakrament, für die brüderliche Gemeinschaft im Gebet und in der Nachfolge Jesu Christi, für die Ausrichtung des Missionsauftrags, für das Zeugnis in der Öffentlichkeit, für den Dienst der helfenden Liebe und der christlichen Erziehung und Unterweisung."

Von großer Bedeutung waren die Veränderungen, die die Rolle der Frau in der Kirche betrafen. Immer mehr Frauen strebten eine qualifizierte Ausbildung für den Dienst in der Kirche an. Möglich war ein solcher Dienst zunächst vor allem im sozialen und pädagogischen Bereich, z. B. als Religionspädagogin oder Gemeindehelferin. Das Pfarramt hingegen war Frauen traditionell verschlossen. Doch schon 1944 ermöglichte ein Kirchengesetz Frauen, die ein theologisches Studium absolviert hatten, eine Einstellung als Vikarin mit der Aufgabe der Wortverkündigung an Frauen, Mädchen und Kindern. Gegen die gleichberechtigte Zulassung von Frauen zum Pfarramt, die andere Landeskirchen seit Ende der 1950er Jahre eingeführt hatten, hatte namentlich Landesbischof Dietzfelbinger theologisch motivierte Vorbehalte, während eine Mehrheit der Synodalen dies bereits in den 1960er Jahren befürwortete. Nach dem Amtsantritt von Landesbischof Johannes Hanselmann (1927-1999, Landesbischof 1975-1994) wurde die Frauenordination schließlich eingeführt. Seitdem stieg der Anteil der Frauen im Pfarramt stetig an (um 2000 bereits 17 %), so dass diese heute auch in den Leitungsebenen vertreten sind. Die Mitwirkung in Kirchenvorständen und Bezirkssynoden stand Frauen bereits seit 1953 offen, sechs Jahre später auch die in der Landessynode.

Bildung und Erziehung

Nach dem Krieg wurden die von den Nationalsozialisten abgeschafften konfessionellen Schulen im Volksschulbereich wiederhergestellt. 1968 führte dann ein Volksentscheid anstelle derselben christliche Gemeinschaftsschulen als Regelschulen ein. Im Bereich der universitären Ausbildungen strebte die bayerische Landeskirche, vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem totalitären Staat, eine Möglichkeit an, ihren Theologennachwuchs unabhängig vom Staat heranzubilden. Dies realisierte sie durch die Gründung der Theologischen Augustana-Hochschule in Neuendettelsau (Lkr. Ansbach) im Jahr 1947. Als weitere Ausbildungsstätte kam 1967 die Evangelisch-Theologische Fakultät an der Ludwigs-Maximilians-Universität München sowie weitere Lehrstühle für Evangelische Theologie zum Zweck der Ausbildung von Lehrern an anderen Universitäten hinzu. Der Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter dient die 1974 begründete Gemeindeakademie in Rummelsberg (Gde. Schwarzenbruck, Lkr. Nürnberger Land).

Ein neues Betätigungsfeld eröffnete sich der Kirche nach 1945 auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung. Hier ist an erster Stelle die 1950 gegründete Evangelische Akademie in Tutzing (Lkr. Starnberg) zu nennen. Im Gegensatz zu dieser richten sich die Angebote der Volkshochschulen in Hesselberg (gegründet 1951; Lkr. Ansbach), in Pappenheim (gegründet 1953; Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen) und Bad Alexandersbad (gegründet 1958; Lkr. Wunsiedel) an die Bevölkerung des ländlichen Raumes, die von den Problemen des Strukturwandels betroffen ist.

Diakonie

Die diakonische Arbeit der Kirche stand seit 1948 unter dem Landesverband für Innere Mission als Dachorganisation. Hinzu trat das direkt nach Kriegsende auf Initiative von Meiser begründete Evangelische Hilfswerk, das zum Vorbild für die ganze Evangelische Kirche in Deutschland wurde. Seine Aufgabe bestand in der Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen. 1957 schlossen sich beide Verbände zum Diakonischen Werk zusammen. Die diakonische Arbeit war gekennzeichnet von einer zunehmenden Professionalisierung. Die Zahl der Diakonissen ging mangels Nachwuchs stetig zurück. An deren Stellen traten ausgebildete "weltliche" Schwestern, die auf der Basis eines Arbeitsvertrags tätig waren. Auf der anderen Seite konnten durch das auf Anregung des damaligen Rektors der Diakonissenanstalt Neuendettelsau, Hermann Dietzfelbinger, 1954 eingeführte Diakonische Jahr neue Kräfte für befristete freiwillige Dienste im sozialen Bereich gewonnen werden. Gleichzeitig ermöglichte dies jungen Menschen, Erfahrungen im Umgang mit Kranken, Alten und Behinderten zu sammeln.

Die Landesbischöfe seit 1955

Zum Nachfolger Meisers wurde 1955 Hermann Dietzfelbinger gewählt, der frühere Rektor des Predigerseminars und Vorsitzende der Bayerischen Pfarrbruderschaft, eines in die Zeit der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus zurückgehenden Zusammenschlusses von Pfarrern, die dem kirchlichen Bekenntnis verbunden waren. Er erwarb sich Verdienste durch seine Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und zur Versöhnung mit Osteuropa. Andererseits stand er der gesellschaftlichen Modernisierung, namentlich der Gleichberechtigung der Frau, skeptisch gegenüber. Mit der Wahl zum Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (Amtszeit 1967-1973) erlangte er auch gesamtdeutsche Bedeutung. In dieser Zeit gab es große Fortschritte auf dem Gebiet der Ökumene, woran er selbst durch sein freundschaftliches Verhältnis zu seinem Münchner Amtskollegen Julius Kardinal Döpfner (1913-1976, Erzbischof von München und Freising 1961-1976), seinerzeit Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (1965-1976), einen nicht unerheblichen Anteil hatte.

Nach 20-jähriger Amtszeit folgte auf Dietzfelbinger 1975 der bisherige Bayreuther Kreisdekan Johannes Hanselmann. Er führte die Frauenordination ein und setzte den Reformprozess, die Aufarbeitung der Vergangenheit und den ökumenischen Dialog fort. In seiner Amtszeit kam es zu ersten Begegnungen mit Vertretern der jüdischen Kultusgemeinden. Wie sein Vorgänger distanzierte auch er sich, namentlich im Rahmen der Auseinandersetzung um die "Rosenheimer Erklärung zum Schutz des ungeborenen Lebens" von 1992, von einer unkritischen Übernahme des Zeitgeistes in ethischen Fragen. Zu seinem Nachfolger wählte die Synode 1994 mit Hermann von Loewenich (1931-2008), früher Dekan und Kreisdekan in Nürnberg, erstmals einen Vertreter der kirchlichen Reformkräfte. Diesen gehört auch dessen Nachfolger an, der Nürnberger Dekan Johannes Friedrich (geb. 1948), der sein Amt 1999 antrat und 2005 darin bestätigt wurde. Mit dem Bamberger Professor Dr. Heinrich Bedford-Strohm (geb. 1960) wählte die bayerische Landessynode im April 2011 erstmals in ihrer Geschichte einen Universitätstheologen in das kirchenleitende Amt.

Literatur

  • Günther Bauer/Heinz Brockert/Günter Heinritz (Hg.), 125 Jahre Innere Mission Muenchen 1884-2009. Menschen helfen, Netze knuepfen, Muenchen 2009.
  • Helmut Baier, Die evangelische Kirche seit 1800, in: Max Spindler/Alois Schmid (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 4. Band, 2. Teil, München 2. Auflage 2007, 331-354.
  • Berndt Hamm (Hg.), Spielräume des Handelns und der Erinnerung. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und der Nationalsozialismus (Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte B 50), Göttingen 2010.
  • Gerhart Herold/Carsten Nicolaosen (Hg.), Hans Meiser (1881-1956). Ein lutherischer Bischof im Wandel der politischen Systeme, München 2006.
  • Mona Langen, Evangelischer Wohnungsbau in Bayern. Innerkirchliche Diskussion und Durchführung bis 1957 (Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns 72), Neustadt an der Aisch 1997.
  • Björn Mensing, Zwischen Schuldfrage, Entnazifizierungskritik und politischem Neuaufbau. Kirche, Politik und Gesellschaft in Bayern 1945-1955, in: Gerhart Herold/Carsten Nicolaosen (Hg.), Hans Meiser (1881-1956). Ein lutherischer Bischof im Wandel der politischen Systeme, München 2006, 138-157.
  • Gerhard Müller/Horst Weigelt/Wolfgang Zorn (Hg.), Handbuch der Geschichte der Evangelischen Kirche in Bayern. 2. Band: 1800-2000, Sankt Ottilien 2000, 355-574.
  • Michael Renner, Nachkriegsprotestantismus in Bayern. Untersuchungen zur politischen und sozialen Orientierung der Evangelisch-Lutherischen Kirche Bayerns und ihres Landesbischofs Hans Meiser in den Jahren 1945-1955 (Tuduv-Studien. Reihe Politikwissenschaften 46), München 1991.
  • Clemens Vollnhals, Die Evangelische Kirche zwischen Traditionswahrung und Neuorientierung. in: Martin Broszat/Klaus-Dietmar Henke/Hans Woller (Hg.), Von Stalingrad zur Währungsreform. Zur Sozialgeschichte des Umbruchs in Deutschland (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 26), München 1988, 113-167.
  • Clemens Vollnhals, Die Evangelische Landeskirche in der Nachkriegspolitik. Die Bewältigung der nationalsozialistischen Vergangenheit, in: Wolfgang Benz (Hg.), Neuanfang in Bayern 1945-1949. Politik und Gesellschaft in der Nachkriegszeit, München 1988, 143-162.
  • Clemens Vollnhals, Evangelische Kirche und Entnazifizierung 1945-1949. Die Last der nationalsozialistischen Vergangenheit (Studien zur Zeitgeschichte 36), München 1989.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Jürgen König, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (nach 1945), publiziert am 07.08.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Evangelisch-Lutherische_Kirche_in_Bayern_(nach_1945)> (7.12.2024)