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Westfälischer Friede, 1648: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Datei:Kurbayern Urkunde BayHStA 1699 Fol 21.jpg|Am 24. Oktober 1648 tauschen nur die Unterhändler der Hauptvertragspartner Ausfertigungen des Friedensvertrags aus. Das bayerische Exemplar des Friedens von Münster entstand im Frühjahr1649 als "Nachausfertigung". (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Urk. 1699, BI. 21)
Datei:Kurbayern Urkunde BayHStA 1699 Fol 21.jpg|Am 24. Oktober 1648 tauschen nur die Unterhändler der Hauptvertragspartner Ausfertigungen des Friedensvertrags aus. Das bayerische Exemplar des Friedens von Münster entstand im Frühjahr 1649 als "Nachausfertigung". (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Urk. 1699, BI. 21)
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Aktuelle Version vom 21. Juli 2026, 13:28 Uhr

von Gerhard Immler

Seit 1645 berieten in Münster und Osnabrück die involvierten Konfliktparteien über die Beendigung des Dreißigjährigen Krieges, der indessen unvermindert fortgesetzt wurde. Hauptverhandlungsführer waren zunächst einerseits Schweden und Frankreich, andererseits der römisch-deutsche Kaiser, im Laufe der Friedensverhandlungen gewannen die Reichsstände als 'Dritte Partei' zunehmend an Gewicht. Neben territorialen Gebietsansprüchen Schwedens und Frankreichs in Norddeutschland und dem Elsass sowie reichsverfassungs- und konfessionsrechtlichen Fragen waren auch die Beendigung des Spanisch-Niederländischen Krieges, die letztlich gescheiterte Beilegung des Spanisch-Französischen Krieges und infolgedessen die Unterstützung Spaniens durch den österreichischen Zweig des Hauses Habsburg Gegenstand der Debatten. Am 24. Oktober 1648 konnte der Westfälische Friede verkündet werden Die Friedensverträge prägten die Verfassung des Reichs nachhaltig und stärkten die Autonomie und Mitgestaltungsrechte der Reichsstände gegenüber dem Kaiser.

Ausgangslage

Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) ist ein komplexes Geschehen miteinander verwobener und ineinander übergehender militärischer Konflikte in Mitteleuropa, das ab 1635 große Teile West- und Südeuropas erfasste und in seinen Ausläufern die Weltmeere, die Karibik und den Nordosten Brasiliens einbezog. Zweimal kam es während dieses Kriegsgeschehens zu partiellen Friedenschlüssen: 1629 in Lübeck und 1635 in Prag. Diese waren aber nicht in der Lage, den gesamten Konfliktstoff auszuräumen, sondern mündeten in eine Fortsetzung der Kämpfe mit teilweise veränderten Bündniskonstellationen.

Herkömmlicherweise werden vier Phasen des Krieges unterschieden:

1. Böhmisch-Pfälzischer Krieg (1618-1623): Er entzündete sich an der mit dem Prager Fenstersturz (23. Mai 1618) eingeleiteten militärischen Erhebung des protestantischen Teils der böhmischen Stände gegen die habsburgische Landesherrschaft. Die Ursachen lagen in dem verfassungsrechtlichen und konfessionellen Konflikt innerhalb der böhmischen Länder. Indem Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz (reg. 1610-1623, König von Böhmen 1619/20) die ihm von den Aufständischen angebotene Krone Böhmens annahm, was zu einer protestantischen Mehrheit im Kurfürstenkolleg geführt hätte, dehnte sich der Konflikt auf das Heilige Römische Reich aus. Die von Herzog Maximilian I. von Bayern (reg. 1597-1651, seit 1623 Kurfürst) geführte Katholische Liga intervenierte auf der Seite Kaiser Ferdinands II. (reg. 1619-1637) und schlug den 'Winterkönig' in der Schlacht am Weißen Berg (8. November 1620). In der Oberpfalz, am Rhein und in Nordwestdeutschland zogen sich die Kämpfe gegen pfälzische Soldtruppen noch bis 1623 hin. Auf letzterem Kriegsschauplatz kam es zu Berührungen mit dem 1621 nach zwölfjährigem Waffenstillstand erneut ausgebrochenen Spanisch-Niederländischen Krieg ('Achtzigjähriger Krieg'), doch flossen beide Konflikte noch nicht zusammen. Zu einem Friedensschluss kam es nicht.

2. Niedersächsisch-Dänischer Krieg (1625-1629): Die starke Präsenz von Truppen der Katholischen Liga in Norddeutschland veranlasste Dänemark, das seinen dortigen Einfluss bedroht sah, zur Intervention. Dies führte zum Niedersächsisch-Dänischen Krieg, der nach der militärischen Niederlage Dänemarks gegen das ligistische und das unter Albrecht von Wallenstein (1583-1634) neu aufgestellte kaiserliche Heer mit dem Frieden von Lübeck (22. Mai 1629) endete. Dänemark schied aus dem Kriegsgeschehen aus.

Einzug der Schweden in München 1632. Kupferstich von Johann Stridbeck (1665-1714). (Stadtarchiv München DE-1992-HV-BS-B-04-01)
Flugblatt zum Prager Friedensschluss, Kupferstich, 1635. (Bayerische Staatsbibliothek, Einbl. V,8 a-94)

3. Schwedischer Krieg (1630-1635): Pläne Wallensteins, auf der Ostsee in Kooperation mit Spanien eine kaiserliche Flotte aufzubauen, hatten Schweden schon 1628 veranlasst, der Stadt Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) gegen eine Belagerung durch Wallenstein beizustehen und Truppen dorthin zu verlegen. Die Niederlage Dänemarks, des Rivalen um die Vorherrschaft auf der Ostsee, in Verbindung mit religiös-konfessionellen Motiven veranlassten nun König Gustav II. Adolf von Schweden (reg. 1611-1932) 1630 zum vollen Eintritt in den Krieg. Erste militärischen Erfolge ab 1631 brachten die große Mehrheit der evangelischen Reichsstände dazu, sich ihm anzuschließen. Nach einem schwedischen Siegeszug, der im Sommer 1632 in der zeitweiligen Besetzung Münchens kulminierte, stellte sich nach dem Tod des Königs in der Schlacht bei Lützen (16. November 1632) allmählich ein militärisches Gleichgewicht zwischen der schwedisch-protestantischen und der kaiserlich-katholischen Partei ein, das in der Schlacht bei Nördlingen (5./6. September 1634) unter Beteiligung spanischer Truppen zugunsten der letzteren kippte. Dies sowie ein seit längerem bestehendes Misstrauen gegen die machtpolitischen Ambitionen Schwedens veranlasste Sachsen zum Abschluss des Friedens von Prag (30. Mai 1635) mit dem Kaiser. Die meisten evangelischen Reichsstände schossen sich dem in den folgenden Monaten an.

4. Schwedisch-Französischer Krieg (ab 1635): Frankreich hatte seit 1631 Schweden finanziell unterstützt, um dessen Kriegführung gegen die habsburgischen Mächte (Kaiser und Spanien), von denen Frankreich sich umklammert sah, zu fördern. Bisher bestehende Vorbehalte gegen eine offene Parteinahme aufgrund von Befürchtungen einer drohenden schwedischen Vorherrschaft in Deutschland brachte die Schlacht bei Nördlingen zum Einsturz. Mit der französischen Kriegserklärung an Spanien am 19. Mai 1635 begann der Schwedisch-Französische Krieg, der ohne offizielle Kriegserklärung auch zwischen Kaiser und Reich einerseits, Frankreich andererseits geführt wurde. Die Republik der Vereinigten Niederlande führte im Bündnis mit Frankreich den Krieg gegen Spanien fort, wahrte aber gegenüber Kaiser und Reich Neutralität. In diese traten ab Anfang der 1640er Jahre auch die meisten protestantischen Reichsstände, zuletzt 1645 Sachsen, zurück.

Der Verlauf der Friedensverhandlungen

Vorangegangene Friedensbemühungen

Die Bestrebungen Papst Urbans VIII. (reg. 1623-1644), ab 1636 in Köln einen Friedenskongress der katholischen Mächte (Kaiser, Frankreich, Spanien) unter Vermittlung eines päpstlichen Legaten zustande zu bringen, scheiterten 1640 endgültig. Ebenso wenig Erfolg beschieden war sächsischen Bemühungen, einen kaiserlich-schwedischen Separatfrieden zu vermitteln. Im Jahr 1638 und erneut 1641 verpflichtete sich das finanziell von Frankreich abhängige Schweden, nicht ohne den Bündnispartner Frieden zu schießen. Informelle Kontakte zu schwedischen und französischen Diplomaten führten dann aber zum Abschluss des Hamburger Präliminarvertrags vom 25. Dezember 1641. Darin vereinbarten der Kaiser, Schweden und Frankreich, über den Frieden in zwei benachbarten westfälischen Städten zu verhandeln: Zwischen dem Kaiser und Frankreich sowie ihren jeweiligen Verbündeten sollte in Münster unter päpstlicher und venezianischer, zwischen dem Kaiser und Schweden samt ihren Anhängern in Osnabrück unter dänischer Vermittlung verhandelt werden.

Die Eröffnung des Friedenskongresses

Die im Präliminarvertrag für 1642 geplante Eröffnung des Friedenskongresses verzögerte sich aus verschiedenen Gründen: Streitigkeiten über Fragen des Zeremoniells, an denen nach zeitgenössischer Auffassung die Reputation der Souveräne hing, trugen ebenso dazu bei wie Konflikte bei der Definition des Kreises der Verbündeten und Anhänger, denen die jeweilige Gegenpartei Geleitbriefe für deren Diplomaten ausstellen sollte. Daran, wie weit der Kreis dieser an den Verhandlungen aktiv mitwirkenden Verbündeten gezogen wurde, hing in hohem Maße der Zuschnitt des Friedenskongresses und der Umfang der dort zu beratenden Materien. Frankreich war daran gelegen, auf möglichst breiter Basis die Reichsstände zu beteiligen, um die Macht des Kaisers einzuschränken. Schweden wünschte die Mitwirkung insbesondere der protestantischen Reichsstände, um unter Einbeziehung der konfessionellen Streitpunkte in die Tagesordnung des Kongresses die nach 1635 verbliebene kleine Gruppe von schwedischen Parteigängern im Reich (v.a. Hessen-Kassel) möglichst wieder zu erweitern. Die dänische Vermittlung war den Schweden dagegen wenig willkommen. Sie benützten den 1643 bis 1645 wegen gegensätzlicher Interessen im Ostseeraum geführten Schwedisch-Dänischen Krieg dazu, sie auszuschalten.

Zwischen Juli 1643 und April 1644 trafen allmählich die Gesandten der Hauptverhandlungspartner (Kaiser und Spanien, Frankreich und Schweden) und die päpstlichen und venezianischen 'Mediatoren' in Westfalen ein. Die Franzosen und Schweden weigerten sich jedoch, in substanzielle Verhandlungen einzutreten, ehe nicht auch die Reichsstände vertreten waren. Kaiser Ferdinand III. (reg. 1637-1657) beharrte zunächst darauf, dass seine Diplomaten, beraten von Vertretern der Kurfürsten, allein das Reich repräsentierten. Erst im April 1645 akzeptierte er die Anwesenheit auch von Vertretern der mindermächtigen Reichsstände, im August deren volle Beteiligung an den Verhandlungen.

Der Beginn substanzieller Verhandlungen

Das erste Zugeständnis des Kaisers hatte Franzosen und Schweden veranlasst, am 11. Juni 1645 parallel in Münster und Osnabrück ihren Forderungskatalog ('Proposition') zu übergeben. Dieser war jedoch bewusst vage gehalten; Ursache waren Differenzen der beiden Mächte in den Fragen des Reichsreligionsrechts, aber auch die Absicht, hinsichtlich der territorialen Friedensziele lieber Angebote des Gegners herauszulocken als selbst Forderungen zu stellen und damit die Reichsstände vor den Kopf zu stoßen. Hervorgehoben wurden zunächst vor allem die reichsverfassungsrechtlichen Forderungen, die darauf hinausliefen, die Macht des Kaisers zugunsten der Stände zu schwächen.

Was die 'Satisfaktion', d.h. die territorialen Friedensbedingungen Frankreichs und Schwedens anbelangt, so war das Ziel Schwedens, das Herzogtum Pommern zu annektieren, offenkundig. Das Land, seit dem Aussterben des dortigen Herzogshauses 1637 unter schwedischer Zivilverwaltung, wurde aufgrund alter Erbverträge auch von Brandenburg beansprucht. Ziemlich deutlich waren ferner die Ambitionen Schwedens auf die Hafenstadt Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) sowie auf das Erzstift Bremen und das Hochstift Verden. Dort war es Schweden im Schwedisch-Dänischen Frieden von 1645 gelungen, den bis dahin bestimmenden dänischen Einfluss auszuschalten; eine endgültige Regelung hinsichtlich dieser Territorien war auf Verlangen Frankreichs aber dem Kongress in Westfalen vorbehalten worden.

Für Frankreich war es heikel, territoriale Forderungen zu konkretisieren. Die französische Propaganda hatte stets wiederholt, man fordere keine Gebiete vom Reich, sondern wolle nur erreichen, dass die Reichsstände künftig vor Machtmissbrauch des Kaisers zugunsten der dynastischen Interessen des Hauses Habsburg geschützt seien. Erste Aufschlüsse erbrachten Sondierungen von bayerischer Seite mittels einer Geheimmission von Kurfürst Maximilians Beichtvater Johannes Vervaux SJ (1586-1661) nach Paris, ferner auf dem Kongress durch die bayerischen Gesandten seit deren Eintreffen in Münster am 22. Februar 1645. Dabei trat zu Tage, dass Frankreich das Elsass samt der Festung Breisach, die 1638 von französischen Truppen erobert worden war, zu behalten wünsche. Von ihren bayerischen Kollegen darauf aufmerksam gemacht, dass im Elsass neben dem Haus Habsburg eine Vielzahl von Reichsständen begütert sei, beschränkten die Franzosen ihre Forderungen auf die habsburgischen Besitzungen und Rechte, ohne dass in Frankreich über deren Umfang völlige Klarheit herrschte.

Diplomatie und Kriegführung

Während in den Kongressstädten die Diplomaten konferierten, gingen die Kampfhandlungen weiter. Bemühungen, einen Waffenstillstand zustande zu bringen, wie sie auf Befehl Kurfürst Maximilians insbesondere von den bayerischen Bevollmächtigten ausgingen, prallten vor allem am Widerwillen Schwedens ab, das sich seit dem Sieg über die kaiserliche Armee in Jankau in Böhmen (6. März 1645) militärisch im Vorteil sah und den Druck auf die kaiserlich-katholische Seite aufrechtzuerhalten wünschte. Frankreich, das in Spanien seinen Hauptgegner sah und dessen militärische Bilanz gegenüber der bayerischen Armee 1645 mit einer Niederlage bei Mergentheim (5. Mai) und einem verlustreichen Sieg bei Alerheim im Ries (3. August) gemischt ausfiel, zeigte Interesse an einer Waffenruhe im Reich, wollte sich aber von Schweden nicht trennen. Zudem war der Kaiser bis ins Jahr 1648 nicht bereit, die von den Franzosen als Preis geforderte Einstellung der Unterstützung Spaniens zuzusagen. Die Verschlechterung seiner militärischen Lage während des Feldzugs 1645 sowie bayerisches Drängen auf engagiertere Friedensbemühungen veranlassten Kaiser Ferdinand III. aber im Herbst 1645 dazu, seinen Geheimen Ratspräsidenten Maximilian Graf von Trauttmansdorff (1584-1650) nach Westfalen zu entsenden. Für die folgenden zwei Jahre sollte dieser zur zentralen Figur des Friedenskongresses werden.


Intensivierung der Verhandlungen von Anfang 1646 bis Frühjahr 1647

Erst im Januar 1646 trafen Vertreter der mit Frankreich verbündeten sieben Provinzen der Vereinigten Niederlande in Münster ein, um dort mit den Gesandten Spaniens über ein Ende des Niederländischen Unabhängigkeitskrieges ('Achtzigjähriger Krieg') zu verhandeln. Aus französischer Sicht war erst damit die Voraussetzung für substanzielle Verhandlungen mit Spanien gegeben, da man in Paris nur gemeinsam mit den Niederländern Frieden schließen wollte. Diese selbst dachten darüber aber ganz anders. Die niederländisch-spanischen Verhandlungen bildeten in der Folgezeit einen separaten Strang der Friedensbemühungen, dessen Dynamik aber Rückwirkungen auf die Unterhandlungen zwischen der habsburgischen Partei einerseits, der französisch-schwedischen andererseits hatte.

Am 7. Januar 1646 spezifizierten die französischen und schwedischen Gesandten endlich ihre territorialen Forderungen offiziell, wobei sie aus verhandlungstaktischen Gründen über ihre eigentlichen Friedensziele hinausgingen. Graf Trauttmansdorff hatte sich seit seiner Ankunft in Westfalen auf die Verhandlungen mit Schweden sowie den protestantischen Reichsständen über deren religionsrechtliche Forderungen (Gravamina) konzentriert. Dabei kam er aber nicht recht voran, weil die Kompromissbereitschaft der Katholiken sehr beschränkt war und bezüglich der schwedischen Hauptforderung nach Abtretung Pommerns der Kurfürst von Brandenburg sich querstellte.

Da Kurfürst Maximilian für die Feldzugssaison 1646 eine Erneuerung der französischen Offensive gegen seine Armee befürchtete, setzte er im Spätwinter den Kaiser unter scharfen Druck, die Eröffnung substanzieller Verhandlungen mit Frankreich zu befehlen. In Münster vermittelten die bayerischen Gesandten zwischen Franzosen und Kaiserlichen. Sie erreichten dabei, dass die letzteren am 14. April die Abtretung der habsburgischen Besitzungen und Rechte im Elsass anboten. Der kaiserlicherseits zunächst verweigerte Einschluss Breisachs in die Offerte und die Aufrollung der schwierigen staatsrechtlichen Fragen bezüglich der von habsburgischen Rechten betroffenen elsässischen Reichsstände führte dazu, dass eine Einigung über die französische Satisfaktion erst durch die Elsass-Artikel vom 13. September 1646 erfolgte.

Maximilian hatte sich von einer raschen Einigung mit Frankreich einen Waffenstillstand sowie die reichs- und völkerrechtliche Absicherung der ihm 1623/28 auf Kosten Friedrichs V. von der Pfalz gelungenen Erwerbung der fünften Kurwürde und der Oberpfalz erhofft. Frankreich war zu beidem grundsätzlich bereit, aber nicht um den Preis einer Trennung vom schwedischen Verbündeten. Im Sommer 1646 musste der Kurfürst erkennen, dass er den Einfluss Frankreichs auf die schwedische Politik überschätzt hatte. Dies und der unglückliche Verlauf des Feldzugs veranlassten ihn, nun auch auf Schweden zuzugehen. Gleichzeitig gab er seine bisherige passive bis bremsende Haltung in den Verhandlungen mit den Protestanten auf und unterstützte von nun an, wenn auch gelegentlich noch etwas zögerlich, die kaiserliche Kompromissbereitschaft in den Fragen des Reichsreligionsrechts.

Ende Januar/Anfang Februar 1647 kam unter französischer Vermittlung eine Einigung über die schwedische Satisfaktion zustande: Unter Entschädigung durch faktisch längst protestantische norddeutsche Hochstifte verzichtete der Kurfürst von Brandenburg auf seine Rechte auf Vorpommern und Stettin, erhielt aber den Rest Hinterpommerns. Dazu bekam Schweden die säkularisierten Stifte Bremen und Verden sowie die Stadt Wismar. Für diese Gebiete wurde der jeweilige schwedische Monarch Reichsstand, während die an Frankreich abgetretenen Territorien aus dem Reichsverband ausschieden.

Bezüglich der konfessionellen Streitfragen lag seit dem Sommer 1646 der Vorschlag der sächsischen Gesandten vor, alle Streitigkeiten über den Besitz von Kirchengut nach dem faktischen Besitzstand des Jahres 1624 ('Normaljahr') zu regeln, doch war zunächst auf beiden Seiten nur eine Minderheit dazu bereit.

Bei seinen eigenen Friedensziele konnte Kurfürst Maximilian sich durchsetzen; Ende März bzw. Anfang April 1647 stimmten die evangelischen Reichsstände und dann auch die Schweden der zwischen Bayern, dem Kaiser und Frankreich ausgehandelten Lösung zu: Verbleib der fünften Kurwürde und der Oberpfalz bei Bayern, Restitution der Rheinpfalz und Errichtung einer neuen achten Kurwürde für Pfalzgraf Karl Ludwig (reg. 1648-1680), den ältesten Sohn des 'Winterkönigs' Friedrich V.

Die Krise des Kongresses 1647

Der katastrophale Verlauf des Feldzugs 1646 führte dazu, dass Oberbayern bis zur Isar im Herbst zweimal durch feindliche Einfälle verheert wurde. Die Armee des kaiserlichen Verbündeten war desolat. Kurfürst Maximilian strebte daher entschlossener als jemals zuvor einen Waffenstillstand an. Wegen des raschen Fortschritts der spanisch-niederländischen Friedensverhandlungen hatte Frankreich daran großes Interesse, denn auf dem Kriegsschauplatz in den Spanischen Niederlanden (das spätere Belgien) würde es künftig allein kämpfen müssen. Ein allgemeiner Waffenstillstand im Reich, wie von Bayern erstrebt, kam aber für Frankreich nur in Frage, wenn kaiserlicherseits zugesagt würde, Spanien keinerlei Unterstützung zukommen zu lassen. Das war für Wien nicht akzeptabel. Am 14. März 1647 wurde in Ulm daher lediglich ein Separatwaffenstillstand Bayerns mit Frankreich und dem eher widerwillig von seinem Verbündeten dazu gedrängten Schweden geschlossen.

Der Forderung Frankreichs, in den Friedensvertrag ein Verbot für alle Glieder des Reiches, einschließlich des Kaisers, aufzunehmen, Spanien militärisch zu unterstützen, entwickelte sich damit zum Haupthindernis einer endgültigen Einigung zwischen Wien und Paris. Zugleich drohte der konfessionelle Ausgleich an einer Mehrheit unnachgiebiger, aber meist eher mindermächtiger Reichsstände auf beiden Seiten zu scheitern. Die Abreise des Grafen Trauttmansdorff vom Kongress am 16. Juli 1647 stürzte diesen in eine schwere Krise. Verschärft wurde diese durch eine neue Forderung Schwedens: Da dessen Regierung sich außerstande sah, alle bei Friedensschluss fälligen Forderungen ihrer Söldnerführer und Soldaten zu begleichen, forderte sie vom Reich die Zahlung von zwanzig Millionen Talern.

Die Wende zum Frieden

Kurfürst Maximilian hatte bei Abschluss des Ulmer Waffenstillstands auf einen raschen Frieden gehofft. Als die Aussichten sich dafür verschlechterten, stellte sich ihm das Problem, wie er sein Heer ohne die bisher vom Kaiser zugewiesenen Quartiergebiete im schwäbischen und fränkischen Reichskreis weiter unterhalten solle. Am Kaiserhof sah er den Einfluss Spaniens, das einen Reichsfrieden ohne gleichzeitigen Abschluss eines französisch-spanischen Friedensvertrags verhindern wollte, wachsen. Nachdem der Kaiser sich bereit erklärt hatte, den neuen Fahneneid der bayerischen Soldaten, der die früher übliche Mit-Erwähnung des Kaisers eliminierte, anzuerkennen, vereinbarten Kaiser und Kurfürst im Pilsener Vertrag vom 7. September 1647 erneute militärische Zusammenarbeit. Maximilian kündigte den Waffenstillstand gegen die Schweden auf, wartete aber die Kündigung der Franzosen ab, die erst im Dezember erfolgte. Implizit bedeuteten diese Vorgänge die Anerkennung der Militärhoheit der Reichsstände durch den Kaiser.

Dieser gestand damit auch ein, auf die Stände angewiesen zu sein. Dies sowie die wiederholt zutage getretenen Interessenunterschiede zwischen Schweden und Frankreich ermutigten in den folgenden Monaten eine konfessionell gemischte 'Dritte Partei' aus bedeutenden Reichsständen, als eigenständige Kraft für den Frieden im Reich zu wirken. Angeführt wurde sie von Bayern und Sachsen, auf katholischer Seite waren außerdem besonders Kurmainz und die Hochstifte Würzburg und Bamberg beteiligt, auf protestantischer Brandenburg und die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth.

Darstellung des Abschluss des Friedensvertrags zwischen Spanien und den Vereinigten Niederlanden im Rathaus von Münster am 15. Mai 1648. Nach Gerard ter Borch II. (1648-1670), vor 1670. (Rijksmuseum, Amsterdam, SK-C-1683)

Am 30. Januar unterzeichneten Spanien und die Republik der Vereinigten Niederlande, deren Unabhängigkeit damit von Spanien offiziell anerkannt wurde, einen Friedensvertrag. Desto mehr lag Frankreich an einem baldigen Abschluss des Reichsfriedens, allerdings unter der conditio sine qua non eines Verbots der Assistenz für Spanien.

Das Jahr 1648 war erfüllt von Verhandlungen über die reichsverfassungsrechtlichen und konfessionellen Fragen, die zunehmend von den verständigungsbereiten Ständen der 'Dritten Partei' geprägt wurden. Über den Widerspruch von Gesandten vor allem kleinerer geistlicher Reichsstände ging man hinweg. Die Protestanten halfen dafür mit, die von den Schweden geforderte 'Milizsatisfaktion' auf fünf Millionen Taler herunterzuhandeln. Am 6. August 1648 erfolgte in Osnabrück per Handschlag eine Einigung über den künftigen Friedensvertrag mit Schweden.

Nun hing der Friede daran, dass der Kaiser das Assistenzverbot für Spanien akzeptierte. Verhandelt wurde über diese Frage in Osnabrück unter schwedischer Vermittlung zwischen Frankreich und der 'Dritten Partei'. Nachdem eine Formel gefunden war, die den französischen Verhandlungsführer zufriedenstellte, paraphierten er und für die Reichsstände der Gesandte des Kurfürsten von Mainz am 15. September den fertigen Text des Friedensvertrags. Vom Kaiser verlangte man ultimativ die Zustimmung dazu. Kurfürst Maximilian drohte, den Frieden auch ohne Beteiligung des Kaisers definitiv unterzeichnen zu lassen. Um nicht vollständig isoliert zu werden, gab Ferdinand III. nach. Am 24. Oktober erfolgte die feierliche Unterzeichnung der Friedensverträge mit Frankreich in Münster (Instrumentum Pacis Monasteriensis) und zeitgleich mit Schweden in Osnabrück (Instrumentum Pacis Osnabrugensis). Für das Reich unterschrieben die jeweiligen kaiserlichen Gesandten sowie für die Reichsstände die Angehörigen eines eigens hierfür gewählten Ausschusses. Damit war völkerrechtlich fixiert, dass das Reich vom Kaiser nur zusammen mit den Reichsständen repräsentiert wurde.

Der Vollzug des Friedens

Noch am Tage der Unterzeichnung der Friedensverträge wurden Kuriere an die Oberkommandierenden der im Feld stehenden Armeen abgefertigt, um allerseits die militärischen Operationen einstellen zu lassen. Ein Teil der Delegationen der Hauptvertragspartner (Kaiser, Frankreich, Schweden) sowie der reichsständischen Bevollmächtigten blieben in Münster und Osnabrück beisammen, bis am 18. Februar 1649 die Ratifikationen des Kaisers, des Königs von Frankreich und der Königin von Schweden ausgetauscht werden konnten. Für die Reichsstände erhielt der Kurfürst von Mainz eine Zweitausfertigung der französischen und schwedischen Ratifikationsurkunde, dazu der Kurfürst von Sachsen als Direktor des Corpus Evangelicorum eine weitere von den Schweden.

Flugblatt anlässlich des Nürnberger Friedensexekurionskongresses im April 1649 bis Juli 1650, Kupferstich von Leonhard Haeberlin (1584-1656), Ausschnitt. (Kunstsammlungen der Veste Coburg II,317,46)

Detailfragen der Räumung von besetzten Festungen und Gebieten, der Abdankung oder Abführung der Armeen und der Auszahlung der schwedischen Armeesatisfaktion regelte unter Beteiligung von hohen Offizieren 1649/50 ein in Nürnberg tagender Friedens-Exekutionskongress. Außerdem musste er sich mit dem Problem beschäftigen, dass zwischen Spanien und Frankreich die Feindseligkeiten andauerten. Das führte im Rheinland zu Komplikationen, insbesondere weil die spanische Besatzung aus der kurpfälzischen Festung Frankenthal nicht abzog. Die beiden Exekutions-Hauptrezesse vom 26. Juni (mit Schweden) und 2. Juli 1650 (mit Frankreich) fanden für alle diese Komplexe eine Lösung, wobei in einigen technischen Details die Friedensbestimmungen modifiziert wurden. Die Auszahlung der Armeesatisfaktion und der vollständige Abzug der schwedischen Truppen aus den letzten von ihnen besetzten festen Plätzen zog sich noch bis Mai 1654 hin.

Ergebnisse

Territoriale Veränderungen

  1. Der Kaiser bzw. das Haus Habsburg tritt an Frankreich ab: sämtliche Besitzungen und Rechte im Elsass sowie die Festung Breisach. Kaiser und Reich erkennen die faktisch schon im Laufe der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts eingetretene Erwerbung der ehemaligen Reichsstädte und Hochstifte Metz, Toul und Verdun durch Frankreich an. Über alle diese Territorien erwirbt der König von Frankreich die volle Souveränität, d.h. sie scheiden aus dem Reichsverband aus. Was dies für abgetretene habsburgische Hoheitsrechte über andere Reichsstände im Elsass bedeutet, bleibt letztlich ungeklärt und liefert 1681/82 Ludwig XIV. (reg. 1643-1715) den rechtlichen Vorwand für seine 'Reunionen'. Außerdem erhält Frankreich mit Zustimmung des Fürstbischofs das Besatzungsrecht in der Festung Philippsburg im Hochstift Speyer.
  2. Schweden erwirbt im Reich Vorpommern samt Stettin, die ehemaligen geistlichen Fürstentümer Bremen und Verden sowie die Hansestadt Wismar und wird für alle diese Territorien Reichsstand mit Sitz und Stimme auf Reichstagen. Zudem erhält es fünf Millionen Taler zur Bezahlung seiner Armee.
  3. Brandenburg erhält Hinterpommern (ohne Stettin) sowie zur Entschädigung für Vorpommern die Hochstifte Halberstadt und Minden.
  4. Bayern behält die Oberpfalz und die fünfte Kurwürde. Die Rheinpfalz wird den pfälzischen Wittelsbachern restituiert; dazu erhalten sie die neue achte Kurwürde.
  5. Das Ausscheiden der Republik der Vereinigten Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus dem Reichsverband wird durch Kaiser und Reich anerkannt und völkerrechtlich fixiert.

Reichsverfassungsrechtliche Bestimmungen

  1. Der Kaiser erkennt an, dass den Reichsständen die Landeshoheit (ius territorii et superioritatis) zusteht.
  2. Die Reichsstände dürfen Bündnisse mit ausländischen Staaten schließen (ius foederis), sofern sich diese nicht gegen Kaiser und Reich richten.
  3. Die Militärgewalt (ius armorum) liegt bei den Reichsständen, die sie individuell oder kollektiv ausüben können.
  4. Das Reichstädtische Kollegium wird als gleichberechtigte Kurie des Reichstags anerkannt.
  5. Die Friedensverträge gelten fortan als Teil der Reichsverfassung.
  6. Bei Reichsdeputationen und beim Reichskammergericht wird konfessionelle Parität eingeführt. Für das zweite oberste Reichsgericht, den Reichshofrat, sagt der Kaiser zu, einige Protestanten zu Richtern zu ernennen.

Konfessionsrechtliche Bestimmungen

  1. Für das Eigentum an Kirchengut gilt der faktische Besitzstand am 1. Januar 1624 als ausschlaggebend. Konfessionelle Minderheiten sind zu dulden, wenn sie 1624 geduldet waren (Normaljahr). Die aus der Landeshoheit gefolgerte Regel Cuius regio, eius religio wird damit entschärft. Dies gilt nicht in der Oberpfalz, deren erst nach 1628 vollendete Rekatholisierung damit unangetastet bleibt, sowie in der Rheinpfalz, für die abweichend 1618 als Normaljahr festgelegt wird.
  2. Die Protestanten erkennen an, dass geistliche Fürsten, die die Konfession wechseln, Würde und Land verlieren (Geistlicher Vorbehalt). Künftig gilt dies auch in den wenigen verbliebenen protestantischen Reichsstiften (Hochstift Lübeck, einige norddeutsche Reichsabteien).
  3. Diejenigen geistlichen Fürstentümer mit protestantischer Bevölkerung, die nicht zur 'Satisfaktion' Schwedens oder zur Entschädigung der dadurch betroffenen Reichsstände verwendet werden, verschwinden, indem ihre de facto längst erfolgte Annexion durch Sachsen und Brandenburg reichsrechtlich anerkannt wird.
  4. In gemischten Reichsstädten werden konfessionellen Minderheiten diejenigen Rechte garantiert, die sie 1624 hatten. In Augsburg, Dinkelsbühl, Biberach und Ravensburg (beide Baden-Württemberg) wird Parität im Rat und bei der Besetzung der Ämter eingeführt.
  5. Bei Beschlüssen des Reichstags über religiös relevante Fragen ist auf Antrag einer der beiden Konfessionsparteien eine "itio in partes" vorzunehmen, d.h. katholische und protestantische Reichsstände beraten getrennt (Corpus Catholicorum, Corpus Evangelicorum). Beschlüsse kommen nur durch friedliche Einigung beider Corpora zustande.
  6. Die Reformierten werden reichsrechtlich als Teil des Corpus Evangelicorum anerkannt. Dieses ist damit intern bikonfessionell (lutherisch und reformiert).

Überlieferung und Quellenlage

Mehrere Drucke der Friedensverträge in der lateinischen Originalsprache und in Übersetzungen (Instrumentum Pacis Osnabrugensis: italienisch 1648, deutsch und schwedisch 1649, französisch 1684, englisch 1713, spanisch 1750; Instrumentum Pacis Monasteriensis: deutsch 1648, französisch 1651, englisch 1710, spanisch 1750) erschienen schon bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts.

Umfangreiche, wenngleich aus heutiger Sicht lückenhafte Editionen von Verhandlungsakten und Korrespondenzen zum Friedenskongress entstanden im 18. Jahrhunderts (Carl Wilhelm Gärtner, Westphälische Friedens-Cantzley, 9 Bände, Leipzig 1731-1738; Johann Gottfried von Meiern, Acta Pacis Westphalicae publica oder Westphälische Friedens-Handlungen und Geschichte, 6 Bände, Hannover 1734-1736). Kurz vor dem Abschluss steht das 1962 von der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. in Bonn begonnene und seit 2013 vom Zentrum für Historische Friedensforschung der Universität Bonn betreute Werk der Acta Pacis Westphalicae, einer historisch-kritischen Edition sämtlicher kaiserlichen, französischen und schwedischen Korrespondenzen sowie anderer wichtiger Quellen (Instruktionen, Protokolle, Verhandlungsakten, Diarien) zum Westfälischen Friedenskongress. Die bayerischen Korrespondenzen zum Kongress werden seit 2000 von der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ediert.

Da mit Ausnahme von England-Schottland, Russland und dem Osmanischen Reich alle größeren und mittleren europäischen Staaten zumindest zeitweise durch Bevollmächtigte oder Beobachter auf dem Kongress vertreten waren, findet sich eine große Masse an ganz überwiegend ungedruckten Quellen in deren Archiven.

Literatur

  • Rainer Babel, Le Diplomate au Travail. Entscheidungsprozesse, Information und Kommunikation im Umkreis des Westfälischen Friedenskongresses (Pariser Historische Studien 65), Berlin u.a. 2005.
  • Winfried Becker, Der Kurfürstenrat. Grundzüge seiner Entwicklung in der Reichsverfassung und seien Stellung auf dem Westfälischen Friedenskongreß (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 5), Münster 1973.
  • Franz Bosbach, Die Kosten des Westfälischen Friedenskongresses. Eine strukturgeschichtliche Untersuchung (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 13), Münster 1984.
  • Johannes Burckhardt, Der Krieg der Kriege. Eine neue Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, Stuttgart 2018.
  • Derek Croxton, Peacemaking in Early Modern Europe: Cardinal Mazarin and the Congress of Westphalia, 1643–1648, London 1999.
  • Derek Croxton/Anuschka Tischer, The peace of Westphalia. A historical Dictionary, Westport, Conn. u.a. 2002.
  • Fritz Dickmann, Der Westfälische Frieden. 7. Auflage hg. von Konrad Repgen, Münster 1998.
  • Heinz Duchhardt (Hg.), Bibliographie zum Westfälischen Frieden, bearb. v. Eva Ortlieb und Matthias Schnettger (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 26), Münster 1996.
  • Heinz Duchhardt, 1648. Das Jahr der Schlagzeilen. Europa zwischen Krise und Aufbruch, Wien/Köln/Weimar 2015.
  • Gerhard Immler, Kurfürst Maximilian I. und der Westfälische Friedenskongreß. Die bayerische auswärtige Politik von 1644 bis zum Ulmer Waffenstillstand (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 20), Münster 1992.
  • Christoph Kampmann, Europa und das Reich im Dreißigjährigen Krieg. Geschichte eines europäischen Konflikts, 2. Auflage Stuttgart 2013.
  • Clas Theodor Odhner, Die Politik Schwedens im Westfälischen Friedenscongreß und die Gründung der schwedischen Herrschaft in Deutschland, Gotha 1877.
  • Antje Oschmann, Der Nürnberger Exekutionstag 1649–1650. Das Ende des Dreißigjährigen Krieges in Deutschland (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 17), Münster 1991.
  • Konrad Repgen, Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Friede. Studien und Quellen. 3. Erweiterte Auflage hg. von Franz Bosbach und Christoph Kampmann (Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft NF 117), Paderborn 2015.
  • Michael Rohrschneider, Der gescheiterte Frieden von Münster. Spaniens Ringen mit Frankreich auf dem Westfälischen Friedenskongress (1643–1649) (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 30), Münster 2007.
  • Karsten Ruppert, Die kaiserliche Politik auf dem Westfälischen Friedenskongreß 1643-1648 (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 10), Münster 1979.
  • Fritz Wolff, Corpus Evangelicorum und Corpus Catholicorum auf dem Westfälischen Friedenskongreß. Die Einfügung der konfessionellen Ständeverbindungen in die Reichsverfassung (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 2), Münster 1966.

Quellen

  • Die Westfälischen Friedensverträge vom 24. Oktober 1648. Texte und Übersetzungen (Acta Pacis Westphalicae. Supplementa electronica, 1).
  • Die diplomatische Korrespondenz Kurbayerns zum Westfälischen Friedenskongress (Quellen zur Neueren Geschichte Bayerns I)
    • Band 1: Die Instruktionen von 1644, bearb. v. Gerhard Immler, München 2000.
    • Band 2.2: Die diplomatische Korrespondenz Kurfürst Maximilians I. von Bayern mit seinen Gesandten in Münster und Osnabrück, Teilband 2: August – November 1645, bearb. v. Gabriele Greindl und Gerhard Immler, München 2013.
    • Band 2.4: Die diplomatische Korrespondenz Kurfürst Maximilians I. von Bayern mit seinen Gesandten in Münster und Osnabrück, Teilband 1: Dezember 1644 – Juli 1645, bearb. v. Gabriele Greindl und Gerhard Immler, München 2009.
    • Band 3: Die diplomatische Korrespondenz Kurfürst Maximilians I. von Bayern mit seinen Gesandten in Münster und Osnabrück, Dezember 1645 – 18. April 1646, bearb. v. Gabriele Greindl, Günther Hebert und Gerhard Immler, München 2018.
  • Vlastimil Kybal/Incisa Della Rocchetta (Bearb.), La nunziatura di Fabio Chigi (1640–1651) (Miscellanea della deputazione Romana di Storia patria Vol. I Par. I–II), Rom 1943–1946.

Weiterführende Recherche

Frieden von Münster und Osnabrück

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Gerhard Immler, Westfälischer Friede, 1648, publiziert am 21.07.2026; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Westfälischer_Friede,_1648> (21.07.2026)