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Ulmer Patrizier und Bürger

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Aus einem Wappenbuch der Ulmer Patrizier mit insgesamt 52 Wappendarstellungen, darunter denen der Familien Krafft, Neithardt und Besserer. (Stadtarchiv Ulm, K 23 L1)

von Hans Eugen Specker

Das Ulmer Patriziat stellte die wohlhabende Elite der Stadt dar. Es hatte sich im 13. Jahrhundert herausgebildet. Lediglich im Zuge der Zunftkämpfe des 14. Jahrhunderts musste das Patriziat vorrübergehend Machteinbußen gegenüber den Zünften hinnehmen. Nach Aufhebung der Zunftverfassung durch Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556, Kaiser ab 1530) 1548 erlangten die Patrizier aber wieder ihre einstigen Rechte zurück. Bis Ende der Reichsstadt stellten sie die Mehrheit im Stadtrat und nahmen die höchsten Ämter ein. Außerhalb der Stadt erwarben Ulmer Patrizierfamilien zahlreichen Grundbesitz zwischen Iller und Donau und in der Nähe der Stadt Ulm. Als Ulm 1802 an Bayern fiel, verloren die Patrizier ihre Privilegien. Ende des 15. Jahrhunderts gab es 29 Patrizierfamilien in Ulm, 1800 nur noch 12. Der überwiegende Teil der Ulmer Stadtbevölkerung waren Bürger. Über deren Aufnahme ins Bürgerrecht entschied der Rat, wobei die Aufnahmebestimmungen von Neubürgern im Laufe der Zeit unterschiedlich neu gehandhabt wurden.

Begriffsdefinition

In den Urkunden des 13. Jahrhunderts tritt regelmäßig die "universitas civium aput Ulmam" (1255) als Einheit auf, wie sie seit 1244 auch in der Umschrift des Stadtsiegels begegnet. Für 1292 sind erstmals zehn Zunftmeister bezeugt, zeitgleich mit einem "capitaneus" bzw. "magister civium" (1293) oder "burgermaester" (1297). In langen Auseinandersetzungen erkämpften die Zünfte der Handel- und Gewerbetreibenden in der Verfassung von 1345 ("Kleiner Schwörbrief") die Beteiligung am Stadtregiment. Erstmals wird hier ausdrücklich unterschieden zwischen den "gerechten zünften" und Bürgern, "die nit der antwerk sind", d. h. den Geschlechtern bzw. Patriziern.

Der "Große Schwörbrief" von 1397, die bis 1548 geltende Verfassung der Reichsstadt, übernahm diese ständische Gliederung und regelte die wechselseitigen Rechtsverhältnisse, hielt aber an der Einheit aller "burger gemainlich, rich und arme" als konstitutionellem Grundsatz fest. In dieser Tradition besiegelten auch beide Ständegruppen gemeinsam 1558 die Verfassung eines neuen Schwörbriefs.

Innerhalb der Bürgerschaft bildeten die Angehörigen des Patriziats eine Minderheit. Genauere Angaben bieten die fast vollständig erhaltenen Listen einer Bürgerbefragung über die Einführung der Reformation im November 1530. Von den ca. 19.000 Einwohnern gaben 1865 stimmberechtigte männliche Angehörige der Zünfte und 56 Patrizier ihre Voten ab. Diese Relation blieb auch beim weiteren Wachstum der Stadt auf ca. 21.000 Einwohner um 1600 in etwa konstant.

Zur Entstehung des Patriziats

Herkunft und Entstehung des Patriziats lässt sich im Wesentlichen nur urkundlich vor allem aus Namensnennungen in Zeugenlisten erschließen. Danach zählten u. a. die Besserer, Ehinger, Roth, Strölin, Krafft, Stammler und Gessler seit dem 13. Jahrhundert zur städtischen Führungselite, die wohl in dem für 1255 bezeugten Rat ("consules") vertreten war. In einer Stadtrechtsmitteilung an Ravensburg wurden sie 1296 als "personae meliores", in den Schwörbriefen von 1345 und 1397 im Unterschied zu den Zünften auch als "burger" bezeichnet. Zugang zu dem aus Ministerialität und vermögenden Kaufleuten erwachsenen Patriziat eröffneten wichtige Ämter und Einheirat (z. B. Neithardt, Stadtschreiber) oder Zuwanderung aus dem Patriziat anderer Reichsstädte (z. B. Schermar aus Memmingen).

Das Patriziat im Mittelalter

Als geschlossene Gruppe standen die Patrizier in den Zunftkämpfen des 14. Jahrhunderts den Zünften gegenüber und verloren in den Schwörbriefen von 1345 und 1397 (Zunftverfassung) die Mehrheit im Rat und damit an politischem Einfluss, stellten aber weiterhin den Bürgermeister. Die wirtschaftliche Basis der Patrizierfamilien bildeten Einnahmen aus Grundbesitz und nutzbaren Rechten, bis ins 14. Jahrhundert auch Handelsgeschäfte, die sich zunehmend auf den Großhandel und seit der Wende zum 16. Jahrhundert auf die Beteiligung an Handelsgesellschaften vor allem in Ravensburg, Memmingen und Augsburg beschränkten.

Nobilitierung und politischer Vorrang in der Reichsstadt

Ulm, Stammbaum des Patriziergeschlechts Baldinger, gemalt 1599, ergänzt um 1658 und um 1720, links: Ahnentafel zu 16 Ahnen (Öl auf Holz). (Museum der Stadt Ulm)

30 Familien zählte der Dominikanermönch und früheste Ulmer Stadtchronist Felix Fabri (um 1441-1502) am Ende des 15. Jahrhunderts aufgrund ihrer Herkunft und ihres adligen Lebensstils zum Patriziat, und 17 Familien wurde 1552 von Kaiser Karl V. (1500-1558, reg. 1519-1556, Kaiser seit 1530) auf ihr Ersuchen der erbliche Adel bestätigt; in der Reihenfolge der Urkunde waren dies: Löw, Ehinger, Besserer, Roth, Krafft, Neithardt, Strölin, Lieber, Rehm, Ungelter, Günzburger, Stammler, Schad, Schermar, Gessler, Reiching und Baldinger.

Vorangegangen waren 1548 die Aufhebung der Zunftverfassung durch Karl V. und die Wiedereinsetzung der Patrizier in ihre früheren Rechte. Der Schwörbrief von 1558 bestätigte den Patriziern die Mehrheit im Rat, und bis zum Ende der Reichsstadt blieben ihnen alle führenden Positionen in Stadt und Territorium vorbehalten. Sie stellten die beiden auf Lebenszeit an die Spitze der Stadt berufenen Ratsälteren, besetzten das in regelmäßigem Turnus wechselnde Amt des Bürgermeisters und standen den reichsstädtischen Ämtern vor, zu denen Ratsherren aus den Zünften nur begrenzt Zugang hatten. Als einträgliche Positionen wurden auch die Obervogteien in Geislingen, Albeck, Langenau und Leipheim und das Oberforstamt in Altheim/Alb ausschließlich an Patrizier vergeben.

Patriziergesellschaft, Karriereplanung und Aufnahme neuer Familien

Schon die Nobilitierungsurkunde von 1552 hatte die Patrizier als "allwegen von andern gemeinen bürgern [in Ulm] abgesöndert" dargestellt, ihren adligen Lebensstil betont und sie als "recht edelgebohrene thurniers- und lehensgenossen und rittermäßige leuth" anerkannt. Mit dieser hervorgehobenen Stellung innerhalb der Stadtgesellschaft stellten sich die Ulmer Patrizier gleichrangig neben das im "Tanzstatut" von 1521 mit 42 Familien festgeschriebene Patriziat Nürnbergs und das nach einem "Geschlechterschub" von 1538 auf 45 Familien angewachsene Patriziat Augsburgs.

Ihre durch Wappenbriefe abgesicherte Exklusivität pflegten die Patrizier auch in der Geschlechtergesellschaft der "Oberen Stube", deren seit 1540 immer detaillierter formulierte Ordnungen auf Exklusivität und standesgemäßes Verhalten achteten. Mit 17 Jahren mussten junge Patrizier in die Patriziergesellschaft eintreten, ehe sie nach dem Gymnasium zu häufig nur kurzzeitigen Studien an Universitäten wechselten. Bevorzugt wurden Straßburg, Tübingen und Jena, denen Wittenberg und Göttingen an Beliebtheit folgten, während die reichsstädtische Universität Altdorf ebenso wie Erlangen und Heidelberg, allesamt evangelische Universitäten, weniger häufig gewählt wurden. Im Anschluss folgten mehrjährige Bildungsreisen (Kavalierstouren), meist nach Frankreich, Italien und den Niederlanden, vereinzelt auch nach England, Spanien, Böhmen und in die Schweiz. Nach Ulm zurückgekehrt, war die weitere Laufbahn mit dem Eintritt in den Rat und dem Aufstieg in der Ämterhierarchie durch Nachrücken auf durch den Tod frei gewordene Ämter vorgezeichnet.

Probleme ergaben sich, als gegen Ende des 17. Jahrhunderts die Zahl der Patrizierfamilien durch Aussterben oder Aufgabe des Bürgerrechts (z. B. Neithardt 1658, Ungelter 1671, Stammler 1688) von 17 auf acht zurückgegangen war, denen 24 von insgesamt 41 Ratssitzen zustanden. Es gab kaum einen Patrizier, der nicht eines oder mehrere der wichtigen Ratsämter bekleidete. Kaiserlichen Aufforderungen, den engen Verwandtschaftsverhältnissen im Stadtregiment durch die Aufnahme neuer Familien entgegenzuwirken, begegnete das Ulmer Patriziat hinhaltend. Nur zögernd wurden 1691 der mit einer Patrizierin verheiratete Ratsadvokat und reichsstädtische Gesandte am Reichstag Marx Tobias Neubronner (1631-1705) und 1774 der Kaufmann Friedrich Karl Hailbronner (1724-1779), die zuvor in den Adel erhoben worden waren, von der Gesellschaft der Oberen Stube in das Patriziat aufgenommen. Hailbronner, der nicht bereit war, seine einträglichen Handelsgeschäfte aufzugeben, musste dafür zur Wahrung patrizischer Standesprinzipien auf das "von" im Firmennamen und für sich und seine Nachkommen auf eine "adeliche Raths-Stelle" verzichten. Im letzten reichsstädtischen Jahrzehnt aufgenommen wurden noch, unmittelbar nach ihrer Nobilitierung von 1794, der Jurist und reichsstädtische Kanzlei-Adjunkt Johann Jakob Frick, Sohn eines Predigers am Ulmer Münster und verheiratet mit einer Besserer, und auf wiederholte kaiserliche Intervention der aus einer zünftischen Kaufmanns- und Ratsfamilie stammende Ludwig Albrecht Strauß. Weniger Vorbehalten begegneten aus dem Patriziat anderer Reichsstädte zugewanderte Patrizier, die wie Harsdörfer (1682 aus Nürnberg), Seutter (1716 aus Augsburg und Nürnberg), Welser (1625 aus Augsburg) und Wölkern (1784 aus Nürnberg) bald in den Rat aufstiegen. Um 1800 zählte das Ulmer Patriziat zwölf Familien.

Lebenshaltung und Besitzverhältnisse

Darstellung der Prunkschlittenfahrt des Ulmer Patriziats zu Ehren der Gesandten des Schwäbischen Kreises von Johann Jacob Merkh, 1731. (Ulmer Museum, Inv.-Nr. 1990.9308)
Darstellung patrizischer Festkultur im Stammbuch des Anton Paul Schermar (1604-1681). (Stadtarchiv Ulm)

Die standesgemäße Lebenshaltung zeigte sich auch in (1944 bis auf wenige Ausnahmen zerstörten) stattlichen Wohngebäuden und in der Stiftung von Kapellen. Als Seitenkapellen am Chor des Münsters errichtet wurden die Besserer- und die Neithardt-Kapelle (1429 und 1439), am südlichen Seitenschiff die Roth'sche Kapelle (1447, abgebrochen 1817) und auf dem südlichen Münsterplatz die Valentinskapelle der Familie Rembold (1458). Von den zahlreichen für das Münster gestifteten Altären wurden einzelne vor dem Bildersturm der Reformation in Kirchen des Umlandes gerettet, die Messstiftungen in Familienstiftungen eingebracht. Auch nach Einführung der Reformation hielten Mitglieder von Patrizierfamilien am katholischen Glauben fest, am längsten bei den Ehinger, Krafft und Roth, und bis 1594 gehörte auch ein katholischer Patrizier dem Rat an. Auf die Politik der evangelisch gewordenen Reichsstadt konnte die Minderheit katholischer Patrizier keinen bestimmenden Einfluss ausüben.

Kleiderordnungen, Titulaturen und repräsentative Feste wie am 18. Januar 1731 eine Prunkschlittenfahrt des Patriziats zu Ehren der Gesandten des Schwäbischen Reichskreises ließen den Sonderstatus der städtischen Oberschicht öffentlich in Erscheinung treten. Die innere Geschlossenheit wurde auch im Heiratsverhalten deutlich. Mehrheitlich wurden Ehen innerhalb des Patriziats geschlossen, zu etwa einem Drittel auch mit Töchtern aus vermögenden Kaufmannsfamilien, seltener mit Familien des Landadels.

Mit dem ausgreifenden Erwerb von Gütern und Grundbesitz vor allem im "Ulmer Winkel" zwischen Iller und Donau, aber auch nahe der Stadt und auf der Alb hatten die Patrizier schon im 14. und 15. Jahrhundert begonnen. Dazu gehörten Eigenbesitz (Allod), Pfandschaften und Lehen, u. a. von Habsburg, dem Herzogtum Bayern und dem Hochstift Augsburg, in wenigen Fällen auch des Reiches, meist verbunden mit der niederen Gerichtsbarkeit und teilweise im Kondominium mit anderen Herrschaften. Häufige Käufe, Verkäufe und Tauschgeschäfte dienten der Arrondierung des Besitzes, spiegeln aber auch Schwankungen in den Vermögensverhältnissen einzelner Familien wider. Erbteilungen und nachfolgende Verkäufe hinderten die dauerhafte Entstehung geschlossener und größerer Herrschaftsschwerpunkte, wie sie zeitweise den Roth in Reutti, Holzschwang, Finningen und Hausen (Stadt Neu-Ulm) oder den Krafft in Dellmensingen, Balzheim und an der Iller um Dietenheim (Alb-Donau-Kreis) sowie den Ehinger in Großkötz (Lkr. Günzburg) gelangen.

Wohnsitze auf dem Land

Seit dem 15. Jahrhundert begannen die Patrizier, in Angleichung an den Adel, mit dem Bau schlossartiger Landsitze, die zeitweise als Domizil und zugleich der Verwaltung des Güterbesitzes dienten und im Erbgang innerhalb der Familien häufig den Besitzer wechselten. Von den Kraffts ging Balzheim an die Ehinger über, die hier ihren Stammsitz errichteten. In Reutti und Holzschwang erbauten die Roth ihre Residenzen, in Steinheim, Weiler und Tiefenbach bei Holzschwang und auf dem Reichslehen Hohenstein oberhalb des Lautertals (Gemeinde Blaustein) besaßen die Kraffts eher bescheidene Landsitze. Die weit verzweigte Familie Schad, deren Stammsitze Mittelbiberach und Warthausen waren, erbte Anteile am "Schlößle" in Böfingen bei Ulm und war in Grimmelfingen und Jedelhausen vertreten. Als Schlossbesitzer besonders hervorgetreten sind die Besserer mit Anlagen in Obertalfingen bei Ulm, in Bernstadt und Osterstetten (Alb-Donau-Kreis). Seit dem 16. Jahrhundert begannen die Patrizier auch, Herkunft oder Landsitz ihrem Namen anzufügen wie die Ehinger von Balzheim, die Roth von Reutti und von Holzschwang, die Krafft von Dellmensingen, die Schad von Mittelbiberach und die Besserer von Talfingen.

Neue Wirkungskreise

Mit dem Übergang der Reichsstadt Ulm an Bayern verloren die Patrizier ihre verfassungsrechtlichen Privilegien. Während einer Übergangsphase blieben sie noch in städtischen Funktionen, traten danach in bayerische oder württembergische Staats- oder Militärdienste und zogen an ihre neuen Wirkungsstätten. Mit Martha Besserer von Talfingen ist 1980 die letzte in Ulm lebende Angehörige einer Patrizierfamilie gestorben.

Bürgerrecht

Über die Aufnahme ins Bürgerrecht, sofern es nicht durch Geburt erworben wurde, entschied der Rat und ließ den Vorgang in den seit 1387 geführten Bürgerbüchern verzeichnen. Persönliche Voraussetzung war die Freiheit von Leibeigenschaft und Bedingung die Bezahlung einer Aufnahmegebühr, die bei Heirat der Witwe oder Tochter eines Bürgers ermäßigt wurde, ferner der Nachweis eines Harnischs, die Verpflichtung zur Bezahlung der jährlichen Mindeststeuer und das Versprechen, innerhalb einer festgesetzten Frist in eine Zunft einzutreten. Im Bürgereid musste dazuhin beschworen werden, mindestens zehn Jahre im Bürgerrecht zu bleiben und "dem burgermaister und ainem hauptmann uff dem veld" treu zu dienen.

Als während der wirtschaftlichen Blütezeit im 15. Jahrhundert der Zuzug stark anwuchs, wurden die Aufnahmebestimmungen verschärft. Gefordert wurden z. B. 1410 der Nachweis eines Vermögens von wenigstens 200 Pfund Hellern und eine Abgabe zum Erwerb einer Armbrust. Außerdem mussten vor dem Zuzug nach Ulm geborene Kinder jetzt eigens um das Bürgerrecht nachsuchen. Unter steigendem Konkurrenzdruck wurden seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Bedingungen für die Bürgeraufnahme erneut spezifiziert und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Erhöht wurde u. a. der Nachweis eines Vermögens auf 400 "Guldin in Muntz" (1560, 1578), und zeitweise wurden Angehörige überbesetzter Gewerbe von der Aufnahme grundsätzlich ausgeschlossen, umgekehrt aber auch nachgefragte Handwerke begünstigt.

Einzelregelungen im Bürgerrecht

Ins Bürgerrecht aufgenommen wurden auch geistliche Institutionen wie die Kommende des Deutschen Ordens (1343), das Augustinerchorherrenstift St. Michael zu den Wengen (1377) und die in Ulm bis 1446 begüterte Abtei Reichenau (1384). Juden konnten bis 1474 ins Bürgerrecht, nicht aber in eine Zunft eintreten. Katholischen Familien blieb auch nach Einführung der Reformation in der Reichsstadt 1530 das Bürgerrecht erhalten. Die Neuaufnahme von Katholiken beschränkte sich jedoch auf die Verwalter von Niederlassungen auswärtiger Klöster in Ulm und unterblieb seit der Mitte des 17. Jahrhunderts. Längere Zeit, meist aus beruflichen Gründen, außerhalb der Stadt lebenden Bürgern genehmigte der Rat den befristeten Status von "Erlaubtbürgern".

Bürgerrecht und Zünfte

Das Bürgerrecht bildete die Voraussetzung für die selbständige Ausübung von Handel und Gewerbe und für die Mitgliedschaft in einer der 17 Zünfte, die seit den Schwörbriefen des 14. Jahrhunderts bis zur Verfassungsreform von 1548 bestimmenden Einfluss auf die Stadtpolitik ausübten. Sie allein besaßen seit 1397 das aktive Wahlrecht, entsandten je einen Vertreter in den Kleinen Rat und verfügten mit 30 von 40 Sitzen über die Mehrheit im Großen Rat. Die nach vorübergehender Aufhebung der Zünfte (1548) neu beschlossene Verfassung von 1558 ersetzte die Zunftherrschaft durch ein obrigkeitliches Stadtregiment. Zwar blieben den Zünften 17 Sitze im jetzt von den Patriziern dominierten Rat, aber ihre Vertreter wurden vom Rat bestimmt. Erhalten blieb den durch Verselbständigung einzelner Gewerbe bis zum Ende der Reichsstadt auf 21 angewachsenen Zünften die Organisation und Regelung aller berufsständischen Aufgaben, allerdings unter Aufsicht des 1548 geschaffenen Handwerksamtes.

Beiwohner und Pfahlbürger

Unselbständig Tätigen, Gesellen, Knechten und Mägden bot das 1527 neu gefasste und nachfolgend mehrfach erneuerte Beiwohnerrecht ein befristetes, in bestimmten Abständen zu verlängerndes Wohn- und Arbeitsrecht. Der Zugang zu den Zünften blieb ihnen verwehrt, Eheschließungen aber waren mit obrigkeitlicher Zustimmung erlaubt. Ins Beiwohnerrecht herabgestuft wurde 1474 auch das Bürgerrecht für Juden, von denen bis zur Vertreibung aus der Stadt 1499 noch sieben neu ins Beiwohnerrecht aufgenommen wurden.

Rechtlich, aber nicht sozial gleichgestellt waren den Beiwohnern die Pfahl- oder Paktbürger, Angehörige des Landadels und die Klöster der näheren und weiteren Umgebung, denen die Reichsstadt in Kriegs- und Krisenzeiten sicheren Schutz hinter ihren Mauern verbriefte.

Die bayerische Konstitution von 1808 beseitigte mit der Gleichstellung aller Untertanen bisherige Rechtsunterschiede zwischen den Bewohnern der Städte.

Literatur

  • Oliver Fieg, Das Ulmer Patriziat zwischen Zunftbürgertum und Landadel, in: Mark Hengerer/Elmar L. Kuhn (Hg.), Adel im Wandel. Oberschwaben von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. 2. Band, Ostfildern 2006, 631-642.
  • Martina Koschig, Das Patriziat der freien Reichsstadt Ulm in der frühen Neuzeit, Diss. phil. Tübingen 2000.
  • Herbert Karl Kraft, Patrizierschlößchen rings um Ulm. Baufreudige Reichsstadt-Prominenz vor vier Jahrhunderten, in: Ulmer Forum 48 (1978/79), 58-61.
  • [Rudolf] Krauß und Theodor Schön, Der Ulmer Adel, in: Beschreibung des Oberamts Ulm, Bd. 2, Stuttgart 1897, 258-301.
  • Stefan Lang, Die Patrizier der Reichsstadt Ulm. Stadtherren, Gutsbesitzer und Mäzene, Ostfildern 2011.
  • Erich Maschke, Bezeichnungen für mittelalterliches Patriziat im deutschen Südwesten, in: Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg (Hg.), Bausteine zur geschichtlichen Landeskunde von Baden-Württemberg, Stuttgart 1979, 175-185.
  • Simon Palaoro, Politische Identitäten des Ulmer Patriziats zwischen dem Ende der reichsstädtischen Epoche und dem Neubeginn im Kurfürstentum Bayern, in: Adel im Wandel (wie oben), 643-656.
  • Albrecht Rieber, Das Patriziat von Ulm, Augsburg, Ravensburg, Memmingen, Biberach, in: Hellmuth Roessler (Hg.), Deutsches Patriziat 1430-1740, Limburg an der Lahn 1968, 299-351.
  • Hans Eugen Specker (Hg.), Die Ulmer Bürgerschaft auf dem Weg zur Demokratie (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm. Dokumentation 10), Stuttgart/Ulm 1997.
  • Hans Eugen Specker, Ulm. Stadtgeschichte, Ulm 1977.

Quellen

  • Bruder Felix Fabris Abhandlung von der Stadt Ulm. Nach der Ausgabe des litterarischen Vereins in Stuttgart verdeutscht von K[onrad] D[ietrich] Hassler, Ulm 1909.
  • Carl Mollwo (Hg.). Das rote Buch der Stadt Ulm (Württembergische Geschichtsquellen 8), Stuttgart 1905.
  • Hans Eugen Specker, Bewohner der Reichsstadt, in: Ders. (Hg.), Die Bestände des Stadtarchivs Ulm. Kommentierte Bestandsübersicht (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm. Dokumentation 11), Stuttgart/Ulm 2002, 79-82.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Hans Eugen Specker, Ulmer Patrizier und Bürger, publiziert am 14.10.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Ulmer_Patrizier_und_Bürger> (19.03.2024)