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Ländliche Sozialstruktur in Schwaben (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Baiershofen (Lkr. Augsburg). Ausschnitt aus der Uraufnahme des Katasterplanes NW.016.33 aus dem Jahr 1824. (Bayerisches Landesamt für Vermessung und Geoinformation)
Leerhäuser neben der Wallfahrtskirche Maria Hilf auf dem Lechfeld (Ausschnitt aus einem Stich von Daniel Manasser, ca. 1618). (Staats- und Stadtbibliothek Augsburg)
Abbildung eines Staudenhauses in Schwabmünchen (Lkr. Augsburg). (aus: Heinrich Götzger/Helmut Prechter, Das Bauernhaus in Bayern, Band I: Regierungsbezirk Schwaben (Studien zur Geschichte Bayerisch-Schwabens Band 5), München 1960, 78)

von Anke Sczesny

Die ländliche Sozialstruktur war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit differenziert und von Dynamik geprägt. Der Status innerhalb der Dorfgemeinschaft richtete sich im Wesentlichen nach der Hofgröße, die ein Bauer bewirtschaften konnte. Grundsätzlich bildeten sich in Ostschwaben seit dem Hochmittelalter drei Schichten heraus: Die eigentliche bäuerliche Schicht, die unterbäuerliche Schicht (Seldner) und die nicht-bäuerliche Schicht. Bis zum 16. Jahrhundert näherten sich bäuerliche und unterbäuerliche Schichten einander zwar rechtlich an, die sozialen Unterschiede blieben jedoch noch beträchtlich. Zahlenmäßig sank die Bedeutung der im Spätmittelalter noch dominierenden bäuerlichen Schicht im Laufe der Frühen Neuzeit stark. Die unteren Schichten bestimmten nun das Bild.

Die ländlich-dörfliche Gesellschaft des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit war keine homogene Gemeinschaft von Bauern, sondern sozial ebenso differenziert wie die städtische Gesellschaft. Wenn auch der Begriff "Bauer" der Abgrenzung von Adel, Klerus und Bürgern diente und damit auf alle Landbewohner angewendet wurde, so bezeichnete er zugleich eine spezifische Schicht in der sozialen Hierarchie des Dorfes. Denn die ländliche Gesellschaft war in die eigentliche bäuerliche Schicht, die unterbäuerliche Schicht und die nicht-bäuerliche Schicht gegliedert. Diese drei Gruppen unterschieden sich bezüglich ihrer Rechte und Pflichten innerhalb der Gemeinde, was mit ihrer Entstehung und der Verfügung über Grund und Boden und damit mit regionalspezifischen Voraussetzungen wie Grund- oder Gutsherrschaft zusammenhing. Die in Ostschwaben, dem Raum zwischen Donau, Bodensee, Iller und Lech, herrschende grundherrschaftliche Agrarverfassung hatte seit dem Mittelalter zu einer sehr starken sozialen Differenzierung in den ländlichen Gemeinden geführt.

Die bäuerliche Schicht

Kennzeichen der bäuerlichen Schicht war die Größe der Bewirtschaftungseinheit, die ausreichend zur vollständigen Versorgung einer Familie war. Dennoch war Bauer nicht gleich Bauer, denn innerhalb dieser Gruppe gab es Abstufungen, die der Rangfolge der Wirtschaftsgrößen der Güter entsprach und in die Unterscheidung von Bauern im engeren Sinn, von Hubern/Hufnern und von Lehnern bzw. Halb- oder Viertelsbauern mündete.

Die Bauern im engeren Sinne bewirtschafteten die eigentlichen Höfe, die vermutlich im Zuge der Auflösung der Hofverbände im 12./13. Jahrhundert aus der Aufteilung der Meier- und Widumshöfe, d. h. der Verwaltungs- und Wirtschaftszentren der herrschaftlichen Fronhöfe, hervorgingen. In der langfristigen Folge wurde in Schwaben die Bezeichnung "Hof" auf alle Inhaber größerer Güter ausgedehnt.

Die nächst kleinere Bewirtschaftungseinheit, die Hube oder Hufe, war kleiner als ein Hof, erfüllte aber dennoch die Funktion, eine Familie ausreichend ernähren zu können. Diese Huben sind zum Teil auf obrigkeitlich gelenkte Besiedlung, auf die Neugründung abgegangener Siedlungen und auf hochmittelalterliche Besiedlung in Rodungsgebieten zurückzuführen. Für den Untersuchungsraum spielen sie jedoch im Gegensatz zum Ries und den Donauniederungen nur eine marginale Rolle.

Die nur ungenau bestimmbaren Einheiten Lehen und Güter als jüngste Gründungen gingen meist auf die Teilung von Höfen oder auf die Ausstattung von Kleinstellen mit Land zurück. Charakteristisch für die Hubner als auch für die Lehner und Gütler als mittelbäuerliche Schicht war ihre Dynamik, da sie sowohl in die bäuerliche Schicht der Hofbesitzer aufsteigen als auch in die Unterschicht der als Seldner bezeichneten Kleinstellenbesitzer absinken konnten.

Die aus den frühen Teilungen – die geschlossene Vererbung, das sogenannte Anerbenrecht, setzte sich in Ostschwaben erst im 16. Jahrhundert durch – resultierenden Leiheformen, zu denen die Grundherren die Güter an die Angehörigen der bäuerlichen Schicht verliehen, hatten wegen der damit verbundenen Abgaben in der Hauptsache Konsequenzen in wirtschaftlicher Hinsicht. In der Regel wurden die Güter entweder zu Erb- oder zu Leibrecht ausgegeben. Im ersten Fall konnten die Hinterbliebenen nach dem Tod des Gutsinhabers das Gut gegen eine fixierte Gebühr, die Auf- und Abfahrt, weiter bewirtschaften. Beim Leibrecht ging das Gut an den Grundherren zurück, der es beliebig gegen eine nach oben offene Gebühr, den Handlohn, wieder ausgeben konnte. Faktisch blieb zwar auch dieses Gut meist in der Hand einer Familie, doch war ein Leiblehen durch die nicht-fixierten Abgaben weit höher belastet als ein Erblehen. Im Laufe der Frühen Neuzeit nivellierten sich jedoch die Unterschiede zwischen Erb- und Leiblehen. Aufgrund des steigenden Geldbedarfs der Grundherren und vor allem im und nach dem Dreißigjährigen Krieg mussten die Grundherren die Mehrzahl der Leiblehen in die günstigeren Erblehen umwandeln. Damit konnten sie den Bauern bessere Bedingungen bieten und die verwüsteten Güter wieder besiedeln.

Gering war auch der Unterschied zwischen beiden Leiheformen, wenn es um die jährlich zu leistenden Abgaben ging. Diese konnten sich zusammen mit den Steuern an den Hochgerichts- oder Landesherren auf ein Viertel bis ein Drittel des bäuerlichen Gesamtertrages belaufen. Die Vielfalt der Naturalabgaben hing auch von der bäuerlichen Wirtschaftsweise ab. Die übliche Dreifelderwirtschaft brachte Vorteile für die Regeneration des Bodens und ermöglichte den Anbau von Hülsenfrüchten und Rüben, die den Boden zusätzlich düngten. Prinzipiell wurden im Untersuchungsraum Kern bzw. Dinkel, Roggen, Hafer und Gerste angebaut, dann die für das Textilgewerbe benötigten Rohstoffe Flachs und Hanf und in einigen Gebieten Hopfen und Tabak. Auf den "Krautstangen" bzw. "Krautgärten" wurde schließlich Weißkraut und - gegen Ende des 18. Jahrhunderts - die Kartoffel angepflanzt. Trotz der hohen Abgabenleistung - im Landkreis Nördlingen hatten die Bauern im 17. Jahrhundert beispielsweise acht Mal soviel an Abgaben zu leisten wie die Seldner - konnte die bäuerliche Gruppe von den Erträgen ihrer Landwirtschaft leben. Der unterbäuerlichen und der nicht-bäuerlichen Schicht war dies nicht möglich.

Die unterbäuerliche Schicht (Seldner)

Die Klein- und Kleinststellenbesitzer im Dorf, die in Ostschwaben Seldner genannt wurden, werden der unterbäuerlichen bzw. ländlichen Unterschicht zugerechnet. Mit gesellschaftlich randständigen Gruppen wie beispielsweise Bettlern und Vaganten haben sie aber nichts zu tun. Infolge ihres für eine ausreichende Nahrung zu geringen Landbesitzes waren die Seldner auf eine zusätzliche Arbeit als Tagelöhner oder Handwerker angewiesen. Die Entstehung dieser Schicht ist nur teilweise mit der Bevölkerungszunahme des 12. und 13. Jahrhunderts zu erklären. Vermutlich spielte auch ihre gezielte Ansiedlung durch die Grundherren eine Rolle, welche die Seldner für ihre landwirtschaftlichen Betriebe zu Handfrondiensten heranziehen konnten. Klein- und Kleinststellen wurden verstärkt an verkehrsgünstigen Schnittstellen, in Herrschafts- und Amtssitzen und in Marktorten gegründet. Dort versorgte sich die umliegende Bevölkerung mit handwerklichen und gewerblichen Produkten, die von den Seldnern angeboten wurden.

Aus diesen unterschiedlichen Funktionen der Seldner ergibt sich ihre Differenzierung in die Gruppe der Tagwerkseldner, die in Zeiten hoher Arbeitsbelastung den Bauern zur Hand gingen, und die Gruppe der Gewerbeseldner, welche die handwerkliche und gewerbliche Produktion bestritten. Während erstere Gruppe nur einen kleinen Anteil an der Seldnerschicht ausmachte und keinem Siedlungstypus eindeutig zuzuordnen ist, waren letztere eng mit der Funktion eines Ortes und seiner wirtschaftlichen Entwicklung verbunden. Fassbar ist diese Interdependenz vor allem in Weberdörfern, wo schon im 15. Jahrhundert ein starkes Seldnerwesen mit einer ausgeprägten Landweberei einherging. Die übrigen Dorfhandwerker mit ihrer Produktion für den lokalen Bedarf, wie beispielsweise die Ehaftgewerbe der Bader, Schmiede, Ziegler, Taferneninhaber und Müller, und die sonstigen Gewerbe wie Wagner, Schreiner und Zimmerleute zählten ebenfalls zu den Seldnern. Ihre Existenz hatte jedoch eine geringere siedlungsstimulierende Wirkung wie die derjenigen Seldner, die für den überregionalen Markt produzierten.

Die besitzrechtlichen Verhältnisse der Seldner waren im ostschwäbischen Raum oft günstiger als die der bäuerlichen Schicht. Zwar finden sich auch leibfällige Selden, doch wurde der Großteil der Selden im günstigeren Erbrecht verliehen, wie die beinahe identischen Begriffe Erb- und Seldrecht belegen. Je nach der Leiheform waren die Selden bei Besitzwechsel zwar von ähnlichen Gebühren wie die bäuerlichen Stellen betroffen. Bei den sonstigen Abgaben unterschieden sich beide Schichten jedoch deutlich, was aus der Entstehung der Selden ableitbar ist. Zum einen mussten die Seldner für die ursprünglich ohne Land ausgestatteten Seldenstellen einen Hauszins entrichten. Handelte es sich um ein Ehaft-Gewerbe mit entsprechenden baulichen Voraussetzungen, wie z. B. eine Mühle, orientierte sich der Hauszins am Wert des Handwerks und konnte eine erhebliche Belastung darstellen. Erst mit der zunehmenden Landausstattung der Selden kamen Getreide- und andere Naturalabgaben hinzu, wie sich anhand der verzeichneten Getreideabgaben in den Urbaren des 14./15. Jahrhunderts zeigen lässt. Ursache für die Ausstattung mit Ackergrund war das Interesse der Handwerker und Tagelöhner sowie der Grundherren an einer zusätzlichen landwirtschaftlichen Versorgung der Kleinstellenbesitzer zur Existenzsicherung. Für diese Grundstücke waren die Seldner in allerdings geringerem Umfang als die Bauern zu Hand- und Spanndiensten verpflichtet.

Im Spätmittelalter wurde die Landausstattung der Selden durch sinkende Landnachfrage ermöglicht, im und nach dem Dreißigjährigen Krieg durch die Aufteilung unbesetzter Güter und schließlich im 19. Jahrhundert durch die Hofzerschlagungen infolge der Agrarreformen. In Zeiten der Bevölkerungszunahme und damit knapper werdenden Bodens (wie im 16. und 18. Jahrhundert) wurde den Selden vor allem aus Allmendeaufteilungen Land zugeschlagen.

Die Seldner Ostschwabens wiesen im Laufe der Frühen Neuzeit einen zum Teil beachtlichen Besitzzuwachs auf, der sich von jenem kleinerer bis mittlerer Bauern kaum unterschied und als Existenzgrundlage für eine Familie ausreichte. Nicht nur der Besitzzuwachs bewirkte eine soziale und wirtschaftliche Aufwertung der Seldner. Für das zu bebauende Land verfügten diese Seldner nun ebenfalls über Pflug und Gespann, was ursprünglich ein Attribut der vollbäuerlichen Schicht war.

Der ökonomische und soziale Aufstieg der Seldner beeinflusste zudem die arbeitswirtschaftliche Verflechtung von Bauern und Seldnern. Ursprünglich benötigte der Bauer die Tagelohndienste des Seldners in Zeiten arbeitsmäßiger Spitzenbelastung. Umgekehrt war der Seldner von der Gespannhilfe des Bauern abhängig, soweit er über ein dementsprechend großes Stück Land verfügte. Die Abhängigkeit der Seldner von den Bauern lockerte sich in dem Umfang, in dem die Seldner sich Pflug und Gespann selbst leisten konnten. Die Bauern waren dagegen weiterhin auf die Hilfe der Seldner angewiesen.

Obwohl sich die Unterschiede zwischen Bauern und Seldnern nivellierten, dominierte die bäuerliche Schicht die dörfliche Hierarchie immer noch. Zwar ist im 16. Jahrhundert in Ostschwaben beispielsweise von einer relativ gleichwertigen Verteilung der Nutzungsanteile an der Allmende an Bauern und Seldner auszugehen. In vereinzelten Fällen wurde jedoch noch zu diesem Zeitpunkt den Bauern ein größeres Stück zugeschlagen als den Seldnern. Auch um die Holznutzung des Gemeindewaldes zogen sich zum Teil bis ins 19. Jahrhundert hinein Konflikte. Die Unterschiede der Holzzuweisung zwischen Bauern und Seldnern konnten hier zwischen einem Verhältnis von 2:1 bis 3:1 liegen. Die Unterschiede in der Verteilung der Allmende sind auf die ursprünglich unterschiedliche Rechtsstellung von Bauern und Seldnern in der Gemeinde zurückzuführen. Die Seldner verfügten erst seit dem 14. Jahrhundert aufgrund der an der Selde haftenden Gemeindegerechtigkeit auch über das Recht, die Allmende nutzen zu dürfen. Mit der Gemeindegerechtigkeit verknüpfte sich zudem ein aktives und oft auch ein passives Wahlrecht für die Ämter des Bürgermeisters, des Vierers, des Heiligenpflegers und des Untergängers, so dass Bauern und Seldner gemeinsam alle Belange der Gemeinde regelten.

Die nicht-bäuerliche Schicht

Eine schichtenübergreifende Nivellierung der Unterschiede fand in der nicht-bäuerlichen Schicht nicht statt. Die Häusler, Beiwohner, Inwohner, Inhäuser, Mieter und Gnadenhäusler und das unverheiratete Gesinde verfügten aufgrund der fehlenden Gemeindegerechtigkeit weder über Rechte an der Allmende noch waren sie in irgendeiner Weise an der Dorfgemeinde beteiligt. Da nämlich jede Hausstelle mit der Gemeindegerechtigkeit zu versehen war, die Angehörigen dieser sozial am niedrigsten stehenden Schicht aber bis zum 15. Jahrhundert über kein Haus verfügen durften, waren sie von den genannten Rechten ausgeschlossen. Ihnen blieb nur das Wohnen in Pacht oder in Miete, wofür sie teilweise erhebliche Zahlungen an die Gemeinde oder an die Grundherrschaft leisten mussten. Erst mit dem raschen Bevölkerungswachstum des 18. Jahrhunderts änderte sich das Verbot des Hausbesitzes, nicht aber der Ausschluss von der Gemeindegerechtigkeit. Der Zugang zur Allmende und zur Gemeinde war ihnen damit weiterhin bis fast zum Ende des 18. Jahrhunderts verschlossen.

Zwar gab es den Typus des Beiwohners auch noch im 17. und 18. Jahrhundert, doch setzten sich nun die Häusler bzw. Gnaden-, Neu- oder Leerhäusler durch. Sie durften meist auf gemeindeeigenem oder von der Herrschaft zugewiesenem Besitz ein Haus errichten, das allerdings in der Mehrzahl der Fälle ohne weiteren Grund zur agrarischen Nutzung ausgestattet war. Die besonders prekäre wirtschaftliche Lage zwang sie zu Tagelohnarbeiten, zur Wanderarbeit und zu gewerblichen Tätigkeiten, so dass in ihnen ein Teil derjenigen Schichten zu vermuten ist, welche die gewerbliche Verdichtung einer Region trugen.

Das dörfliche Sozialgefüge

Versucht man zusammenfassend ein Bild des frühneuzeitlichen ostschwäbischen Dorfes zu zeichnen, ist vor allem die Komplexität des dörflichen Sozialgefüges bemerkenswert, das "den nostalgischen Vorstellungen von dörflicher Gemeinschaft" entgegensteht. Auch wenn sich die rechtliche Stellung von bäuerlicher und unterbäuerlicher Schicht bis spätestens Ende des 16. Jahrhunderts in einigen Punkten angenähert hatte, war der soziale Unterschied noch beträchtlich. Da die Bevölkerungsverluste des Dreißigjährigen Krieges bereits bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts wieder ausgeglichen waren, die absolute Zahl der Bauern sich über die Jahrhunderte aber kaum verändert hatte, ging die Bevölkerungszunahme auf das Konto der unterbäuerlichen und nicht-bäuerlichen Schichten.

Die Umkehrung des dörflichen Sozialgefüges ist auch deutlich an der Siedlungsstruktur ablesbar. So überstieg die Zahl der Selden die vollbäuerlichen Höfe zum Teil um das Sechsfache. Nicht mehr die Vollbauern bestimmten demnach das Bild des Dorfes, sondern die Unterschichtenangehörigen. Da die agrarischen Ressourcen aufgrund des Bevölkerungswachstums vor allem für die Unterschicht knapper wurden und sie zugleich von agrarischen Krisen und Konjunkturen weit abhängiger war als die bäuerliche Schicht, wuchs das Konfliktpotential zwischen bäuerlicher und unterbäuerlicher Schicht um diese Ressource. Dies wurde allerdings durch die gewerbliche Durchdringung des flachen Landes seit der Frühen Neuzeit zumindest entschärft. Die Unterschichten stellten prinzipiell ein erheblich dynamisches Element im Wandel der ländlichen Gesellschaft im Laufe der Frühen Neuzeit dar und stehen in deutlichem Kontrast zur "Vorstellung von der Stabilität ländlicher Gesellschaften."

Literatur

  • Hermann Grees, Das Seldnertum im östlichen Schwaben und sein Einfluß auf die Entwicklung der ländlichen Siedlungen, in: Karl Heinz Schröder (Hg.), Studien zur südwestdeutschen Landeskunde. Festschrift für Ulrich Huttenlocher anläßlich seines 70. Geburtstags, Bad Godesberg 1963, 104-150.
  • Hermann Grees, Ländliche Sozialstruktur, Wirtschaft und Siedlung seit dem ausgehenden Mittelalter, in: Der Stadt- und der Landkreis Ulm. Amtliche Kreisbeschreibung, Ulm 1972, 377-483.
  • Hermann Grees, Ländliche Unterschichten und ländliche Siedlung in Ostschwaben (Tübinger Geographische Studien 58), Tübingen 1975.
  • Friedrich Wilhelm Henning, Ländliche Sozialstruktur und soziale Mobilität im Mittelalter, in: Hans-Jürgen Gerhard (Hg.), Struktur und Dimension. Festschrift für Karl Heinrich Kaufhold zum 65. Geburtstag. 1. Band: Mittelalter und frühe Neuzeit (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beihefte 132), Stuttgart 1997, 195-222.
  • Rolf Kießling, Im Spannungsfeld von Land und Stadt. Zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte im Alten Reich, in: Walter Pötzl/Wolfgang Wüst (Hg.), Bobingen und seine Geschichte, Bobingen 1994, 223-251.
  • Adolf Layer/Pankraz Fried, Die Landwirtschaft, in: Max Spindler (Begr.)/Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der Bayerischen Geschichte. 3. Band, 2. Teil: Geschichte Schwabens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 3., neu bearbeitete Auflage 2001, 532-539.
  • Adolf Layer/Werner Lengger/Wolfgang Wüst, Siedlung und Bevölkerung, in: Max Spindler (Begr.)/Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der Bayerischen Geschichte. 3. Band, 2. Teil, München 1971, 435-470.
  • Josef Matzke, Sölden und Lehen (Forschungen aus dem oberen Schwaben 3), Augsburg 1960.
  • Walter Pötzl, Altes Handwerk auf dem Land, in: Walter Pötzl (Hg.), Bauern - Handwerker - Arbeiter. Beiträge zur Wirtschafts-, Sozial und Bildungsgeschichte (Der Landkreis Augsburg 4), Augsburg 2001, 58-149.
  • Anke Sczesny, Kontinuität und Wandel. Ländliches Gewerbe und ländliche Gesellschaft im Ostschwaben des 17. und 18. Jahrhunderts (Oberschwaben. Geschichte und Kultur 7), Tübingen 2002.
  • Anke Sczesny, Reicher Bauer – Armer Seldner? Erwerbsstruktur, Besitzverhältnisse und soziale Schichtung in Kirchheim zu Beginn des 17. Jahrhunderts, in: Johannes Burkhardt/Franz Karg (Hg.), Die Welt des Hans Fugger (1531-1598) (Materialien zur Geschichte der Fugger 1), Augsburg 2007, 153-164.

Quellen

  • Sarah Hadry, Die Fugger in Kirchberg und Weißenhorn. Herrschaftsverfassung und Leibeigenschaft, Konfessionalisierung und Residenzbildung (Materialien zur Geschichte der Fugger 5), Augsburg 2007. (siehe Quellenanhang: Ein Interview mit dem besitzlosen Bevölkerungsanteil des Dorfes Beuren, 1619)

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Landbevölkerung, Bauern

Empfohlene Zitierweise

Anke Sczesny, Ländliche Sozialstruktur in Schwaben (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit), publiziert am 29.11.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Ländliche_Sozialstruktur_in_Schwaben_(Spätmittelalter/Frühe_Neuzeit)> (9.10.2024)