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Stellvertretendes Generalkommando, 1914-1918/1939-1945

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Ernst Schneppenhorst (1881-1945). (Amtliches Jahrbuch des Bayerischen Landtags, München 1920)
Ludwig von Gebsattel (1857-1930), stellvertretender kommandierender General in Würzburg (Bayerische Staatsbibliothek, Fotoarchiv Hoffmann).

von Achim Fuchs

Das Generalkommando ist die oberste Kommandobehörde eines Armeekorps. In Bayern bestanden seit 1869 zwei, ab 1900 drei Generalkommandos, in München, Würzburg und Nürnberg. Stellvertretende Generalkommandos bestanden während der beiden Weltkriege als immobile Dienststellen am Sitz eines Armeekorps, solange sich die kommandierenden Generale mit ihren Korps im Feld befanden.

Die Generalkommandos bis 1914

Die bayerische Armee war seit 1869 in zwei (I: München, II: Würzburg), seit 1900 in drei (III: Nürnberg) Generalkommandos eingeteilt, die seit 1872 mit der Führung der Armeekorps betraut waren. Sie waren territorial verfasst. Ihr Sprengel war definiert durch die ihnen mittelbar unterstellten Landwehr-Bezirke, die jeweils mehrere Bezirksämter umfassten. Alle Truppen bzw. alle Garnisonen eines Korps lagen innerhalb des Korpsbezirks. Einem Generalkommando unterstellt waren außer den Truppen und Dienststellen des Korpsbezirks das jeweils direkt bei ihm angesiedelte Sanitätsamt, die Korps-Intendantur und die Korps-Zahlungsstelle.

Die stellvertretenden Generalkommandos im Ersten Weltkrieg (1914-1918)

Im Krieg von 1870/71 waren die beiden kommandierenden Generale als Korpskommandeure mobil gemacht worden, die Generalkommandos selbst aber immobil geblieben. 1914 dagegen traten die "stellvertretenden Generalkommandos des [I., II., III.] Armeekorps" als immobile Kommandobehörden ins Leben. An ihrer Spitze standen pensionierte Generale und von der Front abgelöste Korpskommandeure. Die stellvertretenden Generalkommandos unterstanden unmittelbar dem bayerischen Kriegsminister als Oberkommandierenden des Besatzungsheeres.

Mit Verordnung vom 31. Juli 1914 ging die gesamte vollziehende Gewalt auf die Militärbefehlshaber über. Dies waren die kommandierenden Generale bzw. nach deren Ausrücken ihre Stellvertreter. In der Rheinpfalz, in der nicht das bayerische Kriegszustandsgesetz galt, sondern der Belagerungszustand, waren der Kommandeur der stellvertretenden 6. Infanterie-Brigade und der Gouverneur der Festung Germersheim die Militärbefehlshaber.

Aufgabe der stellvertretenden Generalkommandos war es, Ersatz und Ergänzung (an Mannschaft) und Nachschub (an Waffen, Munition und Gerät) des Feldheeres sicherzustellen. Über die Zivilbehörden der mittleren und unteren Verwaltungsebene hatten sie zwar die Befehlsgewalt, in der Praxis aber entwickelte sich eine mehr oder weniger reibungslose Zusammenarbeit namentlich mit den Kreisregierungen. Dennoch war der Eingriff der stellvertretenden Generalkommandos in die Verwaltung massiv, insbesondere in den Bereichen öffentliche Ordnung, Sicherheit und Wirtschaft. Unter anderem waren ihnen seit 1916 angegliedert bzw. seit 1917 nachgeordnet je eine Kriegsamtstelle, dazu in der Pfalz die Kriegsamtnebenstelle Ludwigshafen.

Auflösung nach der Revolution von 1918/19

Während der Revolution von 1918 wurden die stellvertretenden Kommandierenden Generale Karl Ritter von Martini (1855-1935) in München, Albert Freiherr von Könitz (1842-1925) in Nürnberg und Ludwig von Gebsattel (1857-1930) in Würzburg von den Ereignissen überrollt. Kurzfristig übernahmen Zivilisten die Behörden:

  • in Würzburg Soldatenrat Albrecht Matthes, SPD, dort seit 12. November wieder mit Gebsattel im "Republikanischen stellvertretenden Generalkommando"
  • in Nürnberg auf Anordnung des Arbeiter- und Soldatenrates der Landtagsabgeordnete Ernst Schneppenhorst (SPD, 1881-1945), späterer Regierungsvertreter beim (stellvertretenden) Generalkommando des III. Armeekorps und Minister für militärische Angelegenheiten 1919/20, und Dr. Hermann Ewinger (geb. 1887).
  • Das (stellvertretende) Generalkommando des I. Armeekorps in München büßte zwischen dem Minister für militärische Angelegenheiten und dem Stadtkommandanten einerseits, den Soldatenräten andererseits seine Bedeutung ein und ging in der Räterepublik unter.

Wegen der Demobilmachung des Feldheeres und der Rückführung auf den Friedensfuß (10. Januar 1919) wurden die immobilen stellvertretenden Dienststellen schrittweise aufgelöst. Mobile und immobile Stellen bestanden daher kurze Zeit noch nebeneinander. Die drei Generalkommandos traten zusammen mit dem noch nicht abgewickelten Rest der bayerischen Armee am 22. August 1919 unter den Oberbefehl des Reichspräsidenten. Gleichzeitig mit der Errichtung des Reichswehrministeriums am 1. Oktober 1919 wurde jedes in ein "Abwickelungsamt des früheren Bayerischen x. Armeekorps", also des I., II. bzw. III. Armeekorps, umgewandelt. Bei Aufhebung des Kriegszustands (1. Dezember 1919) traten an die Stelle der Militärbefehlshaber der Polizeipräsident von München und die Regierungspräsidenten. Zum 1. Januar 1921 wurden die Abwicklungsämter aufgelöst.

Erneute Einrichtung im Zweiten Weltkrieg (1939-1945)

Auch mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden in der Heimat "Stellvertretende Generalkommandos" eingerichtet. Im rechtsrheinischen Bayern waren sie mit den Wehrkreisen deckungsgleich und der Stellvertretende Kommandierende General übernahm die Aufgaben des Befehlshabers im Wehrkreis. Die Stellen bestanden daher in München (VII) und Nürnberg (XIII). Linksrheinisch gab es ein "Generalkommando der Grenztruppen Saarpfalz" mit Sitz in Kaiserslautern, doch gehörte die Rheinpfalz zum Wehrkreis XII (Wiesbaden). Die Befugnis des "Stellvertretenden Kommandierenden Generals/Wehrbereichsbefehlshabers" beschränkte sich auf das Militärische einschließlich Verwaltung der Kriegsgefangenenlager. Er besaß keine vollziehende Gewalt in der Zivilverwaltung. Seine Befugnis wurde durch rivalisierende Stellen (Reichsverteidigungskommissar, Höherer SS- und Polizeiführer) vielfach infrage gestellt.

Im Verlauf des Krieges wurde die Bindung der mobil gemachten Generalkommandos an den Wehrkreis immer brüchiger, zumal es zahlreiche Neu- und Wiederaufstellungen gab (Januar 1945: 77 Generalkommandos; "VII" und "XIII" waren 1944 zerschlagen und aufgelöst worden und wurden 1944 bzw. Januar 1945 neu aufgestellt). Die Stellvertretenden Generalkommandos verloren mit der Eroberung ihres Sprengels ihre Funktion. Beim Angriff auf Nürnberg verlegte der Stellvertretende Kommandierende General Karl Weisenberger (1890-1952) Mitte April in das Kloster Ensdorf südlich Ambergs. Die Reste des XIII. Korps ergaben sich Ende April auf dem Lechfeld. Generalleutnant Heinrich Greiner (1895-1977), bis zum 6. Mai 1945 Kommandant im Wehrkreis VII, verlegte nach Kempfenhausen am Starnberger See. Das VII. Korps kapitulierte in Schlesien.

Literatur

  • Gerhard Heyl, Militärwesen, in: Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der bayerischen Ämter Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983, 382-384, 392-393.
  • Joachim Brückner, Kriegsende in Bayern 1945. Kämpfe zwischen Donau und Alpen (Einzelschriften zur militärischen Geschichte des Zweiten Weltkrieges 30), Freiburg im Breisgau 1987.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Achim Fuchs, Stellvertretendes Generalkommando, 1914-1918/1939-1945, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Stellvertretendes Generalkommando, 1914-1918/1939-1945> (19.03.2024)