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Münchener Ministerpräsidentenkonferenzen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Isabella Munz

Rede von Heinrich Lübke (CDU, 1894-1972, Landwirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen 1947-1953) auf der ersten Münchener Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Juni 1947 zur katastrophalen Ernährungslage. Im Vordergrund Vertreter der bayerischen Staatsregierung (v. li.): Wilhelm Hoegner (SPD, 1887-1980, Justizminister 1946-1947), Hans Ehard (CSU, 1887-1980, Ministerpräsident 1946-1954, 1960-1962), Anton Pfeiffer (CSU, 1888-1957, Leiter der Staatskanzlei 1946-1950). (© Süddeutsche Zeitung Photo)

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist der institutionelle Zusammenschluss der Regierungschefs der Länder der Bundesrepublik Deutschland, jedoch kein von der Verfassung vorgesehenes Organ und nicht gesetzgeberisch tätig. Es ist ähnlich der Kultusministerkonferenz (KMK) ein Forum zum Austausch und zur Abstimmung der Regierungschefs der deutschen Länder. Die Institution der Ministerpräsidentenkonferenz geht zurück auf die Zeit vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die erste Konferenz fand im Juni 1947 in München statt, eine weitere 1948 in Koblenz (Rheinland-Pfalz). Auf dieser beschlossen die Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen die Einsetzung eines Parlamentarischen Rates, der die verfassungsrechtlichen Grundlagen für einen demokratischen Neuanfang in Deutschland erarbeiten sollte. Seit 1954 kommen die Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik in regelmäßigen Abständen zu solchen Konferenzen zusammen. Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt in festgelegter Reihenfolge unter den Ministerpräsidenten. Bis 2003 fanden unter bayerischem Vorsitz sechs, berücksichtigt man die Ministerpräsidentenkonferenz von 1947 sieben Ministerpräsidentenkonferenzen in München statt.

Charakter und Wesenszüge der Ministerpräsidentenkonferenz

Die Ministerpräsidentenkonferenz ist der institutionelle Zusammenschluss der Regierungschefs der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz zum Bundesrat 1949 handelt es sich hierbei um kein Verfassungsorgan, sondern als "Gremium der Selbstkoordination" (Martens, Ministerpräsidentenkonferenzen, 22) um ein freiwilliges Koordinierungs- und Kooperationsinstrument der Länder. Es bildet das Forum zur Abstimmung der Länderinteressen gegenüber dem Bund und ist Ausdruck des föderalen Selbstverständnisses der Länder.

Gleichzeitig bezeichnet der Begriff die Zusammenkünfte der Regierungschefs selbst. Als eine Form der länderübergreifenden Zusammenarbeit hatten sich diese bereits vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Sie finden in ihrer heutigen Gestalt seit 1954 regelmäßig etwa alle drei Monate unter einem festgelegten, turnusmäßig wechselnden Vorsitz statt. Neben eintägigen Besprechungen in der Landesvertretung des jeweiligen Vorsitzlandes in der Bundeshauptstadt findet meist im Herbst zum Ende des Geschäftsjahres eine zwei- bis dreitägige Jahreskonferenz in der Landeshauptstadt des künftigen Vorsitzlandes statt, die sich durch eine umfangreichere Tagesordnung und ein repräsentatives Rahmenprogramm auszeichnet.

Die Ministerpräsidentenkonferenz behandelt Themen, die in die ausschließliche Länderzuständigkeit fallen und bei denen eine Zuständigkeit des Bundes nach dem Grundgesetz (GG) nicht besteht oder nicht notwendigerweise wahrgenommen werden muss. Vereinbarungen werden in Form von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern bzw. mit dem Bund getroffen. Regelmäßig thematisiert werden Fragen im Bereich der Rundfunk-, der Kultur- und Bildungs-, der Finanz- und der Europapolitik sowie das Verhältnis der Länder zum Bund.

Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. bis 6. Februar 1954

Neben dem eigentlichen Arbeitstreffen sind informelle Gespräche Bestandteil der Ministerpräsidentenkonferenzen. Im Bild zu sehen sind (v.li.) Karl Arnold (CDU, 1901-1958, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen 1947-1956), Hans Ehard (CSU, 1887-1980, Ministerpräsident 1946-1954, 1960-1962) und Georg August Zinn (SPD, 1901-1976, Ministerpräsident von Hessen 1950-1969) beim Chrysanthemenball in Deutschen Theater in München, den die Ministerpräsidenten im Rahmen der 1954 in München tagenden Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) besuchten. (© dpa/Süddeutsche Zeitung Photo)

Nachdem mit Konstituierung des Bundesrats die Ministerpräsidentenkonferenzen zunächst an Bedeutung verloren hatten, führten Kontroversen mit dem Bund in Fragen der Finanz- und Außenpolitik zu deren Wiederaufnahme auf Initiative der Länder.

In Anknüpfung an den "Nimbus der Konferenz von 1947" (Gelberg, Hans Ehard, 504) und den föderalistischen Führungsanspruch Bayerns tagten die westdeutschen Ministerpräsidenten auf Einladung von Hans Ehard (CSU, 1887-1980, Ministerpräsident 1946-1954, 1960-1962) am 5. und 6. Februar 1954 in der bayerischen Landeshauptstadt.

Erklärtes Ziel war die Behandlung von Angelegenheiten im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder, deren einheitliche Regelung wünschenswert erschien. Ausdrücklich nicht berührt werden sollten Themen, deren Behandlung dem Bundesrat oblag. Gleichzeitig sollte auf diese Weise die Leistungsfähigkeit des Föderalismus bewiesen werden, da gerade die fehlende Koordinierung der Länderkompetenzen als Argument gegen diesen verwendet wurde.

Mit Ausnahme von Friedrich Wilhelm Lübke (CDU, 1887-1954, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein 1951-1954), der zunächst um eine Verschiebung der Konferenz gebeten hatte, dann jedoch aufgrund einer Erkrankung nicht teilnehmen konnte, waren sämtliche Regierungschefs der übrigen acht Länder und Berlins – ohne einen Vertreter des Saarlands, das erst 1957 an die Bundesrepublik Deutschland rückgegliedert wurde – anwesend. Darüber hinaus waren jeweils zwei weitere Mitarbeiter der Staats- bzw. Senatskanzlei bzw. der Landesbevollmächtigte beim Bund an den Beratungen beteiligt. Neben den Sitzungen in der damaligen Staatskanzlei in der ehemaligen preußischen Gesandtschaft in München (Schackgalerie) standen unter anderem ein Theaterbesuch sowie ein Staatsempfang im Prinz-Carl-Palais und ein in der Öffentlichkeit umstrittener Großer Zapfenstreich der Bayerischen Bereitschaftspolizei auf dem Programm.

Behandelt wurden Fragen des Schul- und Erziehungswesens, Rundfunkfragen, Fragen der demokratischen Erziehung in den Ländern, insbesondere der Einrichtung von Landeszentralen für Heimatdienst sowie allgemeine Fragen des Verfassungsschutzes.

Obgleich die Ministerpräsidentenkonferenz in der öffentlichen Berichterstattung im Schatten der gleichzeitig stattfindenden Außenministerkonferenz in Berlin stand und sich dem Vorwurf ausgesetzt sah, ein Affront gegen den Bund zu sein, wurde ihr ein harmonischer Verlauf bescheinigt, was auch der Verhandlungsführung Ehards zugeschrieben wurde. Als wesentliches Ergebnis wurde die Ministerpräsidentenkonferenz auf einstimmigen Beschluss zu einer regelmäßigen Einrichtung, um Belange der Länder im föderalistischen Sinn zu regeln.

Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. bis 20. Oktober 1965

Anlässlich der turnusmäßigen Übernahme des Vorsitzes durch Alfons Goppel (CSU, 1905-1991, Ministerpräsident 1962-1978) versammelten sich die Regierungschefs zu ihrer regelmäßig stattfindenden Jahreskonferenz vom 18. bis 20. Oktober 1965 in München. Entgegen dem in späteren Jahren begrenzten Teilnehmerkreis nahmen neben den elf Ministerpräsidenten bzw. Regierenden Bürgermeistern weitere Kabinetts- bzw. Senatsmitglieder sowie Ministerialbeamte der Länder teil. Zum Tagesordnungspunkt "Errichtung eines Deutschen Bildungsrates" war der Präsident der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Wilhelm Hahn (CDU, 1909-1996, Präsident der Kultusministerkonferenz 1965-1966), anwesend.

Gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in Hamburg 1964, nur wenige herausragende Themen auf die Tagesordnung der Jahreskonferenzen zu setzen, während weitere Verhandlungsgegenstände in den Arbeitsbesprechungen der Ministerpräsidenten behandelt werden sollten, umfasste die Tagesordnung, die anhand der Anregungen der Länder zusammengestellt wurde, 14 Punkte.

Die wesentlichen, in der Presseberichterstattung veröffentlichten Themen der Beratungen waren unter anderem der Beitritt des Bundes zum Verwaltungsabkommen über die Gründung und Finanzierung wissenschaftlicher Hochschulen, die Zusammensetzung des Deutschen Bildungsrats sowie der Zuschussbedarf der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft (MPG). Daneben wurden die Anhebung des Förderungsmessbetrages für die Studienförderung nach dem "Honnefer Modell", die Abstimmung der Besoldungspolitik in den Ländern sowie die finanzielle Lage des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) erörtert.

In der abschließenden Pressekonferenz betonte Goppel den Erfolg der Konferenz. Sie habe bewiesen, dass die Länder in der Lage seien, ihnen übertragene Aufgaben im Sinne des Föderalismus zu lösen und zentrale Regelungen daher unnötig seien.

Ministerpräsidentenkonferenz vom 27. bis 29. Oktober 1976

Vom 27. bis 29. Oktober 1976 fand das Herbsttreffen der Ministerpräsidenten auf Einladung Goppels statt. Mit Ausnahme von Hans Koschnick (SPD, 1929-2016, Bremer Bürgermeister 1967-1985) und Ernst Albrecht (CDU, 1930-2014, Ministerpräsident von Niedersachsen 1976-1990), die aufgrund von Auslandsaufenthalten nicht an der Konferenz teilnahmen, sowie Franz-Josef Röder (CDU, 1909-1979, Ministerpräsident des Saarlandes 1959-1979), der ursprünglich angekündigt, dann aber aus nicht näher bezeichneten Gründen verhindert war, waren sämtliche Regierungschefs sowie weitere Kabinetts- bzw. Senatsmitglieder und Ministerialbeamte anwesend.

Die Tagesordnung umfasste 24 Punkte, die bereits in einer vorhergehenden Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien festgelegt worden war. Vor der Behandlung der Themen in offizieller Runde verzeichnete das Konferenzprogramm diesmal explizit eine weitere Besprechung der Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie separate Vorgespräche der Regierungschefs nach Parteizugehörigkeit.

Themen der Konferenz waren unter anderem die Forschungs- und Filmförderung, die Förderung der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), besoldungsrechtliche Fragen, die Umsatzsteuerverhandlungen zwischen Bund und Ländern sowie Fragen des Asylrechts. Bei den Tagesordnungspunkten "Bevölkerungsentwicklung" und "Stand und Bedeutung der zivilen Verteidigung" war es bereits im Vorfeld zu Unstimmigkeiten zwischen Heinz Kühn (SPD, 1912-1992, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen 1966-1978) und Goppel gekommen. Nachdem Kühn deren Behandlung aufgrund der gesamtstaatlichen Bedeutung in die Verantwortung des Bundes verwies, erwiderte Goppel, dass gerade Belange von gesamtstaatlicher Bedeutung, zumal sie die Länderinteressen unmittelbar berührten, in diesem Gremium besprochen werden müssten.

Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. bis 23. Oktober 1987

Mit der erklärten Zielsetzung der weiteren Stärkung des Föderalismus eröffnete Franz Josef Strauß (CSU, 1915-1988, Ministerpräsident 1978-1988) 40 Jahre nach der ersten Münchner Konferenz das von 21. bis 23. Oktober stattfindende Jahrestreffen der Regierungschefs.

Dominierend in der Presseberichterstattung waren die aktuelle Situation in der Stahlindustrie und der Steinkohle, der Jahrhundertvertrag für die Landwirtschaft sowie der Föderalismus in der Europäischen Gemeinschaft (EG). Weitere Themen waren die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern in kulturellen Fragen, die Beteiligung der Länder bei Abkommen mit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und die Errichtung des Deutschen Historischen Museums (DHM) in West-Berlin.

Während die Konferenz einen einstimmigen Beschluss hinsichtlich der Berücksichtigung der von der Stahlkrise besonders betroffenen deutschen Regionen in den Programmen der EG erzielen konnte, kam ein solcher bezüglich der Steinkohleindustrie nicht zustande. Obgleich lediglich Nordrhein-Westfalen und das Saarland als kohlefördernde Länder direkt betroffen waren, scheiterte eine Einigung aufgrund parteipolitischer Differenzen zwischen den Regierungschefs hinsichtlich der künftigen Bedeutung der Kernenergie.

Einigkeit herrschte jedoch über die Grundsätze für den Föderalismus in der EG, die in "10 Münchner Thesen zur Europapolitik" festgehalten wurden.

Ministerpräsidentenkonferenz vom 20. bis 21. Dezember 1990

Die Teilnehmer der ersten gesamtdeutschen Ministerpräsidentenkonferenz in München. Die Aufnahme entstand in der Grünen Galerie der Münchner Residenz. (© dpa/Süddeutsche Zeitung Photo)

Zur ersten gesamtdeutschen Ministerpräsidentenkonferenz seit 1947 versammelten sich am 20. und 21. Dezember 1990 die Regierungschefs auf Einladung von Max Streibl (CSU, 1932-1998, Ministerpräsident 1988-1993) in München. Die einzige Ausnahme bildete der sich im Urlaub befindende Oskar Lafontaine (SPD, geb. 1943, Ministerpräsident des Saarlandes 1985-1998), der sich vertreten ließ. Den turnusmäßigen Vorsitz führte Gerhard Schröder (SPD, geb. 1944, Ministerpräsident von Niedersachsen 1990-1998, Bundeskanzler 1998-2005). Weiterer zeitweiliger Gast in München war der Präsident der EG-Kommission Jacques Delors (geb. 1925, Präsident der EG-Kommission 1985-1995).

Zu Gast waren (im Bild v.li.):

  • Josef Duchač (CDU, geb. 1938, Ministerpräsident von Thüringen 1990-1992),
  • Walter Momper (SPD, geb. 1945, Regierender Bürgermeister von Berlin 1989-1991),
  • Carl-Ludwig Wagner (CDU, 1930-2012, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz 1988-1991),
  • Walter Wallmann (CDU, 1932-2013, Ministerpräsident von Hessen 1987-1991),
  • Johannes Rau (SPD, 1931-2006, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen 1978-1998),
  • Klaus Wedemeier (SPD, geb. 1944, Präsident des Senats von Bremen 1985-1995),
  • Gerhard Schröder (SPD, geb. 1944, Ministerpräsident von Niedersachsen 1990-1998),
  • Björn Engholm (SPD, geb. 1939, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein 1988-1993),
  • Max Streibl (CSU, 1932-1998, Ministerpräsident 1988-1993),
  • Henning Voscherau (SPD, 1941-2016, Erster Bürgermeister von Hamburg 1988-1997),
  • Alfred Gomolka (CDU, geb. 1942, Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern 1990-1992),
  • Kurt Biedenkopf (CDU, geb. 1930, Ministerpräsident von Sachsen 1990-2002),
  • Gerd Gies (CDU, geb. 1943, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt 1990-1991),
  • Tino Schwierzina (SPD, 1927-2003, Bürgermeister von Ost-Berlin 1990-1991).

In Erinnerung an die letzte gesamtdeutsche Konferenz 1947 tagte die offizielle Runde im historischen Sitzungssaal des bayerischen Wirtschaftsministeriums, wo Streibl auch eine Gedenktafel enthüllte.

Ursprünglich stand der Föderalismus in Deutschland und in Europa als Hauptthema auf der Tagesordnung, was schließlich in die "Münchner Erklärung" der Ministerpräsidenten Eingang fand. Nachdem es bereits im Vorfeld der Konferenz zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Beteiligung der westdeutschen Länder an der Finanzierung der deutschen Einheit gekommen war, wurde daraufhin das Tagungsprogramm geändert. Im Laufe der Beratungen erzielten die Regierungschefs schließlich Einigkeit darüber, das Problem mit der Bundesregierung zu erörtern.

Trotz der öffentlich gewordenen Differenzen unterstrichen die Ministerpräsidenten die parteiübergreifende und an den gemeinsamen Länderinteressen ausgerichtete gute Zusammenarbeit und werteten die Konferenz als Erfolg für die Stärkung der Länder.

Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. bis 14. November 2003

Die bislang letzte Ministerpräsidentenkonferenz in München (Stand: 2018) fand vom 13. bis 14. November 2003 auf Einladung von Edmund Stoiber (CSU, geb. 1941, Ministerpräsident 1993-2007) statt. Mit Ausnahme von Matthias Platzeck (SPD, geb. 1953, Ministerpräsident von Brandenburg 2002-2013), der aufgrund seiner Teilnahme an einer Sitzung des Vermittlungsausschusses des Bundesrats am 13. November nicht anwesend war, nahmen sämtliche Regierungschefs selbst teil.

Dominierendes Thema in der anschließenden Presseberichterstattung war die Erhöhung der Rundfunkgebühr. Ein von den Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, Peer Steinbrück (SPD, geb. 1947, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen 2002-2005) und Georg Milbradt (CDU, geb. 1945, Ministerpräsident von Sachsen 2002-2008) gemeinsam eingebrachter Vorschlag, der Einsparungen bei den Rundfunksendern vor eine geplante Gebührenerhöhung stellte, fand keine Zustimmung seitens der SPD-regierten Länder, während wiederum die Gebührenerhöhung auf Widerstand bei den unionsgeführten Ländern stieß. Unter Verweis der strittigen Empfehlung an die Rundfunkkommission wurde die Streitfrage zurückgestellt. Zudem befasste man sich mit einer bundesweit einheitlichen Regelung des Glückspiel- und Lotteriewesens, dem umstrittenen Vorziehen der Steuerreform, der Vereinfachung des Steuersystems, der EU-Politik sowie der Föderalismusreform.

Resümee

Als erste Ministerpräsidentenkonferenz neueren Stils stand insbesondere diejenige von 1954 im Fokus der Presseberichterstattung. Im Gegensatz zu den später in München stattfindenden Treffen erfuhr nicht nur diese Konferenz an sich eine ungleich größere Aufmerksamkeit, sondern der ihr beigemessene Anspruch stieß auch auf Kritik. Dem Vorwurf, eine gegen den Bund gerichtete Zusammenkunft in Konkurrenz zum Bundesrat zu sein, stand dabei nicht zuletzt die durchweg positive Beurteilung der Konferenz seitens der Teilnehmer gegenüber. Durch die Etablierung der Ministerpräsidentenkonferenzen als regelmäßige Einrichtung fand schon das Münchner Treffen von 1965 in der Presseberichterstattung deutlich geringere öffentliche Beachtung. Gleichzeitig rückten durch die gezielte Information über Beschlüsse und für die Öffentlichkeit interessante Beratungsgegenstände zunehmend die während der Konferenzen behandelten Sachthemen in den Vordergrund - insbesondere solche, die zu Meinungsverschiedenheiten unter den Ländern führten, wie beispielsweise die Kohlepolitik (1987), die Beteiligung der Länder an der Finanzierung der Deutschen Einheit (1990) sowie Rundfunkfragen (2003). Aber auch Konflikte mit dem Bund, etwa in Fragen der Finanz- und Europapolitik, fanden hier ihren Niederschlag. Zu den Streitthemen zählten beispielsweise die anstehenden Verhandlungen zur Neuverteilung der Umsatzsteuer (1976), die Wahrung des Föderalismus in der Europäischen Gemeinschaft (1987) oder die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung der deutschen Einheit (1990).

Literatur

  • Karl-Ulrich Gelberg, Hans Ehard. Die föderalistische Politik des bayerischen Ministerpräsidenten 1946-1954 (Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte 18), Düsseldorf 1992.
  • Claus Leusser, Ministerpräsidentenkonferenzen seit 1945, in: Hanns Seidel (Hg.), Festschrift zum 70. Geburtstag von Dr. Hans Ehard, München 1969, 60-84.
  • Rolf Martens, Die Ministerpräsidentenkonferenzen (Spektrum Politikwissenschaften 24), Würzburg 2003.
  • Franziska Scherer, Zusammenarbeit im Bundesstaat seit 1871. Die Ministerpräsidentenkonferenz von den Ursprüngen bis heute (Ius Vivens 23), Berlin 2009.
  • Georg August Zinn, Die Ministerpräsidenten-Konferenz. Ein Element bundesstaatlicher Kooperation, in: Horst Ehmke/Carlo Schmid/Hans Scharoun (Hg.), Festschrift für Adolf Arndt zum 65. Geburtstag, Frankfurt am Main 1969, 479-497.

Quellen

  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Akten der Staatskanzlei StK 11947-11950, 11979-11983, 15521-15528, StK Bayerischer Senat 7209.
  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Staatskanzlei Presseausschnittsammlung.
  • Dokumentation Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. bis zum 23. Oktober 1987 in München, hg. von der Gemeinsamen Informationsberatungsstelle der Bayerischen Staatsregierung, München 1987.


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Empfohlene Zitierweise

Isabella Munz, Münchener Ministerpräsidentenkonferenzen, publiziert am 26.11.2018; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Münchener_Ministerpräsidentenkonferenzen (19.03.2024)