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Hungerkosterlass (30. November 1942)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Hans-Ludwig Siemen

In Folge des Hungerkosterlasses des Bayerischen Innenministeriums vom 30. November 1942 wurden in bayerischen psychiatrischen Anstalten spezielle Stationen und Abteilungen eingerichtet, auf denen ausgewählte Bewohner absichtlich durch Hungerkost (mangelnde Ernährung) und häufig durch zusätzliche Medikamentengabe getötet wurden. Dieses Vorgehen war Teil der nationalsozialistischen Vernichtungsaktionen von psychisch kranken Menschen, denen in Bayern mindestens 15.000 Menschen zum Opfer fielen. Die führende und legitimierende Rolle eines Ministeriums in den regionalen Vernichtungsmaßnahmen ist eine bayerische Besonderheit.

Ausgangslage

Dr. Walter Schultze (NSDAP, 1894–1979), Leiter der Abteilung Gesundheitswesen im Innenministerium. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv Hoffmann, hoff-3551)

Das psychiatrische Anstaltswesen stand mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 im Fokus der nationalsozialistischen Sozialpolitik. Durch eine drastische Senkung der Verpflegungskostensätze ab dem 1. April 1934 wurden die Lebensverhältnisse der Anstaltsbewohner so stark eingeschränkt, dass die Sterblichkeit bereits vor 1939 stark anstieg. Die mit Kriegsbeginn 1939 einsetzende Vernichtungsaktion gegen psychisch kranke und geistig behinderte Menschen („Aktion T-4“) wurde im August 1941 eingestellt, nachdem mehr als 70.000 Menschen in speziellen Tötungsanstalten vergast worden waren. Im Anschluss daran setzten sich die Vernichtungsaktionen gegen Psychiatriepatienten dezentral fort - in Bayern unter anderem durch den Hungerkosterlass vom 30. November 1942.

Schon seit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 1939 waren die bayerischen psychiatrischen Anstalten suzkzessiv überbelegt. Die meisten karitativen Anstalten waren aufgelöst und deren Bewohner, soweit sie nicht durch die „Aktion T-4“ getötet worden waren, in die verbliebenen psychiatrischen Anstalten verlegt worden. Insgesamt war das deutsche Gesundheitswesen nicht auf den lang andauernden Krieg vorbereitet, deshalb wurden psychiatrische Anstalten vor allem im Norden und Westen Deutschlands geräumt, um an deren Stelle Ausweichkrankenhäuser einzurichten. Da Bayern zu diesem Zeitpunkt vom unmittelbaren Kriegsgeschehen weitgehend verschont geblieben war, wurden viele hundert Patienten aus den dortigen psychiatrischen Anstalten und Pflegeheimen in bayerische Anstalten verlegt, um in Essen, Dortmund, Düsseldorf (alle Nordrhein-Westfalen), Hamburg und anderen Städten Krankenhausbetten für verwundete Soldaten und die durch den Luftkrieg verletzten Menschen bereit zu stellen.

Die Verlegung zusätzlicher Patienten in die Anstalten und Pflegeheime verursachte eine Überbelegung. Durch die Enge hatte sich eine tödliche Ausgrenzungsdynamik entwickelt, in deren Folge die arbeits- und therapiefähigen Patienten nicht nur bessere Unterkünfte erhielten, sondern auch besser verköstigt und eingekleidet wurden. Die bettlägerigen, arbeitsunfähigen, störenden oder unruhigen Patienten erhielten hingegen weniger und schlechte Nahrung, dürftige Kleidung, wurden auf engem Raum in unzumutbarer Weise, z. B. auf Strohlagern, zusammengedrängt und es wurde ihnen die nötige Pflege und Zuwendung versagt. Die Konsequenz dieser selektiven Vernachlässigung war, dass sich die Sterblichkeit in den Anstalten, die bereits vor Kriegsausbruch von 3,4 % auf 5,1 % 1939 gestiegen war, bis 1942 auf fast 11 % erhöhte.

Verabschiedung des bayerischen Hungerkosterlasses

Hungerkosterlass des Bayerischen Innenministeriums, 30.11.1942. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

In dieser für viele Anstaltsbewohner prekären Lebenssituation wurde der bayerische Hungerkosterlass verabschiedet: Auf Einladung des Leiters der Abteilung Gesundheitswesen im Innenministerium, Dr. Walter Schultze (NSDAP, 1894–1979), einem engagierten Verfechter der rassistisch orientierten eugenischen Ideologie und Organisator der Vernichtungsaktion T-4 in Bayern, versammelten sich am 17. November 1942 die Direktoren der bayerischen Heil- und Pflegeanstalten in München. Thema war die Ernährungssituation in den psychiatrischen Anstalten. Valentin Faltlhauser (1876–1961), Direktor der psychiatrischen Anstalt in Kaufbeuren-Irsee (Lkr. Ostallgäu) und seit Mitte der Weimarer Republik bedeutender Anstaltspsychiater, der ein engagierter Befürworter des Zwangssterilisationsgesetzes war und als Gutachter während der ersten Vernichtungsaktion T-4 fungiert hatte, referierte über seine Erfahrungen bei der Verabreichung von Hungerkost in seiner Einrichtung. Anschließend wurde festgelegt, nur noch den arbeitsfähigen Patienten eine vollwertige Kost zu gewähren. Die arbeitsunfähigen und die vermeintlich nicht mehr therapierbaren Patienten sollten eine fett- und fleischlose Kost mit wenig Kohlehydraten erhalten, an der sie nach einigen Wochen zugrunde gehen würden. Im Nachgang dieser Besprechung verfügte das Innenministerium am 30. November 1942 den bayerischen Hungerkosterlass: „Es wird daher angeordnet, dass mit sofortiger Wirkung … diejenigen Insassen der Heil- und Pflegeanstalten, die nutzbringende Arbeit leisten oder in therapeutischer Behandlung stehen, ferner die noch bildungsfähigen Kinder, die Kriegsbeschädigten und die an Alterspsychose Leidenden zu Lasten der übrigen Insassen besser verpflegt werden“.

In Folge des Hungerkosterlasses wurden in den Anstalten Eglfing-Haar (Lkr. München), Kaufbeuren-Irsee, Erlangen, Ansbach, Klingenmünster (Rheinland-Pfalz) und Mainkofen (Lkr. Deggendorf) spezielle Abteilungen und Häuser eingerichtet und Patienten gezielt durch Hunger ermordet. Für die Anstalt Regensburg muss ebenfalls von einer Umsetzung des Hungerkosterlasses ausgegangen werden, da die Sterblichkeit seit Ende 1942 sehr hoch gewesen ist, auch wenn sich hier die Einrichtung spezieller Hungerstationen nicht nachweisen lässt. Genaue Zahlen, wie viele Menschen in den einzelnen Anstalten unter Anwendung des Hungerkosterlasses getötet wurden, lassen sich nicht erheben. Nur aus Eglfing-Haar sind Zahlen bekannt: Dort starben in den beiden 1942 eingerichteten Hungerhäusern bis Kriegsende 444 Menschen. Der Hungererlass wurde ausnahmslos in allen bayerischen Anstalten in unterschiedlicher Weise umgesetzt. Für die Anstalt Lohr (Lkr. Main-Spessart), die lange Zeit als Ausnahme galt, haben neue Forschungen ergeben, dass auch dort durch absichtsvollen Nahrungsentzug gemordet wurde.

Unter den verschiedenen Vernichtungsaktionen gegen psychisch kranke Menschen während des Nationalsozialismus war es eine bayerische Besonderheit, Patienten in den Heil- und Pflegeanstalten absichtsvoll und zentral verordnet durch sog. Hungerkost zu töten. In der Provinz Sachsen und in der Provinz Hessen-Nassau hatte ab 1939/40 eine Verschärfung der Sparpolitik zu einem starken Anstieg der Sterblichkeit geführt, wie es auch in den letzten Kriegsjahren in allen Reichsteilen durch eine Reduzierung der Ressourcen zu einer hohen Übersterblichkeit kam. Aber das bayerische Vorgehen, auf Initiative des Innenministeriums explizit eine Hungerpolitik in den psychiatrischen Anstalten anzuordnen, war einmalig.

Ziele und Auswirkungen

Gewichtsliste von Irmgard Burger, die außerhalb eines "Hungerhauses" an Nahrungsentzug und Vernachlässigung starb. (Archiv des Bezirks Oberbayern, Patientenakten 6478)
Das Beruhigungsmittel Luminal diente ab etwa 1940 zur unauffälligen Ermordung von Patientinnen und Patienten. Das sog. Luminal-Schema wurde 1940 von Hermann Paul Nitsche entwickelt. Dabei wurde den Patienten über mehrere Tage hinweg dreimal täglich eine leicht erhöhte Dosis Luminal (Phenobarbital) injiziert. In Verbindung mit der systematischen Unterernährung führte das bei den Patienten zu einer Lungenentzündung und letztlich zum Tod. Insbesondere bei Kindern wurde diese Methode eingesetzt. (Bayer AG, Bayer Archives Leverkusen)

Der bayerische Hungerkosterlass hatte letztlich drei Funktionen: Erstens legitimierte er nachträglich die bereits seit Jahren bestehende Praxis bayerischer Heil- und Pflegeanstalten, einem bestimmten Teil der Anstaltsbewohner die zum Überleben nötigen Lebensmittel zu entziehen. Zweitens konnte nun der bewusste Nahrungsentzug als ärztlich verordnetes Tötungsmittel eingesetzt werden. Und drittens war er eine dezentral gesteuerte und regional organisierte Fortsetzung der Vernichtungsaktionen gegen psychisch kranke Menschen nach dem Ende der Aktion T-4. Indem die Insassen vernachlässigt und ausgehungert wurden, oft kombiniert mit der Gabe von Medikamenten, sollte Platz geschaffen und die Versorgung gesünderer, therapie- und arbeitsfähiger Patienten erhalten werden und weitere Krankenhausbetten für Reservelazarette und Notkrankenhäuser freigemacht werden. Damit fügte man in bayerischen Anstalten der institutionell entstandenen Selektion zwischen vermeintlich heilbaren und vermeintlich unheilbaren Patienten eine bewusst gesteuerte tödliche Selektion hinzu, deren zentrales Kriterium die Arbeitsfähigkeit sein sollte. Sichtbares Zeichen dieser tödlichen Ausgrenzungsdynamik war der Anstieg der Sterblichkeit in allen bayerischen Heil- und Pflegeanstalten in den Jahren 1943 bis 1945 auf über 25 %. In den letzten zweieinhalb Kriegsjahren starben 11.000 Menschen in den bayerischen Heil- und Pflegeanstalten.

Mit dem Hungerkosterlass entfaltete sich eine grauenhafte Radikalität im Umgang mit psychisch kranken Menschen, deren Wirkung weit über die speziellen Hungerstationen hinausreichte. Es wurde nicht mehr in weit entfernten Tötungsanstalten von speziell ausgesuchtem Personal getötet. In den einzelnen Anstalten waren jetzt alle Mitarbeiter in die Tötung direkt involviert, ob als Küchenangestellte, als Verwaltungsangestellte, die sich um die Lebensmittel kümmerten, ob als Krankenpfleger oder als Ärzte – alle nahmen unmittelbar an dem für die Patienten tödlichen Geschehen teil.

Es gab aber auch Widerstand, so vom 14 Jahre alten Ernst Lossa. Lossa war ein Halbwaise aus der Minderheit der Jenischen und im Mai 1943 aus der Anstalt Kaufbeuren in die Zweiganstalt Irsee verlegt worden. Dort gab er hungernden Kranken Lebensmittel, die er zuvor gestohlen hatte und er wusste von den gezielten Ermordungen in der Anstalt. Er wurde im Beisein von Valentin Faltlhauser am 9. August 1944 durch eine Spritze ermordet. Das Schicksal von Ernst Lossa wird in dem 2016 erschienen Film „Nebel im August“ gezeigt, der auf dem gleichnamigen Buch von Robert Domes (geb. 1961) beruht.

Aufarbeitung nach 1945

Aufstellung über Zusammensetzung und Kalorien der sog. A-Kost (vollwertig) und B-Kost (verringerter Nährwert). Die kontingentierte durchschnittliche Tagesration eines Normalverbrauchers betrug vor Kriegsbeginn 1939 3.190 Kalorien und setzte sich aus 461 g Kohlehydraten, 88 g Eiweiß und 101 g Fett zusammen. (Staatsarchiv Nürnberg, Staatsanwaltschaft b. d. Landgericht Nürnberg-Fürth II, Akte 2343 II)
Filmplakat des 2015 produzierten Films "Nebel im August", in dem die Thematik des Hungerkosterlasses von 1942 behandelt wird. Aufhänger der Handlung ist die Geschichte des Ernst Lossa (1929-1944) aus Augsburg, der am 5. Mai 1943 in die Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee eingewiesen und dort am 9. August 1944 ermordet wurde. Die Handlung basiert auf dem gleichnamigen Roman von Robert Domes (geb. 1961). (Studiocanal GmbH)

Nach 1945 legte sich eine Decke des Schweigens und der Verleugnung über die Psychiatrieverbrechen der NS-Zeit. Die Verbrechen, die sich mitten in Deutschland ereignet hatten, schienen zu ungeheuerlich, um sich mit der eigenen Schuld und Scham auseinandersetzen zu können. Die grundlegenden Zweifel an der Psychiatrie als Wissenschaft und als gesellschaftlicher Institution waren wohl zu verstörend, als dass diese hätten aufgearbeitet werden können, zumal die Anstalten, in denen hunderte von Menschen getötet worden waren, weiterhin als psychiatrische Krankenhäuser fungierten und die während des Nationalsozialismus tätigen Ärzte, Schwestern und Pfleger weiterhin ihren Dienst verübten.

Als eine von wenigen hat sich Annemarie Wettley (1913–1996), Ärztin in der Erlanger Heil- und Pflegeanstalt, später der eigenen Schuld gestellt. In einem Artikel des von Werner Leibbrand (1896–1974) 1946 herausgegebenen Buches „Um die Menschenrechte der Geisteskranken“ setzte sie sich mit dieser Entmenschlichung im Umgang mit den Patienten – damals noch anonymisiert – auseinander. In ihrem „Selbstgespräch eines Anstaltsarztes“ beschrieb sie, wie sie selbst zu einer tötenden Ärztin geworden war, die sich gezwungen sah, ihren Patienten auf den Hungerstationen entgegenzutreten, von deren Verzweiflung angerührt zu werden, von deren Vorwürfen und Verwünschungen betroffen zu sein und wie sie von den Hungerödemen an Leib und Beinen abgeschreckt worden sei. Es sei ein höllisches „Inferno des Grauens“ gewesen, den Patienten beim Sterben zuzusehen, wenn diese „mit blauen Lippen und todesbang nach der Luft ringen“ (S. 18).

Es gab einzelne Prozesse wegen der Vernichtungsaktionen gegen psychisch kranke Menschen und wegen des Hungerkosterlasses in den ersten Nachkriegsjahren. Diese endeten für die Täter meist mit Freispruch oder nur geringen Strafen. So wurde Walter Schultze zwar mehrmals verurteilt, die Urteile erhielten aber niemals Rechtskraft. Auch Valentin Faltlhauser wurde verurteilt, musste die Haft wegen Haftunfähigkeit aber nie antreten und wurde 1954 begnadigt.

In den folgenden Jahrzehnten schien es, als hätte es nie einen Hungerkosterlass gegeben. Betroffene Angehörige, die sich bei den Anstalten erkundigten, ob ihre Verwandten durch Verabreichung von Hungerkost ermordet worden wären, wurden abgewiesen. Noch 1962 wurde einem Sohn, der in der Erlanger psychiatrischen Anstalt nachfragte, ob 1943 seine 37 Jahre alte Mutter wirklich eines natürlichen Todes gestorben sei, geantwortet: „In der Anstalt in Erlangen wurde keine Euthanasie durchgeführt. … Ihre Frau Mutter ist eines durchaus normalen Todes gestorben.“ Die Einträge in der Krankenakte lassen hingegen anderes vermuten: die Mutter war im September 1943 aus Eickelborn (Nordrhein-Westfalen) nach Erlangen transportiert worden und starb innerhalb weniger Wochen, obwohl sie anfangs als agil geschildert wurde. Sie habe das Bett verlassen und Essen zu stehlen versucht. Der letzte Eintrag in der Krankenakte, demzufolge die Patientin „von Tag zu Tag hinfälliger“ wurde und „nach stetig fortschreitendem allgemeinen Kräfteverfall“ starb, ist ein typischer Eintrag, um zu vertuschen, dass diese Menschen durch Hungerkost und gleichzeitige Medikamentengabe getötet worden waren. (Alle Zitate aus der Krankenakte der Patientin)

Obwohl die Tatsachen bekannt waren, dauerte es sehr lange, bis diese Ereignisse auf größeres Interesse stießen. So wurde Gerhard Schmidts (1904–1991) Untersuchung der Vorgänge in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar „Selektion in der Heilanstalt“ erst 1965 veröffentlicht – zwanzig Jahre nach deren Fertigstellung. Mit der im Auftrag des „Verbandes der Bayerischen Bezirke“ (seit 1979 Bayerischer Bezirketag) erstellten Studie zu den „Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten im Nationalsozialismus“ konnte 1999 eine erste umfassende Untersuchung auch zum Hungerkost-Erlass und dessen Wirkungen vorgelegt werden, die mittlerweile durch zahlreiche örtliche Studien fortgeführt wurde.

Literatur

  • Michael von Cranach/Hans-Ludwig Siemen (Hg.), Psychiatrie im Nationalsozialismus. Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933 und 1945, 2. Auflage München 1999.
  • Robert Domes, Nebel im August: Die Lebensgeschichte des Ernst Lossa, München 2008.
  • Gedenkbuch für die Münchner Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde, Göttingen 2018.
  • Werner Leibbrand, Um die Menschenrechte der Geisteskranken, Nürnberg 1946.
  • Philipp Rauh, Der Krieg gegen die „nutzlosen Esser“. Psychiatriepatienten als Opfer der NS-„Euthanasie“, in: Christoph Dieckmann und Babette Quinkert (Hg.), Kriegführung und Hunger 1939-1945. Zum Verhältnis von militärischen, wirtschaftlichen und politischen Interessen (Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus 30), Göttingen 2015.
  • Gerhard Schmidt, Selektion in der Heilanstalt 1939 bis 1945: Neuausgabe mit ergänzenden Texten, 2011 (Erstausgabe 1965).]
  • Hans-Ludwig Siemen, Heilen und Vernichten - sozialpsychologische Erklärungen für psychiatrisches Handeln im Nationalsozialismus. Vortrag „Erinnern für die Zukunft“, Hamburg, Ochsenzoller Nachmittag. 7. Mai 2015. (Zugriff vom 27.9.2021)
  • Hans-Ludwig Siemen, Zur Sozialpsychologie der NS-Psychiatrie-Täter, in: Psyche, Zeitschrift für Psychoanalyse 71 (2017), 399–411.
  • Michael Spieker/Stefan Sandor (Hg.), „Wir werden langsam ausgehungert“: Zur Erinnerung an den nationalsozialistischen "Hungerkosterlass", Tutzing 2015.

Quellen

Die Krankenakten der Patienten wurden teilweise aus den Kliniken in die zuständigen Archive abgegeben: So befinden sich die Akten der aus Erlangen im Staatsarchiv in Nürnberg, die Akten aus der oberbayerischen Anstalt Eglfing-Haar im Archiv des Bezirks Oberbayern, die Akten der Anstalt Kaufbeuren-Irsee werden im Historischen Archiv des Bezirkskrankenhauses Kaufbeuren aufbewahrt. Die Akten der aus anderen Teilen Deutschlands nach Bayern verlegten Patienten sind zumeist an die dortigen Anstalten und Heime zurückgegeben worden bzw. werden in den Archiven der Landschaftsverbände Rheinland bzw. Westfalen Lippe aufbewahrt.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Hans-Ludwig Siemen, Hungerkosterlass (30. November 1942), publiziert am 15.11.2021 (Aktualisierte Version 11.10.2023); in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hungerkosterlass_(30._November_1942)> (19.03.2024)