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Gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland (Würzburg, 1971-1975)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Stefan Voges

Sonderbriefmarke der Deutschen Bundespost aus dem Jahr 1972 zur Würzburger Synode mit dem Würzburger Stadtsiegel und dem Würzburger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Die erste und bislang einzige "Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" fand von 1971 bis 1975 in Würzburg statt. Nach ihrem Versammlungsort wird diese katholische Kirchenversammlung auch kurz "Würzburger Synode" genannt. Sie war ein zentrales Ereignis für die Aneignung der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) in Deutschland.

Vorgeschichte

Das Zweite Vatikanische Konzil (11. Oktober 1962 bis 8. Dezember 1965) markiert einen epochalen Umbruch in der katholischen Kirche, der sich als "innerkirchliche Erneuerung und Versöhnung mit der Moderne" (Franz Xaver Bischof) charakterisieren lässt. Im Anschluss an das Konzil war es notwendig, den auf weltkirchlicher Ebene begonnenen Wandlungsprozess in den Ortskirchen aufzunehmen und weiterzuführen. Wichtige Ereignisse in diesem Prozess waren teilkirchliche Versammlungen (Synoden) auf nationaler oder diözesaner Ebene, die in verschiedenen europäischen Ländern (Niederlande, Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Demokratische Republik, Schweiz, Österreich) stattfanden.

Papst Johannes XXIII. (geb. Angelo Giuseppe Roncalli, 1881-1963, Papst 1958-1963) regte bereits 1959 die Einberufung eines Konzils an, das schließlich im Oktober 1962 eröffnet wurde. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

1968 erfassten die gesellschaftlichen Unruhen, insbesondere die Autoritätskritik und die Demokratisierungsforderungen der Studentenbewegung, auch die katholische Kirche in Deutschland. Auf dem Essener Katholikentag (4.–8. September 1968) forderten die Teilnehmer ein "deutsches Nationalkonzil" nach dem Vorbild des Pastoralkonzils der niederländischen Kirchenprovinz (1966–1970). Um auf die Erfahrungen des Essener Katholikentags zu reagieren, setzten das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) als Träger der Katholikentage und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am 9. November 1968 eine gemeinsame Studiengruppe ein. Diese sollte auch die Frage einer bundesdeutschen Pastoralsynode prüfen. Auf Vorschlag der Studiengruppe beschloss die Deutsche Bischofskonferenz im Februar 1969, eine "Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" vorzubereiten und durchzuführen. Damit erhielt die kirchenrechtlich verfasste Form der Synode, die von den Bischöfen geleitet wurde, den Vorzug vor der freieren Form einer Pastoralkonferenz.

Die besondere Konstruktion der gemeinsamen Synode war dem Umstand geschuldet, dass aufgrund der politischen Teilung Deutschlands keine gesamtdeutsche, also nationale Synode stattfinden konnte. Parallel zur Würzburger Synode tagte von 1973 bis 1975 die "Pastoralsynode der Jurisdiktionsbezirke in der DDR" in Dresden (Sachsen).

Vorbereitung

Im September 1969 veröffentlichte die Bischofskonferenz Entwürfe des Statuts und der Thematik und setzte die offizielle Vorbereitungskommission ein. Nach kurzer öffentlicher Diskussion verabschiedete die Bischofskonferenz am 11. November 1969 das von der Vorbereitungskommission erstellte Statut, das im Februar 1970 vom Heiligen Stuhl genehmigt wurde. In Artikel 1 des Statuts heißt es: "Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland hat die Aufgabe, in ihrem Bereich die Verwirklichung der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils zu fördern und zur Gestaltung des christlichen Lebens gemäß dem Glauben der Kirche beizutragen." In der Synode wurde der vom Konzil betonte Gedanke der Kirche als Volk Gottes umgesetzt, indem auch Laien die Teilnahme an der Synode gestattet wurde. Als Besonderheit des Statuts ist hervorzuheben, dass darin ein Verfahren festgelegt wurde, das ein eigenes Beschlussrecht der Synode mit dem Lehramt der Bischöfe vermittelte.

Dem demokratischen Zeitgeist entsprechend wurden mehr als die Hälfte der Synodalen von den nachkonziliaren Räten in den Diözesen gewählt (sieben Vertreter je Bistum). Die Orden entsandten 22 Vertreter. Mit dem Ziel, die Repräsentativität der Synode zu erhöhen, wurden je 40 Mitglieder der Synode vom ZdK gewählt und von der Deutschen Bischofskonferenz berufen. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach führte die Vorbereitungskommission im Mai und Juni 1970 eine groß angelegte "Umfrage unter allen Katholiken" durch, um das öffentliche Interesse an der Synode wachzuhalten und religionssoziologische Daten für die Beratungen der Synode bereitzustellen.

Am 2. Dezember 1970 verabschiedete die Vorbereitungskommission den Themenvorschlag, der zehn Themenkreise umfasste:

  1. Glaubenssituation und Verkündigung
  2. Gottesdienst, Sakramente, Spiritualität
  3. Christliche Diakonie
  4. Ehe und Familie
  5. Gesellschaftliche Aufgaben der Kirche
  6. Erziehung, Bildung, Information
  7. Charismen, Ämter, Dienste
  8. Formen der Mitverantwortung in der Kirche
  9. Ordnung pastoraler Strukturen
  10. Gesamtkirchliche und ökumenische Kooperation.


Der Themenvorschlag lässt erkennen, dass die Synode nicht nur zu Fragen der kirchlichen Erneuerung, sondern auch zu gesellschaftlichen Themen Stellung beziehen sollte.

Verlauf

Konstituierende Sitzung der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1. Sitzungsperiode) vom 3. bis 5. Januar 1971 im Dom in Würzburg. (Aufnahmedatum unbekannt) (© KNA)

Anfang 1971 kamen die Synodalen zur ersten, konstituierenden Vollversammlung im Würzburger Dom zusammen (3.–5. Januar 1971). Auf dieser Vollversammlung wählten die Synodalen die Mitglieder des Präsidiums und der Zentralkommission sowie der einzelnen Sachkommissionen. Präsident der Synode war qua Amt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Münchner Erzbischof Julius Kardinal Döpfner (1913–1976, Erzbischof von München und Freising 1961–1976). Weitere Mitglieder des Präsidiums waren der Trierer Bischof Bernhard Stein (1904–1993, Bischof von Trier 1967–1980), der Hamburger Priester Henry Fischer (1928–1997), der Hamburger Rechtsanwalt Bernhard Servatius (geb. 1932) und Hanna-Renate Laurien (CDU, 1928–2010), Staatssekretärin im rheinland-pfälzischen Kultusministerium.

Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Julius Döpfner (1913–1976, Erzbischof von München und Freising 1961–1976), während der konstituierenden Sitzung der gemeinsamen Synode in Würzburg (1. Sitzung: 3.-5. Januar 1971). (© KNA)

Die von der Synode gebildeten zehn Sachkommissionen erstellten in Zusammenarbeit mit ständigen Beraterinnen und Beratern sowie vereinzelt hinzugezogenen Sachverständigen die Beschlussvorlagen für die Synode. Nach der konstituierenden Sitzung kam die Synode zu sieben weiteren Vollversammlungen zusammen (10.–14. Mai 1972; 3.–7. Januar 1973; 21.–25. November 1973; 22.–26. Mai 1974; 20.–24. November 1974; 7.–11. Mai 1975; 18.–23. November 1975).

Im November 1971 veranlasste die Einstellung der katholischen Wochenzeitung "Publik" eine Reihe von Synodalen, eine Sondersitzung der Synode zu fordern. Aus organisatorischen Gründen wurde die Debatte über "Publik" bzw. über ein "Gesamtkonzept kirchlicher Publizistik" auf die Vollversammlung im Mai 1972 verschoben. Auf derselben Vollversammlung sorgte auch die Entscheidung der Bischöfe, einen Synodenbeschluss über die Priesterweihe für bewährte verheiratete Männer ("viri probati") nicht zuzulassen, für heftige Diskussionen. Nach der zweiten Vollversammlung zeigte sich, dass die von den Sachkommissionen geplanten Beschlussvorlagen die Möglichkeiten einer bis 1975 abzuschließenden Synode überstiegen. Daraufhin reduzierte die Zentralkommission im September 1972 die Zahl der Vorlagen von 34 auf 15; außerdem schuf sie den Status der Arbeitspapiere, die von der jeweiligen Sachkommission, jedoch nicht von der Vollversammlung verabschiedet wurden. Die Sachkommissionen protestierten gegen den Beschluss der Zentralkommission und erreichten, dass 17 Vorlagen zur Beratung in der Synode zugelassen wurden.

Auf der dritten Vollversammlung verabschiedete die Synode ihren ersten Beschluss "Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung". Diese Vorlage hatte in zweifacher Hinsicht besondere Bedeutung für die Synode. Zum einen wurden bei ihr die synodalen Beratungs- und Beschlussverfahren erstmals konkret erprobt. Zum anderen rief die Vorlage zur "Laienpredigt" aus inhaltlichen Gründen einen Einspruch Roms hervor, dem zufolge die Synode nicht die Kompetenz für einen entsprechenden Beschluss besaß. In dieser Situation stellte sich die Bischofskonferenz hinter die Synode, so dass eine Beschlussfassung unter dem Vorbehalt, die mitgeteilten Bedenken im Gespräch mit Rom zu klären, möglich wurde. Die Vollversammlung im November 1973 musste aufgrund des Sonntagsfahrverbots, das wegen der Ölkrise verhängt worden war, um einen Tag verkürzt werden.

Auf der sechsten Vollversammlung im November 1974 löste die Vorlage "Kirche und Arbeiterschaft" hitzige Diskussionen aus. Verschiedene Synodale kritisierten, dass die historische "Gewissenserforschung" der Kirche zu negativ ausfalle und der positive Beitrag des sozialen Katholizismus zu wenig gewürdigt werde. Verabschiedet wurde der wichtige Beschluss "Der Religionsunterricht in der Schule". Auf der siebten Vollversammlung führte die Vorlage "Christlich gelebte Ehe und Familie" zur wohl längsten Diskussion der Synode (elf Stunden) und zum knappsten Abstimmungsergebnis (eine Stimme mehr als die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit). Umstritten war, ob die Sachkommission der Bischofskonferenz, die Änderungen der Aussagen zur Empfängnisverhütung, zu vorehelicher Sexualität sowie zur Hilfe für geschiedene, wiederverheiratete Katholiken verlangte, zu weit entgegengekommen sei. In der achten Vollversammlung wurde als letzter Beschluss der Grundlagentext "Unsere Hoffnung. Ein Bekenntnis zum Glauben in dieser Zeit" angenommen. Mit einem feierlichen Gottesdienst endete die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland am 23. November 1975.

Ergebnisse

V.l.n.r.: Edeltrud Hohmann (geb. 1935), Bildungsreferentin des Bistums Würzburg, Josef Homeyer (1929-2010, Bischof von Hildesheim 1983-2004), Sekretär der Würzburger Synode, und Kardinal Julius Döpfner (1913–1976, Erzbischof von München und Freising 1961–1976) während der siebten Vollversammlung der Würzburger Synode (7.-11. Mai 1975). (© KNA)

Die Würzburger Synode verabschiedete 18 Beschlüsse. Da die Rezeption der Synodenbeschlüsse noch nicht im Einzelnen erforscht ist, werden im Folgenden nur ausgewählte Beschlusstexte hinsichtlich ihrer Wirkung erläutert.

  1. Unsere Hoffnung. Ein Bekenntnis zum Glauben in dieser Zeit:
    Dieser Text aus der Feder des Fundamentaltheologen Johann Baptist Metz (1928–2019), der "die kollektive katholische Erinnerungskultur" (Wilhelm Damberg) beeinflusste, ist ein bis heute (2021) zitierter theologischer Entwurf.
  2. Der Religionsunterricht in der Schule:
    Mit diesem wohl folgenreichsten Beschlusstext reagierte die Synode auf die damalige Krise des schulischen Religionsunterrichts. Das religionspädagogische Grundsatzpapier begründet den Religionsunterricht sowohl theologisch als auch schulpädagogisch (Konvergenzmodell) und macht die Erfahrungen der Schüler zum Ausgangspunkt des Unterrichts (Korrelationsdidaktik).
  3. Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung:
    Der integrale Ansatz dieses häufig fälschlich auf die Laienpredigt verkürzten Beschlusses wurde in der Auseinandersetzung mit Rom massiv beschnitten. Der trotzdem entstandene Spielraum wurde spätestens mit dem neuen Kirchenrecht von 1983 wieder geschlossen.
  4. Gottesdienst
  5. Schwerpunkte heutiger Sakramentenpastoral
  6. Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit:
    Dieser Beschluss systematisierte bereits bestehende Ansätze und trug zu deren Verbreitung bei. Dazu zählen z. B. die diakonische Dimension der Jugendarbeit oder das Konzept des "personalen Angebots".
  7. Kirche und Arbeiterschaft
  8. Der ausländische Arbeitnehmer – eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft
  9. Christlich gelebte Ehe und Familie:
    Die zunehmende Bedeutungslosigkeit der kirchlichen Lehre in Fragen von Sexualität und Beziehung konnte dieser umstrittene Beschluss nicht überwinden, auch wenn er modernisierende theologische Positionen aufgriff. So hebt der Text die Bedeutung des Gewissens der Einzelnen hervor und stärkt eine pastoral-solidarische gegenüber einer moralisch-verurteilenden Haltung.
  10. Der Beitrag der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklung und Frieden
  11. Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung im Bildungsbereich
  12. Die Orden und andere geistliche Gemeinschaften. Auftrag und pastorale Dienste heute
  13. Die pastoralen Dienste in der Gemeinde:
    Dieser Beschluss markierte Leitlinien für neue pastorale Berufe (Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen) und thematisierte auch heikle Themen wie das Diakonat der Frau.
  14. Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche:
    Dieser Beschluss ordnete die Strukturen der Mitverantwortung (Räte) auf verschiedenen Ebenen. Auf überdiözesaner Ebene wurde die Gemeinsame Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz und Zentralkomitee der deutschen Katholiken eingerichtet.
  15. Rahmenordnung für die pastoralen Strukturen und für die Leitung der Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland
  16. Ordnung der Schiedsstellen und Verwaltungsgerichte der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland
  17. Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheit
  18. Missionarischer Dienst an der Welt

Einzelne Sachkommissionen verabschiedeten insgesamt sechs Arbeitspapiere:

  1. Das katechetische Wirken der Kirche
  2. Die Not der Gegenwart und der Dienst der Kirche
  3. Sinn und Gestaltung menschlicher Sexualität
  4. Aufgaben der Kirche in Staat und Gesellschaft
  5. Kirche und gesellschaftliche Kommunikation
  6. Deutsches Pastoralinstitut

Nach Ansicht von Zeitzeugen lag der Ertrag der Gemeinsamen Synode nicht nur in den Beschlüssen, sondern vor allem auch in der Einübung offener Kommunikation und den damit verbundenen Austausch- und Erfahrungsprozessen im Ereignis Synode. Kritiker warfen der Synode vor, über die Köpfe der Gläubigen hinweg- und an den Interessen der Gemeinden vorbeizugehen. Diese Kritik spiegelte sich im relativ früh nachlassenden Interesse der Öffentlichkeit an der Synode generell.

Bischöfe beim Einzug zum Gottesdienst im Würzburger Dom während der 8. Sitzungsperiode der Würzburger Synode im November 1975. (© KNA)

Die Würzburger Synode und Bayern

Fünf Jahre lang lenkte die Synode die Aufmerksamkeit der Katholiken in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder nach Bayern, auf die unterfränkische Stadt Würzburg, wo die Synodalen im Kiliansdom tagten. Neben diesem geographischen waren es verschiedene personelle Bezüge, die die Synode in besonderer Weise mit Bayern verbanden. Julius Kardinal Döpfner, seit 1961 Erzbischof von München und Freising und seit 1965 Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, kehrte als Präsident der Gemeinsamen Synode in seine Heimatdiözese Würzburg zurück, die er von 1948 bis 1957 als Bischof geleitet hatte. War mit Döpfner einer der maßgeblichen Protagonisten in Bayern beheimatet, so kamen von dort auch Kritiker der Synode. Der Regensburger Bischof Rudolf Graber (1903–1992, Bischof von Regensburg 1962–1982) stand der Synode dezidiert ablehnend gegenüber. Ebenso zog sich der um Mitarbeit gebetene Joseph Ratzinger (geb. 1927, als Benedikt XVI. 2005–2013 Papst) frühzeitig aus der Synode zurück.

Der Jesuit und Theologe Karl Rahner (1904-1984; links) und der damalige Regensburg Professor für Dogmatik und Dogmengeschichte Joseph Ratzinger (geb. 1927, als Benedikt XVI. 2005–2013 Papst) im Gespräch auf der Würzburger Synode am 10. Mai 1972. (© KNA)

Großen Anteil am Zustandekommen der Synode hatte Karl Forster (1928–1981), der als Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz (1967–1971) auch Sekretär der Synode war; zuvor war er Direktor der Katholischen Akademie in Bayern (1957–1967) gewesen. Bekannte Laiensynodale aus Bayern waren Walter Bayerlein (geb. 1935), Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in München und von 1968 bis 2002 Mitglied im Vorstand des Diözesanrates der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, Hans Maier (geb. 1931), Professor für politische Wissenschaften an der Universität München und von 1970 bis 1986 bayerischer Kultusminister, Wilhelm Sandfuchs (1913–1999), von 1958 bis 1978 Leiter der Abteilung Kirchenfunk beim Bayerischen Rundfunk (BR), und Josef Stingl (1919–2004), von 1968 bis 1984 Präsident der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg.

Literatur

  • Dieter Michael Feineis, Die Diözese Würzburg und das Zweite Vatikanische Konzil in den Jahren 1962 bis 1972, in: Wolfgang Weiß/Klaus Wittstadt (Hg.), Zeugnis und Dialog. Die katholische Kirche in der neuzeitlichen Welt und das II. Vatikanische Konzil; Klaus Wittstadt zum 60. Geburtstag, Würzburg 1996, 214–259.
  • Reinhard Feiter/Richard Hartmann/Joachim Schmiedl (Hg.), Die Würzburger Synode. Die Texte neu gelesen (Europas Synoden nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1), Freiburg i. Br. 2013.
  • Karl Kardinal Lehmann, Die gemeinsame Synode: Kairos und Rezeptionsprozess. Anmerkungen aus der heutigen Situation (Universitätsreden, Ruhr-Universität Bochum, Neue Serie 22), Bochum 2008.
  • Albin Nees, Die erste Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971–1975). Ihre innere Rechtsordnung und ihre Stellung in der Verfassung der katholischen Kirche (Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft, Neue Folge, Bd. 28), Paderborn 1978.
  • Manfred Plate, Das deutsche Konzil. Die Würzburger Synode. Bericht und Deutung, Freiburg i. Br./Basel/Wien 1975.
  • Joachim Schmiedl (Hg.), Nationalsynoden nach dem zweiten Vatikanischen Konzil. Rechtliche Grundlagen und öffentliche Meinung (Theologische Berichte 35), Freiburg (Schweiz) 2013.
  • Dieter Emeis/Burkhard Sauermost (Hg.): Synode, Ende oder Anfang?, Düsseldorf 1976.
  • Stefan Voges, Konzil, Dialog und Demokratie. Der Weg zur Würzburger Synode 1965–1971 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte B 132), Paderborn 2015.

Quellen

  • Ludwig Bertsch (Hg.), Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland: offizielle Gesamtausgabe. 2 Bde. Freiburg im Breisgau/Basel/Wien 1976–1977.
  • Julius Döpfner, Verlauf, Leitlinien und Impulse der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland 1971–1975. Bericht beim Abschluss d. Synode am 22. November 1975 im Dom zu Würzburg, Bonn 1975.
  • Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Offizielle Gesamtausgabe, Neuausgabe in einem Band mit einem Vorwort von Karl Kardinal Lehmann, Freiburg i.Br./Basel/Wien 2012.
  • Friedrich Kronenberg, Die Würzburger Synode. Ein Zeitzeuge berichtet über seine Erinnerungen und reflektiert seine Erfahrungen, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 68 (2006), 11–30.
  • Gerhard Schmidtchen, Zwischen Kirche und Gesellschaft. Forschungsbericht über die Umfragen zur Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Freiburg i. Br. 1972.

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Würzburger Synode

Empfohlene Zitierweise

Stefan Voges, Gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland (Würzburg, 1971-1975), publiziert am 08.02.2021; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Gemeinsame_Synode_der_Bistümer_der_Bundesrepublik_Deutschland_(Würzburg,_1971-1975)> (19.03.2024)