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Einführung des Gregorianischen Kalenders in Bayern

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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von Susanne Wolf

Dreimonatskalender für Oktober bis Dezember 1582, gedruckt im Auftrag Herzog Wilhelms V. von Bayern. Er enthielt zur Information der Bevölkerung die geplante und dann nicht realisierte Auslassung der 10 Tage mit Sprung vom 4. auf den 15. Oktober 1582, zudem die Feiertage, den Heiligenkalender sowie nützliche astronomische und meteorologische Mitteilungen. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Mandatensammlung 1582)

Um die im Laufe der Jahrhunderte entstandenen Abweichungen bei der Datierung des Ostertermins auszugleichen, beschloss Papst Gregor XIII. (reg. 1572–1585) einen neuen Kalender. Die Einführung dieses Gregorianischen Kalenders in der gesamten Christenheit sollte eigentlich im Jahr 1582 erfolgen. Während im Römisch-Deutschen Reich die protestantischen Reichsstände, aber auch der Kaiser, die Umsetzung der päpstlichen Kalenderreform zu diesem Zeitpunkt ablehnten, war der bayerische Herzog Wilhelm V. (reg. 1579–1598) gemeinsam mit den Bischöfen um eine fristgerechte Einführung in seinem Land bemüht. Nachdem eine bereits verfügte Einführung im Oktober 1582 zunächst noch zurückgezogen wurde, erfolgte im Februar des darauffolgenden Jahres die Kalenderumstellung in Bayern als einem der ersten Territorien im Reich.

Kalendarische Probleme: Der Ostertermin im Julianischen Kalender

Im frühen Christentum wurde das Osterfest zu unterschiedlichen Terminen gefeiert. Auf dem Konzil von Nizäa (325) wurde der Ostertermin einheitlich auf den ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond nach Frühlingsanfang (= Zeitpunkt der astronomischen Tag- und Nachtgleiche im Frühjahr) festgelegt. Ostern sollte als höchstes christliches Fest, an dem der Auferstehung Christi von den Toten gedacht wird, auf keinen Fall zusammen mit dem jüdischen Pessach gefeiert werden, sondern ‒ entsprechend den Schilderungen der Evangelien mit der Auffindung des leeren Grabes Christi ‒ an einem Sonntag danach. Seitdem fällt Ostern als bewegliches Fest zwischen den 22. März und 25. April eines jeden Jahres. Im Anschluss an die in Nizäa gefassten Beschlüsse legten Astronomen des Patriarchen von Alexandria die Grundlagen für die Berechnung des Osterfestes. Auf diese alexandrinischen Rechenregeln griff um 530 der in Rom wirkende Dionysius Exiguus (ca. 470‒540) für die von ihm erstellten Ostertafeln zurück, womit er zum Begründer der christlichen Zeitrechnung (Komputistik) wurde, mit deren Hilfe die zyklische Berechnung des christlichen Jahreskalenders vorgenommen wird. Durch die astronomischen Werke des Universalgelehrten Beda Venerabilis (ca. 672‒735) setzte sich schließlich die alexandrinische Komputistik allgemein durch. Auch der aus der jüdischen lunisolaren Zeitrechnung bekannte 19-jährige Mondzyklus und die daraus errechnete Goldene Zahl (numerus aureus) waren Teil der christlichen Komputistik zur Ermittlung des Ostersonntags. Die gesamte Methodik der Berechnung des korrekten Ostertermins betraf den Kern des christlichen Heilsgeschehens. Seiner Festlegung folgen die beweglichen Festtage bis Pfingsten: der Aschermittwoch mit dem Beginn der vierzigtägigen Fastenzeit (ohne die sechs Sonntage gerechnet), das Gedenken an Leiden und Sterben Christi am Karfreitag, die Feier seiner Auferstehung und Christi Himmelfahrt. Den computus zur Berechnung des Festkalenders sollte jeder Kleriker beherrschen.

Die Tag- und Nachtgleiche (Frühlingsäquinoktium) war vom ersten Konzil von Nizäa auf den 21. März datiert worden. Allerdings war an der Jahreslänge des Kalenders, den Julius Caesar (100‒44 v. Chr.) im Jahr 46 v. Chr. eingeführt hatte, keine Korrektur vorgenommen worden. Der Julianische Kalender rechnete das durchschnittliche Sonnenjahr mit 365 Tagen und 6 Stunden und war im Verhältnis zur tatsächlichen Erdumlaufzeit um die Sonne um 11 Minuten und 14 Sekunden zu lang angesetzt. Daher stellte sich im Laufe der Jahrhunderte eine zeitlich immer größer werdende Abweichung vom tatsächlichen Eintritt des Frühlingsäquinoktiums ein: Es verschob sich im Kalender zunehmend Richtung Jahresbeginn. Im 13. Jahrhundert fiel das astronomische Frühlingsäquinoktium etwa auf den 13. März, sodass sich der zeitliche Unterschied zum 21. März als kalendarisch fixierten Frühlingsbeginn bereits auf acht Tage summiert hatte. Unter Berücksichtigung des Frühlingsvollmonds zur Berechnung des Ostertermins ergab sich daraus, dass Ostern oft am 'falschen' Sonntag gefeiert wurde.

Der Reformbedarf wurde früh gesehen. Der Spätscholastiker Roger Bacon (1214/20–1292) erläuterte für das Jahr 1267 anschaulich die falsche Berechnung des Osterfestes mit allen Folgen für die Glaubenspraxis: 1267 fiel der astronomische Frühlingsvollmond auf den 9. April, der Ostersonntag hätte demzufolge am 10. April gefeiert werden müssen. Der Kalender gab jedoch den 17. April für das Osterfest an, was bedeutete, dass in der Woche vor dem astronomisch richtigen Ostertermin, in der nach christlichem Brauch eigentlich hätte gefastet werden müssen, nicht gefastet wurde und in der Woche, die als Osteroktav festlich zu feiern gewesen wäre, tatsächlich gefastet wurde, weil das Osterfest eine Woche zu spät angesetzt war.

Im 15. Jahrhundert waren es bedeutende Astronomen wie Nikolaus von Kues (1401–1464), Johannes Regiomontanus (1436‒1476) und Nikolaus Kopernikus (1473‒1543), die sich für eine Kalenderreform einsetzten. Vorstöße unternahmen ferner das Konzil von Basel (1431-1449) und das fünfte Laterankonzil (1512‒1517). Losgelöst von jeglichen Glaubensfragen betrachtete Martin Luther (1483‒1546) die Reform als Aufgabe der weltlichen Herrscher, für die die Vorarbeiten der Astronomen bereits geleistet seien. Das Osterfest hätte Luthers Meinung nach ‒ unabhängig vom Frühjahrsvollmond ‒ auf einen festen Termin gesetzt werden können, ähnlich wie das Weihnachtsfest. Zuletzt war die Reform vom Konzil von Trient (1545–1563) als notwendig anerkannt und nochmals angeregt worden.

Die Gregorianische Kalenderreform 1582

Päpstliche Bulle Inter gravissimas vom 24. Februar 1582, abgedruckt in: Christoph Clavius, Romani calendarii a Gregorio XIII.P.M. restituti explicatio: S.D.N. Clementis VIII. P.M. iussu edita, Rom 1603, 13–15. (Bayerische Staatsbibliothek BV008808991 Gemeinfrei via ND-NC 1.0)

Die Einführung eines neuen Kalenders durch Papst Gregor XIII. (reg. 1572–1585) im Jahr 1582 sollte also das Jahrhunderte alte Problem der korrekten, d.h. astronomisch richtigen Ermittlung des Osterfestes unter Beibehaltung der nizänischen Definition lösen. Hierfür wurde eine Kommission eingesetzt, die vor allem aus Klerikern mit wissenschaftlichen Kompetenzen in Theologie, Mathematik und Astronomie bestand; darunter waren neben Italienern auch ein Spanier, ein Franzose und der aus dem Hochstift Bamberg stammende, am Jesuitenkolleg in Rom unterrichtende Mathematiker Christoph Clavius (ca. 1537–1612).

Die Reformkommission schlug nach neuen Berechnungen des Sonnen- und Mondjahres vor, dass im derzeitigen Kalender zehn Tage auszulassen wären und auf den 4. Oktober des Jahres 1582 unmittelbar der 15. Oktober zu folgen habe. Gleichzeitig wurde die aus dem Julianischen Kalender bekannte Schaltregel angepasst und mit dem Epaktenzyklus (Epakten = Zahlen zur zyklischen Berechnung des Mondalters) der Mondkalender korrigiert, um eine exakte Berechnung des Osterdatums zu ermöglichen. Der Vorschlag wurde mit der Bulle Inter gravissimas vom 24. Februar 1582 umgesetzt. Auf päpstliche Anordnung war der neue Kalender mit dem Wechsel vom 4. Oktober 1582 auf den 15. Oktober in der gesamten Christenheit einzuführen. Auch den weltlichen Herrschern ‒ Kaiser Rudolf II. (reg. 1576–1612) ist an erster Stelle und als einziger namentlich genannt ‒ wurde befohlen, den Kalender in ihren Territorien zu übernehmen.

Für die römische Kurie stellte sich die Frage nach einer möglichen ablehnenden Haltung der protestantischen Reichsstände im Römisch-Deutschen Reich aus eigenem universalem Selbstverständnis heraus nicht. Tatsächlich setzte Kaiser Rudolf II. die Behandlung der Kalenderreform auf dem von Juli bis September 1582 tagenden Augsburger Reichstag nicht auf die Tagesordnung. Der Kaiser selbst fürchtete massiven Widerstand von den protestantischen Landständen in den eigenen habsburgischen Territorien (Erzherzogtum Österreich, Herzogtum Steiermark). Somit blieb die erste sich bietende Gelegenheit, um die Modalitäten der Einführung mit katholischen und protestantischen Reichsständen gemeinsam zu verhandeln und einen förmlichen Beschluss zu verabschieden, ungenutzt.

Oktober 1582: geplante Kalenderumstellung im Herzogtum Bayern

Anordnung Herzog Wilhelms V. von Bayern am 17. September 1582 (Alter Stil). (Bayerische Staatsbibliothek BV010626129, Gemeinfrei via PDM 1.0)
Der verantwortliche Stadtschreiber der Stadt Landshut, der mit der Rücknahme des herzoglichen Einführungsmandats im Oktober 1582 befasst war und deswegen zusätzlich Arbeit hatte, kommentierte den Rücknahme-Vorgang in humanistischer Gelehrsamkeit. Er notierte auf der Rückseite des Entwurfs eines diesbezüglichen Schreibens: "Octavii Augusti et Titi Vespaniani laudatissimorum imperatorum Dictum: πεῦδε βραδέως, Festina lente, Rath vor der Thatt", wobei er das den römischen Kaisern Augustus und Titus zugeschriebene Diktum nicht wörtlich mit "Eile langsam!" übersetzte, sondern vielmehr die Notwendigkeit des Gut-Beraten-Werdens betonte. (Stadtarchiv Landshut B1 Nr. 1122)

Dass die Organisation der Kalendereinführung trotz aller Zeitknappheit zumindest bis zum Ende des Jahres 1582 möglich gewesen wäre, beweist die Initiative Herzog Wilhelms V. von Bayern (reg. 1579–1598). Dieser bereitete die Kalenderpublikation im Zusammenwirken mit dem Erzbischof von Salzburg so vor, dass die Umstellung im Herzogtum Bayern und im Erzbistum Salzburg fristgerecht hätte durchgeführt werden können. Die beiden ranghöchsten Stände des bayerischen Reichskreises waren sich einig.

Die organisatorische Herausforderung lag für Wilhelm V. darin, dass sich das Gebiet des Herzogtums Bayern mit den Sprengeln von sieben Bistümern überschnitt: großflächig mit dem Erzbistum Salzburg und dessen Suffraganbistümern Passau, Regensburg und Freising, im Westen mit dem zur Mainzer Kirchenprovinz gehörenden Bistum Augsburg und in kleineren Teilen mit dem Bistum Eichstätt im Nordwesten, ebenso Suffragan des Erzbistums Mainz, und im Süden mit dem Salzburger Eigenbistum Chiemsee. Im Osten des katholischen Herzogtums Bayern befand sich zudem als evangelisch-lutherische Enklave die Reichsgrafschaft Ortenburg.

Wilhelm V. war als tiefgläubiger Katholik eifriger Befürworter des neuen Gregorianischen Kalenders. Der Erzbischof von Salzburg Johann Jakob von Khuen-Belasy (reg. 1561–1586) sah sich in seinem Erzstift als Landesherr mit weltlicher Gewalt genauso verpflichtet wie als Träger der geistlichen Gewalt in seinem gesamten Erzbistum: Durch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen waren die (Erz-)Bischöfe an den Auftrag des Papstes unmittelbar gebunden, da sie lokale Träger des geistlichen Herrschaftsanspruchs des Papsttums über die Christenheit waren.

Wilhelm V. erließ noch am 17. September 1582 ein Kalendermandat, dem ein Kalender für das letzte Vierteljahr des Jahres 1582 beilag – beides gedruckt bei dem Hofbuchdrucker Adam Berg in München. Anders als andere Landesfürsten hatte Wilhelm V. die technischen Möglichkeiten eines fortschrittlichen und öffentlichkeitswirksamen Mediums unmittelbar zur Verfügung. Der in Bayern gedruckte Dreimonatskalender war daher im Reich zunächst eine der wenigen vorhandenen Informationsquellen über die von Papst Gregor XIII. initiierte Kalenderreform. Der Dreimonatskalender informierte die Bevölkerung über die Auslassung der zehn Tage zwischen dem 4. und 15. Oktober und enthielt zudem die Feiertage, den Heiligenkalender, astronomische und meteorologische Mitteilungen. Insbesondere die Geistlichen sollten für ihre Gebete bzw. das Stundengebet den Kalender als neue Grundlage nutzen. Gleichzeitig forderte der Herzog die benachbarten Territorien auf, es ihm gleichzutun.

Davon war Kaiser Rudolf II. als Landesherr des Erzherzogtums Österreich ob und unter der Enns mit mehrheitlich protestantischen Ständen auch direkt betroffen. Er wies das Ansinnen umgehend zurück und gab bekannt, zügig eine gemeinsame Entscheidung der Kurfürsten und Reichsstände herbeiführen zu wollen. Ein Gutachten des obersten herzoglichen Regierungsgremiums, des Geheimen Rats, prognostizierte ebenfalls Chaos bei einer ungleichen Einführung und ließ Wilhelm V. nun an dem Vorhaben zweifeln. Dennoch zog er als Alternative zur Zurücknahme der bereits gestarteten Kalendereinführung in Betracht, in der herzoglichen Verwaltung den alten und den neuen Kalender parallel gelten und von den Kanzleien beide Datierungen führen zu lassen, damit man zumindest teilweise der Erwartung des Papstes entsprechen könne. Schlussendlich nahm der bayerische Herzog das Einführungsmandat im Oktober 1582 zurück – mit nicht weniger weitreichenden verwaltungstechnischen Konsequenzen: Alle Amtmänner in den herzoglichen Land- bzw. Pfleggerichten und Städten hatten nun ihrerseits die Einführung zu stoppen und übergangsweise für die weitere Beibehaltung des alten Julianischen Kalenders zu sorgen.

Februar 1583: Einführung des neuen Kalenders im Herzogtum Bayern

Anordnung Herzog Wilhelms V. von Bayern am 28. Dezember 1582 (Alter Stil). (Bayerische Staatsbibliothek BV010626129, Gemeinfrei via PDM 1.0)

Als die reichsweite Publikation des Kalenders durch den Kaiser zeitnah unterblieb und der Papst Anfang November 1582 einen ersten Nachholtermin für Februar 1583 setzte, war es für den Herzog von Bayern aus Gehorsam gegenüber dem Papst eine Selbstverständlichkeit, der Aufforderung Folge zu leisten und sich mit den (Erz-)Bischöfen weiter abzustimmen: Der Gregorianische Kalender konnte im Herzogtum Bayern daher erfolgreich mit Sprung vom 10. Februar (Sonntag) des alten Kalenders auf den 21. Februar 1583 (Montag) des neuen Kalenders eingeführt werden.

Das zweite gedruckte Einführungsmandat des Herzogs datiert auf den 28. Dezember 1582. Um die praktische Einführung des Kalenders zu erleichtern und ihn besser verbreiten zu können, lagen diesem zweiten Kalendermandat explizit jeweils zwei Exemplare des neuen Kalenders, als Almanach bezeichnet, für das ganze Kalenderjahr 1583 bei. Die Kalenderpublizistik war ein wesentlicher Teil der Einführungsstrategie des bayerischen Herzogs.

Das Sitzungsprotokoll des herzoglichen Hofrats von Januar bis Mai 1583 bestätigt den Kalenderwechsel. Die Auslassung der zehn Tage ist im Kopf-Eintrag der Hofratssitzung nachzuvollziehen: Nach dem Sonntag, 10. Februar 1583, wird der nachfolgende Montag, 21. Februar 1583, bekanntgegeben, und es werden die einzelnen Wochentage der am Aschermittwoch beginnenden Fastenzeit aufgezählt.

Der reichsweite Befehl des Kaisers kam hingegen spät und lautete auf Einführung des Kalenders im Oktober 1583 – ein Jahr nach dem vom Papst ursprünglich gesetzten Termin. Das Herzogtum Bayern wechselte also schon acht Monate früher zum neuen Kalender als in der älteren Forschung angenommen wird, etwa im grundlegenden 'Taschenbuch der Zeitrechnung' von Hermann Grotefend (1845-1931).

Kalenderwechsel in den Bistümern

Die Kalenderumstellung war immerhin im Oktober 1582 in Italien (mit Ausnahmen), in Spanien und Portugal erfolgreich vollzogen worden, in Polen nicht überall, insbesondere nicht bei den Anhängern der evangelischen und griechischen Kirche. Im Dezember 1582 schlossen sich u.a. Frankreich und Lothringen an.

Wilhelms V. fester katholischer Standpunkt und seine unbedingte Papsttreue wurde von den Trägern der geistlichen Gewalt im bayerischen Herrschaftsgebiet unterstützt: Ebenfalls anders als bei Grotefend angegeben wechselten alle (Erz-)Bistümer, die sich in ihrem Sprengel mit dem bayerischen Territorium überschnitten, zeitgleich mit dem Herzogtum Bayern oder um einen Tag früher in den Gregorianischen Kalender. Vom 10. Februar (Alter Stil) auf den 21. Februar 1583 (Neuer Stil) stellten den Kalender neben dem Herzogtum Bayern um: das Erzbistum Salzburg im Erzstift und den bayerischen Teilen des Erzbistums, das Bistum Passau im Hochstift und mit seinen bayerischen Bistumsteilen, ebenso das Bistum Chiemsee mit seinen bayerischen Teilen, das Bistum Regensburg und das Bistum Augsburg im jeweiligen Hochstift und in den Gebieten des Herzogtums Bayern sowie die Reichsstadt Augsburg. Die Bistümer Freising und Eichstätt wechselten mit Sprung vom 9. Februar (Alter Stil) auf Sonntag, 20. Februar 1583 (Neuer Stil).

Kalenderumstellung in der Reichsgrafschaft Ortenburg

Graf Joachim von Ortenburg (reg. 1551–1600) entschied sich mit seinem Befehl zur Kalenderumstellung vom 26. Juni 1584 dafür, in seinem kleinen reichsunmittelbaren Herrschaftsgebiet den neuen Gregorianischen Kalender einzuführen und verhielt sich damit völlig konträr zu den meisten anderen protestantischen Reichsständen. Er wählte für seine vom katholischen Umland abhängige und hoch verschuldete Reichsgrafschaft einen pragmatischen Weg, um wirtschaftlichen Schaden und sozialen Unfrieden abzuwenden. Dennoch betonte er, konfessionell gemäßigt argumentierend, sich bei einem zukünftigen Reichstagsbeschluss aller Reichsstände für den auf allgemeinen Konsens beruhenden und beschlossenen Kalender entscheiden zu wollen.

Evangelische Reichsstädte wie Regensburg, Nürnberg oder Rothenburg ob der Tauber und Territorien wie die Markgraftümer Ansbach und Bayreuth-Kulmbach oder das Herzogtum Pfalz-Neuburg blieben hingegen beim Julianischen Kalender.

Die Kalenderumstellung der protestantischen Reichsstände

Die evangelischen Reichsstände in ihrer Gesamtheit fassten erst über ein Jahrhundert später auf dem Regensburger Reichstag im September 1699 einen allgemeinen Beschluss, die Kalenderumstellung vom 18. Februar auf den 1. März 1700 vornehmen zu wollen. Auch die Stadt Regensburg selbst, seit 1663 Tagungsort des Immerwährenden Reichstags und damit Kommunikationszentrum katholischer und evangelischer Reichsstände, wechselte erst zu diesem Zeitpunkt.

Bis dahin war im Julianischen Kalender die Differenz der auszulassenden bzw. zu überspringenden Tage auf elf angewachsen. Umgesetzt wurde allerdings nicht der unter dem Primat des Papstes stehende Gregorianische Kalender, sondern der Verbesserte Calender, das heißt der "verbesserte" Julianische Kalender. Es handelte sich dabei um einen auf eigenen astronomischen Forschungen beruhenden Kalender, der faktisch identisch mit dem Gregorianischen Kalender war. Trotzdem berechneten die Protestanten den Ostertermin weiterhin anders, was, wie in Zeiten des gültigen Julianischen Kalenders, zu erheblichen Abweichungen zur Praxis in katholischen Gebieten führen konnte. So wurden christliche Hochfeste von Katholiken und Protestanten an unterschiedlichen Terminen gefeiert; Markttage, die an christliche Heiligentage gebunden waren, fanden in einem protestantischen Territorium zu einem anderen Zeitpunkt statt als im katholischen Nachbargebiet, was das alltägliche Miteinander schwer belastete. Außerdem war es notwendig, bei Datierungen zu vermerken, ob es sich um ein Datum im Julianischen Berechnungsstil handelte (Alter Stil, lat. stilo vetere) oder im gregorianischen Stil (Neuer Stil, lat. stilo novo).

Es mussten nochmals einige Jahrzehnte vergehen, bis am 7. Juni 1776 durch ein reichsweites Mandat Kaiser Josephs II. (reg. 1765–1790) die endgültige Angleichung an den Gregorianischen Kalender auf Grundlage der Beschlussfassung des Corpus Evangelicorum und in Abstimmung mit dem Corpus Catholicorum sowie dem Reichsstädtekollegium erfolgte: Der Gregorianische Kalender wurde dann unter dem Namen "Allgemeiner Reichskalender" in Kraft gesetzt. Nach knapp zwei Jahrhunderten war die Kalenderreform zumindest für das Reich einheitlich gelöst, in Südost- und Osteuropa folgte die Umstellung des Kalenders erst Anfang des 20. Jahrhunderts. Teile der orthodoxen Kirchen verwenden weiterhin den Julianischen Kalender als Grundlage für die Berechnung ihrer beweglichen Festtage wie des Ostersonntags. Ähnlich verhält es sich mit dem orthodoxen Weihnachtsfest: Dieses fällt nach dem Gregorianischen Kalender auf den 7. Januar. Tatsächlich wird es nach dem Julianischen Kalender ebenso am 25. Dezember gefeiert, nur muss die Differenz (2026: 13 Tage) infolge der ausbleibenden Kalenderreform vom gregorianisch berechneten Datum abgezogen werden.

Zusammenfassende Übersicht über die Einführungsdaten des Gregorianischen Kalenders unter Auslassung der 10 Tage im Vergleich zu den Angaben bei Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung
Wolf, Datierungsfragen Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung
Herzogtum Bayern 10. Februar (AS) auf 21. Februar 1583 (NS) 5. Oktober (AS) auf den 16. Oktober 1583 (NS)
Erzbistum Salzburg im Erzstift und den bayerischen Teilen des Erzbistums 10. Februar (AS) auf 21. Februar 1583 (NS) 5. Oktober (AS) auf den 16. Oktober 1583 (NS)
Bistum Passau im Hochstift und mit den bayerischen Bistumsteilen 10. Februar (AS) auf 21. Februar 1583 (NS)
Bistum Chiemsee mit seinen bayerischen Bistumsteilen 10. Februar (AS) auf 21. Februar 1583 (NS)
Bistum Regensburg im Hochstift und den bayerischen Bistumsteilen 10. Februar (AS) auf 21. Februar 1583 (NS) 5. Oktober (AS) auf den 16. Oktober 1583 (NS)
Bistum Augsburg im Hochstift und den bayerischen Bistumsteilen 10. Februar (AS) auf 21. Februar 1583 (NS) 13. Februar (AS) auf den 24. Februar 1583 (NS)
Bistum Freising 9. Februar (AS) auf 20. Februar 1583 (NS) 5. Oktober (AS) auf den 16. Oktober 1583 (NS)
Bistum Eichstätt 9. Februar (AS) auf 20. Februar 1583 (NS)

(gemäß Klaar, Eichstätt)

5. Oktober (AS) auf den 16. Oktober 1583 (NS)
Reichsstadt Augsburg 10. Februar (AS) auf 21. Februar 1583 (NS)
Reichsstadt Regensburg 18. Februar (AS) auf den 1. März 1700 (NS) 18. Februar (AS) auf den 1. März 1700 (NS)
Reichsgrafschaft Ortenburg 26. Juni 1584
Fürstentum Pfalz-Neuburg 13. Dezember (AS) auf den 24. Dezember 1615 (NS)

Literatur

  • Arno Borst, Die karolingische Kalenderreform (Schriften der MGH 46), Hannover 1998.
  • Anna-Dorothea von den Brincken, Historische Chronologie des Abendlandes, Kalenderreformen und Jahrtausendrechnungen, Stuttgart 2000.
  • Karl-Engelhardt Klaar, Zur Einführung des Gregorianischen Kalenders im Hochstift Eichstätt, in: Helmut Flachenecker/Walter Littger (Hg.), Beiträge zur Eichstätter Geschichte. Brun Appel zum 65. Geburtstag, Eichstätt 1999, 357–363.
  • Winfried Görke, Datum und Kalender. Von der Antike bis zur Gegenwart, Heidelberg 2011, 65–121.
  • Hermann Grotefend, Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, 2 Bde., Hannover 1891–1898 (ND 1970).
  • Hermann Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, hg. v. Theodor Ulrich, bearb. v. Jürgen Asch, Hannover 13. Auflage 1991.
  • Jürgen Hamel, Die Kalenderreform des Jahres 1700 und ihre Durchsetzung in Hessen, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte 105 (2000), 59–74.
  • Ferdinand Kaltenbrunner, Die Vorgeschichte der gregorianischen Kalenderreform (Sitzungsberichte der K.K. Akademie der Wissenschaften, Philologisch-historische Klasse 82), Wien 1876, 289–414.
  • Edith Koller, Strittige Zeiten. Kalenderreformen im Alten Reich 1582–1700 (Pluralisierung und Autorität 41), Berlin/Boston 2014.
  • Andreas Mudrich, Die Einführung des Gregorianischen Kalenders in Salzburg, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 20 (1900), 107–122.
  • Dirk Steinmetz, Die Gregorianische Kalenderreform von 1582. Korrektur der christlichen Zeitrechnung in der Frühen Neuzeit, Oftersheim 2011.
  • Susanne Wolf, Datierungsfragen im konfessionellen Widerstreit. Die Einführung des gregorianischen Kalenders im Herzogtum Bayern und in der Reichsgrafschaft Ortenburg, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 84 (2021), 123-185.

Quellen

Die wesentlichen Primärquellen für die Kalenderumstellung im Herzogtum Bayern sind dem Beitrag als Bildobjekte angefügt.

Dokumente

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Susanne Wolf, Einführung des Gregorianischen Kalenders in Bayern, publiziert am 31.03.2026; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Einführung_des_Gregorianischen_Kalenders_in Bayern> (1.04.2026)