• Versionsgeschichte

Landwirtschaft (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Die in dieser Form dargestellten Monatsarbeiten aus der Zeit Karls des Großen sind die ältesten überlieferten. Raum Salzburg, 818. (Bayerische Staatsbibliothek, Clm 210, fol. 91v.)
Monatsbild September oder Oktober. Hans Wertinger, Landshut um 1525/30. Dargestellt ist die Bestellung des Ackers für die Wintersaat: vorn dreispänniges Pflügen, auf den Feldern dahinter Aussaat und Eggen. (Germanisches Nationalmuseum, GM 1239)
Darstellung eines Streitfalls auf einer Karte der Hofmark Pasing. München oder Speyer 1557. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Plansammlung 10363, Ausschnitt)
Vor Prozessen gegen ihre Herrschaft beschworen die Bauern zur Bekräftigung ihrer gemeinsamen Haltung oft eine Einung. Kloster Speinshart, 1503. (Staatsarchiv Amberg, Musterungen 3)
Von der Kuh. (in: Jost Ammann, Thierbuch Sehr künstliche vnd Wolgerissene Figuren von allerley Thieren durch die weitberühmten Jost Amman vnnd Bans Bocksperger sampt einer Beschreibung jhrer Art Natur vnd Eigenschafft auch kurtzweiliger Historien so darzu dienstlich. Menniglich zum besten in Reimen gestellt, 1592; Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Zool. 11 c)

von Johann Kirchinger

Der Großteil der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Bevölkerung im heutigen Bayern war in der Landwirtschaft beschäftigt. Hauptsächlich wurde dort Getreide angebaut sowie Weidewirtschaft betrieben. In Altbayern, Franken und Schwaben herrschte die Grundherrschaft vor, indem die Bauern nicht volle Eigentümer der von ihnen bestellten landwirtschaftlichen Nutzfläche waren, sondern Abgaben an ihre Grundherren zu leisten hatten. Der Ertrag der Landwirtschaft wurde bedingt von den gegebenen Umweltfaktoren und der erbrachten Arbeitsleistung, was langfristig für wenig mehr als die Bedarfsdeckung ausreichte. Im 18. Jahrhundert setzte eine gezielte Agrarpolitik ein, die das Ziel hatte, die Produktivität landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu erhöhen.

Umweltfaktoren

Im vorindustriellen Europa war die landwirtschaftliche Produktivität allein von der eingebrachten Arbeitsleistung und den naturräumlichen Gegebenheiten, also Klima und Bodenqualität, abhängig.

In klimatischer Hinsicht litt die Landwirtschaft Mitteleuropas seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts unter einem Klimawandel, der zu häufigen Missernten führte. Diese sogenannte kleine Eiszeit hielt bis ins frühe 19. Jahrhundert an. Die Vegetationsperiode dauerte deshalb nur von Mitte April bis Mitte Oktober, im klimatisch begünstigten Untermaingebiet etwas länger, in den Alpen nur bis Mitte September. Dies hatte Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktionsstruktur. Der im Hochmittelalter noch weit verbreitete Weinbau zog sich auf die Südhänge der Flussniederungen zurück.

Der Anbau von Getreide, des hauptsächlichen Nahrungsmittels des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, kam wegen der großen Bedeutung der Selbstversorgung nicht nur im Flachland, sondern auch in den Mittelgebirgen vor, sogar auch in den Alpentälern. Wegen der klimatischen Begünstigung des Grünlandes fand der Ackerbau dort im Rahmen der Feldgraswirtschaft (Egartwirtschaft) statt, bei der sich die Acker- mit der Wiesennutzung abwechselte. Nur dort, wo wegen des Klimas und der Bodenqualität kein Ackerbau mehr möglich war, gab es allein Weidewirtschaft.

Wo wegen des ungünstigen Klimas ohnehin nicht nur Sommergetreide (Hafer, Gerste) angebaut werden konnte, dominierten die robusten Wintergetreidesorten Dinkel und vor allem Roggen, da dieser im Unterschied zu jenem nicht nur geringe Ansprüche an das Klima, sondern auch die Bodenqualität richtete. Nennenswerten Weizenanbau gab es nur in den klimatisch und im Hinblick auf die Bodenqualität begünstigten Gäulagen in Niederbayern, Mittel- und Unterfranken.

Rechtliche Bedingungen

Besitzverhältnisse

Im Hinblick auf die landwirtschaftliche Betriebsstruktur dominierte in Altbayern, Franken und Schwaben seit dem Spätmittelalter die bäuerliche Wirtschaft, die durch die Kongruenz von Arbeit, Familie und (eingeschränkt) Eigentum bestimmt ist. Seuchen und Kriege im 14. und 15. Jahrhundert führten zu einem Bevölkerungsrückgang, der die bäuerliche Wirtschaftsweise gegenüber dem Aufbau von adeligen und kirchlichen Eigenwirtschaften begünstigte, denn Arbeitskräfte für diese Eigenwirtschaften waren knapp. So musste landwirtschaftliche Nutzfläche an Bauern ausgegeben werden, um Einnahmen zu generieren. Außerdem führte die Konkurrenz zwischen den Inhabern verschiedener Herrschaftsrechte in den fränkischen und schwäbischen territoria non clausa, aber auch diejenige zwischen Landesherrn und Ständen im Herzogtum/Kurfürstentum Bayern zu einer günstigen rechtlichen Position der Bauern.

Die wittelsbachischen Landesherren betrieben seit dem 16. Jahrhundert eine ausgeprägte Bauernschutzpolitik als Teil des gegen die Stände gerichteten frühmodernen Staatsbildungsprozesses. Deshalb betrug der bäuerliche Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche am Vorabend der Bauernbefreiung (18./19. Jahrhundert) im Kurfürstentum Bayern 92 %, während er etwa im Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommern höchstens 50 % erreichte. Im weitläufigen und dünnbesiedelten Gebiet der ostelbischen Gutsherrschaft waren die Landesherren bei der herrschaftlichen Durchdringung ihrer Territorien viel stärker auf die Kooperation der Stände angewiesen als in den vergleichsweise kleinräumigen Territorien westlich der Elbe. Dem ständischen Streben nach Ausbau der Eigenwirtschaft waren dort daher kaum Schranken gesetzt.

Trotzdem gab es in Altbayern, Schwaben und Franken kaum freieigenes bäuerliches Eigentum (im Kurfürstentum Bayern 1760: 8 %). Der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche war grundherrschaftlich gebunden, d. h. die Bauern hatten für die Nutzung ihrer Grundstücke Abgaben an einen adeligen oder kirchlichen Grundherrn zu entrichten. Im Gebiet der bayerischen Grundherrschaft war nur der geringste Teil der Nutzungsrechte erblich. Erbrecht kam vor allem im Gebiet des ehemaligen Teilherzogtums Bayern-Landshut vor. Die spezifische Konkurrenz zwischen Landesherrn und Ständen führte zwar einerseits zu einer Beschränkung der ständischen Eigenwirtschaften, andererseits aber leisteten die Stände den landesherrlichen Bemühungen zur Förderung des Erbrechts erfolgreich Widerstand, denn nur die Neuvergabe eines Anwesens erlaubte die Erhöhung der grundherrschaftlichen Abgaben und damit angesichts der eingeschränkten Möglichkeiten zum Ausbau der ständischen Eigenwirtschaften die Teilhabe an agrarkonjunkturellen Entwicklungen. Deshalb war der Großteil der Anwesen auf Lebenszeit des Bauern (Leibrecht), auf Lebenszeit des Grundherrn (Neustift, vor allem bei kirchlichen Institutionen) oder gemäß der im Westen dominierenden Freistift, welche die alljährliche Abmeierung erlaubte und deshalb der Pacht am nächsten kam, ausgegeben. Leibrecht und Erbrecht zählten zu der bereits im 16. Jahrhundert aus dem römischen Recht übernommenen Emphyteuse, die dem Nutzungsrecht der Bauern Eigentumscharakter verlieh, weshalb es verkauft, vererbt und vertauscht werden konnte. Das Obereigentum (dominium directum) des Grundherrn stand dabei dem Untereigentum (dominium utile) des Bauern gegenüber.

Wegen der Dominanz der schlechteren Leiheformen waren die Abgaben in Altbayern höher als in Franken und Schwaben. In Franken, das einen eigenen grundherrschaftlichen Typ herausbildete, dominierte seit dem spätmittelalterlichen Bevölkerungsrückgang die Erbzinsleihe, die sich seit der Mitte des 16. Jahrhunderts weitgehend durchsetzte, im Unterschied zur bayerischen Grundherrschaft aber nicht emphyteutisch war. Schwaben indes gehörte zum Gebiet der südwestdeutschen Grundherrschaft. Diese ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die Leibeigenschaft als Mittel der Herrschaftsintensivierung und Territorialisierung verwendet wurde. Sie verlor deshalb ihre Bedeutung erst in der Mitte des 17. Jahrhunderts, in Altbayern und Franken wegen des spätmittelalterlichen Bevölkerungsrückgangs bereits vorher. Wie in Franken, so dominierte aber auch in Schwaben das dort sogenannte Erblehen.

Abgaben

Als Gegenleistung für die Überlassung des Nutzungsrechts hatten die Bauern grundherrschaftliche Abgaben zu leisten, weshalb von Rentengrundherrschaft gesprochen wird. Diese setzten sich zusammen aus der regelmäßigen Stift (monetär) und Gült (natural) sowie aus den unregelmäßigen Besitzwechselabgaben (Laudemium, Handlohn). Hinzu kam die Scharwerk (gemessen, also zeitlich und sachlich begrenzt, oder ungemessen), die jedoch in erster Linie nicht grund-, sondern vor allem gerichts- und auch landesherrlicher Natur war. Keine grundherrschaftliche Abgabe war der ursprünglich an die Kirche gehende Zehent (Blut- und Feldzehent, dieser als großer Zehent von Getreide und als kleiner Zehent von Obst, Gemüse und Flachs), der durch Kauf, Tausch oder Verpachtung seit dem Mittelalter vermehrt in weltliche Hände gelangt war. Im Fall von Leibeigenschaft mussten noch leibherrschaftliche Abgaben (Mortuarium, Sterbhandlohn) geleistet werden. Dies war eine Personallast, während die grundherrschaftlichen Abgaben Reallasten darstellten.

Die Abgabenlast bewegte sich zwischen dem Streben nach voller Ausschöpfung der bäuerlichen Leistungsfähigkeit einerseits und dem Bemühen um Erhaltung von Subsistenz und Reproduktion der Produktionsmittel im Interesse einer nachhaltigen Abschöpfung andererseits. Dies hatte erstens zur Folge, dass die grundherrschaftlichen Abgaben mit den landesherrlichen Steuerforderungen konkurrierten. Zweitens tendierten deshalb auch die nichterblichen Besitzrechte im Interesse einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Anwesen zur faktischen Erblichkeit, vor allem in Zeiten von Agrarkrisen. In der bayerischen Grundherrschaft entwickelte sich deshalb seit dem 15. Jahrhundert als Mischform zwischen Erbrecht und Freistift die so genannte Herrengunst oder veranlaite Freistift.

Politische Vertretung

Sowohl in Altbayern als auch in Franken und Schwaben waren die grund-, gerichts- und leibherrschaftlichen Rechte nicht zwingend in einer Hand vereint. In Franken wurde die niedere Gerichtsbarkeit im Rahmen der "Dorf- und Gemeindeherrschaft" ausgeübt. Im Herzogtum/Kurfürstentum Bayern übten die adeligen und kirchlichen Stände die niedere Gerichtsbarkeit in sogenannten Hofmarken aus, während die hohe Gerichtsbarkeit meist dem Landesherrn zustand. Am Ende des 17. Jahrhunderts befand sich dort knapp die Hälfte aller Anwesen in einer Hofmark. Da ein Großteil der Bauern derart mediatisiert war, entwickelte sich im Herzogtum Bayern anders als etwa in den vorderösterreichischen Territorien oder im Fürststift Kempten keine bäuerliche Landstandschaft.

Als Institutionen zur Wahrung bäuerlicher Interessen existierten deshalb nur die verschiedenen kommunalen Zusammenschlüsse, d. h. die kirchliche Gemeinde, die Wirtschaftsgemeinde zur Verwaltung der Allmende (in Altbayern Gmain) und die Gemeinde als unterste öffentliche Verwaltungseinheit (im Herzogtum/Kurfürstentum Bayern Haupt- oder Obmannschaft). Während des frühneuzeitlichen Territorialisierungsprozesses wurden die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen sowohl in Altbayern als auch in Schwaben und Franken zurückgedrängt.

Dieser Prozess stand indes im Herzogtum/Kurfürstentum Bayern im Zusammenhang mit der Herstellung von Rechtssicherheit für die Bauern im Rahmen der herrschaftlichen Konkurrenz zwischen Landesherrn und Ständen. Während es deshalb zwischen Landesherren und Ständen zahlreiche grund- und gerichtsherrschaftliche Konflikte gab, fehlten solche zwischen Bauern und Landesherrn nahezu gänzlich. Die Steuern wurden von den Bauern als Gegenleistung für die Gewährung von Rechtssicherheit in grund- und gerichtsherrschaftlich motivierten Konflikten akzeptiert. Diese Rechtssicherheit war wiederum ein Mittel des gegen die Stände gerichteten frühmodernen Staatsbildungsprozesses. Deshalb blieb es im sogenannten Bauernkrieg 1524-1526 trotz teilweise erheblichen Konfliktpotentials im Herzogtum Bayern 1525 letztlich ruhig. Die Faktoren, die in Franken und Schwaben zum Aufstand führten (dörfliche Verteilungskonflikte aufgrund der wieder zunehmenden Bevölkerung, Streben der Grundherren nach Teilhabe an der Agrarkonjunktur durch intensivierte Abschöpfung, Vordringen des römischen Rechts, das das dörfliche Gewohnheitsrecht verletzte, Zurückdrängung kommunaler Rechte durch den frühmodernen Staat, reformatorisches Gedankengut), fehlten im Herzogtum Bayern oder konnten durch die bestehende Rechtssicherheit ausgeglichen werden. Zu größeren Aufständen kam es im Kurfürstentum Bayern bezeichnenderweise dann, wenn das Gleichgewicht zwischen Abschöpfung und Rechtssicherheit in Kriegszeiten gestört war (1633 in Südostbayern um Wasserburg, 1705/1706 im Spanischen Erbfolgekrieg).

Wirtschaftliche Faktoren

Die Landwirtschaft stellte im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit den ökonomischen Leitsektor dar. Sie stellte nicht nur Nahrungsmittel zur Verfügung, sondern auch Rohstoffe für die gewerbliche Produktion (Faserpflanzen, Wolle, Leder) und Energie in Form von tierischer Zugkraft. Dabei waren mindestens 80 % der Bevölkerung in der Landwirtschaft beschäftigt – sei es als selbständige Bauern oder abhängige Dienstboten und Landarbeiter, sei es als Vollbauern oder als Kleinbauern, die auf gewerblichen Zuverdienst angewiesen waren. In den Landstädten und Märkten dominierten die Ackerbürger, die landwirtschaftliche und gewerbliche Einnahmen kombinierten. Auch die meisten Pfarrer bewirtschafteten den landwirtschaftlichen Teil ihrer Pfründen (Widdum) selbst.

Da die landwirtschaftliche Produktivität allein von der Arbeitsleistung und den naturräumlichen Gegebenheiten abhing, bedeutete dies vor Beginn der Agrarreformen am Ende des 18. Jahrhunderts Nullwachstum auf niedrigem schwankendem Niveau. Das Ziel bäuerlichen Wirtschaftens bestand deshalb in der Bedarfsdeckung. Maßgebend war das Gleichgewicht zwischen den produktionstechnischen und sozialen Bedürfnissen des Betriebes einerseits sowie den geforderten Abgaben andererseits. Deshalb nahm die Arbeitsbelastung unter ungünstigen Bedingungen selbstausbeuterische Dimensionen an, während unter günstigen Bedingungen Muße vorherrschte. Je größer ein Anwesen war, desto extensiver wurde es deshalb bewirtschaftet. Risiken, welche den Fortbestand der Produktionsstätte gefährdeten, mussten minimiert werden.

Dabei waren es die grund-, gerichts- und landesherrlichen Abgaben, welche die Integration der Landwirtschaft in den Markt forcierten. Der frühmoderne Staat benötigte für den beabsichtigten Ausbau von Verwaltung und Militär im Rahmen einer zunehmend von Arbeitsteilung geprägten Wirtschaft stetige und tauschbare Einnahmen, also Geld. Deshalb strebte er nach der Monetarisierung der Naturalabgaben, was sich auch auf die grundherrschaftlichen Abgaben auswirkte. Da die Landwirtschaft deshalb nicht mehr völlig autonom, aber noch nicht völlig kommerzialisiert war, spricht Rudolf Schlögl (Bauern, 366) für die kurbayerische Landwirtschaft des 17. Jahrhunderts von einer "marktintegrierten Subsistenzwirtschaft". Entscheidend für den Grad der regional sehr unterschiedlichen marktwirtschaftlichen Integration waren Stadtnähe und die Verfügbarkeit von Verkehrswegen.

Neben den naturräumlichen Gegebenheiten war deshalb der Markt bereits im späten Mittelalter ein wesentlicher Faktor für kleinräumige Spezialisierungsprozesse. So entwickelte sich um Spalt und um Hersbruck nicht nur aufgrund klimatischer und pedologischer, sondern auch wegen infrastruktureller Gegebenheiten in der Nähe zum Verbrauchszentrum Nürnberg ein intensives Hopfenanbaugebiet. Aus den gleichen Gründen entwickelte sich Franken zum größten Weinanbaugebiet des frühneuzeitlichen Europas. Im Voralpengebiet etablierte sich zwar entsprechend den naturräumlichen Gegebenheiten auf der Grundlage der hochmittelalterlichen Schwaigen bereits im späten 15. Jahrhundert eine spezialisierte Vieh- und Pferdezucht; diese war aber auch Folge der spätmittelalterlichen Absatzkrise. Wegen des Bevölkerungsrückgangs waren Erzeugung und Bedarf in ein Missverhältnis geraten, die Getreidepreise gesunken. Deshalb und wegen der vom Bevölkerungsrückgang verursachten steigenden Löhne nahmen die Ausgaben für den elastischen Bedarf an tierischen Produkten zu, welche im Preis daher nicht derart verfielen wie Getreide. Die arbeitsextensive Viehhaltung nahm auf Kosten des arbeitsintensiven Getreidebaus zu.

Im 16. Jahrhundert führte dann in erster Linie die Bevölkerungszunahme zu fallenden Löhnen, sinkendem Fleischverbrauch und steigenden Getreidepreisen. Bäuerlicher Wohlstand machte sich breit. Um die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Nahrungsmitteln sicherzustellen, sah sich der frühmoderne Staat gezwungen, erstmals Ernährungspolitik zu betreiben. Die Beschränkung der spezialisierten Viehzucht, Marktzwang, Verbot des Fürkaufs außerhalb der Märkte, Höchstpreisverordnungen, Ausfuhrverbote und Magazinierungen gehörten zu den noch sehr wenig systematischen ernährungspolitischen Maßnahmen unter Maximilian I. von Bayern (reg. 1597-1651, seit 1623 Kurfürst).

Wegen des Bevölkerungsrückgangs aufgrund des Dreißigjährigen Krieges sanken die Getreidepreise dann wieder. Verschärft wurde diese Absatzkrise, da sich die landwirtschaftliche Produktion nach Ende des Krieges schneller erholte als die Bevölkerung. Sinkende Getreidepreise und steigende Dienstbotenlöhne führten zum Ausbau der extensiven Viehwirtschaft auf den vollbäuerlichen Anwesen. Dabei verschafften die gestiegenen Löhne im Zusammenhang mit den zahlreichen öd gefallenen Gütern dem ländlichen Proletariat für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit zum sozialen Aufstieg. Ab 1670 gab es bereits kaum mehr öde Güter in Bayern.

Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts, im Kurfürstentum Bayern wegen der zahlreichen Kriege erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts, wirkte sich die Bevölkerungszunahme dann wieder in steigenden Getreidepreisen aus. Die Viehzucht wurde zugunsten des Getreidebaus zurückgedrängt.

Soziale Verhältnisse

Die Dominanz erblicher Nutzungsrechte führte vor allem in Franken, weniger in Schwaben (dort vor allem im Ries) bereits im späten Mittelalter zu einer starken Besitzzersplitterung, wobei diese wiederum auch eine Folge günstiger Absatzbedingungen darstellte.

Das Überwiegen der nichterblichen Besitzrechte bewirkte im Herzogtum/Kurfürstentum Bayern eine starke Abhängigkeit der Größenstruktur von politischen Rahmenbedingungen. Die landesherrliche Ernährungspolitik war dort seit der Agrarkonjunktur des 16. Jahrhunderts von dem Bemühen geprägt, durch das Verbot von Gutszertrümmerungen und Heiratsbeschränkungen eine möglichst umfangreiche Schicht von überschussproduzierenden Vollbauern zu erhalten. Folge war die Dominanz der geschlossenen Hofübergabe auch ohne förmliches Anerbenrecht. Die fiskalischen Interessen des Staates trafen sich mit dem Interesse der Vollbauern auf Kosten einer wachsenden unterbäuerlichen Schicht. 1689/1691 existierten 9,1 und 16,7 % vollbäuerliche Ganz- und Halbhöfe, welche Überschüsse produzierten, 21,7 % Viertelhöfe, deren Ertrag für die Ernährung einer Familie ausreichte, und 52,5 % Sölden mit wenig (Bausölden) oder gar keinem landwirtschaftlichen Grund (Leersölden).

Im Unterschied zum Landesherrn versuchten die Stände angesichts der eingeschränkten Möglichkeiten zum Ausbau ihrer Eigenwirtschaften ihre Einnahmen in ihren Hofmarken nicht nur durch eine Rentenoffensive, sondern auch durch eine gezielte Besiedlungspolitik durch die Teilung von Gütern zu vermehren. In den bayerischen Hofmarken nahm deshalb vor allem im 18. Jahrhundert die Zahl der Sölden zu. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war ihr Anteil an allen Anwesen auf 62 % gestiegen.

Stets führte die Besitzzersplitterung - aus welchem Grund auch immer es zu ihr kam - zur Kombination aus landwirtschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit. Dabei darf das Gewerbe nicht nur als Ersatz für die mangelhafte landwirtschaftliche Existenzgrundlage betrachtet werden, denn umgekehrt setzten die Gewerbe auch auf eine eigene landwirtschaftliche Produktion als Lieferant von Rohstoffen oder zur Bereitstellung von Transportmitteln. Die Nebenerwerbslandwirtschaft ist deshalb als Normalfall landwirtschaftlicher Produktion neben der Haupterwerbslandwirtschaft bereits in der Frühen Neuzeit zu betrachten.

Landwirtschaftliche Technologie und Produktionsstruktur

Mit zunehmender räumlicher Nähe zu den Märkten war die landwirtschaftliche Produktionsstruktur des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit immer stärker von ökonomischer Rationalität geprägt. Im Umfeld der Verbrauchszentren entsprach die landwirtschaftliche Produktionsstruktur auf der Mikroebene den Thünenschen Ringen, benannt nach dem Volkswirt Johann Heinrich von Thünen (1783-1850). Nach diesem Modell wird die Produktionsstruktur von den Transportkosten zum Markt bestimmt.

Die Thünschen Ringe, aus: Johann Heinrich von Thünen, Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Erster Theil, Berlin 3. Auflage, 1875, S. 390. (Thünen-Museum-Tellow)

Dem Modell der Thünenschen Ringe entsprach auch die Makrostruktur der landwirtschaftlichen Produktion Europas mit ihrem Zentrum in den nordwesteuropäischen Handels- und Gewerbemetropolen. Die im Gebiet des heutigen Freistaates in der Frühen Neuzeit vorherrschende Dreifelderwirtschaft war Teil des vorletzten Rings vor der extensiven Viehhaltung Osteuropas, während etwa die intensive Fruchtwechselwirtschaft der norddeutschen Marschgebiete den dritten Ring bildete.

Bei der Dreifelderwirtschaft wurde die gesamte Flur abgesehen von den Wiesen, Weiden und dem Gartenland in drei Felder (Gewanne) geteilt, wobei Flurzwang herrschte. Um Schäden an benachbarten Grundstücken zu vermeiden, waren alle Grundstücksbesitzer innerhalb eines Feldes gezwungen, die gleiche Frucht anzubauen. Dabei folgte auf die Winterfrucht (Roggen, Dinkel, Weizen) im nächsten Jahr die Sommerfrucht (Gerste oder Hafer), bevor das Feld ein Jahr lang brachlag. Dabei diente die Brache als Weide, was ihre Bebauung, etwa mit der seit dem 17. Jahrhundert als Nahrungsmittel bekannten ertragreichen Kartoffel, behinderte. Wegen der Bedeutung des Viehs im Hinblick auf Düngerlieferung und Zugleistung gab es Wiesen und Weiden überall. Gemüse wurde in erster Linie in den Hausgärten angesät, wo nicht im ersten Thünenschen Ring um die Verbrauchszentren der Feldgemüsebau bereits existierte. Angelegt waren die Felder bis ins 19. Jahrhundert meist nicht als ebene Flächen, sondern als Wölbäcker, in denen sich zwischen Beeten tiefe Furchen zur Regulierung des Wasserhaushalts befanden.

In der Fruchtfolge dominierte Getreide, da es in Form von Brot oder Brei Hauptbestandteil der menschlichen Ernährung war. Die Getreideerträge können deshalb als Indikator für die Produktivität der frühneuzeitlichen Landwirtschaft dienen. Im kurbayerischen Landgericht Landsberg, das mittelmäßige ackerbauliche Verhältnisse aufwies, ernteten die Bauern im 17. Jahrhundert durchschnittlich 8 dt (Dezitonnen) Dinkel je Hektar, 7 dt Hafer, 5 dt Weizen und 7 dt Roggen, wobei 25 bis zu 30 % der Ernte für Saatgut zurückgelegt werden musste.

Die Tierhaltung diente nicht nur der Produktion von Rohstoffen, sondern auch der Bereitstellung von Dünger und Zugkraft. Das Rind erfüllte alle diese Funktionen gleichermaßen, weshalb es die Tierhaltung dominierte. Dabei waren die Kühe klein und mager. Sie wogen höchstens 250 Kilogramm. Die jährliche Milchleistung einer Kuh betrug zwischen 800 und 1000 Litern. Nach höchstens 12 Jahren wurden die Kühe wegen erlahmender Fruchtbarkeit ausgeschieden. Bis dahin hatten sie fünf- bis sechsmal gekalbt. Lieferanten von Kalbfleisch waren in erster Linie die Kleinbauern. Denn jedes Kalb, das für die Reproduktion nicht nötig war, stellte einen Konkurrenten um die Milch dar. Als Nahrungskonkurrenten der Rinder waren Schafe kaum verbreitet. Da Schweine Nahrungskonkurrenten des Menschen darstellten, war der Umfang ihrer Haltung von der Möglichkeit zur Waldweide bestimmt. Aufgrund des Vorhandenseins weitläufiger und dünnbesiedelter Waldgebiete konnte sich das Herzogtum/Kurfürstentum Bayern zu einem Schweineexporteur entwickeln.

Ein ganzer Hof im Umfang von durchschnittlich 20 Hektar Ackerfläche benötigte am Ende des 17. Jahrhunderts im Landgericht Landsberg zur Bewirtschaftung neben den Familienangehörigen drei bis vier Dienstboten und drei bis fünf Pferde. Die Tierhaltung bestand aus vier bis acht Kühen, etwa drei Schweinen und höchstens fünf Schafen. Damit erzielte das Anwesen 386 Gulden Marktwert, wobei 77 % aus dem Ackerbau stammten. Der produktionstechnische Aufwand an Saatgut, Futter und Löhnen als Maß für die geringe Produktivität verschlang 45 % des Marktwerts.

Beobachtung und Erfahrung waren in der Frühen Neuzeit die wesentlichen Quellen landwirtschaftlicher Kenntnisse. In schriftlicher Form wurden sie in der Hausväterliteratur niedergelegt.

Produktionstechnischen Fortschritt gab es seit dem Spätmittelalter bis ins 18. Jahrhundert hinein kaum. Dabei stieß die Integration ertragreicher neuer Nahrungspflanzen wie der Kartoffel nicht zuletzt an rechtliche Grenzen (Dreifelderwirtschaft, Zehent). Im Ackerbau herrschten die Landsorten vor, d. h. durch natürliche Selektion in einem bestimmten Gebiet entstandene Sorten, die an die ökologischen Bedingungen in diesem Gebiet sehr gut angepasst und deshalb ertragssicher waren. Für die Landschläge in der Viehzucht gilt das gleiche. Zu den wenigen produktivitätssteigernden technologischen Maßnahmen gehörte die Vereinödung im Fürststift Kempten in der Mitte des 16. Jahrhunderts, was eine effizientere Bewirtschaftung der Grundstücke ermöglichte.

Agrarpolitik

Vor dem Dreißigjährigen Krieg konnte die landwirtschaftliche Produktion mit dem Bevölkerungswachstum nicht Schritt halten. Immer mehr Menschen wurden an den Rand der Agrargesellschaft gedrängt. Der durch den Dreißigjährigen Krieg verursachte Bevölkerungsrückgang brachte dann Entspannung und nahm Druck von der Landwirtschaft. Anders als in England entstand deshalb keine Veranlassung zur Steigerung der Produktivität. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erhöhte sich dann der Bevölkerungsdruck auch in Mitteleuropa wieder. Hatte die landwirtschaftliche Produktion durch die intensivere Ausnutzung herkömmlicher Produktionstechnik bisher an das Bevölkerungswachstum angepasst werden können, zeigte sich in der Hungersnot der 1770er Jahre nicht mehr eine konjunkturelle Agrar-, sondern eine strukturelle Knappheitskrise. Die Landwirtschaft war mit der herkömmlichen Produktionstechnik nicht mehr in der Lage, die wachsende Bevölkerung zu ernähren.

Deshalb stand die Landwirtschaft im Mittelpunkt des Interesses der physiokratischen und kameralistischen volkswirtschaftlichen Reformer. Es entstand eine Agrarpolitik, welche nicht mehr nur an der fiskalischen Abschöpfung oder dem kurzfristigen Ausgleich von Nahrungsmittelmangel orientiert war. Es ging nun um eine umfassende obrigkeitliche Wirtschaftsförderung. Die Steigerung von Produktion und Produktivität sollte 1.) durch die Entfesselung des kapitalistischen Unternehmergeistes der Bauern erreicht werden, weshalb sie im Rahmen der Bauernbefreiung zu vollen Eigentümern ihrer Höfe gemacht wurden, 2.) durch produktionstechnische Innovationen und 3.) durch Urbarmachung von immer mehr öden Gründen.

  1. Die Bauernbefreiung wurde erst im 19. Jahrhundert beendet, begann aber noch im 18. Jahrhundert. Den Beginn markiert in Kurbayern die (letztlich gescheiterte) generelle Einführung des Erbrechts durch Kurfürst Karl II. Theodor (reg. 1777–1799) im Jahr 1779.
  2. Zu den produktionstechnischen Neuerungen, die das Kulturmandat vom 24. März 1762 anordnete, gehörte die verbesserte Dreifelderwirtschaft mit bebauter Brache (v. a. stickstoffsammelnde Leguminosen wie Klee als Futter). Damit hing die Einführung der ganzjährigen Stallhaltung des Viehs (die vereinzelt bereits im Spätmittelalter bezeugt ist) zusammen. Sie ersetzte den bisherigen sommerlichen Weidetrieb, was eine gezielte Düngung ermöglichte. Daneben gehörten zu den produktionstechnischen Neuerungen des 18. Jahrhunderts auch der Anbau ertragreicherer Pflanzenarten (Kartoffel, Zuckerrübe, Mais), die beginnende Tier- und Pflanzenzucht, die künstliche Düngung (mit kalkhaltigem Material) und landtechnische Innovationen, die sich wegen der fehlenden industriellen Fertigungsmöglichkeiten allerdings erst im 19. Jahrhundert flächendeckend durchsetzten.
  3. Zur Urbarmachung öder Gründe gehörten die Moorkultivierung (etwa des Donaumooses ab 1778) und die Aufteilung der Allmenden, womit Kurbayern allen anderen deutschen Staaten mit einem Kulturmandat vom 30. Juli 1723 voranging. Dabei sollten vor allem die Kleinbauern und das ländliche Proletariat von der Aufteilung der Allmenden profitieren, weshalb diese Maßnahme auch einen sozialen Zweck verfolgte. Entscheidend dafür war aber die mittlerweile gewonnene Einsicht, dass Kleinbauern intensiver wirtschafteten, weshalb das kurbayerische Mandat von 1762 erstmals die Zertrümmerung von Anwesen erlaubte.

Zur Umsetzung der Agrarreformen wurden erstmals eigene landwirtschaftliche Behörden errichtet. In Kurbayern war es die am 8. März 1762 errichtete Landesverbesserungs- und Landesökonomie-Kommission. Als Teil der entstehenden bürgerlichen Öffentlichkeit bildeten sich agrarische Gesellschaften wie die 1765 gegründete kurbayerische Landesökonomiegesellschaft oder die 1767 errichtete Fränkische physikalisch-ökonomische Bienengesellschaft.

Dabei klafften Anspruch und Wirklichkeit bei der Umsetzung der Agrarreformen weit auseinander, da die Interessen von Grundherren und Landesherren, Vollbauern und Söldnern von Fall zu Fall in unterschiedlichen Kombinationen gegeneinanderstanden und die Neuerungen blockierten. Ihre flächendeckende Durchsetzung brachte daher erst das 19. Jahrhundert mit der Schaffung einer Staatsbürgergesellschaft auf der Grundlage einer einheitlichen Staatsgewalt nach den politischen, sozialen und ökonomischen Umwälzungen der Napoleonischen Kriege. Erst dadurch konnte sich die agrarische Revolution, womit die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion u. a. durch die Agrarreformen bezeichnet wird, sowohl zur Folge als auch zur Voraussetzung der industriellen Revolution entwickeln.

Quellenlage und Forschungsstand

Quellen zur Kenntnis der Agrargeschichte können dinglicher, bildlicher und schriftlicher Art sein. Dingliche und bildliche Quellen sind in erster Linie geeignet, Kenntnis über die Produktionstechnik, aber auch über sozial- und kulturgeschichtliche Phänomene zu vermitteln. Auch Bräuche, also regelmäßig wiederkehrende soziale Handlungen in festen ritualisierten Formen, können als Quellen agrargeschichtlicher Forschung dienen, wobei die Erwartung der zeitlichen Erstreckung der Bräuche in die Vergangenheit nicht überstrapaziert werden sollte. Unter den schriftlichen Quellen dominieren solche quantitativer Art. Pfarrmatrikel sind die Grundlage für die Erforschung der ländlichen Bevölkerungsentwicklung. Zur Kenntnis der Agrarpreisentwicklung dienen Rechnungsbücher privater, kirchlicher oder staatlicher Provenienz. Vor allem von herrschafts-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher Relevanz sind adelige, kommunale, kirchliche und staatliche Einkommensverzeichnisse (Steuerbeschreibungen und -register, Urbare, Salbücher, Zehntregister, Stiftsprotokolle). Seriell auswertbar und von sozial-, wirtschafts-, rechts- und kulturgeschichtlichem Interesse sind auch die Überreste der freiwilligen Gerichtsbarkeit anlässlich von Hochzeiten, Übergaben und Käufen. Besondere Krisen provozierten besondere Quellen, die einen über das übliche Maß hinausgehenden Einblick in bestimmte Bereiche der Agrargeschichte erlauben (z. B. Säkularisationsakten). Dorfordnungen und landesherrliche Mandate bieten Aufschluss über die rechtliche Situation der Bauern auf normativer Ebene. Informationen über die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Bauern auf empirischer Ebene bieten neben Überresten der internen Verwaltungsvollzüge (in Kurbayern z. B. Rentmeisterumrittsprotokolle) die zahlreichen Gerichtsakten, welche anlässlich von Streitigkeiten zwischen Grundherren und Grundholden sowie unter diesen angelegt wurden. Über die landwirtschaftliche Technologie informiert seit dem 16. Jahrhundert Ratgeberliteratur, die insbesondere in der Frühen Neuzeit unter dem Namen Hausväterliteratur bekannt ist. Ungedruckte agrarische Ratgeber, die zur Instruktion einer spezifischen Gutsverwaltung angelegt wurden, finden sich in kirchlichen und staatlichen Archiven. Das Entstehen der bürgerlichen Öffentlichkeit im 18. Jahrhundert führte dann dazu, dass Zeitungen, Reiseberichte und Briefkorrespondenzen zunehmend als agrargeschichtliche Quellen zur Verfügung stehen, wobei bäuerliche Selbstzeugnisse bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die Ausnahme bleiben.

Entsprechend der Zusammensetzung der Quellen dominiert in der bayerischen Agrargeschichte ein wirtschafts- und sozial- (näherhin: herrschafts)geschichtlicher Zugang auf der Grundlage von statistischer Auswertung serieller Quellen, vor allem im Rahmen der Historischen Atlasforschung. Kulturgeschichtliche Forschung zur bayerischen Agrargeschichte, welche wissens-, geschlechts-, medizin-, körper- und religionsgeschichtliche Fragestellungen in die tradierten Ansätze integriert, gibt es im Unterschied zur agrargeschichtlichen Forschung außerhalb Bayerns kaum, obwohl dies zumindest für das 18. Jahrhundert möglich wäre.

Literatur

  • Wilhelm Abel, Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter, Hamburg 3. Auflage 1978.
  • Rainer Beck, Unterfinning. Ländliche Welt vor Anbruch der Moderne, München 1993.
  • Renate Blickle, Agrarische Konflikte und Eigentumsordnung in Altbayern 1400–1800, in: Winfried Schulze (Hg.), Aufstände, Revolten, Prozesse. Beiträge zu bäuerlichen Widerstandsbewegungen im frühneuzeitlichen Europa (Geschichte und Gesellschaft. Bochumer historische Studien 27), Stuttgart 1983, 166–187.
  • Renate Blickle, Politische Streitkultur in Altbayern. Beiträge zur Geschichte der Grundrechte in der frühen Neuzeit (Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte 58), Berlin 2017.
  • Christoph Borcherdt, Fruchtfolgesysteme und Marktorientierung als gestaltende Kräfte der Agrarlandschaft in Bayern (Annales Universitatis Saraviensis. Serie Philosophie Beiheft 2), Kallmünz 1960.
  • Stefan Brakensiek/Rolf Kießling/Werner Troßbach/Clemens Zimmermann (Hg.), Grundzüge der Agrargeschichte, 3 Bde., Köln u. a. 2016.
  • Pankraz Fried, Herrschaftsgeschichte der altbayerischen Landgerichte Dachau und Kranzberg im Hoch- und Spätmittelalter sowie in der frühen Neuzeit (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 1), München 1962.
  • Rüdiger Glaser/Winfried Schenk/Hans-Ulrich Hahn, Einflußgrößen auf die Anbau- und Ertragsverhältnisse des Ackerlandes im frühneuzeitlichen Franken – Forschungsstand, Ergebnisse und offene Fragen, in: Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst 40 (1988), 43–69.
  • Sieglinde Graf, Aufklärung in der Provinz. Die sittlich-ökonomische Gesellschaft von Ötting-Burghausen 1765-1802 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 106), Göttingen 1993.
  • Michael Henker u. a. (Hg.), Bauern in Bayern. Von der Römerzeit bis zur Gegenwart (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 23), Regensburg 1992.
  • Martin Hille, Ländliche Gesellschaft in Kriegszeiten (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 117), München 1997.
  • Hanns Hubert Hofmann, Bauer und Herrschaft in Franken, in: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie 14/1 (1966), 1–29.
  • Stephan Kellner, Die Hofmarken Jettenbach und Aschau in der frühen Neuzeit. Studien zur Beziehung zwischen Herrschaft und Untertanen in Altbayern am Beispiel eines adeligen Herrschaftsbereiches (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 10), München 1986.
  • Adolf Layer/Pankraz Fried, Die Landwirtschaft, in: Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 3. Band, 2. Teil: Geschichte Schwabens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 3. Auflage 2001, 532–539.
  • Friedrich Lütge, Die bayerische Grundherrschaft. Untersuchungen über die Agrarverfassung Altbayerns im 16.–18. Jahrhundert, Stuttgart 1949.
  • Friedrich Lütge, Geschichte der deutschen Agrarverfassung vom frühen Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert (Deutsche Agrargeschichte 3), Stuttgart 2. Auflage 1967.
  • Helmut Rankl, Landvolk und frühmoderner Staat in Bayern 1400–1800 (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 17), München 1999.
  • Rainhard Riepertinger, Aschheim und Dornach. Eine Mikroanalyse zweier altbayerischer Dörfer bis zum Jahr 1800 (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 18), München 2000.
  • Adolf Sandberger, Altbayerische Studien zur Geschichte von Siedlung, Recht und Landwirtschaft, hg. von Pankraz Fried und Erwin Riedenauer (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 74), München 1984.
  • Rudolf Schlögl, Bauern, Krieg und Staat. Oberbayerische Bauernwirtschaft und frühmoderner Staat im 17. Jahrhundert (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 89), Göttingen 1988.
  • Eckart Schremmer, Die Wirtschaft Bayerns. Vom hohen Mittelalter bis zum Beginn der Industrialisierung. Bergbau - Gewerbe - Handel, München 1970.

Quellen

  • Karl von Closen, Kritische Zusammenstellung der bairischen Land-Kultur-Gesetze, München 1818.
  • Pankraz Fried/Heinz Haushofer, Die Ökonomie des Klosters Diessen. Das Compendium Oeconomicum von 1642 (Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte 27), Stuttgart 1974.
  • Günter Franz (Hg.), Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 31), Darmstadt 2. Auflage 1974.
  • Günter Franz (Hg.), Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes in der Neuzeit (1500-1950) (Ausgewählte Quellen zur Geschichte der Neuzeit 11), München 1963.
  • Walter Hartinger (Hg.), Dorf-, Hofmarks-, Ehehaft- und andere Ordnungen in Ostbayern, 3 Bände (Passauer Studien zur Volkskunde 14, 15 und 20), Passau 1998–2002.
  • Johann Kirchinger/Ernst Schütz, Die Landwirtschaft um Regensburg im Jahr 1776. Aus dem Tagebuch des britischen Gesandtschaftssekretärs am Reichstag Robert Liston, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 75 (2012), 167–199.
  • Hartwig Peetz, Der Haushalt des Klosters Polling im achtzehnten Jahrhundert. Eine altbayerische Wirtschafts- und Verwaltungsstudie, in: Jahrbuch für Münchener Geschichte 4 (1890), 315–404.

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Johann Kirchinger, Landwirtschaft (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit), publiziert am 01.12.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landwirtschaft_(Spätmittelalter/Frühe_Neuzeit)> (31.10.2024)