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Wohlfahrtspflege (Weimarer Republik)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Gesamtansicht der Evangelischen Diakonissen-Anstalt Augsburg. Abb. aus: 75 Jahre Evang. Diakonissen-Anstalt Augsburg, Augsburg 1930, 3. (Bayerische Staatsbibliothek, Bavar. 4501 e)

von Wilfried Rudloff

Unterstützte Erwerbslose in Bayern 1919-1925. Abb. aus: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamtes 58 (1926), n. 38. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Bavar. 932 m-58/59)

Das System der öffentlichen Wohlfahrtspflege wurde während der Weimarer Republik erneuert und modernisiert, musste aber gleichzeitig nach dem Ersten Weltkrieg und in der Weltwirtschaftskrise schweren Belastungen standhalten. Die Gesetzgebungskompetenz ging 1919 von den Ländern auf das Reich über. Träger der Wohlfahrtspflege waren die öffentliche Hand (Staat, Gemeinden) sowie freie Träger, unter denen in Bayern Caritas und Innere Mission (Diakonie) besondere Bedeutung besaßen.

Erneuerung und Krise

Für die Wohlfahrtspflege als sozialstaatlichen Teilbereich war in den Jahren der Weimarer Republik - in Bayern wie allgemein im Reich - eine doppelte Entwicklung grundlegend: Zum einen wurden die ideellen und institutionellen Grundlagen der materiellen Hilfen, der Jugend- und Gesundheitsfürsorge neu bestimmt (alle drei Sektoren lassen sich in den beiden Varianten der öffentlichen und privaten Trägerschaft unter dem Begriff der "Wohlfahrtspflege" zusammenfassen), so dass ein Prozess der Erneuerung und Modernisierung in Gang kam.

Dieser Prozess wurde zugleich jedoch durch eine gegenläufige Entwicklung behindert und blockiert. Denn das unterste Netz des Sozialstaates wurde infolge der schweren ökonomischen und sozialen Krisen, die jenen Jahren ihre Signatur verliehen, in einem Maße angespannt, dass es mehrfach zu reißen drohte. Die Realität der Wohlfahrtspflege blieb so meist weit hinter den neu gesteckten Zielen zurück. Zudem waren, was die Leistungsfähigkeit und den infrastrukturellen Entwicklungsstand anging, zwischen den Großstädten auf der einen Seite und den ländlichen Regionen auf der anderen große Disparitäten festzustellen.

Gesetzgeberische Zentralisierung

Auf der Ebene der Gesetzgebung verlagerte sich das Zentrum des Geschehens von den Ländern auf das Reich. Zwar suchten die bayerischen Ausführungsgesetze zu den neuen Reichsgesetzen der Fürsorge (insbesondere die Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht 1924 und das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz 1922/24) eigene Akzente zu setzen - z. B. durch ein besonderes Entgegenkommen gegenüber den konfessionellen Trägern -, das vermochte aber an der Grundtendenz gesetzgeberischer Zentralisierung nichts zu ändern.

Organisation: kommunale und freie Träger

In Gestalt von Wohlfahrts- und Jugendämtern entstanden in den Gemeinden bzw. Bezirken (heute: Landkreise) neue Strukturen der Sozialadministration, bei freilich sehr ungleichem Ausbreitungs- und Ausbaugrad. So musste etwa für die Jugendämter beobachtet werden, dass bei den Zuständigkeitsträgern in ländlichen Regionen oft wenig mehr als ein Türschild von der Existenz eines solchen Amtes zeugte. Auch die Einrichtung kommunaler Gesundheitsämter war vornehmlich eine großstädtische Entwicklung, bei der Bayern aber hinter anderen Regionen zurückblieb.

Unter den Trägern der freien Wohlfahrtspflege war im vorwiegend katholischen Bayern der Caritasverband mit den zugehörigen Fachverbänden und lokalen Vereinen dominant, die Innere Mission (Diakonie) spielte im vornehmlich protestantischen Franken eine größere Rolle. Mitte der 1920er Jahre entstand als Sammelbecken bürgerlicher Wohlfahrtsvereine der "Fünfte" (später: "Paritätische") Wohlfahrtverband. An der 1924 gegründeten bayerischen Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Wohlfahrtspflege beteiligte sich, anders als im Falle der Parallelorganisation auf Reichsebene, auch die nach dem Weltkrieg gegründete sozialistische "Arbeiterwohlfahrt". Insbesondere in der Anstaltsfürsorge blieben in Bayern die Einrichtungen der freien Träger unverzichtbar.

Hohe Belastung während Inflation und Weltwirtschaftskrise

In den ersten Nachkriegsjahren setzte insbesondere die Inflation Verarmungsprozesse in Gang, die neue Armutsgruppen, zusätzliche Aufgaben und erhebliche Belastungen für die soziale Fürsorge schufen. Auf dem Höhepunkt der Inflation 1923 erhielt beispielsweise in München rund ein Viertel der Bevölkerung kommunale Unterstützungsleistungen.

Auch danach blieben beträchtliche Teile der Bevölkerung auf öffentliche Hilfe angewiesen, deutlich mehr als in vorherigen Zeitperioden. Im ersten Nachinflationsjahr beispielsweise erhielten in Bayern 7,5% der Bevölkerung materielle Unterstützung durch die Fürsorge, davon 3,2% laufende Unterstützungsleistungen. In den Städten lagen die Werte zum Teil erheblich höher, in München bei 17,3% (7,9% laufend), Nürnberg 15,2 % (5,9%), Augsburg 23,3% (8,8%) und Ludwigshafen 28,8% (3,4%).

In der Weltwirtschaftskrise wurden neue Spitzenwerte erreicht. Die Zahl der von Seiten der öffentlichen Fürsorge laufend unterstützten Personen stieg in Bayern von 235.000 im März 1929 auf 653.000 im September 1932 (ohne Anstaltsfürsorge). In Nürnberg lag sie zu diesem Zeitpunkt bei rund einem Viertel der Bevölkerung. Die Ursache hierfür lag in der enormen Zunahme der auf die Zuständigkeitsebene der kommunalen Fürsorge durchsickernden "Wohlfahrtserwerbslosen", die nach längerer Erwerbslosigkeit aus dem Sicherungssystem der Arbeitslosenversicherung herausfielen. Dabei stellte sich die Lage in weiten Teilen des Reiches - bedingt durch die Wirtschaftsstruktur - noch gravierender dar als in Bayern. Gleichwohl gerieten die gemeindlichen Finanzen nun auch hier in eine katastrophale Schieflage. Das Ansehen der kommunalen Selbstverwaltung nahm schweren Schaden.

Literatur

  • Gabriele Bußmann-Strelow, Kommunale Politik im Sozialstaat. Nürnberger Wohlfahrtspflege in der Weimarer Republik, Nürnberg 1997.
  • Ute Redder, Die Entwicklung von der Armenpflege zur Fürsorge in dem Zeitraum von 1871 bis 1993 - eine Analyse unter Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsaspekten am Beispiel der Länder Preußen und Bayern, Bochum 1993.
  • Wilfried Rudloff, Vorgeschichte und Umsetzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes in Bayern in der Weimarer Republik, in: Bayerisches Landesjugendamt (Hg.), 75 Jahre Reichsjugendwohlfahrtsgesetz. Jugendhilfe zwischen Ordnungsrecht und Sozialpädagogik, München 1999, 25-37.
  • Eva Strauß, Wandererfürsorge in Bayern 1918 bis 1945 unter besonderer Berücksichtigung Nürnbergs, Nürnberg 1995.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Wilfried Rudloff, Wohlfahrtspflege (Weimarer Republik), publiziert am 15.11.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wohlfahrtspflege_(Weimarer_Republik)> (25.04.2024)