Oktoberfest-Attentat (26. September 1980)
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Am 26. September 1980 auf dem Münchner Oktoberfest verübter terroristischer Anschlag, bei dem 13 Menschen starben und 211 verletzt wurden. Die Hintergründe des Attentats sind bis heute nicht vollständig geklärt; das auf das Attentat folgende Ermittlungsverfahren wurde am 6. November 1982 eingestellt. Die Ermittlungen der zur Aufklärung des Anschlages gebildeten "Sonderkommission Theresienwiese" ließen auf einen Einzeltäter schließen, den rechtsextremen Geologiestudenten Gundolf Köhler (1959-1980), der beim Attentat ums Leben gekommen war. Bis heute bestehen Zweifel an der Einzeltätertheorie. Spätere Versuche, das Attentat vollständig aufzuklären, scheiterten. Immerhin sorgte die Wiederaufnahme der Ermittlungen 2014 zur grundlegenden Korrektur des Ermittlungsergebnisses von 1982 und einer Neubewertung des Anschlages durch die Bundesanwaltschaft im Jahr 2020. Für die Opfer besteht seither die Möglichkeit, Entschädigungsleistungen aus Opferfonds von Bundesregierung, Freistaat Bayern und Stadt München zu beantragen. Erinnert wird an das Attentat seit 1981 mit einem Mahnmal, das bislang mehrere Umgestaltungen erfuhr. Seit 2020 besteht am Haupteingang des Oktoberfests ein Dokumentations- und Erinnerungsort.
Der Anschlag
Am Freitagabend, den 26. September 1980 um 22.19 Uhr, ereignete sich eine Explosion am Haupteingang des Münchner Oktoberfests am Bavariaring. Es war 40 Minuten vor Beginn der Sperrstunde. Tausende von Festbesuchern befanden sich in diesem Bereich der Wirtsbudenstraße auf dem Heimweg. Augenzeugen berichteten, dass zunächst eine sekundenlange, meterhohe Feuersäule vom Boden aufstieg, gefolgt von einer schweren Detonation, der im näheren Umkreis eine Hitzewelle, im Radius von etwa 25 m eine starke Druckwelle folgte. Erste Ermittlungen ergaben, dass nicht ein Unfall oder ein technisches Versagen zu dieser Explosion geführt hatte, sondern eine Bombe in einem auf dem Boden stehenden Abfallkorb aus Metallgitter zur Explosion gebracht worden war.
Experten fanden heraus, dass ca. 1,3 kg militärischer Sprengstoff in der Hülle einer britischen Werfergranate zum Einsatz gekommen war. Durch den hochexplosiven Sprengstoff kam es rund um das Detonationszentrum zu einem Metallsplitterregen, der durch den zu nagelartigen Splittern zerlegten Abfallkorb aus Metallgitter noch verstärkt wurde. Die Druck- und Hitzewelle, insbesondere aber die Metallsplittergarben waren in einem Umkreis von mehr als 20 m tödlich und verursachten schwerste Verletzungen: 13 Menschen starben, darunter drei Kinder und zwei Jugendliche. 211 Personen wurden verletzt, davon 68 schwer. Bei elf von ihnen mussten Amputationen, hauptsächlich der unteren Gliedmaßen, vorgenommen werden. Der Festbetrieb wurde am Morgen des 27. September wieder aufgenommen. Erst am 30. September ruhte er wegen der Trauerfeier für die Opfer für einen Tag. Es gab weder kurz vor noch in den Tagen nach dem Anschlag ein von den Ermittlern als authentisch eingestuftes Tatbekenntnis. Das Oktoberfestattentat ist der blutigste einzelne Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik.
Der Attentäter Gundolf Köhler (1959-1980) riss mit in den Tod:
- Gabriele Deutsch (geb. 1962)
- Robert Gmeinwieser (geb.1963)
- Axel Hirsch (geb. 1957)
- Markus Hölzl (geb. 1936)
- Paul Lux (geb. 1928)
- Ignaz Platzer (geb. 1974)
- Ilona Platzer (geb. 1972)
- Franz Schiele (geb. 1947)
- Angela Schüttrigkeit (geb. 1941)
- Errol Vere-Hodge (geb. 1955)
- Ernst Vestner (geb. 1950)
- Beate Werner (geb. 1969)
Behördliche Ermittlungen
Als nach erster Tatortumschau als Ursache der Explosion eine Bombe angenommen wurde, übernahm am Abend des 26. September zunächst das für Sprengstoffdelikte zuständige Bayerische Landeskriminalamt (LKA) die Ermittlungen. Noch in der Nacht wurde die "Sonderkommission Theresienwiese" (Soko) gebildet. Am 27. September um 11 Uhr übernahm Generalbundesanwalt (GBA) Kurt Rebmann (1924-2005, Generalbundesanwalt 1977-1990) das Verfahren als Ermittlungsführer, weil sich die Anzeichen auf einen terroristischen Anschlag verdichtet hatten: Einer der Toten, der 21-jährige Geologiestudent Gundolf Köhler, war aufgrund seiner Verletzungen als Bombenleger in Frage gekommen. Seine Überprüfung mit Hilfe des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS) ergab, dass den Verfassungsschutzbehörden Baden-Württembergs und Bayerns Kontakte Köhlers zur Wehrsportgruppe (WSG) Hoffmann bekannt waren.
Der rechtsextreme Werbegraphiker Karl-Heinz Hoffmann (geb. 1937) hatte in Bayern die nach ihm benannte "Wehrsportgruppe Hoffmann" 1974 begründet, wo sie bis zu ihrem Verbot durch Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP, geb. 1932, Bundesinnenminister 1978-1982) im Januar 1980 unbehelligt blieb. Von Köhler war bekannt, dass er an mindestens zwei Übungen der paramilitärischen WSG Hoffmann teilgenommen und mit Hoffmann korrespondiert hatte. Die WSG als paramilitärischer Freiwilligenverband hatte sich in den 1970er Jahren zum Sammelbecken und Treffpunkt militanter und gewaltbereiter Rechtsextremisten aus Deutschland und Europa entwickelt. Hoffmann schulte seine Übungsteilnehmer im Gelände in Nahkampftechnik und fungierte bei rechtsextremistischen Veranstaltungen als Saalschutz. Aufgrund des Anfangsverdachtes führte Generalbundesanwalt Rebmann Hoffmann und weitere Mitglieder der seit Januar 1980 verbotenen WSG als Beschuldigte des nach dem Anschlag übernommenen Ermittlungsverfahrens.
Sofortige Razzien am Wochenende nach dem Anschlag, Festnahmen und Alibiüberprüfungen bei Hoffmann selbst und in dessen Umkreis erbrachten zwar Waffen- und Sprengstofffunde, jedoch keine Indizienbeweise mit Bezug auf das Oktoberfestattentat. Außer Hoffmann gaben die befragten WSG-Mitglieder an, Köhler nicht zu kennen. GBA Rebmann ermittelte jedoch auch gegen Unbekannt. Zahlreiche substanzielle Aussagen hatten darauf verwiesen, dass Köhler seit dem Nachmittag des 26. September 1980 in München, insbesondere aber in der Stunde vor dem Anschlag und auch bei der Ablage der Bombe am Detonationsort in Begleitung weiterer Personen gewesen war. Die Bemühungen, die Fahndung nach diesen Begleitern Köhlers mit Hilfe der Tatzeugen voranzutreiben, wurden jedoch sechs Wochen nach der Tat weitgehend eingestellt.
Ausschlaggebend dafür waren die Ermittlungen in Köhlers persönlichem Umfeld in Donaueschingen (Baden-Württemberg). Hier legte sich die "Soko Theresienwiese" Mitte November 1980 in allen wesentlichen Komplexen auf die Aussage eines einzelnen Zeugen aus Köhlers Freundeskreis fest. Dieser behauptete, die beim Anschlag verwendete Granatenhülle in Köhlers Kellerwerkstatt gesehen zu haben. Ferner entwarf er das von den Ermittlern in ihren Schlussvermerk übernommene Persönlichkeitsbild des sozial isolierten, vom Leben enttäuschten und von Universalhass zerfressenen Einzelgängers. Der Anschlag in München sei kein politisches Attentat, sondern das "Fazit einer persönlichen Katastrophe", technisch und von der Motivlage das Werk eines Einzeltäters, der von der Entschlussbildung über die Planung bis zur Ausführung alleine und ohne die Unterstützung weiterer Personen gehandelt habe.
Im Mai 1981 übermittelte die beim LKA angesiedelte "Soko Theresienwiese" ihren "Schlussvermerk" zusammen mit den Hauptakten und den als relevant angesehenen Asservaten an GBA Rebmann in Karlsruhe. Dieser hielt zwar das Verfahren weiter offen, ergriff jedoch trotz neuer Entwicklungen nicht die Initiative zu systematischen Nachermittlungen. Dies galt für die gesamten folgenden eineinhalb Jahre bis zum 6. November 1982. An diesem Tag stellte GBA Rebmann die Ermittlungen in Sachen Oktoberfestattentat endgültig ein.
Kritik an den behördlichen Ermittlungen
Ergebnisoffen wurden die Ermittlungen nur bis etwa sechs Wochen nach dem Anschlag geführt. Bereits im November 1980 erfolgte die Festlegung auf die Einzeltätertheorie. Die ausschlaggebende Aussage des Zeugen Erich L. steht allein in Bezug auf den Indizienbeweis. Nur der Zeuge Erich L. bekundet, einen leeren, der in München verwendeten Werfergranate ähnlichen Bombenkörper bei Köhler gesehen zu haben. Das Charakterbild, das der Zeuge von Köhler zeichnet, steht im Widerspruch zu allen anderen Zeugenaussagen aus Köhlers Umkreis in Donaueschingen. Ihnen zufolge war Köhler nicht sozial isoliert, nicht von einer negativen Grundeinstellung und von Hassgefühlen geprägt und habe keinerlei Selbstmordabsichten gehegt.
In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, dass die Ermittler bei der Bewertung der widersprüchlichen Zeugenaussagen sämtliche Indizien außer Acht ließen, die kontrafaktisch zu dem Charakterentwurf des isolierten, perspektivlosen Einzelgängers waren: Köhler unternahm in den Wochen vor dem Anschlag mit einem Interrail-Ticket ausgedehnte Ferienreisen durch Europa mit Besuchen bei Freunden und Bekannten. Er jobbte in den Semesterferien und schloss für das nicht benötigte Geld kurz vor dem Anschlag einen Bausparvertrag ab, in den er 800 DM einzahlte. Ferner suchte Köhler, der Schlagzeug spielte, mit einer Zeitungsanzeige erfolgreich Anschluss an eine Band, mit der er zweimal die Woche übte und für den Tag nach dem Anschlag verabredet war.
Versäumt wurde im Sommer 1981 der Rückgriff auf die Zeugen der Tat in München, als einige der in den Libanon ausgewichenen Mitglieder der ehemaligen WSG Hoffmann nach Deutschland zurückkehrten und in Verhören einräumten, Köhler in den Jahren 1976 und 1977 bei Veranstaltungen der WSG gesehen zu haben. Weder wurden sämtliche Teilnehmer dieser WSG-Veranstaltungen ermittelt, noch mit Lichtbildvorlagen aus diesem Personenkreis bei den Tatzeugen der Versuch unternommen, die am 26. September 1980 beschriebenen Begleiter Köhlers zu identifizieren. Dies wurde auch unterlassen, als sich Stefan Wagner am 3. August 1982 erschoss. Wagner, ein ehemaliges Mitglied der WSG-Hoffmann und des der WSG angegliederten Frankfurter "Sturm 7", hatte sich zuvor bei einer Geiselnahme im Rodgauer Stadtteil Nieder-Roden (Hessen) selbst bezichtigt, an der Aktion beim Oktoberfestattentat beteiligt gewesen zu sein. Versäumt wurde auch eine Untersuchung möglicher Verbindungen zwischen Gundolf Köhler und dem niedersächsischen Rechtsextremisten und Forstmeister Heinz Lembke (1937-1981). Auf Lemke als potentiellen Sprengstofflieferanten war die "Soko Theresienwiese" schon unmittelbar nach dem Oktoberfestanschlag hingewiesen worden. Der Hinweis kam von damals bereits einsitzenden geständigen Rechtsterroristen der "Deutschen Aktionsgruppen". Ihnen hatte Lemke Sprengstoff für den Bombenbau angeboten.
Die von der "Soko Theresienwiese" im September 1980 bei Lemke angeordnete Durchsuchung blieb damals ergebnislos. Durch einen Zufallsfund am 30. Oktober 1981 wurde jedoch sein umfangreiches, auf 32 Erddepots verteiltes Waffen- und Sprengstofflager entdeckt. Lemke wurde in Untersuchungshaft genommen, beging jedoch vor seiner angekündigten Aussage am 1. November in der Haft Selbstmord. In einem eigenen, von GBA Rebmann neben den Oktoberfestermittlungen geführten posthumen Verfahren wurde zwar untersucht, wie Lemke in den Besitz dieser großen Mengen an Waffen und Sprengstoff aus Militärbeständen gelangt war. Ob jedoch Lemke als Sprengstofflieferant für die Oktoberfestbombe in Frage kam und indirekte oder direkte Kontakte zu Gundolf Köhler unterhielt, war nicht Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens, das von GBA Rebmann wie das Ermittlungsverfahren Oktoberfestattentat ebenfalls im November 1982 eingestellt wurde. Zur Schließung der Beweiskette von Köhlers Einzeltäterschaft müsste jedoch erwiesen sein, auf welche Weise sich Köhler den verwendeten Sprengstoff ohne Mitwirkung anderer beschafft und ihn in seiner Werkstatt verarbeitet hat. Selbst der von den Ermittlern angeführte Hauptzeuge berichtete nur von einer leeren Bombenhülle in Köhlers Werkstatt. Jedoch sind bei der dortigen Durchsuchung weder Gerätschaften zum kontrollierten Erhitzen und Vergießen von Sprengstoff noch Mikrospuren von TNT oder sonstigem militärischem Sprengstoff entdeckt worden.
Zeitgeschichtlicher Kontext
Das Oktoberfestattentat fand neun Tage vor der politisch stark polarisierenden Bundestagswahl 1980 statt. Dem amtierenden Bundeskanzler Helmut Schmidt (1918-2015, Bundeskanzler 1974-1982) von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der eine Koalitionsregierung mit der Freien Demokratischen Partei (FDP) führte, stand als Herausforderer für die Unionsparteien der bayerische Ministerpräsident und Vorsitzende der Christlich-Sozialen Union (CSU) Franz Josef Strauß (1915-1988, Ministerpräsident 1978-1988) gegenüber. In die abgelaufene Legislaturperiode fielen Zenit und Niedergang der linksterroristischen Bedrohung durch die Rote Armee Fraktion (RAF). Strauß konnte die traditionellen konservativen Wahlkampfthemen innere Sicherheit und Stärkung des Staates nach Schmidts erfolgreichem Krisenmanagement in der Schleyer-Entführung nicht gegen den amtierenden Kanzler ausspielen. Er richtete noch am Abend des 26. September 1980 seine Angriffe daher gegen den liberalen Innenminister Gerhart Baum von der FDP. Diesem wies Strauß eine Mitschuld am Münchner Anschlag zu, da sich unter Baum die Sicherheitsbehörden nicht mehr trauten, Extremisten konsequent zu überwachen, um Terror wie in München noch in der Entstehung zu unterbinden.
Wenige Stunden später erwiesen sich die Angriffe von Strauß gegen Baum als Bumerang: Der mutmaßliche Bombenleger wurde als Mitglied der rechtsextremistischen WSG Hoffmann identifiziert, die Strauß in Bayern hatte gewähren lassen, bis sie von Bundesinnenminister Baum verboten worden war. In dieser Situation ergriff der Staatsschutzchef im bayerischen Innenministerium, Hans Georg Langemann (1925-2004), die Initiative. Er durchbrach die von GBA Rebmann aus ermittlungstaktischen Gründen verhängte Nachrichtensperre und gab heimlich sämtliche Informationen über Namen, Wohnort und Kontaktpersonen des mutmaßlichen Bombenlegers Gundolf Köhler an Journalisten der Zeitschrift "Quick" und "Bild am Sonntag", die Stunden bis Tage vor den Ermittlern im Umkreis des Tatverdächtigen auftauchten und damit potentiellen Mitwissern und Mittätern ermöglichten, Spuren zu verwischen. Im Gegenzug veröffentlichten die Journalisten von Langemann zugespieltes Material, das belegen sollte, dass die bayerische Staatsregierung sich um eine sorgfältige Überwachung der Rechtsextremisten im Freistaat gekümmert und immer ein Verbot der WSG befürwortet habe.
Aufklärungsversuche
Nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens beantragte Werner Dietrich, der Rechtsanwalt einiger Opfer des Anschlags, nach Akteneinsicht 1983 erstmals eine Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt. 1985 erschien das Buch "Oktoberfest. Ein Attentat" des Autors Ulrich Chaussy (geb. 1952), dessen Rechercheergebnisse in einen weiteren Wiederaufnahmeantrag von Rechtsanwalt Dietrich Eingang fanden. Zuletzt beantragte dieser im Jahr 2009 eine Wiederaufnahme des Verfahrens, bei dem neue Kriminaltechniken wie die DNA–Analyse und die Auswertung von Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, welche von Autor Tobias von Heymann aufgefunden worden waren, einbezogen werden sollten, um das Oktoberfestattentat nach nunmehr 30 Jahren aufzuklären.
Im Oktober 2009 erhielt Ulrich Chaussy auf seine Anfrage zur Untersuchung einer Reihe konkret benannter Asservate auf DNA-Spuren potentieller Mittäter Köhlers an GBA Monika Harms (geb. 1946, Generalbundesanwältin 2006-2011) die Auskunft, sämtliche Asservate des Ermittlungsverfahrens Oktoberfestattentat seien im Dezember 1999 vernichtet worden und könnten deshalb nicht mehr untersucht werden. Es habe Platzmangel in der Asservatenkammer geherrscht. Die Asservate seien deshalb zur Vernichtung freigegeben worden, da es sich beim Oktoberfestattentat von 1980 aus Sicht der Generalbundesanwaltschaft um eine vollständig aufgeklärte Straftat handele.
Die Ereignisse rund um das Oktoberfestattentat wurden 2013 im prominent besetzten (Benno Fürmann [geb. 1972], Nicolette Krebitz [geb. 1972], Heiner Lauterbach [1953], Jörg Hartmann [1969], August Zirner [1956], Udo Wachtveitl [geb. 1958], Miroslav Nemec [geb. 1954], Walter Hess [geb. 1939]) Kinofilm "Der blinde Fleck" (Premiere auf dem Filmfest in München am 6. Juli 2013) von Regisseur Daniel M. Harrich (geb. 1983) umgesetzt. Die Buchvorlage lieferte Ulrich Chaussy ("Oktoberfest - Das Attentat: Wie die Verdrängung des Rechtsterrors begann").
Wiederaufnahme der Ermittlungen (2014-2020)
Nach den Fernsehausstrahlungen des Films "Der blinde Fleck" erhielten Opferanwalt Werner Dietrich und Autor Ulrich Chaussy eine Vielzahl von Hinweisen. Tatzeugen, darunter auch verletzte Opfer und an den damaligen Ermittlungen beteiligte Polizeibeamte verstärkten die Zweifel an der Einzeltätertheorie und der korrekten Durchführung der Ermittlungen in den 1980er Jahren.
Chaussy und Filmregisseur Daniel Harrich präsentierten ihre neuen Rechercheergebnisse in zwei TV-Dokumentationen (2015: "Attentäter. Einzeltäter? Neues vom Oktoberfestattentat"; 2020: "Ermittlungen? Eingestellt! Das Oktoberfestattentat und der Erlanger Doppelmord"). Rechtsanwalt Dietrich formulierte einen dritten Wiederaufnahmeantrag. Daraufhin ordnete Generalbundesanwalt Harald Range (1948-2018, Generalbundesanwalt 2011-2015) am 11. Dezember 2014 nach 32 Jahren die Wiederaufnahme der Ermittlungen an, mit deren Durchführung er eine Sonderkommission beim Bayerischen Landeskriminalamt beauftragte.
Die neu eingerichtete "Sonderkommission 26.9.1980" ging den neuen Hinweisen nach. Sie durchforstete die alten Akten, zog auf Anordnung des Generalbundesanwalts auch Akten der Nachrichtendienste, Verfassungsschutzbehörden und der Staatssicherheitsbehörde der ehemaligen DDR bei und befragte noch erreichbare Zeugen der ersten Ermittlungsphase erneut. Auch nach den verschwundenen, beziehungsweise vernichteten Tatortasservaten wurde gesucht, den Ursachen und Verantwortlichkeiten für ihr Verschwinden bzw. ihre Vernichtung innerhalb der „Sonderkommission Theresienwiese“ wurde jedoch nicht nachgegangen. Ein aufwendig erstellter virtueller Tatort führte zu keinen neuen Erkenntnissen, ebenso wie der nach über dreißig Jahren in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" wiederholte Zeugenaufruf nach den gesichteten jungen Männern, mit denen Gundolf Köhler kurz vor dem Attentat in Tatortnähe gesichtet worden war.
Alle Versuche, Mittäter von Köhler zu ermitteln, scheiterten. Jedoch führte die Überprüfung der Aussagen und Indizien zur Persönlichkeit und zum Tatmotiv Köhlers zur grundlegenden Korrektur des Ermittlungsergebnisses von 1982 und einer Neubewertung des Anschlages durch die Bundesanwaltschaft, die die Bundesanwaltschaft seither auf ihrer Internetseite kommuniziert: "Gundolf Köhler handelte aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus. Dies folgt aus seinen Kontakten in rechtsextremistische Kreise, seinen kurz vor der Tat getätigten Äußerungen, wie man die bevorstehende Bundestagswahl beeinflussen könne, seinen in diesem Zusammenhang ebenfalls geäußerten Wunsch nach einem dem nationalsozialistischen Vorbild folgenden Führerstaat. Etwaige persönliche Beweggründe und festgestellte Problemfelder in der Persönlichkeit von Gundolf Köhler haben eine solche vorherrschende politische Motivation nicht in Frage gestellt." (Generalbundesanwalt, Einstellung, 8.7.2020).
Diese Einstufung ist wichtig für die heute noch lebenden Opfern des Oktoberfestattentats. Sie konnten ab 2020 erstmals Entschädigungsleistungen aus einem von der Bundesregierung (500.000 €), dem Freistaat Bayern (500.000 €) und der Landeshauptstadt München (200.000 €) errichteten Unterstützungsfonds beantragen. Im November 2021 wurde gemeldet, dass die Summe von 1,2 Mio. € an 90 Betroffene vollständig ausgezahlt worden ist.
Situation der Opfer und Gedenkkultur
Im September 1981 wurde direkt am Tatort, dem Detonationszentrum der Bombe, an der rechten Seite des Eingangs zur Theresienwiese eine vom Bildhauer Friedrich Koller (geb. 1939) gestaltete vierkantige, dunkle Bronzestele mit der Inschrift errichtet: „Den Opfern des Bombenanschlags vom 26.9.1980“. Die Namen der getöteten Opfer wurden erst 1986 auf Intervention überlebender Opfer auf den Seiten der Stele eingraviert. Im Jahr 2008 wurde die bis dahin kaum wahrnehmbare Säule einige Meter näher an die Wirtsbudenstraße herangerückt und mit einer halboffenen, runden, drei Meter hohen massiven Stahlschale umgeben, die von der Wirtsbudenstraße aus den Blick auf die Stele freigibt und sie wahrnehmbar werden ließ.
Ab 2015 suchte eine Arbeitsgruppe der beim Münchner Oberbürgermeister angesiedelten Fachstelle für Demokratie und des Kulturreferates den Kontakt zu den Familien der getöteten Opfer und der Verletzten. Ziel war es, ihre Situation wahrzunehmen, Hilfen anzubieten und ihre Anregungen und Wünsche für die künftige Erinnerungsarbeit aufzunehmen. In der Folge wurde 2018 eine Gedenktafel für die Opfer im Münchner Rathaus mit der Inschrift angebracht: „Ihr unbeachtetes Leid mahnt uns zur Fürsorge“. 2020 wurde zum 40. Jahrestag an der Theresienwiese gegenüber dem Mahnmal ein von Monika Müller-Rieger (geb. 1955) gestalteter Dokumentations- und Gedenkort errichtet, der in einer Reihe von 213 gestaffelten menschlicher Silhouetten über die Schicksale der Opfer und Verletzten, über die Hintergründe des Anschlags und die Aufklärungsbemühungen informiert.
Literatur
- Ulrich Chaussy, Oktoberfest. Ein Attentat, Darmstadt/Neuwied 1985.
- Ulrich Chaussy, Oktoberfest - Das Attentat. Wie die Verdrängung des Rechtsterrors begann, Berlin 2014.
- Ulrich Chaussy, Das Oktoberfestattentat und der Doppelmord von Erlangen. Wie Rechtsterrorismus und Antisemitismus seit 1980 verdrängt werden, Berlin 2020.
- Tobias von Heymann, Die Oktoberfest-Bombe. München, 26. September 1980 - die Tat eines Einzelnen oder ein Terror-Anschlag mit politischem Hintergrund?, Berlin 2008.
- Tatjana Neef, Das Oktoberfest-Attentat. 26. September 1980, München 2010.
- Moritz Kienast, Erinnerung an das Oktoberfest-Attentat vom 26. September 1980. Hausarbeit zur Erlangung des Magistergrads an der LMU München, München 2015.
Quellen
- Deutscher Bundestag, Drucksache 19/22142, 7.9.2020: Einstellung der Ermittlungen zum rechtsterroristischen Oktoberfest-Attentat.
- Deutscher Bundestag, Drucksache 19/22430, 15.9.2020: Das Oktoberfestattentat und das erfolglose Ende der Ermittlungen.
- Bundespräsidialamt, Rede von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Eröffnung des Dokumentations- und Gedenkorts Oktoberfest-Attentat in München, 26.9.2020.
- Generalbundesanwalt: Einstellung der wiederaufgenommenen Ermittlungen wegen des Oktoberfestattentats vom 26. September 1980, 8.7.2020.
Weiterführende Recherche
- Schlagwortsuche im Online-Katalog des Bibliotheksverbundes Bayern
- Suche in der Bayerischen Bibliographie
Verwandte Artikel
Oktoberfestattentat, Wies'n-Attentat, Wiesn-Attentat
Empfohlene Zitierweise
Ulrich Chaussy, Oktoberfest-Attentat (26. September 1980), publiziert am 26.06.2013 (aktualisierte Version 15.11.2021); in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Oktoberfest-Attentat_(26._September_1980)> (3.12.2024)