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Landstände des Hochstifts Passau

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Erste Seite des Protokolls des Landtags von 1497. (BayHStA Hochstift Passau. Blechkastenarchiv 30/1)
Passau von Süden 1576. Mitglied der Passauer Landstände waren die Stadt Passau, das Domkapitel (Dom in der Bildmitte) und das Kloster Niedernburg (am östlichsten Rand der Halbinsel). Vor der Stadt liegt bereits auf bayerischem Territorium das Kloster St. Nikola, das ebenfalls die Passauer Landtage besuchte. (Staatliche Bibliothek Passau S/Graph. 113)
Ruine Buchberg 1851. Buchberg bei Freyung war Sitz einer hochstiftischen Adelsfamilie. Die Bischöfe erwarben die zugehörige Herrschaft zwischen 1501 und 1592. (Staatliche Bibliothek Passau S/5 Yoe 35 [2])
Grabstein des Degenhart Watzmannsdorfer zu Leoprechting (gest. 1456) in der Pfarrkirche von Kellberg. Die 1527 ausgestorbene Familie gehörte zu den größten adeligen Grundherren im Hochstift Passau. (Heimat- und Trachtenverein "Immergrün" Wotzdorf).

von Josef Breinbauer

Im Hochstift Passau lassen sich Landtage bzw. Vorformen davon zwischen dem 13. und 17. Jahrhundert nachweisen. Aus dem 13. Jahrhundert sind mehrere Versammlungen der bischöflichen Ministerialen bekannt, die zu den Vorformen der Landtage gerechnet werden können. Ständische Aktivitäten lassen sich dann erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts greifen. Ihren Höhepunkt erlebte die ständische Bewegung im Hochstift Passau Mitte des 16. Jahrhunderts. Die Passauer Landstände bestanden aus drei Kurien (Prälaten, Adel, Bürger). Sie traten nur zu den Landtagen zusammen und bildeten darüber hinaus keine eigene Organisation aus. Da die Passauer Fürstbischöfe im 16. und 17. Jahrhundert systematisch den Adel aus dem Hochstift verdrängten, wurden die Landstände entsprechend geschwächt. 1660 fand der letzte Landtag statt.

Ausgangspunkte und Entwicklungslinien

Sieht man im Steuerbewilligungsrecht eine wichtige Kompetenz der Landstände, so zeigt bereits eine Urkunde Bischof Manegolds von Berg (reg. 1206-1215) aus dem Jahre 1209 den Kern der späteren Landstände: Domkapitel, Ministerialen und Bürger. Ihr Rat wurde in einer so wichtigen Angelegenheit wie der zweckgebundenen Steuererhebung zur Finanzierung der Passauer Stadtmauer eingeholt. Die Bedeutung dieses Personenkreises wird auch dadurch unterstrichen, dass die Verfügung durch das Zeugnis der Domherren, Ministerialen und Bürger sowie durch das bischöfliche Siegel Rechtskraft erhielt.

Dennoch wäre es verfehlt, schon zu diesem Zeitpunkt von Landständen zu reden, da diese eine dauerhafte Struktur voraussetzen. Zudem formte sich das Hochstift Passau erst in den folgenden Jahren besitzmäßig und politisch-administrativ voll aus.

Das Domkapitel gewann in Passau seit der Mitte des 12. Jahrhunderts stetig an Bedeutung und korporativer Selbstständigkeit.

Ähnlich nutzten die bischöflichen Ministerialen oder Dienstmannen ihre Entfaltungsmöglichkeiten und glichen sich im Zusammenhang des Landesausbaus adeligen Lehensträgern an. Im Laufe des 13. Jahrhunderts entwuchsen sie ihrem Status der Unfreiheit, wurden zu einer einflussreichen Besitzaristokratie mit intermediärer Gewalt und standen dem Bischof als ihrem geistlichen Hirten und weltlichen Landesfürsten beratend zur Seite. Der Friedensschluss zwischen Bayern und Passau 1262 erfolgte ausdrücklich mit Rat und Zustimmung von Kapitel und Ministerialen der Passauer Kirche. Bei Verlehnung und Veräußerung hochstiftischen Besitzes benötigte der Bischof also den Konsens des Kapitels und der Ministerialen.

Nach einer Ausweitung ihrer Rechte strebten auch die Bürger der Residenzstadt. Ihre Versuche, die bischöfliche Stadtherrschaft abzuschütteln, blieben jedoch erfolglos.

Vorformen von Landtagen

Marksteine in der Entwicklung ständischer Aktivitäten im Hochstift Passau sind die placita (= Versammlungen, Verhandlungen, Gerichtstermine) von 1236, 1256 und 1288. In dem Bemühen um klare Regelungen von Zuständigkeiten und Rechten trafen die zusammengekommenen Ministerialen unter dem Vorsitz des Bischofs wichtige Entscheidungen für die innere Verwaltung.

Die Nonnen von Niedernburg erwirkten 1236 mit ihren Beschwerden eine Vereinbarung, die dem Kloster das Recht auf Zustimmung bei Verlehnungen und Verpfändungen von Pfründen der Abtei durch den Bischof sicherte. 20 Jahre später, 1256, stellte das Ilzstadtweistum geltendes Gewohnheitsrecht im Bereich des Landes, der terra, zwischen Ilz und Großer Mühl fest. An dieser Formulierung ist schon ein gewisses Landesbewusstsein zu erkennen. Man legte z. B. Regelungen zur bischöflichen Gerichtsbarkeit, zum Erbrecht der Ministerialen, zum Jagdrecht, zu Holzrechten der Bauern, aber auch zur Säumerei in "via boemorum" ("Goldener Steig") fest. 1288 beseitigte man einen Missstand im Gerichtswesen, nämlich die bisher vorgekommene Mehrfachbestrafung in Form von Geldbußen bei Diebstahl und anderen Fällen durch die bischöflichen Amtsleute und Richter.

Freilich folgte diesen genannten Versammlungen keine geradlinige Entwicklung. Ob in den in Passau unruhigen Zeiten des 14. Jahrhunderts Landtage stattfanden, ist fraglich. Auch über Landtage unter Bischof Ulrich von Nußdorf (reg. 1451–1479) gibt es nur spärliche Angaben. Erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts zeichneten sich Kontinuität und eine gewisse Periodizität ab. Neu waren nun die Ausweitung des Teilnehmerkreises sowie die bisher nicht gekannte Häufigkeit. Die in etwa zeitlich parallel durchgeführte Reichsreform dürfte auch in Passau den Einfluss der Stände verstärkt haben.

Passauische Landstände im 15.–17. Jahrhundert

Berechtigt, aber auch verpflichtet, auf den vom Fürstbischof einberufenen Landtagen, dem Ort der Verhandlungen, zu erscheinen, waren im Hochstift Passau die höhere Geistlichkeit (Prälatenstand), die Ritterschaft und die Bürger der Bischofsstadt sowie zeitweise die Märkte. Die Landstandschaft als Form der politischen Partizipation war an Güterbesitz mit Herrschaftsrechten im Hochstift gekoppelt. Der von Bischof Christoph von Schachner (reg. 1490-1500) auf den 17. April 1497 geladene Adressatenkreis wird so umschrieben: "Auf Montag nach dem Suntag Jubilate hat mein gnädiger Herr von passau seinen Landsessen und den so leut und guter im land haben die hernach begriffen Artikl furbringen und an sy begeren lassen".

Zum Prälatenstand gehörten das Domkapitel, die Äbtissin von Niedernburg sowie die Vorsteher einiger Männerklöster, die zwar nicht auf dem Gebiet des Hochstifts lagen, aber hier über entsprechenden Grundbesitz verfügten. 1584 protestierte Bayern dagegen, dass Passau auch die zur bayerischen Prälatenkurie zählenden Klöster Fürstenzell, St. Nikola, Vornbach und Osterhofen vorlud.

Ähnlich waren in der passauischen Adelskurie neben der einheimisch-hochstiftischen Ritterschaft auch Adelige vertreten, die zwar über Besitz im Hochstift verfügten, ihren Stammsitz aber außerhalb des Passauer Territoriums hatten. Unter ihnen nahmen die Grafen von Ortenburg eine besondere Stellung ein, da sie zum einen Reichsgrafen waren, zum anderen aber auch Güter mit bayerischer Landstandschaft besaßen. Auch die Degenberger und Nußdorfer zählten zu dieser Gruppe. Eine Matrikel von 1547 nennt 35 Adelige als "Passauerische Landstaendt". Zu den bedeutendsten im Hochstift ansässigen Adelsgeschlechtern zählten die Watzmannsdorfer, die sich um Leoprechting (Gde. Hutthurm, Kreis Passau) und Kellberg (Gde. Thyrnau, Kreis Passau) eine riesige Grundherrschaft schufen. Die Buchberger, deren Stammburg im Oberen Bayerischen Wald lag, waren in der Gegend um Freyung reich begütert. Die 1599 ausgestorbenen Herren von Schwarzenstein spielten als Burgherren von Fürstenstein (Gemeinde Fürstenstein, Kreis Passau) und Englburg (Gde. Tittling, Kreis Passau) von 1474 bis 1597 eine wichtige Rolle. Über eine große Zahl von Lehen und Gütern verfügten die Pfeil von Haselbach. Auch die Familien der Tragenreuther oder Nothaft begegnen nicht selten in den Quellen.

Den Bürgerstand repräsentierten in erster Linie die Vertreter der Stadt Passau. Auch die Märkte als wirtschaftlich privilegierte Orte mit gerichtlicher Sonderstellung nahmen an den Landtagen teil: Waldkirchen, Wegscheid, Griesbach, Obernzell, Obernberg am Inn sowie Hauzenberg. Hinzu kam noch Freyung, während Velden im Mühlviertel nach 1507 nicht mehr erwähnt wird. Die Landstandschaft der Märkte unterlag allerdings Einschränkungen, denn es wurde ihnen bald nur noch das Recht zugebilligt, gehört zu werden.

Fanden die Landtage im Hochstift bis 1541 noch unregelmäßig statt, so änderte sich dies unter Bischof Wolfgang von Salm (reg. 1541–1555). Belegbar sind solche ständischen Versammlungen, zu denen man im bischöflichen Hof zusammenkam, für die Jahre 1541, 1542, 1543, 1545, 1547 sowie vermutlich auch für 1549 und 1554. Es gab allerdings auch außerhalb von Landtagen Verhandlungen des Bischofs mit den Ständen um ihre speziellen Anliegen. Bischof Wolfgang von Closen (reg. 1555–1561) ließ die Märkte nicht mehr laden, so dass nur noch das Bürgertum der Residenzstadt vertreten war. 1660 schließlich fand der letzte passauische Landtag statt.

Einflussmöglichkeiten und Zuständigkeit

Der Modus der Verhandlungen lässt auf beiden Seiten, des Bischofs wie der Stände, Verzögerungstaktiken erkennen. Die Zustimmung zu Steuerzahlungen war aber nicht generell von den Zugeständnissen des Bischofs, der Gehorsam erwartete, abhängig. Mehrfach konnte der Adel seine Beschwerden erst nach den Landtagen anbringen. Die Beratungen erfolgten nach Kurien getrennt. Gemeinständische Organe, die dem Landesherrn auf oder zwischen den Landtagen gegenübergetreten wären oder gar die Versammlungsleitung an sich gezogen hätten, gab es im Unterschied zu Bayern im Hochstift Passau nicht.

Welche Fragen und Probleme mit den Ständen geregelt werden sollten, darüber gibt der passauische Landtag von 1497/98 reichlich Auskunft. Sie betrafen Steuern, Strafrechtspflege, Jagd- und Schankrechte oder auch die Überprüfung von Maßen und Gewichten, um nur einige immer wiederkehrende Punkte zu nennen. Thema war auch der auf dem Reichstag zu Worms 1495 erhobene Gemeine Pfennig, eine Reichssteuer, welche die Reichsstände auf ihre Untertanen umlegten. Zugleich forderte Bischof Schachner die für ein Hochstift spezifische Weihesteuer, eine nach Rom zu zahlende Taxe für die Ernennung. Die Passauer Stände wollten die Reichs- oder Weihesteuer zunächst nicht gewähren, waren aber schließlich bereit, Zahlungen zu leisten.

Dem Bischof ein Dorn im Auge war der gemäß Landtagsproposition von 1497 vom Adel erhobene Anspruch, bei Totschlag gegen ein sogenanntes Freigeld in Höhe von sechs Schilling, zwölf Pfennigen und einem Heller an den Landrichter straffrei zu sein. Die Grundherren sprachen den bischöflichen Landrichtern auch das Recht ab, straffällig gewordene Untertanen des Adels gefangen zu nehmen. Der Bischof sah sich "dadurch in seiner jurisdiction, oberkait vnd gerichtszwang veracht", wies die Ansprüche zunächst zurück, machte aber dann doch einige Zugeständnisse. Schließlich wurde die Freigeldzahlung abgeschafft, und der Landrichter sollte bei Totschlag und Malefiz den Täter nur verhaften, aber nicht sein Vermögen einziehen können.

Für die Landtage im ersten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts (1502, 1505, 1507, 1509, 1510) sind die Auskünfte in den Quellen nur spärlich. 1532 beschwerte sich z. B. der Adel, dass nun bei Grundstücksstreitigkeiten zwischen zwei adeligen Grundherrschaften das Landgericht zugezogen werden sollte, was bisher nicht üblich gewesen war. Unter Bischof Wolfgang von Salm ging es häufig um die Steigerung des Steueraufkommens, um die Forderungen von Seiten des Reichs erfüllen zu können. 1556 wurde die Zunahme von Schenken beklagt. Tafernen, die nicht schon mindestens 20 Jahre lang bestanden, wurden abgeschafft. Auch den Pfarrern sollte der Betrieb von Wirtschaften nicht gestattet werden.

Ähnlich wie beim Nachbarn Bayern gab es auch im Hochstift nicht selten Querelen über Umfang und Kompetenzen der Hofmarksgerichtsbarkeit. Wie schon früher versuchte man auch auf dem passauischen Landtag von 1557 erneut, aber wiederum vergeblich, die Hofmarksfreiheit auf die einschichtigen Güter auszuweiten. Erst zehn Jahre später kam es zu einem kleinen Zugeständnis des Landesherrn. Einem Rezess (= Vergleich, Vertrag) zwischen Landständen und Bischof aus dem Jahre 1596 zufolge wurde entschieden, dass bei Flurstreitigkeiten bestimmte Flurfrevel wie Überackern, Überzäunen oder Ausreißen von Marchsteinen etc. dem Landrichter vorbehalten sein sollten. Die Landtage von 1615, 1620 und 1631 beschäftigten sich wieder mit Steuerfragen. 1648 und 1657 ging es um die Folgen des Dreißigjährigen Krieges.

Ausklang

Die Passauer Landstände, deren Mitwirkung allmählich ausgetrocknet wurde, erreichten nicht jenen Organisationsgrad wie etwa beim Nachbarn Bayern. Dies mag auch an den kurzen Wegen gelegen haben: Bischof, Domkapitel, Äbtissin von Niedernburg und Passauer Bürger waren ja auf engem Raum beisammen und konnten betreffende Fragen auch unmittelbar regeln.

Seit dem 16. Jahrhundert war die Strategie der Bischöfe darauf gerichtet, bei sich bietender Gelegenheit Grundbesitz des Adels im Hochstift aufzukaufen. So gingen z. B. 1535/39 große Teile des Besitzes des Peter Tragenreuter im Gericht Windberg (Sitz des Gerichts war Windorf, die namengebende, abgegangene Burg wird u. a. in Wimberg gesucht [beide Lkr. Passau, Gde. Windorf]) an den Bischof über. 1581 verkauften die Brüder von Closen ihren Anteil an Schloss und Herrschaft Leoprechting an Bischof Urban von Trenbach (reg. 1561-1598), der im gleichen Jahr die ortenburgischen Güter im Land der Abtei erwerben konnte. Mit ihrer konsequenten Konsolidierungspolitik konnten die Passauer Fürstbischöfe letztlich den Adel ausschalten. Damit zeigte die Ausbildung von Staatlichkeit hier bereits modernere Züge als in vielen anderen Territorien des Reichs. Seit dem Konzil von Trient war zudem die Stellung des Domkapitels gegenüber dem Diözesanvorstand gemindert. Zum letzten, im Jahre 1660 abgehaltenen Landtag erschienen nur noch sechs weltliche Mitglieder sowie das Domkapitel und das Kloster Niedernburg.

Quellen und Forschungslage

Die "Passauischen Land-Tags-Acta" befinden sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München (Bestand: Hochstift Passau, Blechkastenarchiv 30-33). Eine vollständige Auswertung dieses umfangreichen Materials steht noch aus. Allein der Originalakt zum Landtag von 1532 enthält rund 100 Seiten. Am intensivsten haben sich bisher Ludwig Veit, Peter Claus Hartmann und Marc von Knorring mit den passauischen Landständen beschäftigt.

Dokumente

Literatur

  • Josef Breinbauer, Die Landstände des Hochstifts Passau, in: Passauer Jahrbuch 52 (2010), 137-146.
  • Peter Claus Hartmann, Die Landstände des Hochstifts Passau im Rahmen der ständischen Bewegung des Spätmittelalters, in: Ostbairische Grenzmarken 27 (1985), 63-81.
  • Georg Heiligensetzer, Politische Partizipation im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Die Landstände im Vergleich, in: Österreich in Geschichte und Literatur 50/4 (2006), 194-209.
  • Reinhard Heydenreuter, Zur Rechtsstellung des landsässigen Adels im Kurfürstentum Bayern zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert, in: Walter Demel/Ferdinand Kramer (Hg.), Adel und Adelskultur in Bayern (Beihefte der Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte B 32), München 2008, 43-105.
  • Marc von Knorring, Die Hochstiftspolitik des Passauer Bischofs Wolfgang von Salm (1541-1555) (Neue Veröffentlichungen des Institus für Ostbairische Heimatforschung 57), Passau 2006.
  • Kersten Krüger, Die landständische Verfassung (Enzyklopädie deutscher Geschichte 67), München 2003.
  • Johannes Merz, Bistümer und weltliche Herrschaftsbildung im Westen und Süden des spätmittelalterlichen Reiches, in: Historisches Jahrbuch 126 (2006), 65-89.
  • Ernst Schubert, Fürstliche Herrschaft und Territorium im späten Mittelalter (Enzyklopädie deutscher Geschichte 35), München 2. Auflage 2006.

Quellen

  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Hochstift Passau, Blechkastenarchiv 30-33. Eine vollständige Auswertung dieses umfangreichen Materials steht noch aus. Allein der Akt zum Landtag von 1532 (Blechkastenarchiv 30/3) enthält schätzungsweise hundert Seiten und ist zudem unfoliiert. Beim Akt "Hochstift Passau, Blechkastenarchiv 33/25" handelt es sich um eine Art Registraturbericht über die im Jahre 1692 vorhandenen Landtagsakten.
  • Egon Boshof (Bearb.), Die Regesten der Bischöfe von Passau (Regesten zur bayerischen Geschichte), München 1992ff. (bisher drei Bände)
  • Passau. Quellen zur Stadtgeschichte. Im Auftrag des Vereins für Ostbairische Heimatforschung herausgegeben von Egon Boshof u. a., Regensburg 2004.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Josef Breinbauer, Landstände des Hochstifts Passau, publiziert am 22.02.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landstände des Hochstifts Passau> (19.03.2024)