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Dreifelderwirtschaft

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Sebastian Grüninger

Die Dreifelderwirtschaft war ein v.a. nördlich der Alpen verbreitetes Fruchtfolgesystem für den Getreidebau. In einem dreijährigen Zyklus wechselten sich dabei Wintergetreide, Sommergetreide und Brache, also die einjährige Erholung des Bodens, ab. Dadurch konnten die gleichen Felder dauerhaft genutzt werden. Zunehmende Siedlungsverdichtung und Intensivierung der Landwirtschaft erforderten eine gleichzeitige Verrichtung der Feldarbeiten in benachbarten Feldern (Flurzwang) und damit eine Zusammenfassung des Ackerlandes einer Siedlung in große Feldeinheiten, sog. Zelgen oder Eschen (Verzelgung). Die Verbreitung dieser Dreizelgenwirtschaft bzw. Dreizelgenbrachwirtschaft als wichtigste Ausprägungsform der Dreifelderwirtschaft war ein Kernstück der agrarwirtschaftlichen Intensivierung des Mittelalters. In Bayern ist sie nicht vor dem 10. Jahrhundert in den Quellen fassbar, bildete aber bis weit ins 19. Jahrhundert das dominierende Ackerbausystem in den fruchtbaren Tälern und Schwemmgebieten der Donau- und Mainzuflüsse. Im Rahmen der ‚Agrarrevolution‘ des 18./19. Jahrhunderts wurde die Dreifelderwirtschaft durch die zunehmende Bebauung der Brache mit stickstoffbindenden Futterpflanzen, Hülsenfrüchten und Knollengemüse erweitert und schließlich durch eigentliche Fruchtwechselwirtschaft ohne Zelgenbindung und Flurzwang ersetzt.


Dreifelderwirtschaft und Dreizelgenwirtschaft: Gegenstand

Votivtafel in der Wallfahrtskirche St. Leonhard in Siegertsbrunn, gestiftet anlässlich der Maul- und Klauenseuche 1732. Sie zeigt das Dorf Hohenbrunn (Lkr. München) im Vordergrund sowie die Dörfer Siegertsbrunn (Hintergrund Mitte) und Höhenkirchen (rechter Bildrand). Neben einem Zaun, der die Flur am Waldrand zum Schutz gegen Wild umgab (Etter), ist in der Hohenbrunner Flur ein weiterer Zaun erkennbar, an dem zwei der rekonstruierten Großfelder der Dreifelderwirtschaft aneinander grenzten, das "Hechenkircher Veldt" und das "Forsthauser Veldt". (Siegfried Wameser)
Rekonstruktion der Zelgeneinteilung von Hohenbrunn (Lkr. München). Die drei Großfelder bzw. Zelgen werden in den Quellen seit dem 17. Jahrhundert als "Veldt" bzw. "Felder" bezeichnet. (Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, lizenziert durch CC BY-ND 3.0 DE; ergänzende Gestaltung wie Schrift und Markierungen mit Genehmigung der Bayerischen Vermessungsverwaltung: Laura Niederhoff)
Schematische Darstellung der Nutzungsweise der drei Großfelder/Zelgen im dreijährigen Zyklus. (Gestaltung: Laura Niederhoff, Vorlage: Wilhelm Abel, Pflugarbeiten und Ackernutzung bei der Dreifelderwirtschaft im Jahresablauf, aus: Wilhelm Abel, Geschichte der deutschen Landwirtschaft, Stuttgart 1967, 38)

Dreifelderwirtschaft und Dreizelgenwirtschaft (bzw. Dreizelgenbrachwirtschaft) sind streng genommen begrifflich zu trennen. Dreifelderwirtschaft bildet dabei den Oberbegriff für alle Fruchtfolgesysteme, bei denen sich im dreijährigen Zyklus Wintergetreide (v.a. Roggen, Dinkel, Emmer und Saat-/Nacktweizen), Sommergetreide (v.a. Hafer, Gerste und Hirse) und Brache (einjährige Ruhephase) abwechselten. Wintergetreide wurde jeweils im Herbst gesät und im Hochsommer geerntet, Sommergetreide im Frühjahr gesät und nach dem Wintergetreide geerntet. Die Brache erlaubte eine Erholung des Bodens und durch die Zwischennutzung als Viehweide zudem eine natürliche Düngung. Auch nach der frühen Ernte des Wintergetreides blieb der Acker bis zum Umbruch im folgenden Frühjahr in der Regel als Stoppelweide dem Vieh überlassen (‚Kleine Brache‘). Dieser Zyklus erlaubte nicht nur eine dauerhafte Bebauung des fruchtbaren Ackerlandes, sondern verminderte auch das Verlustrisiko bei Ernteausfällen. Zudem konnten die aufwändigen Ackerarbeiten wie das Pflügen gestaffelt erfolgen. Andererseits zwang es dazu, jeweils ein Drittel der Ackerfläche unbebaut zu belassen.

Die Dreizelgen(brach)wirtschaft war die idealtypische und bedeutendste, zweifellos aber auch eine späte Ausprägung der Dreifelderwirtschaft. Um in den immer dichter besiedelten Gebieten Europas und Bayerns fruchtbaren Ackerboden zu sparen, mussten die Felder der einzelnen Bauern jeweils eng beieinander liegen, ohne Feldwege dazwischen (Gemengelage). Dies führte dazu, dass die Feldarbeiten jeweils gleichzeitig erfolgen mussten, um v.a. beim Pflügen und Eggen die Nachbarparzelle nicht zu beeinträchtigen. Die Felder wurden zu diesem Zweck in große Feldeinheiten, also in Großfelder zusammengefasst, die in der Forschung und vor allem in fränkischen Quellen „Zelgen“ genannt werden. In bayerischen Quellen und Flurnamen werden sie lateinisch „culturae“, „araturae“ oder „plagae“, deutsch meist als „Eschen“, oft aber ihrerseits als „Felder“ bezeichnet. Jeder Bauer besaß idealerweise in jeder Zelge mindestens einen Acker, der aufgrund der schwerfälligen Wendbarkeit der Räderpflüge meist als langer Streifen in enger Gemengelage neben jeweils zwei Nachbarparzellen lag (Langstreifen-/Gewannfluren). Die Ausbreitung dieses Dreizelgensystems wird in der Forschung als ‚Verzelgung‘ bezeichnet.

Vor allem seit dem zunehmend kritischen Blick auf die Dreifelderwirtschaft ab dem 18. Jahrhundert im Zuge der Agrarmodernisierung bzw. ‚Agrarrevolution‘ betont die Wissenschaft in diesem Zusammenhang auch den ‚Flurzwang‘ und spricht zuweilen von der ‚Dreizelgenzwangswirtschaft‘. Dieser negativ konnotierten Sicht sind aber zweifellos die wirtschaftlichen Vorteile einer engen Kooperation zwischen den Bauern und Dorfgenossen im Rahmen der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Möglichkeiten entgegenzuhalten.

Neben dem verzelgten Ackerland, gehörten zu dieser Dreizelgenwirtschaft ein innerer Bereich um das Dorf mit Gärten, in denen die Bauern getrennt von der auf Getreidebau ausgerichteten Ackerflur im privaten Rahmen Hülsenfrüchte, Gemüse und Früchte anbauten. Neben und meist außerhalb der Ackerflur befand sich die Allmende, also gemeinschaftlich genutzte Wiesen, Viehweiden und Wälder. Zunehmend wurden aus dem Zelgensystem aber auch abgegrenzte Sonderkulturen ausgeschieden.

Die erwähnte Zuordnung der Getreidearten zu Winter- und Sommergetreide fällt nicht immer leicht, da die Sorten unterschiedliche Unterarten und die Landschaften Bayerns verschiedene mikroklimatische Bedingungen hatten, vor allem aber da die Quellen lange Zeit wenig differenzieren. Die einschlägigen archäobotanischen Befunde belegen für das mittelalterliche Bayern eine Vielzahl von Getreidesorten ohne klare Präferenz, wobei Roggen und Hirse ab dem Hochmittelalter wohl an Bedeutung gewannen. In Spätmittelalter und früher Neuzeit scheinen Roggen und Hafer so dominant, dass in den Quellen zuweilen von „Rocken-„ und „Haberfeld“ statt von Winter- und Sommerfeld/-zelg/-esch die Rede ist. Diese Dominanz belegen noch die ersten gesamtbayerischen Gütererhebungen im frühen 19. Jahrhunderts. Lediglich in Schwaben scheint der Dinkel dem Roggen als Winterfrucht den Rang streitig gemacht zu haben. In der Frühen Neuzeit wuchs dank der zunehmenden Bedeutung der Bierbrauerei auch der Gerstenanbau. Im 18. Jahrhundert sind für den Raum um Regensburg neben dem Anbau neuer Roggenarten explizit auch Wintergerste und Sommerweizen belegt, was der üblichen Verwendung der beiden Sorten als typische Sommer- bzw. Wintergetreide widerspricht.

Entstehung der Dreifelder-/Dreizelgenwirtschaft im Früh- und Hochmittelalter

Schematische Darstellung der Parzellenverteilung zweier Höfe im Rahmen der Dreizelgenwirtschaft. (Gestaltung: Laura Niederhoff)

Obwohl die Schilderungen des Tacitus (Publius Cornelius Tacitus (c. 58 - c. 120) zur Landwirtschaft der Germanen in römischer Zeit eher eine Feldgraswirtschaft vermuten lassen, galt die Dreifelderwirtschaft und selbst die Dreizelgenwirtschaft der Forschung lange als ursprüngliche Agrarverfassung der freien germanischen Siedler und ‚Markgenossen‘ seit der Zeit der Völkerwanderung. Nach dem Ende dieser liberalen ‚Markgenossenschaftstheorie‘ wurde sie seit der Zwischenkriegszeit, passend zur damals vorherrschenden ‚Königsfreientheorie‘, als Produkt karolingischer Herrschafts- und Ausbaubestrebungen zurückdatiert. Spätestens seit den einschlägigen Studien Karl Siegfried Baders (1905-1998) zur Entstehung des mittelalterlichen Dorfes wird sie heute dagegen als Produkt eines langen Entstehungsprozesses gedeutet, der regional und selbst lokal sehr unterschiedlich rasch und erfolgreich seinen Höhepunkt in der Siedlungs- und Bevölkerungsverdichtung sowie der damit verbundenen Intensivierung der Landwirtschaft im Hoch- und beginnenden Spätmittelalter hatte. Diverse Aspekte dieser ‚Hochmittelalterlichen Agrarreform‘ und der mit ihr verbundenen Dorfbildung (‚Verdorfung‘) werden für manche Gebiete des Frankenreiches neuerdings jedoch wieder vermehrt ins karolingische und gar ins merowingische Frühmittelalter vordatiert.

Während für den alemannischen Raum erste Hinweise auf Dreifelderwirtschaft in St. Galler Urkunden ins 8. Jahrhundert zurückreichen, weisen auch westfränkische Urbare sowie der Fuldaer Abt und Erzbischof von Mainz, Hrabanus Maurus (ca. 780-856), im 9. Jahrhundert eindeutig auf die Dreifelderwirtschaft hin. Diese Belege werden in der Regel allerdings als Hinweis auf ein Rotationssystem in grundherrlicher Eigenwirtschaft, also auf dem Salland der Fronhöfe gedeutet. Die Dreifelderwirtschaft wäre damit anfänglich ein Produkt grundherrlicher Initiative, das mit einer ausgebauten Dreizelgenwirtschaft vorerst wenig zu tun hatte (>Frühmittelalterliche Grundherrschaft, >Villikation(sverfassung). Selbst die außerhalb Bayerns seit dem 8. Jahrhundert in Quellen erwähnten "zelgae" gelten der Forschung nicht einheitlich als Hinweis auf die Zusammenfassung von Kleinbesitz in Großfeldern.

Für Bayern will Joachim Henning (geb. 1951) aufgrund der häufigen Teilbarkeit der Pflugdienste der abhängigen Bauern durch 3 aus dem kurz nach 800 entstandenen Urbar des Klosters Staffelsee (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) Dreifelderwirtschaft herauslesen. Die Traditionen von Freising liefern für das Jahr 827 in Hebertshausen (Lkr. Dachau; Bitterauf Nr. 546) einen ersten Hinweis auf jährlich dreimaliges Pflügen, ab dem frühen 10. Jahrhundert aber auch relativ eindeutige Belege für die Verzelgung, also auf Großfelder (culturae, aratura, plaga, campi) und auf Rotationssysteme im Zusammenhang mit Kleinbesitz. Zweimal wird dabei von jeweils drei "plagae" gesprochen, in denen je ein Acker gleicher Grösse verschenkt wurde (Bitterauf Nr. 1180 und 1305).

Diese jüngeren Belege haben zur Vermutung geführt, dass sich die Dreifelderwirtschaft in Altbayern später als in Schwaben und Franken durchsetzen konnte. Die ‚Verspätung‘ könnte aber auch einfach an der Quellenlage liegen, sind doch die frühmittelalterlichen Belege allesamt als Überlieferungszufälle zu bewerten. So ist interessant, dass bereits die Lex Baiwariorum aus der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts einen Hinweis auf die Bewirtschaftung kirchlicher Güter durch abhängige Bauern (coloni) in Form von Streifenfluren im Verhältnis 1:10 liefert. Dies lässt gleichzeitig Gemengelage vermuten, die ohne Flurzwang schwer vorstellbar ist. Es ist also durchaus denkbar, dass Frühformen von Zelgenwirtschaft auch in Bayern ins vorkarolingische Frühmittelalter zurückreichen.

In der Münchner Schotterebene konnte dank der Tatsache, dass die mittelalterliche Pflugtechnik zur Herausbildung archäologisch nachweisbarer Wölbäcker führte, die Überlagerung verschieden alter Flurverfassungen nachgewiesen werden. Dabei dürfte die ältere davon ins Frühmittelalter zurückreichen und dank auffälliger Breitstreifenfluren (Breiten) neben schmalen Gewannfluren noch deutliche Bezüge zu verschiedenen Alt- bzw. grundherrschaftlichen Großhöfen aufweisen. Die jüngere zeigt eine deutlich kleinparzelligere Struktur und damit eine weiter fortgeschrittene Verdichtung und Verzelgung der Ackerfluren einer gewachsenen Dorfgenossenschaft.

Somit lassen sich zumindest in den Gunstlagen Altbayerns, Schwabens und Frankens einerseits ein hohes Alter der Dreifelderwirtschaft inkl. frühmittelalterlicher (Früh-)Formen der Dreizelgenwirtschaft vermuten, andererseits aber auch der von der Forschung postulierte Verzelgungsschub im Rahmen hoch- und spätmittelalterlicher Bevölkerungs- und Siedlungsverdichtung sowie der damit verbundenen Intensivierung der Landwirtschaft beobachten.

Bedeutung der Dreifelderwirtschaft in Spätmittelalter und Frühneuzeit

Niederaltaicher Teilungsurkunde von 1247. Sie belegt die Neuvermessung und -aufteilung in Form der Dreizelgenwirtschaft des zuvor vernachlässigten klösterlichen Hofes Langenisarhofen (Lkr. Deggendorf). (Original: Österreichisches Staatsarchiv, HS R 83-2 f. 190); Übersetzung nach Günther Franz, Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter, Darmstadt 1967, 329-331. (Prof. Dr. Gunther Franz)

Erst im frühen 19. Jahrhundert führen die erste gesamtbayerische Gütererhebung sowie die erste Katastrierung (Uraufnahme) die weite Verbreitung der Dreizelgenwirtschaft in allen für den Getreidebau geeigneten Gebieten Altbayerns, Frankens und Schwabens deutlich vor Augen.

Zuvor sind bäuerliche Wirtschaftsweisen selten zentraler Gegenstand der Quellen, welche sich meist nach herrschaftlichen Bedürfnissen richteten. Eine Urkunde von 1247 belegt immerhin die Neuvermessung und -aufteilung des Hofes (villa) Langenisarhofen (Lkr. Deggendorf), der dem Kloster Niederaltaich gehörte und im Zuge der Bogener Fehde verwüstet worden war. In drei Zelgen (campi) sollten den einzelnen abhängigen Hufenbauern jeweils gleich große Äcker abgemessen werden, der Rest der Zelgen sollte in klösterliche Eigenwirtschaft gehen. Hier wird man also unmittelbar Zeuge der Erneuerung einer grundherrlichen Villikation in Form der Dreizelgenwirtschaft.

Die Forschung geht davon aus, dass Verzelgung und Nutzungskooperation wichtige Katalysatoren für die Herausbildung von Dorfgenossenschaften und schließlich Dorfgemeinden waren. Nachweise sind dafür allerdings schwer zu erbringen. Urkunden und die in Bayern im 11. Jahrhundert einsetzenden Güter- und Abgabenverzeichnisse (Urbare), fokussieren auf die herrschaftlichen Bedürfnisse, während der Bereich der Nutzungskooperation bis in die frühe Neuzeit weitgehend gewohnheitsrechtlich und damit mündlich geregelt wurde. Immerhin belegt bereits das älteste Augsburger Urbar im 12. Jahrhundert Winter- und Sommergetreide (frumentum hiernale/estivum) und ab dem 14. Jahrhundert erwähnen fränkische Verzeichnisse explizit Zwei- und Dreifelderwirtschaft. Ländliche Rechtsquellen wie Dorf- und Ehaftordnungen, die am stärksten innerdörfliche Verhältnisse regelten, liefern Hinweise auf Winter- und Sommerkorn, auf Winter- und Sommereschen, Roggen- und Haferfeld, auf den saisonalen Schutz und die Einzäunung der Zelgen und auf das Amt des Flurhüters (Eschay/Escher/Öscher). Hier wird auch deutlich, dass Flurschutz, Flurzwang und die damit verbundenen Nutzungskonflikte Teil der niederen Gerichtsbarkeit waren, welche nur selten schriftlichen Niederschlag fand.

Übergeordnete Aussagen zur Bedeutung der Dreifelderwirtschaft sind bis ins 18. Jahrhundert schwierig. Verschiedentlich gibt es Hinweise auf unvollständige Verzelgung, zumal bei kleinen Siedlungen und in für den Ackerbau ungünstigen Lagen. Vor allem in den Alpen, im Alpenvorland und in den Mittelgebirgen blieb bis in die Frühe Neuzeit die Viehwirtschaft wichtiger als der Feldbau und gewann vor allem durch die Nachfrage der Städte nach Fleisch und Milchprodukten an Bedeutung. Ackerbau wurde dort hauptsächlich in Feldgras- bzw. Egartwirtschaft betrieben, also im Wechsel von mehrjähriger Weide- bzw. Grasnutzung und Getreidebau. Auch ist zu vermuten, dass die bayerische Dreifelderwirtschaft keinen linearen Ausbau erfuhr, sondern durch Agrarkrisen, wie jene des 14. Jahrhunderts, Pestzüge und schwere Kriegsereignisse wie den Dreißigjährigen Krieg Rückschläge erfuhr.

Veränderung und Ablösung der Dreifelder-/Dreizelgenwirtschaft seit dem 18./19. Jh.

Vielfalt der Fruchtfolgesysteme in Bayern in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Selbst die Drei- und Mehrzelgenwirtschaft und damit der Flurzwang überlebten mancherorts so lange. Abb. aus: Christoph Borcherdt, Fruchtfolgesysteme und Marktorientierung als gestaltende Kräfte der Agrarlandschaft in Bayern, Saarbrücken 1960, 78/79. (Verlag und Druckerei Michael Laßleben, Inhaber: Erich Laßleben)

Im Zuge der Aufklärung, der damit verbundenen Erweiterung des Wissens um biologische Zusammenhänge sowie unter dem Eindruck eines rasanten, gesamteuropäischen Bevölkerungswachstums wurde seit dem 18. Jh. nach Intensivierung und gar Abschaffung der traditionellen Agrarsysteme gerufen. So verlangte etwa ein bayerisches Kulturmandat von 1762 eine Erweiterung der Dreifelderwirtschaft durch Bebauung der Brache mit stickstoffbindenden Hülsen-, vor allem aber auch Blattfrüchten wie Klee als Futtermittel für die gleichzeitig geforderte Stallhaltung des Viehs. Der Reisebericht des britischen Gesandtschaftssekretärs Robert Liston (1742-1836) von 1776 scheint genau diese Entwicklung zu bestätigen: Für den Raum Regensburg beschreibt er nicht nur die starke Präsenz von Gemüse im Wechsel mit Getreideanbau, sondern auch die Verbreitung neuer Feldfrüchte wie der Kartoffel oder neuartiger Getreidesorten. Die Übergänge zwischen einer derart erweiterten Dreifelderwirtschaft und einer echten Fruchtwechselwirtschaft, wie sie seit napoleonischer Zeit vom bayerischen Agrarpionier Max Schönleutner (1777-1831) in Weihenstephan bei Freising und bald auch in anderen staatlichen Musterbetrieben eingeführt wurde, waren fließend. Es ist wohl kein Zufall, dass Neuerungsimpulse abgesehen von solchen Musterbetrieben vor allem in der Nähe von Städten mit ihren Märkten beobachtet werden konnten.

Doch diese sog. Agrarrevolution war ein langwieriger Prozess. Weder die etwa in Schwaben bereits Ende des 18. Jahrhunderts gesetzlich festgelegte Befreiung vom Flurzwang, noch die erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschlossene Befreiung der Bauern von feudalistischer Abhängigkeit änderten viel an der Tatsache, dass in fast allen Ackerbaugebieten Altbayerns, Schwabens und Frankens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und gebietsweise bis tief ins 20. Jahrhundert hinein die traditionelle Dreifelderwirtschaft mit Flurzwang überdauerte. Laut der Bavaria, der ersten gesamtbayerischen Landeskunde, blieben gerade die landwirtschaftlichen Gunstlagen noch in den 1860er Jahren weitgehend bei der Dreizelgenwirtschaft mit unbebauter Brache, während sich oftmals hügeligere Lagen in der Oberpfalz, in Ober- und Mittelfranken sowie in Niederbayern durch Neuerungsimpulse auszeichneten. Neben der intensiven Bebauung der Brache wurde die Dreifelderwirtschaft hier etwa zur Vier- oder Mehrfelderwirtschaft erweitert. Dabei ist aber im Einzelnen schwer festlegbar, was tatsächlich neu war und was auf ältere Verhältnisse zurückging, ähnlich der Egartwirtschaft am Alpenrand und in den Mittelgebirgen. Echte Fruchtwechselwirtschaft blieb lange auf große Gutsbetriebe beschränkt, bevor besonders seit der Zwischenkriegszeit bedeutende Flurbereinigungen und in der Nachkriegszeit v.a. die Agrarmechanisierung Besitzsplitterung, Zelgenwirtschaft und Flurzwang definitiv beseitigten.

Literatur

  • Karl Siegfried Bader, Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes, 3 Bde., Weimar/Wien u. a. 1957-1973.
  • Chistoph Borcherdt, Fruchtfolgesysteme und Marktorientierung als gestaltende Kräfte der Agrarlandschaft Bayerns (Annales Universitatis Saraviensis, Serie Philosophie, Beiheft 2), Saarbrücken 1960, 54-80.
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  • Dieter Hägermann, Technik im frühen Mittelalter zwischen 500 und 1000, in: Ders./Helmuth Schneider (Hg.), Landbau und Handwerk 750 v. Chr. bis 1000 n. Chr. (Propyläen Technikgeschichte 1), Berlin 1997, 315-505.
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  • Joachim Henning, Did the "Agricultural Revolution" Go East with Carolingian Conquest? Some Reflections on Early Medieval Rural Economics of the Baiuvarii and Thuringi", in: Janine Fries-Knoblauch/John Hines/Heiko Steuer (Hg.), Baiuvarii and Thuringi, An Ethnographic Perspective, Woodbridge 2014, 331-259.
  • Johann Kirchinger/Ernst Schütz, Die Landwirtschaft um Regensburg im Jahr 1776. Aus dem Tagebuch des britischen Gesandtschaftssekretärs am Reichstag Robert Liston, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 75 (2012), 167-199.
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  • Eugen Wohlhaupter, Die Roggenburgische erneuerte Gerichts- und Dorfordnung von 1573, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 10 (1937), 395-485.
  • Barbara Zach, Äcker und Gärten im frühmittelalterlichen Bayern, in: Jochen Haberstroh/Irmtraut Heitmeier (Hg.), Gründerzeit. Siedlung in Bayern zwischen Spätantike und frühem Mittelalter (Bayerische Landesgeschichte und europäische Regionalgeschichte 3), St. Ottilien 2019, 205-218.

Quellen

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Sebastian Grüninger, Dreifelderwirtschaft, publiziert am 06.04.2022; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Dreifelderwirtschaft> (05.12.2024)