Haberfeldtreiben
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Das Haberfeldtreiben ist ein sog. Rügebrauch, der vom 18. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts im Wesentlichen im Voralpenraum zwischen Inn und Isar nachweisbar ist. In diesem Zeitraum hat er sich von einer eher harmlosen katzenmusikähnlichen Erscheinung zu einem kriminelle Züge annehmenden Schmäh-Krawall gewandelt. Durch Literatur und Kunst idealisiert, wurde er im Nationalsozialismus als Beispiel eines germanischen Sittlichkeitsgefühls hochstilisiert. Die "Haberer" bildeten im 19. Jahrhundert einen gut organisierten Geheimbund, um trotz polizeilicher Verfolgung ihre "Treiben" planen und abhalten zu können. Nach dem berüchtigten Miesbacher Haberfeldtreiben 1893 wurden mehr als 100 Haberer gefasst und zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In jüngster Zeit führten Vereinigungen von Bauern in Oberbayern mehrfach ihre Protestaktionen mit Elementen des Haberfeldtreibens durch.
Etymologie
Die Herkunft des Ausdrucks "Haberfeldtreiben" oder "ins Haberfeld jagen" ist nicht eindeutig geklärt. Jakob Grimm (1785-1863), Karl Simrock (1802-1876) und Johann Nepomuk Sepp (1816-1909) haben einen lateinischen Ursprung angenommen (von lat. "caper" "die Ziege" bzw. lat. "aper" der Eber; beide Male als Komposition mit -fell bzw. -feld). Sie hielten den Brauch für einen sog. Vermummungsbrauch, also eine rituelle Verhüllung mit Stroh oder (Bocks-)Fell ("caper-fell"), die - meist von Lärm begleitet - ein wildes Heer nachahmt oder Geister vertreiben soll. Johann Andreas Schmeller (1785-1852) zitiert Hans Sachs (1494-1576). Bei ihm hat der Ausdruck "jemand auf die Haberwaid schlagen" die Bedeutung von "jemanden sitzen lassen", eine Liebschaft aufgeben. Georg Queri (1879-1919) sieht in diesem sinnbildlichen Ausdruck allerdings keine Verbindung zum Haberfeldtreiben. Anfangs betraf der Rügevorwurf aber ausschließlich Töchter von Bauern, die ledig ein Kind bekamen und vom Kindsvater sitzengelassen wurden, also "auf die Haberwaid geschlagen" worden waren. Es könnte also der auf den Anlass der Rüge bezogene Ausdruck auf die Rüge selbst übertragen worden sein. Andere, überzeugendere Deutungen gibt es bis dato nicht (Stand: 2018).
Haberfeldtreiben im 18. Jahrhundert
Erstmals wird 1716 in einem Verhörprotokoll des Hofmarkgerichts Vagen (Lkr. Rosenheim) ein Vorfall aufgezeichnet, bei dem ein Mädchen "zum spot in das sogenannte haaber veld getriben" wurde. Den Quellen zufolge verabredeten sich "Burschen" und ältere Männer aus Nachbarschaft und Umgebung, sobald bekannt wurde, dass eine unverheiratete Frau ein Kind bekam oder bekommen hatte. Sie zogen in der Nacht laut lärmend vor das Haus des Opfers, das dadurch gleichsam "an den Pranger" gestellt wurde. Das Haberfeldtreiben wurde anfangs nur im sog. Mangfallbogen (Gegend zwischen dem Fluss Mangfall und dem Gebirge, östlich begrenzt durch den Inn, westlich durch die Isar) ausgeübt.
Im Laufe des 18. Jahrhunderts kommt es zu weiteren Haberfeldtreiben, etwa 1750 in Brand bei Wörnsmühl (Lkr. Miesbach) oder 1766 in Parsberg (Lkr. Miesbach).
Veränderungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
Die seit 1826 rund 140 aktenkundig gewordenen Treiben entwickelten sich weg von relativ harmlosen nächtlichen Veranstaltungen junger Männer. Zunehmend kam es zu polizeilichen Ermittlungen und Verfolgungen, die mit einer organisatorischen Straffung der Treiben, größter Geheimhaltung und Verschwiegenheit einhergingen.
1834 taucht erstmals ein sog. Haberfeldmeister auf, der die Spottverse vortrug und als Anführer der Haberer fungierte. Diese kamen nun mehrheitlich aus der weiteren Umgebung des Treibortes, um keine Ortsansässigen in Verdacht zu bringen. Der Haberfeldmeister wurde gleichzeitig Kopf der Organisation. Im Fokus des Treibens stehen nun neben Einzelpersonen auch Gruppen und die Vorwürfe richteten sich nicht mehr nur gegen Frauen. Mehr und mehr rückten auch Männer ins Zentrum des Interesses. Die Gründe für das Treiben beschränkten sich auch nicht mehr auf (angebliche) sexuelle Vergehen, sondern erweiterten sich auf Brandstiftung, Bierpanscherei, Diebstahl, Unterschlagung, das Grenzsteinverrücken u. v. a. m. Der Rügebrauch entwickelte sich damit zu einer Ahndung jedweden Verstoßes gegen gesellschaftliche Normen und wurde in gewisser Weise zu einem Laienpranger. Vielfach wurden Anschuldigungen auch erfunden.
Behördliche und kirchliche Sanktionierung
Die zunächst wohlwollende Haltung der Obrigkeit (König Ludwig I. [1786-1868, König 1825-48] hat noch 1831 verfügt, "ohne meine Genehmigung soll keine Verordnung gegen einen alten Brauch gemacht werden.") und die Duldung durch den örtlichen Klerus wurde spätestens 1834 aufgegeben, als sich die Häufigkeit der Treiben mehrte. Ludwig I. verbot per Dekret am 31. Juli 1834 den "Exzeß" und drohte den Gemeinden mit der Einlagerung von Militär, sollten weiter Haberfeldtreiben stattfinden. Im gleichen Jahr wurde die Drohung in den Gemeinden Kirchdorf a. Inn (Lkr. Rosenheim), Götting (Lkr. Rosenheim) und Vagen (Lkr. Rosenheim) in die Tat umgesetzt. Die damit verbundenen Kosten, die von den Gemeinden aufzubringen waren - u. a. für die Verpflegung der Soldaten - , unterdrückten die Treiben in der Folge längere Zeit.
Einige örtliche Pfarrer sahen in dem Brauch zunächst eine Unterstützung gegen unsittliches Verhalten. Aber immer wieder (1828, 1834, 1863 und 1864) ermahnten die Erzbischöfe von München und Freising in Hirtenbriefen die Bevölkerung, vom Haberfeldtreiben abzulassen. Zuvor allerdings hatte 1824 Erzbischof Lothar Anselm von Gebsattel (1761-1846, Erzbischof von München und Freising 1821-1846) in einem Hirtenbrief gegen die hohe Anzahl unehelicher Kinder gewettert und damit ganz im Sinne der Haberer geschrieben. 1848 erging ein allgemeiner Erlass an die Pfarrer und Kaplane der betroffenen Gegend, während des Treibens die Kirchenglocken zu läuten, damit die (unsittlichen) Treibtexte nicht gehört und weitererzählt werden konnten. Erzbischof Gregor von Scherr (1804-1877, Erzbischof von München und Freising 1856-1877) verhängte schließlich im Oktober 1866 gegen alle Anstifter und Teilnehmer "die größere Exkommunikation oder den größeren Kirchenbann". Im Oktober 1893 bestätigte Erzbischof Antonius von Thoma (1829-1897, Erzbischof von München und Freising 1889-1897) diese Strafmaßnahme.
Ausweitung und Veränderung des Brauchs ab 1839
Ab den 1830er Jahren dehnten die Haberfeldtreiber ihren ursprünglichen Aktionsradius immer weiter aus und veranstalteten Treiben u. a. 1834 in Ebersberg (Lkr. Rosenheim), 1845 in Schechen (Lkr. Rosenheim) und 1849 in Aibling (Lkr. Rosenheim). Ende des 19. Jahrhunderts nahmen die Teilnehmer wesentlich weitere Anreisewege in Kauf als zuvor und veranstalteten 1866 Treiben in Aschheim, 1867 in Salmdorf und 1895 in Sauerlach (alle Lkr. München). Mit der erneuten räumlichen Ausweitung stieg auch die Teilnehmerzahl erheblich. Bis zu 200 Personen sind überliefert, die lärmend, in militärisch geordneter Formation und einheitlicher Gebirgler-Tracht (Loden-Joppen und Stopselhüte) mit geschwärzten Gesichtern und Wergbärten, teilweise mit musikalischer Begleitung an den Ort des Treibens zogen. Zur Professionalisierung gehörte auch, dass dem Zug zwei Späher vorausgingen, die bei größerem Polizeiaufgebot Alarm schlagen und die Teilnehmer vor der Obrigkeit schützen sollten. Die Treiben wurden zunehmend zur Attraktion für die Teilnehmer selbst, aber auch für Unbeteiligte. Über einen Zeitraum von bis zu zwei Stunden wurden nicht nur die äußerst deftigen, ja derben und zotigen Verse vorgetragen. Es wurde Musik gespielt, Feuerwerk wurde gezündet und mit scharfer Munition in die Luft und auf die Dächer des Ortes geschossen.
Haberfeldtreiben im Auftrag Kaiser Karls
Die Haberfeldtreiber verstanden sich als Handlanger von "Kaiser Karl" (gemeint ist Karl der Große; geb. um 747/748-814, Römischer Kaiser 800-814, König der Franken 768-814, Herzog von Bayern 788-814). Erstmals wird das 1845 in Litzldorf (Lkr. Rosenheim) in einem Polizeiprotokoll aktenkundig. Schon Andreas Schmeller berichtet 1837 von einem solchen Zusammenhang: "Sie fahren wieder heim, so hört man wol sagen, zu ihrem Herrn, dem Kaiser Karl im Untersberg." (Schmeller, Bd. 4, 26). Der Sage nach sitzt Karl der Große im Untersberg in den Berchtesgadener Alpen und wartet darauf, in die letzte Schlacht zwischen Gut und Böse zu ziehen. Die Herleitung des Auftrags zum Haberfeldtreiben von Kaiser Karl ist jedenfalls erst in dieser Zeit nachweisbar und als Versuch einer Legitimation des Brauches zu erklären. Ein tatsächlicher Zusammenhang besteht nicht.
Geheimbund "ehrenwerter Männer"
Die Haberfeldtreiber waren nie die verschworene Gemeinschaft ehrenwerter Männer, als die sie in der zeitgenössischen Literatur und Presse dargestellt werden. Immer wieder sagten Teilnehmer gegen andere Teilnehmer aus, wenn sie von der Polizei oder vor Gericht unter Druck gesetzt wurden oder prahlten im Wirtshaus mit ihrer Teilnahme. Auch die von Haberfeldtreibern und wohlwollenden Bürgern oft aufgestellte Behauptung, niemand würde durch die Treiben zu Schaden kommen, lässt sich nicht aufrecht erhalten. Mehrfach wurden Zuschauer durch Schüsse verletzt und Fenster, Hauswände sowie Dächer beschädigt. Von einem "ehrbaren Sittengericht", das "Ausfluß ernster Volksjustiz" sein sollte, wie ab 1897 vielfach in Presse und Literatur zu lesen ist, konnte also keine Rede sein.
Ab etwa 1876 wurde der Brauch nachweislich von Kriminellen missbraucht. Der wegen groben Unfugs und Erpressung vorbestrafte Hans Vogl, der sog. Daxer-Wirt von Wall (Lkr. Miesbach), nutzte seinen Status als "Haberfeldmeister" für persönliche Rachefeldzüge. Treibtexte wurden jetzt vervielfältigt und nach den Treiben gewinnbringend verkauft, zudem (wahrscheinlich dafür gut bezahlende) Teilnehmer und Zuschauer mit Droschken bis aus München zu den Treiben gefahren. Und schließlich wurde das ein oder andere Treiben im Auftrag und gegen Bezahlung abgehalten, wie etwa 1895 in Sauerlach, das der dortige Bürgermeister bestellt hatte. So wurde der Brauch zunehmend kommerzialisiert und instrumentalisiert.
1886 wurde Vogl als Haberfeldmeister abgesetzt. Sein Nachfolger Thomas Bacher (1863-1945), ein Bräuknecht aus Feldkirchen (Lkr. München), organisierte die Treiben bis 1893. Die Teilnehmerzahl stieg unter Bachers Führung (von 30-40 Mann unter Vogl) langsam wieder auf rund 200 Personen. Vermehrt kündigten nun Plakate die Treiben an, ohne dass diese dann auch stattfanden. Zunehmend häufiger kommt es jetzt zum sog. Einschießen, also dem scharfen Schießen in die Fenster von Wohnhäusern bei Nacht. Ab etwa 1857 gilt das Haberfeldtreiben immer öfter verheirateten Männern und Ortspersönlichkeiten (u. a. Lehrer, Pfarrer, Gemeindevorsteher) und kaum noch (oder nur indirekt) Frauen.
Das Miesbacher Haberfeldtreiben 1893 und seine Folgen
In der Nacht vom 8. auf 9. Oktober 1893 fanden zwei Treiben statt. Für das Treiben in Emmering (Lkr. Ebersberg) sind rund 70 Teilnehmer überliefert. Das gleichzeitig stattfindende Miesbacher Treiben war mit bis zu 200 Teilnehmern erheblich größer und ging als sog. Habererschlacht in die Geschichte ein. Kurz nach 12 Uhr zogen aus dem Wald über 100 schwarze Gestalten lärmend gegen Miesbach heran. Gleichzeitig läutete man in der Pfarrkirche Sturm und in der Folge eilten unzählige Miesbacher auf die Straßen, dem Schauplatz des Treibens zu, der auf einem Plateau lag, dem sog. Stadelfeld ("Baderwirtschaftswiese").
Gendarmen unter Leitung des Bezirksamtmanns Carl Riezler, dem Ort und Zeitpunkt des Treibens zugetragen worden waren, rückten gegen die Haberer vor. Nach einmaliger Warnung durch die Gendarmerie wurde scharf geschossen. Das Treiben musste aufgrund der Schießerei abgebrochen werden. Die Haberer zogen sich zurück. Ein Gendarm wurde von seinen Kameraden schwer verletzt geborgen, ebenso ein Treiber.
In der Folge des verratenen Miesbacher Treibens fanden weitere Treiben mit relativ geringer Teilnehmerzahl (20-30) statt. Nach der Verhaftung des "Killi-Hausl", Sohn eines früheren Haberfeldmeisters, im April 1896 erfolgte eine Verhaftungswelle. Bis Mai 1897 wurden 94 Haberfeldtreiber zu Gefängnisstrafen verurteilt, Drei Viertel von ihnen waren ledige Burschen, vor allem Arbeiter, Knechte, Tagelöhner, nur wenige Bauern oder deren Söhne. Viele betroffene Familien flüchteten in der Folge nach Nord- oder Südamerika.
Langsames Erlöschen
Dennoch kam es zu weiteren Treiben, die es allerdings nicht schafften, den Bund und seine Mitglieder zusammenzuhalten. Die Berichterstattung über die Polizei- und Gerichtsaktionen machte das Wort "Haberfeldtreiben" deutschlandweit bekannt. Plötzlich wurde überall in Bayern und in Tirol "Haberfeld getrieben". Die zahlreichen Meldungen erwiesen sich allerdings in aller Regel als nächtliche Umtriebe von Burschen, die Haustüren zugemauert (Berchtesgaden) oder Mistwagen aufs Dach gestellt (Tirol) hatten. Unter dem Begriff Haberfeldtreiben wurden nun alle nächtlichen Exzesse subsumiert. Das Wort hatte hohen Bekanntheitsgrad, was genau dahinter steckte, wusste kaum jemand.
Politische Verteidigung des Haberfeldtreibens
Kurz nach dem Miesbacher Treiben thematisierte Georg Ritter von Vollmar (SPD, 1850-1922, Vorsitzender der SPD 1894-1918) im Landtag das harte Vorgehen der Gendarmerie. Als 1897 die ersten strengen Urteile gegen die Hauptbeteiligten gefällt wurden, fand im Landtag eine Debatte zum Haberfeldtreiben statt, bei der die Sozialdemokraten unter Wortführerschaft des in Miesbach aufgewachsenen Vollmar für die Haberer eintraten und vergeblich eine Amnestie forderten. Das Ausmaß des Haberfeldtreibens zu dieser Zeit wird deutlich, wenn man die insgesamt 13 Prozesse mit 425 Verurteilungen (insges. 282 Jahre Haft) betrachtet.
Bis 1922 gab es Versuche, nicht zuletzt von Trachtenvereinen, den Brauch wieder aufleben zu lassen. Aber die Bevölkerung machte nicht mehr mit, die Polizei war auf der Hut und besser organisiert und letztlich hatte man aus den harten Bestrafungen die entsprechende Lehre gezogen.
Haberfeldtreiben aus rechtsgeschichtlicher Perspektive
Dass das Haberfeldtreiben nichts mit einem Gericht im engeren Sinn zu tun hat, hat bereits Falk Zipperer (1899-1966) festgestellt. In der NS-Zeit wurde versucht, zwischen Haberfeldtreiben und germanischem Thing einen Zusammenhang herzustellen. Einen gerichtsähnlichen Ablauf hat es aber nie gegeben. Eine Verbindung zum "placitum legitimum" des 8. Jahrhunderts herzustellen ist ebenso unhaltbar wie die Annahme, der Rüger sei der Richter und die umstehenden Haberfeldtreiber der bewaffnete Gerichtsumstand, dessen Akklamation "Ja, wahr is!" das Urteil sei.
Als bäuerliche Fortsetzung der Inquisitio oder der Rügegerichte, die Karl der Große durch geistliche und weltliche Sendboten in den einzelnen Grafschaften eingeführt hat, sieht der Schriftsteller und Ethnograph Joseph Friedrich Lentner (1814-1852) das Haberfeldtreiben. Diese Sendboten waren kaiserliche Abgesandte - meist Grafen oder Bischöfe -, das Gericht fand am Hof des Herzogs oder Bischofs statt (z. B. in Regensburg oder Freising). Es waren förmliche Gerichte, eine bäuerliche Fortsetzung müsste also zumindest gerichtsähnlichen Charakter haben, was schon oben verneint wurde.
Auch die westfälische Feme wurde zum Vorläufer des Haberfeldttreibens erklärt, weil auch sie sich auf Kaiser Karl beruft und weil auch sie ein heimliches Gericht war. Allerdings war das Haberfeldtreiben in seiner Frühform weder heimlich noch ein Gericht.
Wenn man einen Rechtsbrauch als ursprüngliche Form des Haberfeldtreibens annehmen wollte, so müsste er sich aus dem Volksrecht herleiten lassen, worunter wir nirgends kodifizierte, nur auf dem Wege mündlicher Überlieferung bekannte Gepflogenheiten verstehen. Rügebräuche sind soziale Kontrolle, unterliegen ihr aber auch. Wenn also das Haberfeldtreiben eine den Burschen von einer Gemeinschaft an die Hand gegebene Kontrolle des Geschlechtslebens in einem bestimmten Gebiet gewesen wäre, so wäre es als Brauch ähnlich dem der Katzenmusiken zu identifizieren, der seinen Ursprung im gesunkenen Volksrecht hätte. Diese Hypothese zu untermauern, wäre eine lohnende Aufgabe der Volkskunde.
Der ursprüngliche Rügebrauch, der wohl eher harmlos scherzhaften Charakter hatte, wandelte sich zu einer bösartigen Form der Selbstjustiz, der man mit der Berufung auf Kaiser Karl eine historische Rechtfertigung zu geben versuchte.
Haberer in der Gegenwart
In Miesbach gibt es seit 1964 einen Haberer-Verein ("D'Haberer Miesbach e.V."). Er hat sein Vereinsheim im Zentrum der Stadt und veranstaltet jedes Jahr ein "Schupfen-Fest", engagiert sich außerdem im sozialen Leben der Stadt bei gemeinnützigen Aufgaben und beim Fasching. In Benediktbeuern (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen) gibt es jedes Jahr im Fasching ein stilisiertes Haberfeldtreiben.
In den letzten Jahren wurden von verschiedenen bäuerlichen Organisationen (z. B. Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft 2008 und 2009) Protestaktionen als Haberfeldtreiben deklariert. Es waren öffentliche Veranstaltungen, bei denen Vorwürfe gegen die Regierung in Versform und mit Lärminstrumenten vorgetragen wurden.
In Porto Alegre (Brasilien) gründeten am 4. Juli 1903 bayerische Auswanderer um den Maler Ferdinand Schlatter (1870-1949) den Verein "Die Haberer", der sich seither in erster Linie bayerischem Brauchtum widmet. Zwar bezieht sich sein Name auf die Bauernfehme, doch sollte der Name Haberer lediglich auf die Verbundenheit mit der alten Heimat hindeuten.
In vielen bayerischen Filmen wurde das Haberfeldtreiben dargestellt, weil es sich spektakulär inszenieren lässt. Zu sehen etwa im Film "Sachrang" (1977) von Wolf Dietrich (geb. 1931) oder der Fernsehserie "Königlich Bayerisches Amtsgericht" ("Die Haberer und ihre Beleidigungen", Staffel 2, Folge 15; ZDF, 1971). Auch gibt es mittlerweile zahlreiche Haberer-Lieder, etwa von Georg Danzer (1946-2007), Ernst Molden (geb. 1967), Sepp Raith, Konstantin Wecker (geb. 1947) oder der Münchner Band "Sparifankal".
Quellen- und Forschungsstand
Ab 1826 sind die Treiben relativ gut dokumentiert und die meisten Akten dazu erhalten. Für die Zeit davor gibt es nur wenige Dokumente und so sind die Fragen nach der Namensherkunft des Brauches wie auch nach seinen Wurzeln derzeit nicht eindeutig zu beantworten. Auf Zufallsfunde ist kaum zu hoffen, allenfalls könnte die vergleichende Brauchtumsforschung erhellende Antworten liefern.
Literatur
- Otto E. Breibeck, Nacha treibts zua, München 1979.
- Klaus Graf, Karl der Große im Untersberg und das Haberfeldtreiben, in: Archivalia, 22.11.2021. (29.11.2021)
- Wilhelm Kaltenstadler, Charivari, Katzenmusik, Haberfeldtreiben. Gaudi, Rüge, Gericht, in: Christian Ferstl (Hg.), Mit Schmeller von Puhoi bis Hinterkleebach. Beiträge aus verschiedenen Bereichen dialektologischer Forschung (Jahrbuch der Johann-Andreas-Schmeller-Gesellschaft 2013), Regensburg 2015, 211-246.
- Wilhelm Kaltenstadler, Das Haberfeldtreiben. Brauch - Kult - Geheimbund - Volksjustiz im 19. Jahrhundert, München 1971.
- Wilhelm Kaltenstadler, Das Haberfeldtreiben. Geschichte und Mythos eines Sittenrituals, Greiz 2011.
- Wilhelm Kaltenstadler, Haberfeldtreiben und Obrigkeit in Bayern, Nordhausen 2. überarb. Aufl. 2015.
- Sandra Messele-Wieser, "Brasilien". Ferdinand Schlatter. Der Lindauer Maler in Rio Grande do Sul, Baunach 2013.
- Elmar A.M. Schieder, Das Haberfeldtreiben - Ursprung, Wesen, Deutung, München 1983.
- Elmar Schieder, Haberfeldtreiben, in: publiziert am 11.05.2020 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Haberfeldtreiben. (29.11.2021)
- Falk W. Zipperer, Das Haberfeldtreiben, seine Geschichte und seine Deutung, Weimar 1938.
Quellen
- Konrad Adlmaier, Der Oberländer Habererbund, München 1926.
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Generalregistratur und Klosterliteratur.
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Ministerium des Innern (Minn).
- Max Fastlinger, Das Haberfeldtreiben - eine germanische Frauenbuße, in: Das Bayerland. Illustrierte Wochenschrift für Bayerns Volk und Land, Jg. 24, 1912, 7-11.
- A. Freybe, Vom Haberfelltreiben, in: Das Land. Das Land: Zeitschrift für die sozialen und volkstümlichen Angelegenheiten auf dem Lande, Jg. 4, Berlin 1896, 145ff., 165ff.
- Anastasius Haberfeldtreiber, Das Haberfeldtreiben, Regensburg 1896.
- Miesbacher Merkur, verschiedene Jahrgänge (1893-1897 und 1958).
- Mollis, Ein Haberfeldtreiben. Posse in drei Akten, Starnberg 1897.
- Eduard Naumann, Die Feme, in: Deutsche Rechtswissenschaft 3 (1938), 289-305.
- Oskar Panizza, Die Haberfeldtreiben im bairischen Gebirge. Eine sittengeschichtliche Studie, Berlin 1897.
- Adelgard Perkmann, Katzenmusik, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, 1125-1132.
- George Phillips, Über den Ursprung der Katzenmusiken, Freiburg 1849.
- Georg Queri, Bauernerotik und Bauernfeme in Oberbayern, München 1977.
- Ulrich Rager, Aufstand der Haberer, Hausham 1985.
- Werner Schlierf, Das Gericht (Volksstück), München o.J.
- Johann Nepomuk Sepp, Das Haberfeldtreiben. Eine culturgeschichtliche Skizze, in: Heimgarten. Wochenschrift der bayerischen Staatszeitung, München 1882, 661-671.
- Stadtarchiv Bad Aibling.
- Stadtarchiv Miesbach.
- Staatsarchiv München, Faszikel RA.
- Staatsarchiv München, LRA, Hofmarksgerichtsakten.
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Empfohlene Zitierweise
Elmar Schieder, Haberfeldtreiben, publiziert am 22.01.2019 (aktualisierte Version 02.03.2020); in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Haberfeldtreiben> (06.12.2024)