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[[Datei: | [[Datei:Artikel 44495 bilder value 3 freistaat-bayern.jpg|thumb|Briefmarke der Germania-Serie des Deutschen Reichs mit dem Aufdruck "Freistaat Bayern", 1919. (Privatbesitz)]] | ||
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== Geschichte des Wortes "Freistaat" bis 1918 == | == Geschichte des Wortes "Freistaat" bis 1918 == | ||
Das Wort "Freistaat" ist erstmals 1731 belegt, und zwar zur Kennzeichnung der Unabhängigkeit der Schweizer Eidgenossenschaft vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation seit 1648. Im Kontext der Aufklärung und der Entstehung der Republiken in Nordamerika und Frankreich sowie im Zuge des sprachgeschichtlichen Phänomens der Verdeutschung von Ausdrücken bezeichnete "Freistaat" als freie Übertragung von "Republik" eine Staatsform, mit der die politische und persönliche Freiheit aller Staatsbürger gewährleistet wurde. Im Zuge der liberalen und demokratischen Bewegungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verengte sich diese Bedeutung auf den Gegensatz zur monarchischen Staatsform; König [[Person:118574884|Ludwig I.]]{{#set:PND=118574884}}(1786-1868, reg. 1825–1848) verwendete den Begriff in diesem Sinne in seiner Abdankungsurkunde von 1848. Nach dem Scheitern der [[Revolution (1848/49)|Revolution von 1848]] verschwand das Begriffspaar "Republik/Freistaat" weitgehend aus dem politischen Vokabular. Es wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts ersetzt durch das Wort [[artikel_44639|"Volksstaat"]], mit dem auch eine [[artikel_44362|parlamentarische Monarchie]] bezeichnet werden konnte. | Das Wort "Freistaat" ist erstmals 1731 belegt, und zwar zur Kennzeichnung der Unabhängigkeit der Schweizer Eidgenossenschaft vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation seit 1648. Im Kontext der Aufklärung und der Entstehung der Republiken in Nordamerika und Frankreich sowie im Zuge des sprachgeschichtlichen Phänomens der Verdeutschung von Ausdrücken bezeichnete "Freistaat" als freie Übertragung von "Republik" eine Staatsform, mit der die politische und persönliche Freiheit aller Staatsbürger gewährleistet wurde. Im Zuge der liberalen und demokratischen Bewegungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verengte sich diese Bedeutung auf den Gegensatz zur monarchischen Staatsform; König [[Person:118574884|Ludwig I.]]{{#set:PND=118574884}} (1786-1868, reg. 1825–1848) verwendete den Begriff in diesem Sinne in seiner Abdankungsurkunde von 1848. Nach dem Scheitern der [[Revolution (1848/49)|Revolution von 1848]] verschwand das Begriffspaar "Republik/Freistaat" weitgehend aus dem politischen Vokabular. Es wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts ersetzt durch das Wort [[artikel_44639|"Volksstaat"]], mit dem auch eine [[artikel_44362|parlamentarische Monarchie]] bezeichnet werden konnte. | ||
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Datei:Abdankung Ludwig I Freystaat.jpg|Thronverzicht Ludwigs I. vom 20. März 1848. Die Nennung "Feystaat" ist farblich hervorgehoben. ([https://www.bavarikon.de/object/GDA-OBJ-0000000000000062?lang=de bavarikon]) (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Staatsrat 1719) | |||
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== "Freistaat" in der Weimarer Republik == | == "Freistaat" in der Weimarer Republik == | ||
Im Zuge der Revolution proklamierte [[Person:118529706|Kurt Eisners]]{{#set:PND=118529706}} ([[artikel_44630|USPD]], 1867-1919) am 8. November 1918: "Bayern ist fortan ein Freistaat!", doch war darin auch von der "Republik" die Rede. In den Medien und von den amtlichen Stellen wurde zunächst überwiegend die moderne Vokabel [[artikel_44639|"Volksstaat"]] verwendet. Im Deutschen Reich existierte ca. von November 1918 bis Februar 1919 faktisch eine Sprachregelung, die besonders vom Staatssekretär und späteren Reichsminister des Innern [[Person:118596403|Hugo Preuß]]{{#set:PND=118596403}} ([[Deutsche Demokratische Partei in Bayern (DDP), 1918-1930|DDP]], 1860-1925) betrieben wurde, nach der "Republik" vor allem das Deutsche Reich, "Freistaaten" dagegen seine Bestandteile, die ehemaligen deutschen Bundesstaaten, meinte. Festgeschrieben wurde diese Regelung im Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919. Unter direktem Bezug darauf nahm Bayern in seinem am 20. Februar 1919 im Kabinett verabschiedeten Staatsgrundgesetz das Wort "Freistaat" auf. Als Staatsname offiziell festgelegt wurde es allerdings erst auf Initiative des [[artikel_44548|Ministerpräsidenten]] [[Person:11892835X|Johannes Hoffmann]]{{#set:PND=11892835X}} ([[Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)|MSPD]], 1867-1930), der es gleichzeitig als Kampfbegriff gegen die "Diktatur" der [[artikel_44361|Räterepublik]] verstand und eine amtliche Zeitung mit dem Namen [[Der Freistaat. Amtliches Organ der Bayerischen Landesregierung|"Der Freistaat"]] herausgab. Obwohl fast alle deutschen Länder das Wort "Freistaat" in ihre Verfassungen aufnahmen, spielte es nach 1919 keine Rolle im öffentlichen Bewusstsein mehr. | Im Zuge der Revolution proklamierte [[Person:118529706|Kurt Eisners]]{{#set:PND=118529706}} ([[artikel_44630|USPD]], 1867-1919) am 8. November 1918: "Bayern ist fortan ein Freistaat!", doch war darin auch von der "Republik" die Rede. In den Medien und von den amtlichen Stellen wurde zunächst überwiegend die moderne Vokabel [[artikel_44639|"Volksstaat"]] verwendet. Im Deutschen Reich existierte ca. von November 1918 bis Februar 1919 faktisch eine Sprachregelung, die besonders vom Staatssekretär und späteren Reichsminister des Innern [[Person:118596403|Hugo Preuß]]{{#set:PND=118596403}} ([[Deutsche Demokratische Partei in Bayern (DDP), 1918-1930|DDP]], 1860-1925) betrieben wurde, nach der "Republik" vor allem das Deutsche Reich, "Freistaaten" dagegen seine Bestandteile, die ehemaligen deutschen Bundesstaaten, meinte. Festgeschrieben wurde diese Regelung im Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919. Unter direktem Bezug darauf nahm Bayern in seinem am 20. Februar 1919 im Kabinett verabschiedeten Staatsgrundgesetz das Wort "Freistaat" auf. Als Staatsname offiziell festgelegt wurde es allerdings erst auf Initiative des [[artikel_44548|Ministerpräsidenten]] [[Person:11892835X|Johannes Hoffmann]]{{#set:PND=11892835X}} ([[Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)|MSPD]], 1867-1930), der es gleichzeitig als Kampfbegriff gegen die "Diktatur" der [[artikel_44361|Räterepublik]] verstand und eine amtliche Zeitung mit dem Namen [[Der Freistaat. Amtliches Organ der Bayerischen Landesregierung|"Der Freistaat"]] herausgab. Obwohl fast alle deutschen Länder das Wort "Freistaat" in ihre Verfassungen aufnahmen, spielte es nach 1919 keine Rolle im öffentlichen Bewusstsein mehr. | ||
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Datei: | Datei:artikel_44495_bilder_value_1_volksstaat-bayern2.jpg|Kurt Eisner, Anfang 1918. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-920) | ||
</gallery> | Datei:Entwurf Eisner Freistaatsproklamation 1918 1.jpg|Entwurf der ersten Seite von Kurt Eisners Freistaatsproklamation vom 8. November 1918. Die Nennung "Freistaat Bayern" ist farblich hervorgehoben. ([https://www.bavarikon.de/object/GDA-OBJ-00000BAV80000825 bavarikon]) (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MA 1027) | ||
Datei:Entwurf Eisner Freistaatsproklamation 1918 2.jpg|Entwurf der zweiten Seite von Kurt Eisners Freistaatsproklamation vom 8. November 1918. Die Nennung "Freistaat Bayern" ist farblich hervorgehoben. ([https://www.bavarikon.de/object/GDA-OBJ-00000BAV80000825 bavarikon]) (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MA 1027) | |||
Datei:Entwurf Eisner Freistaatsproklamation 1918 3.jpg|Entwurf der dritten Seite von Kurt Eisners Freistaatsproklamation vom 8. November 1918. Die Nennung "Freistaat Bayern" ist farblich hervorgehoben. ([https://www.bavarikon.de/object/GDA-OBJ-00000BAV80000825 bavarikon]) (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MA 1027) | |||
Datei:Muenchner Neueste Nachrichten Titelseite.jpg|Proklamation des Freistaates Bayern durch Kurt Eisner, 8. November 1918, Münchner Neueste Nachrichten, 71. Jahrgang, Nr. 564. ([https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00111932?page=,1 Bayerische Staatsbibliothek, 2 H.un.app. 47 h-1918,10-12]) | |||
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== "Freistaat" nach 1945 == | == "Freistaat" nach 1945 == | ||
Bei den [[Verfassung des Freistaates Bayern (1946)|Verfassungsberatungen 1946]] wurde unter entscheidender Beteiligung des Ministerpräsidenten [[Person:118551922|Wilhelm Hoegner]]{{#set:PND=118551922}} ([[Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (nach 1945)|SPD]], 1887-1980) der alte Staatsname mit Bezug auf seine antimonarchische Bedeutung wieder aufgenommen und als deutscher Ausdruck der "Republik" vorgezogen. Seit den späten 1950er Jahren entstand als neuer Sinngehalt des Freistaat-Begriffs die Konnotation des weiß-blauen, "widerspenstigen" Bayern, das diesen Namen als einziges westliches Land der Bundesrepublik Deutschland führte. Die [[artikel_44491|föderalistische]] Begriffsprägung war nach der Wiedervereinigung mit ausschlaggebend für die bewusste Annahme des Staatsnamens "Freistaat Sachsen" 1990 und "Freistaat Thüringen" 1993. | Bei den [[Verfassung des Freistaates Bayern (1946)|Verfassungsberatungen 1946]] wurde unter entscheidender Beteiligung des Ministerpräsidenten [[Person:118551922|Wilhelm Hoegner]]{{#set:PND=118551922}} ([[Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (nach 1945)|SPD]], 1887-1980) der alte Staatsname mit Bezug auf seine antimonarchische Bedeutung wieder aufgenommen und als deutscher Ausdruck der "Republik" vorgezogen. Seit den späten 1950er Jahren entstand als neuer Sinngehalt des Freistaat-Begriffs die Konnotation des weiß-blauen, "widerspenstigen" Bayern, das diesen Namen als einziges westliches Land der Bundesrepublik Deutschland führte. Die [[artikel_44491|föderalistische]] Begriffsprägung war nach der Wiedervereinigung mit ausschlaggebend für die bewusste Annahme des Staatsnamens "Freistaat Sachsen" 1990 und "Freistaat Thüringen" 1993. | ||
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Datei:Bayerische Verfassung 1946.jpg| In der Bayerischen Verfassung von 1946 wird im § 1 Abs. 1 Bayern als Freistaat bezeichnet (farblich hervorgehoben). (Veröffentlichung der Bayerischen Verfassung von 1946 im [http://periodika.digitale-sammlungen.de/bgvbl/seite/bsb00009140_00349 Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 23 (8.12.1946), 333]) | |||
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== Literatur == | == Literatur == | ||
Version vom 11. November 2025, 17:24 Uhr

Der bayerische Staatsname lautet seit 1919 offiziell "Freistaat Bayern". Ursprünglich bedeutete "Freistaat" die Freiheit vom römisch-deutschen Reich, dann als deutsche Entsprechung von "Republik" das Gegenteil der Monarchie. 1918/19 setzte sich das Wort als allgemeine Bezeichnung der ehemaligen deutschen Bundesstaaten und nunmehrigen Teile der Weimarer Republik durch. Seit den 1960er Jahren stand es vor allem für die föderalistische Politik und die kulturelle Identität des Landes Bayern in der Bundesrepublik Deutschland.
Geschichte des Wortes "Freistaat" bis 1918
Das Wort "Freistaat" ist erstmals 1731 belegt, und zwar zur Kennzeichnung der Unabhängigkeit der Schweizer Eidgenossenschaft vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation seit 1648. Im Kontext der Aufklärung und der Entstehung der Republiken in Nordamerika und Frankreich sowie im Zuge des sprachgeschichtlichen Phänomens der Verdeutschung von Ausdrücken bezeichnete "Freistaat" als freie Übertragung von "Republik" eine Staatsform, mit der die politische und persönliche Freiheit aller Staatsbürger gewährleistet wurde. Im Zuge der liberalen und demokratischen Bewegungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verengte sich diese Bedeutung auf den Gegensatz zur monarchischen Staatsform; König Ludwig I. (1786-1868, reg. 1825–1848) verwendete den Begriff in diesem Sinne in seiner Abdankungsurkunde von 1848. Nach dem Scheitern der Revolution von 1848 verschwand das Begriffspaar "Republik/Freistaat" weitgehend aus dem politischen Vokabular. Es wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts ersetzt durch das Wort "Volksstaat", mit dem auch eine parlamentarische Monarchie bezeichnet werden konnte.
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Thronverzicht Ludwigs I. vom 20. März 1848. Die Nennung "Feystaat" ist farblich hervorgehoben. (bavarikon) (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Staatsrat 1719)
"Freistaat" in der Weimarer Republik
Im Zuge der Revolution proklamierte Kurt Eisners (USPD, 1867-1919) am 8. November 1918: "Bayern ist fortan ein Freistaat!", doch war darin auch von der "Republik" die Rede. In den Medien und von den amtlichen Stellen wurde zunächst überwiegend die moderne Vokabel "Volksstaat" verwendet. Im Deutschen Reich existierte ca. von November 1918 bis Februar 1919 faktisch eine Sprachregelung, die besonders vom Staatssekretär und späteren Reichsminister des Innern Hugo Preuß (DDP, 1860-1925) betrieben wurde, nach der "Republik" vor allem das Deutsche Reich, "Freistaaten" dagegen seine Bestandteile, die ehemaligen deutschen Bundesstaaten, meinte. Festgeschrieben wurde diese Regelung im Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919. Unter direktem Bezug darauf nahm Bayern in seinem am 20. Februar 1919 im Kabinett verabschiedeten Staatsgrundgesetz das Wort "Freistaat" auf. Als Staatsname offiziell festgelegt wurde es allerdings erst auf Initiative des Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann (MSPD, 1867-1930), der es gleichzeitig als Kampfbegriff gegen die "Diktatur" der Räterepublik verstand und eine amtliche Zeitung mit dem Namen "Der Freistaat" herausgab. Obwohl fast alle deutschen Länder das Wort "Freistaat" in ihre Verfassungen aufnahmen, spielte es nach 1919 keine Rolle im öffentlichen Bewusstsein mehr.
"Freistaat" nach 1945
Bei den Verfassungsberatungen 1946 wurde unter entscheidender Beteiligung des Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner (SPD, 1887-1980) der alte Staatsname mit Bezug auf seine antimonarchische Bedeutung wieder aufgenommen und als deutscher Ausdruck der "Republik" vorgezogen. Seit den späten 1950er Jahren entstand als neuer Sinngehalt des Freistaat-Begriffs die Konnotation des weiß-blauen, "widerspenstigen" Bayern, das diesen Namen als einziges westliches Land der Bundesrepublik Deutschland führte. Die föderalistische Begriffsprägung war nach der Wiedervereinigung mit ausschlaggebend für die bewusste Annahme des Staatsnamens "Freistaat Sachsen" 1990 und "Freistaat Thüringen" 1993.
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In der Bayerischen Verfassung von 1946 wird im § 1 Abs. 1 Bayern als Freistaat bezeichnet (farblich hervorgehoben). (Veröffentlichung der Bayerischen Verfassung von 1946 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 23 (8.12.1946), 333)
Literatur
- Andreas Dornheim, Entwicklung und Bedeutung des Begriffes Freistaat, Erfurt 2001.
- Johannes Merz, "Freistaat Bayern". Metamorphosen eines Staatsnamens, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 45 (1997), 121-142.
- Johannes Merz, Wo der Staat frei ist. Der Begriff "Freistaat" undseine Anwendung auf Bayern, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 81 (2018), 191-202.
Quellen
- Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919.
- Johann Jacob Moser, Compendium Juris Publici Moderni Regni Germanici, Tübingen 1742.
- Verfassung des Freistaates Bayern vom 14. August 1919.
- Verfassung des Freistaates Bayern vom 2. Dezember 1946.
Weiterführende Recherche
Verwandte Artikel
Volksstaat, Republik
Empfohlene Zitierweise
Johannes Merz, Freistaat Bayern, publiziert am 03.07.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Freistaat_Bayern> (5.12.2025)