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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Lebensborn]] ==
== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
[[Datei:Heim Hochland Steinhoering 1942.jpg|left|250x250px|link=Lebensborn|In Steinhöring befand sich das erste vom Verein Lebensborn e. V. gegründete Entbindungsheim. Das Heim Hochland entstand 1936 und diente als Vorbild für alle weiteren Lebensborn-Heime. Bedeutend war es auch aufgrund seiner Nähe zu München und somit zur Vereinszentrale seit 1938. Foto 1942. (Lebensspuren e. V.)]]  
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
[[Autor:Christians-Bernsee,_Annemone|Annemone Christians-Bernsee]] <br> Der Verein Lebensborn e.V. war eine Körperschaft der Schutzstaffel (SS) mit Sitz in Berlin bzw. ab 1938 in München, die zwischen 1935 und 1945 europaweit über 20 Heime für unverheiratete schwangere Frauen, junge Mütter und deren Kinder betrieb. Diese mussten den Maßstäben der nationalsozialistischen „Erb- und Rassenlehre“ genügen und als „wertvoll“ gelten. Mit dem Lebensborn trug die SS in spezifischer Weise zu den pronatalistischen Elementen der NS-Bevölkerungspolitik bei. Bis 1939 wurden sechs Lebensborn-Heime auf dem Gebiet des Großdeutschen Reichs eingerichtet, das erste 1936 im oberbayerischen Steinhöring (Lkr. Ebersberg). [[Lebensborn|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Sachsen-Coburg (Herzogtum, 1572-1826)]] ==
== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
[[Datei:Stadt Coburg Ansicht.jpg|left|250x250px|link=Sachsen-Coburg (Herzogtum, 1572-1826)|Stadtansicht von Coburg. Radierung, 17. Jahrhundert. (Staatsbibliothek Bamberg, V E 36a, lizenziert durch CC BY-SA 4.0)]] [[Autor:Nicklas,_Thomas|Thomas Nicklas]]
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
Das Herzogtum Sachsen-Coburg entstand durch den Erfurter Teilungsvertrag vom 6. November 1572, mit dem Johann Casimir (1564-1633, reg. 1572-1633) und Johann Ernst (1566-1638, reg. in Coburg 1572-1596 u. 1633-1638) gemeinsam ein eigenes Herrschaftsgebiet innerhalb des ernestinischen Länderkomplexes im heutigen Thüringen erhielten. Die Stadt Coburg bildete den Mittelpunkt mit residenzstädtischer Funktion. Einheits- und identitätsstiftend waren für das Herzogtum vor allem die von Johann Casimir geschaffenen Behörden und Institutionen, die trotz vieler Herrschaftswechsel und dynastischer Neuverteilungen fortbestanden (1573 Landesregierung, 1598 Obergericht; 1612 Verfassungsurkunde). Nach mehreren Landesteilungen gelangte 1735 die Linie Sachsen-Saalfeld endgültig in den Besitz von Sachsen-Coburg. Ende des 18. Jahrhunderts erlebte das Haus Sachsen-Coburg-Saalfeld einen dynastischen Aufstieg, u. a. durch die Einheirat von Juliane von Sachsen-Coburg (1781-1860) ins reiche und mächtige russische Kaiserhaus.  [[Sachsen-Coburg (Herzogtum, 1572-1826)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Dreifelderwirtschaft]] ==
== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Dreifelderwirtschaft Grafik.jpg|left|250x250px|link=Dreifelderwirtschaft|Schematisch Darstellung der Parzellenverteilung zweier Höfe im Rahmen der Dreizelgenwirtschaft. (Gestaltung: Laura Niederhoff)]]
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]] <br> Die Dreifelderwirtschaft war ein v.a. nördlich der Alpen verbreitetes Fruchtfolgesystem für den Getreidebau. In einem dreijährigen Zyklus wechselten sich dabei Wintergetreide, Sommergetreide und Brache, also die einjährige Erholung des Bodens, ab. Dadurch konnten die gleichen Felder dauerhaft genutzt werden. Zunehmende Siedlungsverdichtung und Intensivierung der Landwirtschaft erforderten eine gleichzeitige Verrichtung der Feldarbeiten in benachbarten Feldern (Flurzwang) und damit eine Zusammenfassung des Ackerlandes einer Siedlung in große Feldeinheiten, sog. Zelgen oder Eschen (Verzelgung). Die Verbreitung dieser Dreizelgenwirtschaft bzw. Dreizelgenbrachwirtschaft als wichtigste Ausprägungsform der Dreifelderwirtschaft war ein Kernstück der agrarwirtschaftlichen Intensivierung des Mittelalters.
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
[[Dreifelderwirtschaft|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Museum der Arbeit (München)]] ==
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Maschinenhalle Arbeitermuseum 1906.jpg|left|250x250px|link=Museum der Arbeit (München)|Maschinenhalle des Arbeitermuseums, 1906. (Foto: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)]] [[Autor:Füßl,_Wilhelm|Wilhelm Füßl]]<br>
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
Das Museum wurde 1899 unter dem Namen "Museum für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen" von Karl Poellath (1857-1904) in München begründet und bestand unter wechselnden Namen bis 1945. Es war als Lernort konzipiert, wo anhand von Maschinenvorführungen, Schautafeln und Modellen Besuchern die Themen Arbeitsschutz und Hygiene nahegebracht werden sollten. Das Museum konnte trotz Wanderausstellungen, Vorträgen und Lehrfilmen nur eine regionale Bedeutung im Raum München erlangen. Seine Besucherzahl blieb insgesamt gering. Nach dem vollständigen Verlust der Museumsbestände im Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung in ein Landesinstitut für Arbeitsschutz umgewandelt, das eine Fachausstellung für Vorführungszwecke betreibt.[[Museum der Arbeit (München)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staatsangehörigkeit]] ==
== [[Architektur (Weimarer Republik)]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Datei:Paketzustellamt Muenchen 1927.jpg|left|250x250px|link=Architektur (Weimarer Republik)|Robert Vorhoelzer (1884-1954) und Walther Schmidt (1899-1993), Paketzustellamt München, 1925/26. (SZ Photo/Süddeutsche Zeitung Photo)]]  
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
[[Autor:Hauner,_Franz|Franz Hauner]]<br>Die Architektur zur Zeit der Weimarer Republik ist charakterisiert durch die Auseinandersetzung mit der Moderne. Während Stuttgart, Frankfurt am Main oder Berlin mit modernen Wohnsiedlungen Furore machten, galt Bayern als rückständig. Dennoch avancierten auch dort "Licht, Luft und Sonne" zu allgegenwärtigen Schlagworten. Erkenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene revolutionierten nicht nur den Wohnungsbau, sondern wurden nach dem Ersten Weltkrieg in vielen Bereichen in Bezug auf "Volksgesundheit" und "Volkserziehung" umgesetzt. Gegen Ende der Weimarer Republik bot sich im Freistaat ein breites Spektrum des sog. Neuen Bauens. [[Architektur (Weimarer Republik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
== [[Hexenverfolgung]] ==
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Datei:Verbrennung Pfeifer Niklashausen.jpg|left|250x250px|link=Hexenverfolgung|Rechts im Bild wird die Verbrennung Hans Böhms, des sogenannten Pfeifers von Niklashausen dargestellt. Der charismatische Laienprediger wurde 1476 wegen Hexerei verurteilt und verbrannt. Abb aus: Lorenz Fries, Chronik der Bischöfe von Würzburg, fol. 511r. (Universitätsbibliothek Würzburg, M.ch.f.760)]]  
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
[[Autor:Flurschütz_Da_Cruz,_Andreas|Andreas Flurschütz da Cruz]]<br>Der Glaube an Hexerei entsprang dem Volksglauben und entwickelte sich verstärkt seit dem Ende des Spätmittelalters zu einem Strafdelikt. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Spannungen um 1600 führten zu einer signifikanten Hexenverfolgung in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts, wobei monetäre Interessen der Verfolger ein nicht unwesentliches Element der Anklage bildeten. Besonders in den geistlichen Territorien Frankens und in territorialen Grenzregionen kam es zu einer Vielzahl von Hexenprozessen. Die Opfer entstammten allen Berufs-, Standes- und Altersgruppen und waren nicht nur Frauen, sondern auch Kinder und Männer. [[Hexenverfolgung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
== [[Lex Baiwariorum]] ==
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Datei:Lex Baiuvariorum Handschrift Fol 1v.jpg|left|250x250px|link=Lex Baiwariorum|Erste Seite der wohl ältesten, vielleicht noch vor Ende des 8. Jahrhunderts entstandenen Handschrift der Lex Baiwariorum (Codex Ingolstadensis), geschrieben in früher karolingischer Minuskel und nur 17,5 x 9,5 cm groß. Zu sehen ist der Anfang des sog. Langen Prologs. (Universitätsbibliothek München, Cim. 7 (= 8° Cod. ms. 132)]]
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Grollmann,_Felix|Felix Grollmann]] <br> Die Lex Baiwariorum, erstmals bezeugt um die Mitte des 8. Jahrhunderts, ist das älteste Gesetzbuch der Bayern. Geregelt werden Angelegenheiten der Kirche, des Herzogs, des Gerichts- und Militärwesens, vor allem aber des Zusammenlebens und Wirtschaftens einer ländlichen Bevölkerung. Obwohl ihre Wirklichkeitsnähe im Einzelnen unsicher ist, vermitteln die Regelungen ein eindrückliches Bild frühmittelalterlicher Lebenswelten. Das Gesetzbuch richtete sich an alle Baiwarii/Baioarii und erwähnt keine Sondergruppen. Es führt eine rechtlich relativ stark gegliederte Gesellschaft vor Augen, die neben Bischof, Herzog und den „Ersten nach dem Herzog“ zwischen Freien, Freigelassenen und Unfreien unterscheidet. [[Lex Baiwariorum|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
== [[Schwabinger Boheme]] ==
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16])]]
[[Datei:Leo Koenig Boheme Cafe.jpg|left|250x250px|link=Schwabinger Boheme|Leo von König (1871-1944) im Bohème Café. Gemälde von 1909. Auf dem Bild sind der Maler John Höxter (1884-1938) und Chansonnette und Puppenbildnerin Spela Albrecht zu erkennen. Abb. aus: Jugend 17, 1912, Heft 1, S. 4. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 Per. 11 i-17,1)]]
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Fromm,_Waldemar|Waldemar Fromm]] <br> Die Schwabinger Boheme war eine künstlerisch-intellektuelle Bewegung in München um 1900, deren Künstler und Literaten mit neuen Formen experimentierten und gegen die bürgerliche Kultur des wilhelminischen Deutschland eingestellt waren. Diese Bewegung hatte ihre Ursprünge im Paris der 1830er Jahre und verbreitete sich von dort aus in ganz Europa. In München siedelten sich die jungen Künstler vor allem in den damals preiswerteren Stadtvierteln Schwabing und Maxvorstadt an, deren Gasthöfe und Cafés auch die bevorzugten Treffpunkte der Boheme wurden. [[Schwabinger Boheme|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Kriegerdenkmal beim Armeemuseum (München)]] ==
[[Datei:Hofgarten Muenchen Kriegerdenkmal.jpg|left|250x250px|link=Kriegerdenkmal beim Armeemuseum (München)|Denkmal des Unbekannten Soldaten im Kriegerdenkmal im Münchner Hofgarten. (Foto von Diego Delso, lizenziert durch CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)]][[Autor:Belik,_Mirjana|Mirjana Belik]] <br>
Das Denkmal im östlichen Teil des Münchner Hofgartens, direkt vor dem ehemaligen Bayerischen Armeemuseum (heute: Staatskanzlei), ist eine aus mehreren Wettbewerben hervorgegangene architektonische Anlage, die von den Architekten Eberhard Finsterwalder (1893–1972) und Thomas Wechs (1893–1970) entworfen wurde. Die Figur eines toten Soldaten stammt im Entwurf von Bernhard Bleeker (1881–1968) und ist aus Rotmarmor gearbeitet. 1972 wurde das Original durch einen Bronzeabguss ersetzt. Initiiert wurde das Denkmal vom Deutschen Kriegerbund (DKB) zum Gedächtnis an 13.000 im Ersten Weltkrieg gefallene Münchener Soldaten. Die Grundsteinlegung erfolgte am 4. November 1923, die Enthüllung und Einweihung des Denkmals am 14. Dezember 1924. Im Zweiten Weltkrieg teilweise stark zerstört, beließ man das Denkmal an seinem bisherigen Standort und setzte es instand. [[Kriegerdenkmal beim Armeemuseum (München)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bamberger Dichterkreis (1936-1943)]] ==
[[Datei:Heinrich Zerkaulen.jpg|left|250x250px|link=Bamberger Dichterkreis (1936-1943)|Heinrich Zerkaulen, (1892-1954). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv habe-000211)]] [[Autor:Segebrecht,_Wulf|Wulf Segebrecht]]
Der Bamberger Dichterkreis war eine kameradschaftliche Vereinigung deutscher Dichter aus allen Gauen Deutschlands, die in den Jahren 1936 bis 1942 in Bamberg zu gemeinsamen Tagungen zusammenkamen und durch Veranstaltungen und Publikationen Zeugnis ablegten von ihrem Bekenntnis zum NS-Staat. [[Bamberger Dichterkreis (1936-1943)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2025, 11:57 Uhr


Bogen, Adelsfamilie

Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)
Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)

Maximilian Slowioczek
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. Weiterlesen

Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)

Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)
Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Friedrich Hartmannsgruber
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei. Weiterlesen

Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen