Fraunhofen, Adelsfamilie
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Bayerische Adelsfamilie mit Stammsitzen in Alt- und Neufraunhofen (Lkr. Landshut), erstmals erwähnt im 11. Jahrhundert, ausgestorben 1865. Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) erhob die Familie 1550 in den Reichsfreiherrenstand. Mit den bayerischen Landesherren lagen die Fraunhofen über Jahrhunderte hinweg im Konflikt über die Zugehörigkeit ihres Territoriums. Die Herzöge bzw. Kurfürsten von Bayern betrachteten die Herrschaften Alt- und Neufraunhofen als Teil ihres Landesterritoriums, wohingegen sich die Fraunhofen auf ihre Reichsunmittelbarkeit beriefen. Das Urteil des Reichskammergerichts in diesem Streitfall fiel zugunsten der Fraunhofen aus. Bei der Umsetzung des Urteils wurden sie von Kaiser und Reich jedoch nicht unterstützt und konnten ihre Ansprüche letztlich nicht durchsetzen. Die Familie starb 1865 mit Carl August von Fraunhofen aus. Ihre Besitzungen gingen an Freiherrn Maximilian Maria von Soden (1844-1922, bayerischer Staatsminister des Innern 1912-16), der die Linie Soden-Fraunhofen begründete.
Herkunft, Werdegang und Bedeutung der Fraunhofen
Für den Anfang des 11. Jahrhunderts ist mit "Adalwart de Frowenhoven" in einer hinsichtlich der Datierung allerdings zweifelhaften Erwähnung erstmals ein Mitglied der Familie der Fraunhofen bezeugt. Die sich nach dem Ort (Alt-)Fraunhofen nennende Familie war bis zu ihrem Aussterben im Jahr 1865 im Besitz des an der Kleinen Vils gelegenen Ortes Altfraunhofen (Lkr. Landshut), der zusammen mit den umliegenden Ortschaften als ihr Stammbesitz zu gelten hat. Kurz vor 1400 erwarben sie die südlich daran anschließende ehemalige Herrschaft der Schenken von Öd. Diese wurde damals als Herrschaft Neufraunhofen (Lkr. Landshut) neu eingerichtet, während der Stammsitz mit der 1257 erstmals genannten Burg auf einer Insel in der Kleinen Vils von da an als Altfraunhofen geführt wurde. Darüber hinaus konnte die zeitweise in mehrere Linien aufgeteilte Familie im niederbayerischen Raum umfangreiche Besitzungen erwerben. Ähnlich wie die Grafen von Ortenburg und die Freiherren von Degenberg berief sie sich wiederholt auf das Reichsoberhaupt; seit Anfang des 15. Jahrhunderts beanspruchte sie für ihre Herrschaften Alt- und Neufraunhofen die Reichsunmittelbarkeit. Schon seit etwa 1140 nannte sich eine Seitenlinie der Familie nach dem südlich von Wartenberg (Lkr. Erding) gelegenen Fraunberg (Lkr. Erding).
(Alt-)Fraunhofen hatte schon König Heinrich IV. (reg. 1056-1105) 1077 dem Kloster Frauenchiemsee neben anderen Orten als Teil der auf die Gründung zurückgehenden Ausstattung bestätigt. Wahrscheinlich nimmt der Ortsnamen 'Fraunhofen' Bezug auf das Frauenkloster im Chiemsee, mit dem der Ort wohl auch in kirchenrechtlicher Hinsicht verbunden war. In den umliegenden Orten hatte neben dem Kloster Frauenchiemsee auch die Propstei Geisenhausen des Augsburger Domkapitels umfangreichen grundherrschaftlichen Besitz inne. Dieser ging auf eine Schenkung des letzten Grafen von Geisenhausen (Lkr. Landshut) vom Jahr 980 zurück, als dieser Bischof von Augsburg geworden war, und betraf die später sogenannten Hausgenossen um Geisenhausen und Alt- und Neufraunhofen. Altfraunhofen muss schon vor der Verleihung von vier Jahrmärkten durch Kaiser Friedrich III. (reg. 1440-1493) im Jahr 1493 Markt- und Gerichtsort und damit der herrschaftliche Mittelpunkt der Fraunhofen gewesen sein.
In einer zwischen 1185 und 1186 für das Kloster Neustift bei Freising ausgestellten Urkunde erscheint ein Berthold von Fraunhofen mit seinem Bruder Hartnith unter den "nobiles milites" als Zeuge. Solche "Ritter" traten oft als Vasallen von Grafen und Fürsten auf und hatten einen herausgehobenen Status. Sie hatten meist überregionale Bedeutung und sind nicht mit den später ebenfalls als "milites" bezeichneten Angehörigen niederadeliger Geschlechter zu vergleichen. Hartnith wird zusammen mit einem Bruder namens "Sigifrid de Frowenhoven" schon in einer 1179/80 ausgestellten Urkunde des Klosters Schäftlarn als Zeuge genannt. Ein weiterer Bruder Otto ist für die Zeit um 1200 als "ministerialis ducis", also als Dienstmann der Wittelsbacher, bezeugt. In einer zwischen 1190 und 1210 erfolgten Abmachung des Klosters Neustift wird Berthold von Fraunhofen in der Funktion eines Ministerialen des Klosters ausdrücklich als "nobilis miles" und "dominus" bezeichnet. Ob Berthold von Fraunhofen tatsächlich den herzoglichen Ministerialen zuzurechnen ist, wie Hermann-Joseph Busley (geb. 1930) (Busley, Die Traditionen, Urkunden und Urbare des Klosters Neustift bei Freising [Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte 19], 1961, 65) und ebenso Günther Flohrschütz (Flohrschütz, Der Adel des Wartenberger Raums im 12. Jahrhundert, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 34 [1971], 85-164, hier 108) meinen, muss dahingestellt bleiben. Georg Schwarz nimmt für Berthold von Fraunhofen eine möglicherweise sogar mit den Andechsern zusammenhängende edelfreie Abkunft an, die sich auch am Selbstverständnis der späteren Fraunhofen und deren Auseinandersetzungen mit den bayerischen Herzögen zeige (Schwarz, Vilsbiburg. Die Entstehung und Entwicklung der Herrschaftsformen im niederbayerischen Raum zwischen Isar und Rott, HAB Altbayern I/37, 1976, 127f.). Dagegen vermutet Stephan Janker (Janker, Grafschaft Haag, HAB Altbayern I/59, 1996, 166f.), dass die Fraunhofen und die Fraunberger nicht edelfreier Abstammung gewesen seien.
Nach Ausweis der Fraunhofer Lehenbücher hatte die Herrschaft Fraunhofen ursprünglich als "Grafschaft" gegolten, zu der bis Mitte des 16. Jahrhunderts wahrgenommene Blutgerichtsrechte gehört hätten. Darüber hinaus verfügten die Fraunhofen über einen großen und weitgestreuten, zum Teil als Lehen ausgegebenen Besitz. Wie in Prozessakten des Reichskammergerichts aus der Mitte des 16. Jahrhunderts zum Ausdruck kommt, verstanden sich die Fraunhofen in Bezug auf die Herrschaften Alt- und Neufraunhofen als reichsunmittelbar und sahen die beiden Herrschaften nicht als Hofmarken an, wie solche in der Ottonischen Handfeste 1311 erstmals rechtlich fixiert wurden. Von herzoglicher Seite wurden die Fraunhofen allerdings als bayerische Landsassen behandelt und ihre beiden Herrschaften als Teil des Landgerichts Erding betrachtet.
Linienbildung, Standeserhöhungen, Aussterben
Die frühen Angehörigen der Familie der Fraunhofen scheinen in der Klosterkirche Weihenstephan (Lkr. Freising) bestattet worden zu sein. Hartnith von Fraunhofen übergab zwischen 1189 und 1197 jedenfalls ein Gut in Arndorf bei Kirchberg (Lkr. Erding) an das Kloster Weihenstephan, um sich dort ein standesgemäßes Begräbnis und Totengedächtnis zu sichern. Nachkommen Bertholds von Fraunhofen hatten als Dienstleute des Klosters Raitenhaslach bis zum Ende des 13. Jahrhunderts in der dortigen Klosterkirche ihr Erbbegräbnis.
Mit großer Wahrscheinlichkeit nannte sich um 1140 ein Mitglied der Fraunhofen ("Arnoldus de Frauenperg") nach Fraunberg und begründete damit die Familie der "Fraunberger zum Haag". Die Fraunberger führten wie die Fraunhofen ein rot-weiß-rot längsgestreiftes Wappen. Um 1240 scheinen sie in den Besitz der Grafschaft Haag gekommen zu sein. 1245 wurde einem "Sifridus de Frowemberch" von Kaiser Friedrich II. (reg. 1212-1250) die Gerichtsbarkeit über Diebe und Räuber in der Grafschaft Haag verliehen. Diese bildete bis zum Aussterben der Fraunberger zum Haag im Jahr 1566 als Reichslehen ein eigenständiges Territorium innerhalb des Herzogtums Bayern.
Ein Wilhelm von Fraunhofen aus einer in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts entstandenen Nebenlinie der Familie erwarb kurz vor 1400 das später Neufraunhofen genannte Schenkenöd, wo er einen Sitz und eine Kirche erbauen ließ. Offenbar wurde Wilhelm von Fraunhofen, der in erster Ehe mit einer Gräfin von Montfort verheiratet war, von König Wenzel (reg. 1376-1400) mit Neufraunhofen förmlich belehnt. Er dürfte die Lehenrührigkeit der Herrschaft Neufraunhofen vom Reich begründet haben. Von 1498 an wurde auch die angrenzende Herrschaft Altfraunhofen bei Herren- und Mannfall als Reichslehen vergeben. Mit dem Aussterben der genannten Nebenlinie fiel 1431 die Herrschaft Neufraunhofen im Erbgang an Theseres II. von Fraunhofen zu Altfraunhofen.
Der 1393 verstorbene Theseres I. von Fraunhofen zu Altfraunhofen war mit einer Tochter des Grafen Alram von Hals, einer verwitweten Gräfin von Ortenburg, verheiratet. Diese hatte die von ihrem Vater stammende Vogtei über die Propstei Geisenhausen in die Ehe eingebracht. Nach dem Tod Theseres' I. veräußerte sie die Vogtei an Herzog Friedrich von Bayern (reg. 1375-1392/93) und dessen Sohn Heinrich den Reichen von Bayern-Landshut (reg. 1393-1450). Weil aber die Kaufsumme nie in voller Höhe erlegt wurde, kam es schon bald zu Streitigkeiten zwischen ihren Nachkommen und den bayerischen Herzögen. Vor allem mit den Herzögen von Bayern-Landshut, die in Geisenhausen ein bayerisches Pflegamt einrichteten, kam es wiederholt zu Konflikten, in die sogar Kaiser Friedrich III. eingeschaltet wurde. Dennoch konnte Wilhelm von Fraunhofen zu Neufraunhofen im niederbayerischen Teilherzogtum die Stelle eines Hofmeisters einnehmen. Anders als etwa die Freiherren von Degenberg beteiligten sich die Fraunhofen aber nicht an Ritterbünden und nahmen auch nicht an den gegen Herzog Albrecht IV. (reg. 1466-1508) gerichteten Aufständen der niederbayerischen Adeligen der Böckler (1467/68) und der Löwler (1491/92) teil. Solche Bünde hätten, wären sie vom Kaiser privilegiert worden, ähnlich wie in Franken und Schwaben zur Errichtung einer reichsunmittelbaren bayerischen Ritterschaft führen können.
Nachdem 1508 der sehr alt gewordene Theseres III. von Fraunhofen verstorben war, teilten dessen Söhne die fraunhofschen Besitzungen in die Herrschaften Altfraunhofen, Neufraunhofen und Schwindegg auf. Die an Jakob I. von Fraunhofen gefallene Herrschaft Schwindegg kam über dessen Tochter an Ulrich von Pappenheim (gest. 1539), der damit 1518 von Kaiser Maximilian I. (reg. 1486-1519) belehnt wurde. Die Herrschaften Alt- und Neufraunhofen waren zunächst im Besitz der Brüder Jakob II. und Martin von Fraunhofen und deren Nachkommen, kamen aber nach dem kinderlosen Tod des aus der altfraunhofischen Linie stammenden Reichskammergerichtspräsidenten Georg Theseres (gest. 1599) in die Hände der Brüder Hans Wolf und Hans Wilhelm aus der Neufraunhofer Linie und bildeten fortan unter deren Nachkommen eine gemeinsame Herrschaft.
Der 1577 verstorbene Jakob II. von Fraunhofen und dessen Vetter Theseres V. wurden 1550 von Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) in den Freiherrenstand erhoben. Das althergebrachte rot-weiß-rot gestreifte Wappen der Fraunhofer wurde in Form eines gevierten Schilds um zwei Jagdhörner ergänzt. Bis zum Ende des Alten Reiches ließen sich die Fraunhofen von den Kaisern mit den beiden Herrschaften Alt- und Neufraunhofen belehnen. Von Seiten der bayerischen Herzöge und späteren Kurfürsten gestand man den Fraunhofen allerdings im Wesentlichen nur die Verwaltung ihrer grundherrschaftlichen Besitzungen zu. Das Schloss in Neufraunhofen wurde zu einer barocken Anlage ausgebaut und zum herrschaftlichen Mittelpunkt umfunktioniert. Dagegen verlor das Schloss in Altfraunhofen zunehmend an Bedeutung; in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1858/60) erfolgte sein Abbruch.
Ende des Jahres 1805 wurden die reichslehenbaren Herrschaften Alt- und Neufraunhofen unter Verlust der Reichsherrlichkeit von Pfalzbayern okkupiert, behielten aber als Herrschaftsgericht mit Sitz in Neufraunhofen bis 1848 eine gewisse Selbstständigkeit. 1865 gingen sie dann über die Ehefrau des Carl August von Fraunhofen, mit dem das Geschlecht der Fraunhofen 1865 ausstarb, an Freiherrn Maximilian Maria von Soden (1844-1922) über. Dieser nahm später den Namen von Soden-Fraunhofen an und wurde noch 1916 in den erblichen Grafenstand erhoben.
Struktur der Herrschaften Alt- und Neufraunhofen und der Konflikt der Fraunhofen mit den bayerischen Herzögen und Kurfürsten
Die Fraunhofen hatten während des Landshuter Erbfolgekriegs eng mit Kaiser Maximilian zusammengewirkt und sich so als kaiserliche Lehenleute erwiesen. Schwindegg war damals von Rupert von der Pfalz (1481-1504) besetzt worden und in Flammen aufgegangen. Jakob II. von Fraunhofen beteiligte sich an mehreren Kriegszügen Kaiser Karls V. und wurde von diesem 1532 mit der Herrschaft Altfraunhofen belehnt. Daneben besaß er das Schlösschen Hofberg bei Landshut (Berg ob Landshut, heute: Stadtteil Hofberg der Stadt Landshut) als bayerisches Lehen. Auch seine Verwandten aus der Neufraunhofer Linie hatten in Niederbayern mehrere bayerische Lehen inne. In Konflikten mit Herzog Wilhelm IV. von Bayern (reg. 1508-1550), die 1548 zum Ausbruch kamen und die zu einem zweieinhalb Jahrhunderte währenden Prozess vor dem Reichskammergericht führten, berief sich Jakob II. vor allem auf die Reichsunmittelbarkeit seiner Herrschaft Altfraunhofen. Herzog Wilhelm betrachtete ihn dagegen als seinen Landsassen. Wie aus den Prozessakten Joachim von Ortenburg (1530-1600) und Wolf von Maxlrain (gest. 1561) wiederholt zu Protokoll, dass die Fraunhofen nur wegen der bayerischen Hofmarken, nicht aber wegen der reichslehenbaren Herrschaften auf den Landtagen erschienen. Jedenfalls hatten sich die beiden Herrschaften Alt- und Neufraunhofen zu eigenrechtlichen Territorien entwickelt. In ihnen dürfte wie in den reichslehenbaren Grafschaften Haag und Ortenburg und in der Herrschaft Hohenwaldeck vorübergehend die Augsburger Konfession Eingang gefunden haben.
Der Konflikt mit dem bayerischen Herzog spitzte sich zu, als Jakob von Fraunhofen 1548 bei einer Befragung in Landshut die "landsfürstliche Obrigkeit" des Herzogs über die Herrschaft Altfraunhofen ausdrücklich ablehnte und deswegen gefangen gesetzt wurde. Als sich daraufhin seine Frau Anna, die aus dem einflussreichen Geschlecht der Zenger stammte, an den Kaiser und an das Reichskammergericht wandte, um ein kaiserliches Mandat zu erwirken und die Freilassung ihres Mannes zu erreichen, kam ein Prozess in Gang, der bis zum Ende des Alten Reiches geführt werden sollte. Darin wurde mit einer Reihe von Beweisaufnahmen und Verhören versucht, wichtige die Herrschaften Alt- und Neufraunhofen betreffende verfassungsgeschichtliche Fragen zu klären.
Jakob II. von Fraunhofen und vor allem auch dessen Sohn Georg Theseres, der zeitweise beide Herrschaften in Besitz hatte, beanspruchten die volle Landeshoheit. Sie behaupteten vor dem Reichskammergericht, dass die Herrschaften wie andere reichsunmittelbare Territorien von festen Grenzen umgeben seien, innerhalb deren sie die Gerichtsbarkeit einschließlich der Hoch- bzw. Blutgerichtsbarkeit, die Steuerhoheit und den Wildbann als Reichslehen innehätten. Dabei wurden auch eine Beschreibung der Wildbanngrenzen und eine von einem beeideten Landmesser erstellte Karte der beiden Herrschaften vorgelegt. Besonders verwiesen wurde auf vier Hochgerichtsstätten, die sich innerhalb der beiden Herrschaften befanden. Die ganz von bayerischen Landgerichten umschlossenen Herrschaften Alt- und Neufraunhofen sahen die Fraunhofen also als ein eigenständiges reichsunmittelbares Territorium und nicht als Teil des bayerischen Herzogtums an. Auch beriefen sie sich für Altfraunhofen auf eine Marktrechtsverleihung Kaiser Friedrichs III. und auf eine dortige kaiserliche Freiung. Dagegen beriefen sich die bayerischen Herzöge auf die Ottonische Handfeste und auf die auf ihr fußende "Erklärte Landsfreiheit" von 1508, nach denen die Blutgerichtsbarkeit im Herzogtum Bayern den Herzögen und ihren Landrichtern vorbehalten war.
Nachdem 1602 Herzog Maximilian von Bayern (reg. 1597-1651, als Kurfürst seit 1623) von den fraunhofischen Untertanen wie von den Hausgenossen des Pflegamts Geisenhausen die Erbhuldigung hatte leisten und die Steuern einheben lassen, darüber hinaus kurbayerische Soldaten in die beiden Herrschaften Alt- und Neufraunhofen eingefallen waren, wurde der Prozess vor dem Reichskammergericht nach einer längeren Pause wieder aufgenommen. Damals schaltete sich auch der Reichsfiskal in den Prozess ein und verlangte für das Reich wie bei einer weiteren Intervention kurz vor 1700 die Abreichung der in den beiden Herrschaften Alt- und Neufraunhofen anfallenden Steuern. Die Abreichung der Reichssteuer direkt an das Reich galt als Ausdruck der Zugehörigkeit zu den Reichsständen und der Reichsunmittelbarkeit, die die Fraunhofen für ihre Herrschaften Alt- und Neufraunhofen freilich nie erlangten. 1701 erging zwar ein Urteil des Reichskammergerichts zu Gunsten der Fraunhofen, in dem die beiden Herrschaften zu eigenständigen "Reichsherrschaften" erklärt wurden, in die sich die bayerischen Kurfürsten nicht einmischen dürften. Doch erkannte Kurfürst Max Emanuel das Urteil nicht an, sondern strengte stattdessen ein Revisionsverfahren an, das am Ende des Alten Reiches noch nicht abgeschlossen war. So blieben die "Reichsfreiherren" von Fraunhofen in ihren beiden Herrschaften zwar weitgehend unbehelligt, wurden aber an der Ausübung vieler Rechte in ihren beiden Herrschaften, wie die der Steuerhoheit und Blutgerichtsbarkeit, gehindert.
Über Jahrhunderte versuchten die Fraunhofen, sich gegen die Herzöge und Kurfürsten von Bayern zu behaupten und ihr Ansehen zu steigern und beriefen sich dabei, wie dies auch die Grafen zu Haag und die Grafen von Ortenburg taten, auf die Reichsunmittelbarkeit ihrer Herrschaften. Schließlich mussten sie sich aber dem Herrschaftsanspruch der Wittelsbacher geschlagen geben. Diese hatten sich unangefochten als Landesherren behaupten können und schon im Spätmittelalter einen einheitlich strukturierten Territorialstaat ausgebildet, dem die Fraunhofen nichts Entsprechendes hatten entgegensetzen können. Die Fraunhofen hatten in einem langwierigen Verfahren vor dem Reichskammergericht zwar Recht bekommen, wurden bei der Umsetzung des Urteils von Kaiser und Reich jedoch nicht unterstützt.
Archivalische Überlieferung
Neben den Urkunden der Klöster Neustift, Schäftlarn und Raitenhaslach erlauben vor allem die Dokumente des ehemaligen Hofmarksarchivs und die Akten des Reichskammergerichts sowie des Reichshofrats Einblicke in den Werdegang der Herren von Fraunhofen und ihrer Herrschaften. Erhebliche Quellenverluste verursachten Zerstörungen während des Landshuter Erbfolgekrieges, infolge dessen viele Urkunden und Dokumente des fraunhofischen Archivs verloren gingen. Während der in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vor dem Reichskammergericht geführten Verhandlungen ließ man nicht nur viele Zeugen befragen, sondern legte auch viele alte Urkunden vor, die so als Abschriften erhalten geblieben sind.
Literatur
- Helmut Demattio, Die Herren von Fraunhofen. Adelige Herrschaft zwischen Anspruch, Legitimation und Wirklichkeit, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 75 (2012), 715-760.
- Günther Flohrschütz, Der Adel des Wartenberger Raums im 12. Jahrhundert, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 34 (1971), 85-164, 462-511, 909-911.
- Stephan M. Janker, Grafschaft Haag (Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern I 59), München 1996.
- Thomas Paringer, Neufraunhofen, in: Hans-Michael Körner/Alois Schmid unter Mitarbeit von Martin Ott (Hg.), Handbuch der historischen Stätten. Bayern I (Altbayern und Schwaben), Stuttgart 2006, 557f.
- Georg von Soden-Fraunhofen, Alt- und Neufraunhofen. Ein Beitrag zur Orts- und Baugeschichte, Neufraunhofen 1966.
- Georg Graf von Soden-Fraunhofen, Die Reichsherrschaft Fraunhofen, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern 92 (1966), 7-14.
Quellen
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Reichskammergericht 90, 90/1, 4378, 5173, 5174, 5174/1, 5378, 5381.
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Reichshofrat 43, 563, 896, 897, 898.
- Hermann-Joseph Busley (Bearb.), Die Traditionen, Urkunden und Urbare des Klosters Neustift bei Freising (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte 19), München 1961.
- Hofmarksarchiv Fraunhofen im Familienarchiv Soden-Fraunhofen (vorläufig Abteilg. V des Bayerischen Hauptstaatsarchivs).
- Wiguläus Hund, Bayrisch Stammenbuch. Der ander Theil. Von Den Fürsten, Graven, Herren auch andern alten Adelichen Bayrischen Geschlechten so die Thurnier besuchet und ander dieselben gerechnet worden noch der zeit im Leben Untertitel: demselben und gantzer lobwürdiger Ritterschaft, auch allen Liebhabern deß Adels der alten Geschlecht, und Bayrischer historien zu ehren, nutz und nachuolg, 1598, 86-94.
Weiterführende Recherche
- Schlagwortsuche im Online-Katalog des Bibliotheksverbundes Bayern
- Schlagwortsuche in bavarikon
- Schlagwortsuche in der Deutschen Biographie
Altfraunhofen, Herrschaft, Neufraunhofen, Herrschaft, Fraunhofen, Freiherren von
Empfohlene Zitierweise
Helmut Demattio, Fraunhofen, Adelsfamilie, publiziert am 16.02.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Fraunhofen,_Adelsfamilie> (5.12.2024)