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Freie Wohlfahrtsverbände

Aus Historisches Lexikon Bayerns

(Weitergeleitet von Freie Wohlfahrtsverbände)

von Kathrin Klaffl

Die Freien Wohlfahrtsverbände in Bayern sind sowohl Anbieter sozialer Dienstleistungen als auch Lobbyisten für sozial Benachteiligte. Um den originären Aufgaben gerecht zu werden, betreiben sie Einrichtungen und Dienste der ambulanten und stationären Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienhilfe. Daneben haben sich die Verbände in der "Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern" zusammengeschlossen. Dieser Arbeitsgemeinschaft gehören die sechs Spitzenverbände in Bayern ("Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V.", "Bayerisches Rotes Kreuz", "Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e.V.", "Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern e.V.", "Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinde in Bayern", "Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V.") sowie die "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Bayern" an.

Handlungsmaximen, Prinzipien und Zweck der Freien Wohlfahrtsverbände

Zahlreiche Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), Elterninitiativen und Selbsthilfegruppen arbeiten als eigenständige Träger unter dem Dach der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und stellen sich den aktuellen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Aufgaben, indem sie Dienste und Hilfeleistungen anbieten. Neben den öffentlichen Trägern und privaten Anbietern erbringen die Träger der Freien Wohlfahrtsverbände in Bayern die wohlfahrtsbezogene Dienstleistung basierend auf Nächstenliebe, Altruismus (lat. alter: der Andere), Mitmenschlichkeit und/oder aus religiösen Motiven. In ihrem Handeln werden sie von den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und Solidarität geleitet und sehen sich nach ihrem Selbstverständnis dem Gemeinwohl verpflichtet. Die Verfolgung ihrer sozialen Zwecke richtet sich auf benachteiligte, hilfesuchende, bedrängte und/oder ratlose Mitmenschen. Dies spiegelt sich in der nicht erwerbsökonomischen Aufgabenstellung wieder. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und dem darin verankerten Subsidiaritätsprinzip erbringen die Organisationen unter freier Trägerschaft ihre sozialen Dienstleistungen vorrangig gegenüber staatlichen Institutionen wie beispielsweise Kommunen oder Ländern. Trotz der besonderen Stellung ist die Freie Wohlfahrtspflege eng mit dem Staat verflochten. Kennzeichnend ist hier die Austausch- und Kooperationsbeziehung, welche sich vor allem in der Gremientätigkeit und in der Finanzierung widerspiegelt.

Finanzierung der sozialen Dienstleistung der Freien Wohlfahrtspflege

Der Großteil der Finanzierung der sozialen Leistung erfolgt über die Leistungsentgelte in Form von Beiträgen und Entgelten. Wohnheime für Menschen mit Behinderung, Krankenhäuser oder Kindergärten erhalten beispielsweise über diese Finanzierungsform ihre Kosten erstattet. Die Kostenträger sind zumeist die Jugend- und Sozialhilfeträger oder öffentliche Leistungsträger wie beispielsweise die Krankenkassen. Nur ein kleiner Teil der Leistungsempfänger sind Selbstzahler. Daneben erhalten die Träger der Freien Wohlfahrt über Bund, Länder und Kommunen Zuschüsse und Zuwendungen für ihre erbrachten Leistungen. Um auch Angebote für hilfebedürftige Menschen zur Verfügung zu stellen, die nicht über staatliche Mittel finanziert werden, akquirieren die Träger der Freien Wohlfahrt Gelder aus Spenden oder Lotterien. In Bayern beliefen sich beispielsweise die Ausgaben für Hilfen zur Gesundheit, Pflege, Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie die Eingliederungshilfe im Jahr 2011 auf eine Höhe von 147.180.000 €. Für Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung fielen insgesamt Kosten in Höhe von 329.341.000 € an.

Die Freien Wohlfahrtsverbände: Arbeitgeber und ehrenamtliches Engagement

Nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sind die Freien Wohlfahrtsverbände als Arbeitgeber ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Im Jahr 2008 waren 230.000 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Nach einer Befragung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern im Jahr 2010 waren 31 % bei der Caritas, 29,5 % beim Diakonischen Werk, 27,5 % beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, 7 % bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und 5 % beim Roten Kreuz beschäftigt. Über die Hälfte der Beschäftigten arbeiten in der Stationären Altenhilfe und in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Freie Wohlfahrtspflege erbrachte eine Bruttowertschöpfung in Höhe von 12 Mrd. €. Neben den Hauptamtlichen brachten sich im Jahr 2008 114.000 Menschen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ein. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird der Beitrag des ehrenamtlichen Engagements zahlenmäßig nicht erfasst. Deshalb ist es notwendig zu betonen, dass die Arbeit der Ehrenamtlichen eine wichtige Stütze für die Wohlfahrtspflege ist.

Die Freie Wohlfahrtspflege in der Weimarer Republik

Unterstützte Erwerbslose in Bayern 1919-1925. Abb. aus: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamtes 58 (1926), n. 38. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Bavar. 932 m-58/59)

Zum Ende des 19. Jahrhunderts war die Wohlfahrtspflege wenig strukturiert und abgestimmt. Konfessionelle Verbände kümmerten sich, neben bürgerlichen Vereinen und der kommunalen Armenpflege, um Arme und Notleidende. Erst mit der Weimarer Verfassung (WRV) vom 31. Juli 1919 und der staatlichen Gesetzgebungskompetenz (gemäß Art. 7 WRV besaß das Reich die hierfür notwendige Gesetzgebungskompetenz) im Bereich des Armenwesens, der Jugendfürsorge und des Gesundheitswesens bewirkten die Träger der Wohlfahrtspflege, dass das Subsidiaritätsprinzip im Jahr 1920 in die Weimarer Verfassung aufgenommen wurde. 1926 erlangten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege durch die Reichsregierung ihre Anerkennung. Damit erhielten die Träger erstmalig die Möglichkeit, auf öffentliche Fördermittel zuzugreifen und sich an sozialen Ausschüssen zu beteiligen. Bereits ein Jahr zuvor gründete sich die "Deutsche Liga", die den Zusammenschluss der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege darstellte und die der Vorgänger der heutigen "Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege" ist.

Im Jahr 1924 gründete sich in Bayern parallel zur Reichsebene eine "Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege". Ziel der Zusammenschlüsse war eine im Grundsatz bessere Absprache und Koordination der einzelnen Spitzenverbände. Darüber hinaus sollte in Bayern eine gerechtere Verteilung der Hilfsgüter nach dem Ende des Ersten Weltkrieges realisiert werden. Als Besonderheit in Bayern gilt die Mitgliedschaft der Arbeiterwohlfahrt, da diese zwar in Bayern von Beginn an Mitglied war, in Gesamtdeutschland jedoch erst nach Ende des Zweiten Weltkrieges der Arbeitsgemeinschaft beitrat. In den Folgejahren weiteten die Träger ihre Arbeitsfelder aus und erlangten bis zum Umbruch im Jahr 1933 einen unverzichtbaren Part im System der sozialen Sicherung.

Die Freie Wohlfahrtspflege im Nationalsozialismus

Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) vertrat einen Führungsanspruch im Bereich der Freien Wohlfahrt von 1933 bis 1945. Die Sammlungen von Sach- und Geldspenden über das Winterhilfswerk trugen wesentlich zur Finanzierung der NSV bei. (Münchner Stadtmuseum, Inventarnummer P-41/208, lizenziert durch CC BY-SA 4.0)

In der Zeit des Nationalsozialismus mussten sich entweder die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege – wie auch die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Reichsebene – auflösen oder wie die Träger der kirchlichen Wohlfahrt ihre Tätigkeiten auf einen sehr begrenzten Rahmen beschränken. Eine gewichtige Rolle spielte die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" (NSV). Sie verstand sich als Leitgruppierung der deutschen Wohlfahrtspflege und übernahm den Führungsanspruch für alle Arbeitsfelder der Freien Wohlfahrtspflege. Die NSV verfolgte das Leitbild des Sozialdarwinismus und der Rassenhygiene. In dieses Bild der NS-Wohlfahrt passten demnach keine Menschen mit Behinderung, psychisch Kranke oder sogenannte "asoziale" Menschen. Als einzige Altverbände der Freien Wohlfahrtspflege betreuten und versorgten die Innere Mission und Caritas Menschen, die als "Fremdrassige" galten. Dank der festen Verankerung der beiden Großkirchen im gesellschaftlichen Bewusstsein konnten sich die beiden Wohlfahrtsverbände bis 1945 behaupten. Etliche kirchliche Träger schafften es durch ihren erbitterten Kampf, ihre Betreuten vor dem NS-Euthanasie-Programm zu retten. Das Dominikus-Ringeisen Werk als ein großer Träger der Eingliederungshilfe in Ursberg (Lkr. Günzburg) konnte beispielsweise 70 Personen vor Kriegsende zurückholen und 50 Betreute auf sog. Freiplätzen vor der Zwangsverlegung bewahren.

Arbeitsgemeinschaften der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern nach 1945

Das Bayerische Rote Kreuz veranstaltet eine Lotterie auf dem Karlsplatz in München "im Kampf gegen die Not". Foto: Georg Fruhstorfer (1915-2003), Januar 1948. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv fruh-00374)

Nachdem während des Nationalsozialismus die NSV die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in ihren Funktionen degradiert hatte, musste nach 1945 zunächst wieder eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Wohlfahrtspflege und Staat geschaffen werden. Die konfessionelle Wohlfahrtspflege überstand jedoch die NS-Zeit organisatorisch und konnte durch das Engagement beim Wiederaufbau und bei der Beteiligung von Hilfslieferungen ihre Stellung zurückerlangen. So konnte unter maßgebender Mitarbeit der Diakonie die Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern gegründet werden, nachdem die "Arbeiterwohlfahrt", der "Paritätische", das "Bayerische Rote Kreuz" und die "Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern" wieder gegründet worden waren. Auch die CSU hatte ein enormes parteipolitisches Interesse an der Freien Wohlfahrtspflege. So konnte in Bayern im Jahr 1953 die erste gesetzliche Verankerung in das bayerische Fürsorgegesetz vollzogen werden. Mit Artikel 14 "Gesetz zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AG BSHG)" wurde die Zusammenarbeit auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene als zentrale Aufgabe definiert.

In den 1970er und 1980er Jahren konnte die Freie Wohlfahrtspflege ihre Angebote flexibilisieren und ausbauen. Dies hatte zur Folge, dass sich die Fallzahlen und die Kosten vervielfachten. Vor allem für Menschen mit Behinderung schaffte die Freie Wohlfahrtspflege neue Angebote, und die ambulanten pflegerischen Dienste und die Kurzzeitpflege erlebten einen Aufschwung. Seit den 1990er Jahren kämpft sie mit einem Rückgang der hauptamtlichen Mitarbeiter, der sich im 21. Jahrhundert zu einem enormen Fachkräftemangel zugespitzt hat. Des Weiteren ist ein größeres Spannungsverhältnis zwischen der Freien Wohlfahrtspflege und den Leistungsträgern spürbar. So fordert der Staat ein höheres Maß an Transparenz in der Leistungserbringung sowie eine größere Beteiligung im Entscheidungsprozess im Rahmen der Leistungsgewährung. Bis heute findet in Bayern ein reger partnerschaftlicher Austausch und eine Beratung über alle sozialen Fragestellungen zwischen der Freien Wohlfahrtspflege und den staatlichen Institutionen statt. Obwohl die Aufgaben und der Umfang der Hilfsangebote und der Wettbewerb zwischen freigemeinnützigen und privat-gewerblichen Anbietern zugenommen hat, sind die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern eine tragende Säule im Sozialstaat.

Wohlfahrtsverbände in Bayern

Nach 1945 schlossen sich die in Bayern agierenden Spitzenverbände zu einer Arbeitsgemeinschaft unter dem Namen "Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern" (LAGFW) zusammen. 2013 benannte sich die Arbeitsgemeinschaft in "Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern" um. Die Mitglieder umfassen folgende Wohlfahrtsverbände:

  • Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e. V.
  • Bayerisches Rotes Kreuz
  • Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e. V.
  • Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern e.V.
  • Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern
  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e. V.
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e. V.

Literatur

  • Karl-Heinz Boeßenecker, Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Eine Einführung in Organisationsstrukturen und Handlungsfelder der deutschen Wohlfahrtsverbände, Weinheim/München 2005.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Hg.), Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Aufgaben und Finanzierung, Freiburg 1985.
  • Hans Flierl, Ein Jahrhundert Diakonie in Bayern. Werk der Kirche und Wohlfahrtsverband, München 1988.
  • Hans Flierl, Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege. Aufbau, Finanzierung, Geschichte, Verbände, München 2. Auflage 1992.
  • Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung Abt. Arbeits- und Sozialordnung (Hg.), Wohlfahrtsverbände in Deutschland. Auslauf- oder Zukunftsmodell? (Gesprächskreis Arbeit und Soziales 64), Bonn 1995.
  • Margarete Landenberger (Hg.), Die historische Rolle der Sozialversicherungsträger bei der Durchsetzung politischer Ziele im Nationalsozialismus. Tagungsdokumentation, München 1993.
  • Josef Mancal/Heinz Münzenrieder, Freie Wohlfahrtspflege vor Ort. 70 Jahre Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Schwaben 1927-1997, Augsburg 1997.
  • Hans Oliva, Rolle und Stellenwert freier Wohlfahrtspflege. Forschungsbericht von Hans Oliva, Hubert Oppl, Rudolf Schmid im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Sozialordnung, München 1991.
  • Hans-Joachim Puch, Der Sozialmarkt in Bayern. Wirtschaftliche, insbesondere beschäftigungspolitische Aspekte, Nürnberg 2000.
  • Hans-Joachim Puch/Klaus Schellberg, Sozialwirtschaft Bayern. Umfang und wirtschaftliche Bedeutung, Nürnberg 2010.
  • Siglinde Stiel, Die bayerischen Bezirke und die Wohlfahrtspflege in der gemeinsamen Verantwortung für die Bürger, hg. vom Verband der bayerischen Bezirke, Nürnberg 1992.
  • Verband der bayerischen Bezirke (Hg.), Die bayerischen Bezirke und die Wohlfahrtspflege in der gemeinsamen Verantwortung für die Bürger. Verbandssammlung des kommunalen Spitzenverbandes der bayerischen Bezirke, Nürnberg 1992.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Kathrin Klaffl, Freie Wohlfahrtsverbände, publiziert am 03.02.2014; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Freie_Wohlfahrtsverbände> (25.04.2024)