Großherzogtum Würzburg (1805/06-1814)
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Das Großherzogtum Würzburg entstand 1805 infolge des Friedens von Preßburg. Es wurde vom vormaligen Großherzog von Toskana Ferdinand III. (1769-1824) regiert und stand machtpolitisch zwischen den Kaiserreichen Frankreich und Österreich. Innenpolitisch wurde in der sogenannten "Toskanazeit" ein eher konservativer Kurs ohne radikale Reformen verfolgt. 1814 ging das Großherzogtum Würzburg an das Königreich Bayern über, während Ferdinand III. die Herrschaft über das Großherzogtum Toskana zurück erhielt.
Entstehung
Die Entstehung des Großherzogtums Würzburg war ein Ergebnis der territorialen Umgestaltung des südlichen Mitteleuropa nach dem Frieden von Preßburg am 26. Dezember 1805. Er beendete bis auf Weiteres die Herrschaft Bayerns, an das das vormalige Hochstift Würzburg nach Säkularisation bzw. Reichsdeputationshauptschluss 1802/03 gekommen war und begründete nochmals einen eigenständigen fränkischen Staat am Main. Dieser wurde dem vormaligen Großherzog von Toskana, Ferdinand III. von Habsburg-Lothringen (1769-1824), als Kurfürstentum als Entschädigung dafür übergeben, dass er seinerseits das Kurfürstentum Salzburg, das ihm erst 1802/03 als Ausgleich für den Verlust der Toskana übertragen worden war, an Österreich abtrat. Kaiser Karl VI. (reg. 1711-1740) hatte 1737 nach dem Aussterben des Hauses Medici seinen Schwiegersohn Franz Stephan von Lothringen (reg. 1745-1765 als Kaiser Franz I. Stephan) mit der Toskana belehnt, seit 1765 war sie eine habsburgische Sekundogenitur. Ferdinand III. war als Sohn des Großherzogs Peter Leopold (reg. 1790-1792 als Kaiser Leopold II.) in Florenz geboren worden und hatte das Großherzogtum seit 1790 regiert; er fühlte sich dem Land emotional verbunden und betrachtete es als seine eigentliche Heimat. Die Abtretung der Toskana (1801) war für Ferdinand deshalb auch ein persönlicher Verlust.
Außenpolitik
Machtpolitisch stand der neue Staat Ferdinands zwischen Frankreich und Österreich: Er war einerseits ein Instrument Napoleon Bonapartes (1769-1821) zur Errichtung und Aufrechterhaltung einer französischen Hegemonie über Mitteleuropa und Teil von dessen Bündnissystem, andererseits aber, wie ehedem die Toskana und Kursalzburg, eine habsburgische Sekundogenitur, weshalb der Kurfürst/Großherzog zu seinem älteren Bruder Franz (reg. 1792-1806 als Franz II. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, ab 1804-1835 als Franz I. Kaiser von Österreich) in einem Unterordnungsverhältnis stand. So lange das Heilige Römische Reich Deutscher Nation noch existierte, war Ferdinand zudem als einer der zuletzt zehn Kurfürsten ein besonders privilegierter Reichsstand. Diese Zwitterstellung hatte zur Folge, dass das Kurfürstentum Würzburg nicht, wie die anderen deutschen Verbündeten Napoleons, am 12. bzw. 16. Juli 1806 den Rheinbund mit Frankreichs Kaiser als Protektor mitbegründete und am 1. August 1806 aus dem Reich ausschied, sondern erst am 30. September 1806, nach Niederlegung der römisch-deutschen Kaiserkrone durch Franz II./I., nunmehr als Großherzogtum, dem Rheinbund beitrat. Die Widersprüche, die sich aus diesem Problem einer letztlich notwendigerweise gespaltenen Loyalitätsverpflichtung ergaben, bestimmten auch in der Folgezeit die Außenpolitik des Großherzogtums. Sinnfällig wurden sie etwa dadurch, dass der Staat Ferdinands einerseits tatsächlich der nördlichste Teil des gesamthabsburgischen Länderbesitzes war und auch blieb, anderseits aber in Würzburg eine französische Besatzung auf der Festung Marienberg stationiert wurde, wodurch den machtpolitischen Interessen Frankreichs Rechnung getragen wurde. Das Großherzogtum war trotz seiner vergleichsweise geringen Größe kein unwichtiger Baustein im napoleonischen Empire: Es war wegen seiner zentralen Lage in Deutschland und als Kreuzungspunkt wichtiger Verkehrswege strategisch günstig gelegen und leistete außerdem einen spürbaren militärischen Beitrag für die Feldzüge des französischen Kaisers. Zwischen 1806 und 1814 wurden mindestens 14.225 Soldaten rekrutiert, davon wenigstens 9.499 Soldaten für die Grande Armée, eine enorme Anzahl vor dem Hintergrund der geringen Einwohnerzahl des fränkischen Kleinstaates. Bedrückend für die Bevölkerung war auch die ständige Belastung des Landes durch französische Truppeneinquartierungen, die sich aus dem Land ernährten. Großherzoglich-würzburgisches Militär kämpfte für Napoleon auf vielen Schlachtfeldern Europas, auch in Spanien und in Russland.
Großherzog Ferdinand betrieb die aus seiner machtpolitisch-strategischen Lage resultierende Schaukelpolitik zwischen Wien und Paris zum einen aus innerer Überzeugung, weil er sich beiden Kaisern persönlich verpflichtet fühlte, zum andern aber auch deshalb, weil er seine Machtstellung nutzen wollte, um sein Staatsgebiet zu arrondieren. Vor diesem Hintergrund verfolgte das Großherzogtum Würzburg zwischen 1805 und 1813 eine Art "Erfüllungspolitik" gegenüber Napoleon, Ferdinand war aber dennoch bestrebt, nichts zu unternehmen, was die Interessen des habsburgischen Gesamthauses und damit des Kaisers Franz II./I. fundamental hätte beeinträchtigen können. Hinsichtlich einer Vergrößerung seines Staates wusste sich Ferdinand in Übereinstimmung mit den in seinen Diensten stehenden alten Eliten des früheren Hochstifts, die nun gewissermaßen unter neuen Vorzeichen traditionelle Würzburger Territorialpolitik betrieben. Er trug deren Selbstverständnis insofern Rechnung, als er 1807 zusätzlich den Titel eines "Herzogs in Franken" annahm und damit an den früheren Herzogstitel der Würzburger Fürstbischöfe anknüpfte, ohne daraus aber einen gesamtfränkischen Anspruch abzuleiten.
Hauptgegner der Würzburger Arrondierungspolitik war Bayern, welches 1805 die unterschiedlich auslegbaren Bestimmungen des Preßburger Friedens dazu genutzt hatte, Ferdinand einen Staat zu übergeben, der geprägt war von Enklaven, Exklaven, Ganerben-Dörfern und Kondominaten und gleichsam einem Flickenteppich glich. Bis 1810 gelang es Ferdinand, ein einigermaßen geschlossenes Staatsgebiet zu schaffen: Er erwarb von Bayern u.a. die vormalige Reichsstadt Schweinfurt, die ehemaligen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld (beide Lkr. Schweinfurt), reichsfürstliches und reichsgräfliches Territorium wie z.B. das der Fürsten Schwarzenberg (Marktbreit), der Grafen von Castell, Schönberg und von Rechteren-Limpurg-Speckfeld, reichsritterschaftliche Gebiete sowie Teile der aufgehobenen Abtei Ebrach (Lkr. Bamberg), wobei deren Hauptteil allerdings bei Bayern blieb. Außerdem wurden in den Jahren 1807 und 1808 Verträge mit dem Großherzogtum Baden, mit den angrenzenden sächsisch-ernestinischen Staaten in Thüringen und dem Staat des Fürstprimas Carl Theodor von Dalberg (1744-1817) geschlossen. Die darin vereinbarten Grenzberichtigungen waren jeweils mit Ausgleichszahlungen verbunden und im Vergleich zu denen mit Bayern nicht sehr bedeutend. Insofern blieb das Großherzogtum Würzburg auch weiterhin ein Kleinstaat. Trotzdem vergrößerte es sich zwischen 1806 und 1810 von einer Fläche von ca. 4.360 km2 mit ca. 260.000 Einwohner auf ca. 5.340 km2 mit ca. 350.000 Einwohnern.
Ansicht des Kurfürstentums Würzburg. Karte von 1805. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,347)
Für Ferdinand hatte diese mäßig erfolgreiche Arrondierungspolitik noch einen zweiten Aspekt: Aufgrund seiner emotionalen Bindungen an die Toskana verloren er und seine aus Italien an den Main mitgebrachten Berater das Ziel einer möglichen Rückkehr an den Arno nicht aus den Augen. Auch wenn diese unter den Bedingungen der napoleonischen Hegemonie zunächst einmal nicht sehr realistisch erscheinen mochte, so konnte das vergrößerte Großherzogtum dennoch hierfür als potentielles Tauschobjekt dienen.
Innenpolitik
Die Innenpolitik Ferdinands war, anders als in den meisten anderen Rheinbundstaaten, mehr von retardierenden Entwicklungen als von großen Reformen geprägt. Der Grund hierfür war zum einen der Vorrang der Militär- und Außenpolitik, aber auch grundsätzliche Überlegungen Ferdinands, der sich abheben wollte von der im Lande mehrheitlich als hochgradig aggressiv empfundenen bayerischen Modernisierungspolitik in den Jahren 1802 bis 1805. Ferdinand regierte zwar formal aufgeklärt-absolutistisch, andererseits war seine Amtsführung gekennzeichnet durch die Wertschätzung überkommener traditioneller Herrschaftsstrukturen, vor allem auf der mittleren und unteren Ebene. Seine Spitzenbeamten rekrutierten sich aus fürstbischöflichen Staatsdienern sowie Amtsträgern aus der Toskana und aus Salzburg bzw. aus mediatisierten geistlichen und weltlichen Herrschaften. Er bediente sich, etwa für Hofämter, auch in beträchtlichem Umfang Vertretern des fränkischen Adels – ein Instrument, die Geburtseliten des Landes an den neuen Herrscher zu binden. Würzburg wurde erneut Haupt- und Residenzstadt, das Schloss Werneck (Lkr. Schweinfurt) diente seit 1807 als großherzogliche Sommerresidenz.
Auf dem Felde der Landesverwaltung übernahm die großherzogliche Regierung den von Bayern eingerichteten Behördenaufbau; die Landesdirektion fungierte weiterhin als allgemeine Behörde der inneren Verwaltung. Diese gliederte sich in die Regierungskammer und die Rentkammer; zeitweilig gab es vor dem Hintergrund der napoleonischen Kontinentalsperre noch ein eigenes Zolldepartement. Unterhalb der Landesdirektion existierten sogenannte Distriktskommissariate, denen die Landgerichte (Ämter) untergeordnet waren; in diesen waren Verwaltung und Justiz auch weiterhin ungetrennt. Gegenüber dem Adel (landsässiger Adel, Reichsritter, ehemalige Reichsstände) betrieb Großherzog Ferdinand eine großzügige, auf Wahrung von dessen Privilegien gerichtete Politik. Dazu gehörte etwa ein privilegierter Gerichtsstand, Befreiung vom Militärdienst, Freizügigkeit und Aufrechterhaltung der Fideikommisse sowie die Anerkennung einer eigenen Patrimonialgerichtsbarkeit; die Grafen von Castell errichteten sogar eine eigene Justizkanzlei. 1812 umfasste das Großherzogtum Würzburg 35 Ämter bzw. Landgerichte und 71 Patrimonialgerichte, ca. 16 % der Untertanen lebten unter Patrimonialherrschaft.
Eine der folgenreichsten Maßnahmen Ferdinands in Würzburg selbst war die weitgehende Rücknahme der bayerischen Umstrukturierungsmaßnahmen an der Universität Würzburg, insbesondere deren Rekatholisierung, war doch unter bayerischer Herrschaft insbesondere die Theologische Fakultät in eine gemischtkonfessionelle Sektion umgewandelt worden. Im Rückblick war die "Toskanazeit" für die Würzburger Universität zwiespältig: Einerseits gewann sie in gewissem Umfang Autonomie zurück, andererseits setzte objektiv – etwa im Vergleich zur vorwärtsdrängenden preußischen Hochschulpolitik – eine Phase des Niedergangs bzw. der Stagnation ein, sie wurde faktisch zu einer konfessionell geprägten höheren Schule.
Die Frage der Universitätsreform war eng verknüpft mit der Stellung der katholischen Kirche im Großherzogtum. Vor dem Hintergrund der traumatischen Erfahrungen der Mehrheit der Würzburger Eliten mit der gut dreijährigen bayerischen Herrschaft können die konkreten kirchenpolitischen Maßnahmen des als fromm bekannten Ferdinand durchaus als Politik der Schadensbegrenzung und der Konsolidierung verstanden werden. So wurden die Klosteraufhebungen gestoppt, noch existierende Klöster, vor allem der Bettelorden, durften wieder Novizen aufnehmen, mit dem Würzburger Generalvikariat und Weihbischof Gregor Zirkel (1762-1817), der seit dem Tod des letzten Fürstbischofs Georg Karl von Fechenbach (reg. 1795-1802) im Jahr 1808 der höchste Repräsentant des Bistums Würzburg war, bemühte sich die großherzogliche Regierung um ein gutes Einvernehmen. Gleichwohl hielt Ferdinand an den Grundprinzipien der aufgeklärten "Pietas Austriaca" im Sinne eines harmonistisch gedachten quasi staatskirchlichen Systems fest. Gegenüber seinen als Folge der Arrondierungen keineswegs wenigen, ca. 40.000 protestantischen Untertanen in 72 Pfarreien führte Ferdinand faktisch die bayerische Religionspolitik fort, indem er 1808 das protestantisches Konsistorium reorganisierte. Dies legte die Basis für die Ausbildung protestantischer landeskirchlicher Strukturen in den nächsten Jahren. Von völliger Gleichberechtigung konnte dennoch nicht die Rede sein; dieser Befund gilt auch für die Juden im Großherzogtum.
Charakteristisch für die gesamte Würzburger "Toskanazeit" war die notorische Finanznot des Großherzogtums, die zu einem allmählichen Ausbluten des Landes führte. Dies lag vor allem an den militärischen Verpflichtungen gegenüber Napoleon, die den Handlungsspielraum der Regierung empfindlich einschränkten. Vor diesem Hintergrund gab es auch auf dem Felde der Agrarverfassung bzw. der Gesellschaftspolitik auf dem Lande sowie der Modernisierung des Rechtssystems keine wirklichen Fortschritte. Weder wurde die Frage der Erbuntertänigkeit gelöst noch der Code Napoléon oder ein anderes entsprechendes Gesetzgebungswerk im Großherzogtum eingeführt. Trotz aller Probleme bemühte sich Ferdinand, der Stadt Würzburg und deren Umland durch eine rege Bautätigkeit seinen künstlerischen und architektonischen Stempel aufzudrücken. Auch wenn viele Pläne unausgeführt blieben und durch spätere bauliche Veränderungen, v.a. aber durch die Zerstörung Würzburgs durch den Luftangriff vom 16. März 1945, viele Zeugnisse der Bau- und Kunstpolitik Großherzog Ferdinands nicht erhalten sind, so wird der Begriff "Toskanazeit" bis heute dennoch v.a. damit positiv assoziiert. Nennen kann man etwa in diesem Zusammenhang in Würzburg den "Toscanasaal" (eigentlich ein Ballsaal, das letzte der sogenannten Toskanazimmer in der Würzburger Residenz) oder das frühere Frauengefängnis (heute Jugendherberge).
Ende des Großherzogtums und Übergang an Bayern
Die vorsichtige außenpolitische Strategie Großherzog Ferdinands zahlte sich für diesen nach Napoleons Sturz aus: Da Bayern, das im Vertrag von Ried (8. Oktober 1813) rechtzeitig die Seiten gewechselt hatte, für seine territorialen Verluste an Österreich entschädigt werden musste, wurde das Großherzogtum Würzburg nun in der Tat zu einem geeigneten Tauschobjekt. Dies gelang auch deshalb, weil Kaiser Franz I. die Wiederherstellung der österreichischen Hegemonie über Italien anstrebte. Deshalb erhielt Ferdinand im Mai 1814 das Großherzogtum Toskana zurück. Das Ende seiner Herrschaft am Main – am 5. Juni 1814 verließ er Würzburg für immer – wurde von seinen Untertanen unterschiedlich bewertet: Während der mainfränkische Adel und die Eliten der Stadt Würzburg das Ende der "Toskanazeit" bedauerten, begrüßten die Bauern überwiegend den erneuten Herrschaftswechsel, weil sie von der Münchner Regierung einen Reformschub erhofften.
Archivüberlieferung
Die maßgeblichen Archivquellen zur Geschichte des Kurfürstentums/Großherzogtums Würzburg besitzen das Staatsarchiv Würzburg, das Haus-Hof- und Staatsarchiv Wien und das Staatliche Zentralarchiv Prag. Weitere relevante Bestände finden sich darüber hinaus u.a. im Staatsarchiv für auswärtige Angelegenheiten, La Courneuve, Paris, im Staatsarchiv Florenz und im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München.
Literatur
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- Matthias Stickler, Großherzog Ferdinand III. von Toskana – ein Habsburger im Spannungsfeld von aufgeklärtem Spätabsolutismus und liberalkonservativer Reformpolitik, in: Alfred Ableitinger/Marlies Raffler (Hg.), "Johann und seine Brüder". Neun Brüder und vier Schwestern – Habsburger zwischen Aufklärung und Romantik, Konservativismus, Liberalismus und Revolution. Beiträge der Internationalen Tagung vom 4./5. Juni 2009 in Graz (Veröffentlichungen der Historischen Landeskommission für Steiermark 42), Graz 2012, 79-98.
- Ivo Striedinger, Das Großherzogtum Würzburg, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 6 (1933), 250-256.
Quellen
- Großherzoglich Würzburgischer Hof- und Staats-Kalender, Würzburg 1806-1812.
- Großherzogtum Würzburg, Regierungsblatt für das Großherzogtum Würzburg 1806-1814.
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Weiterführende Recherche
Empfohlene Zitierweise
Matthias Stickler, Großherzogtum Würzburg (1805/06-1814), publiziert am 30.09.2019; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Großherzogtum_Würzburg_(1805/06-1814) (1.11.2024)