• Versionsgeschichte

Fürstentum Aschaffenburg / Großherzogtum Frankfurt

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Blick auf Aschaffenburg von Süden. Kolorierter Kupferstich von Johann Jakob Strüdt (1773-1807), 1800. (Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg)

von Joachim Kemper

Das Fürstentum Aschaffenburg entstand infolge der Säkularisation des Mainzer Erzstiftes im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803. Erzbischof Karl Theodor von Dalberg (1744-1817) erhielt aus den rechtsrheinischen Besitzungen des Erzstifts unter anderem das Viztumamt Aschaffenburg als "Fürstentum Aschaffenburg" zugesprochen. 1806 folgten territoriale Erweiterungen, das Fürstentum wurde souveräner Staat im Rahmen des Rheinbundes, als dessen Fürstprimas Dalberg amtierte. 1810 ging das Fürstentum im neu gegründeten Großherzogtum Frankfurt auf. Großherzogliche Hauptresidenz blieb weiterhin Aschaffenburg. Das "Département Aschaffenburg" fiel schließlich 1814 an das Königreich Bayern.

Entstehungsgeschichte und Gebietsentwicklung des Fürstentums Aschaffenburg

Karl Theodor Reichsfreiherr von und zu Dalberg (1744-1817), 1787 Koadjutor des Erzbischofs von Mainz, von 1802 bis 1806 Kurfürst von Mainz bzw. Regensburg und ab 1806 Fürstprimas des Rheinbundes. Kupferstich in Punktiermanier von Vitus Jeremias Vockerodt (geb. 1772). (Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg, Grafiksammlung)

Die Entstehung des späteren Fürstentums Aschaffenburg ist untrennbar mit den revolutionären Ereignissen in Frankreich und der Besetzung des linken Rheinufers einschließlich der Stadt Mainz durch französische Truppen verbunden. In den verbliebenen rechtsrheinischen kurmainzischen Gebieten übernahm 1802 der Mainzer Erzbischof und Kurfürst Karl Theodor von Dalberg (1744-1817) die Regierung. Nach der im Jahr darauf durchgeführten Aufhebung fast sämtlicher geistlicher Territorien des Reiches durch den Reichsdeputationshauptschluss erhielt Dalberg einen neu zusammengestellten Kurstaat, der aber faktisch weitgehend bisher kurmainzisches Gebiet in sich integrierte: Neben dem eigentlichen Fürstentum Aschaffenburg umfasste dieser auch das ebenso neue Fürstentum Regensburg (unter anderem mit der bisherigen Reichsstadt Regensburg) sowie die Grafschaft bzw. bisherige Reichsstadt Wetzlar (Hessen, Sitz des Reichskammergerichts).

Das Fürstentum Aschaffenburg selbst war im wesentlichen aus dem bisherigen erzstiftischen Viztumamt Aschaffenburg im Mainzer Oberstift und den Oberämtern Lohr (Lkr. Main-Spessart), Klingenberg (Lkr. Miltenberg) und Orb (Bad Orb, Hessen) gebildet worden, ergänzt um das Amt Aufenau (Hessen) und das früher würzburgische Amt Aura (Lkr. Main-Spessart); 1806 fielen die Reichsstadt Frankfurt am Main (Hessen) sowie weitere Gebiete, u. a. die Besitzungen der Fürsten bzw. Grafen von Löwenstein-Wertheim und die Grafschaft Rieneck, an den "Primatialstaat" Dalbergs - so auch benannt nach der Funktion Dalbergs als Fürstprimas des Rheinbundes.

Mehr de jure wie faktisch bildete ein Staatsministerium samt Geheimen Staatsräten von Aschaffenburg und Regensburg die zentrale Behörde des Gesamtstaates; es bestand im wesentlichen aus den beiden Staathaltern Lothar Franz von Erthal (1717-1805) für Aschaffenburg und Joseph von Albini (1748-1816) für Regensburg.

Erweiterung zum Großherzogtum Frankfurt (1810)

Zu größeren Gebietsveränderungen kam es wieder im Jahr 1810: Dalberg musste zwar aufgrund eines Staatsvertrags einerseits sein Fürstentum Regensburg an das Königreich Bayern abtreten, erhielt aber andererseits die Fürstentümer Hanau und Fulda; beide Gebiete hatten zuvor direkt unter französischer Verwaltung gestanden und rundeten das Staatsgebilde auch territorial ab (eine Exklave blieb letztlich die Stadt Wetzlar). Die parallel erfolgende Umbenennung des Gesamtstaates in "Großherzogtum Frankfurt" weist deutlich auf die definitive Säkularisierung des letzten de facto verbliebenen geistlichen Fürstentums des Alten Reiches hin.

Das Großherzogtum wurde darüber hinaus in die Erbfolge der kaiserlichen Familie Napoleons (reg. 1799-1814/15, ab 1804 Kaiser) gestellt: Eugène Beauharnais (1781-1824), Sohn von Napoleons Gemahlin Josephine (1763-1814), wurde als Nachfolger Dalbergs designiert - was sogar in der grundlegenden Verfassungsurkunde ausgeführt wurde und letztlich den Staat zu einer Sekundogenitur der Bonaparte-Familie Napoleons machte. Das Großherzogtum sollte in seiner relativ engen Bindung an Frankreich, ähnlich wie das Großherzogtum Berg und das Königreich Westphalen (die beide bereits von Mitgliedern der Familie Napoleons regiert wurden), zu einer Art "Musterstaat" gegenüber den anderen Rheinbundstaaten werden. Gerade dieses Vorhaben konnte letztlich nur ansatzweise erreicht werden, nicht zuletzt wegen der zeitlich spät einsetzenden Reformaktivitäten im Dalberg-Staat und der dann geringen Zeitspanne bis zur Auflösung des Großherzogtums.

Verwaltungsgliederung

Friedrich Wilhelm Streit, Charte von dem Grosherzogthume Frankfurt und den Fürstlichen Isenburgischen Laendern, Weimar 1812. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Mapp. 61 ba#9)
Schloss Johannisburg in Aschaffenburg. Zeichnung von Franz Zeller 1856. (Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg, GS-II 21)

Das Großherzogtum gliederte sich in die Départements Aschaffenburg, Frankfurt (mit der Exklave Wetzlar), Fulda und Hanau. Trotz der Umbenennung blieb Aschaffenburg mit Schloss Johannisburg weiterhin großherzogliche Residenz sowie in vielerlei Hinsicht ein administratives und kulturelles Zentrum des Staatsgebildes, auch wenn sich der Schwerpunkt der Politik nach Frankfurt verlagerte (Residenz des Großherzogs in Frankfurt wurde das Palais Thurn und Taxis). In Aschaffenburg gegründet wurden unter anderem eine Kunstgewerbeschule (bereits 1807), eine Universität (1808/1812) sowie ein Theater (1811).

Das Département Aschaffenburg, also das bisherige Fürstentum Aschaffenburg, wurde nach französischen Vorbildern eingeteilt bzw. untergliedert (wobei man weitgehend bei der früheren Struktur blieb): Es bestand aus 21 Distriktmairien mit 175 Mairien. Im Département lebten etwa 90.000 Menschen, davon ca. 7.000 in der mit Abstand größten Stadt Aschaffenburg. Die Gesamtzahl der Einwohnerschaft des Großherzogtums belief sich auf über 300.000, bei einer Staatsfläche von 5.160 qm. In Frankfurt selbst, neben Aschaffenburg und Hanau diejenige Stadt mit den meisten zentralen Funktionen, wurden im Jahr 1810 allein über 40.000 Einwohner gezählt. Die Départements unterstanden Präfekten, die die Kontrolle der Städte und Gemeinden innehatten.

Verfassung und Reformen

Die Verfassung des Großherzogtums Frankfurt vom 16. August 1810 orientierte sich stark an der modellhaften Verfassung für das Königreich Westphalen, also am französischen Vorbild. Neben einer Ständeversammlung, die aber nur einmal im Oktober 1810 in Hanau zusammen trat, fungierten drei Minister mit mehreren Staatsräten als "Staatsrat", dessen Sitz Frankfurt war. Minister für Auswärtiges, Kultus und Krieg war Karl Freiherr von Eberstein (1761-1833), ein an den Idealen der Aufklärung und der französischen Revolution orientierter Bürokrat und Realpolitiker. Als Minister für Inneres, Justiz und Polizei amtierte der vormalige Regensburger Statthalter Joseph Freiherr von Albini, während Leopold Graf von Beust (1740-1827) und als dessen Nachfolger Karl Christian Ernst von Bentzel-Sternau (1767-1849) als Minister für Finanzen, Domänen und Handel amtierten. Der Liberale Bentzel-Sternau zeichnete vor allem auch verantwortlich für die Emanzipation und Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung im Großherzogtum; gegen antijüdische Hetze wirkte er auch als Literat und Satiriker. Die Minister residierten in Frankfurt bzw. (Albini) in Hanau.

Mitglieder des Staatsrats
Name Lebensdaten Ministerium
Karl Freiherr von Eberstein 1761-1833 Auswärtiges, Kultus und Krieg
Joseph Freiherr von Albini 1748-1816 Inneres, Justiz und Polizei
Leopold Graf von Beust 1740-1827 Finanzen, Domänen und Handel
Karl Christian Ernst von Bentzel-Sternau 1767-1849 Finanzen, Domänen und Handel (Nachfolger Beusts)

Wichtige Reformen nach französischem Muster, etwa durch die deutliche Berücksichtigung des französischen Zivil- und Strafrechts, wurden angegangen. Das Zivilgesetzbuch (Code civil/Code Napoléon) wurde im Jahr 1811 übernommen, 1812 schließlich wurde der "Code pénal" rezipiert. Hervorzuheben sind bei den Reformmaßnahmen die Gleichheit der Untertanen vor dem Gesetz, die Abschaffung der Leibeigenschaft und hergebrachter Privilegien sowie die Emanzipation der Juden. Auch die Freiheit der Religionsausübung wurde durch das grundlegende "Höchste Organisations-Patent" (16. August 1810) verbürgt. In der Tat bestand das Großherzogtum aus konfessionell heterogenen Landesteilen und Gebieten; allerdings wurde der katholischen Geistlichkeit später wieder eine Sonderstellung eingeräumt. Zeitlich spät (1812/1813) folgte eine neue Gerichtsverfassung mit fünf "Départementsgerichten" (inklusive Wetzlar als Gerichtsort) für Zivilverfahren; ein Appellationshof in Frankfurt bildete die zweite Instanz, Kassationshof sollte der Staatsrat selbst sein. Diese Gerichtsordnung kannte einige Ausnahmen, u. a. Gerichte von Standesherren und Patrimonialgerichte sowie die geistliche (katholische) Gerichtsbarkeit.

Weitere Reformmaßnahmen sollten das Schul- und Bildungswesen betreffen. Dalberg rief außerdem im Januar 1812 eine "Landesuniversität" in Aschaffenburg ins Leben (mit Fakultäten in Wetzlar und Frankfurt); diese wiederum war aus der bereits 1808 von Dalberg in Aschaffenburg gegründeten Universität (1809: "Karls-Universität") hervorgegangen. Es hatte sich dabei nicht zuletzt um einen Ersatz für die 1798 aufgelöste Mainzer Universität gehandelt; viele Mainzer Professoren sowie frühere Studenten waren nach Aschaffenburg gekommen. Nach dem Übergang an Bayern erfolgte 1818 die Umwandlung in ein Lyzeum, 1873 wurde schließlich mit der verbliebenen Philosophischen Fakultät das gesamte Lyzeum aufgehoben.

Die Reformmaßnahmen im Großherzogtum Dalbergs können nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Rheinbundstaat zeit seines Bestehens mit erheblichen ökonomischen und militärischen Schwierigkeiten bzw. Belastungen konfrontiert sah. Vor allem die Napoleonischen Kriege wirkten sich negativ aus, hatte das Großherzogtum doch u. a. ein größeres Kontingent für die Streitkräfte Napoleons zu stellen. Auch der Durchzug, die Verpflegung und die Unterbringung von Armeeteilen führten immer wieder zu Belastungen. Negativ wirkte sich sicherlich auch aus, dass der Großteil der staatlichen Domänen an Pauline Bonaparte (1780-1825), die Schwester Napoleons, und an einige seiner Generäle verliehen worden waren.  

Ende und Übergang an Bayern

Mit der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht von Leipzig (16. bis 19. Oktober 1813) war auch das Ende des Großherzogtums Frankfurt eingeläutet worden, das lange auf Seiten Napoleons geblieben war und jetzt von der anti-napoleonischen Koalition besetzt wurde. Großherzog Dalberg dankte am 28. Oktober 1813 zugunsten von Eugène Beauharnais ab und wich zunächst nach Konstanz (Baden-Württemberg) aus, wo er schon seit 1800 die bischöflichen Rechte inne hatte. Eugène Beauharnais wiederum, Schwiegersohn des bayerischen Königs, wurde nach Ende der Napoleonzeit im Königreich Bayern mit den Titeln eines Herzogs von Leuchtenberg und Fürsten von Eichstätt bedacht. Die Gebietsteile des Großherzogtums Frankfurt wiederum wurden von den Siegern einer Zentralverwaltung für herrenlose Territorien unterstellt. Frankfurt erhielt seine Stellung als unabhängige Stadt (Freie Stadt) zurück. Hanau und große Teile Fuldas gingen an Hessen-Kassel (teils aber auch an Bayern und Sachsen-Weimar); Wetzlar wurde Preußen zugeschlagen. Das frühere Fürstentum bzw. Département Aschaffenburg ging am 26. Juni 1814 an Bayern über. Der frühere Landesherr, Karl Theodor von Dalberg, starb am 10. Februar 1817 in Regensburg.

Archivüberlieferung

Die maßgebliche Überlieferung zum Fürstentum Aschaffenburg bzw. zum Großherzogtum Frankfurt und ihren Vorgängern findet sich im Staatsarchiv Würzburg. Weitere Überlieferungen bzw. Teilbestände finden sich u.a. im Hessischen Staatsarchiv Marburg, im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, aber auch im Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main und im Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg.

Literatur

  • Konrad M. Färber/Albrecht Klose/Hermann Reidel (Hg.), Carl von Dalberg. Erzbischof und Staatsmann (1744-1817), Regensburg 1994.
  • Günter Christ, Aschaffenburg. Grundzüge der Verwaltung des Mainzer Oberstifts und des Dalbergstaates (Historischer Atlas von Bayern. Teil Franken I/12), München 1963.
  • Nils Hein, Der Staat Karl Theodor von Dalberg’s. Theoretischer Führungsanspruch und politische Ohnmacht im Alten Reich und im Rheinbund (1802 bis 1813), Diss. Frankfurt a. Main 1996.
  • Harm Klueting, Dalbergs Großherzogtum Frankfurt - ein napoleonischer Modellstaat? Zu den rheinbündischen Reformen im Fürstentum Aschaffenburg und im Großherzogtum Frankfurt, in: Aschaffenburger Jahrbuch 11/12 (1988), 359-380.
  • Ralf Schumacher, Die politische Integration des Fürstentums Hanau in das Grossherzogtum Frankfurt, in: Hanau in der Epoche Napoleons (Hanauer Geschichtsblätter 47), Hanau 2014, 137-185.
  • Jasmin Sonntag, Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810 (Rechtshistorische Reihe 436), Frankfurt a. Main/Berlin/Bern u. a. 2012.
  • Hans-Bernd Spies (Hg.), Carl von Dalberg (1744-1817) und sein Umfeld (Mitteilungen aus dem Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg, Beihefte 6), Aschaffenburg 2019 [in Vorbereitung].

Quellen

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Hier alternative Titel für die Suchfunktion eintragen!

Empfohlene Zitierweise

Joachim Kemper, Fürstentum Aschaffenburg / Großherzogtum Frankfurt, publiziert am 20.05.2019; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Fürstentum_Aschaffenburg_/_Großherzogtum_Frankfurt (10.10.2024)