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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Heinrich Hoffmann. Verlag nationalsozialistischer Bilder]] ==
[[Datei:Jun 26 Heinrich Hoffmann.jpg|left|250x250px|link=Heinrich Hoffmann. Verlag nationalsozialistischer Bilder|Berliner Belegschaft des Heinrich-Hoffmann-Verlags beim Betriebsausflug vor der dortigen Filiale, 1934. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/search?id=hoff-60274 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-60274])]]
[[Autor:Peters,_Sebastian|Sebastian Peters]]<br>
''Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren:'' Die Firma "Heinrich Hoffmann. Verlag Nationalsozialistischer Bilder" ging aus dem Fotoatelier und der Pressebildagentur von Adolf Hitlers (NSDAP, 1889-1945, Reichskanzler 1933-1945) "Leibfotografen" Heinrich Hoffmann (NSDAP, 1885-1957) hervor. Während der NS-Zeit entwickelte sich das Unternehmen zu einem der bedeutendsten Bildpresseverlage im Deutschen Reich. Insbesondere Hoffmanns Fotos und Bildbände über Hitler waren ein substanzieller Beitrag zur NS-Fotopropaganda. Die Firma existierte bis Kriegsende. Das über mehrere Institutionen verteilte Fotoarchiv zählt zu den wichtigsten Bildquellen für die Revolutionszeit in München 1918/19 und die Geschichte des Nationalsozialismus. [[Heinrich Hoffmann. Verlag nationalsozialistischer Bilder|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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= Neueste Artikel =
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== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
== [[Königlich Bayerische Gendarmerie]] ==
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
[[Datei:Gendarmerie Offizier Soldat 1813.jpg|left|250x250px|link=Königlich Bayerische Gendarmerie|Offizier und Mannschaftsgrad der Königlich Bayerischen Gendarmerie. Lithographie von 1813. Abb. aus: Handbuch für die Königlich Baierische Gendarmerie als Unterricht in ihren Dienst Obliegenheiten. München 1813, Frontispiz. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10726182-0 Bayerische Staatsbibliothek, Bibl.Mont. 4919])]]
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
[[Autor:Gleißner,_Anton|Anton Gleißner]]<br>
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
ie 1812 eingerichtete Königlich Bayerische Gendarmerie war eine bis 1919 mit Polizeiaufgaben betraute Armeeeinheit, die dem Kriegsministerium und dem Innenministerium unterstand. Diese war wegen fehlender finanzieller Mittel schlecht ausgerüstet, hatte aber für Sicherheit und Ordnung im Königreich zu sorgen. Sie bestand aus Offizieren, die die ihnen unterstellten Einheiten zu inspizieren und deren militärische Ordnung aufrechtzuerhalten hatten, sowie von Mannschaften, die in den ihrer jeweiligen Station zugeteilten Gebieten patrouillieren, Gefangene transportieren und nach flüchtigen Verbrechern fahnden sollten. Die Effektivität der Einheiten und das Betragen der Gendarmen vor Ort wurde bereits von Zeitgenossen zwiespältig geurteilt, allerdings wünschten sich viele Gemeinden eine lokale Station statt gelegentlicher Patrouillen. 1919 wurden die militärischen Einheiten in zivile Gendarmerieabteilungen überführt, die den jeweiligen Kreisregierungen unterstanden. 1935 wurden die Einheiten in die Verantwortung des Reichs überführt. [[Königlich Bayerische Gendarmerie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
== [[Kabinett Hoegner I, 1945-1946]] ==
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Datei:Kabinett Hoegner I.jpg|left|250x250px|link=Kabinett Hoegner I, 1945-1946|]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
[[Autor:Wegmaier,_Alexander|Alexander Wegmaier]]<br>
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Das Kabinett Hoegner I wurde von der US-Besatzungsmacht als Allparteienregierung eingesetzt und amtierte vom 22. Oktober 1945 bis 21. Dezember 1946. Nach den sehr begrenzten Möglichkeiten des Vorgängerkabinetts Schäffer erlangte das Kabinett Hoegner nach und nach Freiräume gegenüber der US-Militärregierung, blieb aber weiterhin von dieser abhängig. Die tagespolitische Hauptaufgabe war die Bewältigung der drängendsten Kriegsfolgen. Langfristig wirksam waren vor allem die Maßnahmen zum Wiederaufbau des bayerischen Staates und der frühe Einsatz für die föderale Ordnung eines künftigen deutschen Staatswesens. Nach der ersten Landtagswahl 1946 trat das Kabinett zurück und wurde von einer frei gewählten Staatsregierung abgelöst. [[Kabinett Hoegner I, 1945-1946|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
== [[Konstanz, Bistum: Sprengel und Verwaltung]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Datei:Karte Archidiaconate Decanate Bischtums Constanz 1871.jpg|left|250x250px|link=Konstanz, Bistum: Sprengel und Verwaltung|]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
[[Autor:Bihrer,_Andreas|Andreas Bihrer]]<br>
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Eindeutige räumliche Zugehörigkeiten zum Bistum Konstanz lassen sich seit dem Hochmittelalter feststellen. Das Bistum gliederte sich seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in zehn Archidiakonate und 64 Landdekanate. Auf dem Gebiet des heutigen Bayern lagen die Landdekanate Isny, Lindau und Stiefenhofen im Archidiakonat Allgäu. Im Frühmittelalter unterstützten Kleriker aus der Stadt Konstanz und der Bodenseeregion sowie Mönche aus St. Gallen und von der Reichenau den Bischof. Aus dieser Gemeinschaft entwickelte sich das einflussreiche Domkapitel, das im Falle von Sedisvakanzen auch selbst regierte. Während die Anfänge der bischöflichen Kanzlei bereits im 8./9. Jahrhundert liegen, entstanden weitere Ämter und Einrichtungen zur Verwaltung des Bistums wie die Gerichte, das Amt des Weihbischofs, der bischöfliche Rat oder die Hofämter zwischen dem 12. und dem 15. Jahrhundert. Im 16. Jahrhundert wurde die Bistums- von der Hochstiftsverwaltung getrennt. [[Konstanz, Bistum: Sprengel und Verwaltung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
== [[Circus Krone]] ==
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Datei:Postkarte Krone Rotunde Marsfeld.jpg|left|250x250px|link=Circus Krone|]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
[[Autor:Hanke,_Sabine|Sabine Hanke]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der seit 1919 in München beheimatete Circus Krone gilt als der bedeutendste deutsche Großzirkus, der als einziger seiner Art seit dem frühen 20. Jahrhundert Bestand hatte. Diese Kontinuität darf jedoch nicht ausschließlich als Erfolgsgeschichte gelesen werden. Sie verdankt sich auch einer konsequenten Anpassung an politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. [[Circus Krone|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staatsangehörigkeit]] ==
== [[Zentralrat, 1919]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Datei:Logo Zentralrat Republik 1919.jpg|left|250x250px|link=Zentralrat, 1919]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
[[Autor:Anton,_Bernward|Bernward Anton]]<br> Der Zentralrat wurde am 21. Februar 1919 als Reaktion auf die Ermordung von Ministerpräsident Kurt Eisner gebildet; eine Neubildung als Revolutionärer Zentralrat erfolgte am 6./7. April. Der Zentralrat verstand sich als Übergangsregierung und war bis zu seinem Sturz infolge des Palmsonntagsputsches am 12. April das Regierungsgremium der ersten Räterepublik. [[Zentralrat, 1919|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
 
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
== [[Annales ducum Boiariae (Johannes Aventinus, 1521)]] ==
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
[[Datei:D819-76099 Stadt Regensburg Peter Ferstl.jpg|left|250x250px|link=Annales ducum Boiariae (Johannes Aventinus, 1521)]]
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Schmid,_Alois|Alois Schmid]]<br>
Sieben Bücher umfassendes Hauptwerk des Abensberger Geschichtsschreibers Johannes Aventinus, das die Geschichte Bayerns von der Frühzeit bis zum Ausgang des Mittelalters darstellt. Die zwischen 1519 und 1521 entstandenen Annales ducum Boiariae zeichnen sich durch eine bis zum Zeitpunkt seiner Abfassung nie da gewesene Fülle an Quellen aus, die sich der Autor aus Archiven, Bibliotheken und Klöstern in ganz Bayern erschloss. Das Werk, das zu Lebzeiten Aventinus' nicht zur Publikation kam, prägte die Geschichtsschreibung in Deutschland nachhaltig. [[Annales ducum Boiariae (Johannes Aventinus, 1521)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
== [[Bayerisches Gewerbemuseum]] ==
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Datei:Bayerisches Gewerbemuseum 1896.jpg|left|250x250px|link=Bayerisches Gewerbemuseum|Bayerisches Gewerbemuseum. Foto der fertiggestellten Eingangsfassade, um 1897. ([https://www.digitale-sammlungen.de/view/bsb00112572?page=24%2C25 Bayerische Staatsbibliothek, Slg.Lorenz 7167])]]
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Glaser,_Silvia|Silvia Glaser]]<br>
Im Anschluss an die erste Weltausstellung in London 1851 erfolgte die Gründung einer Reihe von Gewerbemuseen in Europa. Initiatoren des Bayerischen Gewerbemuseums waren zwei Industrielle, Johann Lothar von Faber (1817-1896) und Theodor von Cramer-Klett (1817-1884). Bis um 1900 hatte man eine Sammlung von Objekten unterschiedlichster Materialien ("Mustersammlung") angelegt, die die Ausbildung unterstützen, als Vorbild dienen und zur allgemeinen Geschmacksbildung betragen sollte. Mit der Einrichtung von Berufs- und Gewerbeschulen nach 1900 war eine der Gründungsaufgaben des Museums obsolet geworden. Zudem hatten sich einzelne Abteilungen der Institution, die seit 1909 als Bayerische Landesgewerbeanstalt firmierte, zu technischen Prüfanstalten im Sinne des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) gewandelt. [[Bayerisches Gewerbemuseum|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Steuer, Herzogtum Bayern (Spätmittelalter)]] ==
[[Datei:Scheyerer Matutinalbuch BSB Hss Clm 17401 ausschnitt.jpg||left|250x250px|link=Steuer, Herzogtum Bayern (Spätmittelalter)]]
[[Autor:Esch,_Claudia|Claudia Esch]]<br>
Die ersten Nachweise für Steuern in Bayern stammen aus dem 13. Jahrhundert. Anfang des 14. Jahrhunderts lassen sich die Modalitäten der Steuererhebung in der "Schneitbacher Urkunde" (1302) und der "Ottonischen Handveste" (1311) erstmals genauer fassen. Beide Urkunden sind zentrale Dokumente für die Etablierung der Landsteuern und die Entstehung der bayerischen Landstände. Seit dieser Zeit war es eine ihrer Kernkompetenzen, Steuern zu bewilligen und auch zu verwalten. Bei den Landsteuern handelte es sich im Wesentlichen um persönliche, auf das Vermögen bezogene Abgaben. Einkommens- und vermögenslose Personen wurden in der Regel nicht besteuert. Adel und Geistlichkeit waren in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ebenfalls befreit. Das Steuerbewilligungsrecht der Landstände galt auch im 16. Jahrhundert weiter, wurde aber vom bayerischen Herzog zunehmend angegriffen. Adel und Geistlichkeit mussten in Form der sog. Standsteuer nun wieder Steuern entrichten. In der Frühen Neuzeit entwickelten sich die Steuern schließlich zu regelmäßigen Abgaben, die in immer kürzeren Abständen erhoben wurden. Das Steuerbewilligungsrecht, das zumindest formal bis 1808 Bestand hatte, bildete sich zunehmend zu einer Bewilligungspflicht aus. [[Steuer, Herzogtum Bayern (Spätmittelalter)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
== [[Internierungslager]] ==
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a.,  Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek,  Mapp. XI,50 o-16])]]
[[Datei:Baracken Internierungslager Regensburg 6539-73.jpg||left|250x250px|link=Internierungslager]]
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Schulte,_Kerstin|Kerstin Schulte]]<br>
Von 1945 bis 1949 bestehende Einrichtungen, in denen nationalsozialistische Funktionsträger zum Zwecke der Entnazifizierung der deutschen Gesellschaft inhaftiert wurden. In Bayern waren bis 1947 über 90.000 Personen interniert, vor allem ehemalige SS-Angehörige. Im April 1946 übertrug die US-Besatzungsmacht die Verantwortung über die Internierungslager an die Bayerische Staatsregierung. Mit der Lockerung der Entnazifizierungspolitik 1947 nahm die Zahl der Internierten schnell ab. Bis 1949 wurden die Internierungslager schrittweise aufgehoben. [[Internierungslager|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 22. Juni 2026, 11:37 Uhr


Heinrich Hoffmann. Verlag nationalsozialistischer Bilder

Berliner Belegschaft des Heinrich-Hoffmann-Verlags beim Betriebsausflug vor der dortigen Filiale, 1934. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-60274)
Berliner Belegschaft des Heinrich-Hoffmann-Verlags beim Betriebsausflug vor der dortigen Filiale, 1934. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-60274)

Sebastian Peters
Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren: Die Firma "Heinrich Hoffmann. Verlag Nationalsozialistischer Bilder" ging aus dem Fotoatelier und der Pressebildagentur von Adolf Hitlers (NSDAP, 1889-1945, Reichskanzler 1933-1945) "Leibfotografen" Heinrich Hoffmann (NSDAP, 1885-1957) hervor. Während der NS-Zeit entwickelte sich das Unternehmen zu einem der bedeutendsten Bildpresseverlage im Deutschen Reich. Insbesondere Hoffmanns Fotos und Bildbände über Hitler waren ein substanzieller Beitrag zur NS-Fotopropaganda. Die Firma existierte bis Kriegsende. Das über mehrere Institutionen verteilte Fotoarchiv zählt zu den wichtigsten Bildquellen für die Revolutionszeit in München 1918/19 und die Geschichte des Nationalsozialismus. Weiterlesen

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Königlich Bayerische Gendarmerie

Offizier und Mannschaftsgrad der Königlich Bayerischen Gendarmerie. Lithographie von 1813. Abb. aus: Handbuch für die Königlich Baierische Gendarmerie als Unterricht in ihren Dienst Obliegenheiten. München 1813, Frontispiz. (Bayerische Staatsbibliothek, Bibl.Mont. 4919)
Offizier und Mannschaftsgrad der Königlich Bayerischen Gendarmerie. Lithographie von 1813. Abb. aus: Handbuch für die Königlich Baierische Gendarmerie als Unterricht in ihren Dienst Obliegenheiten. München 1813, Frontispiz. (Bayerische Staatsbibliothek, Bibl.Mont. 4919)

Anton Gleißner
ie 1812 eingerichtete Königlich Bayerische Gendarmerie war eine bis 1919 mit Polizeiaufgaben betraute Armeeeinheit, die dem Kriegsministerium und dem Innenministerium unterstand. Diese war wegen fehlender finanzieller Mittel schlecht ausgerüstet, hatte aber für Sicherheit und Ordnung im Königreich zu sorgen. Sie bestand aus Offizieren, die die ihnen unterstellten Einheiten zu inspizieren und deren militärische Ordnung aufrechtzuerhalten hatten, sowie von Mannschaften, die in den ihrer jeweiligen Station zugeteilten Gebieten patrouillieren, Gefangene transportieren und nach flüchtigen Verbrechern fahnden sollten. Die Effektivität der Einheiten und das Betragen der Gendarmen vor Ort wurde bereits von Zeitgenossen zwiespältig geurteilt, allerdings wünschten sich viele Gemeinden eine lokale Station statt gelegentlicher Patrouillen. 1919 wurden die militärischen Einheiten in zivile Gendarmerieabteilungen überführt, die den jeweiligen Kreisregierungen unterstanden. 1935 wurden die Einheiten in die Verantwortung des Reichs überführt. Weiterlesen

Kabinett Hoegner I, 1945-1946

Alexander Wegmaier
Das Kabinett Hoegner I wurde von der US-Besatzungsmacht als Allparteienregierung eingesetzt und amtierte vom 22. Oktober 1945 bis 21. Dezember 1946. Nach den sehr begrenzten Möglichkeiten des Vorgängerkabinetts Schäffer erlangte das Kabinett Hoegner nach und nach Freiräume gegenüber der US-Militärregierung, blieb aber weiterhin von dieser abhängig. Die tagespolitische Hauptaufgabe war die Bewältigung der drängendsten Kriegsfolgen. Langfristig wirksam waren vor allem die Maßnahmen zum Wiederaufbau des bayerischen Staates und der frühe Einsatz für die föderale Ordnung eines künftigen deutschen Staatswesens. Nach der ersten Landtagswahl 1946 trat das Kabinett zurück und wurde von einer frei gewählten Staatsregierung abgelöst. Weiterlesen


Konstanz, Bistum: Sprengel und Verwaltung

Andreas Bihrer
Eindeutige räumliche Zugehörigkeiten zum Bistum Konstanz lassen sich seit dem Hochmittelalter feststellen. Das Bistum gliederte sich seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in zehn Archidiakonate und 64 Landdekanate. Auf dem Gebiet des heutigen Bayern lagen die Landdekanate Isny, Lindau und Stiefenhofen im Archidiakonat Allgäu. Im Frühmittelalter unterstützten Kleriker aus der Stadt Konstanz und der Bodenseeregion sowie Mönche aus St. Gallen und von der Reichenau den Bischof. Aus dieser Gemeinschaft entwickelte sich das einflussreiche Domkapitel, das im Falle von Sedisvakanzen auch selbst regierte. Während die Anfänge der bischöflichen Kanzlei bereits im 8./9. Jahrhundert liegen, entstanden weitere Ämter und Einrichtungen zur Verwaltung des Bistums wie die Gerichte, das Amt des Weihbischofs, der bischöfliche Rat oder die Hofämter zwischen dem 12. und dem 15. Jahrhundert. Im 16. Jahrhundert wurde die Bistums- von der Hochstiftsverwaltung getrennt. Weiterlesen

Circus Krone

Sabine Hanke
Der seit 1919 in München beheimatete Circus Krone gilt als der bedeutendste deutsche Großzirkus, der als einziger seiner Art seit dem frühen 20. Jahrhundert Bestand hatte. Diese Kontinuität darf jedoch nicht ausschließlich als Erfolgsgeschichte gelesen werden. Sie verdankt sich auch einer konsequenten Anpassung an politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Weiterlesen

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Der Zentralrat wurde am 21. Februar 1919 als Reaktion auf die Ermordung von Ministerpräsident Kurt Eisner gebildet; eine Neubildung als Revolutionärer Zentralrat erfolgte am 6./7. April. Der Zentralrat verstand sich als Übergangsregierung und war bis zu seinem Sturz infolge des Palmsonntagsputsches am 12. April das Regierungsgremium der ersten Räterepublik. Weiterlesen

Annales ducum Boiariae (Johannes Aventinus, 1521)

Alois Schmid
Sieben Bücher umfassendes Hauptwerk des Abensberger Geschichtsschreibers Johannes Aventinus, das die Geschichte Bayerns von der Frühzeit bis zum Ausgang des Mittelalters darstellt. Die zwischen 1519 und 1521 entstandenen Annales ducum Boiariae zeichnen sich durch eine bis zum Zeitpunkt seiner Abfassung nie da gewesene Fülle an Quellen aus, die sich der Autor aus Archiven, Bibliotheken und Klöstern in ganz Bayern erschloss. Das Werk, das zu Lebzeiten Aventinus' nicht zur Publikation kam, prägte die Geschichtsschreibung in Deutschland nachhaltig. Weiterlesen

Bayerisches Gewerbemuseum

Bayerisches Gewerbemuseum. Foto der fertiggestellten Eingangsfassade, um 1897. (Bayerische Staatsbibliothek, Slg.Lorenz 7167)
Bayerisches Gewerbemuseum. Foto der fertiggestellten Eingangsfassade, um 1897. (Bayerische Staatsbibliothek, Slg.Lorenz 7167)

Silvia Glaser
Im Anschluss an die erste Weltausstellung in London 1851 erfolgte die Gründung einer Reihe von Gewerbemuseen in Europa. Initiatoren des Bayerischen Gewerbemuseums waren zwei Industrielle, Johann Lothar von Faber (1817-1896) und Theodor von Cramer-Klett (1817-1884). Bis um 1900 hatte man eine Sammlung von Objekten unterschiedlichster Materialien ("Mustersammlung") angelegt, die die Ausbildung unterstützen, als Vorbild dienen und zur allgemeinen Geschmacksbildung betragen sollte. Mit der Einrichtung von Berufs- und Gewerbeschulen nach 1900 war eine der Gründungsaufgaben des Museums obsolet geworden. Zudem hatten sich einzelne Abteilungen der Institution, die seit 1909 als Bayerische Landesgewerbeanstalt firmierte, zu technischen Prüfanstalten im Sinne des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) gewandelt. Weiterlesen

Steuer, Herzogtum Bayern (Spätmittelalter)

Claudia Esch
Die ersten Nachweise für Steuern in Bayern stammen aus dem 13. Jahrhundert. Anfang des 14. Jahrhunderts lassen sich die Modalitäten der Steuererhebung in der "Schneitbacher Urkunde" (1302) und der "Ottonischen Handveste" (1311) erstmals genauer fassen. Beide Urkunden sind zentrale Dokumente für die Etablierung der Landsteuern und die Entstehung der bayerischen Landstände. Seit dieser Zeit war es eine ihrer Kernkompetenzen, Steuern zu bewilligen und auch zu verwalten. Bei den Landsteuern handelte es sich im Wesentlichen um persönliche, auf das Vermögen bezogene Abgaben. Einkommens- und vermögenslose Personen wurden in der Regel nicht besteuert. Adel und Geistlichkeit waren in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ebenfalls befreit. Das Steuerbewilligungsrecht der Landstände galt auch im 16. Jahrhundert weiter, wurde aber vom bayerischen Herzog zunehmend angegriffen. Adel und Geistlichkeit mussten in Form der sog. Standsteuer nun wieder Steuern entrichten. In der Frühen Neuzeit entwickelten sich die Steuern schließlich zu regelmäßigen Abgaben, die in immer kürzeren Abständen erhoben wurden. Das Steuerbewilligungsrecht, das zumindest formal bis 1808 Bestand hatte, bildete sich zunehmend zu einer Bewilligungspflicht aus. Weiterlesen

Internierungslager

Kerstin Schulte
Von 1945 bis 1949 bestehende Einrichtungen, in denen nationalsozialistische Funktionsträger zum Zwecke der Entnazifizierung der deutschen Gesellschaft inhaftiert wurden. In Bayern waren bis 1947 über 90.000 Personen interniert, vor allem ehemalige SS-Angehörige. Im April 1946 übertrug die US-Besatzungsmacht die Verantwortung über die Internierungslager an die Bayerische Staatsregierung. Mit der Lockerung der Entnazifizierungspolitik 1947 nahm die Zahl der Internierten schnell ab. Bis 1949 wurden die Internierungslager schrittweise aufgehoben. Weiterlesen