• Versionsgeschichte

Startseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

imported>Baderm
Keine Bearbeitungszusammenfassung
imported>Schnupps
 
(43 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{DISPLAYTITLE:Neueste Artikel}}   
{{DISPLAYTITLE:20 Jahre – 20 Artikel}}   
__NOTOC__
__NOTOC__
<div class="new-article-list">
<div class="new-article-list">
<div class="new-article">
== [[Beisetzung Kronprinz Rupprechts, München, 6. August 1955]] ==
[[Datei:Aug 26 Beisetzung Kronprinz.jpg|left|250x250px|link=Beisetzung Kronprinz Rupprechts, München, 6. August 1955|Aufbahrung von Kronprinz Rupprecht von Bayern 3. August 1955 in Leutstetten. Fotografie von Georg Fruhstorfer (1915-2003). ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/65d9ad9a-4131-4e24-a8c6-209923df7dc3 Bayerische Staatsbibliothek Bildarchiv fruh-11966])]]
[[Autor:Weiß,_Dieter_J.|Dieter J. Weiß]]<br>
''Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren:'' Nach seinem Tod am 2. August 1955 wurde Kronprinz Rupprecht von Bayern (geb. 1869) am 6. August 1955 im Rahmen eines Staatsbegräbnisses beigesetzt. Der Leichnam war dazu in der Ludwigskirche aufgebahrt und wurde nach einem Requiem über die von Menschenmassen gesäumte Ludwigstraße zur Theatinerkirche am Odeonsplatz überführt. [[Beisetzung Kronprinz Rupprechts, München, 6. August 1955|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>
= Neueste Artikel =
<div class="new-article-list">
<div class="new-article">
== [[Säkularisation]] ==
[[Datei:Saekularisation Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Säkularisation|Ausschnitt aus der Karikatur auf die Klostersäkularisation in Bayern, Federzeichnung um 1803. (Museen der Stadt Nürnberg, Kunstsammlungen)]]
[[Autor:Müller,_Winfried|Winfried Müller]]<br>
''Mit dem vorliegenden Beitrag veröffentlicht das HLB den 1500. Artikel:'' Der Begriff „Säkularisation“ hat sich in seinem Bedeutungsgehalt immer wieder verändert. Er zeigte zunächst an, dass ein Kleriker einen Statuswechsel vom Ordensgeistlichen zum Weltgeistlichen vollzog. Erst mit den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden wurde der an sich personenrechtliche Begriff auf materielle Güter angewendet und erlebte somit eine Bedeutungserweiterung. Die Begriffe Herrschaftssäkularisation und Vermögenssäkularisation wurden erst im 20. Jahrhundert geprägt. Die Säkularisation in Bayern 1802/1803 deutete sich bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts an. So hatte die bayerische Regierung 1773 erste Erfahrungen bei der Aufhebung geistlicher Institutionen gesammelt, als sie die bayerischen Niederlassungen des vom Papst aufgelösten Jesuitenordens abwickelte.  [[Säkularisation|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
 
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
== [[Stadtmusiker (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)]] ==
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
[[Datei:Stadtpfeifer GNM HB3439.jpg|left|250x250px|link=Stadtmusiker (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)|Fünf Stadtpfeifer beim Umzug des Messerschmiedehandwerks in Nürnberg. Druckgraphik aus einem Zunftbuch um 1600. (Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, HB3439)]]
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Tasler,_Angelika|Angelika Tasler]]<br>
Stadtmusiker waren vielseitig ausgebildete Musiker, die in einer und für eine bestimmte Stadt arbeiteten, wo sie verschiedene genau festgelegte Rechte und Pflichten wahrnahmen. Sie erhielten in der Regel einen festen Lohn, manchmal auch eine Dienstwohnung und Dienstkleidung. Dafür hatten sie in der Stadt für die Musik bei öffentlichen und privaten, weltlichen und geistlichen Feiern zu sorgen, fungierten mitunter auch als Turmbläser und bildeten den musikalischen Nachwuchs aus. In größeren Städten lassen sich einzelne festangestellte Musiker schon seit dem 14. Jahrhundert nachweisen. Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse von Turmbläsern auch in kleineren Orten sowie von mehrköpfigen Bläserensembles in Städten etablierten sich in der Regel erst im 15. Jahrhundert. Eine Festigung der gesellschaftlichen Stellung des Musikers durch die Erteilung von Privilegien wurde nach 1500 in vielen Städten gängige Praxis. Im Laufe des 19. Jahrhunderts verschwanden die Stadtmusiker an vielen Orten, da sich das städtische Musikleben nun auf mehrere Träger wie z.B. Bürger, Schulen, Kirchen oder das Militär stützte und der Wach- und Signaldienst vom Turm in dieser Form oft nicht mehr benötigt wurde. [[Stadtmusiker (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
== [[Gillamoos]] ==
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Datei:Postkarte Gillamoos 1911 StaM PS-PK02745.jpg||left|250x250px|link=Gillamoos|]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
[[Autor:Wichmann,_Beatrice|Beatrice Wichmann]]<br>
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.  [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Gillamoos ist ein Jahrmarkt, der rund um den ersten Sonntag im September in Abensberg abgehalten wird; er zählt zu den größten Volksfesten in Bayern. Seine Ursprünge liegen in der Wallfahrt zu einer dem Heiligen Ägidius geweihten Kirche. Überregionale Bekanntheit erlangte der Gillamoos ab den 1980er Jahren wegen des am letzten Festtag (Montag) stattfindenden politischen Frühschoppens, bei dem Politiker verschiedener Parteien Reden halten. [[Gillamoos|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
== [[Reichsdeputationshauptschluss (1803)]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Datei:Hauptschluß Titelblatt 1803 BSB 4 J.publ.e. 113 Beibd.1.jpg|left|250x250px|link=Reichsdeputationshauptschluss (1803)]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
[[Autor:Burgdorf,_Wolfgang|Wolfgang Burgdorf]]<br> Der Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803 (RDH), wurde durch Annahme vom Reichstag am 24. März und Ratifikation des Kaisers am 27. April 1803 zum letzten Reichsgrundgesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Als Folge der Niederlagen gegen das revolutionäre Frankreich und den linksrheinischen Gebietsverlusten wurden die größeren weltlichen Territorien, vor allem die Teilnehmer der Reichsdeputation, durch die durch Mediatisierung fast aller Reichstädte, kleinerer Grafschaften und Herrschaften und die Säkularisation nahezu aller geistlichen Territorien entschädigt. Es war die größte Gebiets- und Besitzübertragung zwischen 1648 und 1945 und veränderte die Struktur des Alten Reiches. In der Folge mussten viele versorgungsrechtliche Bestimmungen (insb. für die Kirchen) getroffen werden, die bis ins 21. Jahrhundert fortwirken. [[Reichsdeputationshauptschluss (1803)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
== [[Westfälischer Friede, 1648]] ==
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Datei:Kurbayern Urkunde BayHStA 1699 Fol 21.jpg|left|250x250px|link=Westfälischer Friede, 1648]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
[[Autor:Immler,_Gerhard|Gerhard Immler]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Seit 1645 berieten in Münster und Osnabrück die involvierten Konfliktparteien über die Beendigung des Dreißigjährigen Krieges, der indessen unvermindert fortgesetzt wurde. Hauptverhandlungsführer waren zunächst einerseits Schweden und Frankreich, andererseits der römisch-deutsche Kaiser, im Laufe der Friedensverhandlungen gewannen die Reichsstände als 'Dritte Partei' zunehmend an Gewicht. Neben territorialen Gebietsansprüchen Schwedens und Frankreichs in Norddeutschland und dem Elsass sowie reichsverfassungs- und konfessionsrechtlichen Fragen waren auch die Beendigung des Spanisch-Niederländischen Krieges, die letztlich gescheiterte Beilegung des Spanisch-Französischen Krieges und infolgedessen die Unterstützung Spaniens durch den österreichischen Zweig des Hauses Habsburg Gegenstand der Debatten. Am 24. Oktober 1648 konnte der Westfälische Friede verkündet werden Die Friedensverträge prägten die Verfassung des Reichs nachhaltig und stärkten die Autonomie und Mitgestaltungsrechte der Reichsstände gegenüber dem Kaiser. [[Westfälischer Friede, 1648|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Staatsangehörigkeit]] ==
== [[Schutz- und Trutzbündnisse, 1866]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Datei:Schutz Trutzbuendnis Bayern Preußen 1866 3 BayHStA.jpg|left|250x250px|link=Schutz- und Trutzbündnisse, 1866|Unterschriftsseite (S. 3) des Bündnisvertrages zwischen Bayern und Preußen, durch König Ludwig II. von Bayern (1845-1886) und König Wilhelm I. von Preußen (1797-1888) vom 22. August 1866.(Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urkunden 3621 lizenziert durch PDM 1.0 via bavarikon)]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
[[Autor:Storz,_Dieter|Dieter Storz]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Am 22. August 1866 unterzeichneten die süddeutschen Staaten (u.a. das Königreich Bayern) infolge ihrer Niederlage im Deutschen Krieges mit der Siegermacht Preußen jeweils einen zunächst geheim gehaltenen Bündnisvertrag, der diese Länder militärpolitisch an den Norddeutschen Bund und insbesondere an Preußen band. Die als "Schutz- und Trutzbündnisse" bezeichneten Vereinbarungen waren ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Reichsgründung und Klärung der Deutschen Frage mit der kleindeutschen Lösung. Sie führten zu einer Reform der bayerischen Armee und zur operativen Vorplanung des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71. [[Schutz- und Trutzbündnisse, 1866|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
== [[Triasprojekt (1848-1864)]] ==
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Datei:Karikatur Tri-Ass 1864.jpg||left|250x250px|link=Triasprojekt (1848-1864)|Karikatur zur Triaspolitik Maximilians II. in der Zeitschrift Münchener Punsch 1864.(Abb. aus: Münchener Punsch Nr. 4 (24.1.1864))]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
[[Autor:Weigand,_Katharina|Katharina Weigand]]<br>
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Mit Hilfe von Triasprojekten bzw. der Triaspolitik versuchten einige der deutschen Mittelmächte in den Jahren vor der deutschen Reichseinigung, eine den beiden deutschen Großmächten Österreich und Preußen gleichwertige politische Kraft zu etablieren. Das Ziel war, den Deutschen Bund zu erhalten. In Bezug auf Bayern kann man mit Blick auf die Jahre nach 1815 eher von der bayerischen Triasidee oder dem bayerischen Triasprojekt sprechen als von einer konkreten Triaspolitik. Denn es gelang Bayern nicht, seine diesbezüglichen Vorstellungen umzusetzen. Das hing auch damit zusammen, dass München ein festes Bündnis mit den anderen Mittelmächten vermeiden wollte. Bayern fürchtete, ein solches nur mit Hilfe von Kompromissen und mit dem Verlust der eigenen politischen Bewegungsfreiheit zu erreichen. [[Triasprojekt (1848-1864)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
<div class="new-article">
== [[Schwäbische Forschungsgemeinschaft]] ==
[[Datei:SFG Logo.jpg||left|250x250px|link=Schwäbische Forschungsgemeinschaft]]
[[Autor:Hetzer,_Gerhard|Gerhard Hetzer]]<br>
Die Schwäbische Forschungsgemeinschaft (SFG) ist eine Gesellschaft von Wissenschaftlern in der Rechtsform eines selbständigen, der Gemeinnützigkeit verpflichteten Vereins. Laut Satzung von 1993 bestehen die Aufgaben der SFG in der planmäßigen Erforschung und Bearbeitung der Geschichte und der Landeskunde Bayerisch-Schwabens sowie in der Veröffentlichung der entsprechenden Ergebnisse und wichtiger Quellenbestände.  [[Schwäbische Forschungsgemeinschaft|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
== [[Konstanz, Bistum: Geschichte]] ==
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Datei:Ansicht Dom Kloster LABW GLAKJ-B Konstanz 43 1.jpg|left|250x250px|link=Konstanz, Bistum: Geschichte|]]
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Bihrer,_Andreas|Andreas Bihrer]]<br>
Das Bistum Konstanz entstand im Laufe des 6. und 7. Jahrhunderts, eindeutige Belege gibt es seit dem 8. Jahrhundert. Unter Bischof Salomo III. (reg. 890-919/920) begann der Ausbau des Bischofssitzes, u.a. mit der Errichtung einer Bischofspfalz und einer Kathedrale. Im Zuge des Investiturstreits kam es zu einem Konflikt des päpstlich gesinnten Domkapitels, das die Bischofswahl beanspruchte, mit Kaiser Heinrich IV., was zu einer Doppelwahl im Jahr 1069 führte. Seit dem 13. Jahrhundert war das Verhältnis zu den Habsburgern entscheidend, das bis zur Auflösung des Bistums zwischen Kooperation und Konkurrenz schwankte. 1526 führte die Stadt Konstanz die Reformation ein, woraufhin der Bischof die Stadt verlassen musste. Nach der Rekatholisierung von Konstanz 1548 kamen 1551 das Domkapitel und große Teile der Verwaltung wieder zurück an den Bischofssitz. Der Konstanzer Bischof blieb allerdings in Meersburg, wo er ab dem 18. Jahrhundert im Neuen Schloss residierte. Im Rahmen der Säkularisierung der Reichskirche kam 1802/03 das Konstanzer Hochstift an die Markgrafen von Baden, während das Bistum Konstanz 1821 kirchenrechtlich und 1827 nach der Ernennung und Weihe des ersten Freiburger Erzbischofs endgültig aufgelöst wurde. [[Konstanz, Bistum: Geschichte|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
 
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a.,  Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16])]]
== [[Königlich Bayerische Gendarmerie]] ==
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Gendarmerie Offizier Soldat 1813.jpg|left|250x250px|link=Königlich Bayerische Gendarmerie|Offizier und Mannschaftsgrad der Königlich Bayerischen Gendarmerie. Lithographie von 1813. Abb. aus: Handbuch für die Königlich Baierische Gendarmerie als Unterricht in ihren Dienst Obliegenheiten. München 1813, Frontispiz. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10726182-0 Bayerische Staatsbibliothek, Bibl.Mont. 4919])]]
[[Autor:Gleißner,_Anton|Anton Gleißner]]<br>
ie 1812 eingerichtete Königlich Bayerische Gendarmerie war eine bis 1919 mit Polizeiaufgaben betraute Armeeeinheit, die dem Kriegsministerium und dem Innenministerium unterstand. Diese war wegen fehlender finanzieller Mittel schlecht ausgerüstet, hatte aber für Sicherheit und Ordnung im Königreich zu sorgen. Sie bestand aus Offizieren, die die ihnen unterstellten Einheiten zu inspizieren und deren militärische Ordnung aufrechtzuerhalten hatten, sowie von Mannschaften, die in den ihrer jeweiligen Station zugeteilten Gebieten patrouillieren, Gefangene transportieren und nach flüchtigen Verbrechern fahnden sollten. Die Effektivität der Einheiten und das Betragen der Gendarmen vor Ort wurde bereits von Zeitgenossen zwiespältig geurteilt, allerdings wünschten sich viele Gemeinden eine lokale Station statt gelegentlicher Patrouillen. 1919 wurden die militärischen Einheiten in zivile Gendarmerieabteilungen überführt, die den jeweiligen Kreisregierungen unterstanden. 1935 wurden die Einheiten in die Verantwortung des Reichs überführt. [[Königlich Bayerische Gendarmerie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


</div>
</div>

Aktuelle Version vom 24. August 2026, 13:22 Uhr


Beisetzung Kronprinz Rupprechts, München, 6. August 1955

Aufbahrung von Kronprinz Rupprecht von Bayern 3. August 1955 in Leutstetten. Fotografie von Georg Fruhstorfer (1915-2003). (Bayerische Staatsbibliothek Bildarchiv fruh-11966)
Aufbahrung von Kronprinz Rupprecht von Bayern 3. August 1955 in Leutstetten. Fotografie von Georg Fruhstorfer (1915-2003). (Bayerische Staatsbibliothek Bildarchiv fruh-11966)

Dieter J. Weiß
Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren: Nach seinem Tod am 2. August 1955 wurde Kronprinz Rupprecht von Bayern (geb. 1869) am 6. August 1955 im Rahmen eines Staatsbegräbnisses beigesetzt. Der Leichnam war dazu in der Ludwigskirche aufgebahrt und wurde nach einem Requiem über die von Menschenmassen gesäumte Ludwigstraße zur Theatinerkirche am Odeonsplatz überführt. Weiterlesen

Neueste Artikel

Säkularisation

Ausschnitt aus der Karikatur auf die Klostersäkularisation in Bayern, Federzeichnung um 1803. (Museen der Stadt Nürnberg, Kunstsammlungen)
Ausschnitt aus der Karikatur auf die Klostersäkularisation in Bayern, Federzeichnung um 1803. (Museen der Stadt Nürnberg, Kunstsammlungen)

Winfried Müller
Mit dem vorliegenden Beitrag veröffentlicht das HLB den 1500. Artikel: Der Begriff „Säkularisation“ hat sich in seinem Bedeutungsgehalt immer wieder verändert. Er zeigte zunächst an, dass ein Kleriker einen Statuswechsel vom Ordensgeistlichen zum Weltgeistlichen vollzog. Erst mit den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden wurde der an sich personenrechtliche Begriff auf materielle Güter angewendet und erlebte somit eine Bedeutungserweiterung. Die Begriffe Herrschaftssäkularisation und Vermögenssäkularisation wurden erst im 20. Jahrhundert geprägt. Die Säkularisation in Bayern 1802/1803 deutete sich bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts an. So hatte die bayerische Regierung 1773 erste Erfahrungen bei der Aufhebung geistlicher Institutionen gesammelt, als sie die bayerischen Niederlassungen des vom Papst aufgelösten Jesuitenordens abwickelte. Weiterlesen

Stadtmusiker (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)

Fünf Stadtpfeifer beim Umzug des Messerschmiedehandwerks in Nürnberg. Druckgraphik aus einem Zunftbuch um 1600. (Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, HB3439)
Fünf Stadtpfeifer beim Umzug des Messerschmiedehandwerks in Nürnberg. Druckgraphik aus einem Zunftbuch um 1600. (Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, HB3439)

Angelika Tasler
Stadtmusiker waren vielseitig ausgebildete Musiker, die in einer und für eine bestimmte Stadt arbeiteten, wo sie verschiedene genau festgelegte Rechte und Pflichten wahrnahmen. Sie erhielten in der Regel einen festen Lohn, manchmal auch eine Dienstwohnung und Dienstkleidung. Dafür hatten sie in der Stadt für die Musik bei öffentlichen und privaten, weltlichen und geistlichen Feiern zu sorgen, fungierten mitunter auch als Turmbläser und bildeten den musikalischen Nachwuchs aus. In größeren Städten lassen sich einzelne festangestellte Musiker schon seit dem 14. Jahrhundert nachweisen. Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse von Turmbläsern auch in kleineren Orten sowie von mehrköpfigen Bläserensembles in Städten etablierten sich in der Regel erst im 15. Jahrhundert. Eine Festigung der gesellschaftlichen Stellung des Musikers durch die Erteilung von Privilegien wurde nach 1500 in vielen Städten gängige Praxis. Im Laufe des 19. Jahrhunderts verschwanden die Stadtmusiker an vielen Orten, da sich das städtische Musikleben nun auf mehrere Träger wie z.B. Bürger, Schulen, Kirchen oder das Militär stützte und der Wach- und Signaldienst vom Turm in dieser Form oft nicht mehr benötigt wurde. Weiterlesen

Gillamoos

Beatrice Wichmann
Der Gillamoos ist ein Jahrmarkt, der rund um den ersten Sonntag im September in Abensberg abgehalten wird; er zählt zu den größten Volksfesten in Bayern. Seine Ursprünge liegen in der Wallfahrt zu einer dem Heiligen Ägidius geweihten Kirche. Überregionale Bekanntheit erlangte der Gillamoos ab den 1980er Jahren wegen des am letzten Festtag (Montag) stattfindenden politischen Frühschoppens, bei dem Politiker verschiedener Parteien Reden halten. Weiterlesen

Reichsdeputationshauptschluss (1803)

Wolfgang Burgdorf
Der Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803 (RDH), wurde durch Annahme vom Reichstag am 24. März und Ratifikation des Kaisers am 27. April 1803 zum letzten Reichsgrundgesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Als Folge der Niederlagen gegen das revolutionäre Frankreich und den linksrheinischen Gebietsverlusten wurden die größeren weltlichen Territorien, vor allem die Teilnehmer der Reichsdeputation, durch die durch Mediatisierung fast aller Reichstädte, kleinerer Grafschaften und Herrschaften und die Säkularisation nahezu aller geistlichen Territorien entschädigt. Es war die größte Gebiets- und Besitzübertragung zwischen 1648 und 1945 und veränderte die Struktur des Alten Reiches. In der Folge mussten viele versorgungsrechtliche Bestimmungen (insb. für die Kirchen) getroffen werden, die bis ins 21. Jahrhundert fortwirken. Weiterlesen

Westfälischer Friede, 1648

Gerhard Immler
Seit 1645 berieten in Münster und Osnabrück die involvierten Konfliktparteien über die Beendigung des Dreißigjährigen Krieges, der indessen unvermindert fortgesetzt wurde. Hauptverhandlungsführer waren zunächst einerseits Schweden und Frankreich, andererseits der römisch-deutsche Kaiser, im Laufe der Friedensverhandlungen gewannen die Reichsstände als 'Dritte Partei' zunehmend an Gewicht. Neben territorialen Gebietsansprüchen Schwedens und Frankreichs in Norddeutschland und dem Elsass sowie reichsverfassungs- und konfessionsrechtlichen Fragen waren auch die Beendigung des Spanisch-Niederländischen Krieges, die letztlich gescheiterte Beilegung des Spanisch-Französischen Krieges und infolgedessen die Unterstützung Spaniens durch den österreichischen Zweig des Hauses Habsburg Gegenstand der Debatten. Am 24. Oktober 1648 konnte der Westfälische Friede verkündet werden Die Friedensverträge prägten die Verfassung des Reichs nachhaltig und stärkten die Autonomie und Mitgestaltungsrechte der Reichsstände gegenüber dem Kaiser. Weiterlesen

Schutz- und Trutzbündnisse, 1866

Unterschriftsseite (S. 3) des Bündnisvertrages zwischen Bayern und Preußen, durch König Ludwig II. von Bayern (1845-1886) und König Wilhelm I. von Preußen (1797-1888) vom 22. August 1866.(Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urkunden 3621 lizenziert durch PDM 1.0 via bavarikon)
Unterschriftsseite (S. 3) des Bündnisvertrages zwischen Bayern und Preußen, durch König Ludwig II. von Bayern (1845-1886) und König Wilhelm I. von Preußen (1797-1888) vom 22. August 1866.(Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urkunden 3621 lizenziert durch PDM 1.0 via bavarikon)

Dieter Storz
Am 22. August 1866 unterzeichneten die süddeutschen Staaten (u.a. das Königreich Bayern) infolge ihrer Niederlage im Deutschen Krieges mit der Siegermacht Preußen jeweils einen zunächst geheim gehaltenen Bündnisvertrag, der diese Länder militärpolitisch an den Norddeutschen Bund und insbesondere an Preußen band. Die als "Schutz- und Trutzbündnisse" bezeichneten Vereinbarungen waren ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Reichsgründung und Klärung der Deutschen Frage mit der kleindeutschen Lösung. Sie führten zu einer Reform der bayerischen Armee und zur operativen Vorplanung des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71. Weiterlesen

Triasprojekt (1848-1864)

Karikatur zur Triaspolitik Maximilians II. in der Zeitschrift Münchener Punsch 1864.(Abb. aus: Münchener Punsch Nr. 4 (24.1.1864))
Karikatur zur Triaspolitik Maximilians II. in der Zeitschrift Münchener Punsch 1864.(Abb. aus: Münchener Punsch Nr. 4 (24.1.1864))

Katharina Weigand
Mit Hilfe von Triasprojekten bzw. der Triaspolitik versuchten einige der deutschen Mittelmächte in den Jahren vor der deutschen Reichseinigung, eine den beiden deutschen Großmächten Österreich und Preußen gleichwertige politische Kraft zu etablieren. Das Ziel war, den Deutschen Bund zu erhalten. In Bezug auf Bayern kann man mit Blick auf die Jahre nach 1815 eher von der bayerischen Triasidee oder dem bayerischen Triasprojekt sprechen als von einer konkreten Triaspolitik. Denn es gelang Bayern nicht, seine diesbezüglichen Vorstellungen umzusetzen. Das hing auch damit zusammen, dass München ein festes Bündnis mit den anderen Mittelmächten vermeiden wollte. Bayern fürchtete, ein solches nur mit Hilfe von Kompromissen und mit dem Verlust der eigenen politischen Bewegungsfreiheit zu erreichen. Weiterlesen

Schwäbische Forschungsgemeinschaft

Gerhard Hetzer
Die Schwäbische Forschungsgemeinschaft (SFG) ist eine Gesellschaft von Wissenschaftlern in der Rechtsform eines selbständigen, der Gemeinnützigkeit verpflichteten Vereins. Laut Satzung von 1993 bestehen die Aufgaben der SFG in der planmäßigen Erforschung und Bearbeitung der Geschichte und der Landeskunde Bayerisch-Schwabens sowie in der Veröffentlichung der entsprechenden Ergebnisse und wichtiger Quellenbestände. Weiterlesen

Konstanz, Bistum: Geschichte

Andreas Bihrer
Das Bistum Konstanz entstand im Laufe des 6. und 7. Jahrhunderts, eindeutige Belege gibt es seit dem 8. Jahrhundert. Unter Bischof Salomo III. (reg. 890-919/920) begann der Ausbau des Bischofssitzes, u.a. mit der Errichtung einer Bischofspfalz und einer Kathedrale. Im Zuge des Investiturstreits kam es zu einem Konflikt des päpstlich gesinnten Domkapitels, das die Bischofswahl beanspruchte, mit Kaiser Heinrich IV., was zu einer Doppelwahl im Jahr 1069 führte. Seit dem 13. Jahrhundert war das Verhältnis zu den Habsburgern entscheidend, das bis zur Auflösung des Bistums zwischen Kooperation und Konkurrenz schwankte. 1526 führte die Stadt Konstanz die Reformation ein, woraufhin der Bischof die Stadt verlassen musste. Nach der Rekatholisierung von Konstanz 1548 kamen 1551 das Domkapitel und große Teile der Verwaltung wieder zurück an den Bischofssitz. Der Konstanzer Bischof blieb allerdings in Meersburg, wo er ab dem 18. Jahrhundert im Neuen Schloss residierte. Im Rahmen der Säkularisierung der Reichskirche kam 1802/03 das Konstanzer Hochstift an die Markgrafen von Baden, während das Bistum Konstanz 1821 kirchenrechtlich und 1827 nach der Ernennung und Weihe des ersten Freiburger Erzbischofs endgültig aufgelöst wurde. Weiterlesen

Königlich Bayerische Gendarmerie

Offizier und Mannschaftsgrad der Königlich Bayerischen Gendarmerie. Lithographie von 1813. Abb. aus: Handbuch für die Königlich Baierische Gendarmerie als Unterricht in ihren Dienst Obliegenheiten. München 1813, Frontispiz. (Bayerische Staatsbibliothek, Bibl.Mont. 4919)
Offizier und Mannschaftsgrad der Königlich Bayerischen Gendarmerie. Lithographie von 1813. Abb. aus: Handbuch für die Königlich Baierische Gendarmerie als Unterricht in ihren Dienst Obliegenheiten. München 1813, Frontispiz. (Bayerische Staatsbibliothek, Bibl.Mont. 4919)

Anton Gleißner
ie 1812 eingerichtete Königlich Bayerische Gendarmerie war eine bis 1919 mit Polizeiaufgaben betraute Armeeeinheit, die dem Kriegsministerium und dem Innenministerium unterstand. Diese war wegen fehlender finanzieller Mittel schlecht ausgerüstet, hatte aber für Sicherheit und Ordnung im Königreich zu sorgen. Sie bestand aus Offizieren, die die ihnen unterstellten Einheiten zu inspizieren und deren militärische Ordnung aufrechtzuerhalten hatten, sowie von Mannschaften, die in den ihrer jeweiligen Station zugeteilten Gebieten patrouillieren, Gefangene transportieren und nach flüchtigen Verbrechern fahnden sollten. Die Effektivität der Einheiten und das Betragen der Gendarmen vor Ort wurde bereits von Zeitgenossen zwiespältig geurteilt, allerdings wünschten sich viele Gemeinden eine lokale Station statt gelegentlicher Patrouillen. 1919 wurden die militärischen Einheiten in zivile Gendarmerieabteilungen überführt, die den jeweiligen Kreisregierungen unterstanden. 1935 wurden die Einheiten in die Verantwortung des Reichs überführt. Weiterlesen