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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Bayern (Name)]] ==
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Signat Ludwigs I Bayern.jpg|left|250x250px|link=Bayern (Name)|Anordnung Ludwigs I. über die künftige Schreibweise Bayerns. Signat Ludwigs I. am Ende des Protokolls des bayerischen Staatsrates vom 20. Oktober 1825. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Staatsrat 1702, fol. 6)]]
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Autor:Rübekeil,_Ludwig|Ludwig Rübekeil]]<br> Bayern ist ein Länder- und Bewohnername, der auf ein seit der Mitte des 6. Jahrhunderts überliefertes germanischsprachiges Ethnonym (Völkername) zurückgeht. Über die Jahrhunderte sind viele Schreibvarianten überliefert, die teils auf Irrtümern beruhen, aber auch auf Ausspracheunsicherheiten schließen lassen und volksetymologische Deutungen provozierten. Seit einem Erlass König Ludwigs I. vom 20. Oktober 1825 ist die Schreibung mit y die offizielle Namenform. Die unglücklich-historisierende Namenform "Bajuwaren" für die frühmittelalterliche Bevölkerung beruht auf einer Fehlinterpretation der mittelalterlichen Schreibung uu (Baiuuari) für w. [[Bayern (Name)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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= Neueste Artikel =
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== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
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== [[Leuchtenberg, Herzöge von]] ==
== [[Leuchtenberg, Herzöge von]] ==
[[Datei:Wappen Herzog von Leuchtenberg 1846.jpg|left|250x250px|link=Leuchtenberg, Herzöge von|Wappen Herzog Maximilians von Leuchtenberg, das ihm nach seiner Hochzeit 1839 mit Großfürstin Maria Nikolajewna durch Zar Nikolaus I. verliehen wurden. Abb. aus: J. A. Tyroff, Wappenbuch des höheren Adels der deutschen Bundesstaaten, Bd. 1, Nürnberg 1846, 40. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455382-6 Bayerische Staatsbibliothek, Herald. 150 lf-1/2])]]
[[Datei:Wappen Leuchtenberg Start.jpg|left|250x250px|link=Leuchtenberg, Herzöge von|Verliehenes Wappen der Herzöge von Leuchtenberg von 1817. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Adelsmatrikel L2)]]
[[Autor:Krauss-Meyl,_Sylvia|Sylvia Krauss-Meyl]]<br>
[[Autor:Krauss-Meyl,_Sylvia|Sylvia Krauss-Meyl]]<br>
Das französisch-bayerische Geschlecht der Herzöge von Leuchtenberg entstand aus der 1806 geschlossenen Ehe von Eugène de Beauharnais (1781-1824) mit der bayerischen Prinzessin Auguste Amalie (1788-1851). Nach der Niederlage Napoleons (1769-1821, Kaiser der Franzosen 1804-1814/15) 1815 ließ sich Eugène in Bayern nieder und erhielt 1817 durch König Max I. Joseph (1756–1825, Kurfürst von Pfalzbayern 1799–1805, ab 1806 König von Bayern) den Titel "Herzog von Leuchtenberg" sowie das "Fürstentum Eichstätt" als Entschädigung für den Verlust des Vizekönigtums Italien. Dadurch erlangte die Familie Leuchtenberg in Bayern den höchsten Adelsrang nach den beiden Linien des Hauses Wittelsbach. Nach Eugènes Tod 1824 verließen seine Nachkommen Bayern und knüpften familiäre Verbindungen zu ausländischen Dynastien, darunter in Schweden, Brasilien, Portugal und Russland. [[Leuchtenberg, Herzöge von|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Das französisch-bayerische Geschlecht der Herzöge von Leuchtenberg entstand aus der 1806 geschlossenen Ehe von Eugène de Beauharnais (1781-1824) mit der bayerischen Prinzessin Auguste Amalie (1788-1851). Nach der Niederlage Napoleons (1769-1821, Kaiser der Franzosen 1804-1814/15) 1815 ließ sich Eugène in Bayern nieder und erhielt 1817 durch König Max I. Joseph (1756–1825, Kurfürst von Pfalzbayern 1799–1805, ab 1806 König von Bayern) den Titel "Herzog von Leuchtenberg" sowie das "Fürstentum Eichstätt" als Entschädigung für den Verlust des Vizekönigtums Italien. Dadurch erlangte die Familie Leuchtenberg in Bayern den höchsten Adelsrang nach den beiden Linien des Hauses Wittelsbach. Nach Eugènes Tod 1824 verließen seine Nachkommen Bayern und knüpften familiäre Verbindungen zu ausländischen Dynastien, darunter in Schweden, Brasilien, Portugal und Russland. [[Leuchtenberg, Herzöge von|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Hofmark]] ==
[[Datei:Wening Schloss Oberviehhausen.jpg|left|250x250px|link=Hofmark|]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Eine Hofmark war in Altbayern seit dem Mittelalter ein adeliger oder geistlicher Niedergerichtsbezirk. Die Besitzer, welche Verwaltungs- und Gerichtsbefugnisse über Untertanen ausübten, waren Adlige, kirchliche Institutionen sowie Städte und Märkte. Hofmarken waren in Bayern über Jahrhunderte die wirtschaftliche Basis des Adels und der Kirche. Die Hofmarksuntertanen waren mit verschiedenen Frondiensten belastet und häufig der Willkür der Herrschaft ausgesetzt. Mit der Säkularisation 1803 fielen die geistlichen Hofmarken an den bayerischen Staat. Die Privilegien des Adels wurden zunächst eingeschränkt und 1848 endgültig aufgehoben. Bis in die Gegenwart erinnern Namen von Straßen, Brauereien oder Gebäuden an die Hofmarken. [[Hofmark|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Schlacht in Lothringen (1914)]] ==
[[Datei:Landkarte1 Schlacht-in-Lothringen.jpg|left|250x250px|link=Schlacht in Lothringen (1914)|]]
[[Autor:Storz,_Dieter|Dieter Storz]]<br>
Die Schlacht in Lothringen fand in der Anfangsphase des Ersten Weltkrieges, im August 1914 statt. Aufgabe der hauptsächlich aus bayerischen Truppenkontingenten bestehenden Armee war zunächst, möglichst viele französische Kräfte zu binden. Nach anfänglichen Erfolgen der bayerischen Truppen scheiterte ein weiterer Vorstoß an den starken französischen Befestigungsanlagen. [[Schlacht in Lothringen (1914)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 1. Dezember 2025, 16:41 Uhr


Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen

Weiße Rose

Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)
Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)

Ulrich Chaussy
Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. Weiterlesen

Reihengräber

Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)
Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)

Hubert Fehr
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. Weiterlesen

Leuchtenberg, Herzöge von

Verliehenes Wappen der Herzöge von Leuchtenberg von 1817. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Adelsmatrikel L2)
Verliehenes Wappen der Herzöge von Leuchtenberg von 1817. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Adelsmatrikel L2)

Sylvia Krauss-Meyl
Das französisch-bayerische Geschlecht der Herzöge von Leuchtenberg entstand aus der 1806 geschlossenen Ehe von Eugène de Beauharnais (1781-1824) mit der bayerischen Prinzessin Auguste Amalie (1788-1851). Nach der Niederlage Napoleons (1769-1821, Kaiser der Franzosen 1804-1814/15) 1815 ließ sich Eugène in Bayern nieder und erhielt 1817 durch König Max I. Joseph (1756–1825, Kurfürst von Pfalzbayern 1799–1805, ab 1806 König von Bayern) den Titel "Herzog von Leuchtenberg" sowie das "Fürstentum Eichstätt" als Entschädigung für den Verlust des Vizekönigtums Italien. Dadurch erlangte die Familie Leuchtenberg in Bayern den höchsten Adelsrang nach den beiden Linien des Hauses Wittelsbach. Nach Eugènes Tod 1824 verließen seine Nachkommen Bayern und knüpften familiäre Verbindungen zu ausländischen Dynastien, darunter in Schweden, Brasilien, Portugal und Russland. Weiterlesen