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== [[Mein Kampf (Adolf Hitler, 1925/26)]] ==
== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Karikatur Hitler Simplicissimus.jpg|left|250x250px|link=Mein Kampf (Adolf Hitler, 1925/26)]]
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Jäckel,_Eberhard|Eberhard Jäckel]] und [[Autor:Latzin,_Ellen|Ellen Latzin]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
<br> Zentrale Programmschrift der nationalsozialistischen Weltanschauung Adolf Hitlers. Die Erstausgabe erschien am 18. Juli 1925 (Band 1) und am 11. Dezember 1926 (Band 2) im Franz Eher Nachf. Verlag in München. Bis 1945 wurden über 12,5 Mio. Exemplare weltweit in 16 Sprachen verkauft oder verschenkt. Nach Ende des NS-Regimes lag das Urheberrecht des Buches 70 Jahre lang beim bayerischen Finanzministerium. 2016 erschien beim Institut für Zeitgeschichte die erste umfassend kommentierte Edition von "Mein Kampf". [[Mein Kampf (Adolf Hitler, 1925/26)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
== [[Regierung unter Ludwig I.]] ==
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Datei:Stieler_Ludwig_I_1826.jpg|left|250x250px|link=Regierung unter Ludwig I.|Ludwig I. im Krönungsornat, Gemälde von Joseph Karl Stieler (1781-1858). ([https://www.bavarikon.de/object/bav:BSG-OBJ-0000000000000200?lang=de bavarikon]) ([https://www.sammlung.pinakothek.de/de/artwork/ApL8gP7xN2 Bayerische Staatsgemäldesammlungen - Neue Pinakothek München Inv.-Nr. 1062], lizenziert durch ([https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de CC BY-SA 4.0])]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
[[Autor:Putz,_Hannelore|Hannelore Putz]]<br> Die Regierungszeit Ludwigs I. (1786-1868, reg. 1825–1848) war außenpolitisch geprägt von der bayerischen Souveränitätspolitik im Kontext des Deutschen Bundes, dem handelspolitischen Zusammenschluss des Deutschen Zollvereins sowie dem Gewinn der Sekundogenitur in Griechenland. In der Innenpolitik zählten die verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen um das Verständnis und die Auslegung der bayerischen Verfassung und die Bemühungen einer Gesamtintegration alt- und neubayerischer Gebiete in das Königreich Bayern zu den wichtigsten Herausforderungen. Klosterneugründungen markierten ein neues Verhältnis zwischen Königtum und katholischer Kirche, Eisenbahn und Ludwigskanal die technische Revolution in Bayern. Die Zeit nach 1830 war geprägt durch die besonders durch Innenminister Karl von Abel (1788-1859) initiierte prokatholische Politik. Nach den langen Jahren der Koalitionskriege zeichnete sich die Phase der Regierung unter Ludwig I. durch Stabilität und Frieden nach außen hin aus. Am 20. März 1848 entsagte Ludwig infolge der Revolution zugunsten seines Sohnes Maximilian II. (1811-1864, reg. 1848-1864) dem Thron. [[Regierung unter Ludwig I.|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staatsangehörigkeit]] ==
== [[Ansässigmachung (19. Jahrhundert)]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Datei:Ansaessigmachung_Goebel_Ausschnitt.jpg|left|250x250px|link=Ansässigmachung (19. Jahrhundert)|Ausschnitt des Deckblatt des Akts zur Ansässigmachung des Sattlers Hermann Göbel von 1838. (Stadtarchiv Bad Kissingen B 584 (G)) ]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
[[Autor:Schott,_Herbert|Herbert Schott]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Im 19. Jahrhundert besaß jeder ein Heimatrecht in einer Gemeinde und damit eine rudimentäre soziale Absicherung. Wollte er sich woanders niederlassen und vielleicht heiraten oder ein Gewerbe betreiben, musste er um die Ansässigmachung, d.h. eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, ersuchen. Das Recht zur Verehelichung war mit der Ansässigmachung verknüpft. Durch die Montgelas’schen Reformen wurden 1808 diesbezügliche kommunale Regelungen beseitigt und erst 1818 wieder eingeführt. 1825 wurden die Regelungen für das rechtsrheinische Bayern vereinheitlicht und 1834 durch ein Vetorecht der Gemeinden verschärft. Erst ab 1868 wurden diese in Deutschland einmaligen Restriktionen wieder gelockert. Die letzten Beschränkungen fielen erst Anfang des 20. Jahrhunderts. [[Ansässigmachung (19. Jahrhundert)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Gewerbefreiheit]] ==
== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Datei:Gesetzblatt Koenigreich Bayern 21 1868.jpg|left|250x250px|link=Gewerbefreiheit|]]
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Autor:Elkar,_Rainer_S.|Rainer S. Elkar]]<br>
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Seit Anfang des 19. Jahrhunderts setzten sich liberale Kreise im rechtsrheinischen Bayern für die allgemeine Gewerbefreiheit ein. Diese sollte der Bevölkerung die freie Berufswahl und -ausübung ermöglichen. Durch den Widerstand zunächst der Zünfte und dann der Gewerbevereine wurde dieses Vorhaben lange verzögert. Erst mit dem 1868 erlassenen 'Gesetz, das Gewerbewesen betreffend' wurde in ganz Bayern die Gewerbefreiheit eingeführt. [[Gewerbefreiheit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Institut für Hochschulkunde]] ==
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
[[Datei:Institut fuer Hochschulkunde Campus Hubland Nord Wuerzburg.jpg|left|250x250px|link=Institut für Hochschulkunde|]]
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Autor:Meyer,_Nils|Nils Meyer]]<br>
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Das 1954 gegründete Institut für Hochschulkunde (IfH) ist ein rechtlich selbstständiges Institut an der Universität Würzburg. Es ging aus verschiedenen Vorgängerinstitutionen hervor, die sich seit der Weimarer Republik mit der Universitäts- und Studentengeschichte befassten. Das IfH unterhält kunsthistorische Sammlungen, ein Archiv sowie eine wissenschaftliche Bibliothek. Als Deposita beherbergt es die Archive, Bibliotheken und Sammlungen verschiedener Korporationsverbände. [[Institut für Hochschulkunde|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Eiserner Vorhang]] ==
== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
[[Datei:Grenze CSSR 1983.jpg|left|250x250px|link=Eiserner Vorhang|]]
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a.,  Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek,  Mapp. XI,50 o-16])]]
[[Autor:Meinke,_Markus|Markus Meinke]]<br>
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Als Eiserner Vorhang wurden während des Kalten Krieges die Grenzanlagen und Sicherungsstrukturen der "Ostblockstaaten" bezeichnet. Er erstreckte sich fast 7.000 Kilometer von der Barentssee bis zum Schwarzen Meer und verlief in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Tschechoslowakei rund 800 Kilometer entlang der Landesgrenze mit dem Freistaat Bayern. Der aus der Theatersprache stammende Begriff des "Eisernen Vorhangs" war zugleich eng mit dem übergeordneten Systemkonflikt des Kalten Krieges verbunden. Entsprechend bildete er auch die Konfrontationslinie zwischen den beiden Militärbündnissen NATO und Warschauer Pakt. In Bayern hatte dies eine hohe Präsenz von Grenzschutzorganen, Bundeswehr und US-amerikanischen Streitkräften sowie entsprechende Verteidigungsplanungen zur Folge. [[Eiserner Vorhang|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Allgemeine Schulpflicht (1802)]] ==
 
[[Datei:Graphik_Schulzimmer_Hasenclever.jpg|left|250x250px|link=Allgemeine Schulpflicht (1802)|"Schulzimmer in dem Unterricht stattfindet", Druckgraphik nach Johann Peter Hasenclever (1810-1853). ([https://www.bayerisches-nationalmuseum.de/sammlung/00221481 Bayerisches Nationalmuseum, 2009/54.1] lizenziert durch [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/ CC BY-NC-ND 4.0])]][[Autor:Baumgärtner,_Ulrich|Ulrich Baumgärtner]]<br> Die Allgemeine Schulpflicht wurde am 23. Dezember 1802 durch ein Generalmandat in Pfalzbayern für Kinder zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr eingeführt. Die Einführung war bereits im späten 18. Jahrhundert im Zuge der Aufklärung Ziel der Regierung. Aber erst durch das Mandat von 1802 konnte sich die Schulpflicht im Laufe des 19. Jahrhunderts in Bayern durchsetzen, nachdem zusätzlich weitere Strukturreformen im Bereich des Bildungswesens durchgeführt wurden. Ziel war es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Bevölkerung, insbesondere auf dem Land, zu fördern und die neuen bayerischen Territorien durch einheitliche Bildung zu integrieren.  [[Allgemeine Schulpflicht (1802)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
== [[Weiße Rose]] ==
[[Datei:Weiße rose flugblatt Seite 1.jpg|left|250x250px|link=Weiße Rose|Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171) ]]
[[Autor:Chaussy,_Ulrich|Ulrich Chaussy]] <br> Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet.  [[Weiße Rose|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund]] ==
 
[[Datei:Bayerische Vertretung in Bonn.jpg|left|250x250px|link=Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund|]]
== [[Reihengräber]] ==
[[Autor:Wegmaier,_Alexander|Alexander Wegmaier]] <br> Die Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund knüpft an die ältere bayerische Gesandtschaftstradition beim Reich an und existiert seit 1949. Sie wird als Abteilung der Staatskanzlei von einem Bevollmächtigten geleitet und dient der Informationssammlung, Kontaktpflege und Einflussnahme bei den Bundesorganen. Darüber hinaus entfaltet die Vertretung als Stätte staatlicher Selbstdarstellung in der Bundeshauptstadt kulturelle und gesellschaftliche Aktivitäten.  [[Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Abb. 8 Goldblattkreuz Spoetting.jpg|left|250x250px|link=Reihengräber|Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)]]
[[Autor:Fehr,_Hubert|Hubert Fehr]]<br>
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens.  [[Reihengräber|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2025, 15:57 Uhr


Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen

Weiße Rose

Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)
Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)

Ulrich Chaussy
Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. Weiterlesen

Reihengräber

Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)
Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)

Hubert Fehr
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. Weiterlesen