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Hohenwaldeck, Herrschaft/Reichsgrafschaft

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Die Reichsgrafschaft Hohenwaldeck auf einer Karte des bayerischen Reichskreises von Johann Baptist Homann (1663-1724), ca. 1707. (Bayerische Staatsbibliothek)
Ruine der Burg Hohenwaldeck. (Foto: Florian Sepp)
Das steil über dem Stadtplatz gelegene Schloss und Pfleghaus Miesbach, heute Vermessungsamt. 1611 als Sitz des Pflegers und der Verwaltung errichtet, im 18. Jahrhundert verändert. (Foto: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
Eine Inschriftentafel hält die Erbauung des Pflegschlosses durch Wilhelm von Maxlrain im Jahr 1611 fest. (Foto: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
Das Anwartshaus (sog. Haindl-Keller) diente dem jeweiligen Anwärter auf die Regierung als Residenz. Es wurde unterhalb des Schlosses am Rand des Marktes Miesbach erbaut (Kern 16./17. Jahrhundert). 1923 wurde es historisierend überformt. (Foto: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)

von Michael Nadler

Reichsunmittelbare Adelsherrschaft, die aus der Vogtei über das bischöflich-freisingische Eigenkloster Schliersee (Lkr. Miesbach) hervorging. Nach Aussterben der Herren von Waldeck, der ehemaligen Vögte, ging das Territorium 1516 an die Herren von Maxlrain über, die bis in den Reichsgrafenrang aufstiegen. Langfristige Konflikte löste der Bischof mit der Wiedergründung des ehemaligen Klosters als Kollegiatstift im Jahr 1141 aus, da die nunmehrige Stiftsvogtei einen Fremdkörper im entstehenden Territorium bilden sollte. Dies machten sich die bayerischen Herzöge zunutze, um dem Streben der Herrschaft nach Reichsunmittelbarkeit entgegenzuarbeiten. Dennoch verfestigten die Maxlrainer Mitte des 16. Jahrhunderts ihre Stellung. Allerdings konnte der Herzog die Herrschaft eng an sich binden. Sie ging 1734 an Bayern über. Zentralort war der Markt Miesbach, wo seit dem frühen 15. Jahrhundert die Verwaltung saß.

Die Anfänge als bischöflich-freisingische Vogtei (8. bis 13. Jahrhundert)

Die Herrschaft Waldeck geht auf eine Vogtei über Besitz der Bischöfe von Freising zurück. Sie wurde anfangs vom nördlich Miesbachs gelegenen (Klein-)Pienzenau (Gde. Weyarn, Lkr. Miesbach) aus verwaltet. Entwickelt hat sich die Vogtei Pienzenau aus den Gütern des 779 gegründeten Klosters Schliersee (Lkr. Miesbach), das seit dem 9. Jahrhundert Eigentum der Freisinger Kirche war.

Der Umfang der Vogtei ist seit dem späten 11. Jahrhundert fassbar, als der Bischof die Grenzen festlegen ließ und das Gebiet zur Immunitätszone erklärte. Diese erstreckte sich als etwa 25 km langer, schmaler Streifen von der Valepp an der Tiroler Grenze im Süden über den Schliersee und Miesbach bis zur Mündung der Schlierach in die Mangfall. Seine erblichen Vögte waren, wie seit ca. 1100 in den Quellen auszumachen ist, die Herren von Parsberg. Dieses bischöflich-freisingische Ministerialengeschlecht war innerhalb des Vogteibezirks mit mehreren Burgen begütert, darunter dem Stammsitz Parsberg bei Miesbach (Stadt Miesbach). Eine Teillinie der Familie nannte sich bereits im 12. Jahrhundert nach der Burg Waldeck. Diese gab nach dem Aussterben der Parsberg-Holnsteiner Linie Ende des 13. Jahrhunderts dem ganzen Geschlecht ihren Namen.

Die zunächst einheitliche Herrschaftssituation änderte sich um 1141, als der Freisinger Bischof das Kloster Schliersee in ein Kollegiatstift umwandelte und mit eigenem, gebietsmäßig zersplittertem Besitz innerhalb der bisherigen Vogteigüter ausstattete. So entstand eine gesonderte Stiftsvogtei. Auch diese Vogtei hatten die Waldecker inne. Die rechtliche Zweiteilung des Gebiets löste jedoch langfristig politische Zwistigkeiten aus.

Die Entstehung der reichslehenbaren Herrschaft Waldeck (um 1300-1483)

Um 1300 gelang es den Herren von Waldeck, sich der Lehensobrigkeit des Bischofs von Freising zu entledigen. Lediglich ihr Schloss Wallenburg (Stadt Miesbach) blieb vorerst Freisinger Lehen. Die Waldecker verwandelten ihre Vogtei durch Allodifizierung in eine eigene Herrschaft. Im Zuge dessen errichteten sie über dem Ostufer des Schliersees die bis ins 15. Jahrhundert genutzte Burg (Hohen-)Waldeck.

Die Vogtrechte, mit denen die Waldecker nun ihre Territorialherrschaft begründeten, umfassten die niedere und als Sondervorteil aus der früheren bischöflichen Immunität auch die hohe Gerichtsbarkeit. Ferner gehörten dazu Zollrechte und bestimmte Abgaben.

Verwaltungsmittelpunkt wurde zunächst Schloss Wallenburg. 1367 ist ein eigenes Gericht des Marktes Miesbach nachweisbar. Ab 1416/24 war die Administration dann innerhalb der Herrschaft zweigeteilt: Verwaltungssitz für die ursprünglichen Güter war von nun an Miesbach, dessen Marktgericht im Herrschaftsgericht aufging. Dem Schlierseer Stiftsbesitz hingegen war ein Vogtgericht im Ort Schliersee zugeordnet.

Die Waldecker versuchten, auch über die Stiftsuntertanen volle Rechtsgewalt auszuüben. Von Anfang an gerieten sie dabei mit dem Kloster in Streit, insbesondere um Vogtabgaben und die Gerichtsbarkeit im Ort Schliersee, wo das Stift eine eigene Hofmark für sich beanspruchte.

Durch innerfamiliäre Besitzteilungen geschwächt, standen die Waldecker im 14. Jahrhundert zeitweise unter den Einfluss der Münchner Herzöge und traten bis in die 1430er Jahre als deren Landsassen auf. Dazu mag auch die nicht einfache politisch-geographische Situation beigetragen haben: die Herrschaft war bis auf den kaum gangbaren Pass nach Tirol vollständig von bayerischem Gebiet umgeben.

1453 wird die Herrschaft Waldeck dann jedoch unvermittelt als Reichslehen bezeichnet. Der Aufstieg ist für die 1440er Jahre zu vermuten, ein förmlicher Rechtsakt ist nicht überliefert. Man darf annehmen, dass die Waldecker die Reichsunmittelbarkeit aufgrund ihrer besonders umfangreichen Herrschaftsrechte beanspruchten, die sie dem Kaiser somit zu Lehen auftrugen. Sie gingen diesen Schritt angesichts einer drohenden Verfestigung der herzoglichen Kontrolle und gleichzeitig zunehmender Streitigkeiten mit dem Kollegiatstift Schliersee. Seit 1454 wurde die Herrschaft Waldeck vom Kaiser unterstützt, der 1483 den ersten überlieferten Lehenbrief ausstellte.

Übergang der Schlierseer Stiftsvogtei an Herzog Albrecht IV. und Beginn des Konflikts mit Bayern (1483-1516)

Als die Waldecker 1483 mit dem letzten Stammhalter Wolfgang ausstarben, gab dessen Bruder, der Freisinger Domherr Diepold, die Vogtei über die Stiftsgüter an das Stift Schliersee zurück. Dieses wählte Herzog Albrecht IV. (reg. 1465-1508) zum neuen Vogt, während Georg von Höhenrain (gest. 1487) das Erbe als Herr von Waldeck antrat. Das Auseinanderfallen der beiden Herrschaftskomplexe führte zu jahrzehntelangen Streitigkeiten mit den Herzögen, die mit Hilfe der Stiftsvogtei die Entstehung eines reichsunmittelbaren Territoriums zu verhindern suchten.

Das Kanonikerstift Schliersee selbst wurde von Albrecht IV. 1495 an die Frauenkirche nach München verlegt. Er erhob den zersplitterten Stiftsbesitz 1498 formell zu einer Hofmark, in der herzogliche Amtleute die Vogtabgaben einziehen und die gesamte Gerichtsbarkeit ausüben sollten. Die Inhaber Waldecks hingegen beanspruchten diese Güter weiterhin als Teil ihrer reichslehenbaren Herrschaft. Unter Hochprant von Sandizell (gest. 1502) nahm der Konflikt an Schärfe zu. Als Entschädigung für Hochprants Schulden besetzte Albrecht IV. nach dessen Tod sogar kurzzeitig die Herrschaft, überließ sie dann aber, möglicherweise auf kaiserliche Intervention hin, der Witwe und den Kindern des Sandizellers. Diese verkauften die Herrschaft 1516 an Wolf(gang) von Maxlrain (gest. 1561), der mütterlicherseits ein Enkel des letzten Waldeckers war.

Klärung der reichsrechtlichen Stellung im Streit mit Bayern (1516-1584)

Wolf von Maxlrain konnte 1523 durch Tausch die noch übrig gebliebene Lehensherrschaft des Bischofs von Freising über Schloss Wallenburg für sich erwerben. Die Einheit und Reichsunmittelbarkeit seiner Herrschaft versuchte er mit Hilfe des Kaisers und der Reichsinstitutionen durchzusetzen. 1544 bzw. 1548 verlieh Kaiser Karl V. (reg. 1519-1558) den Maxlrainern die auf die Herrschaft Waldeck bezogenen Titel von Reichsherren bzw. Reichsfreiherren. Dies geschah in zwei getrennten Urkunden. Mit der "Herrung" 1544 war eine Mehrung des Maxlrainer Stammwappens um dasjenige der Waldecker verbunden, mit dem Reichsfreiherrentitel 1548 das Recht, auf Kreis- und Reichstagen zu erscheinen. Folgerichtig gelang es Wolf von Maxlrain 1556 gegen den Widerstand Herzog Albrechts V. (reg. 1550-1579), seine Herrschaft als Stand des Bayerischen Reichskreises zu etablieren. 1557 konnte er die Teilnahme an den Reichstagen, wenn auch ohne Anteil an einer Kuriatstimme, und die Veranlagung in der Reichsmatrikel (ein Mann zu Ross, zwei zu Fuß) durchsetzen. Vor Ort versuchte Wolf, die herzogliche Verwaltungstätigkeit im Vogtgericht Schliersee zu unterbinden und stritt mit wechselndem Erfolg um die Zuständigkeit für dortige Hochgerichtsfälle, aber auch um Schank-, Maß- und Mühlbeschaurechte. Problematisch war, dass der Maxlrainer, wie auch seine Nachkommen, selbst im herzoglichen Dienst stand und Landsassengüter im Herzogtum Bayern besaß. Aus dieser Landstandschaft und der früheren Landsässigkeit der Waldecker leitete der Herzog eine Zugehörigkeit nicht nur der Stiftsgüter, sondern der ganzen Herrschaft Waldeck zu Bayern ab.

Der Streit wurde 1557-1559 in einem Austrägalverfahren unter der Leitung des Salzburger Erzbischofs Michael von Kuenburg (reg. 1554-1560) geschlichtet. Ergebnis war der nach dem Schiedsrichter benannte "Salzburger Vertrag", den Albrecht V. und Wolf von Maxlrain im Juli 1559 auf dem Reichstag zu Augsburg schlossen. Darin erkannte der Herzog die reichsunmittelbare Herrschaft Waldeck mit Miesbach und Wallenburg endgültig an. Er überließ Wolf von Maxlrain und dessen Erben auch die innerhalb der Herrschaft verstreuten Schlierseer Vogteigüter, behielt sich dort aber die Landeshoheit vor. Im Gegensatz zum Rest Waldecks waren diese Stiftsgüter also künftig eine landsässige Hofmark in Bayern mit dem Sonderrecht der Hochgerichtsbarkeit. Außerdem durfte laut Vertrag die Konfession in der Herrschaft Waldeck nicht geändert werden und es galt dort die bayerische Landes- und Polizeiordnung. Beim Aussterben der Maxlrainer in männlicher Linie sollte die Herrschaft an Bayern fallen. Die Stiftsvogtei blieb somit weiterhin ein Fremdkörper innerhalb der Herrschaft Waldeck, die im Salzburger Vertrag von 1559 nur eine eingeschränkte Reichsunmittelbarkeit ohne ius reformandi und mit vielfältigen rechtlichen Bindungen an das Herzogtum Bayern erlangte.

Die Binnenteilung Waldecks setzte sich in der Erbfolgeregelung fort, die Wolf von Maxlrain vor seinem Tod 1561 traf. Sein älterer Sohn Wolf Dietrich (reg. 1561-1586) und nach diesem jeweils der Senior des Hauses sollte die Reichsherrschaft erben, während seinem jüngeren Sohn Wolf Wilhelm (gest. 1595) und dessen Nachkommen das Vogtgericht Schliersee zukam.

Wolf Dietrich stellte den Salzburger Vertrag sogleich auf die Probe. Als Angehöriger der 1564 zerschlagenen ständisch-religiösen Adelsopposition gegen Herzog Albrecht V. hing er dem Luthertum an und begünstigte die Ausbreitung der Reformation in Waldeck. Der Maxlrainer ließ lutherische Geistliche in der Pfarrei Parsberg, deren Filialkirche Miesbach und der Irschenberger Filiale Frauenried (Lkr. Miesbach) zu. Gegen alle Weisungen aus München leistete er hinhaltenden Widerstand und berief sich dabei ungeachtet des Vertrages von 1559 auf den Augsburger Religionsfrieden. Erst 1583/84 griff Herzog Wilhelm V. (reg. 1579-1597) zur Gewalt und zwang die Untertanen mit einer Handels- und Verkehrssperre zum katholischen Glauben zurück. Mit der faktischen Durchsetzung des herzoglichen Religionsbanns in Waldeck war die dynamische territorialstaatliche Entwicklung der Herrschaft endgültig abgeschlossen.

Herrschaft, Reichsgrafschaft, Gefreites Gericht (1584-1803)

1616 verklagte der Markt Miesbach Georg von Maxlrain (reg. 1608-1635) wegen dessen Steuer- und Scharwerksforderungen vor dem Reichskammergericht. Der Streit wurde ein Jahr später unter Vermittlung Herzog Maximilians I. von Bayern (reg. 1597-1651, ab 1623 als Kurfürst) verglichen.

1637 verlieh Kaiser Ferdinand II. (reg. 1619-1637) Wilhelm von Maxlrain (reg. 1635-1655) wegen treuer Dienste seiner Familie im Türkenkrieg die Reichsgrafenwürde und erhob die Herrschaft Waldeck zur Reichsgrafschaft mit dem gebesserten Namen Hohenwaldeck.

Unter dem letzten männlichen Maxlrainer, Johann Joseph Max Veit (reg. 1705-1734), nahm 1705 ein Hohenwaldecker Aufgebot von ca. 100 Mann am bayerischen Bauernaufstand gegen die österreichische Besatzung teil, jedoch unter Zwang und gegen das ausdrückliche Verbot des Grafen. Bei Johann Josephs Tod 1734 trat die Expektanzregelung von 1559 in Kraft, so dass die Grafschaft Hohenwaldeck samt der Gerichtsbarkeit über die Schlierseer Stiftsgüter an die Kurfürsten von Bayern fiel. Diese führten das Territorium als "Gefreites Reichsherrschaft Hohenwaldeckisches Gericht Miesbach" weiter, ohne vom Kaiser nochmals gesondert belehnt zu werden. Der Bezirk bildete den Kern des 1803 neu organisierten Landgerichts Miesbach.

Bevölkerung, Wirtschaft und innere Struktur

Der Markt Miesbach zählte nach einer Erhebung vom Jahr 1794 667 Einwohner, um 1740 hatte der Markt 134 Anwesen. Der Reichsgrafschaft Hohenwaldeck waren um diese Zeit insgesamt 413 Anwesen untertan, dem Vogtgericht Schliersee 151 Anwesen. Nach diesen Angaben könnte man die Bevölkerungszahl Hohenwaldecks im 18. Jahrhundert mit aller gebotenen Vorsicht auf 2000 bis 3000 schätzen.

Der einzige Markt der Herrschaft Waldeck bzw. Grafschaft Hohenwaldeck war das unterhalb der gleichnamigen Burg entstandene Miesbach. Der Ort wird erstmals 1367 als Markt erwähnt, Franz Andrelang hält aber eine Markterhebung schon vor 1312 für wahrscheinlich. Miesbachs Handels- und Verkehrsader war die Salzstraße Rosenheim-Tölz. Dementsprechend erhoben die Waldecker und Maxlrainer hier einen Zoll auf Salz und andere Waren. Seit 1416 sind Jahr- und Wochenmärkte belegt. Umgesetzt wurden Tuche und landwirtschaftliche Produkte. Wichtigstes Handelsgut war Vieh. Anlässlich der Streitigkeiten um die Reichsunmittelbarkeit Waldecks sperrte der Herzog 1555 den Achenpass für in Miesbach verkauftes Vieh, um die Ausfuhr nach Tirol zu verhindern. Das Dorf Schliersee wurde erst 1917 zum Markt erhoben.

Der letzte Maxlrainer Johann Joseph Max Veit ließ Anfang des 18. Jahrhunderts Erzvorkommen im Tufttal westlich des Schliersees ausbeuten. Er errichtete einen Hochofen in der "Hachel" südlich des Sees, wo auch Bergarbeiter angesiedelt wurden - das Hacheltal wurde später nach dem Grafen in "Josefsthal" umbenannt. Das Unternehmen lohnte sich jedoch nicht, sondern vergrößerte die Schulden Johann Josephs, der den Bergbau 1732 wieder fallen ließ. Der Kohlebergbau in Miesbach und Hausham begann erst Mitte des 19. Jahrhunderts.

Zur Historiographie

Im 19. und frühen 20. Jahrhundert konzentrierte sich die Geschichtsschreibung auf die konfessionelle Auseinandersetzung der Maxlrainer zu Waldeck mit den Herzögen von Bayern. Abweichungen ergaben sich hier zwischen katholischen und evangelischen Autoren. Neue Untersuchungen zu diesem Teilthema stammen von Gabriele Greindl. Eine moderne, jedoch geraffte Gesamtdarstellung der Geschichte der Herrschaft hat Andrelang im Historischen Atlas von Bayern geliefert. Die Ausformung des Territoriums im 16. Jahrhundert hat Michael Nadler kürzlich im Detail untersucht. Die genauere Erforschung der Geschichte der Herrschaft im 17. und 18. Jahrhundert ist noch ein Desiderat.

Zur Quellen- und Archivsituation

Die Quellen zur Hohenwaldecker Herrschaftsgeschichte befinden sich zusammen mit der bayerischen Gegenüberlieferung im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (vor allem Gerichtsurkunden und -literalien Hohenwaldeck, Reichskammergerichtsakten, verschiedene Mischbestände). Wichtige Dokumente zu Hohenwaldeck, unter anderem das Grafenpatent von 1637, finden sich auch in der im Stadtarchiv München deponierten Urkundensammlung des Historischen Vereins von Oberbayern.

Literatur

  • Gabriele Greindl, Landeshoheit und Religionsbann. Der Fall Hohenwaldeck, in: Erwin Riedenauer (Hg.), Landeshoheit. Studien zur Entstehung, Ausformung und Typologie eines Verfassungselements des römisch-deutschen Reiches (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 16), München 1994, 193-212.
  • Peter C. Hartmann, Der bayerische Reichskreis (1500-1803). Strukturen, Geschichte und Bedeutung im Rahmen der Kreisverfassung und der allgemeinen institutionellen Entwicklung des Heiligen Römischen Reiches (Schriften zur Verfassungsgeschichte 52), Berlin 1997. (zu Hohenwaldeck 184-186 und passim)
  • Wilhelm Knappe, Wolf Dietrich von Maxlrain und die Reformation in der Herrschaft Hohenwaldeck. Ein Beitrag zur Geschichte der Reformation und Gegenreformation, Erlangen 1919.
  • Miesbach. Ein historischer Streifzug in Wort und Bild, Hausham 1983.
  • Michael Nadler, Die Herrschaft Waldeck der Maxlrainer im 16. Jahrhundert. Studien zur Stellung einer altbayerischen Herrschaft im Reich, in: Oberbayerisches Archiv 130 (2006), 119-206.
  • Sigmund von Riezler, Zur Geschichte der Herrschaft Waldeck (Hohenwaldeck), in: Sitzungsberichte der königlich-bayerischen Akademie der Wissenschaften. Historische Klasse 1890/I, 473-500.
  • Hans Rößler, Geschichte und Strukturen der evangelischen Bewegung im Bistum Freising 1520-1571 (Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns 42), Nürnberg 1966.

Quellen

  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv: Gerichtsliteralien Hohenwaldeck
  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv: Gerichtsurkunden Hohenwaldeck
  • Stadtarchiv München: Urkundensammlung des Historischen Vereins von Oberbayern

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Michael Nadler, Hohenwaldeck, Herrschaft/Reichsgrafschaft, publiziert am 29.03.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hohenwaldeck, Herrschaft/Reichsgrafschaft> (28.03.2024)