
Die Revolution von 1848/49 war ein bedeutender Abschnitt auf dem Weg zur Demokratisierung Bayerns und trug vor allem durch die Beseitigung der jahrhundertealten Agrarverfassung wie ständischer Restriktionen zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Modernisierung bei. Für die Zeitgenossen, insbesondere die monarchischen Kreise wie auch die königlichen Regierungen, war die Abwehr der Mediatisierung durch die Reichsverfassung und den dadurch erreichten Erhalt der Souveränität Bayerns ein nicht geringerer Erfolg. Da das Königreich zu den ruhigeren Gebieten im Deutschen Bund gehörte, hat sich die Geschichtsschreibung in einem übergroßen Maße auf die Anfänge fokussiert: die spektakuläre Lola-Montez-Affäre und die Reformgesetzgebung des Frühsommers 1848. Es herrscht die Tendenz vor, die Revolution nicht als eine eigenständige Epoche der bayerischen Geschichte zu betrachten, sondern als Beginn des Industriezeitalters, das mit der Regierungszeit Maximilians II. eingeleitet wird.
Vorgeschichte und Ursachen
Seit dem Schock der Pariser Juli-Revolution 1830 wandte sich König Ludwig I. (1786-1868, reg. 1825-1848) immer mehr von den liberalen Ideen ab und verfolgte stärker reaktionäre Tendenzen, wodurch die Zweite Kammer der Ständeversammlung häufiger in Opposition zu dessen Regierungen stand. Während diese auf den uneingeschränkten Erhalt des monarchischen Prinzips drängten, strebte jene nach mehr Einfluss auf die Staatspolitik. Die Förderung des Katholizismus in der Hoffnung auf dessen sedative antirevolutionäre Wirkung stieß nicht nur die bayerischen Protestanten vor den Kopf, sondern empörte auch die Liberalen.
Diese politischen Spannungen wurden noch einmal erheblich dadurch angeheizt, dass der König seit 1846 der Tänzerin Lola Montez (eigentlich Eliza James, geb. Gilbert, 1821-1861) verfiel und ihr Einfluss auf Politik und Personalentscheidungen gewährte. Er geriet schließlich in vollständige Isolation, als er Lola Montez, die sich ohne Hemmungen in Intrigen und öffentliche Parteikämpfe mischte, zur Gräfin erheben wollte. Eine weitere Auswirkung der Affäre war, dass die königlichen Regierungen durch die fortgesetzten Krisen seit dem Sturz Karl von Abels (1788-1859; Innenminister 1837-1847) im Februar 1847 so sehr aus dem Tritt geraten waren, dass sie in den entscheidenden Revolutionsmonaten kopflos reagierten.
Die Preise für Grundnahrungsmittel stiegen seit den 1840er Jahren an. Grund dafür war die Zunahme der Bevölkerung um fast 1 Million Menschen in einer Generation. Die Verknappung ging in eine den ganzen Deutschen Bund erfassende Hungersnot über, als 1845 die Kartoffelfäule etwa vier Fünftel des Hauptkalorienspenders vernichtete und die Getreideernten 1845 und 1846 weit unter dem Durchschnitt lagen. Da die Mehrzahl der Haushalte zwischen 60-80% des Einkommens für Ernährung ausgeben mussten, war deren Verarmung unvermeidlich und die Unterernährung allgegenwärtig. Daher brach auch die Nachfrage nach gewerblichen Produkten ein und im überbesetzten Handwerk kam es zu massenhaften Zusammenbrüchen. Hungerrevolten traten in den Vierzigerjahren zuerst in Altbayern auf, während die anderen Regierungsbezirke auf dem Höhepunkt der Teuerung 1847 folgten.
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König Ludwig I. von Bayern (1786-1868), Gemälde von Wilhelm von Kaulbach (1804-1874), 1843. (Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Neue Pinakothek München WAF 425, lizenziert durch CC BY-SA 4.0)
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Karikatur "Lola Montez wird vom König zur Gräfin Landsfeld erhoben" von W. Starck, 1847. Ludwig I. wird als Faun mit der Grafenkrone in den Händen und Lola Montez mit einer Reitpeitsche und ein Wappen haltend dargestellt. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, habe-000268)
Märzunruhen und Märzforderungen
Die Ende Februar 1848 in den deutschen Residenzstädten einsetzende Lähmung der Regierungen und spontanen Demonstrationen der Massen waren in Bayern schon im Gange. Der Kampf gegen das Skandalregiment der Lola Montez ging bruchlos über in den der gestärkten Liberalen und Linken, den diese in der letzten Ständeversammlung im Spätherbst 1847 um nationale Einheit und konstitutionelle Freiheit eröffnet hatten.
Aufgeschreckt durch die Erstürmung des Zeughauses und die Bewaffnung von Studenten und aufgebrachten Münchner Bürgern am 4. März wurde Bayern innerhalb eines Monats tiefgreifend umgestaltet. Ludwig I. wurde von seinem Kabinett dazu gezwungen, den in einer Massenpetition der Bürgerschaft tags zuvor vorgebrachten Forderungen zu entsprechen, wie sie ähnlich in anderen bayerischen Städten und zahlreichen des Deutschen Bundes erhoben wurden. Am 6. März gewährte er unter anderem Verantwortlichkeit der Minister gegenüber dem Landtag, Pressefreiheit, reformiertes Wahlrecht, Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtsprechung wie Schwurgerichte und die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung. Darüber hinaus war versprochen worden, dass sich Bayern für eine zeitgemäße Vertretung der "Nation" beim Bund einsetzen werde und die Stände noch im Laufe des Monats einberufen würden. Das unerwartet weite Entgegenkommen gab der Reformbewegung neuen Elan, die sich in Volksversammlungen, Vereinen und Clubs organisierte. Da und dort kam es zu Übergriffen der Unterschichten, doch zu größeren Gewaltaktionen wohl nur in Franken.
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Allgemeine politisch-moralische Volkserhebung in München am 2.3. und 4. März 1848. Lithographie von Wilhelm Kraus (1804-1852). (Stadtarchiv München, DE-1992-HV-BS-C-07-08)
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Druck der "Märzproklamation" König Ludwigs I. vom 6. März 1848. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Bavar. 1605 l)
Rücktritt des Königs und Reformlandtag
Der König machte Ludwig Fürst von Oettingen-Wallerstein (1791-1870) dafür verantwortlich, dass er zur Verkündigung der Proklamation genötigt war. Er entließ ihn als Außenminister und beauftragte den bereits am 8. März zum Ministerverweser im Innenministerium ernannten liberalen Regensburger Bürgermeister Gottlieb Freiherr von Thon-Dittmer (1802-1853) mit der Vorbereitung des Landtages. Dieser ersetzte zum Teil die Minister und baute die Regierung so zum "Märzministerium" um. In der resignierenden Einsicht, dass seine Vorstellung vom Königtum keine Zukunft mehr habe, trat Ludwig am 19. März 1848 zurück. Er war sowohl Opfer seiner Politik, seines Systems wie seines Charakters geworden. Wenn auch die Hohenzollern in Berlin und die Habsburger in Wien ebenfalls in Bedrängnis kamen, so war ein Thronwechsel im März 1848 ebenso einmalig in Deutschland wie dessen Ursache.
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Thronverzicht Ludwigs I. vom 20. März 1848. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Staatsrat 1719, lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
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Staatsporträt König Maximilians II. Die rechte Hand deutet auf die Reformgesetze von 1848, die unter dem blauen Einband der Verfassungsurkunde liegen. Gemälde von Max Hailer (1818–1854), um 1850. (Münchner Stadtmuseum, Sammlung Graphik/Gemälde, GM IIa/34)
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Titelblatt der Beschlüsse des bayerischen Reformlandtags, 4. Juni 1848. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayerischer Landtag 10229, lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ludwigs Nachfolger musste den eingeschlagenen Weg zur Vollendung der konstitutionellen Monarchie und des Rechtsstaates weitergehen. Maximilian II. (1811-1864, reg. 1848-1864) rief die Stände am 22. März zusammen, um die Konzessionen in Gesetzesform zu bringen. Das ständische Wahlrecht zur Zweiten Kammer wurde beseitigt. In Zukunft durften alle volljährigen Männer (25 Jahre), die eine direkte Steuer entrichteten, indirekt und öffentlich abstimmen. Das passive Wahlrecht wurde auf 30 Jahre herabgesetzt. Von den für die politische Betätigung des Volkes notwendigen Rechten wurde Presse- und Meinungsfreiheit gewährt, die Versammlungsfreiheit wie die Gleichstellung der "Israeliten" im Landtagsabschied vom 4. Juni 1848 nur in Aussicht gestellt; das Wahlrecht erhielten sie sofort. Eine zeitgemäße Umbildung der Kammer der Reichsräte wurde versprochen. Mit der Verankerung der ständischen Gesetzesinitiative wie der ministeriellen Gegenzeichnung wurden die Weichen für eine Stärkung des Parlaments gestellt. Das Kabinett wandelte sich von einem Instrument des Monarchen zu einem Verfassungsorgan.
Der beabsichtigte große Wurf der Modernisierung war in der zweimonatigen Tagungsperiode der Ständeversammlung nicht mehr zu schaffen. Doch wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Unabsetzbarkeit der Richter verankert. Darüber hinaus wurden im Grundlagengesetz vom 4. Juni 1848 Richtlinien vorgegeben für die Trennung von Justiz und Verwaltung und die Errichtung des Notariats. Noch im August wurde die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtsprechung und im November 1848 die Einrichtung von Schwurgerichten Gesetz.
Auf dem Weg zur deutschen Nationalversammlung

Das ebenfalls am 6. März gegebene Versprechen, eine "Vertretung der deutschen Nation am Bunde" einzurichten, vollzog sich weitgehend ohne Bayern und entgegen dessen Vorstellungen. Vorwiegend süddeutsche Liberale hatten eine Versammlung auf den 5. März 1848 nach Heidelberg einberufen, an der bezeichnenderweise aus Bayern nur fünf Pfälzer und ein Franke teilnahmen. Der von ihr eingesetzte Ausschuss von sieben Männern (darunter ein Pfälzer) berief ein "Vorparlament" zum 31. März nach Frankfurt. Von dessen fast 600 Abgeordneten waren 44 aus Bayern, vorwiegend aus den beiden Kammern, doch auch einige, die Volksversammlungen gewählt hatten. Es legte bis zum 3. April die Eckpunkte für die Beratungen der künftigen Nationalversammlung ebenso fest wie die Grundzüge des auszuarbeitenden Wahlrechts.
Um den Weg zur deutschen Einheit mitzugestalten, wurde am 2. Mai in München ein Entwurf veröffentlicht, der den Kurs absteckte, den die königlichen Regierungen während der gesamten Revolution verfolgten. Das Königreich Bayern hat alle effektiven Schritte in Richtung nationaler Einheit unterlaufen. Die Richtschnur war der Erhalt von dessen Souveränität. Es bekämpfte sowohl die Schaffung eines starken Nationalstaats als auch alle Versuche Österreichs und vor allen Dingen Preußens, den Deutschen Bund zu stärken. Als Alternative propagierte es erfolglos eine Sammlung des "Dritten Deutschlands" der Klein- und Mittelstaaten unter seiner Leitung.
Innerhalb eines Monats war auch deutlich geworden, dass bürgerliche Liberale und Demokraten der Parlamente in außer- und unterbürgerlichen Schichten aufgrund der jetzt möglichen freien politischen Betätigung Konkurrenz bekommen hatten. Im bayerischen Wahlkampf traten Konservative bzw. antirevolutionäre Kräfte bis hin zur reformerischen und republikanischen Linken neben den offenen Volksversammlungen in die Öffentlichkeit. Dominierend blieben aber die konstitutionellen Liberalen, die zusammen mit der gemäßigten Linken für Reformen im Sinne der Märzforderungen und die konstitutionelle Monarchie eintraten.
Die Wahl zur Nationalversammlung war in Bayern indirekt (25. April Urwahl, 28. April Wahl der Abgeordneten), nicht geheim und an eine bestimmte Steuerleistung gebunden. 71 Abgeordnete wurden gewählt; bis zum Ende der Nationalversammlung rückten 21 Ersatzleute nach. Beruflich waren sie wie im übrigen Deutschland ganz überwiegend Beamte, Lehrer, Professoren und Advokaten; mit fünf Geistlichen stand Bayern an der Spitze der Bundesstaaten. Politisch zeigte sich die vom Vormärz her bekannte Spaltung in das konservative und klerikale Altbayern und die das gesamte liberale Spektrum abbildenden neubayerischen Regierungsbezirke; am weitesten links stand die Pfalz.
Der Regierung war es gelungen, vor allem durch Beeinflussung der Wahlmännerversammlungen, teilweise ihr genehme Kandidaten durchzubringen. Wohl nirgends war die Verbindung zwischen der heimischen Exekutive und den parlamentarischen Vertretern in Frankfurt so eng wie in Bayern. König und Kabinett ließen sich laufend unterrichten, suchten Rat und gaben Anweisungen. Grundlage war die gemeinsame bayerisch-partikularistische Gesinnung, die zugleich verhinderte, dass die bayerischen Vertreter in Frankfurt eine ihrem Königreich angemessene Rolle spielen konnten.
Abschaffung der Grundherrschaft

Nach dem Zusammentritt der Nationalversammlung am 18. Mai 1848 schwächte sich die politische Erregung ab. Dafür aber nahmen die Gewalttätigkeiten auf dem Land erkennbar zu. Denn die Anliegen der dort arbeitenden zwei Drittel der Bevölkerung waren in den bürgerlichen Märzforderungen und der Reformgesetzgebung noch nicht berücksichtigt worden. Daher strebte die königliche Regierung noch im April die Beseitigung der seit Jahrhunderten bestehenden Grundherrschaft an. Damit wurde eine wirtschaftliche und soziale Revolution vollendet, die der politischen in nichts nachstand. Bis Anfang Juni 1848 stärkte die Ständeversammlung durch die Beseitigung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit den Staat und machte durch die Aufhebung und Regelung der Ablösung noch bestehender feudaler Lasten die ihnen unterliegenden Bauern zu Eigentümern des von ihnen bearbeiteten Landes.
Die nicht an Grund und Boden haftenden Dienste, Zehnten und Fronden wurden entschädigungslos gestrichen. Der Bodenzins konnte einvernehmlich abgelöst werden, indem das Achtzehnfache des bisherigen jährlichen Ertrags direkt an den Grundherrn gezahlt wurde oder dieses über einen mit 4 % zu verzinsenden Kredit der staatlichen Grundrentenablösungskasse beglichen wurde. Dabei handelte es sich um ein Verfahren, das auch andere Bundestaaten bevorzugten, da es die gerichtlichen Streitigkeiten reduzierte und die ehemaligen Grundholden schützte.
Seitdem gab es im rechtsrheinischen Bayern wie bereits seit über einer Generation in der Pfalz nur noch freie Agrarunternehmer. Der Staat verlor durch diese Reform selbst die Hälfte seiner Grundholden und musste die Grundrentenablösung mitfinanzieren. Das zwang dazu, neue Einkommensquellen zu mobilisieren, vornehmlich aus Kapitalvermögen und Arbeit. Das adlige Privileg des Rechts der Jagd auf fremdem Boden fiel ebenfalls.
Politische Lage bis zum Herbst 1848

Mit der Verabschiedung der Agrarreformen im Juni 1848 erlahmte das Interesse des Landes an der Revolution erkennbar. Wenn nicht zuletzt auch deswegen die spektakulären Aktionen zurückgingen, so vollzogen sich doch bis zum Herbst bedeutsame Entwicklungen. Die politischen Vereine konsolidierten sich. Neben ihnen waren zahlreiche Berufsverbände mit weiteren Interessenorganisationen in die Öffentlichkeit getreten. Entlang der politischen Hauptrichtungen hatten sich zahlreiche neue Presseorgane gebildet.
Der König und seine Regierung hatten inzwischen gelernt, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. An ihrer Seite standen die konservativen Vereine, die aus bayerisch-partikularistischen Motiven und wegen ihrer Ablehnung der Revolution den Kampf gegen die Reichsverfassung unterstützten. Dazu kam eine tief verwurzelte Königstreue aller Schichten, vor allem der Bauern. Am wichtigsten war vielleicht, dass trotz Unbotmäßigkeiten und Desertionen, vor allem in der Pfalz, sich die Exekutive auf die Armee verlassen konnte. Im März 1848 erging eine Generalamnestie für alle politischen Verbrechen und Vergehen. Die Unterschichten wurden beruhigt, indem die Strafverfolgung wegen Forstfrevels und des Widerstands gegen die Einberufung zur Armee eingestellt wurde. Die seit Jahren stagnierenden Gehälter der Beamten und Offiziere wurden angehoben. Seit dem Frühjahr des Jahres fielen die Preise für Grundnahrungsmittel.
Paradox war, dass die revolutionäre Bewegung durch die von ihr durchgesetzten Reformen geschwächt wurde. Dazu kam, dass die Einsetzung der Provisorischen Zentralgewalt für Deutschland unter einem habsburgischen Erzherzog durch die Nationalversammlung Ende Juni 1848 im Lande beruhigend wirkte. Denn damit schien sich eine großdeutsche Lösung des Nationalproblems wie eine Vorentscheidung zugunsten einer monarchischen Staatsspitze abzuzeichnen. Das ermunterte die Regierung, im Landtagsabschied vom Juni gegebene Zusagen (u. a. Erneuerung der Gemeindeordnung und des Wahlrechts für die kommunalen Organe, rechtliche Gleichstellung der Juden) zu ignorieren.
Ablehnung der Grundrechte, Reichsverfassung

Die Hoffnungen der Nationalisten wurden dadurch herb enttäuscht, dass der Bundeskrieg gegen Dänemark im Waffenstillstand von Malmö vom 26. August 1848 durch die Teilung Schleswigs entlang der deutsch-dänischen Sprachgrenze statt mit dem Erwerb des gesamten Herzogtums vorläufig beendet wurde. Dazu waren die von der arbeitenden Bevölkerung und Wirtschaftskreisen an die Revolution geknüpften Erwartungen auf Verbesserung der Arbeitsverhältnisse bzw. Anziehen der Konjunktur immer noch nicht erfüllt. Dadurch wurde das Ansehen der Institutionen in Frankfurt untergraben; es kam zu blutigen Unruhen in der Stadt, Putschversuchen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Opposition und Regierungen in einigen Bundesstaaten
Um diesem Ansehensverlust zu begegnen, ging die Nationalversammlung im Frühsommer 1848 die Verfassungsberatungen mit Nachdruck an. Sie legte am 27. Dezember 1848 eine Charta der Grundrechte des deutschen Volkes vor in der Hoffnung, damit noch einmal einen Aufbruch wie im Frühjahr zugunsten ihrer Vorstellung eines demokratischen Nationalstaats zu initiieren. Die bayerische Regierung lehnte sie am 5. Januar 1849 mit dem formalen Argument ab, dass ihre Übernahme eine Änderung der Verfassung des Königreichs voraussetze. Dabei kam ihr die von beiden Seiten bewusst offengelassene Frage, welche Rechtsverbindlichkeit die Entscheidungen der Nationalversammlung für die Bundesstaaten hätten, zu Hilfe. Diese hatte das Parlament nun mit Berufung auf die Volkssouveränität und getrieben von der erodierenden Grundlage seiner Macht in seinem Sinne entschieden. Die Rechtsfrage war zu einer Machtfrage geworden, deren Lösung auf eine gewaltsame Auseinandersetzung zulief.
Dazu trug der im November 1848 nach dem neuen Wahlrecht gewählte Landtag (30. November/7. Dezember 1848) bei, der von der demokratischen Linken dominiert wurde. In der zentralen Frage der deutschen Einheit traten Linke und Linksliberale aus den neubayerischen Regionen Pfalz, Franken und Schwaben für Volkssouveränität und den Vorrang des demokratischen Nationalstaats ein. Das sie unterstützende linke Zentrum aus den beiden letztgenannten wollte an der konstitutionellen Monarchie festhalten. Rechtes Zentrum und Altliberale suchten zu vermitteln, während die katholisch-konservativen Monarchisten auf der Mitwirkung der Fürstenstaaten bei der Ausgestaltung der Reichsverfassung bestanden.
Bis zum Frühjahr des Jahres 1849 hatten sich das Kaisertum Österreich und das Königreich Preußen so weit konsolidiert, dass sie die revolutionären Bewegungen im Land eindämmen konnten und die offene Konfrontation mit den bürgerlichen Revolutionären in Frankfurt suchten. Das ermutigte die bayerische Regierung. Der Landtag wurde am 8. März vertagt, nachdem er die sofortige Annahme der Grundrechte des deutschen Volkes vom 28. Dezember 1848 und die Stärkung des bayerischen Parlamentarismus gefordert hatte. Anfang März mussten die letzten "Märzminister" gehen und die Leitung der bayerischen Politik wurde am 18. April 1849 Ludwig von der Pfordten (1811-1880; 1849-1859 u. 1864-1866 bayerischer Minister des Äußern) anvertraut mit dem Auftrag, den Landtag zu bändigen und Bayerns Unabhängigkeit zu bewahren. Dennoch war dies keine gegenrevolutionäre Wende; denn die bisherigen Zugeständnisse an die Volksbewegung sollten nicht zurückgenommen werden.
Am 23. April lehnte seine Regierung unter österreichischem Einfluss die inzwischen verabschiedete Reichsverfassung offiziell ab. Sie war ihr bei weitem zu zentralistisch, zu demokratisch und kleindeutsch und begründete darüber hinaus noch ein preußisches Erbkaisertum. Nach der Wiedereröffnung des Landtags am 15. Mai wollte die Opposition mit ihrer verfassungsändernden Mehrheit die Einführung der Reichsverfassung auf parlamentarischen Weg erreichen. Die Regierung beeindruckte das ebenso wenig wie die gleichzeitige Petition von 130 fränkischen und schwäbischen Städten an den König, die Reichsverfassung anzunehmen. Sie schloss vielmehr die Pfälzer Abgeordneten aus, da sie inzwischen eine "rebellische Provinz" verträten und löste den Landtag am 10. Juni 1849 auf. Die Wahlen des 14. Juli erbrachten ein regierungsfreundlicheres Parlament, da die Behörden nachhalfen und die Opposition durch die Unruhen des Sommers gehemmt war.
Aufstand in der Pfalz

Die Auseinandersetzung um Grundrechte und Annahme der Reichsverfassung in Bayern tobte auch in der Presse und wühlte politische Vereine und Volksversammlungen seit Beginn des Jahres 1849 auf. Sie verlief entlang der für den Vormärz typischen politischen Spaltung: die Gegner mehrheitlich in Altbayern, die Befürworter in den neubayerischen Gebieten. Sie erhielten Auftrieb durch eine im November 1848 von den linken Fraktionen der Nationalversammlung gestartete Sammlungsinitiative: die politisch offene und sich zum reformerischen Weg bekennende Märzvereinsbewegung.
In der Pfalz traf das rückhaltlose Bekenntnis zur Reichsverfassung auf das Gefühl jahrelanger Zurücksetzung einer Provinz, die aufgrund der bis 1815 währenden Zugehörigkeit zu Frankreich sich in manchen Strukturen und Gesetzen vom rechtsrheinischen Bayern unterschied. Am 2. Mai 1849 beschloss eine Volksversammlung, Mittel zu ergreifen, „um die Krone und ihr Ministerium zur sofortigen, unbedingten Anerkennung der deutschen Reichsverfassung und zur Unterwerfung unter die Reichsgewalt zu zwingen.“ Das aus Wut und Frustration initiierte Unternehmen von entschiedenen Demokraten war von Anfang an aussichtslos. Der Aufbau einer einsatzfähigen Truppe und die Gewinnung der abwartenden Bevölkerung in kurzer Zeit lag jenseits aller Möglichkeiten des Landesverteidigungsausschusses und der am 17. Mai eingesetzten Provisorischen Regierung der Pfalz. Eine bayerische Regierung, die sich noch auf die Mehrheit ihrer Offiziere, doch nur noch zum Teil auf die Mannschaften verlassen konnte, bat Preußen, das allen bedrohten Fürstenstaaten militärische Hilfe angeboten hatte, um Unterstützung. Dessen am 13. Juni einmarschierenden vier Divisionen hatten leichtes Spiel. Als die bayerischen Truppen drei Tage später nachrückten, war schon alles vorbei.
Wiederherstellung des Deutschen Bundes
Nachdem Preußens Versuch, die Provisorische Zentralgewalt für Deutschland zu beerben, gescheitert war, startete es eine alternative Initiative zur Einigung Deutschlands unter seiner Führung ("Erfurter Union"). Von Österreich ermuntert, blieben Württemberg und Bayern auf Distanz und unterstützten die Wiederherstellung des Deutschen Bundes. Für das Königreich Bayern und die Erhaltung von dessen staatlicher Souveränität war dies die optimale Lösung der nationalen Frage.
Aufarbeitung der Revolution
Nach der Niederschlagung der Revolution wurden in Bayern die Presse- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt und damit der Regierung erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die politische Entwicklung eröffnet. Zunächst aber setzte die strafrechtliche Verfolgung von Aufständischen und die Disziplinierung der Beamtenschaft wie der in der Revolution aktiven protestantischen Pfarrer ein. Die Anführer des Aufstands waren geflohen oder ausgewandert. So hart manche Maßnahmen Einzelne auch trafen, so wurde der rechtsstaatliche Weg nicht verlassen. Die Aufarbeitung beschäftigte die bayerische Justiz noch über Jahre. Im Vordergrund aber stand ein auf die Zukunft gerichteter Versöhnungskurs wie trotz einiger Einschränkungen die Beibehaltung und Fortsetzung des Reformwerks, begleitet von individuellen Begnadigungen und abgeschlossen durch die Generalamnestie vom 10. Juli 1865.
Literatur
- Michael Doeberl, Bayern und Deutschland. Bayern und die Deutsche Frage in der Epoche des Frankfurter Parlaments, München u. Berlin 1922.
- Michael Doeberl, Entwicklungsgeschichte Bayerns, Bd. 3: Vom Regierungsantritt König Ludwigs I. bis zum Tode König Ludwigs II. mit einem Ausblick auf die Entwicklung Bayerns unter dem Prinzregenten Luitpold, hg. von Max Spindler, München 1931.
- Heinz Gollwitzer, Ludwig I. von Bayern. Königtum im Vormärz, München 1997.
- Karl-Josef Hummel, München in der Revolution von 1848/49 (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 30), Göttingen 1987.
- Marita Krauss, Ludwig I. von Bayern. Träume und Macht, München 2025.
- Markus Meyer, Die Revolution von 1848/49 in der Pfalz. Kampf um Grundrechte und Reichsverfassung (Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung B 21), Neustadt a. d. W. 2020.
- Hermann Reiter, Die Revolution 1848/49 in Bayern, Bonn 1998.
- Karsten Ruppert, Für Freiheit und Einheit. Die deutsche Revolution von 1848/49, Stuttgart 2023.
- Klaus Seidl, “Gesetzliche Revolution“ im Schatten der Gewalt. Die politische Kultur der Reichsverfassungskampagne in Bayern 1849, Paderborn 2014.
- Wilhelm Volkert, Die politische Entwicklung von 1848 bis zur Reichsgründung 1871, in: Alois Schmid (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. IV,1: Das Neue Bayern. Von 1800 bis zur Gegenwart, München 2. Auflage 2003, 235-317.
Quellen
- Gustav Diezel, Baiern und die Revolution, Zürich 1849.
- Hermann Reiter (Hg.), Kirche, Konstitution, Revolution. Quellen und Dokumente zur Revolution von 1848/49 in Bayern, Berlin 2011.
- Achim Sing (Hg.), Die Memoiren König Maximilians II. von Bayern 1848-1864. Mit Einführung und Kommentar (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 112), München 1997.
Weiterführende Recherche
- Schlagwortsuche im Online-Katalog des Bibliotheksverbundes Bayern
- Stichwortsuche in bavarikon
- Suche in der Bayerischen Bibliographie
Externe Links
- bavarikon: Ausstellung „König Ludwig I. von Bayern – Liebe, Macht und Leidenschaft“ - Aufstände und Märzrevolution (1848)
- Haus der bayerischen Geschichte: Portal Königreich Bayern 1806-1918: Die deutsche Revolution von 1848/49
- Bundeszentrale für politische Bildung: Die Revolutionen von 1848/49
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- Regierung unter Maximilian II.
- Reformgesetze (1848)
Empfohlene Zitierweise
Karsten Ruppert, Revolution (1848/49), publiziert am 13.10.2026; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Revolution_(1848/49)> (01.11.2026)