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Schutz- und Trutzbündnisse, 1866

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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von Dieter Storz

Am 22. August 1866 unterzeichneten die süddeutschen Staaten (u.a. das Königreich Bayern) infolge ihrer Niederlage im Deutschen Krieges mit der Siegermacht Preußen jeweils einen zunächst geheim gehaltenen Bündnisvertrag, der diese Länder militärpolitisch an den Norddeutschen Bund und insbesondere an Preußen band. Die als "Schutz- und Trutzbündnisse" bezeichneten Vereinbarungen waren ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Reichsgründung und Klärung der Deutschen Frage mit der kleindeutschen Lösung. Sie führten zu einer Reform der bayerischen Armee und zur operativen Vorplanung des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71.

Vorgeschichte

Deutscher Krieg 1866

1866 führte der Streit um die Vorherrschaft innerhalb des Deutschen Bundes zwischen Preußen und Österreich zum Krieg. Die Entscheidung fiel in der Schlacht von Königgrätz am 3. Juli 1866, die mit einer katastrophalen Niederlage der österreichischen Armee endete. In den Wochen danach fanden im Raum zwischen Fulda und Würzburg noch eine Reihe von Gefechten zwischen den süddeutschen Verbündeten Österreichs und preußischen Truppen statt, die durchweg zugunsten der Preußen verliefen.

Friede von Prag

Otto von Bismarck vor 1877. Fotografie von Leopold Haase & Comp. (1831-1901). (Sammlung Stiftung Stadtmuseum Berlin, IV 90/5 V 12,4)

Nach dem preußischen Sieg in der Schlacht von Königgrätz war klar, dass die "deutsche Frage" nunmehr ohne Österreich zu lösen sein würde. Dies betraf aber nicht nur die Deutschen, sondern auch ihre Nachbarn, vor allem Frankreich unter seinem Kaiser Napoleon III. (1808-1873, reg. 1848-1870, Kaiser der Franzosen 1852-1870). Gleich nach Königgrätz bot Frankreich seine "Vermittlung" an, mit der sich Wünsche nach Abtretungen deutschen Gebiets verbanden. Um internationale Verwicklungen zu vermeiden, versuchte Otto von Bismarck (1815-1898, preuß. Ministerpräsident 1862-1890, Kanzler des Deutschen Reiches ab 1871), rasch zu einem Friedensschluss zu gelangen. Nicht nur diese Eile sprach für milde Friedensbedingungen, sondern auch der Blick in die Zukunft: Die Unterlegenen des Jahres 1866 sollten als Partner gewonnen werden.

Die Verhandlungen fanden im mährischen Nikolsburg statt, wo der preußische König sein Hauptquartier aufgeschlagen hatte. Schon am 26. Juli, als der Kriegszustand im Westen Deutschlands noch andauerte, wurde dort der Vorfrieden mit Österreich unterzeichnet. Österreich musste zwar Venetien an Italien abtreten – was es allerdings in einem Geheimvertrag mit Frankreich bereits zugesichert hatte –, blieb aber ansonsten von Gebietsverlusten verschont. Es erklärte sich mit der Auflösung des Deutschen Bundes und der Neugestaltung Deutschlands ohne Mitwirkung Wiens einverstanden. Es versprach, das Bundesverhältnis anzuerkennen, welches Preußen nördlich der Mainlinie begründen wollte. Den südlich der Mainlinie gelegenen deutschen Staaten wurde gestattet, einen Verein zu bilden, dem es freigestellt war, mit dem Norddeutschen Bund in ein näheres Verhältnis zu treten. Diese Mainlinie, welche die Ausdehnung Preußens begrenzte, kam auf Druck Frankreichs in den Vertrag. Der Friede von Prag, geschlossen am 23. August, bekräftigte die Nikolsburger Bestimmungen.

Friedensverhandlungen mit den süddeutschen Staaten

In Norddeutschland hatte Preußen seine Kriegsgegner (Hannover, Nassau, Hessen-Kassel, Frankfurt) sowie Schleswig und Holstein annektiert. Zunächst war unklar, ob Preußen die Integrität Sachsens und der Süddeutschen respektieren würde. Für die Erhaltung Sachsens hatte sich Frankreich erfolgreich verwandt. In Süddeutschland musste der Kriegszustand mit Hessen-Darmstadt, Baden, Württemberg und Bayern beendet werden. Der Großherzog von Baden war der Schwiegersohn des preußischen Königs. Sein Land hatte sich am Krieg nur widerwillig beteiligt und erstrebte nun möglichst enge Beziehungen zu Preußen. Hessen-Darmstadt und Württemberg genossen die starke Fürsprache Russlands, zu dem dynastische Verbindungen bestanden: Die Ehefrau von Zar Alexander II. (1818-1881, reg. seit 1855), Maria Alexandrowna (1824-1880), war eine geborene Prinzessin Marie von Hessen-Darmstadt und Schwester des Großherzogs Ludwig III. (1806-1877, reg. seit 1848); die württembergische Königin Olga (1822–1892) war eine Schwester des Zaren.

Der Vertrag

Isolation Bayerns

Die Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten sollten in Berlin stattfinden. Entgegen den bayerischen Erwartungen führte Bismarck die Verhandlungen mit den Süddeutschen nicht gemeinsam, was deren Verhandlungsposition gestärkt hätte, sondern einzeln. Am 9. August konfrontierte Bismarck die bayerischen Bevollmächtigten, Ludwig von der Pfordten (1811-1880, bay. Staatsminister des Äußern und zugleich Vorsitzender des Ministerrats 1849-1859, 1864-1866) und den bayerischen Gesandten am Wiener Hof, Graf Otto von Bray-Steinburg (1807-1899, bay. Staatsminister des Äußern 1846/47, 1848/49 u. 1870/71, Vorsitzender des Ministerrats 1870/71), mit Gebietsforderungen, welche ein Fünftel des gesamten bayerischen Staatsgebietes ausgemacht hätten. Die Mainlinie wäre dabei zur tatsächlichen Nordgrenze Bayerns geworden. Mit Gebietsabtretungen hatte man gerechnet, aber dabei erwartet, dass die Süddeutschen sie gemeinsam tragen, Bayern also Entschädigungen von Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt erhalten würde. Davon aber konnte keine Rede sein. Von der Pfordten nannte diese Forderungen im höchsten Grad ungerecht und unbillig, worauf er von Bismarck eine berühmt gewordene Antwort erhielt: "Von Gerechtigkeit oder Billigkeit könne nach einem Kriege nicht die Rede sein, da handle es sich um Macht und Interesse." Bismarck machte den Bayern klar, dass sie im Gegensatz zu ihren Bundesgenossen keine internationale Protektion genössen. Selbst Österreich hoffe auf bayerische Gebiete.

Nachdem Bismarck solcherart eine Drohkulisse vor der bayerischen Delegation aufgebaut hatte, eröffnete er ihr, dass ihm ein militärisches Bündnis wichtiger sei als Annexionen. Auf dem Weg dorthin musste Bismarck allerdings noch den Widerstand der preußischen Militärpartei und seines Königs überwinden. Wilhelm I. (1797-1888, seit 1861König von Preußen, ab 1871 Kaiser des Deutschen Reichs) hatte an den ehemals hohenzollerischen nordbayerischen Gebieten (ehem. Markgraftum Brandenburg-Bayreuth) nicht nur ein machtpolitisches, sondern auch ein sentimentales Interesse.

Am 22. August wurde der Friedensvertrag schließlich unterzeichnet. Er fiel für Bayern – zumal nach den zuvor ausgesprochenen Drohungen – recht milde aus. Die Gebietsabtretungen betrafen jetzt nur noch zwei Bezirksämter in Unterfranken (Gersfeld und Orb) und hatten eher symbolischen Charakter. Außerdem musste Bayern eine Kriegsentschädigung von 30 Millionen Gulden leisten. Bismarck erschien nun als der Wohltäter Bayerns und wurde in den Hubertusorden aufgenommen.

Bayerisch-preußischer Bündnisvertrag

Am gleichen Tag unterzeichneten von der Pfordten und Bray den Bündnisvertrag, der als "Schutz- und Trutzbündnis" bezeichnet wurde (Artikel 1 des Vertrages). Die Vertragspartner garantierten sich gegenseitig die Integrität ihrer Gebiete. Sie verpflichteten sich, "im Falle eines Krieges ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen" (Punkt 1). In diesem Fall würde der König von Preußen den Oberbefehl haben (Punkt 2). Der Vertrag sollte vorerst geheim gehalten werden (Punkt 3).

Gleichlautende Verträge hatten Württemberg (13. August) und Baden (17. August) bereits abgeschlossen. Hessen folgte am 3. September. Durch diese Verträge waren die Staaten, die wenige Jahre später das Deutsche Reich bilden würden, militärisch bereits zusammengeschlossen. Im Fall Bayerns mag es so aussehen, als sei die Unterzeichnung der Preis für einen milden Frieden gewesen. Bayern hatte an dem Bündnis aber auch ein elementares sicherheitspolitisches Interesse. Seit 1815 hatte der Deutsche Bund seinen Mitgliedern Schutz gewährt. Die "Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands" (Artikel I der Wiener Schlussakte vom 15. Mai 1820) war sein Hauptzweck gewesen. Dieser Schutz war nun entfallen. Die Bündnisse mit Preußen ersetzten ihn. Sie hatten keine zeitliche Begrenzung, und über die Modalitäten einer etwaigen Kündigung sagte der Vertragstext nichts aus. Die neue, auf die preußische Militärmacht gegründete Sicherheitspolitik sollte von Dauer sein.

Bündnisvertrag zwischen Bayern und Preußen, durch König Ludwig II. von Bayern (1845-1886)
und König Wilhelm I. von Preußen (1797-1888) vom 22. August 1866.
(Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urkunden 3621 lizenziert durch PDM 1.0 via bavarikon)

Scheitern der Südbund-Verhandlungen

"Nur nicht ängstlich", Karikatur von Wilhelm Scholz (1824-1893). Bismarck bereitet den süddeutschen Staaten mit dem Zollverein eine Brücke zum Norddeutschen Bund. Der Südbund ist dabei nur eine kleine Hütte, während der Norddeutsche Bund eine wehrhafte Burg darstellt. (Abb. aus: Kladderadatsch. Humoristisch-Satrisches Wochenblatt Nr. 29 u. 30 (28. Juni 1868), 120).

Der Prager Frieden hatte eine völkerrechtlich selbständige Verbindung der süddeutschen Staaten angeregt, zu der es nie gekommen ist. Baden schied von vornherein aus, denn es wollte unmittelbar in den Norddeutschen Bund eintreten, was Bismarck aus Rücksicht auf Frankreich allerdings nicht zuließ. Das Staatsgebiet von Hessen-Darmstadt war durch den Main zweigeteilt. Die nördliche Hälfte gehörte bereits zum Norddeutschen Bund, so dass das Großherzogtum für eine süddeutsche Allianz nicht zur Verfügung stehen konnte.

Immerhin wäre noch eine bayerisch-württembergische Verbindung möglich gewesen. Dazu gab es auch mehrere Anläufe, die aber alle im Sand verliefen. Württemberg war nicht bereit, ein dabei unvermeidliches bayerisches Übergewicht zu akzeptieren, hatte auch wenig Vertrauen in die Qualität der bayerischen Politik. Zudem hatte die Leistung der bayerischen Armee im Krieg von 1866 nicht überzeugt. Als starker Partner, der auch Schutz gewähren konnte, kam auch für Württemberg nur Preußen infrage.

In Bayern überwog ebenfalls die Enttäuschung über die Verbündeten vom Sommer 1866 bei weitem den Wunsch nach erneutem Zusammengehen. Auch in München bevorzugte man den unmittelbaren Anschluss an den militärisch potenten Nordstaat.

Veröffentlichung der Schutz- und Trutzbündnisse

Chlodwig von Hohenlohe war 1866-1870 bay. Staatsminister der königlichen Hauses und des Äußern. Stahlstich aus: Über Land und Meer. Allgemeine Illustrierte Zeitung Nr. 17 (Januar 1867), nach einer Zeichnung von Gustav Kühn (1794-1868), 1861. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv ana-001513)

1867 versuchte Napoleon III., das Großherzogtum Luxemburg käuflich zu erwerben. Luxemburg hatte zu dem aufgelösten Deutschen Bund gehört, war aber auch in Personalunion mit dem Königreich der Niederlande verbunden. Bismarck hatte dem französischen Wunsch zunächst entsprechen wollen, konnte das aber nicht durchhalten, weil die Preisgabe dieses als deutsch empfundenen Landes zu leidenschaftlicher Erregung in der deutschen Öffentlichkeit führte. Darüber kam es zu einem scharfen Konflikt zwischen Frankreich und Preußen. Im März 1867 veröffentlichte Bismarck die Schutz- und Trutzbündnisse. Damit signalisierte er, dass Frankreich, wenn es über Luxemburg zum Krieg mit Preußen kommen würde, ganz Deutschland und nicht nur den Norddeutschen Bund zum Gegner haben würde. Chlodwig von Hohenlohe (1819-1901, bay. Staatsminister des Äußern 1866-1870, preuß. Ministerpräsident und Kanzler des Deutschen Reichs 1894-1901) stand einer engeren Verbindung der deutschen Staaten aufgeschlossen gegenüber und begrüßte die Veröffentlichung auch deshalb, weil das Bündnis der Linie seiner nationalen Politik entsprach. Auf Bismarcks Anfrage hin bekräftigte er die Bündnistreue Bayerns, bat aber nachdrücklich darum, in der Luxemburgfrage alle Möglichkeiten einer friedlichen Lösung auszuschöpfen, die schließlich zustande kommen sollte.

Der württembergische Ministerpräsident, Karl von Varnbühler (1809-1889, 1864-1870 württ. Minister des Auswärtigen und leitender Minister), befand sich dagegen in einer schwierigeren Lage. Anders als in Bayern, wo das Recht zum Schließen von Bündnissen allein beim Monarchen und seiner Regierung lagen, musste er die Annahme des Vertrags im Landtag sicherstellen. Um die Zustimmung des Parlaments zu erreichen, betonte Varnbühler, dass der Vertrag ausschließlich defensiven Charakter habe.

Kognitionsrecht

Das sog. Kognitionsrecht, also die Frage, ob der Vertrag den Bündnispartnern das Recht einräume, jeweils zu entscheiden, ob der Bündnisfall vorliege, spielte in den folgenden Jahren in Bayern wie in Württemberg eine wichtige Rolle. Für Bismarck waren solche Vorbehalte im Süden zwar störend, aber er berücksichtigte sie in seiner Politik. Und es gab Mittel, den Partnern ihre Grenzen aufzuzeigen. Den bayerischen Minister des Äußeren ließ er 1869 wissen, dass Bayern, wenn es im Fall eines Krieges mit Frankreich den Allianzvertrag breche, mit seiner Aufteilung zwischen Norddeutschland und Österreich rechnen müsse.

Auswirkungen des Bündnisses

Militärreform

Der Feldzug des Jahres 1866 hatte die Mängel der süddeutschen Militärverfassungen aufgezeigt und die enorme Leistungsfähigkeit der preußischen erwiesen. Im Süden hatte das sog. Konskriptionssystem bestanden. Einer formal sechsjährigen Dienstzeit stand eine kurze Nettodienstzeit gegenüber, denn die Dienstpflichtigen wurden nach einer mehrmonatigen Grundausbildung zumeist "beurlaubt". Das sparte dem Staat Geld für Bekleidung, Verpflegung und Unterkunft, ging aber auf Kosten der Ausbildung, die bei den geringen Friedenspräsenzstärken keine guten Ergebnisse haben konnte. Außerdem war das System sozial anstößig, weil es die Stellvertretung erlaubte. Wirklich dienen mussten nur arme Leute.

In den süddeutschen Staaten gab es grundsätzlich große Sympathien für das Schweizer Milizsystem. Es galt als freiheitlich, erfasste tatsächlich alle Diensttauglichen, war preiswert und für Angriffskriege und Repression im Innern unbrauchbar. Diese Stimmen konnten sich aber nicht durchsetzen. Professionelle Militärs dachten und planten in den Formen klassischer europäischer Feldkriege, künftig an der Seite Preußens. Bayern führte deshalb zum 1. Februar 1868 ein neues Wehrgesetz nach preußischem Vorbild mit dreijähriger Dienstzeit ein, die jetzt tatsächlich abgeleistet werden musste.

Es war dabei eine Eigentümlichkeit der Militärreform in Bayern, dass man dort zwar das preußische Vorbild als das bestmögliche anerkannte und nachzubilden suchte, dabei aber jede Einwirkung preußischer Militärberater abwies.

Operative Planungen bis 1870

Maximilian von Bothmer war 1867-1878 Generalquartiermeister der bayerischen Armee. Foto von Johann Baptist Obernetter (1840-1887), 1876. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-036556)

Die Luxemburgkrise führte den bayerischen Generalstabschef Maximilian von Bothmer (1816-1878, 1867-1878 Generalquartiermeister) im April und Mai 1867 zu Besprechungen nach Berlin. Dabei wurden bei einem etwaigen Krieg mit Frankreich die Bereitstellung der künftig in zwei Armeekorps zu gliedernden bayerischen Armee und ihre Zusammenfügung mit zwei preußischen Korps zu einer Armee vereinbart. Ein Jahr später kam es zu einer Abmachung, die vorsah, dass im Fall eines solchen Krieges die süddeutschen Truppen nicht unmittelbar ihr Territorium verteidigen, sondern sich zusammen mit der preußischen Armee am Mittelrhein konzentrieren sollten. Das war die Grundlage für den 1870 tatsächlich erfolgten Aufmarsch.

Wachsende Widerstände gegen die Militärreformen

Joseph Edmund Jörg war Publizist und bedeutendes Mitglied der Bayerischen Partriotenpartei in der Kammer der Abgeordneten. Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Zwar war es in Bayern und Württemberg gelungen, die Umformung der Armeen nach preußischem Muster in den Landtagen durchzusetzen, doch ließ die Umsetzung dieser Reformen auch den Widerstand gegen den "Militarismus" wieder aufleben, den man der preußischen, nun auch im Süden eingeführten Militärverfassung vorwarf. In Württemberg sammelte er sich in der großdeutsch-demokratisch ausgerichteten Volkspartei. Eine ähnliche Wirksamkeit entfaltete in Bayern die 1868 gegründete Patriotenpartei, dort allerdings auf katholisch-konservativer Grundlage. Edmund Jörg (1819-1901), Historiker und Publizist, bayerischer Patriot und leidenschaftlicher Großdeutscher, warnte, Bayern würde sich in eine "große Kaserne" verwandeln.

Ausbruch des Deutsch-französischen Krieges

Die Bündnisverträge hatten keinen bestimmten Gegner definiert, es war aber klar, dass das aller Wahrscheinlichkeit nach nur Frankreich sein konnte. Bismarck war sich bewusst, dass er im Kriegsfall nur dann sicher auf die Bündnistreue der Südstaaten rechnen konnte, wenn Preußen nicht als die angreifende, sondern als die provozierte Seite erscheinen würde.

Die Kandidatur eines Hohenzollernprinzen für den spanischen Thron löste im Frühjahr 1870 eine heftige Reaktion in Paris aus. Dieser Prinz gehörte zwar nicht zum preußischen Herrschergeschlecht, sondern zu einer süddeutschen katholischen Nebenlinie. Nichtsdestoweniger weckte die Namensgleichheit in Frankreich Erinnerungen an die dynastische Umklammerung des Landes durch die Habsburger im 16. und 17. Jahrhundert, was einen französisch-preußischen Krieg befürchten ließ. In der süddeutschen Öffentlichkeit, in der weiterhin große Vorbehalte gegenüber Preußen herrschten, überwog zunächst die Auffassung, es handle sich um einen von Berlin ausgehenden dynastischen Konflikt, bei dem der Norddeutsche Bund die Heeresfolge der Süddeutschen nicht beanspruchen könne. Als die Kandidatur zurückgezogen wurde, schien die Krise überwunden zu sein. Aber Frankreich gab sich damit nicht zufrieden und konfrontierte Preußen mit weiteren Forderungen, was Bismarck am 13. Juli in der sog. Emser Depesche veröffentlichte. Jetzt schien Frankreich der Aggressor zu sein, was die Stimmung in Süddeutschland schlagartig veränderte. Nicht mehr um die Hohenzollerndynastie ging es jetzt, sondern um die deutsche Nation, so der bayerische Ministerpräsident am 18. Juli vor der Kammer der Abgeordneten, also bereits einen Tag vor der französischen Kriegserklärung. Entscheidend für den Umschwung der bayerischen Regierung war nicht mehr die formale Verpflichtung aus dem Schutz- und Trutzbündnis, sondern die nationale Solidarität.

Literatur

Quellen

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Dieter Storz, Schutz- und Trutzbündnisse, 1866, publiziert am 13.07.2026; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Schutz-_und_Trutzbündnisse,_1866> (14.07.2026)