• Versionsgeschichte

Startseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

imported>Rittenauerd
Keine Bearbeitungszusammenfassung
imported>Schnupps
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(60 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{DISPLAYTITLE:Neueste Artikel}}  
{{DISPLAYTITLE:Neueste Artikel}}  
__NOTOC__
__NOTOC__
<div class="new-article-list">
<div class="new-article-list">
<div class="new-article">
== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Deutsche Gemeinschaft (DG)]] ==
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Plakat Deutsche Gemeinschaft 1949.jpg|left|250x250px|link=Deutsche Gemeinschaft (DG)|Plakat der Deutschen Gemeinschaft (DG), ca. 1949. Das Wahlplakat sprach sich für einen baldigen Abzug aller Besatzungsmächte aus. Gesamtdeutschland sollte eine blockfreie neutrale Stellung in Mitteleuropa einnehmen (Stadtarchiv München, DE-1992-PL-2545)]]
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Autor:Kranenpohl,_Uwe|Uwe Kranenpohl]] <br> Die Deutsche Gemeinschaft war eine 1949 in München gegründete rechtsnationalistische und national-neutralistische Partei, die von 1950 bis 1954 im Bayerischen Landtag vertreten war. Danach verlor sie rapide an politischer Bedeutung und ging 1965 in der neugegründeten Aktionsgemeinschaft Unabhängiger Deutscher auf. Personeller Kristallisationspunkt der DG war der gebürtige Nürnberger August Haußleiter (1905-1989). [[Deutsche Gemeinschaft (DG)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>


== [[Säben, Bischofssitz]] ==
<div class="new-article">
[[Datei:Saeben_Klausen_1958.jpg|left|250x250px|link=Säben, Bischofssitz|Blick auf Klausen (Chiusa) und das Kloster Säben, 1958. Foto: Helmut Silchmüller (1906-1980). ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/a9297db4-c1c1-46c8-b621-a6921b546c1f Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-027377])]]
== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Autor:Heitmeier,_Irmtraut|Irmtraut Heitmeier]]<br> Der spätantik-frühmittelalterliche Bischofssitz Säben im Südtiroler Eisacktal war mindestens seit der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts eng mit dem bayerischen Herzogtum verbunden und gehörte zur Kirchenprovinz Salzburg. Aufgrund einer sehr lückenhaften und späten Überlieferung sind die Anfänge des Bistums im 6. Jahrhundert wie auch dessen Frühgeschichte nur schwer zu erhellen. Im Ringen um die Kontrolle der Brennerroute zwischen Franken, Bayern und Langobarden konnte sich das Bistum nicht entfalten, was sich besonders nach dem Ende des agilolfingischen Herzogtums und dem karolingischen Zugriff auf den Raum im 9. Jahrhundert auswirkte. Das änderte sich erst mit der Übertragung des Königshofs Brixen 901 an den Bischof und der folgenden Verlegung des Bischofssitzes dorthin. [[Säben, Bischofssitz|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
 
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
== [[Beziehungen zum Heiligen Stuhl (19./20. Jahrhundert)]] ==
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Datei:Rom_Petersplatz_1934.jpg|left|250x250px|link=Beziehungen zum Heiligen Stuhl (19./20. Jahrhundert)|Petersplatz in Rom, 1934. Foto: Heinrich Hoffmann jr. (1916-1988). ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/a344aa9b-0f31-4847-ad8c-8bf972f35464 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-60416])]]
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen.  [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Zedler,_Jörg|Jörg Zedler]]<br>
Die guten bayerisch-vatikanischen Beziehungen reichen weit in die Frühe Neuzeit zurück und dürfen auch für die Moderne als weitgehend problemlos gelten. Selbst konfliktreichere Phasen nehmen sich im internationalen Vergleich unkompliziert aus. Die diplomatischen Beziehungen bestanden bis 1934 durchgehend, die im 16. Jahrhundert aufgenommenen konkordatären Bindungen wurden 1817 sowie 1924/25 erneuert und bestehen bis heute. Während im 19. Jahrhundert und in der Weimarer Republik politische Interessen die bayerische Kirchen- und Vatikanpolitik dominierten, traten in bundesrepublikanischer Zeit kirchenrechtliche Aspekte in den Vordergrund.  [[Beziehungen zum Heiligen Stuhl (19./20. Jahrhundert)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Wörth, Reichspflege]] ==
== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
[[Datei:Donauwoerth 1742.jpg|left|250x250px|link=Wörth, Reichspflege|Ansicht Donauwörths. Ausschnitt aus der Karte "Bavariae Circulus et Electorat in suas quasque ditiones...". Kupferstich, 1742. Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,0 ha. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-000159)]][[Autor:Hermann,_Cathrin|Cathrin Hermann]]<br> Die Reichspflege Wörth war ein in staufischer Zeit begründetes Gebiet, das unmittelbar dem Kaiser unterstand. Den Hauptort bildete Mertingen, ein weiteres Verwaltungszentrum war in Donauwörth. Die räumliche Ausdehnung der Reichspflege und die damit verbundenen Rechte unterlagen jedoch Schwankungen. Während ihrer gesamten Existenz war sie von den Interessen unterschiedlicher politischer Kräfte und Herrschaftsbestrebungen bestimmt: Ihre Stellung als Reichsbesitz war schon im Mittelalter umstritten und im weiteren Verlauf wurden die ländlichen Bereiche zunehmend in die Territorien der eigentlichen Lehens- oder Pfandnehmer eingegliedert. Der Stadt Donauwörth gelang es hingegen, sich aus der Reichspflege zu lösen und im 14. Jahrhundert den Status einer Reichsstadt zu erlangen. Dies führte zur Ausbildung zweier getrennter Territorien. [[Wörth, Reichspflege|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16])]]
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Wandmalereien aus dem Regensburger Niedermünster (Frühmittelalter)]] ==
 
[[Datei:Auge Chor Regensburg Niedermuenster.jpg|left|250x250px|link=Wandmalereien aus dem Regensburger Niedermünster (Frühmittelalter)|Fragment mit flott gezeichnetem Auge mit pointiert gesetzten Lichtern und Schatten (8. Jahrhundert). (Foto: Skriver) ]]
== [[Weiße Rose]] ==
[[Autor:Skriver,_Anna|Anna Skriver]]<br>
[[Datei:Weiße rose flugblatt Seite 1.jpg|left|250x250px|link=Weiße Rose|Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171) ]]
Bemalte Putzfragmente, die während der archäologischen Untersuchung der Regensburger Niedermünsterkirche in den 1960er Jahren geborgen wurden, können in größerer Zahl dem ältesten, nach 700 zu datierenden Kirchenbau zugewiesen werden. Sie bezeugen nördlich der Alpen eine erstaunlich frühe, äußerst qualitätvolle figürliche wie ornamentale Wandmalerei und dokumentieren die kostbare Ausstattung der Kirche, die weithin als agilolfingische Pfalzkapelle gilt. Stil und Ausführung der Malerei weisen nach Italien, wo wohl auch die Künstler ausgebildet wurden. Bezeugt dies bereits enge transalpine Beziehungen, so illustrieren Parallelen zum Tempietto Longobardo in Cividale del Friuli neben der verwandtschaftlichen Nähe zum langobardischen Königshaus auch das königsgleiche Selbstverständnis der bayerischen Herzöge des 8. Jahrhunderts. [[Wandmalereien aus dem Regensburger Niedermünster (Frühmittelalter)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Chaussy,_Ulrich|Ulrich Chaussy]] <br> Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. [[Weiße Rose|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


<div class="new-article">
<div class="new-article">
== [[Ansbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung]] ==
 
[[Datei:Markgräfliches Wappen.jpg|left|250x250px|link=Ansbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung|Markgräfliches Wappen (145x135, gebrannter Ton) nach 1465 von einem Stadttor in Gunzenhausen. 1757 von Antiquarius Johann Friedrich Christelli dem Hochfürstlichen Archiv übergeben. (Staatsarchiv Nürnberg, Cimelien 192/2)]][[Autor:Seyboth,_Reinhard|Reinhard Seyboth]]<br> Das Markgraftum Ansbach umfasste Gebiete, die vor allem im heutigen Mittelfranken lagen. Hinzu kamen Besitzungen im heutigen Unterfranken und in Württembergisch Franken. Das Territorium war nicht geschlossen, sondern durch zahlreiche Enklaven im Besitz von Reichsstädten, des Fürstbistums Eichsätt und des Deutschen Ordens gekennzeichnet. Erstes Verwaltungszentrum war die Cadolzburg, bevor sich Ansbach zur Residenzstadt entwickelte. 1791 fiel das Markgraftum an Preußen, 1806 an Bayern. [[Ansbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
== [[Reihengräber]] ==
[[Datei:Abb. 8 Goldblattkreuz Spoetting.jpg|left|250x250px|link=Reihengräber|Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)]]
[[Autor:Fehr,_Hubert|Hubert Fehr]]<br>
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. [[Reihengräber|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
</div>
</div>


</div>
</div>

Aktuelle Version vom 5. Dezember 2025, 15:57 Uhr


Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen

Weiße Rose

Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)
Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)

Ulrich Chaussy
Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. Weiterlesen

Reihengräber

Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)
Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)

Hubert Fehr
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. Weiterlesen