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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Reisen (Mittelalter)]] ==
[[Datei:Feb 26 Reisen.jpg|left|250x250px|link=Reisen (Mittelalter)|Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. ([https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb00033752 BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel])]]
[[Autor:Ohler,_Norbert|Norbert Ohler]] <br>
''Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren:'' Auch im Mittelalter waren breite Schichten als Reisende unterwegs, von einfachen Menschen und Kaufleuten bis hin zu Herrschern. Die Zahl der Reisenden nahm ab dem Hochmittelalter deutlich zu. Motive für Reisen konnten wirtschaftlicher, religiöser oder herrschaftlicher Natur sein. Auch zu Bildungszwecken begab man sich auf den Weg, aber ebenso, um vor Seuchen oder Kriegen zu flüchten. Reisende nutzten die von der Natur vorgegebenen Wege, also Flüsse, Tallandschaften und Gebirgspässe. Teilweise konnte auf alte römische Straßenverbindungen zurückgegriffen werden. Die meisten Menschen waren zu Fuß unterwegs. Fortbewegungsmittel waren daneben Saumtiere, Wagen, Sänften, Schiffe und Flöße.  [[Reisen (Mittelalter)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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= Neueste Artikel =
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== [[Bauernbefreiung]] ==
[[Datei:Gesetz_Aufhebung_standes_Gerichtsbarkeit_1848.jpg|left|250x250px|link=Bauernbefreiung|Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.]]
[[Autor:Kirchinger,_Johann|Johann Kirchinger]]<br> Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. [[Bauernbefreiung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Freyberg, Adelsfamilie]] ==
[[Datei:Wappen Freyberg 1460.jpg|left|250x250px|link=Freyberg, Adelsfamilie|Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)]]
[[Autor:Schneider,_Joachim|Joachim Schneider]] und [[Autor:Lochbrunner,_Anja|Anja Lochbrunner]]<br>
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. [[Freyberg, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Beziehungen zum Heiligen Stuhl (19./20. Jahrhundert)]] ==
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[[Datei:Rom_Petersplatz_1934.jpg|left|250x250px|link=Beziehungen zum Heiligen Stuhl (19./20. Jahrhundert)|Petersplatz in Rom, 1934. Foto: Heinrich Hoffmann jr. (1916-1988). ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/a344aa9b-0f31-4847-ad8c-8bf972f35464 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-60416])]]
== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
[[Autor:Zedler,_Jörg|Jörg Zedler]]<br>
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
Die guten bayerisch-vatikanischen Beziehungen reichen weit in die Frühe Neuzeit zurück und dürfen auch für die Moderne als weitgehend problemlos gelten. Selbst konfliktreichere Phasen nehmen sich im internationalen Vergleich unkompliziert aus. Die diplomatischen Beziehungen bestanden bis 1934 durchgehend, die im 16. Jahrhundert aufgenommenen konkordatären Bindungen wurden 1817 sowie 1924/25 erneuert und bestehen bis heute. Während im 19. Jahrhundert und in der Weimarer Republik politische Interessen die bayerische Kirchen- und Vatikanpolitik dominierten, traten in bundesrepublikanischer Zeit kirchenrechtliche Aspekte in den Vordergrund. [[Beziehungen zum Heiligen Stuhl (19./20. Jahrhundert)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Wörth, Reichspflege]] ==
== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
[[Datei:Donauwoerth 1742.jpg|left|250x250px|link=Wörth, Reichspflege|Ansicht Donauwörths. Ausschnitt aus der Karte "Bavariae Circulus et Electorat in suas quasque ditiones...". Kupferstich, 1742. Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,0 ha. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-000159)]][[Autor:Hermann,_Cathrin|Cathrin Hermann]]<br> Die Reichspflege Wörth war ein in staufischer Zeit begründetes Gebiet, das unmittelbar dem Kaiser unterstand. Den Hauptort bildete Mertingen, ein weiteres Verwaltungszentrum war in Donauwörth. Die räumliche Ausdehnung der Reichspflege und die damit verbundenen Rechte unterlagen jedoch Schwankungen. Während ihrer gesamten Existenz war sie von den Interessen unterschiedlicher politischer Kräfte und Herrschaftsbestrebungen bestimmt: Ihre Stellung als Reichsbesitz war schon im Mittelalter umstritten und im weiteren Verlauf wurden die ländlichen Bereiche zunehmend in die Territorien der eigentlichen Lehens- oder Pfandnehmer eingegliedert. Der Stadt Donauwörth gelang es hingegen, sich aus der Reichspflege zu lösen und im 14. Jahrhundert den Status einer Reichsstadt zu erlangen. Dies führte zur Ausbildung zweier getrennter Territorien. [[Wörth, Reichspflege|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Wandmalereien aus dem Regensburger Niedermünster (Frühmittelalter)]] ==
== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Auge Chor Regensburg Niedermuenster.jpg|left|250x250px|link=Wandmalereien aus dem Regensburger Niedermünster (Frühmittelalter)|Fragment mit flott gezeichnetem Auge mit pointiert gesetzten Lichtern und Schatten (8. Jahrhundert). (Foto: Skriver) ]]
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Skriver,_Anna|Anna Skriver]]<br>
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Bemalte Putzfragmente, die während der archäologischen Untersuchung der Regensburger Niedermünsterkirche in den 1960er Jahren geborgen wurden, können in größerer Zahl dem ältesten, nach 700 zu datierenden Kirchenbau zugewiesen werden. Sie bezeugen nördlich der Alpen eine erstaunlich frühe, äußerst qualitätvolle figürliche wie ornamentale Wandmalerei und dokumentieren die kostbare Ausstattung der Kirche, die weithin als agilolfingische Pfalzkapelle gilt. Stil und Ausführung der Malerei weisen nach Italien, wo wohl auch die Künstler ausgebildet wurden. Bezeugt dies bereits enge transalpine Beziehungen, so illustrieren Parallelen zum Tempietto Longobardo in Cividale del Friuli neben der verwandtschaftlichen Nähe zum langobardischen Königshaus auch das königsgleiche Selbstverständnis der bayerischen Herzöge des 8. Jahrhunderts. [[Wandmalereien aus dem Regensburger Niedermünster (Frühmittelalter)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Ansbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung]] ==
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Markgräfliches Wappen.jpg|left|250x250px|link=Ansbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung|Markgräfliches Wappen (145x135, gebrannter Ton) nach 1465 von einem Stadttor in Gunzenhausen. 1757 von Antiquarius Johann Friedrich Christelli dem Hochfürstlichen Archiv übergeben. (Staatsarchiv Nürnberg, Cimelien 192/2)]][[Autor:Seyboth,_Reinhard|Reinhard Seyboth]]<br> Das Markgraftum Ansbach umfasste Gebiete, die vor allem im heutigen Mittelfranken lagen. Hinzu kamen Besitzungen im heutigen Unterfranken und in Württembergisch Franken. Das Territorium war nicht geschlossen, sondern durch zahlreiche Enklaven im Besitz von Reichsstädten, des Fürstbistums Eichsätt und des Deutschen Ordens gekennzeichnet. Erstes Verwaltungszentrum war die Cadolzburg, bevor sich Ansbach zur Residenzstadt entwickelte. 1791 fiel das Markgraftum an Preußen, 1806 an Bayern. [[Ansbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Verfassung des Königreichs Bayern (1818)]] ==
== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Eroeffungsseite Verfassung Bayern 1818.jpg|left|250x250px|link=Verfassung des Königreichs Bayern (1818)|Erste Seite der Verfassungurkunde von 1818 mit königlichem Siegel. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Landtag 10295)]]
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Autor:Weigand,_Katharina|Katharina Weigand]]<br> Am 26. Mai 1818 erließ Max I. Joseph eine neue Verfassung für das Königreich Bayern. Sowohl außen- als auch innenpolitische Motive lagen ihrer Einführung zugrunde. Sie sollte einerseits die Souveränität Bayerns schützen und den ungünstigen Passagen des 1817 geschlossenen Konkordats entgegentreten, andererseits die Integration der alt- und neubayerischen Landesteile fördern, u.a. mit Hilfe der Einführung einer Volksvertretung. Die oktroyierte, in ihrer Zeit dennoch sehr fortschrittliche Verfassung verwandelte Bayern in eine konstitutionelle Monarchie, wobei der König der alleinige Inhaber der staatlichen Souveränität blieb und die volle Gewaltenteilung noch nicht verwirklicht wurde. [[Verfassung des Königreichs Bayern (1818)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[NS-"Euthanasie"]] ==
== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Datei:Toetungsanstalt Hartheim 1940.jpg|left|250x250px|link=NS-"Euthanasie"|Rauchender Schlot in der Tötungsanstalt Hartheim, um 1940. Foto: Karl Schuhmann. (Dokumentationsstätte Hartheim)]]
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Autor:Kasparek,_Katrin|Katrin Kasparek]] <br> Der Begriff NS-"Euthanasie" bezeichnet die in der Zeit des Nationalsozialismus planmäßig begangenen Massenmorde an Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie körperlichen und geistigen Behinderungen. In Bayern fielen ihnen nachweislich über 22.000 Personen zum Opfer. Die Krankenmorde wurden durch verschiedene Mordprogramme organisiert und unterlagen strengster Geheimhaltung. Eine führende Rolle bei der Durchführung und Organisation der Tötungen übernahmen in Bayern das Innenministerium sowie die öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten. [[NS-"Euthanasie"|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 12. Februar 2026, 11:22 Uhr


Reisen (Mittelalter)

Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. (BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel)
Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. (BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel)

Norbert Ohler
Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren: Auch im Mittelalter waren breite Schichten als Reisende unterwegs, von einfachen Menschen und Kaufleuten bis hin zu Herrschern. Die Zahl der Reisenden nahm ab dem Hochmittelalter deutlich zu. Motive für Reisen konnten wirtschaftlicher, religiöser oder herrschaftlicher Natur sein. Auch zu Bildungszwecken begab man sich auf den Weg, aber ebenso, um vor Seuchen oder Kriegen zu flüchten. Reisende nutzten die von der Natur vorgegebenen Wege, also Flüsse, Tallandschaften und Gebirgspässe. Teilweise konnte auf alte römische Straßenverbindungen zurückgegriffen werden. Die meisten Menschen waren zu Fuß unterwegs. Fortbewegungsmittel waren daneben Saumtiere, Wagen, Sänften, Schiffe und Flöße. Weiterlesen

Neueste Artikel

Bauernbefreiung

Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.
Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.

Johann Kirchinger
Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. Weiterlesen

Freyberg, Adelsfamilie

Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)
Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)

Joachim Schneider und Anja Lochbrunner
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. Weiterlesen

Bogen, Adelsfamilie

Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)
Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)

Maximilian Slowioczek
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. Weiterlesen

Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)

Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)
Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Friedrich Hartmannsgruber
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei. Weiterlesen

Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen