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== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[NS-"Euthanasie"]] ==
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Toetungsanstalt Hartheim 1940.jpg|left|250x250px|link=NS-"Euthanasie"|Rauchender Schlot in der Tötungsanstalt Hartheim, um 1940. Foto: Karl Schuhmann. (Dokumentationsstätte Hartheim)]]
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Autor:Kasparek,_Katrin|Katrin Kasparek]] <br> Der Begriff NS-"Euthanasie" bezeichnet die in der Zeit des Nationalsozialismus planmäßig begangenen Massenmorde an Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie körperlichen und geistigen Behinderungen. In Bayern fielen ihnen nachweislich über 22.000 Personen zum Opfer. Die Krankenmorde wurden durch verschiedene Mordprogramme organisiert und unterlagen strengster Geheimhaltung. Eine führende Rolle bei der Durchführung und Organisation der Tötungen übernahmen in Bayern das Innenministerium sowie die öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten. [[NS-"Euthanasie"|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Konstitution des Königreichs Bayern (1808)]] ==
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[[Datei:Konstitution_Bayern_1808.jpg|left|250x250px|link=Konstitution des Königreichs Bayern (1808)|Titelseite der Konstitution des Königreichs Bayern, 1.5.1808. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayerischer Landtag 10190 lizenziert durch [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www-stg.bavarikon.de/object/GDA-OBJ-00000BAV80000796 bavarikon])]]
== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Autor:Weigand,_Katharina|Katharina Weigand]]<br>
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
Am 25. Mai 1808 wurde die „Konstitution für das Königreich Baiern“ erlassen. Sowohl außen- als auch innenpolitische Motive lagen der Einführung dieser Konstitution zugrunde. Einerseits sollte auf diese Weise jene gemeinsame Verfassung verhindert werden, die Napoleon für den Rheinbund, das Bündnis der Mittel- und Kleinstaaten mit Frankreich, wünschte. Eine solche Verfassung hätte die gerade gewonnene Souveränität des Königreichs Bayern gefährdet. Andererseits bot die Konstitution die Chance, die bis 1808 in Bayern verabschiedeten Reformen zusammenzufassen, die Basis für weitere Reformen zu bereiten, das aus alt- und neubayerischen Teilen bestehende Königreich in einen Gesamtstaat umzuformen sowie die Integration der neubayerischen Teile zu befördern. Die Konstitution von 1808 wurde 1818 von der Verfassung des Königreichs Bayern abgelöst. [[Konstitution des Königreichs Bayern (1808)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Goldenes Rössl, Altötting]] ==
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
[[Datei:Goldenes_Roessl_1404.jpg|left|250x250px|link=Goldenes Rössl, Altötting|Goldenes Rössl, Paris, 1404. Aufbau aus vergoldetem Silber mit goldenen von Email überzogen Figuren. Höhe 62 cm. Bodenplatte 45,6 x 26,6 cm. Haus Benedikt XVI. – Schatzkammer und Wallfahrtsmuseum, Altötting. (Bischöfliche Administration der Kapellstiftung, lizenziert durch [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en CC BY-SA 4.0] via [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Goldenes_R%C3%B6ssl.JPG Wikimedia Commons])]]
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Autor:Märtl,_Claudia|Claudia Märtl]]<br>
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Das Goldene Rössl ist ein Bildwerk, das von Pariser Goldschmieden 1404 für den französischen Königshof geschaffen wurde. Durch die dynastischen Beziehungen der Wittelsbacher gelangte es bald nach seiner Entstehung nach Bayern. Seit 1509 wird es im Kirchenschatz der Heiligen Kapelle in Altötting aufbewahrt. [[Goldenes Rössl, Altötting|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[US-Militärregierung]] ==
== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
[[Datei:US Militaerregierung Regensburg 1947.jpg|left|250x250px|link=US-Militärregierung|Offiziere der US-Militärregierung vor dem Neuen Rathaus in Regensburg, 28.11.1947. Foto: Christoph Lang. (Stadt Regensburg, Bilddokumentation, Christoph Lang)]]
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek,  Mapp. XI,50 o-16])]]
[[Autor:Schott,_Herbert|Herbert Schott]]<br>
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Bayern wurde 1945 von US-amerikanischen Truppen besetzt. Die Amerikaner errichteten Militärregierungen auf unterschiedlichen Ebenen (Stadt-/Landkreis, Regierungsbezirk, gesamte Landesebene). Der Einfluss der Besatzungsmacht wurde kontinuierlich geringer, lokale und regionale Behörden übernahmen viele Befugnisse. Die Zahl der Offiziere und Mannschaften wurde schnell deutlich verringert. Seit 1949 bis zum Deutschlandvertrag 1952 begnügten sich die Amerikaner mit Zivilisten ohne wirklichen Einfluss auf die deutsche Politik. [[US-Militärregierung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Weiße Rose]] ==
== [[Arco-Prozess, 1920]] ==
[[Datei:Weiße rose flugblatt Seite 1.jpg|left|250x250px|link=Weiße Rose|Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171) ]]
[[Datei:Anton Arco Valley vor 1923.jpg|left|250x250px|link=Arco-Prozess, 1920|Anton Graf von Arco auf Valley (1897-1945), vor 1923. (gemeinfrei via [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Anton_Graf_von_Arco_auf_Valley.png Wikimedia Commons])]]
[[Autor:Chaussy,_Ulrich|Ulrich Chaussy]] <br> Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. [[Weiße Rose|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Koch,_Arnd|Arnd Koch]]<br> Der Prozess gegen den Mörder von Ministerpräsident Kurt Eisner fand am 15. Januar 1920 vor dem Volksgericht München statt. Am Folgetag verkündete das Gericht gegen den Angeklagten, den 22-jährigen Leutnant Anton Graf Arco auf Valley, das Todesurteil. Am 17. Januar begnadigte der Bayerische Ministerrat Arco-Valley zu einer lebenslangen Festungshaft, aus der er bereits 1924 entlassen wurde. 1927 wurde Arco-Valley endgültig begnadigt. [[Arco-Prozess, 1920|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[DP-Lager Föhrenwald]] ==
 
[[Datei:ORT DP Foehrenwald 1953.jpg|left|250x250px|link=DP-Lager Föhrenwald|Außenansicht des ORT (Organization for Rehabilitation through Training)-Versorgungs- und Transportgebäudes im DP-Lager Föhrenwald, 1953. Foto: David Rosenstein (1895-1963). ([https://collections.ushmm.org/search/catalog/pa1145642 United States Holocaust Memorial Museum, Collections: 2003.441.1, courtesy of Elinor Rosenstein Gabriel])]]
== [[Reihengräber]] ==
[[Autor:Moutafis,_Rhiannon|Rhiannon Moutafis]]<br> Das Lager Föhrenwald war das am längsten bestehende Lager für jüdische Displaced Persons in Europa. Von Oktober 1945 bis Februar 1957 lebten jüdische Holocaust-Überlebende in einer kleinen Enklave mit dem Charakter eines osteuropäischen Shtetls. Zwar waren die United Nations Relief and Rehabilitation Administration, später die International Refugee Organisation und ab 1951 die bayerischen Behörden für das Lager verantwortlich, doch verwalteten die Bewohner das Lager zu einem großen Teil selbst. [[DP-Lager Föhrenwald|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Abb. 8 Goldblattkreuz Spoetting.jpg|left|250x250px|link=Reihengräber|Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)]]
[[Autor:Fehr,_Hubert|Hubert Fehr]]<br>
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. [[Reihengräber|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2025, 15:57 Uhr


Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen

Weiße Rose

Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)
Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)

Ulrich Chaussy
Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. Weiterlesen

Reihengräber

Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)
Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)

Hubert Fehr
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. Weiterlesen