Reichswehr-Gruppenkommando 4, 1919-1921
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Nach dem Gesetz über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr (6. März 1919) am 11. Mai 1919 in Bayern entstandene höchste Kommandobehörde, der alle in Bayern stationierten Einheiten der vorläufigen Reichswehr unterstellt waren. Das Reichswehrgruppenkommando löste das bayerische Armeekommando ab. Oberbefehlshaber wurde Generalmajor Ritter Arnold von Möhl (1867-1944), Sitz war das ehemalige Kriegsministerium in der Münchner Ludwig-/Schönfeldstraße. Das Kommando ging 1921 auf den Wehrkreis VII der Reichswehr in Bayern über.
Entstehung des Reichswehrgruppenkommandos 4
Am 11. Mai 1919 wurde das zur Befreiung Münchens von der Räteherrschaft gebildete "Oberkommando von Möhl" in das "Bayerische Reichswehrgruppenkommando 4" umgewandelt, dem alle in Bayern stationierten Einheiten des in der Aufbauphase befindlichen Reichsheeres unterstellt waren. Es stellte damit, als Nachfolger des bayerischen Armeekommandos, nun das höchste militärische Kommando in Bayern dar. Allerdings war es, und damit auch der an seiner Spitze stehende bayerische Landeskommandant, immer der Reichswehrleitung in Berlin unterstellt. Seine Hauptaufgabe war die Demobilisierung und Eingliederung der bayerischen Einheiten in die neu zu bildende deutsche Reichswehr. Die Masse der dafür in Frage kommenden Soldaten war an der Niederschlagung der Räteherrschaft in München beteiligt gewesen und zum großen Teil noch immer in der Stadt stationiert. Das Bayerische Gruppenkommando befürchtete eine "Schwächung" Münchens und ein Wiedererstarken der Räte, falls man die militärischen Einheiten zu früh in ihre Heimatgarnisonen zurückverlegte. Die folgende Umformierung und Neubildung der Truppen in Bayern lief daher zunächst sehr schleppend an.
Gliederung
Generalmajor Arnold von Möhl (1867-1944) wurden als militärischem Führer des bayerischen Reichswehrgruppenkommandos 4 eine große Reichswehrbrigade zu 12.227 Mann mit Sitz München (Bayerische Schützenbrigade 21) und drei kleinere Brigaden zu je 7.203 Mann (1. bayer. Reichswehrbrigade 22, 2. bayer. Reichswehrbrigade 23 und 3. bayer. Reichswehrbrigade 24) im übrigen Bayern unterstellt. Eine Eingliederung der 3.000 Mann starken Volkswehr in die Bayerische Reichswehr war geplant. Zur Verstärkung der Polizei bildete man in München ein Wachregiment, bestehend aus fünf Bataillonen. Dieses uniformierte Regiment wurde der Reichswehr gleichgestellt. Auch begann man in der Landeshauptstadt mit der Aufstellung einer Einwohnerwehr.
Reduzierung und Verteilung der Brigaden
Um die endgültige Heeresstärke zu erreichen, wurde am 30. September 1919 die 1. bayer. Reichswehrbrigade 22 aufgelöst und ihr Personal auf die verbliebenen drei Brigaden aufgeteilt. Für die bayerischen Reichswehrbrigaden hatte dies zudem zur Folge, dass die Unterscheidung zwischen großer und kleiner Brigade wegfiel und die etatmäßige Stärke der drei bayerischen Reichswehrbrigaden nun mit je 8.987 Mann angegeben wurde. Dem gegenüber betrugen die Iststärken der bayerischen Brigaden am 1. Oktober 1919 11.039 Mann bei der Schützenbrigade 21, 5.786 Mann bei der Reichswehrbrigade 23 und 6.409 Mann bei der Reichswehrbrigade 24. Es war damit möglich, die Schützenbrigade 21 durch Abgabe von Truppen an die beiden anderen bayerischen Reichswehrbrigaden auf die erforderliche Etatstärke zu bringen und damit die gewünschten Anforderungen zu erfüllen.
Umbenennung des Reichswehrgruppenkommandos 4 in Wehrkreiskommando VII
Mit Ablauf des Gesetzes zur Bildung einer vorläufigen Reichswehr am 31. März 1920 trat an dessen Stelle ab dem 1. April das so genannte Übergangsheer, welches eine Truppenstärke von 200.000 Mann hatte. Technisch wurde diese Truppenreduzierung so gehandhabt, dass zwei bis drei bisherige Reichswehrbrigaden zu einer Brigade gleichen Typs verschmolzen wurden. Grundsätzlich waren für jede Brigade vorgesehen: Zwei Infanterie-Regimenter zu je 3 Bataillonen, ein Kavallerie-Regiment zu 3 Eskadrons und eine Kavallerie-Maschinengewehrabteilung, ein Artillerie-Regiment zu 3 Abteilungen, ein Pionierbataillon, je eine Nachrichten- und Kraftfahrabteilung, eine Sanitätskompanie und ein Staffelstab mit 4 Feldkolonnen. Ein teilweises Abweichen von dieser normalen Brigadegliederung wurde jedoch nötig, um Bayern (und einige andere Länder) bei dieser Heeresverminderung nicht zu benachteiligen. Aufgrund dieses Plans wurden aus den bestehenden 43 Reichswehrbrigaden nun 20 Brigaden gebildet, von denen auf Bayern drei entfielen. Das "Reichswehrgruppenkommando 4" wurde zeitgleich in "Wehrkreiskommando VII" umbenannt. Es blieb weiterhin dem Reichswehrministerium unmittelbar unterstellt.
Literatur
- Horst-Adalbert Koch, Von der alten Armee zur Reichswehr. Ein Überblick über Gliederung und Standorte der vorläufigen Reichswehr, in: Feldgrau 11 (1963), Heft 1, 2-6.
- Friedrich Rau, Personalpolitik und Organisation in der vorläufigen Reichswehr. Die Verhältnisse im Bereich des Gruppenkommandos 4 bis zur Bildung des Übergangsheeres (200.000 Mann-Heer), Landsberg/Warthe 1970.
- Kai Uwe Tapken, Die Reichswehr in Bayern von 1919 bis 1924, Hamburg 2002.
- Rainer Wohlfeil/Hans Dollinger, Die Deutsche Reichswehr. Bilder, Dokumente, Texte. Zur Geschichte des Hundertausend-Mann-Heeres 1919-1933, Wiesbaden 1977.
Quellen
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abteilung IV: Kriegsarchiv, Akten des Reichswehrgruppenkommandos 4 (RwGrKdo 4).
Weiterführende Recherche
Externe Links
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Empfohlene Zitierweise
Kai Uwe Tapken, Reichswehr-Gruppenkommando 4, 1919-1921, publiziert am 04.07.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichswehr-Gruppenkommando_4,_1919-1921> (10.10.2024)