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Nürnberg, Reichsstadt: Verwaltung

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Die Nürnberger Ratsverfassung um 1500. (Walter Bauernfeind)
Ansicht der Fassaden des Nürnberger Rathauses zum Rathausplatz hin vor Errichtung des Wolff'schen Baues 1616. Stich von Johann Alexander Böner (1647-1720) nach einer älteren Vorlage. Abb. aus: Hugo Barbeck, Alt-Nürnberg. Kulturgeschichtliche Bilder aus Nürnbergs Vergangenheit, Bd. 1: Rathaus, Regiment und Rat, Nürnberg 1894, Blatt 2. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Bavar. 32 v-1/5)
Nürnberger Rathaus, erbaut 1616-1620 unter Einbeziehung älterer Bauteile durch Jakob Wolff den Jüngeren (1571−1620). Kupferstich von Georg Heinrich Werner (gest. 1789) von 1750. (Bayerische Staatsbibliothek, Porträt- und Ansichtensammlung)
Der Nürnberger Rathaussaal um 1720. Stich von Johann Adam Delsenbach (1687-1765). Abb. aus: Hugo Barbeck, Alt-Nürnberg. Kulturgeschichtliche Bilder aus Nürnbergs Vergangenheit, Bd. 1: Rathaus, Regiment und Rat, Nürnberg 1894, Blatt 5. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Bavar. 32 v-1/5)
Ratsstube des Nürnberger Rathauses. Kupferstich um 1700. Auf den Bänken sind die Wappen der Ratsmitglieder zuerkennen. Abb. aus: Hugo Barbeck, Alt-Nürnberg. Kulturgeschichtliche Bilder aus Nürnbergs Vergangenheit, Bd. 1: Rathaus, Regiment und Rat, Nürnberg 1894, Blatt 10. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Bavar. 32 v-1/5)
Das Nürnberger Zeughaus, 1588/89 erbaut. Kupferstich von Johann Adam Delsenbach (1687-1765). (Bayerische Staatsbibliothek, Porträt- und Ansichtensammlung)
Symbolische Darstellung des Ratsregiments in Nürnberg. (Abb. aus: Das Land Bayern. Seine kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung für das Reich, München 1927, 84)
Darstellung eines Nürnberger Ratsherren. Stich von Jakob Andreas Friderich (1683-1751). Abb. aus: Jeremias Wolff, Trachtenbilder. Sammlung von 142 teilw. kolorierten Trachtenbildern, [Augsburg, c.1710-1750], fol. 28. (Bayerische Staatsbibliothek Chalc. 116)
Darstellung eines Nürnberger Stadtknechtes. Stich von Jakob Andreas Friderich (1683-1751). Abb. aus: Jeremias Wolff, Trachtenbilder. Sammlung von 142 teilw. kolorierten Trachtenbildern, [Augsburg, c.1710-1750], fol. 32. (Bayerische Staatsbibliothek Chalc. 116)
Ansicht des Auditorium Welserianums und des Collegiums der Universität Altdorf 1743, Kupferstich von Johann Georg Puschner (1680-1749). Im von Sebald Welser (1557-1589) 1582 gestifteten Hörsaal der Universität Altdorf fanden juristische Vorlesungen statt. Die Universität wurde vom Rat der Reichsstadt Nürnberg verwaltet. Abb. aus: Hugo Barbeck, Alt-Nürnberg. Kulturgeschichtliche Bilder aus Nürnbergs Vergangenheit, Bd. 14: Die Universitätstadt Nürnberg. Die Nachbarstadt Altdorf und ihre Umgebung, die Nachbarstadt Fürth und ihre Umgebung, Nürnberg 1894, Blatt 3. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Bavar. 32 v-11/14)

von Michael Diefenbacher

Die Geschicke der Reichsstadt Nürnberg kontrollierte bis 1794 das Patriziat. Es dominierte im 1256 erstmals bezeugten Rat, der sich im Laufe des Spätmittelalters zum Inneren oder Kleineren Rat entwickelte. Aus dem Kleineren Rat heraus kam das Septemvirat als eigentliche Regierung, an deren Spitze ein Triumvirat von drei Obersten Hauptleuten stand. Der im frühen 14. Jahrhundert entstanden Größere Rat besaß dagegen nur untergeordnete Bedeutung und konnte erst ab 1794 mehr Einfluss erlangen. Keimzellen größerer städtischer Behörden waren die Ratskanzlei für das Gerichtswesen, das Losungamt für die Finanzverwaltung sowie das Bauamt. Dazu traten im Laufe des 16. Jahrhunderts weitere Zentralbehörden für spezielle Aufgaben und die Verwaltung des Landgebiets.

Der Aufstieg des Rates

Nürnberg war im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit eine Großstadt von europäischem Rang, die sich selbst als "Republik" bezeichnete. Regiert wurde sie, wie der Ratskonsulent Christoph II. Scheurl (1481-1542), der seit 1514 an der Erneuerung des Nürnberger Stadtrechts mitarbeitete, 1516 aufzeigte, von einem Kreis politisch berechtigter Familien, die ausschließlich alle Ratssitze und Ratsämter besetzten. Die Schrift Scheurls, gerichtet an Johannes von Staupitz (1465-1524), den Generalvikar der reformierten Augustinereremiten und Förderer Martin Luthers (1483-1546), ist eine komprimierte Beschreibung und somit eine der äußerst seltenen überlieferten Innenansichten des Nürnberger Ratsregiments, das wenig später von Kaiser Karl V. (reg. im Reich 1519-1556, gest. 1558) als Modell für die Verfassungen der oberdeutschen Reichsstädte herangezogen worden war.

Die seit dem Humanismus als Patriziat bezeichneten politisch berechtigten Familien erschienen erstmals 1256 als selbständiger Rat. Dieser bestand seit dem Ende des 13. Jahrhunderts aus zwei Kollegien, zuständig für Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten. Beide umfassten jeweils 13 Mitglieder. Dem Gerichtskollegium der "scabini" (Schöffen) stand der Reichsschultheiß vor. Das gewichtigere Kollegium bildeten jedoch die Ratenden, die "consules"; sie waren in der Lage, alle neu auftauchenden Aufgaben im 14. Jahrhundert an sich zu ziehen. Beide Kollegien verschmolzen um 1320 zum Rat, in Abgrenzung zum Größeren Rat auch häufig als Kleinerer Rat bezeichnet.

Diesen Prozess begleitete die sukzessive Entmachtung des Reichsschultheißen, dessen Amt sich zunehmend auf hochgerichtliche Aufgaben beschränkte. Seit 1313 war er dem Rat eidlich verpflichtet, 1339 wurde sein Amt einem Bürger pfandweise überlassen, 1385 erwarb die Stadt die Pfandschaft und schließlich 1427 das ganze Amt. Von da an war der Reichsschultheiß ein städtischer Beamter, zuständig für repräsentative und militärische Aufgaben, die Gerichtsfunktionen wurden an das Stadtgericht übertragen. Seit 1571 wurde das Amt des Reichsschultheißen mit dem des Vordersten Losungers verbunden.

Eine kurze Unterbrechung im patrizischen Stadtregiment brachte der Handwerkeraufstand 1348/49. In dessen Folge wurde der Kleinere Rat 1370 um 16 Mitglieder erweitert. Als Zugeständnis an die Handwerker - immerhin zahlenmäßig die stärkste Bevölkerungsgruppe - wurde je ein Vertreter der acht angesehensten Gewerbe zum Rat zugelassen, doch blieb diesen eine entscheidende Mitwirkung am Stadtregiment versagt. Zeitgleich mit den Handwerksherren wurden jedoch weitere acht Mitglieder der patrizischen Familien - die sogenannten Alten Genannten - in den Rat aufgenommen. Das Gesamtregiment oder die obrigkeitliche Herrschaft in Exekutive, Legislative und Jurisdiktion in der Reichsstadt und später im ausgedehnten Landgebiet kam ausschließlich und exklusiv dem patrizischen Kleineren Rat zu, der später auch Magistrat genannt wurde. Er setzte sich seit 1370 aus 34 patrizischen Ratsherren und den acht "Ratsfreunden vom Handwerk" zusammen. Die Mitglieder aus dem Patriziat stellten die 26 Bürgermeister und die acht Alten Genannten. Die 26 Bürgermeister teilten sich in seit 1392 so bezeichnete 13 Ältere und 13 Jüngere Bürgermeister, die paarweise je vier Wochen gemeinsam regierten ("Frager"), wobei der Ältere Bürgermeister die Ratssitzungen leitete und der Jüngere dem Gericht vorstand.

Einen Ausschuss innerhalb des Rats bildeten die sieben Älteren Herren. Sie entstammten den Reihen der Älteren Bürgermeister und waren als "Innerer Geheimer Rat" oder "Collegium Septemvirale" die eigentliche Exekutive im Stadtstaat, die alle Staatsgeschäfte erledigte. An ihrer Spitze und damit an der Spitze der reichsstädtischen Administration stand ein Triumvirat der drei Vordersten Ratsherren, die seit 1721 den Titel eines Wirklichen Kaiserlich Rates führten. Dem Triumvirat, die auch als Oberste Hauptleute fungierten, unterstanden alle Ämter in der Stadt und im Landgebiet. Sie wachten gemeinsam über die Heiltümer und die Reichskleinodien. Die zwei Vordersten Ratsherren oder Vordersten Losunger verwalteten die Finanzen der Stadt. Dem Älteren Ratsherrn oder Vordersten Losunger war zudem noch das Sekretinsigel der Reichsstadt anvertraut, er nahm ab 1571 zusätzlich das Amt des Reichsschultheißen wahr und war der Pfleger der Kaiserburg. Die übrigen vier Septemvirn, im curriculum honorum hinter den drei Obersten Hauptleuten stehend, hatten keine festgeschriebenen Funktionen.

Der größere Rat

Neben den patrizischen Rat trat im Laufe des 14./15. Jahrhunderts eine Gruppe ehrbarer Bürger, die als gerichtliche Zeugen berufen wurden. Diese 300 bis 500 Genannten bildeten den Größeren Rat, der nur sehr selten zusammentrat. Während er in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts noch relativ häufig als Mitwirkungsorgan bei Gesetzen und Verordnungen aufgeführt wird, beschränkte sich in den folgenden Jahrhunderten seine Tätigkeit vor allem auf die Gerichtsfunktion sowie das Zusammentreten bei der jährlichen Ratswahl. Die Zuwahl zum Größeren Rat erfolgte bei Bedarf durch den Kleineren Rat. Dieser berief den Größeren Rat ansonsten nur in Krisensituationen ein, um für seine Entscheidungen eine breitere Basis zu erhalten. Erst in den letzten Jahren der Reichsstadt konnte der Größere Rat mehr Gewicht erlangen und im Grundvertrag von 1794 eine revidierte Verfassung durchsetzen, die ihm wichtige Kompetenzen verlieh.

Behördenapparat

Während die komplizierte Gliederung des Rats noch ein System kollegialer Ordnung erkennen lässt, zeigen die Behörden ein verwirrendes Nebeneinander von Ämtern und Funktionen. Die Nürnberger Verwaltung war unverändert aus den mittelalterlichen Verhältnissen erwachsen, was zur Folge hatte, dass im Laufe der Jahrhunderte für alle Bereiche des öffentlichen Lebens und für alle neuen Aufgaben und Funktionen, die dem Staate vor allem seit der Einführung der Reformation zuwuchsen, eigene Dienststellen oder neue Ratsdeputationen geschaffen wurden.

Keimzellen größerer reichsstädtischer Behörden waren das Losungamt, die Ratskanzlei und das Bauamt. Das Losungamt, bis ins 17. Jahrhundert als "Losungstube" bezeichnet, war die vornehmste reichsstädtische Behörde. Wahrscheinlich bereits im 13. Jahrhundert wurde von den Nürnberger Bürgern eine direkte Vermögenssteuer für besondere Finanzierungszwecke erhoben, die so genannte "Losung". Diese Steuer wurde im Laufe des 14. Jahrhunderts verstetigt und betrug 1 % (seit 1758 2 %). Die Verwaltung dieser Gelder oblag den Vordersten Losungern, den Inhabern der Spitzenämter in der reichsstädtischen Hierarchie. Im Losungamt wurde nicht nur die Losung in der Stadt erhoben und verwaltet, sondern auch die Stadtrechnung erstellt. Im Losungamt wurden auch die reichsstädtischen Privilegien aufbewahrt und das Archiv angesiedelt, in dem man seit dem 15. Jahrhundert größere Ordnungsarbeiten durchführte.

Die Ratskanzlei war die Schaltstelle für die Geschäfte des Kleineren Rat. Geleitet von zwei Kanzleiherren aus dem Kreis der sieben Älteren Herren bestand ihr Peronal aus Ratsschreibern, Kanzleischreibern und Registratoren. Spätestens seit dem 15. Jahrhundert ist eine eigene Registratur der Ratskanzlei nachweisbar.

Seit dem späten 13. Jahrhundert kann man von einer eigenen reichsstädtischen Bauorganisation ausgehen, die das umfangreiche Bauprogramm der Stadt zu betreuen hatte. Die Oberaufsicht über diese Arbeiten lag seit dem 14. Jahrhundert bei einer Deputation des Kleineren Rats unter Leitung eines der Obersten Hauptleute. Die eigentliche Leitung übten im 14. Jahrhundert vier Baumeister aus, seit den 1390er Jahren zusammengefasst zu einem Baumeister, der als Alter Genannter Mitglied des Kleineren Rates war. Zuständig war das Bauamt für das reichsstädtische Bauwesen, für Wege und Stege, für die Pegnitz und teilweise auch für die Bauhandwerke. Eine eigene Bauamtsregistratur existiert seit Beginn des 16. Jahrhunderts.

Neben diesen drei Verwaltungsbereichen entwickelten sich im Zuge des frühneuzeitlichen Staatsausbaus und der Bewältigung neuer Aufgaben im 16. Jahrhundert weitere Zentralbehörden:

  • das Landpflegamt zur Verwaltung des Landgebiets (vor allem der 1504/05 erworbenen Neuen Landschaft)
  • das Kriegsamt und das Zeugamt für die militärische Verwaltung
  • das Scholarchat mit der Aufsicht über das Kirchen-, Schul-, Bildungs- und zum Teil Armenwesen. Ihm unterstand auch die Aufsicht über die reichsstädtische Universität Altdorf.

Insgesamt waren die politische Führung, die Gerichtsbarkeit, die Wehrhoheit, das Kirchen-, Schul- und Sozialwesen, die Polizei, das Finanzwesen und die Wirtschaftsführung in der Reichsstadt sowie die Verwaltung des Landgebiets in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf 24 Zentralstellen und 95 Ratsdeputationen verteilt, wobei vielfach Überschneidungen der Ressorts nicht zu vermeiden waren.

Dominanz der Patrizier in den Führungspositionen

Sämtliche Führungspositionen in diesen Deputationen und Ratsämtern wurden von den 34 patrizischen Mitgliedern des Kleineren Rats besetzt, die in einer vielfachen Ämterhäufung bis zum Grundvertrag von 1794 alle Schaltstellen der Macht fest in Händen hatten und alle entscheidenden Fragen im kollegialen Rat behandelten. Dadurch war zwar die gegenseitige Kontrolle gewährleistet, doch Eigeninitiativen oder rasche Entscheidungen waren damit praktisch unmöglich. Die strenge Einhaltung der Hierarchie und die Laufbahn nach Dienstjahren brachte es seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zudem mit sich, dass die wichtigsten Ämter erst in hohem Alter erreicht wurden. Dazu kam die exklusive Beschränkung auf die patrizischen Familien, was im Laufe der Frühen Neuzeit zu einer unvermeidlichen Erstarrung führen musste, die neben vielen anderen Faktoren mit zum Niedergang der Reichsstadt beitrug.

Die Verfassungsreform von 1794

Aufgrund der prekären Finanzsituation der Reichsstadt und unter dem Druck der Kaufmannschaft, die am Stadtregiment beteiligt werden wollte, kam es 1794 zu einer umgehenden Verfassungsrevision. Im sogenannten Grundvertrag wurde damals die Stadtverfassung erstmals auch offiziell verschliftlicht. Neben den Kleineren Rat trat nun ein aus dem Größeren Rat, der mit jeweils 70 Patriziern, Kaufleuten und Handwerkern sowie je 20 Gelehrten und Beamten auf 250 Personen beschränkt wurde, generierter 17-köpfiger Ausschuss (7 Patrizier, die 4 Marktvorsteher und 2 weitere Kaufleute, 3 Handwerksmeister und der bürgerliche Ratskonsulent). Der Größere Rat hatte fortan bei allen Steuerangelegenheiten ein Zustimmungsrecht und musste in allen Fragen von Staatsverträgen, Veräußerungen von Staatsvermögen und Kreditaufnahmen angehört werden.

Unklare Kompetenzabgrenzungen zwischen Kleinerem Rat, Größerem Rat und Ausschuss führten in der Folgezeit zu gegenseitigen Blockaden. Erst eine 1797 eingesetzte kaiserliche Subdelegationskommission entmachtete den Kleineren Rat endgültig. Dieser war nun eigenständig nur noch für die Außenpolitik verantwortlich, im Inneren trat die Subdelegation an seine Stelle. Diese vereinfachte die Behördenstruktur, hob zahlreiche Sonderveraltungen und nahezu alle Deputationen auf, zerschlug bis 1805 die alten kollegialen Zentralbehörden des Losungamts, Landpflegamts und Kriegsamts, schuf mit der Rentkammer, dem Territorialamt und dem Polizeidepartement neue moderne Zentralbehörden und reformierte 1805 auch den Kleineren Rat, der sich nun als Magistrat aus 27 patrizischen und 8 bürgerlichen Senatoren unter dem Vorsitz von 3 Ratsdirektoren für jeweils 4 Monate zusammensetzte.

Diese Struktur wurde nach dem 15. September 1806 von der neuen bayerischen Staatsverwaltung beseitigt.

Literatur

  • Heinrich Dannenbauer, Die Entstehung des Territoriums der Reichsstadt Nürnberg, Stuttgart 1928.
  • Helge Weingärtner, Die Selbstverwaltung der Reichsstadt Nürnberg, in: Michael Diefenbacher/Gerhard Rechter (Hg.), Vom Adler zum Löwen. Die Region Nürnberg wird bayerisch 1775-1835 (Ausstellungskataloge des Stadtarchivs Nürnberg 17), Nürnberg 2006, 29-42.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Michael Diefenbacher, Nürnberg, Reichsstadt: Verwaltung, publiziert am 09.03.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Nürnberg,_Reichsstadt:_Verwaltung> (6.12.2024)