Berchtesgaden, Stiftskapitel
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Mit dem aus Rottenbuch (Lkr. Weilheim-Schongau) stammenden Gründungskonvent gelangten 1101/02 erstmals Augustiner-Chorherren nach Berchtesgaden. Sie bildeten das in klösterlicher Gemeinschaft lebende Stiftskapitel, dessen Zahl 1581 mit zwölf festgelegt wurde. Adelige Abstammung und Adelsproben, ab dem 18. Jahrhundert auch ein Studienabschluss, waren wichtige Aufnahmebedingungen, wogegen die Priesterweihe nicht unbedingt gefordert wurde. Insbesondere während des Hoch- und Spätmittelalters hatten zahlreiche Kapitulare Würden und Ämter inne. Mit dem Mittel der sog. Wahlkapitulation bei der Propstwahl sicherte sich das Stiftskapitel politischen Einfluss sowie Rechte und Privilegien. Dazu gehörten neben den regelmäßigen Geldbezügen auch Deputate an Naturalien, die man sogar nach der Säkularisation 1803 weiter ausbezahlte, ehe 1807 das Stiftskapitel offiziell aufgelöst wurde.
Entstehung und Entwicklung
Das Stiftskapitel von Berchtesgaden geht in seinen Anfängen auf die adelige Gründung eines Augustiner-Chorherrenstifts um das Jahr 1101 zurück. Der damalige Gründungskonvent kam aus dem Reformkloster Rottenbuch (Lkr. Weilheilm-Schongau), setzte sich aus vier Chorherren (Kanonikern) sowie vier Laienbrüdern (Konversen) zusammen und stand unter der Leitung des ebenfalls aus Rottenbuch stammenden ersten Propstes Eberwin (reg. 1101-1141). Nachdem in Berchtesgaden zunächst lediglich eine kleine Zelle bestanden hatte und die frühe klösterliche Gemeinschaft um 1109 ihren Standort zugunsten des Klosters Baumburg (Gemeinde Altenmarkt an der Alz, Lkr. Traunstein) vorübergehend verlassen hatte müssen, gelang erst nach deren Rückkehr um 1119 die dauerhafte Etablierung eines Regularkanonikerstifts. 1121 bestätigte Papst Calixt II. (reg. 1119-1124) die Gründung und Lebensweise der Regularkanoniker von Berchtesgaden.
Vorbild der Gruppe war das "gemeinsame Leben" (vita communis), das sich an den Berichten der Apostelgeschichte sowie den Regeln des hl. Augustinus (354-430) orientierte und von der spirituellen Ausrichtung (ordo antiquus) Rottenbuchs geprägt war. Unter dem Berchtesgadener Konvent verstand man anfänglich die Gesamtheit der aus Klerikern, Laien und Frauen (Kanonissen) bestehenden Gemeinschaft. Denn neben den Kanonikern gab es in dem als Doppelkloster konzipierten Stift Berchtesgaden ab den 1120er Jahren eine Gruppe von Chorfrauen adeliger Herkunft, die bis 1564 existierte und zuletzt im Kloster am Anger (heute: Franziskanerkirche) wohnte. Daneben spielten von der Stiftsgründung bis in das 14. Jahrhundert auch die von höheren Weihen ausgeschlossenen Konversen eine bedeutende Rolle im monastischen Gefüge, insbesondere bei der Tätigkeit in den stiftseigenen Wirtschaftshöfen. Ähnlich den Kanonikern und Kanonissen waren auch sie überwiegend adeliger Abstammung.
Politische Bedeutung erlangte allerdings nur die Gruppe der Kanoniker, das eigentliche Stiftskapitel. Dieses beanspruchte für sich das Recht auf die freie Wahl des Propstes, der immer wieder aus dessen Reihen stammte. Mit der Aufnahme in die Gemeinschaft überstellten sich die Mitglieder der Kirche des hl. Petrus und Johannes des Täufers und verpflichteten sich gemäß der Regel des hl. Augustinus zum Gehorsam gegenüber dem Propst, wogegen Eigentumsverzicht oder das Verbot zum Austritt aus dem Stift nicht ausdrücklich gefordert wurden. Visitationsberichte aus dem 17. und 18. Jahrhundert kritisierten denn auch wiederholt den zu weltlichen Lebenswandel der Chorherren von Berchtesgaden.
Die Zahl der Kanoniker schwankte mitunter stark: Ab den 20er Jahren des 12. Jahrhunderts erweiterte sich das Stiftskapitel auf etwa 20 Stiftsherren, im Spätmittelalter belief sich deren Zahl auf 24, ehe 1581 deren Größe mit 12 vorgegeben wurde und damit dem Vorbild der Apostelgemeinschaft Christi entsprach. Tatsächlich wurde die Zahl mehr oder weniger unterschritten. Zu Ende des 16. Jahrhunderts sind beispielsweise nur zwei Chorherren belegt.
Für das Jahr 1473 werden Stiftsstatuten genannt; erhalten haben sich diese in einer Abschrift des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Demnach wurde ein neuer Kandidat erst nach dem Tod eines Kanonikers oder durch eine Sondergenehmigung zugelassen.
Herkunft und Zugangsvoraussetzungen
Während das Berchtesgadener Kapitel in seiner Anfangszeit prinzipiell auch für Nichtadelige offen stand, erfolgte schon im Verlauf des 12. Jahrhunderts eine soziale Abschottung, wonach der Nachweis adeliger Abstammung zusehends zum entscheidenden Aufnahmekriterium erhoben wurde. Dies ging einher mit der schrittweisen Entwicklung des Chorherrenstifts Berchtesgaden zu einer reichsunmittelbaren Fürstpropstei, so dass das Stiftskapitel in seiner äußeren Wahrnehmung wie ein Domkapitel erschien. Zum überwiegenden Teil entstammten die Kanoniker dem landständischen bayerischen Adel. Die nachprüfbaren Hauptbedingungen für den Stiftseintritt waren die eheliche Geburt sowie eine adelige, zumindest ritterbürtige Herkunft. Mittels Adelsprobe musste ein Bewerber vier väterliche sowie vier mütterliche Ahnen adeliger Abstammung nachweisen. Der Versuch des Propstes, die Adelsprobe im Jahre 1644 abzuschaffen, scheiterte am Widerstand des Stiftskapitels. Stattdessen setzte das Kapitel 1732 für kurze Zeit eine Adelsprobe mit dem nunmehr obligatorischen Nachweis von insgesamt 16 Ahnen durch.
Gemäß den Statuten des Augustiner-Chorherrenstifts Berchtesgaden aus dem 18. Jahrhundert waren Charakterstärke, Begabung, Weisheit, Tugend sowie die innere Überzeugung zum geistlichen Leben wichtige Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bewerbers. Dieser sollte sowohl das 23. Lebensjahr vollendet als auch die philosophischen Studien mit Erfolg abgeschlossen haben. Erst nach einem Gespräch mit dem Propst bzw. dem Dekan konnte der Bewerber sein Aufnahmegesuch an das Stiftskapitel richten, das seinerseits einen Termin für dessen Erscheinen vor dem versammelten Stiftskapitel ansetzte. Nach einer intensiven Befragung teilte das Kapitel dem Propst eine Empfehlung über die Annahme oder Ablehnung eines Bewerbers mit. Die letztendliche Entscheidung darüber oblag dem Propst.
Obwohl in den Statuten nicht vermerkt, spielte die Beibringung finanzieller Mittel durch einen Bewerber eine wichtige Rolle für den Eintritt. Dieses "Aufnahmegeld", das sich üblicherweise auf mehrere tausende Gulden belief, übertrug der Novize dem Stift anlässlich seiner Ablegung des Ordensgelübdes. Im Sinne eines Testaments dem Kapitel übertragen, diente es u. a. der Bestreitung der mitunter kostspieligen Lebenshaltungskosten.
Bis in das 18. Jahrhundert traten die Bewerber üblicherweise ohne Studienabschluss in das Stift ein und immatrikulierten sich nach dem einjährigen Noviziat sowie der abgelegten Profess anschließend als sog. Domicellare an einer Universität für die Fächer der Theologie sowie des kanonischen Rechts. Für die Kosten der Ausbildung kam das Stift auf. Ab dem 18. Jahrhundert bevorzugte man Universitätsabsolventen als Bewerber um ein Berchtesgadener Kanonikat.
Erst nach dreijähriger Domizellarzeit und durch Kapitelbeschluss wurde ein Mitglied zum vollberechtigten, mit Sitz und Stimme im Kollegium ausgestatteten Kapitular, der auch das Recht auf Einkünfte besaß.
Während in manchen anderen Augustiner-Chorherrenstiften die Priesterweihe als Voraussetzung für die Ewige Profess galt, gab es in der Propstei Berchtesgaden auch Kanoniker, die lediglich über Diakonats- oder Subdiakonatsweihen verfügten. Auch Akolythen (Inhaber niederer Weihen) wurden als Kanoniker geführt. Ab der Frühen Neuzeit finden sich die Mitglieder des Berchtesgadener Stiftskapitels nur noch selten in der Seelsorge der Fürstpropstei.
Franz Seraph Graf von Wicka, Subsenior
Fürstpropst Joseph Conrad von Schroffenberg (links) und sein aus sieben Chorherren bestehendes Stiftskapitel: Anna Maria Theresia Fembacher, Ehefrau des Berchtesgadener Stiftsorganisten, fertigte zu Ende des 18. Jahrhunderts die nur wenige Zentimeter großen, mit Stoff bekleideten Wachsfiguren, die in Glasflaschen – als so genannte „Eingricht“ – präsentiert wurden. (Fotos: Museum Schloss Adelsheim)
Beteiligung an der Regierung und Einflussmöglichkeiten
Seit dem Jahre 1142 verfügte das Stiftskapitel über das von Papst Innozenz II. (reg. 1130-1143) verliehene Recht der freien Propstwahl. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, konnten die Kanoniker dieses Recht während des Hoch- und Spätmittelalters ungehindert in Anspruch nehmen. In der täglichen Versammlung der Chorherren standen die Kapitulare ihrem Propst mit Rat zur Seite. Obwohl der Propst die Hoheitsrechte eines souveränen Landesfürsten wahrnahm, bedurfte er bei allen wichtigen geistlichen und weltlichen Entscheidungen - beispielsweise bei Besitzveränderungen, der Besetzung von Ämtern oder der Gestaltung des Klosterlebens - der Zustimmung durch das Kapitel. Daher führte das Stiftskapitel ein eigenes Siegel, das ab 1211 belegt ist und noch im 12. Jahrhundert eingeführt worden sein dürfte. Einer der letzten bedeutsamen Verträge, den neben dem Fürstpropst auch das Stiftskapitel mitzeichnete, war der geheime "Salinenhauptvertrag" von 1795, wodurch das Berchtesgadener Salzwesen pachtweise an Bayern überging.
Durch die geographische Lage Berchtesgadens zwischen Bayern und Salzburg sowie den daraus resultierenden Spannungen kam der Herkunft nicht nur der Pröpste, sondern auch der Kanoniker eine besondere Bedeutung zu. Mit Hilfe des Vorschlagsrechts bei der Auswahl geeigneter Kandidaten gelang es dem Stiftskapitel, den bayerischen, salzburgischen oder österreichischen Einfluss innerhalb des Gremiums zu verstärken, weshalb auf die Auswahl der Bewerber Bedacht genommen wurde.
Mit Beginn der so genannten Kurkölnischen Administration 1594, da Mitglieder des Hauses Wittelsbach die Berchtesgadener Propstei leiteten, verminderte sich die Geltung des Stiftskapitels spürbar. Als höchstes administratives Organ wurde beispielsweise ein Ratskollegium eingeführt, in das lediglich der Dekan als Vorsitzender eingebunden war, wogegen die anderen Chorherren ausgeschlossen waren. Zur Kontrollinstanz und zum Gegenpart des Dekans avancierte zusehends der dem weltlichen Beamtentum zugehörige juristisch gebildete Kanzler. Zwischen beiden entwickelten sich immer wieder Spannungen, die so zu einem regelrechten Dualismus zwischen dem Fürstpropst einer- und dem Stiftskapitel andererseits führten.
Mit Hilfe der so genannten Wahlkapitulation versuchte das Stiftskapitel ab dem 16. Jahrhundert, sich Rechte und Privilegien zu sichern: Noch vor der Propstwahl ließ sich das Kapitel durch den künftigen Propst bestimmte Bedingungen vertraglich einräumen. Insbesondere nach 1594 griff das Stiftskapitel, das seine eigene Position inzwischen geschwächt sah, wiederholt zum Mittel der Wahlkapitulation.
Dignitäten und Ämter
Innerhalb des Stiftskapitels gab es eine feste Rangordnung der Stiftsherren, die sich einerseits am Alter und dem Zeitpunkt der Profess und andererseits an der jeweiligen Dignität und Ämterfunktion orientierte. Nach dem Propst war der vom Kapitel frei gewählte Stiftsdekan der höchste Würdenträger des Augustiner-Chorherrenstifts Berchtesgaden. Er fungierte als dessen Stellvertreter, was vor allem während der langen Abwesenheit der Fürstpröpste in der Zeit der kurkölnischen Administration ins Gewicht fiel, diente als Sprachrohr des Kapitels gegenüber dem Propst und war für die Einhaltung der klösterlichen Disziplin, der Statuten sowie der Gottesdienstordnung verantwortlich. Wiederholt war die Dekanswürde Sprungbrett für eine Wahl zum Propst, so etwa im Falle des Propstes Greimold Wulp (reg. 1367-1376). Ab dem ausgehenden 16. Jahrhundert stand der Dekan auch dem Ratskollegium vor; ab dem Jahr 1688 trug er offiziell den Namen "Präsident".
Obwohl er kein Amt im eigentlichen Sinne bekleidete, hatte der Senior (dienstältester Chorherr) auf Grund seiner Erfahrung eine besondere Rechtsstellung innerhalb des Stiftskapitels inne. Ihm oblag es, bei Abstimmungen als erster seine Stimme abzugeben und die Einhaltung der Ordensgesetze zu überwachen. Mitunter fungierte er bei Verhandlungen als Begleiter oder als Vertreter des Propstes oder des Dekans, weshalb er auch Sub- oder Vizedekan genannt wurde.
Zu den wichtigsten Funktionsträgern zählte der Cellerar, dem die Wirtschaft des Stifts unterstellt war und der zeitweise als "Superior" bezeichnet wurde. Er regelte auch den Unterhalt der Kanoniker und die Ausgabe von Deputaten. Mit der Einführung eines weltlichen Hofmeisters zu Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Kompetenzbereich des Cellerars deutlich eingeschränkt.
Während der Kustos bzw. Sakristan für die Durchführung der Gottesdienste sowie die Lichtstiftungen, den Stiftsschatz und die Sakristei verantwortlich war, kümmerte sich ab dem ausgehenden 13. Jahrhundert der Oblayer um die Stiftungsgelder aus den Mess- und Seelgerätstiftungen. Der zu Beginn des 13. Jahrhunderts belegte Scholasticus widmete sich der Erziehung der Domicellaren.
Falls es die Größe des Stiftskapitels zuließ, fungierten Kanoniker bis in das Spätmittelalter auch als Verwalter der wichtigsten auswärtigen Besitzungen, so etwa der stiftseigenen Weinberge in Krems (Niederösterreich) oder des Hallingeramtes, das den bedeutendsten Wirtschaftszweig der Fürstpropstei Berchtesgaden verwaltete: das Salzwesen.
Besitz, Vermögen und Einkünfte
Der Tradition gemäß hatte ein Berchtesgadener Kapitular Anrecht auf eine tägliche Zuweisung von Wein, Brot und zu gewissen Zeiten Käse, später auch von Wild, Fischen, Bier und Luxusgütern. Mittags und abends tafelte er beim Fürstpropst. Er hatte freie Wohnung im Stift, daneben ein jährliches Gehalt: Zu Ende des 18. Jahrhunderts erhielt jeder Kanoniker 1.700 Gulden an Bargeld. Weitere Bezüge bekamen die Chorherren für etwaige Würden und Ämter sowie Gratifikationen, außerdem gab es Sonderzahlungen am Wahltag des Propstes sowie bei der Eidesablegung eines Domicellaren. Auch die Einnahmen aus den Mess- und Seelgerätstiftungen wurden auf das Kapitel aufgeteilt. Auf der Basis ihres dem Stift überlassenen verzinsten Privatvermögens konnten Kapitulare sich zusätzlich eine Leibrente sichern. Die teure Hofhaltung der Chorherren belastete den Berchtesgadener Haushalt über viele Jahrhunderte hinweg erheblich.
Während für die Kanoniker bis zum beginnenden 16. Jahrhundert das Leben in der Gemeinschaft im Vordergrund stand und beispielsweise ein gemeinsamer Schlafraum anzunehmen ist, entwickelte sich in der Zeit danach eine zunehmende Abgrenzung und Exklusivität. Dies fand seinen Niederschlag in der baulichen Umwandlung der Konventsbauten, wonach einerseits die Residenz des Propstes und andererseits der Trakt mit den Wohnungen der Kapitulare bestand. Vereinzelt traten Mitglieder des Stiftskapitels ab dem 17. Jahrhundert als Erbauer und Eigentümer privater Wohnsitze und Lustschlösser auf, so etwa des Schlosses Adelsheim (Berchtesgaden). Üblicherweise verfügte jeder Stiftsherr über eine eigene Dienerschaft.
In ihrer äußeren Erscheinung ähnelten die Berchtesgadener Kapitulare den Salzburger Domherren und trugen fellverzierte Chorkappen sowie Pelzmäntel. Auf Grund einer erzbischöflichen Genehmigung von 1325 hatten sie auch das Recht zum Tragen des Baretts. 1753 verlieh ihnen der Papst ein goldenes Kapitelkreuz am violetten Band.
Obwohl sie zur Ankleidung des weißen Skapuliers als Ordensgewand angehalten waren, bevorzugten die Chorherren dennoch den schwarzen Habit. Dem Bedürfnis nach einer zunehmenden Verweltlichung folgend, kleideten sich die Kanoniker im ausgehenden 18. Jahrhundert immer öfter weltlich und mit kürzeren Gewändern und begründeten dies mit ihrer adeligen Herkunft. Gepuderte Haare und Perücken stellten innerhalb des Stiftskapitels keine Seltenheit dar; auch die weltlich geprägte Freizeitgestaltung, etwa bei der Jagd, war typisch für die Berchtesgadener Stiftsherren zu Ende der Fürstpropstei. Einmal jährlich war es ihnen erlaubt, eine Urlaubsreise anzutreten.
Säkularisation und Auflösung
Mit der Resignation des Fürstpropstes Joseph Conrad von Schroffenberg (reg. 1780-1803) am 26. Februar 1803 erfolgte die Säkularisation des Augustiner-Chorherrenstifts Berchtesgaden. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Kapitel aus insgesamt sieben Kanonikern. Der neue Landesherr, Ferdinand III. von Habsburg-Lothringen (1769-1824), löste das Stiftskapitel jedoch nicht auf, sondern beließ es im vorhandenen Zustand und mit den gewohnten Bezügen, soweit dies mit der Verfassung des neu geschaffenen Kurfürstentums Salzburg vereinbar war.
Nach dem bald darauf erfolgten Tod von Schroffenbergs verwaltete der Direktor des erzbischöflichen Konsistoriums als apostolischer Vikar Berchtesgadens geistliche Angelegenheiten, wobei einzelne Chorherren dabei mitwirkten.
Nachdem Berchtesgaden 1806 dem Habsburgerreich einverleibt worden war, konnte das nach wie vor so bezeichnete Stiftskapitel zwar vorerst weiterhin in den ehemaligen Stiftsgebäuden verbleiben, wurde mit Jahresbeginn 1807 aber, so wie das Salzburger Domkapitel, aufgelöst. Als letzter der ehemaligen Chorherren starb Joseph Johann Freiherr von Gabelkoven (1762-1838); sein Grabstein befindet sich im Kreuzgang des ehemaligen Berchtesgadener Konventsbaus.
Archivüberlieferung
Die archivalische Überlieferung des Stiftskapitels liegt heute überwiegend im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Weitere Bestände finden sich im Staatsarchiv München, in der Handschriftenabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek, im Archiv des Erzbistums München-Freising, im Salzburger Landesarchiv, im Archiv des Erzbistums Salzburg sowie im Pfarrarchiv Berchtesgaden.
Literatur
- Karl-Otto Ambronn, Biographisches Lexikon des Berchtesgadener Landes, Bd. 1-2. Berchtesgaden 2016.
- Gerhard Ammerer, Gesellschaft und Herrschaft, Besitz und Verwaltung an der Wende vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit, in: Walter Brugger / Heinz Dopsch / Peter F. Kramml (Hg.), Geschichte von Berchtesgaden. Stift – Markt – Land. Bd. I, Zwischen Salzburg und Bayern (bis 1594), Berchtesgaden 1991, 627-690.
- Sabine Falk-Veits, Alltag und Lebensformen im Augustiner-Chorherrenstift Berchtesgaden (16. bis 18. Jahrhundert), in: Walter Brugger / Heinz Dopsch / Peter F. Kramml (Hg.), Geschichte von Berchtesgaden. Stift – Markt – Land. Bd. II/2, Die Märkte Berchtesgaden und Schellenberg. Kirche – Kunst – Kultur, Berchtesgaden 1995, 1055-1132.
- Peter F. Kramml, Der Konvent von Berchtesgaden im Hoch- und Spätmittelalter, in: Walter Brugger/Heinz Dopsch / Peter F. Kramml (Hg.), Geschichte von Berchtesgaden. Stift–Markt–Land. Bd. I, Zwischen Salzburg und Bayern (bis 1594), Berchtesgaden 1991, 905-964.
- Manfred Feulner, Berchtesgaden. Geschichte des Landes und seiner Bewohner, Berchtesgaden 1985.
- A. Helm (= Pseud. Eugen Fischer), Archiv des Berchtesgadener Landes. Bd. II, Berchtesgaden 1929.
- Franz Martin, Berchtesgaden, die Fürstpropstei der regulierten Chorherren (1102-1803) (Germania sacra. B: Germania sacra regularis 1c), Augsburg 1923.
Quellen
Weiterführende Recherche
Verwandte Artikel
- Berchtesgaden, Fürstpropstei: Politische Geschichte
- Berchtesgaden, Fürstpropstei: Territorium und Verwaltung
Hier alternative Titel für die Suchfunktion eintragen!
Empfohlene Zitierweise
Johannes Lang, Berchtesgaden, Stiftskapitel, publiziert am 08.12.2021, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Berchtesgaden,_Stiftskapitel> (10.12.2024)