Egerland, Angliederungspläne an Bayern, 1918/1922
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Mit der 1315/1322 erfolgten Verpfändung von Eger an die böhmische Krone begründeten die politischen Vertreter des Egerlandes im Oktober 1918 ihren Anspruch auf die Unabhängigkeit von Böhmen. Auf dieser "Verpfändungstheorie" basierende Planungen, das von Deutschen bewohnte Egerland Bayern anzugliedern, wurden 1919 zwar auch auf den Pariser Friedenskonferenzen diskutiert, aber nicht umgesetzt. Die Vorstellung, das Egerland sei eigentlich kein Bestandteil Böhmens, blieb aber weiterhin lebendig. Sie wurde auch beim "Anschluss" des Sudetenlandes 1938 propagandistisch ausgeschlachtet und nimmt bis heute im Geschichtsbewusstsein der vertriebenen Egerländer einen hohen Stellenwert ein.
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Florian Sepp, Egerland, Angliederungspläne an Bayern, 1918/1922, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Egerland, Angliederungspläne_an_Bayern,_1918/1922> (31.10.2024)