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Anschlusspläne Österreichs und österreichischer Bundesländer nach 1918

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Die Stadt Memmingen schließt sich der Stadt Kempten an und interveniert am 5. April 1919, im Vorfeld der Volksabstimmung in Vorarlberg über den Anschluss an die Schweiz, zugunsten des Vorarlberger Beitritts zum Deutschen Reich. (Archiv der Landeshauptstadt Bregenz)

von Rolf Steininger

Nach der Revolution von 1918 erklärte sich die Republik Deutschösterreich zum Bestandteil des Deutschen Reichs. Ein Anschluss an Deutschland wurde aber 1919 durch die Friedensverträge von Versailles und Saint Germain untersagt. Im Lauf des Jahres 1921 verlagerte sich die Anschlussbewegung auf die Ebene der Länder, als in Tirol und Salzburg Abstimmungen über den Anschluss an Deutschland stattfanden. Obwohl im Oktober 1922 nochmals untersagt, blieb die Frage der Vereinigung Österreichs mit Deutschlands weiterhin als politische Forderung bestehen. Die BVP instrumentalisierte sie in der Debatte um die Stärkung des innerdeutschen Föderalismus.

12. November 1918 - Beschluss zur Vereinigung "Deutschösterreichs" mit der "Deutschen Republik"

Die "Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich", die sich am 21. Oktober aus den 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten des deutschen Siedlungsgebietes der Habsburger Monarchie konstituiert hatte, verabschiedete am 12. November 1918 eine Verfassung für den neuen Staat. Deren Artikel 2 lautete: "Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik". Der sozialdemokratische Staatskanzler Karl Renner (1870-1950) erklärte an jenem Tag im Parlament: "Wir sind ein Stamm und eine Schicksalsgemeinschaft."

Am 12. März 1919 wurde der Beschluss von der konstituierenden Nationalversammlung "feierlich wiederholt, bestätigt und bekräftigt". Außenminister Otto Bauer (1881-1938) bezeichnete in einer programmatischen Rede "die Vereinigung Deutschösterreichs mit der großen Deutschen Republik […] heute wieder als unser Programm".

Gründe für die Anschlussbewegung

Karl Renner sah 1945, als erster Kanzler auch der Zweiten Republik, folgende Ursache für die Anschlussbewegung: Die Angst vor Hunger und Arbeitslosigkeit habe 1918 jeden an den Anschluss als einzig mögliche Lösung denken lassen: "Österreichs wirtschaftliche Lage verstehen, bedeutet, die Bewegung für den Anschluss zu verstehen."

Die Anschlusseuphorie der Sozialdemokraten hatte aber auch andere Gründe: Ihr Ziel war die Bildung einer Einheitsfront mit den deutschen Sozialdemokraten, wie es in einem Wahlaufruf vom 4. Februar 1919 hieß: "Wir wollen uns mit dem roten Deutschland vereinen. Vereinigung mit Deutschland bedeutet jetzt Vereinigung mit dem Sozialismus."

Ähnliche Begeisterung für den Anschluss zeigten neben den Sozialdemokraten die Deutschnationalen. Die Christlich-Sozialen standen dagegen einem von den Sozialdemokraten geförderten "roten Deutschland" skeptisch gegenüber.

Anfängliche Skepsis in Berlin

Die Wiener Entscheidung vom 12. November 1918 stieß in Berlin zunächst auf Skepsis, denn schon am 9. November waren die im Falle eines Anschlusses wesentlich härteren Friedensbedingungen der Entente bekannt geworden.

Dennoch wurde in den folgenden Wochen der Anschlussgedanke in Deutschland immer populärer. Schon das Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 sprach vom eventuellen Anschluss Deutschösterreichs. Das am 10. Februar 1919 von der Weimarer Nationalversammlung verabschiedete "Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt" sah vor, dass "wenn Deutschösterreich sich dem Deutschen Reich anschließt", es am Staatenausschuss teilnehmen solle.

Der Vereinigungsplan: Das Berliner Protokoll vom 2. März 1919

Bauer und der deutsche Außenminister Ulrich Graf Brockdorff-Rantzau (1869-1928) unterzeichneten am 2. März 1919 in Berlin ein Protokoll, dessen wichtigste Passagen trotz Geheimhaltung zur Kenntnis der Entente gelangten.

Das "Berliner Protokoll", so Bauer im Januar 1922 im Nationalrat, sah vor, "in welcher Weise, wenn der Anschluss an Deutschland vollziehbar wird, er vollzogen werden soll". Beide Seiten waren übereingekommen, in dieser Frage schrittweise vorzugehen und mit Rücksicht auf die Friedensverhandlungen auf ein Fait accompli zu verzichten. Die Entente sollte nicht vor vollzogene Tatsachen gestellt werden. Das "Berliner Protokoll" traf als Absichtserklärung bezeichnenderweise keine Aussage über den Zeitpunkt des Anschlusses. Dennoch nahm im Frühjahr 1919 eine Kommission vorbereitende Beratungen auf.

Anschlussverbot durch die Pariser Vorortverträge 1919

Vor allem angesichts der Gegnerschaft Frankreichs scheiterten die Anschlusspläne. Sowohl der am 28. Juli 1919 von Deutschland unterzeichnete Friedensvertrag von Versailles als auch der Friedensvertrag von Saint Germain vom 10. September 1919 verboten in ihren Artikeln 80 bzw. 88 den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich. Die Siegermächte wollten dem geschlagenen Deutschland eine Gebietserweiterung oder eine Zunahme seiner Bevölkerung um sechseinhalb Mio. Menschen nicht zubilligen.

Reaktion der Österreichischen Nationalversammlung - "Deutschösterreich" wird die "Republik Österreich"

Die österreichische Nationalversammlung nahm den Vertrag von Saint Germain am 6. September 1919 unter Protest an. Am 21. Oktober 1919 änderte sie dem Vertrag entsprechend den Staatsnamen von "Deutschösterreich" in "Republik Österreich" und setzte "in Durchführung des Staatsvertrages von St. Germain die bisherige Bestimmung 'Deutschösterreich ist ein Bestandteil des Deutschen Reiches' außer Kraft".

Verlagerung der Anschlussbewegung auf die Länderebene 1921

In den Augen weitester Kreise seiner Bevölkerung war Österreich nicht lebensfähig und der Anschluss der einzige Weg aus dem immer größer werdenden Elend. Im Gegensatz zur sozialistisch geprägten Anschlussbewegung von 1918/19 trugen die Entwicklung nun christlichsozial-konservativ geprägte Länder, die sich vom "roten" Wien lossagen wollten. Dabei spielte eine schon länger vorhandene Abneigung gegen die Zentrale eine wichtige Rolle.

Schwerpunkte der Anschlussbewegung 1921 waren die Länder Tirol, Salzburg und die Steiermark, nachdem schon am 11. Mai 1919 eine Abstimmung in Vorarlberg eine Mehrheit von über 80 % für einen Anschluss an die Schweiz ergeben hatte.

In Tirol stimmten bei einer Volksabstimmung am 24. April 1921 über 98 % für den "Zusammenschluss" mit dem Deutschen Reich, bei einer inoffiziellen Befragung in Salzburg sogar 99 % – wenngleich in beiden Fällen massive Propaganda, Manipulationen und unklare Zahlen den Wert der Abstimmungsergebnisse schmälerten. Weitere Abstimmungen unterblieben aufgrund des Drucks der Siegermächte und mit Blick auf die bevorstehenden Plebiszite im Burgenland und in Kärnten.

Am Ende dieser Entwicklung musste sich die Republik Österreich bei einer Anleihe des Völkerbundes im Oktober 1922 erneut verpflichten, für die nächsten "zwanzig Jahre" gemäß dem Wortlaut des Artikels 88 des Vertrages von Saint Germain "ihre Unabhängigkeit nicht aufzugeben".

Die Rolle Bayerns

Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft war die Frage eines möglichen Beitritts Österreichs zum Deutschen Reich von großer Bedeutung für Bayern. Die vor 1918 gegen einen Beitritt Österreich-Ungarns erhobenen, vor allem agrarpolitischen Bedenken spielten dabei keine Rolle mehr.

Sehr weitgehende Überlegungen äußerte der BVP-Politiker Georg Heim (1865-1938), der im November 1918 vorschlug, Bayern solle aus dem Deutschen Reich austreten und mit den stammesverwandten Ländern Österreichs – Tirol, Salzburg und Oberösterreich, eventuell noch Vorarlberg – einen eigenen Staat bilden. Trotz offizieller Distanz der BVP und der von ihr getragenen bayerischen Regierungen zu diesen separatistischen Plänen bildete das Kriterium der "Stammesverwandtschaft" die Grundlage der bayerischen Österreichpolitik während der Weimarer Republik. Angesichts der nach 1918 eindeutig an das Reich übergegangenen außenpolitischen Kompetenz blieb aber der Spielraum bayerischer Politik begrenzt; eigenständige Versuche Bayerns, sich 1920/21 in der Anschlussfrage zu profilieren, führten zu energischen Protesten aus Berlin; Treffen bayerischer und österreichischer Politiker fanden nur im privaten Rahmen statt. Enge Beziehungen unterhielten die bayerischen Regierungen der Zwischenkriegszeit nur mit Tirol. Die spektakulärste Aktion bayerischer Tirolpolitik war dabei die Attacke von Ministerpräsident Heinrich Held (1868-1938) auf das faschistische Italien wegen dessen Südtirolpolitik am 4. Februar 1926.

Die Kontaktpflege mit den anderen österreichischen Ländern blieb weitgehend der lokalen Politik überlassen. Hierzu zählten um 1920/21 die Bemühungen der Bürgermeister schwäbischer Städte, vor allem des Lindauer Oberbürgermeisters und späteren NS-Ministerpräsidenten von Bayern, Ludwig Siebert (1874-1942), den Vorarlberger Anschlussbeschluss an die Schweiz zu revidieren.

Bedeutung des Anschlussgedankens in der Reichsreformdebatte

Der Anschlussgedanke war gleichzeitig auch von hoher innenpolitischer Bedeutung für die Reichsreformdebatte, da ihn die BVP instrumentalisierte, um den innerdeutschen Föderalismus zu stärken.

So formulierte 1930 Alois Hundhammer (1900-1974): "Übrigens würden Österreich und Wien, von deren Anschluß an das Reich man soviel redet, nie einem von Berlin aus beherrschten Einheitsstaat sich einordnen. Wer es wirklich ernst meint mit einem Großdeutschland, in das auch Österreich heimkehren soll, der muß aus nationalen Gründen eintreten für ein förderalistisch gestaltetes Deutsches Reich." (Oliver Braun [Bearb.], Die staatsbürgerlichen Vorträge von Alois Hundhammer aus den Jahren 1930 und 1931, München 2005, 59).

Ausblick: Der Anschluss Österreichs 1938

Im März 1938 führten die Nationalsozialisten den Anschluss unter ganz anderen Vorzeichen gewalttätig herbei. Noch in Linz ließ Adolf Hitler (1889-1945) am 13. März 1938 das Gesetz über die "Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" ausarbeiten, das sofort in Kraft trat. Sein Artikel 1 – "Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches" – erinnerte in fataler Weise an 1918, obwohl doch alles ganz anders war.

Literatur

  • Thomas Albrich/Klaus Eisterer/Rolf Steininger (Hg.), Tirol und der Anschluß: Voraussetzungen, Entwicklungen, Rahmenbedingungen 1918-1938 (Innsbrucker Forschungen zur Zeitgeschichte 3), Innsbruck 1988.
  • Werner Dreier/Meinard Pichler, Vergebliches Werben. Mißlungene Vorarlberger Anschlußversuche an die Schweiz und an Schwaben (1918-1920) (Studien zur Geschichte und Gesellschaft Vorarlbergs 5), Bregenz 1989.
  • Rolf Steininger, Der Staatsvertrag. Österreich im Schatten von deutscher Frage und Kaltem Krieg 1938-1955, Innsbruck/Wien/Bozen 2005.
  • Rolf Steininger, Die Anschlußbestrebungen Deutschösterreichs und das Deutsche Reich 1918/19, in: Arbeitskreis für regionale Geschichte (Hg.), "Eidgenossen, helft Euren Brüdern in der Not!" Vorarlbergs Beziehungen zu seinen Nachbarstaaten 1918-1922, Feldkirch 1990, 65-83.
  • Michael Weigl, Das Bayernbild der Repräsentanten Österreichs in München 1918-1938. Die diplomatische und konsularische Berichterstattung vor dem Hintergrund der bayerisch-österreichischen Beziehungen (Europäische Hochschulschriften III 1013), Frankfurt am Main u. a. 2005, v. a. 29-50.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Rolf Steininger, Anschlusspläne Österreichs und österreichischer Bundesländer nach 1918, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Anschlusspläne_Österreichs_und_österreichischer_Bundesländer_nach_1918 (19.03.2024)