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Der Freistaat. Amtliches Organ der Bayerischen Landesregierung

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Version vom 21. Dezember 2015, 07:06 Uhr von imported>Rittenauerd
"Der Freistaat". Erstausgabe der Zeitung vom 8. April 1919. (Bayerische Staatsbibliothek)

von Johannes Merz

Am 8. April 1919 erstmals erschienenes Publikationsorgan der Bayerischen Staatsregierung. Seit Juni 1919 wurde das Blatt als regionale SPD-Zeitung für Bamberg und das westliche Oberfranken weitergeführt und am 14. März 1933 eingestellt.

Politische Bedeutung im Jahr 1919

Als nach der Ausrufung der Räterepublik am 7. April 1919 die Regierung Hoffmann nach Bamberg ausgewichen war, fehlte ihr ein eigenes amtliches Publikationsorgan, denn die Bayerische Staatszeitung und der Bayerische Staatsanzeiger befanden sich in den Händen der Münchner Räteregierung. Deshalb erschienen für einige Wochen alle amtlichen Verlautbarungen der Bayerischen Staatsregierung nur in der eigens dafür gegründeten Zeitung "Der Freistaat". Einen wesentlichen Zweck erfüllte "Der Freistaat" darüber hinaus als Kampfblatt gegenüber der Räterepublik in München und Südbayern. Die erste Nummer vom 8. April 1919 titelte programmatisch: "Für ein freies Bayern - Gegen Terror und Diktatur!". Damit wurde die herkömmliche antimonarchische Bedeutung des Begriffs "Freistaat" erweitert durch die Ablehnung jeder nicht parlamentarisch legitimierten Herrschaft.

Erscheinungsdaten

Das neue Publikationsorgan der Staatsregierung trug den Titel: "Der Freistaat. Amtliches Organ der Bayerischen Landes-Regierung". Redigiert wurde es vom Landessekretär der SPD, Hans Dill (1887-1973). Dem Zweck entsprechend erschien "Der Freistaat" nur solange als exklusives amtliches Organ, bis die Regierung wieder die Verfügung über die Münchner Institutionen erlangt hatte: Nr. 1 vom 8. April 1919 bis Nr. 21 vom 5. Mai 1919. Nach Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom selben Tag lautete der Untertitel ab Nr. 22 vom 6. Mai 1919 bis Nr. 43 vom 31. Mai 1919: "Neben der ‚Bayerischen Staatszeitung‘ bis auf weiteres amtliches Organ der Bayerischen Landes-Regierung".

Vom 2. Juni 1919 bis zur Einstellung des Blattes mit Nr. 59 vom 14. März 1933 fungierte es als sozialdemokratisches Organ für Bamberg und das westliche Oberfranken.

Literatur

  • Diethard Hennig, Johannes Hoffmann, Sozialdemokrat und bayerischer Ministerpräsident, München 1990, 278-281.

Quellen

  • Der Freistaat, Jg. 1 (1919) - 15 (1933).

Weiterführende Recherche

Empfohlene Zitierweise

Johannes Merz, Der Freistaat. Amtliches Organ der Bayerischen Landesregierung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Der Freistaat. Amtliches Organ der Bayerischen Landesregierung> (5.12.2025)