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* Elmar L. Kuhn u.a. (Hg.), Die Bischöfe von Konstanz, 2 Bände, Friedrichshafen 1988. | * Elmar L. Kuhn u.a. (Hg.), Die Bischöfe von Konstanz, 2 Bände, Friedrichshafen 1988. | ||
* [https://doi.org/10.57962/regionalia-22814 Bernd Ottnad, Die Archive der Bischöfe von Konstanz, in: Freiburger Diözesan-Archiv 94 (1974), 270–516.] | * [https://doi.org/10.57962/regionalia-22814 Bernd Ottnad, Die Archive der Bischöfe von Konstanz, in: Freiburger Diözesan-Archiv 94 (1974), 270–516.] | ||
* Bernd Ottnad, Zur Geschichte des Kanzleramtes und der Kanzler der Fürstbischöfe von Konstanz (1458–1802), in: Freiburger Diözesan-Archiv 105 (1985), 249–281. | * [https://doi.org/10.57962/regionalia-22825 Bernd Ottnad, Zur Geschichte des Kanzleramtes und der Kanzler der Fürstbischöfe von Konstanz (1458–1802), in: Freiburger Diözesan-Archiv 105 (1985), 249–281.] | ||
* Peter Johannes Schuler, Notare Südwestdeutschlands. Ein prosopographisches Verzeichnis für die Zeit von 1300 bis ca. 1520, 2 Bände (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B 90, 99), Stuttgart 1987. | * Peter Johannes Schuler, Notare Südwestdeutschlands. Ein prosopographisches Verzeichnis für die Zeit von 1300 bis ca. 1520, 2 Bände (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B 90, 99), Stuttgart 1987. | ||
Version vom 1. Juni 2026, 15:50 Uhr
Eindeutige räumliche Zugehörigkeiten zum Bistum Konstanz lassen sich seit dem Hochmittelalter feststellen. Das Bistum gliederte sich seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in zehn Archidiakonate und 64 Landdekanate. Auf dem Gebiet des heutigen Bayern lagen die Landdekanate Isny, Lindau und Stiefenhofen im Archidiakonat Allgäu. Im Frühmittelalter unterstützten Kleriker aus der Stadt Konstanz und der Bodenseeregion sowie Mönche aus St. Gallen und von der Reichenau den Bischof. Aus dieser Gemeinschaft entwickelte sich das einflussreiche Domkapitel, das im Falle von Sedisvakanzen auch selbst regierte. Während die Anfänge der bischöflichen Kanzlei bereits im 8./9. Jahrhundert liegen, entstanden weitere Ämter und Einrichtungen zur Verwaltung des Bistums wie die Gerichte, das Amt des Weihbischofs, der bischöfliche Rat oder die Hofämter zwischen dem 12. und dem 15. Jahrhundert. Im 16. Jahrhundert wurde die Bistums- von der Hochstiftsverwaltung getrennt. Im Verlauf der Frühen Neuzeit blieb der bischöfliche Hof in Konstanz vergleichsweise klein, so gehörten ihm nur sehr selten mehr als 100 Personen an.
Bistum und Bistumsgrenzen
Ein Privileg Kaiser Friedrichs I. (reg. 1152-1190 als röm.-dt. König, Kaiser ab 1155) aus dem Jahr 1155 erwähnt erstmals Konstanzer Bistumsgrenzen, die in dieser Darstellung auf den Merowingerkönig Dagobert I. (reg. 629-638/39) zurückgehen sollen. Tatsächlich entwickelte sich die Abgrenzung zum Bistum Augsburg im Osten, zu Speyer im Norden im mittleren Neckarraum, zu Straßburg und Basel im Westen den Rhein entlang sowie zu Lausanne und Chur im Süden im Alpenraum aber im Laufe vieler Jahrhunderte. Im Frühmittelalter dachte man viel stärker über Zentren, Institutionen und Besitzrechte insbesondere von Klöstern und häufiger an Grenzzonen als an Grenzlinien. Erst im Hochmittelalter wurde die Zugehörigkeit von geografischen Räumen zum Bistum Konstanz vereindeutigt: Die Diözese wurde im Osten durch die Iller begrenzt, allerdings reichte der Sprengel bei Ulm auch über den Fluss hinaus. Im Norden verlief die Randzone des Bistums über die Schwäbische Alb und über das mittlere Neckarland bei Ludwigsburg bis zum nördlichen Schwarzwald. Südlich von Lahr verlief die Bistumsgrenze den Rhein und die Aare entlang bis zum Brienzer See. Die südliche Grenzzone der Diözese orientierte sich an Gebirgszügen in den Alpen, überquerte den Rhein bei Montlingen nahe Feldkirch und verlief – durch Vorarlberg – bis zur Iller. Selbst noch für das Spätmittelalter ist aber in weniger besiedelten Regionen wie dem Schwarzwald oder in den Alpen von breiten Grenzzonen auszugehen.
Möglicherweise fungierte schon früh, wie bereits in der römischen Raumordnung, die Iller bis zur Donaumündung als eine Orientierung. Vielleicht kann man aus Schenkungen an das Kloster St. Gallen des späten 8. und frühen 9. Jahrhunderts auf eine Aufteilung der kirchlichen Sphären zwischen Konstanz und Augsburg im Allgäu schließen. Auf dem Gebiet des heutigen Bayern lagen die Konstanzer Landdekanate Isny, Lindau und Stiefenhofen im Archidiakonat Allgäu. Die Grenze zwischen den Bistümern nördlich der Donau von Ulm, die hier östliche der Iller verlief, bis Schwäbisch Gmünd dürfte erst im 9. und 10. Jahrhundert ausgehandelt worden sein. Dem Privileg von 1155 zufolge soll im Norden die 741/42 gegründete Diözese Würzburg angegrenzt haben, was aber höchstens für die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts gegolten haben kann: Im Hochmittelalter grenzte in dieser Region das Bistum Konstanz direkt an die Diözesen Augsburg und Speyer.
Archidiakonate und Landdekanate

Das Bistum Konstanz gliederte sich im Jahr 1275 laut des Konstanzer liber decimationis in die zehn Archidiakonate Breisgau, Klettgau, Vor dem Schwarzwald (Ante Nemus), Schwäbische Alb (Circa Alpes), Illergau und Allgäu sowie Burgund, Aargau, Zürichgau und Thurgau, außerdem in 64 Landdekanate. Diese Dekanatsverfassung war im ausgehenden 13. Jahrhundert schon voll entwickelt und erfuhr im Spätmittelalter nur wenige Änderungen, wie beispielweise der liber taxationis von 1353 oder der liber marcarum aus den 1370er Jahren belegen. Bereits im 13. Jahrhundert konnten die Bischöfe den archidiakonalen Einfluss bei der Bistumsverwaltung weitgehend ausschalten und besaßen damit einen direkten Zugriff auf die Landdekanate. Dort amtierten die seit dem 12. Jahrhundert bezeugten Landdekane als Vollzugsorgan der bischöflichen Diözesanverwaltung. Sie übernahmen allgemeine Verwaltungsakte, die Kontrolle der Pfründenbesetzungen, den Einzug der Abgaben und das Aufsichtsrecht. Den Landdekanen kamen also keine Entscheidungsbefugnisse zu, sondern sie fungierten lediglich als ausführende Organe. Mit den Kämmerern besaßen die Landdekane Stellvertreter und Zuarbeiter, die vor allem für Finanzangelegenheiten zuständig waren. Die Position eines Landdekans war kein selbstständiges bischöfliches Amt oder ein Benefizium, sondern die Landkapitel wählten Pfründbesitzer, meist Pfarrer, als Amtsträger; die bischöfliche Bestätigung bildete nur einen formalen Akt und erfolgte in fast allen Fällen.
Ab der Reformation nahm die Zahl der Landdekanate bis zum Ende des Bistums 1821/27 immer mehr ab. Ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts fungierten Kommissare als bischöfliche Beauftragte vor Ort, die zunächst als Juristen die geistliche Rechtsprechung in den Landdekanaten übernahmen und später als Theologen breitere Kompetenzen erhielten. Generalvisitatoren kontrollierten ab dem 17. Jahrhundert die geistlichen Institutionen in der Diözese und die Landdekanate.
Klerikergemeinschaft und Domkapitel
Die Klerikergemeinschaft an der Konstanzer Bischofskirche geht auf die Anfänge der Diözese zurück. Einen expliziten Gründungsakt wird es wie bei anderen Domkapiteln im Reich nördlich der Alpen nicht gegeben haben. Auch wenn explizite Belege fehlen, so wird seit den Anfängen des Bistums eine Gruppe an Klerikern den Bischof in der Marienkirche bei seinen Aufgaben unterstützt haben. In dieser Zeit waren solche Geistliche jedoch üblicherweise weder dauerhaft noch ausschließlich mit einer Einzelkirche verbunden, sondern räumlich auf eine Stadt oder eine Region hin organisiert; zudem waren die Lebensformen von Weltklerikern und Mönchen noch nicht eindeutig voneinander getrennt. Dies legt nahe, dass an der Konstanzer Bischofskirche anfangs eine stetig wechselnde Gruppe an Klerikern aus der Stadt Konstanz und der Bodenseeregion sowie ab dem frühen 8. Jahrhundert an Mönchen aus St. Gallen und von der Reichenau den Bischof unterstützte. Fester angebunden dürften Geistliche gewesen sein, die mit dem Bischof oder den regionalen Herrschaftsträgern in direktem Bezug standen, ohne dass aber diese Gruppierung näher umrissen werden kann.
Die gestärkte Bedeutung der Konstanzer Klerikergemeinschaft nach dem Investiturstreit zeigt sich ebenso wie in anderen Bistümern an ihrer Formierung zu einem Domkapitel und an der Ausübung der Wahl- und Konsensrechte. Ab Hermann I. (reg. 1138–1165) ist die Mitwirkung von Domkanonikern beim bischöflichen Chorgericht und auf Diözesansynoden regelmäßig und sehr häufig belegt. In den Sedisvakanzen regierte das Domkapitel, das in diesen Phasen bis in das 13. Jahrhundert als Korporation urkundete. Ab dem frühen 14. Jahrhundert sind unter dem Titel vicarius sede Constanciensis ecclesie vacante generalis Bistumsvikare belegt, die zu zweit oder zu dritt und meist unter Beteiligung des Dompropsts die Amtsgeschäfte führten. Der Einfluss der Domherren auf die bischöflichen Entscheidungen und deren Umsetzung beschränkte sich jedoch nicht auf die Zeit ihrer 'Alleinregierung' während der Sedisvakanzen und bei der Bischofswahl.
Der Bedeutungsverlust des Domkapitels bei der Entfaltung der bischöflichen Zentralverwaltung ab dem Ende des 13. Jahrhunderts wurde durch die seit 1326 überlieferten Wahlkapitulationen kompensiert, in denen das Kapitel die Besetzung oder zumindest einen Einfluss auf die Spitzenpositionen sowie die Mitwirkung bei bestimmten Entscheidungen beanspruchte; insbesondere am Ende des 15. Jahrhunderts kontrollierten die Domherren vor allem die bischöfliche Finanzverwaltung. Nach der Reformation richtete sich der Blick des Domkapitels vorrangig auf die Diözesan- und weniger auf die Hochstiftsverwaltung, aber auch in die letztere war es immer noch eingebunden bzw. versuchte, weiterhin durch Wahlkapitulationen seinen Einfluss geltend zu machen.
Bistumsverwaltung
Eine Trennung zwischen Bistums- und Hochstiftsverwaltung existierte in der Konstanzer Kirche erst ab dem späten 16. Jahrhundert. Bis dahin waren die gleichen Personen und die gleichen Institutionen für die erst in der Neuzeit geschiedenen Bereiche bischöflicher Herrschaft verantwortlich, und das Geld floss noch nicht in verschiedene Kassen.
Kanzlei und Rechtsprechung
Die Anfänge von Kanzlei bzw. Kapelle als Kern der bischöflichen Verwaltung sind spätestens im 8./9. Jahrhundert zu vermuten und müssen im Zusammenhang mit den nahen und zeitweise institutionell verbundenen Klöstern St. Gallen und Reichenau gesehen werden. Vertraute und Amtsträger aus der bischöflichen Umgebung – Familiaren, Kapläne und später Ministerialen – sind für die Frühzeit nur in Einzelfällen überliefert. In der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts werden Kleriker im Umfeld des Bischofs häufiger erwähnt, allerdings höchstens durch einen Weihegrad oder eine Amtsbezeichnung wie vicedominus näher bezeichnet. Die Gruppe an den Bischof unterstützenden Klerikern und ab dem Hochmittelalter an Ministerialen bleibt aber bis in das Hochmittelalter unscharf. Erst ab der Mitte des 12. Jahrhunderts sind die bischöfliche Ministerialität, geistliche Amtsträger und Dignitäre im Domkapitel häufiger fassbar.
Neben dem Domkapitel, den bischöflichen Vertrauten und dem Haushalt ist mit der eigentlichen curia, dem neben dem Pfalzgericht bestehenden geistlichen Gericht, auch die bischöfliche Jurisdiktion anzusprechen: 1256 ist erstmalig ein Konstanzer Offizial belegt. Ein Generalvikar, der bei Abwesenheit des Bischofs die Bistumsverwaltung übernahm, wird nur kurze Zeit später erwähnt. Ab dem Episkopat von Bischof Gerhard von Bevar (reg. 1307–1318) wurden Generalvikare auch bei Anwesenheit der Bischöfe und nun verstärkt in der Besitzverwaltung tätig. Die bischöfliche Kanzlei arbeitete anfangs als kleine Reisekanzlei mit wechselnder Besetzung, oft unter Hinzuziehung von Schreibkundigen, die von außen herangezogen wurden und meist lediglich für einzelne Rechtsakte zuständig waren. Die Kanzlei bekam gegen Ende des 13. Jahrhunderts vor allem aufgrund der stark wachsenden Beanspruchung des geistlichen Gerichts festere Konturen, zudem stieg die Anzahl der dort nun meist dauerhaft beschäftigten Notare, Procuratoren, Advokaten und Schreiber bis zur Reformation kontinuierlich an. Zudem wurden neue Ämter geschaffen: Ein Insiegler ist sicher ab 1319 nachweisbar, ein Fiskal als Rechtsvertreter von Bischof und Bistum ist erstmalig 1461 belegt; die beiden Ämter wurden in der Mitte des 16. Jahrhunderts zusammengelegt. An die Spitze der Hochstiftsverwaltung trat nach und nach der 1458 zum ersten Mal erwähnte Kanzler.
Weihbischöfe
Da ab dem Spätmittelalter nur noch in seltenen Fällen Bischöfe aus benachbarten Diözesen den Konstanzer Bischof bei Weihehandlungen ersetzten, nahmen im Bistum Konstanz seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Weihbischöfe entsprechende Aufgaben wahr, oftmals auch mehrere Weihbischöfe gleichzeitig. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erhielt der Amtscharakter des Weihbischofs eine entscheidende Verstärkung. Die später gebräuchliche, analog zu derjenigen der Generalvikare gebildete Titulatur vicarius generalis in pontificalibus, die das Amt eines Weihbischofs eindeutig definierte und abgrenzte, wurde hingegen erst unter Heinrich von Brandis (reg. 1357–1383) üblich. Ab dem 15. Jahrhundert ist eine feste Besoldung nachweisbar, und nach der Reformation amtierte stets nur noch ein Weihbischof, der zudem als Präsident des Geistlichen Rats fungierte.
Bischöflicher Rat
Der Zentralverwaltung übergeordnet war der bischöfliche Rat: Zu Beginn des 15. Jahrhunderts (erstmalig 1402) wurden Beisitzer des bischöflichen Hofgerichts, also die engsten Berater des Bischofs, als Räte bezeichnet. Die ab 1437 verstärkte Nennung bischöflicher Räte lässt für diesen Zeitpunkt die Bildung eines – wenn auch noch lockeren – Beraterkreises vermuten. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts verfestigte sich das bischöfliche Ratsgremium; spätestens 1483 entstand ein Ratskollegium, an dessen Entscheidungen der Bischof gebunden war. Das sieben Personen umfassende 'Kontrollorgan' des Domkapitels war für geistliche und weltliche Belange zuständig, die Besetzung der Ratsstellen benötigte die Zustimmung des Domkapitels.
Trennung zwischen Bistums- und Hochstiftverwaltung
Während der Reformationszeit und unter dem aufgrund seiner Ämter und Aufgaben in päpstlichem Dienst meist in Italien weilenden Bischof Kardinal Markus Sittich von Hohenems (reg. 1561–1589) entwickelte sich eine immer unklarere Verteilung der Kompetenzen in Diözesan- und Hochstiftsverwaltung, die Konflikte zwischen den Herrschaftsträgern und innerhalb der Verwaltung nahmen zu. Bischof Andreas von Österreich (reg. 1589–1600), ebenfalls zugleich Kardinal, ordnete die Administration neu, er schuf spätestens 1593 einen Kammerrat sowie 1594 einen weltlichen und einen geistlichen Rat. Der Kammerrat war für die Verwaltung der bischöflichen Mensa und des Hochstiftsvermögens zuständig. Dem in Meersburg residierenden weltlichen Rat unter dem Vorsitz eines Domherrn und mit Beteilung unter anderem des Hofmeisters und des Kanzlers unterstand die Hochstiftsverwaltung und die Jurisdiktion; ihm war die Kanzlei als Behörde zugeordnet. Der in Konstanz tagende geistliche Rat – als das etwa acht bis zwölf Personen umfassende oberste Diözesangremium – stand unter der Leitung eines Präsidenten aus dem Domkapitel (meist dem Weihbischof), seine Mitglieder waren neben dem Generalvikar unter anderem der Offizial und später der Insiegler bzw. der Fiskal. In den Räten wirkten neben den Amtsträgern zudem Juristen und Theologen, diese waren fast ausschließlich im Domstift oder in den Konstanzer Stadtstiften bepfründet. Als Amtsträger und in den Räten wurde vor allem ab dem 15. Jahrhundert der Einfluss der juristisch gebildeten Fachleute immer stärker, die nach und nach entmachteten Adeligen konnten die bürgerlichen Akademiker erst im 18. Jahrhundert wieder verdrängen. Den Kammerrat löste bereits Bischof Johann Georg von Hallwil (reg. 1601–1604) wieder auf, dessen Kompetenzen gingen an den weltlichen Rat über; einen Kammerrat richtete erst wieder Bischof Johann Franz von Stauffenberg (reg. 1704–1740) ein. Am Ende des 17. Jahrhunderts wurde schließlich der Geheime Rat gegründet, der über den bestehenden Räten stand.
Bischöflicher Haushalt
Hinsichtlich des bischöflichen Haushalts sind wir für das Hochmittelalter fast ausschließlich über die Spitzenämter informiert: Mit einem Marschall lässt sich 1158 erstmalig ein klassisches Hofamt fassen, ein Truchsess wird 1166, ein Kämmerer 1182 und ein Schenk 1190 zum ersten Mal genannt. Die überwiegend von der Hochstiftsministerialität besetzten Hofämter entwickelten sich bis zum späten 13. Jahrhundert zu Ehrenämtern. Die tatsächlichen Tätigkeiten verrichteten in der Folgezeit oft Konstanzer Bürger als Inhaber von Hofämtern, die in der Titulatur nicht von den Erbhofämtern unterschieden wurden. In zwei Aufstellungen von bischöflichen Hofämtern aus den Jahren 1271 und 1324 werden neben den vier klassischen Hofämtern noch weitere Ämter im bischöflichen Haushalt genannt, so 1271 ein inferior camerarius, ein dispensator, ein chocus und ein impletor. Neben den immer bedeutungsloser werdenden Ehrenämtern (1338 letzter Beleg für einen Marschall) bestand lediglich das Kämmereramt kontinuierlich weiter und wurde im 15. Jahrhundert zumeist von Klerikern versehen. Die vier klassischen Hofämter erscheinen in ihrer Gesamtheit erst wieder ab dem 16. Jahrhundert, nun zusammen mit dem Erbküchenmeisteramt als Erbhofämter, die innerhalb von fünf Familien als vererbbare Titel weitergegeben wurden. Obwohl bereits 1324 ein bischöflicher Hofmeister genannt wird, kann dieser Amtsträger erst für das 15. Jahrhundert (nächster Beleg von 1402) als Spitzenbeamter bzw. als Aufsichtsperson im bischöflichen Haushalt angesehen werden. Im Jahr 1407 ist wieder ein Marschall belegt, der Hofmeister trat als Leiter des Haushalts aber erst im 17. Jahrhundert hinter den Hofmarschall zurück; beide bekleideten im 18. Jahrhundert den Rang eines Obristhofmeisters bzw. Obristhofmarschalls.
Umfang des bischöflichen Hofs
Der bischöfliche Hof umfasste einschließlich der weltlichen Verwaltung meist unter 100 Personen, so waren zur Zeit Bischof Jakob Fuggers (reg. 1604–1626) knapp über 60 Mitglieder am Konstanzer Hof; trotz seines geringen Umfangs darf er als vollständiger Hof unter anderem mit einem Apotheker, einem Barbier und einem Hofschneider bezeichnet werden. Noch während der Regierung Bischof Jakob Fuggers fand eine Reduktion um 20 Personen statt. Auch in der Folgezeit war der bischöfliche Hof sehr klein, zum Beispiel umfasste er 1705 lediglich 47 Personen. Bischof Johann Franz von Stauffenberg hingegen vergrößerte seinen Hof im Zeichen barocker höfischer Repräsentation auf über 100 Mitglieder, später blieb der Konstanzer Hof mit meist unter 100 Personen im Vergleich zu anderen bischöflichen Höfen verhältnismäßig klein, aber in der Breite der Ämter vollständig und dem bischöflichen Rang angemessen.
Literatur
- Sabine Arend, Zwischen Bischof und Gemeinde. Pfarrbenefizien im Bistum Konstanz vor der Reformation (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 47), Leinfelden-Echterdingen 2003.
- Andreas Bihrer, Bischöfe von Konstanz, in: Werner Paravicini (Hg.), Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch (Residenzenforschung 15,1), 2 Bände, Ostfildern 2003, 1. Band, 548–551.
- Andreas Bihrer, Der Konstanzer Bischofshof im 14. Jahrhundert. Herrschaftliche, soziale und kommunikative Aspekte (Residenzenforschung 18), Ostfildern 2005.
- Andreas Bihrer, Fratres, Kanoniker und Parteigänger. Ein Plädoyer für eine bischofsorientierte Erforschung der mittelalterlichen Domkapitel, in: Historisches Jahrbuch 143 (2023), 357–379.
- Andreas Bihrer/Wolfgang Zimmermann/Ulrike Laule, Konstanz. Domstift, in: Jürgen Dendorfer/Wolfgang Zimmermann (Hg.), Badisches Klosterbuch. Klöster, Stifte und religiöse Gemeinschaften in Baden und Hohenzollern. Von den Anfängen bis zur Säkularisation, Zweiter Band: H¬–R, Regensburg 2025, 254–276.
- Brigitte Degler-Spengler (Hg.), Das Bistum Konstanz, das Erzbistum Mainz, das Bistum St. Gallen (Helvetia Sacra 1,2), Basel/Frankfurt am Main 1993.
- Harald Rainer Derschka, Die Ministerialen des Hochstiftes Konstanz (Vorträge und Forschungen, Sonderband 45), Stuttgart 1999.
- Theodor Gottlob, Die Offiziale des Bistums Konstanz im Mittelalter, Limburg 1951.
- Elmar L. Kuhn u.a. (Hg.), Die Bischöfe von Konstanz, 2 Bände, Friedrichshafen 1988.
- Bernd Ottnad, Die Archive der Bischöfe von Konstanz, in: Freiburger Diözesan-Archiv 94 (1974), 270–516.
- Bernd Ottnad, Zur Geschichte des Kanzleramtes und der Kanzler der Fürstbischöfe von Konstanz (1458–1802), in: Freiburger Diözesan-Archiv 105 (1985), 249–281.
- Peter Johannes Schuler, Notare Südwestdeutschlands. Ein prosopographisches Verzeichnis für die Zeit von 1300 bis ca. 1520, 2 Bände (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B 90, 99), Stuttgart 1987.
Quellen
- Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Constanz von Bubulcus bis Thomas Berlower 517–1496, hrsg. von der Badischen Historischen Commission, 1. Band: 517–1293, bearb. von Paul Ladewig und Theodor Müller, 2. Band: 1293–1383, bearb. von Alexander Cartellieri mit Nachträgen und Registern von Karl Rieder, 3. Band: 1384–1436, 4. Band: 1436–1474, 5. Band: 1474–1480, bearb. von Karl Rieder, Innsbruck 1895–1941. Nachlese zu den Konstanzer Bischofsregesten, hg. von Manfred Krebs, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 98 (1950), 181–283.
- Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 1: Konstanz – Reichenau, 1. Band: Urkunden mit Selektenbestand, hg. von Franziska Geiges-Heindl, Karl Mommsen und Martin Salzmann, 2. Band: Bücher, hg. von Martin Salzmann, 3. Band: Akten, Nachträge, hg. von Josef Brülisauer, Franziska Geiges-Heindl, Peter Hoppe und Martin Salzmann, 4. Band: Gesamtregister, hg. von Franziska Geiges-Heindl und Martin Salzmann, Zürich 1981–1990.
Weiterführende Recherche
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Empfohlene Zitierweise
Andreas Bihrer, Konstanz, Bistum: Sprengel und Verwaltung, publiziert am 26.05.2026, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Konstanz,_Bistum:_Sprengel_und_Verwaltung> (10.06.2026)