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Version vom 13. Oktober 2016, 07:54 Uhr
Mit der 1315/1322 erfolgten Verpfändung von Eger an die böhmische Krone begründeten die politischen Vertreter des Egerlandes im Oktober 1918 ihren Anspruch auf die Unabhängigkeit von Böhmen. Auf dieser "Verpfändungstheorie" basierende Planungen, das von Deutschen bewohnte Egerland Bayern anzugliedern, wurden 1919 zwar auch auf den Pariser Friedenskonferenzen diskutiert, aber nicht umgesetzt. Die Vorstellung, das Egerland sei eigentlich kein Bestandteil Böhmens, blieb aber weiterhin lebendig. Sie wurde auch beim "Anschluss" des Sudetenlandes 1938 propagandistisch ausgeschlachtet und nimmt bis heute im Geschichtsbewusstsein der vertriebenen Egerländer einen hohen Stellenwert ein.
Literatur
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Empfohlene Zitierweise
Florian Sepp, Egerland, Angliederungspläne an Bayern, 1918/1922, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Egerland, Angliederungspläne an Bayern, 1918/1922> (5.12.2025)